Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 23.01.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 23.01.2017 | ö | 3 |
Sachverhalt
I. Allgemeines
In der Klausurtagung am 29.01.2003 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Gründung der Eigenbetriebe "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" gefasst. Am 01.12.2003 wurden dann die entsprechenden Betriebssatzungen beschlossen. Seit dem 01.01.2004 wird die Abwasserentsorgung als Sonderrechnung geführt. Die rechtliche Grundlage ist das Eigenbetriebsgesetz (EigBG). Nach § 14 EigBG ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
II. Erfolgsplan
Nach § 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) muss der Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.
Die Einnahmen und Ausgaben des Erfolgsplans belaufen sich auf 1.143.250 €.
Er schließt ausgeglichen ab.
An Fehlbeträgen aus Vorjahren werden dieses Jahr abgedeckt: 0 €
Ausgleichspflichtige Gewinne sind als Einnahme eingeplant: 69.885 €
III. Vermögensplan
Nach § 2 der EigBVO muss der Vermögensplan enthalten
2. die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Vermögensplan hat ein Volumen von 1.508.240 €.
Die Regenwasserableitung vom Zwinkelweg zur Egau wird mit Nachdruck gefordert. Deshalb sind für die Planung 20.000 € eingestellt.
Für die Ortsdurchfahrt Dischingen sind für die Restfinanzierung des 3. Bauabschnitt noch 255.000 € notwendig.
Die Bar- und Tilgungsumlage an den Abwasserzweckverband beträgt dieses Jahr voraussichtlich 36.640 €.
IV. Finanzplanung
1. einer Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfs des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, und
Im Finanzplan sind für die kommenden Jahre als größere Maßnahmen die Regenwasserableitung Zwinkelweg zur Egau, die Ortsdurchfahrt Hofen, das Regenüberlaufbecken Frickingen sowie die weitere Erschließung der vorhandenen Baugebiete enthalten.
VI. Schuldenstand
VII. Ausblick
Die Kamerabefahrung der Kanäle im Rahmen der Eigenkontrollverordnung wurde 2004 abgeschlossen. Bis Ende 2016 wurden Kanalsanierungen und -erneuerungen im Erfolgsplan in Höhe von 331.811 € und im Vermögensplan von 705.917 € vorgenommen.
Ab diesem Jahr sollen wieder Kamerabefahrungen vorgenommen werden, um ein aktuelles Bild der Kanalzustände zu erhalten und danach die weiteren Kanalsanierungen zu planen.
In die Gebührenkalkulation für 2017 wurden die Überschüsse aus 2014 und 2015 eingestellt. Zusammen sind dies 69.885 € die zum Ausgleich des Erfolgsplans beitragen. Der Abschluss 2015 im Vermögensplan war ausgeglichen.
Die begonnenen und anstehenden Maßnahmen erfordern auch in den kommenden Jahren weitere Neuverschuldungen. Dem Gebührenzahler zumutbar bleibt dies nur bei entsprechender Bezuschussung durch das Land.
Dokumente
2017_Kalkulation Abwasser (.pdf)
A2017-Wirtschaftsplan_Gesamt (.pdf)