Einführung des NKHR zum 01.01.2018: Grundsatzbeschluss zum Einführungstermin und Festlegung des Terminplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 4

Sachverhalt

Dirk Schabel erläutert, dass der Landtag von Baden-Württemberg am 22.04.2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechst verabschiedet (GBl BW vom 08.05.2009, S. 185) hat. Damit liegt eine rechtsverbindliche Grundlage für die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) vor. Ursprünglich war für die Umstellung eine Übergangsfrist von 7 Jahren vorgesehen, so dass die Gemeinden ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2016 nach dem neuen Recht führen müssen. Mit Beschluss vom 11.04.2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg mit dem Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/3360) die Übergangsfrist um 4 Jahre verlängert. Damit besteht für die Gemeinden in Baden-Württemberg eine verpflichtende Umstellung auf kommunale Doppik bis spätestens 01.01.2020.

Ziel des NKHR ist eine vollständige Erfassung des kommunalen Vermögens und des Vermögensverbrauchs. Das NKHR stützt sich dabei auf eine Drei-Komponentenrechnung, mit der die finanzwirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen dargestellt werden sollen. Die Rechnung beinhaltet
       den Ergebnishaushalt / die Ergebnisrechnung,
       den Finanzhaushalt / die Finanzrechnung
       die Vermögensrechnung.

Zukünftig werden alle Erträge und Aufwendungen einer Gemeinde im Ergebnishaushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Die Ergebnisrechnung übernimmt im Wesentlichen die Funktion des bisherigen Verwaltungshaushalts und ist mit einer betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Der Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen. Die Vermögensrechnung entspricht dem Aufbau einer Bilanz in Aktiva- und Passiva. 
öffentlich                                        § 4


Die Aktivseite der Vermögensrechnung zeigt die Vermögensgegenstände und die Passivseite, wie die Gemeinde ihr Vermögen finanziert.

Wurde z.B. vor einigen Jahren eine Straße saniert, so fließt im aktuellen Haushaltsjahr hierfür kein Geld ab. Dennoch sinkt der Wert der Straße durch die Nutzung. Dieser Werteverlust wird von der Doppik künftig über die jährliche Abschreibung erfasst und ausgewiesen.

Einführung und Umsetzung
Die Verwaltung plant, die Umstellung auf das NKHR mit der Altersnachfolge des Kämmerers zu verbinden und eine Einführung des NKHR zum 01.01.2018. Für die wesentlichen Aufgaben ist folgende Zeitplanung vorgesehen:

Datenstand vom 04.11.2021 14:08 Uhr