Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass seit der Einbringung am 15.12.2016 eine Veränderung im Vermögensplan vorgenommen wurde. Es wurde die Erweiterung der Kanalisation mit der äußeren Regenwasserableitung im Baugebiet Kappelesäcker in Frickingen auf 2018 verschoben. Dadurch konnten die die Investitionsausgaben und die Kreditaufnahme um jeweils 190.000 € reduziert werden. Im Erfolgsplan gab es keine Änderungen.

Anschließend stellt Kämmerer Kilacsko den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wie folgt vor:

I.        Allgemeines        


In der Klausurtagung am 29.01.2003 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Gründung der Eigenbetriebe "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" gefasst. Am 01.12.2003 wurden dann die entsprechenden Betriebssatzungen beschlossen. Seit dem 01.01.2004 wird die Abwasserentsorgung als Sonderrechnung geführt. Die rechtliche Grundlage ist das Eigenbetriebsgesetz (EigBG). Nach § 14 EigBG ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.


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II.        Erfolgsplan


Nach § 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) muss der Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.                        


Die Einnahmen und Ausgaben des Erfolgsplans belaufen sich auf 1.143.250 €.                

Er schließt ausgeglichen ab.                        


Auf Basis des hier vorliegenden Wirtschaftsplans wurden die Gebühren neue kalkuliert. Die Kalkulation hat keine Änderungen bei den Gebührensätzen ergeben. Der Erfolgsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Dieses Ergebnis wird erreicht durch den Ausgleich des Gewinns aus Vorjahren, die diesem Jahr als Ertrag zu Gute kommen.

Die Betriebsaufwendungen steigen um 60.790 € auf 1.143.250 € an. Dies durch eine Erhöhung der Ausgaben für die Eigenkontrollverordnung um 10.000 € und den restlichen Abbruch der Kläranlage Dischingen, für den 50.000 € angesetzt werden. Die Umlagen an den AbwasserZV Härtsfeld gehen um knapp 40.000 € zurück, dafür steigen aber die Abschreibungen um rund 35.000 € an. Außerdem wurden für die Globalberechnung 11.000 € zusätzlich bei den Beratungskosten eingestellt.                        

Der Abwasserpreis entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:

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Schmutzwassergebühr/cbm
Niederschlagsgeb./qm
Grundgebühr/
Jahr

1996 - 2001
4,35 DM

0,00 DM

2002 - 2008
2,22 €

0,00 €

2009
3,00 €

60,00 €

2010
2,32 €
0,28 €
60,00 €

2011
2,32 €
0,23 €
60,00 €

2012
2,64 €
0,24 €
60,00 €

2013 - 2017
2,81 €
0,31 €
60,00 €

An Fehlbeträgen aus Vorjahren werden dieses Jahr abgedeckt:                        0 €

       

Ausgleichspflichtige Gewinne sind als Einnahme eingeplant:                        69.885 €


III.        Vermögensplan                        

                               

Nach § 2 der EigBVO muss der Vermögensplan enthalten                        

1.        alle vorhandenen Finanzierungsmittel sowie die voraussehbaren 
Finanzierungsmittel und den Finanzierungsbedarf des Wirtschaftsjahres

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2.        die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.                        


       Der Vermögensplan hat ein Volumen von 1.508.240 €.                        


Die Regenwasserableitung vom Zwinkelweg zur Egau wird mit Nachdruck gefordert. Deshalb sind für die Planung 20.000 € eingestellt. 


Für die Ortsdurchfahrt Dischingen sind für die Restfinanzierung des 3. Bauabschnitt noch 255.000 € notwendig.                         


Als weitere Maßnahme ist die Kanalsanierung mit Regenwasserableitung und Schmutzfangzelle im Teilort Schrezheim eingeplant. Dafür werden 2017 180.000 € und 2018 128.740 bereitgestellt. Für die Planung der Ortsdurchfahrt im Teilort Hofen ist noch ein Ansatz von 30.000 enthalten. 

Mit dem Anschluss von Ballmertshofen an den Abwasserzweckverband ist auch ein Umbau mit geringer Vergrößerung des Regenüberlaufbeckens 1 notwendig. Dafür sind dieses Jahr 200.000 € angesetzt. Die Gesamtkosten betragen 270.000 €.

In den Baugebieten in Ballmertshofen und Demmingen muss die Kanalisation erweitert werden um weitere Bauplätze zu erschließen. Dafür sind dieses Jahr jeweils 200.000 € angesetzt.        

In Frickingen muss für die Regenwasserableitung vom Baugebiet Kappelesäcker die Planung fortgeführt werden und in die Planung des Regenüberlaufbeckens muss eingestiegen werden. Es sind jeweils 10.000 € bereitgestellt.

Die Bar- und Tilgungsumlage an den Abwasserzweckverband beträgt dieses Jahr voraussichtlich 36.640 €.


Nachfolgend sind die Investitionen für 2017 im Einzelnen aufgeführt.

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Dischingen
Zwinkelweg bis Egau
20.000 €
Planung

Dischingen
Ortsdurchfahrt Dischingen 
255.000 €


Dischingen
Schrezheim Kanal + Regenw.
180.000 €


Ballmertshofen
Baugebiet „Herlsbühl“
200.000 €


Ballmertshofen
Regenüberlaufbecken 1
200.000 €


Demmingen
Baugebiet „Hülenfeld II“
200.000 €


Dunstelkingen
Ortsdurchfahrt Hofen
30.000 €
Planung

Frickingen
Regenüberlaufbecken
10.000 €
Planung

Frickingen
Baugebiet „Kappelesäcker“
10.000 €
Planung

AbwasserZV
Bar- und Tilgungsumlage
36.640 €


Gesamt

1.141.640 €







Weitere Ausgaben sind die




Auflösung der Ertragszuschüsse
179.000 €
und die


Tilgungsausgaben
187.600 €







An Deckungsmitteln werden voraussichtlich eingenommen:






Zuweisungen, Zuschüsse
271.200 €



Beiträge
40.000 €



Abschreibungen
226.670 €







Zum Ausgleich des Vermögensplans ist schließlich eine






Kreditaufnahme von
972.370 €



notwendig.

































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IV.        Finanzplanung                        

                               

Nach § 4 EigBVO besteht der fünfjährige Finanzplan aus                        

1.        einer Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfs des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, und


2.        einer Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des
Eigenbetriebs, die für den Haushalt der Gemeinde im Finanzplanungszeitraum erheblich sind.                

Im Finanzplan sind für die kommenden Jahre als größere Maßnahmen die Regenwasserableitung Zwinkelweg zur Egau, die Ortsdurchfahrt Hofen, das Regenüberlaufbecken Frickingen sowie die weitere Erschließung der vorhandenen Baugebiete enthalten.                        


V.        Stellenübersicht

Beim Eigenbetrieb werden als Beschäftigte der Hauptklärwärter sowie die Betreuer der Kläranlagen in Ballmertshofen und Katzenstein geführt.                

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VI.        Schuldenstand                        




Gemeinde
Kreditmarkt
Die Schulden zum 01.01.2017 betragen:
725.000,00 €
2.290.478,58 €

Kreditaufnahme im Wirtschaftsjahr

972.370,00 €

Kreditaufnahme Ermächtigung Vorjahr

0,00 €

Tilgungen im Wirtschaftsjahr
25.000,00 €
162.600,00 €

voraussichtlicher Schuldenstand
700.000,00 €
3.100.248,58 €

am Ende des Wirtschaftsjahres
Gesamt:
3.800.248,58 €

                               

VII.        Ausblick                        

                               

Die Kamerabefahrung der Kanäle im Rahmen der Eigenkontrollverordnung wurde 2004 abgeschlossen. Bis Ende 2016 wurden Kanalsanierungen und -erneuerungen im Erfolgsplan in Höhe von 331.811 € und im Vermögensplan von 705.917 € vorgenommen. 


Ab diesem Jahr sollen wieder Kamerabefahrungen vorgenommen werden, um ein aktuelles Bild der Kanalzustände zu erhalten und danach die weiteren Kanalsanierungen zu planen.


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In die Gebührenkalkulation für 2017 wurden die Überschüsse aus 2014 und 2015 eingestellt. Zusammen sind dies 69.885 € die zum Ausgleich des Erfolgsplans beitragen. Der Abschluss 2015 im Vermögensplan war ausgeglichen.


Die begonnenen und anstehenden Maßnahmen erfordern auch in den kommenden Jahren weitere Neuverschuldungen. Dem Gebührenzahler zumutbar bleibt dies nur bei entsprechender Bezuschussung durch das Land.                         


Kämmerer Kilacsko berichtet weiter, dass auf Basis des Erfolgsplans 2017 auch die Gebührenkalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dischingen für das Jahr 2017 erfolgte.

In der Sitzung vom 25.01.2016 wurden vom Gemeinderat die Gebührenkalkulationen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2016 beschlossen.

Für das Jahr 2017 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Dieser Kalkulation liegen im Wesentlichen dieselben Kalkulationsparameter zu Grunde. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Die Gebührenkalkulation ist im RIS eingestellt und wurde dem Gemeinderat in der Klausursitzung am 09.01.2017 ausgeteilt. Gegenüber der am 09.01.2017 ausgeteilten Kalkulation gibt es noch eine Änderung bei der angesetzten Abwassermenge und den auf den beiden letzten Seiten angesetzten Beträgen für den Ausgleich der Über- und Unterdeckungen. Die Schmutzwassergebühr bleibt dadurch unverändert, die Niederschlagswassergebühr bleibt um 2 Cent unter dem Gebührenhöchstsatz. Es wird aber vorgeschlagen eine evtl. notwendige Gebührenänderung erst mit der in diesem Jahr zu beschließenden Globalberechnung zu beschließen. 

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Die Kalkulation wird nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:

Als erstes müssen die Kosten der Abwasserbeseitigung in die folgenden Kostenblöcke aufgeteilt werden:

1.        Kanäle
a.        Mischwasserkanäle
b.        Schmutzwasserkanäle
c.        Regenwasserkanäle
2.        Klärbereich
3.        Regenwasserbehandlung und Sammler

Die Betriebskosten für die Kanäle fallen bisher üblicherweise gesammelt an. Diese können deshalb pauschal zu 50 % auf die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden.

Alle hier genannten pauschalen prozentualen Aufteilungen sind durch Gerichtsurteile bestätigt und können deshalb so angewandt werden.

Auch die Aufteilung der Betriebskosten auf Kanäle, Klärbereich und Regenwasserbehandlung mit Sammlern wurde, sofern sie nicht eindeutig zugeordnet werden können, pauschal prozentual vorgenommen.

Die kalkulatorischen Kosten mussten ebenfalls auf die unterschiedlichen Kostenblöcke aufgeteilt werden.

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Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:
       Kanäle        1,67 %        rund 60 Jahre
       Bauwerke        5,00 %        20 Jahre
       Maschinelle 
       Ausstattungen und 
       Elektrotechnik        5 %
       Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit dem jährlich ermittelten durchschnittlichen Abschreibungssatz für die Kanäle bzw. den Klärbereich aufgelöst.
Die Kapitalverzinsung wird weiterhin mit 6 % berechnet. Obwohl in den letzten Jahren die Kapitalmarktzinsen deutlich unter diesem Satz lagen, kann bei einer langfristigen Betrachtung dieser Prozentsatz noch als angemessen angesehen werden. Es ist in absehbarer Zeit wohl auch mit einem Anziehen der Zinsen zu rechnen. Die Höhe des angesetzten Zinssatzes ist für die Gebührenberechnung ohne Bedeutung, da diese nur als Basis für die Verteilung der tatsächlichen Kapitalmarktzinsen herangezogen werden. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Von den ermittelten Kosten müssen dann zuerst die auf die Straßenentwässerung entfallenden Kosten abgezogen werden. Für die Berechnung des Straßenentwässerungsanteils wird vorgeschlagen, wie bei der Globalberechnung vom November 1996 die kostenorientierte Modellrechnung der VEDEWA zugrunde zu legen. Auch hier gibt es wieder pauschale Prozentsätze, die angewandt werden können.

Bei den Betriebskosten betragen diese für die Kanäle 13,50 %, für den Klärbereich 1,20 % und für die Regenwasserbehandlung und die Sammler ebenfalls 13,50 %.

öffentlich                                        § 3


Bei den kalkulatorischen Kosten (tatsächlich bezahlte Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) für die Mischwasserkanäle 25 %, für die Schmutzwasserkanäle 0 %, für die Niederschlagswasserkanäle 50 %, für den Klärbereich 5 % und für die Regenwasserbehandlung 25 %. Zu beachten ist noch, dass bei den kalkulatorischen Zinsen die von den Grundstückseigentümern bezahlten Beiträge vom zu verzinsenden Kapital nicht abgesetzt werden dürfen. Deshalb können hier nicht die tatsächlich bezahlten Zinsen wie bei der Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Nach dem Abzug des Straßenentwässerungsanteils von den kalkulatorischen Kosten werden die verbleibenden Kosten wieder auf Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt. Die Mischwasserkanäle im Verhältnis 60 % Schmutzwasser zu 40 % Niederschlagswasser, die Schmutzwasserkanäle 100 % zu 0 %, die Niederschlagswasserkanäle 0 % zu 100 % und die Hausanschlüsse 60 % zu 40 %. Der Klärbereich 90 % zu 10 % und die Regenwasserbehandlungsanlagen mit Sammlern auch 60 % zu 40 %.

Im gleichen Verhältnis werden die Auflösungsbeträge der Beiträge und Zuweisungen und Zuschüsse nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils gutgeschrieben.

Nach diesen Aufteilungsarbeiten erhält man die drei Kostenblöcke
1.        Straßenentwässerungskosten
2.        Kosten der Schmutzwasserbeseitigung
3.        Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung

Die Straßenentwässerungskosten werden direkt der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden auf die bezogene Frischwassermenge abzüglich Absetzungen und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung auf die versiegelte Fläche umgelegt.

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Nach der letzten Abrechnung wird für 2017 Abwassermenge wie im Vorjahr auf 
181.000 m³ prognostiziert. Ebenso die gesamten Grundstücksflächen auf 5.021.477 m² abzüglich unversiegelte Flächen und Abflussbeiwerte von 4.577.477 m² ergibt eine versiegelte Fläche von 444.000 m².

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Abwasserbeseitigung von 5,00 €/Monat oder 60,00 €/Jahr erhoben. Diese darf die fixen Kosten nicht übersteigen. Bei dieser Überprüfung wurden nur die kalkulatorischen Kosten angesetzt, da es bereits hier keine Überschreitung gibt. Es ist zu entscheiden, ob diese Grundgebühr beibehalten wird.

Nach Abzug der erwarteten Einnahmen durch die Grundgebühr verbleibt der Kostenblock, der auf die Verteilungsmengen Abwassermenge und versiegelte Fläche entfällt.

Hier wird in einem ersten Schritt der Gebührenobersatz des zu kalkulierenden Zeitraums berechnet.

In einem zweiten Schritt können dann noch Gebührenüber- oder –unterdeckungen eingerechnet werden.

Für 2017 wird vorgeschlagen, die Gebührenüberdeckung aus Vorjahren in Höhe von 69.885,02 € in die Gebührenkalkulation aufzunehmen.

Nach der vorliegenden Kalkulation ergibt sich eine Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser von 3,129 €/m³ und für das Niederschlagswasser von 0,359 €/m².

Unter Einbeziehung der Gebührenüberdeckung aus Vorjahren beträgt die Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser 2,811 €/m³ und für das Niederschlagswasser 0,332 €/m².

öffentlich                                        § 3


Die Verwaltung schlägt vor, für 2017 die Schmutzwassergebühr auf 2,81 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,31 €/m² zu belassen.

Dokumente
2017_Kalkulation Abwasser (.pdf)
A2017-Wirtschaftsplan_Gesamt (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:08 Uhr