Datum: 26.09.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung Breitbandausbau Dischingen und Trugenhofen; Vergabe der Tiefbau- und Leitungsbauarbeiten
2 Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Heidenheim
3 Antrag von Herrn Ortsvorsteher Bernd Pappe auf Entlassung aus dem Ehrenamt
4 Neufassung der Hauptsatzung
5 Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
6 Neufassung der Polizeiverordnung
7 Aufhebung der Sperrzeitenverordnung für die Ortsteile Dischingen mit Schrezheim und Trugenhofen
8 Einvernehmen zu Bauanträgen
8.1 Baugesuch Ramsperger Eva-Maria und Klaus, Kirchgasse 11, Dischingen, Umbau einer Garage in eine Doppelgarage und Anbau einer Dachterrasse
8.2 Baugesuch Behnle Andreas, Ortsstr.22, Hofen Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelbunker an bestehendes Wirtschaftsgebäude
8.3 Baugesuch Hörmann Peter, Pfannentalstr. 4, Lauingen Deckblattänderung: Teilaufbau des landw. Gebäudes, Kirchenstr. 5, Eglingen
9 Bekanntgaben
9.1 Bekanntgabe Einstellung Sachbearbeiter Finanzverwaltung und Nachfolge Kämmerer
9.2 Bekanntgabe Termine
10 Anfragen
11 Bürgerfragestunde und Bürgerfragen zur Sitzung

zum Seitenanfang

1. Erweiterung Breitbandausbau Dischingen und Trugenhofen; Vergabe der Tiefbau- und Leitungsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 1

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die Gemeinde Dischingen beabsichtigt, seine Breitband-Ausbaustrategie fortzusetzen. Mit dem Bau der Druck- und Fallleitung von Dischingen zum Neubau des “Hochbehälters Englischer Wald“ wird derzeit auch ein Leerrohr mit Glasfaserkabel mitverlegt. In der Folge möchte die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Versorgungsunternehmen der EnBW ODR Ellwangen den Ortsteil Trugenhofen mit Gas und Breitband anbinden und verlegt dabei die notwendigen Leerrohre gemeinsam mit den Gasleitungen. Des Weiteren sollen im Hauptort Dischingen hierfür die notwendigen Maßnahmen für einen Lückenschluss in der Gutenbergstraße, Hauptstraße, Torstraße und Schloßstraße durchgeführt werden. Dafür hat die Gemeinde Dischingen in Kooperation mit dem Büro GEODATA aus Westhausen einen Förderantrag nach der neuen Förderrichtlinie Breitband-Offensive 4.0 beim Land Baden-Württemberg gestellt. Die zwischenzeitlich erhöhten Fördersätze kommen hier der Gemeinde zugute, gestaffelt nach Ausbauart (Neubau Glasfaserleitung inner- bzw. außerorts, Mitverlegung eines Leerrohrs oder Einzug eines Glasfaserkabels in ein bestehendes Leerrohr). Zusätzlich erhält die Gemeinde einen 30%-Zuschlag für interkommunale Zusammenarbeit, weil sie Teil der „Integrierten und flächendeckenden Ausbaustrategie des Landkreises Heidenheim und landkreisübergreifenden Kooperation mit der Gemeinde Böhmenkirch“ ist. Der Landkreis Heidenheim erarbeitet mit allen elf Städten und Gemeinden eine einheitliche Förderstrategie und will die hohen Fördersätze des Landes für interkommunale Projekte nutzen. Das Land fördert das Breitband-Projekt Dischingen-Trugenhofen mit 198.471 Euro bei zuwendungsfähigen Kosten von 328.000 €.

Die nun geplante Maßnahme beinhaltet folgende Leistungen:
öffentlich                                        § 1


Lückenschluss in der Gutenbergstraße: 
Anbindung an bestehendes Leerrohr auf der Westseite der Egau durch eine ca. 30 m lange Spülbohrung unter der Egau sowie die Verlegung von ca. 120 m Breitbandleerrohren in der Gutenbergstraße bis zur Torstraße. 

Lückenschluss in der Hauptstraße: 
Verlegung von ca. 100 m Breitbandleerrohren in der Hauptstraße bis zur Schloßstraße. 

Anbindung an den Ortsteil Trugenhofen:
Verlegung von ca. 860 m Breitbandleerrohren und einem Stromkabel zur Anbindung des neuen “Hochbehälters Englischer Wald“ bis zum Ortseingang von Trugenhofen. Das Versorgungsunternehmen EnBW ODR Ellwangen verlegt auch hier im gemeinsamen Leitungsgraben ihre Gasleitung.

Die notwendigen Ausschreibungsunterlagen wurden durch das beauftragte Ing.-Büro Kolb aus Steinheim erstellt.

Hierfür wurden sieben Firmen in Form der “Beschränkten Ausschreibung“ aufgefordert, ein Angebot für diese Arbeiten bis zur Angebotseröffnung (Submission) am 14. September 2016 abzugeben, wobei dann drei Firmen ein gültiges Angebot einreichten. Eine Firma hatte einen Preisnachlass ohne Bedingungen eingeräumt. 

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellt sich wie folgt dar:

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise von den anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.
öffentlich                                        § 1


Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen. Es ergibt sich dadurch folgende Bieterrangfolge:

Firma:                                                Angebotssumme-Brutto:

Firma Scharpf

Zöschingen                                        142.447,34 € (100%)

2. Platz                                        143.988,38 € (101,1%)
                                                   (2 % Nachlass berücksichtigt)

3. Platz                                        220.428,38 € (154,7%)

Kostenberechnung:
Durch das Ing.-Büro Kolb wurde für diese Maßnahme eine Kostenberechnung auf Grund der im letzten halben Jahr von ihnen durchgeführten Ausschreibungen erstellt. Dabei kam es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                            Ausschreibungsergebnis brutto
ca. 156.533,79 Euro                        142.447,34 Euro

Die Angebotssumme teilt sich wie folgt auf:

Anteil Gemeinde Dischingen (Breitband):        105.844,80 Euro
Anteil EnBW ODR (Gasleitung):                          36.602,54 Euro
öffentlich                                        § 1


Haushaltsrechtliche Beurteilung: 
Für die Erweiterung Breitbandausbau Dischingen und Trugenhofen sind im Haushaltsplan 2016 insgesamt Mittel in Höhe von 353.000 Euro eingestellt. Für die Materiallieferung von den notwendigen Leerohren, Lichtwellenleitern und Kabelschächten wurde bereits die EnBW ODR durch den Gemeinderat in seiner Sitzung im Juni 2016 beauftragt. 
Die Kosten hierfür belaufen sich auf brutto von 28.192,29 Euro. Somit ergibt sich eine derzeitige Kostenfeststellung:
353.000 € - 105.844 € - 28.192 € = 218.964 €

Demnach ist die Finanzierung der geplanten Maßnahme für den weiteren Breitbandausbau weiterhin sichergestellt. Die restlichen Mittel sind noch für den Ausbau im Teilort Trugenhofen vorgesehen. 

Dokumente
Download 151001-Lageplan 1.pdf
Download 151001-Lageplan 2.pdf
Download 151001-Lageplan 3.pdf
Download 160205-151352-E-LP1000_4.pdf

zum Seitenanfang

2. Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Heidenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) des Landkreises Heidenheim und seiner Städte und Gemeinden zwischen Februar 2015 und April 2016 durch die Hochschule Aalen erstellt wurde. Es umfasst neben zahlreichen Analysen und Auswertungen zum Energieverbrauch, zur lokalen Energieerzeugung sowie zu Potenzialen und Entwicklungsprognosen auch eine große Bandbreite an Maßnahmenvorschlägen. 

Zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparmöglichkeiten wurden drei Szenarien mit Zeithorizonten von 2013 über 2025 bis 2050 entwickelt.

1.        Klimaschutzzielen

Diese unterscheiden sich entsprechend der zu betrachtenden Energieträger und/oder Effizienzsteigerungen wie folgt:

Das „Referenzszenario“ stellt die niedrigste Umsetzungsstufe dar. Hierbei werden beispielsweise Ausbauraten weder durch eigene Maßnahmen gesteigert, noch werden andere Maßnahmen unternommen, die über die üblichen (beispielsweise gesetzlich festgelegten) Ausbauraten oder Einsparpotenziale hinausgehen.

Das „Klimaschutzszenario“ stellt die Umsetzung vieler technisch möglicher Maßnahmen zur Minderung des Energieverbrauchs und Steigerung der Energieproduktion aus erneuerbaren Energien dar. Dabei werden auch Maßnahmen einbezogen und umgesetzt, die aktuell noch nicht wirtschaftlich sind, bei denen jedoch davon auszugehen ist, dass diese aufgrund der technologischen Entwicklung über den langen Projektzeitraum wirtschaftlich werden.
öffentlich                                        § 2


Das „moderate Szenario“ stellt eine Zwischenstufe zwischen Klimaschutzszenario und Referenzszenario dar. Es werden Maßnahmen umgesetzt, die insbesondere heute schon wirtschaftlich und technisch kurzfristig umsetzbar sind.

Dem Landkreis und seinen Städten und Gemeinden wird von der Hochschule Aalen im IKK empfohlen, sich bei den Klimaschutzzielen am Klimaschutzszenario zu orientieren. Als wichtiges Etappenziel wird das Jahr 2030 angesehen, Ziele bis 2050 sollten demnach im Laufe der Zeit angepasst werden.

Insgesamt könnten z. B. die Treibhausgasemissionen aus dem Stromverbrauch um etwa 60 % bis 2030 und 70 % bis 2050 sinken. Die Treibhausgasemissionen aus dem Wärmeverbrauch könnten um 30 % bis 2030 und um 40 % bis 2050 sinken.

Zur Erreichung der empfohlenen Klimaschutzziele bedarf es der Umsetzung jährlicher Maßnahmen sowohl seitens des Landkreises als auch seitens der Städte und Gemeinden. Diese sind im Teil B auf den Seiten 113-185 genau beschrieben. Für die Kommunen sind diese Maßnahmen im Maßnahmenkatalog (Teil C Seite 202 bis 287) als Handlungsempfehlungen detailliert ausgeführt. Die Handlungsempfehlungen für die Gemeinde Dischingen sind auf den Seiten 202-204 in Teil C dargestellt. Die Zeitschiene ergibt sich aus Teil A Tabelle 19 Seite 99 des IKK.

2.        Controllingsystem

Die Erreichung der Klimaschutzziele muss entsprechend den Förderrichtlinien kontinuierlich über ein „Controllingsystem“ überprüft werden. Die Erfassung, Bewertung und Steuerung der Verbräuche, der Veränderungen und der CO2-Minderungen ist erforderlich. Das Controlling sorgt für eine gesicherte Datenbasis und eine kontinuierliche Überprüfung der Zielerreichung. Es bildet das Steuerungs- und Koordinierungsinstrument im Klimaschutzprozess des Landkreises. Das Controlling besteht aus folgenden drei Elementen:
öffentlich                                        § 2


-        Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz,
-        Überprüfung der Maßnahmen,
-        Kommunikation der Erfolge.
Diese Aufgabe soll vom Klimaschutzmanager des Landkreises übernommen werden.

3.        Klimaschutzmanager

Ein zentraler Klimaschutzmanager des Landkreises (Beschäftigungsumfang 100 %, bei geteilter Stelle insgesamt 100 %) soll sich um die Umsetzung der Maßnahmen auf Kreisebene und das Controlling kümmern. Zur Aufgabe gehört es auch, periodisch Klimaschutzberichte zu erstellen, in denen die erreichten Ziele dargestellt sind und das weitere Vorgehen erläutert wird. Es empfiehlt sich u.a. die Energie- und CO2-Bilanz in einem Abstand von zwei bis drei Jahren zu wiederholen und zu evaluieren.

Das IKK geht von einem zentralen Personalbedarf in Höhe von 1,05 Vollzeitäquivalenten für die genannten Aufgaben aus. Die Einstellung von Klimaschutzmanagern auf Basis des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes ist mit einem Zuschuss des Bundes von bis zu 65 % förderfähig. Der Förderzeitraum ist zunächst befristet auf drei Jahre. Nach Abzug der Förderung entsteht voraussichtlich ein Personalaufwand bei einem Beschäftigungsumfang von100 % in Höhe von ca. 25.000 € pro Jahr in den Jahren 2017 bis 2019.

Die Städte und Gemeinden des Landkreises erhalten im IKK jeweils konkrete Empfehlungen, sich für die Einstellung von weiteren, eigenen Klimaschutzmanagern einzusetzen oder deren Leistungen – gegen Kostenerstattung – über den Landkreis in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitsumfang wurde individuell für die Bedürfnisse der Städte und Gemeinden anhand der Einwohnerzahl im IKK berechnet. Nach Rückmeldung des Bedarfs – Mitte/Ende September 2016 – durch die Städte und Gemeinden an die Landkreisverwaltung und dem Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung könnte die Beantragung beim Bund – zentral durch die Landkreisverwaltung – erfolgen. Nach erfolgter Förderzusage ist die Einstellung im Jahr 2017 vorgesehen.

Dokumente
Download Anlage_DS_046-2016_Endbericht_IKK_aktualisiert.pdf

zum Seitenanfang

3. Antrag von Herrn Ortsvorsteher Bernd Pappe auf Entlassung aus dem Ehrenamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass ein Bürger gemäß § 16 Gemeindeordnung (GemO) eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen kann. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn dieser zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder dem Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat. Das Amt des Ortsvorstehers ist ein solches Ehrenamt.
Herr Bernd Pappe bittet darum, aus seinem Amt als Ortsvorsteher von Dunstelkingen entlassen zu werden. Ortsvorsteher Bernd Pappe wurde am 24.10.1999 zum ersten Mal in den Ortschaftsrat von Dunstelkingen gewählt und wurde am 13.06.2004, 07.06.2009 und 25.05.2014 durch Wiederwahl in seinem Amt bestätigt. Am 20.09.2004 wurde er zum Stellvertretenden Ortsvorsteher von Dunstelkingen gewählt und seit dem 20.11.2006 hat er das Amt des Ortsvorstehers von Dunstelkingen inne (Wiederwahlen: 29.07.2009 und 31.07.2014). Schon vor seiner Wahl als Ortsvorsteher 2006 führte er das Amt kommissarisch aus. 

Da er somit seit mehr als 10 Jahren ehrenamtlich tätig ist, liegt in seinem Fall ein wichtiger Grund im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vor.

zum Seitenanfang

4. Neufassung der Hauptsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 4

Sachverhalt

Verwaltungspraktikantin Julia Demel berichtet, dass die aktuell geltende Fassung der Hauptsatzung aus dem Jahr 2004 stammt. Da sich seither das geltende Recht verändert hat, nahm dies die Verwaltung zum Anlass, die Hauptsatzung auf ihre Vereinbarkeit mit den entsprechenden Gesetzen zu überprüfen. Die vorgenommenen Änderungen sind sowohl inhaltlicher als auch redaktioneller Art. Die Anpassung berücksichtigt alle Änderungen der Gesetze.

Betroffen von den Veränderungen sind die Vorschriften hinsichtlich der Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses (§ 7 Hauptsatzung) und die des Bürgermeisters (§ 9 Hauptsatzung) im personalrechtlichen Bereich. 

Änderungen im Zuständigkeitsbereich des technischen Ausschusses (§ 8 Hauptsatzung) ergeben sich zunächst aus Gesetzesänderungen der Landesbauordnung (LBO). Die Stellungnahme der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren wird seit einer Gesetzesänderung in einem anderen Paragraph normiert. Es handelt sich dabei somit nicht um eine inhaltliche Änderung der Hauptsatzung.

Ebenso wird die Erteilung von Genehmigungen für im Gesetz genannte Vorhaben und Rechtsvorgänge nicht mehr im Städtebauförderungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz wurde 1987 mit dem Bundesbaugesetz zusammengefasst und überarbeitet, woraus das Baugesetzbuch hervorging. Die benannten Genehmigungen werden nun durch § 144 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Die Fusionierung der beiden Gesetze hat auch die Änderung im Zuständigkeitsbereich des Ortschaftsrates (§ 15 Hauptsatzung) zur Folge. Auch betreffend dieses Regelungssachverhaltes ändert sich inhaltlich nichts. 
öffentlich                                        § 4


Die Änderungen hinsichtlich der unechten Teilortswahl (§§ 12, 14 Hauptsatzung) sollen zum Ausdruck bringen, dass diese bereits stattfindet und nicht erst eingeführt wird. Zudem wird eine Passage zusätzlich eingefügt, die regelt, dass die Sitze im Gemeinderat nach Maßgabe der Hauptsatzung mit Vertretern der Wohnbezirke zu besetzen sind (§ 12 Hauptsatzung). Dies findet in der Praxis bereits entsprechend dem Inhalt der neuen Passage statt. Diese Änderung soll der bereits bestehenden Praxis eine Rechtsgrundlage in der Hauptsatzung geben. 

Die übrigen Änderungen sind alle redaktioneller Art.

Die Änderungsvorschläge ergeben sich aus der in der Anlage befindlichen Synopse. Dabei ist die bisherige Fassung der betroffenen Passagen der vorgeschlagenen Neufassung gegenübergestellt. Zudem befindet sich in der Anlage eine überarbeitete Version der Hauptsatzung, wobei alle veränderten Passagen rot markiert sind.

Dokumente
Download Neufassung der Hauptsatzung Dischingen - Synopse.pdf
Download Veränderte Hauptsatzung - Markierungen zur Verständlichkeit.pdf

zum Seitenanfang

5. Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 5

Sachverhalt

Verwaltungspraktikantin Julia Demel berichtet, dass die momentan geltende Fassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GO) aus dem Jahr 1986 stammt. Der Inhalt der Geschäftsordnung ergibt sich vor allem aus den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO).

Seither unterlag die GemO zahlreichen Gesetzesänderungen. Vor allem 2015 erfuhr diese eine grundlegende Überarbeitung. 

Dies nahm die Verwaltung zum Anlass, die Geschäftsordnung auf die Vereinbarkeit mit der GemO zu überprüfen. Dabei ergab sich, dass die Vorschriften der Geschäftsordnung sowohl inhaltlich, als auch redaktionell zwingend überarbeitet werden mussten. Die Verwaltung überarbeitete die betroffenen Paragraphen und passte sie an geltendes Recht an. 

Den Fraktionen soll nun die Möglichkeit gegeben werden, ihre Auffassungen öffentlich darzustellen, da sie bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Gemeinderats mitwirken. Ihre innere Ordnung muss dabei demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Da die GemO diese Regelung ausdrücklich vorsieht, wurde dies in § 2 verwirklicht.

Die Quoren der GO (§§ 4, 13) müssen ebenfalls an die Quoren der GemO angepasst werden. Dabei muss z.B. das Quorum angepasst werden, auf dessen Verlangen der 
Bürgermeister zur Unterrichtung des Gemeinderats bzw. einer Fraktion verpflichtet ist 
(§ 4). 

Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, einige Verfahren zu elektronisieren 
(§§ 4, 12, 13). So sollen die Gemeinderäte die Möglichkeit erhalten, zum Beispiel elektronisch Fragen an den Bürgermeister zu stellen (§ 4).
öffentlich                                        § 5


Das Anfragerecht der Gemeinderatsmitglieder (§ 4) soll ebenfalls um eine weitere Passage ergänzt werden. In Zukunft soll eine Aussprache über Anfragen nicht mehr stattfinden, da dies die GemO nicht vorsieht.

Gemeinderäte sollen sich gemäß der GemO nicht nur rechtzeitig abmelden, wenn sie verhindert sind an der Sitzung teilzunehmen, sondern auch, wenn sie diese frühzeitig verlassen müssen. Dieser Vorschrift wird in § 5 Rechnung getragen.

Auch die Befangenheitsregelung der GemO wurde geändert. In Folge dessen unterliegen z. B. der Ehegatte und der Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) unter bestimmten Voraussetzungen der Befangenheit. Nicht mehr davon betroffen sind der frühere Ehegatte und der Verlobte. Umgesetzt wurden sämtliche Änderungen in § 8 GO. 

Betroffen ist auch die Vorschrift über die Einberufung des Gemeinderats (§ 12). In der Regel muss der Gemeinderat einberufen werden, wenn dies ein Viertel der Gemeinderäte beantragt. Ergänzend soll nun geregelt werden, dass dies nicht gilt, wenn der gleiche Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten 6 Monate bereits behandelt wurde. Auch dies sieht die GemO zwingend vor. Zudem muss die Einberufungsfrist auf 7 Tage vor dem Sitzungstag verlängert werden. 

Auch hinsichtlich der Verschwiegenheit der Gemeinderäte sind Ergänzungen durch die GemO vorgeschrieben. Die Gemeinderäte dürfen den Inhalt von Beratungsunterlagen öffentlicher Sitzungen (Ausnahme: z. B. personenbezogene Daten) zur Wahrung ihres Amtes nun bekannt geben. Die bisherige Verschwiegenheitsregelung wird dadurch lediglich ergänzt (§ 14).

Der Vorsitzende ist befugt, den Redner im Gemeinderat zur Sache zu verweisen und zur Ordnung zu rufen. Die GemO sieht die Möglichkeit vor, einem Redner bei weiteren Verstößen das Wort zu entziehen. Diese Möglichkeit soll nun in der GO verwirklicht werden (§ 19).
öffentlich                                        § 5


Auch personalrechtlich ergaben sich einige Änderungen. Bisher entscheidet der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten. Dies soll nun gemäß der GemO auch für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem Arbeitnehmer sowie für die Festsetzung des Entgelts, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrags besteht, gelten. Die Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit bei einem Arbeitnehmer findet nun auch durch Wahl statt (§ 25).

Die Fragestunde für die Einwohner soll nun nicht mehr halbjährlich, sondern am Ende der ersten öffentlichen Sitzung jeden dritten Monats stattfinden (§ 27).

Auch die Öffentlichkeitsregelung der Ausschüsse wird an die gesetzliche Vorschrift angepasst (§ 35).

Des Weiteren sollen weitere kleinere Änderungen vorgenommen werden.

Sämtliche Änderungsvorschläge ergeben sich aus der in der Anlage befindlichen Synopse. Dabei ist die bisherige Fassung der betroffenen Passagen der vorgeschlagenen Neufassung gegenübergestellt. Zudem befindet sich in der Anlage eine überarbeitete Version der Geschäftsordnung, wobei alle veränderten Passagen rot markiert sind.

Dokumente
Download Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinerats - Synopse2.pdf
Download Veränderte Geschäftsordnung Gemeinderat - Markierungen zur Verständlichkeit2.pdf

zum Seitenanfang

6. Neufassung der Polizeiverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 6

Sachverhalt

Verwaltungspraktikantin Julia Demel erläutert, dass die aktuelle Fassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Dischingen aus dem Jahr 2002 stammt. Da sich seither das geltende Recht geändert hat, überprüfte die Verwaltung die Vereinbarkeit der Polizeiverordnung mit den entsprechenden Gesetzen. Dabei ergab sich, dass einige Regelungen der Verordnung den aktuellen Gesetzen zuwiderlaufen. Die Verwaltung nahm deshalb sowohl inhaltliche als auch redaktionelle Veränderungen vor. 

Die Begriffsbestimmungen müssen dahingehend angepasst werden, dass verkehrsberuhigte Bereiche nun nicht mehr durch § 42 StVO geregelt werden, sondern nur noch durch Richtzeichen in einer Anlage der StVO.

Die Änderungen betreffen vor allem § 5 der Polizeiverordnung, in dem die Haus- und Gartenarbeiten geregelt sind. Mit der Einführung der 32. Bundesimmissionsschutzverord-nung (BISchV - Geräte- und Maschinenlärmverordnung) trat die Rasenmäherlärm-Verordnung außer Kraft, was einige gesetzliche Änderungen mit sich brachte. Besonders betroffen davon ist die Regelung über die Mittagspause. Die BISchV legt für 57 Geräte und Maschinen bundeseinheitliche Betriebszeiten (7:00 – 20:00 Uhr) fest. Eine Mittagspause ist nur für fünf dieser Geräte vorgesehen (13:00 – 15:00 Uhr). Daraus ergibt sich, dass die bisherige Regelung über die Mittagspause nicht mehr geltendem Recht entspricht. Zudem soll nur noch Haus- und Gartenarbeit verboten werden, die andere erheblich belästigt und nicht mehr nur geeignet dazu ist, die Ruhe anderer zu stören. 

Der Paragraph über die Benutzung der Wertstoffsammelbehälter (§ 7) soll komplett entfernt werden, da die Benutzungszeiten bereits in der Abfallwirtschaftsatzung des Landkreises geregelt sind. Zudem sind diese an den Sammelbehältern direkt angebracht. Verbunden damit wird die Regelung über das Begehen einer Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen diesen Paragraphen ebenfalls aufgehoben (§ 19). 
öffentlich                                        § 6


Weiter soll ein neuer Paragraph aufgenommen werden, der das Füttern von Tauben auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen verbietet 
(§ 12a). In Verbindung damit wird auch die Regelung über das Begehen einer Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot aufgenommen (§ 19).

Des Weiteren muss das Verbot über das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder anderen benannten Einrichtungen zum Zwecke des Alkoholgenusses aufgehoben werden (§ 15). Diese Passage wurde vom Verwaltungsgerichtshof als unwirksam erklärt. Im Zusammenhang damit wird auch die Ordnungswidrigkeitenregelung in § 19 angepasst. 

Bisher war es verboten, außerhalb von Kinderspielplätzen oder entsprechend gekennzeichneter Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, sobald dies geeignet ist, die Ruhe anderer stören. Diese Regelung soll dem Schutzbedürfnis angepasst werden und nur noch erhebliche Belästigungen verbieten (§ 16).

Zusätzlich sollen weitere kleinere Veränderungen vorgenommen werden.

Sämtliche Änderungsvorschläge ergeben sich aus der in der Anlage befindlichen Synopse. Dabei ist die bisherige Fassung der betroffenen Passagen der vorgeschlagenen Neufassung gegenübergestellt. Zudem befindet sich in der Anlage eine überarbeitete Version der Polizeiverordnung, wobei alle veränderten Passagen rot markiert sind.

Dokumente
Download Neufassung der Polizeiverordnung - Synopse 2.pdf
Download Veränderte Polizeiverordnung - Markierung zur Verständlichkeit2.pdf

zum Seitenanfang

7. Aufhebung der Sperrzeitenverordnung für die Ortsteile Dischingen mit Schrezheim und Trugenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 7

Sachverhalt

Verwaltungspraktikantin Julia Demel berichtet, dass die Gaststättenverordnung von Baden-Württemberg (GastVO) die Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten festlegt. (Info: In der Sperrzeit müssen Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten ihren Betrieb ruhen lassen).

Die aktuelle Sperrzeitverordnung von Dischingen wurde 2001 entsprechend der damaligen Rechtslage erlassen. Im Jahr 2012 erfuhr die GastVO zuletzt eine Änderung, wodurch die Sperrzeiten neu festgelegt wurden. 

Vor der Änderung 2012 begann die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten generell um 2:00 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 1:00 Uhr. In der Nacht zum Samstag begann die Sperrzeit um 3:00 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2:00 Uhr. Da die Ortsteile Dischingen, Schrezheim und Trugenhofen staatlich anerkannte Erholungsorte sind, galten für sie die verlängerten Sperrzeiten im Gegensatz zum restlichen Gemeindegebiet.

Gemäß § 11 der GastVO ist es jedoch möglich, die Sperrzeit allgemein zu verlängern, verkürzen oder aufzuheben, sofern ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. Besondere örtliche Verhältnisse liegen nach Rechtsprechung dann vor, wenn sich die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Fremdenverkehrsgemeinden auf einige Ortsteile beschränkt. Um eine einheitliche Regelung im Gemeindegebiet zu schaffen, wurde die Sperrzeit für Dischingen mit Schrezheim und Trugenhofen auf die allgemeine Sperrzeit von 2:00 Uhr an Werktagen bzw. 3:00 Uhr in der Nacht zum Samstag verkürzt. 
öffentlich                                        § 7


Durch die Neuregelung im Jahre 2012 verkürzte sich die allgemeine Sperrzeit erneut um eine Stunde. So beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten allgemein um 3:00 Uhr (anstelle von 2:00 Uhr), in Kur- und Erholungsorten um 2:00 Uhr (anstelle von 1:00 Uhr). In der Nacht zum Samstag beginnt die Sperrzeit nun für alle Orte um 5:00 Uhr (anstelle von 3:00 bzw. 2:00 Uhr). Diese Regelung gilt nun für alle Ortsteile außer Dischingen, Trugenhofen und Schrezheim. Für diese Ortsteile gelten weiterhin die Sperrzeiten der Sperrzeitverordnung. 

Im Ergebnis herrscht seit der Neuregelung im Jahr 2012 keine einheitliche ortsrechtliche Regelung. Durch die Aufhebung der Satzung würden die gesetzlichen Regelungen für das gesamte Gemeindegebiet gelten.

Dokumente
Download Aufhebung der Sperrzeitverordnung.pdf
Download Sperrzeitverordnung für die Ortsteile Dischingen mit Schrezheim und Trugenhofen – Synopse.pdf

zum Seitenanfang

8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Baugesuch Ramsperger Eva-Maria und Klaus, Kirchgasse 11, Dischingen, Umbau einer Garage in eine Doppelgarage und Anbau einer Dachterrasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 8.1

Sachverhalt

Bauherr:                        Ramsperger Eva-Maria und Klaus, Kirchgasse 11, Dischingen

Bauvorhaben:        Umbau einer Garage in eine Doppelgarage und Anbau einer Dachterrasse

Baugrundstück:        Flst. Nr. 98/2, Kirchgasse 11, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Auf dem angrenzenden Nachbargrundstück muss eine Baulast von 5,74 m x 2,50 m eingetragen werden.

Objektbeschreibung:        Hierbei soll die bestehende Garage mit den Außenmaßen von 8,66 m x 5,56 m in eine Doppelgarage umgebaut werden. Gleichzeitig soll das vorhandene Flachdach als Dachterrasse genutzt werden.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Ramsperger Eva-Maria und Klaus, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

8.2. Baugesuch Behnle Andreas, Ortsstr.22, Hofen Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelbunker an bestehendes Wirtschaftsgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 8.2

Sachverhalt

Bauherr:                        Behnle Andreas, Ortsstr. 22, Hofen

Bauvorhaben:        Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelbunker an das bestehende Wirtschaftsgebäude

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 664, Ortsstr. 22, Hofen 

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Bei dem Vorhaben wird ein Gebäude für eine Hackschnitzelheizung und dazugehörendem Hackschnitzelbunker mit den Außenmaßen von 8,99 m x 
4,50 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude angebaut. Die Anlage erhält ein Pultdach mit 15° Dachneigung und einer Traufhöhe von 3,25 m bzw. 4,45 m. Gleichzeitig soll ein überdachtes Hackschnitzel-Außenlager ohne Außenwände mit den Außenmaßen von 6,00 m x 4,00 m ebenfalls an das bestehende Wirtschaftsgebäude angebaut werden. Die Bedachung erfolgt in gleicher Weise.        

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht 
abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Behnle Andreas, Hofen.pdf

zum Seitenanfang

8.3. Baugesuch Hörmann Peter, Pfannentalstr. 4, Lauingen Deckblattänderung: Teilaufbau des landw. Gebäudes, Kirchenstr. 5, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 8.3

Sachverhalt

Bauherr:                        Hörmann Peter, Pfannentalstr. 4, Lauingen

Bauvorhaben:        Deckblattänderung: Teilaufbau des landwirtschaftlichen Gebäudes: Abstellhalle für landwirtschaftliche Geräte, Abbruch der restlichen landwirtschaftlichen Gebäude

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 51, Kirchenstraße 5, Eglingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Gegenüber der ursprünglichen Planung wird das landwirtschaftliche Gebäude von 20,00 m auf 20,50 m verlängert. Die Breite wird von 11,55 m auf 10,20 m verkürzt. Das geplante Pultdach mit 15° Dachneigung wird an den Traufhöhen um 60 cm bzw. 45 cm höher gesetzt. Zusätzlich sollen die geplanten Schiebetore größer dimensioniert werden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen. Die Anhörung im Ortschaftsrat läuft noch.

Dokumente
Download Lageplan Hörmann Peter, Eglingen.pdf

zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Bekanntgabe Einstellung Sachbearbeiter Finanzverwaltung und Nachfolge Kämmerer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 05.09.2016 beschloss, dass auf eine erneute Stellenausschreibung für eine/n Bachelor of Arts-Public Management bzw. Dipl. Verwaltungswirt (FH) in der Finanzverwaltung verzichtet wird. 

Zum 01.01.2017 wird Herr Dirk Schabel zunächst als Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung insbesondere zur Umstellung des Finanzwesens von Kameralistik auf Doppik im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) und ab 01.07.2018 als Nachfolger von Herrn Kilacsko als Gemeindekämmerer eingestellt.

zum Seitenanfang

9.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 9.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

24.10.2016, 18:00 Uhr Gemeinderatssitzung
21.11.2016, 18:00 Uhr Gemeinderatssitzung
15.12.2016, 18:00 Uhr Gemeinderatssitzung

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.


9.3 OD Dischingen – 3. Bauabschnitt

Bezüglich des Vorschlages von Gemeinderat Pampuch in der letzten Sitzung am 05.09.2016 teilt Bürgermeister Jakl mit, dass es bei der „Jungen Pfalz“ einen Eigentümerwechsel gegeben hat und deshalb am 05.10.2016 ein Vor-Ort-Termin geplant ist. Somit bleibt abzuwarten, ob die ursprüngliche Planung möglich ist.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.


9.4 Verkehrsschau - Vorfahrtproblem Kreuzung Dossenbergerstraße/Zwinkelweg

Gemeinderat Pampuch bringt vor, dass an der Kreuzung Dossenbergerstraße/Zwinkelweg sehr häufig Unfälle passieren, da an dieser Rechts-vor-links-Stelle die Vorfahrt häufig nicht beachtet wird und erkundigt sich deshalb nach Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation. Dazu meint Bürgermeister Jakl, dass hier bereits 2014 eine Verkehrsschau gab. Dabei wurde festgestellt, dass überall dort rechts vor links gilt und nur ein Vorfahrtunfall registriert worden ist. Das Aufzeichnen von Haltelinien, die schon einmal vorhanden gewesen sind, wurde als „nicht geboten“ angesehen. Wenn es aber gewünscht ist, kann 
öffentlich                                        § 9


man das Thema nochmals ansprechen. Es ist jedoch fraglich, ob dabei ein anderes Ergebnis raus kommt. 

Ohne weitere Aussprache wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig

b e s c h l o s s e n:

Diese Stelle wird nochmals zur Verkehrsschau angemeldet mit dem Ziel, Haltelinien anzubringen.

zum Seitenanfang

10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 10

Sachverhalt

K E I N E

zum Seitenanfang

11. Bürgerfragestunde und Bürgerfragen zur Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2016 ö 11

Sachverhalt

Eine Bürgerin aus Katzenstein bemängelt, dass Grundschüler aus Katzenstein zwar morgens mit dem Bus nach Frickingen zur Schule fahren können, leider jedoch nicht zurück nach Hause. Sie wird über die Satzung des Landkreises informiert und dass kein Beförderungsanspruch besteht, sofern die Entfernung innerhalb von 3 km liegt. Die Entfernung von Bushaltestelle zu Schule beträgt laut ihrer Auskunft 800 m. Sie möchte jedoch nicht, dass Grundschulkinder außerhalb geschlossener Ortschaften allein unterwegs sind. Deshalb regt sie an, dass zukünftig eine entsprechende Rückfahrmöglichkeit für Grundschulkinder nach Katzenstein angeboten werden sollte. 

Bürgermeister Jakl sichert zu, die Möglichkeiten zu überprüfen. Es wird aber nicht einfach werden.

Datenstand vom 04.11.2021 13:49 Uhr