Aufstellung der Ergänzungssatzung "Bei der Brücke" in Ballmertshofen; Beschluss über die Aufstellung der Satzung und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Eigentümer des Grundstücks Sperrbergstraße 1, Flurstück Nr. 56/3 der Gemarkung Ballmertshofen beabsichtigt, im westlichen Teil des Grundstücks ein Wohnhaus sowie eine Reitanlage zu errichten. Die geplante Baufläche ist laut Einschätzung der Baurechtsbehörde dem Außenbereich zuzuordnen. Vom Landratsamt wurde jedoch eine Bebauung der Fläche in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde Dischingen bereit ist, eine Ergänzungssatzung (bisher Abgrenzungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen um somit die Grenze für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festzulegen.

Die Durchführung kann nach § 13 BauGB im Vereinfachten Verfahren ohne eine Umweltprüfung erfolgen. Danach kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlwiese die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Der Ortschaftsrat Ballmertshofen hat der vorgesehenen Abgrenzung im Grundsatz zugestimmt.

Dokumente
Lageplan Abgrenzung Bei der Brücke (.pdf)
Lageplan Abgrenzung bei der Brücke 2 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:08 Uhr