Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 für den Kindergarten Frickingen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.06.2017 ö 3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass der Gemeindetag, Städtetag, die Kirchenleitungen sowie die kirchlichen Fachverbände in regelmäßigen Abständen Empfehlungen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten festlegen. Dabei halten die Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge anzustreben. Bei der Erhebung der Elternbeiträge sollen neben den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst auch die finanzielle Belastbarkeit der Eltern mit berücksichtigt werden.

Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 brachte für das Personal der Kinderbetreuungs-einrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingruppierung. Seither war eine Erhöhung von 3% jährlich ausreichend, um die normalen Tarifsteigerungen aufzufangen. Dies wird, wie bereits angekündigt, in diesem Jahr nicht ausreichen. Daraus ergibt sich somit die Notwendigkeit einer Erhöhung über die sonst übliche Steigerung hinaus. 

Bereits angekündigt war eine mögliche Steigerungsrate der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 in Höhe von 6 bis 8 % infolge des Tarifabschlusses im SuE aus dem Jahr 2015. Nach ersten Hochrechnungen der Betriebsausgaben in den betroffenen Jahren melden Träger zum Teil Kostensteigerungen von 6 bis 12 %, je nach Personalkonstellation, zurück. Um den Ausfall abzumildern und die zusätzlich ohnehin üblichen Tarifsteigerungen von 3 % einzubeziehen, haben sich die 4 Kirchen und die Kommunalen Landesverbände auf eine notwendige Steigerung der Elternbeiträge i. H. v. 8 % im Kindergartenjahr 2017/2018 geeinigt. Die übliche Steigerungsrate von 3 % kann dann im Kindergartenjahr 2018/2019 wieder gewohnt fortgeführt werden. 
Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. 
Die gemeinsamen Festlegungen enthalten auch eine Fortschreibung der Beiträge für die Krippen; diese orientieren sich grundsätzlich an einem Deckungsgrad von 20 % der voraussichtlichen Betriebsausgaben bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden (VÖ6). 
Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen: 

  1. Elternbeiträge im Regelkindergarten bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         2017/2018        2018/2019
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                  121 €                  124 € 
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                  92 €                  95 € 
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                   61 €                  63 € 
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern**          20 €                  21 €
** Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen

2. Beitragssätze für Kinderkrippen bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                 2016/17        2017/18         2018/19 
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**         317,00        355 €                  365 € 
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**         237,00        264 €                 272 € 
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**         160,00        179 €                 184 € 
für ein Kind aus einer Familie mit vier                           65,00          71 €                    73€ 
und mehr Kindern**

3. Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. 
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. 
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist. 
4. Sonstige Angebotsformen 

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. 

5. Staffelung der Elternbeiträge 

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet. 


Kindergarten Frickingen

Die Empfehlungen erfolgen als Beitragssätze und beinhalten für das Kindergartenjahr 2017/2018 die Erhöhung um 8 % gegenüber den für 2016/2017 zunächst beschlossenen Beitragssätzen. Die Gemeinderat Dischingen hat mit Beschluss vom 23.05.2016 jedoch bei der Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2016/17 teilweise eine mögliche Anpassung vorgezogen und diese um insgesamt 4% bezogen auf die Empfehlungen erhöht. Somit bedeutet dies grundsätzlich eine Erhöhung von aktuell 7% für Dischingen, da im letzten Jahr auf eine größere Anpassung der Elternbeiträge verzichtet wurde.
Im Kindergarten Frickingen wurden die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert.
Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. Derzeit betragen bei einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden die Elternbeiträge 113, 86, 57 und 19 Euro (abhängig von der Kinderzahl der Familie). Umgerechnet auf die reduzierte Öffnungszeit bedeutet das für Frickingen, dass sie aktuell bei geöffneten 25 Wochenstunden 85,00; 64,50; 43,00 und 14,00 Euro liegen.
Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge im Regelkindergarten entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände im Kindergartenjahr 2017/2018 und 2018/19 folgt für den Kindergarten Frickingen:
2017/2018
11 Monate
25% red.
U 3 = x 1,5
25 Std.
U 3 = x 1,5
12,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
91,00
136,50
68,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
69,00
103,50
52,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
46,00
69,00
34,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
15,00
22,50
11,50

2018/2019
11 Monate
25% red.
U 3 = x 1,5
25 Std.
U 3 = x 1,5
12,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
93,00
139,50
70,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
71,00
107,00
53,50
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
47,00
71,00
35,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
16,00
23,50
12,00


Weitere Informationen zum Gebührenmaßstab bei den Elternbeiträgen:

Die weiteren Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden, für sie gilt:

Die Kirchengemeinderäte in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen übernehmen in der Regel die Empfehlungen für die Regelgruppen.
Für Kinder unter 3 Jahren wurde ursprünglich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2009 der doppelte Gebührensatz verlangt, da diese rechnerisch zwei Plätze belegen. Im Rahmen der Festsetzung der Elternbeiträge für die neue Kindertageseinrichtung haben der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat Dischingen einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Elternbeiträge für die Altersmischung ab 01.09.2013 (im Zuge der neuen Gebührenfestsetzungen zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 auf den 1,5fachen Gebührensatz festgelegt werden sollen.

Der Gemeinderat hat am 06.06.2012 im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde beschlossen, dass für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (wird im Kindergarten Frickingen nicht angeboten) ein Zuschlag von 15 % zum Elternbeitrag der Regelgruppe erhoben wird, da hier ein höherer Personalbedarf gegeben ist. Die Empfehlung der Spitzenverbände sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % vor.
Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.07.2015 bereits für die Kindergartenjahre 2015/2016 bis 2017/2018 beschlossen, so dass hier aktuell eine Anpassung der Elternbeiträge im Krippenbereich nur noch für das Kindergartenjahr 2018/19 erforderlich wird.
Von der Katholischen Kirchengemeinde wurde folgender Vorschlag für die Erhebung der Elternbeiträge in 11 Monatsraten für die Krippengruppe unterbreitet:
Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesricht-satz 17/18
Beschluss 2017/18
Landesricht-satz 18/19
Vorschlag 2018/19

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
355,00
300,00
365,00
330,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
264,00
223,00
272,00
245,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
179,00
151,00
184,00
166,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
71,00
61,00
73,00
  67,00

Krippenbeitrag
47,5 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesricht-satz 17/18
Beschluss 2017/18
Landesricht-satz 18/19
Vorschlag 2018/19


umgerech.
Euro

Euro
umgerech.
Euro

Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
562,00
470,00
578,00
523,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
418,00
350,00
431,00
388,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
283,00
238,00
291,00
263,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
112,00
95,00
116,00
106,00

Dokumente
gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:27 Uhr