Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.01.2017 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass seit der Einbringung am 15.12.2016 eine Veränderung im Vermögensplan vorgenommen wurde. Es wurde die Erweiterung der Wasserleitung im Baugebiet Kappelesäcker in Frickingen auf 2018 verschoben. Dadurch konnten die Investitionsausgaben und die Kreditaufnahme um jeweils 95.000 € reduziert werden. Im Erfolgsplan gab es keine Änderungen.

Kämmerer Kilacsko erläutert, dass der Wirtschaftsplan mit Anlagen dem Gemeinderat zu Beginn dieser Sitzung ausgeteilt und vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde. Die Erläuterungen sind dem Wirtschaftsplan ab Seite 4 zu entnehmen.

Anschließend stellt er den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung wie folgt vor:

I.        Allgemeines

In der Klausurtagung am 29.01.2003 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Gründung der Eigenbetriebe "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" gefasst. Am 01.12.2003 wurden dann die entsprechenden Betriebssatzungen beschlossen. Seit dem 01.01.2004 wird die Wasserversorgung als Sonderrechnung geführt. Die rechtliche Grundlage ist das Eigenbetriebsgesetz (EigBG). Nach § 14 EigBG ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
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II.        Erfolgsplan

Nach § 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) muss der Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.                        

Die Einnahmen und Ausgaben des Erfolgsplans belaufen sich auf 696.860 €.                
Er schließt mit einem Jahresüberschuss von 29.922 € ab.                        

Die Umsatzerlöse wurden nach dem Ergebnis des Jahres 2015 angesetzt. Die abzugebende Wassermenge wurde gegenüber dem Vorjahr um 6.000 cbm erhöht und mit 277.000 cbm angesetzt.

Die Umsatzerlöse steigen um rund 13.000 € an. Beim Aufwand ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Die Unterhaltungskosten sind fast unverändert angesetzt. Die größte Veränderung ergibt sich bei den Abschreibungen mit 7.500 €.                        

Es wird mit einer Konzessionsabgabe an die Gemeinde von 39.600 € und einem Ergebnis von 29.922 € gerechnet.                        
öffentlich                                        § 2


Der Wasserpreis entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:                        



Gebühr/cbm
Grundgebühr/Jahr

1996 – 2001
4,15 DM
0,00 DM

2002 – 2008
2,12 €
0,00 €

2009 – 2010
1,80 €
60,00 €

2011 – 2016
2,00 €
60,00 €


III.        Vermögensplan                        


Nach § 2 der EigBVO muss der Vermögensplan enthalten


1.        alle vorhandenen Finanzierungsmittel sowie die voraussehbaren Finanzierungsmittel und den Finanzierungsbedarf des Wirtschaftsjahres.                        


2.        die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.                        


Der Vermögensplan hat ein Volumen von 620.991 €. (Vj.: 390.784 €).

Für 2017 sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen:
öffentlich                                        § 2



Dischingen
OD Dischingen
240.000 €
3. BA

Dischingen
WL Zwinkelweg bis Egau
10.000 €
Planungskosten

Dischingen
Erneuerung WL Schrezheim
80.000 €


Ballmertshofen
Baugebiet „Herlsbühl“
80.000 €


Demmingen
Baugebiet „Hülenfeld Erw.“
55.500 €


Dunstelkingen
OD Hofen, Planung
20.000 €


Allgemein
HA, Erweiterungen, Anschaffungen
15.000 €







Gesamt


500.500 €

In der Ortsdurchfahrt Dischingen soll der 3. Bauabschnitt in der Ballmertshofer Straße durchgeführt werden. Hier muss die Wasserleitung zu einem großen Teil erneuert werden. Mit den angesetzten 240.000 € ist die gesamte Ortsdurchfahrt nach den bereits vorliegenden Abrechnungen und der erfolgten Vergabe durchfinanziert.                        


Für die Erneuerung der Wasserleitung vom Zwinkelweg bis zur Egau und in der Ortsdurchfahrt Hofen sind dieses Jahr wiederum die Planungskosten veranschlagt. Laut Finanzplanung sollen diese Maßnahme nun 2018 und 2019 durchgeführt werden.        

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Im Ortsteil Schrezheim muss in der Straße "Zum Fliegenberg" die gesamte Kanalisation erneuert werden. Dies führt dazu, dass auch die Wasserleitung ausgewechselt werden muss. Diese Maßnahme konnte 2016 wegen der nicht bewilligten Zuschüsse im Abwasserbereich nicht durchgeführt werden. Deshalb werden die Kosten von 80.000 € erneut veranschlagt.                        


In den Baugebieten in Ballmertshofen und Demmingen müssen weitere Bauplätze erschlossen werden, damit diese bebaut werden können.                        


Für neue Hausanschlüsse sind 10.000 € und für kleinere Erweiterungen und Anschaffungen 5.000 € angesetzt.                        


Weitere Ausgaben sind die                        


Auflösung der Ertragszuschüsse                29.260 €        und die

       Tilgungsausgaben                                91.231 €        


An Deckungsmitteln werden voraussichtlich eingenommen:                        

                               

       Jahresgewinn                                29.922 €        

       Beiträge                                        20.000 €        

       Zuweisungen und Zuschüsse                0 €        

       Abschreibungen                                100.000 €        

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Zum Ausgleich des Vermögensplans ist eine                        

                               

       Kreditaufnahme von                         471.069 €        

       vorgesehen.                


IV.        Finanzplanung                        

                               

Nach § 4 EigBVO besteht der fünfjährige Finanzplan aus        

1.        einer Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des 
Finanzierungsbedarfs des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, und

2.        einer Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs, die für den Haushalt der Gemeinde im Finanzplanungszeitraum erheblich sind.                        

Im Finanzplan sind in den kommenden Jahren weitere Investitionen vorgesehen, die meist mit Straßenbau- oder Kanalbaumaßnahmen im Zusammenhang stehen. Die Wasserversorgung muss hier auch ihr Leitungssystem soweit erforderlich erneuern.                        

Durch die größeren Investitionsmaßnahmen steigt auch beim EB Wasserversorgung in den kommenden Jahren die Verschuldung.                        


V.        Stellenübersicht                        


Eine Stellenübersicht ist beim Eigenbetrieb "Wasserversorgung" entbehrlich, da kein eigenes Personal beschäftigt wird.                        

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VI.        Schuldenstand                        


Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat zum 01.01.2017 Schulden in Höhe von 

1.598.586 €. Getilgt werden 91.231 € bei Neuaufnahmen von 471.069 €. Zum Jahresende ergibt dies einen Schuldenstand von 1.978.424 €.                        


VII.        Ausblick                        


Durch die Gebührenanhebung um 0,20 € zum 01.01.2011 kann aus dem Erfolgsplan auch in den kommenden Jahren ein Gewinn erwirtschaftet werden, der zur Finanzierung der im Finanzplan enthaltenen Investitionen verwendet werden kann. Durch die hohen Investitionsausgaben, insbesondere die Erneuerungen in der OD Hofen und in Dischingen vom Zwinkelweg bis zur Egau, steigt in den Finanzplanungsjahren der Schuldenstand bis auf rund 2,3 Mio. € an.                        


Kämmerer Kilacsko berichtet weiter, dass auf Basis des Erfolgsplans 2017 auch die Gebührenkalkulation der Wasserbezugsgebühr des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen für das Jahr 2017 erfolgte.

In der Sitzung vom 25.01.2016 wurde vom Gemeinderat keine Änderung der Wasserbezugsgebühr auf der Grundlage des Erfolgsplans für das Jahr 2016 beschlossen.

Für das Jahr 2017 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Diese Kalkulation wird anhand dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 09.01.2017 ausgeteilten Erfolgsplan nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:
öffentlich                                        § 2


Die Kosten der Wasserversorgung können wie im Erfolgsplan dargestellt für die Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Die kalkulatorischen Kosten werden wie folgt ermittelt.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:
       Tiefbrunnen        5,00 %        20 Jahre
       Quellfassungen        2,00 %        50 Jahre
       Wasserleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Druckleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Hochbehälter        2,00 %        50 Jahre
       Maschinelle 
       Ausstattungen und 
       Elektrotechnik        6,67 %        15 Jahre
       Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit 3,5 % aufgelöst.

Die Kapitalverzinsung wird bei der Wasserversorgung nicht mehr berechnet. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Bei der Wasserversorgung sind die Erzielung eines Gewinns und die Erwirtschaftung eines Ertrags für den Haushalt der Gemeinde beabsichtigt. Deshalb gibt es hier nicht wie bei der Abwasserbeseitigung eine Gebührenobergrenze, die nicht überschritten werden darf.

Nach der letzten Abrechnung wird für 2017 die Frischwassermenge auf 277.000 m³ prognostiziert. 
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Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Wasserversorgung von 5,00 €/Monat oder 
60,00 €/Jahr erhoben.

Aus der Grundgebühr wird bei rund 1.670 Anschlüssen mit Einnahmen von 101.000 € gerechnet.

Auf Grund der Verbrauchsabrechnung 2015 wird mit einer abzugebenden Wassermenge von 277.000 m³ gerechnet. Bei der derzeitigen Wassergebühr von 2,00 €/m³ ergibt dies Einnahmen von 554.000 €.

Zusammen mit den Aufwendungsersätzen und Erlösen aus Verkäufen sowie Zinserträgen wird mit Einnahmen von 696.560 € gerechnet.

Die Aufwendungen betragen laut Erfolgsplan 627.338 €. Aus dem Überschuss von 
69.522 € ergibt sich eine zu zahlende Konzessionsabgabe von 39.600 €.

Der verbleibende Gewinn beträgt dann noch 29.922 €.

Die Verwaltung schlägt vor die Wassergebühr für 2017 auf 2,00 €/m³ zu belassen.

Dokumente
W2017-Wirtschaftsplan_Gesamt (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 14:08 Uhr