Bekanntgabe interkommunaler Kostenausgleich Kita


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 9.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass in § 8a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) der interkommunale Kostenausgleich für die Betreuung von auswärtigen Kindern geregelt ist. Demnach steht der Standortgemeinde bis zum Schuleintritt in Einrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, ein Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder zu.

Die Gemeinde Dischingen hat sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag dazu verpflichtet, anstelle der „Spitzabrechnung“ der Kosten die Gemeinsame Empfehlung von Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg über die Höhe der Ausgleichsbeträge beim Interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder anzuwenden.

Die Stadt Neresheim hat der Gemeinde Dischingen für die Betreuung Dischinger Kinder im Jahr 2016 einen Kostenausgleich in Höhe von 4.761,84 Euro in Rechnung gestellt.

Von den fünf betreuten Kindern kommen vier aus Iggenhausen und ein Kind aus Frickingen. Drei Kinder besuchten den evangelischen Kindergarten, ein Kind den katholischen Kindergarten in Elchingen und ein Kind den katholischen Kindergarten in Kösingen. 

Im Gegenzug besuchten im Jahr 2016 zwei auswärtige Kinder einen Dischinger Kindergarten. Der Stadt Heidenheim wurde für zwei Monate der anteilige Pauschbetrag von 322,33 Euro in Rechnung gestellt. Mit Bayern besteht kein interkommunaler Kostenausgleich. Deshalb wurden hier keine Kosten in Rechnung gestellt.

Datenstand vom 04.11.2021 14:08 Uhr