Bekanntgabe Bestellung und Widerruf Eheschließungsstandesbeamte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass es sich beim Standesamtswesen um eine Weisungsaufgabe handelt. Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. § 9 Abs. 1 „Zuständigkeiten des Bürgermeisters“ der Hauptsatzung wird bestimmt, dass der Bürgermeister Weisungsaufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. 

Grundsätzlich muss die Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten und „Vollstandesbeamten“ nicht durch den Gemeinderat erfolgen. Damit der Gemeinderat aber informiert ist, soll er von den folgenden Widerrufen und der Bestellung Kenntnis erhalten: 

Die Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten wird aufgrund des jeweiligen Wunsches von Herrn Friedrich Kilacsko und Herrn Bernd Schweda jeweils mit Wirkung vom 01.02.2017 widerrufen.

Im Gegenzug wird Frau Evi Saur mit Wirkung vom 01.02.2017 zur Eheschließungs-standesbeamtin bestellt. 

Datenstand vom 04.11.2021 14:08 Uhr