Datum: 05.09.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anschluss von Ballmertshofen an die Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld; Vorstellung der Planung für die Erweiterung des Regenüberlaufbeckens in Ballmertshofen
2 Ausbau der Ortsdurchfahrt Dischingen im Zuge der L2033; Beschluss über die Ausschreibung des 3. Bauabschnittes
3 Vergabe der Arbeiten für die Sanierung eines weiteren Teilstückes der Friedhofsmauer in Eglingen
4 Vergabe eines Gemeindeentwicklungskonzeptes
5 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung und gemeinsame Netzbetreibersuche im Landkreis Heidenheim und der Gemeinde Böhmenkirch
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch, Fischer Berthold, Heckenweg 7, Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
6.2 Baugesuch Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Zwinkelweg 2, Neubau Zelt-Zwischenlager und Überdachunge; Neubau Container: Werkstatt und Schulung
6.3 Baugesuch Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Zwinkelweg 2, Nutzungsänderung, Umbau Werkzeuglager und Aufstellung einer Filteranlage
6.4 Baugesuch Burg Katzenstein GBR, Familie Walter, Oberer Weiler 1, Errichtung Kassengebäude
6.5 Baugesuch Grinbold-Jodag, Amerdinger Str. 16, Umnutzung von Büro- und Lagerräume und Abbruch einer Lagerhalle, Osterhofer Str. 1, Eglingen
6.6 Baugesuch Schmid Matthias, Ziertheimer Str. 15, Demmingen, Tekturplanung: Neubau einer Lagerhalle mit integrierter Garage und Abstellräumen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Besetzung Rektorats an der Egauschule (GMS)
7.2 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

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1. Anschluss von Ballmertshofen an die Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld; Vorstellung der Planung für die Erweiterung des Regenüberlaufbeckens in Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Dipl. Ing. Helmut Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim begrüßen.

Der Vorsitzende berichtet, dass das Regierungspräsidium Stuttgart in dem Bewilligungs-bescheid für eine Zuwendung an die Gemeinde Dischingen für ihren Kostenanteil an der Erweiterung der Sammelkläranlage Dattenhausen des “Abwasserzweckverbandes Härtsfeld“ die Bedingungen aufgenommen hat, dass die Teilorte Frickingen mit Katzenstein und Ballmertshofen an die Sammelkläranlage Dattenhausen angeschlossen werden müssen. 

Mit Vorlage des Schlussverwendungsnachweises ist der Nachweis zu erbringen, dass mit der Umsetzung dieser Maßnahmen begonnen wurde. Da an der Kläranlage Ballmertshofen umfangreiche und kostenintensive Reparaturmaßnahmen zu erwarten sind, soll zunächst der Teilort Ballmertshofen angeschlossen werden. 
Durch den AZV wurde das Ing.- Büro Kolb aus Steinheim mit der Planung für den Anschluss des Teilortes Ballmertshofen an die Sammelkläranlage Dattenhausen beauftragt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2016 wurden von Herrn Kolb vier verschiedene Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen für den Anschluss an die bestehende Abwasserleitung des AZV zur Sammelkläranlage Dattenhausen mit den dazu gehörigen Kosten vorgestellt. Anschließend wurde beschlossen, der Verbands-  versammlung des AZV die vom Gemeinderat ausgewählte Anschlussvariante zur Umsetzung vorzuschlagen. Die Verbandsversammlung des AZV hat diesem Vorschlag bzw. Antrag der Gemeinde zugestimmt.
öffentlich                                        § 1


Der Vorsitzende bemerkt, dass der Abwasserzweckverband laut Verbandssatzung ab dem vor der Kläranlage Ballmertshofen vorgeschalteten Regenüberlaufbecken für die Ableitung der Abwässer zuständig ist. 

Laut dem aufgestellten Allgemeinen Kanalisationsplan für Ballmertshofen ist noch eine Erweiterung für dieses RÜB 1 beim Gasthaus „Hirsch“ notwendig. Die Gemeinde Dischingen hat deshalb das Ingenieurbüro Kolb mit der Planung und Untersuchung verschiedener Erweiterungsvarianten mit den dazugehörigen Kosten beauftragt. 

Herr Kolb erläutert anschließend die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten mit den jeweiligen Kosten.

Gemeinderat  Kragler erkundigt sich nach den Wartungskosten und spricht sich für die kostengünstigste Variante A, Neubau eines Trennbauwerks, aus.  Der Vorsitzende bemerkt noch, dass das Wasserrechtsgesuch rechtzeitig eingereicht werden kann.

Dokumente
Download 160823-DIS151364-E-BW50-RÜB1.pdf
Download 160823-DIS151364-E-BW50-Trennbauwerk.pdf
Download 160823-DIS151364-E-LP250-RÜB1.pdf
Download 160823-DIS151364-E-LP250-Variante B.pdf
Download 160823-DIS151364-E-LP250-Variante C.pdf
Download 160823DIS151364-E-ÜP500-Übersichtsplan.pdf
Download 160824 - Kostenschätzung Erweiterung RÜB Variante B und C.pdf
Download 160824 - Kostenschätzung Neubau Trennbauwerk an Egau -(Variante 1a-).pdf

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2. Ausbau der Ortsdurchfahrt Dischingen im Zuge der L2033; Beschluss über die Ausschreibung des 3. Bauabschnittes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der zweite Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt Dischingen, der Bereich Schlossstraße, kurz vor der Fertigstellung steht. Nun geht es an die Umsetzung des dritten Bauabschnitts in der Ballmertshofer Straße.

Für die beantragten Zuschüsse sind jetzt alle Bewilligungsbescheide eingegangen und die Finanzierung der Maßnahme ist damit gesichert.

Die Gesamtkosten des 3. BA belaufen sich auf rund 1,455 Mio. €. Diese verteilen sich wie folgt:

Diesen Ausgaben stehen die folgenden Einnahmen gegenüber:


Der Anteil für den Straßenbau mit 347.000 € wird vollständig vom Land getragen.

Für die Wohnumfeldmaßnahme mit 532.846,30 € wurden aus dem ELR 200.320,00 € und aus dem Ausgleichstock 125.000 €, zusammen 325.300 € bewilligt. Die Gemeinde muss hier 207.546,30 € aufbringen.

Die Verlegung der Breitbandleerrohre im Straßenbereich wird auch vom Land über­nommen. Die Gemeinde hat die Hausanschlüsse zu finanzieren.
Bei der Wasserleitung mit 261.239 € erhält die Gemeinde keinen Zuschuss.
öffentlich                                        § 2


Für die Kanalisationsarbeiten mit 270.315,05 € erhält die Gemeinde einen Zuschuss von 99.200,00 € nach der Härtefallregelung wegen der hohen Wasser- und Abwasser­ge­bühren. Hier beträgt der Eigenanteil noch 171.115,05 €.

Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde mit den Eigenbetrieben für den 3. Bau- abschnitt ca. 640.000 € aufbringen muss. Diese Mittel sind zum Teil bereits 2016 bzw. in der Finanzplanung für 2017 enthalten.

Der Baubeginn für die Kanalsanierungen muss bis 01.12.2016 erfolgt sein. Deshalb werden hier Teilarbeiten wieder vorab vergeben. 

Außerdem müssen die Arbeiten für den Straßenbau mit DSL, die Wohnumfeld-maßnahmen, die Wasserleitungsarbeiten und die Hauptarbeiten der Kanalsanierung so ausgeschrieben werden, dass eine Vergabe im Dezember oder spätestens im Januar erfolgen kann. Dazu müsste dem Ing.-Büro Kolb der Auftrag erteilt werden.

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3. Vergabe der Arbeiten für die Sanierung eines weiteren Teilstückes der Friedhofsmauer in Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 3

Sachverhalt

Ortsbaumeister Harald Wörner berichtet dem Gemeinderat, dass die Friedhofsmauer in Eglingen aus einem alten, verputzten Bruchsteinmauerwerk mit Betonabdeckplatten besteht. Durch über die Jahre eingedrungenes Wasser entstanden erhebliche Schäden durch Frost. Dies zeigt sich durch Risse im Mauerwerk sowie durch Abbrüche am Putz und dem Mauerwerk. Um eine weitere Standsicherheit zu gewähren, ist beabsichtigt, ein weiteres Teilstück der bestehenden Mauer abzubrechen und diese durch eine neue Stahlbetonmauer zu ersetzen. Die entstandenen Schäden befinden sich hauptsächlich auf der Ostseite, wo bereits 2006, 2009 und 2015 Teilstücke erneuert wurden und nun ein weiterer Bereich saniert werden soll. Hierfür wurden im Haushalt 2016 Mittel in Höhe von 25.000,00 Euro eingestellt.

Für die Ausführung der Arbeiten wurden 2 Firmen aufgefordert ein Angebot in Form der „“Freihändigen Vergabe“ abzugeben, bis zum Abgabetermin 1. September hatten 2 Firmen ein gültiges Angebot abgegeben.

Die Positionen im Leistungsverzeichnis bezogen sich auf eine Mauerlänge von 1 Meter, um so festlegen zu können, auf welcher Länge mit den bereitgestellten Haushaltsmitten die Mauer saniert werden kann. Zusätzlich wurde bei diesem Abschnitt ein weiterer Beton- mauerpfeiler ausgeschrieben, um die gewaltige Mauerlänge aufzulockern.
öffentlich                                        § 3


Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung stellt sich wie folgt dar:
Firma:                                                      Angebotssumme- Brutto:

Fa. Riffel
Dischingen                                                25.729,72 € (100 %)

2. Platz                                                33.822,42 € (131,45 %)

Der Angebotspreis beinhaltet eine Mauerlänge von 20,00 Metern sowie den zusätzlichen Beton- Mauerwerkspfeiler.

Herr Wörner erläutert, dass im Haushaltsplan 2016 für die Sanierung eines weiteren Teilstückes der östlichen Friedhofsmauer in Eglingen insgesamt 25.000 Euro eingestellt sind. Das günstigste Angebot stellt somit eine Überschreitung der eingestellten Haushaltsmittel von brutto 729,72 Euro dar.

Die Firma Riffel ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen und den Ortsteilen erfolgreich ausgeführt. Unter anderem waren sie in der Vergangenheit für Mauersanierungen der einzelnen Friedhöfe im Gemeindegebiet verantwortlich.

Mit der Ausführung der Arbeiten soll im September begonnen und Ende Oktober abgeschlossen werden.

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4. Vergabe eines Gemeindeentwicklungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erinnert, dass der Gemeinderat am 20.06.2016 der Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes grundsätzlich zugestimmt hatte und die Verwaltung  beauftragt wurde, entsprechende Angebote einzuholen und für eine Vergabeentscheidung möglichst vergleichbar aufzubereiten. Außerdem soll das Konzept Antragsgrundlage für eine eventuelle Aufnahme in das Landessanierungsprogramm sein.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass zuvor in der nichtöffentlichen Sitzung dem Gemeinderat durch das Büro Reschl Stadtentwicklung sowie durch das Büro LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH jeweils ein Gemeindeentwicklungskonzept für die Gemeinde Dischingen vorgestellt wurde und ausführlich darüber diskutiert wurde. In öffentlicher Sitzung muss jetzt eine Entscheidung getroffen werden, welches der beiden Büros den Auftrag erhält, für die Gemeinde Dischingen ein umfassendes Gemeindeentwicklungskonzept zu erstellen.

Gemeinderat Röhm möchte, dass die Entscheidung des Gemeinderats vertagt wird.
Der Vorsitzende bemerkt hierzu, dass heute noch eine Entscheidung getroffen werden sollte.

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5. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung und gemeinsame Netzbetreibersuche im Landkreis Heidenheim und der Gemeinde Böhmenkirch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Evi Saur berichtet, dass im Landkreis Heidenheim alle Kommunen einen Anschluss an mindestens ein Glasfasernetz zur Breitbandversorgung besitzen. Zudem besteht in nahezu allen Ortsteilen der Kommunen mindestens eine Anschlussoption an ein überregionales Glasfasernetz zur Breitbandversorgung. Zur weiteren Verbesserung der Breitbandversorgung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten und auch zukunftsgerichteten Versorgung der Bürgerschaft, Gewerbetreibenden, Schulen sowie der öffentlichen Einrichtungen der Kommunen ist unter Koordination des Landkreises der Aufbau noch fehlender Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze sowie der Lückenschluss im Backbone-Netz vorgesehen. Zur Umsetzung des Vorhabens wurden bzw. sollen die im vorliegenden Vertrag genannten Kommunen gemeinsam Zuschüsse nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 01.08.2015 – Az.: 42-8433.12 Regelungen – bzw. nach einer dieser ersetzenden, ändernden oder ergänzenden Vorschrift beantragt werden. 

Nach der VwV Breitbandförderung vom 1.8.2015 wird Interkommunale Zusammenarbeit zusätzlich gefördert. Der Förderaufschlag nach Ziffer 8.12 der VwV Breitbandförderung kann hierdurch beantragt werden. Durch die Interkommunale Zusammenarbeit sollen durch gemeinsames Handeln Synergien genutzt werden.

Deshalb ist entsprechend der Anlage interkommunale Zusammenarbeit zur Breitbandförderung der Abschluss des beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Umsetzung des gemeinsamen Breitbandvorhabens vorgesehen. 
öffentlich        § 5


Die Hauptamtsleiterin erläutert, dass der Vertrag zusammenfassend die interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen und des Landkreises regelt. Der Landkreis Heidenheim koordiniert die gemeinsame, aufeinander abgestimmte Planung sowie Bauaus- schreibungen zur Errichtung passiver Infrastrukturen zur Breitbandversorgung durch die Kommunen und führt namens und im Auftrag der Kommunen die gemeinsame/-n Ausschreibung/-en zur Suche eines Netzbetreibers (nicht Bauausschreibungen!) durch. Außerdem ist der Landkreis für die abgestimmte Förderantragstellung/-en der Kommunen koordinierend zuständig. Der Vertrag stellt außerdem klar, dass die Kommunen für den Bau der auf ihrer Gemarkung geplanten passiven Infrastrukturen im Übrigen selbst verantwortlich und zuständig sind. 

Das Konzept der anstehenden Ausschreibung sieht vor, dass die Ausschreibungs-
unterlagen mit den teilnehmenden Kommunen vor einer Veröffentlichung abgestimmt werden. Dabei ist beabsichtigt, dass sämtliche passiven Infrastrukturen der Kommunen, mit denen diese an der Ausschreibung teilnehmen wollen, in einem Los ausgeschrieben werden. Dadurch wird ein Auseinanderfallen der passiven Infrastrukturen der Kommunen zur Breitbandversorgung verhindert. 

Außerdem wird die wirtschaftliche Attraktivität der Überlassung an einen privaten Netzbetreiber erhöht, wodurch wiederum höhere Pachteinnahmen erzielt und Wettbewerb sichergestellt werden soll. Da aus Gründen der Verwaltungseffizienz und Vermeidung unnötiger Verwaltungsstrukturen auf die Gründung einer juristischen Person etwa in Form eines Zweckverbandes oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts verzichtet wird, kommt mit Zuschlagserteilung direkt zwischen dem obsiegenden Bieter und der jeweiligen Kommune ein Netzbetriebsvertrag zustande. Dabei wird das Pachtmodell im Rahmen der Ausschreibung so ausgestaltet, dass spätere Pachteinnahmen jedem Netzbetriebsvertrag gemarkungsscharf zugeordnet werden können. 

Ergänzend weißt Frau Saur auf den beigefügten öffentlichen-rechtlichen Vertrag und die dortigen Regelungen hin, aus denen sich insoweit alles Weitere ergibt.

Dokumente
Download 2016-06-15 Beschlussvorlage_Gemeinderat_Muster ÜA Setzen.pdf
Download 2016-06-15 ENTWURF öffentlich - rechtlicher Vertrag IKZ Breitband Se.pdf

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 6
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6.1. Baugesuch, Fischer Berthold, Heckenweg 7, Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 6.1

Sachverhalt

Bauherr:                        Fischer Berthold, Heckenweg 7, Ballmertshofen

Bauvorhaben:                Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 154, Bahnhofstr. 11, Ballmertshofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        

Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine Maschinenhalle in kompletter Stahlkonstruktion mit den Außenmassen von 30,00 m x 15,00 m und einem Vordach mit 5,00 m Ausladung. Die Stahlkonstruktion der Wände und des Daches werden mit Sandwichpaneelen verkleidet bzw. gedeckt. Das Dach erhält eine Dachneigung von 20 ° und das Vordach von 5 °. Die Firsthöhe des Gebäudes beträgt ca. 8 m.

Die Stellungnahme des Ortschaftsrates liegt vor – keine Einwände

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen. – keine Einwände

Dokumente
Download Lageplan Fischer Berthold, Ballmertshofen.pdf

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6.2. Baugesuch Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Zwinkelweg 2, Neubau Zelt-Zwischenlager und Überdachunge; Neubau Container: Werkstatt und Schulung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 6.2

Sachverhalt

Bauherr:                        Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Hessel Otto, 
                               Zwinkelweg 2, 89561 Dischingen

Bauvorhaben:                Neubau Zelt-Zwischenlager und Überdachung
                               Neubau Container: Werkstatt und Schulung

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 980, Zwinkelweg 2, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        

Bei dem Neubau Zelt-Zwischenlager mit Überdachung handelt es sich um eine leichte Zeltdachkonstruktion aus Alubindern mit den Außenmaßen von ca. 21,50 m x 12,50 m. Die Außenwände bestehen aus PU-Sandwichpaneelen und sowie einem Zeltfoliendach. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 23,5 ° und eine Firsthöhe von ca. 7,15 m sowie einer Traufhöhe von 4,50 m. Der überdachte Durchgang zur Produktionshalle mit den Außenmaßen von ca. 8,90 m x 5,0 m bekommt ein Pultdach mit der Dachneigung von 7 ° und einer Höhe mit ca. 5,80 m bzw. 5,20 m.

Die Container für Werkstatt und Schulung haben jeweils die Außenmaße von 6,0 m x 
2,60 m. Mit ihrem Flachdach haben die Container eine Höhe von 3,0 m. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Varta - Neubau.pdf

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6.3. Baugesuch Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Zwinkelweg 2, Nutzungsänderung, Umbau Werkzeuglager und Aufstellung einer Filteranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 6.3

Sachverhalt

Bauherr:                        Varta Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Hessel Otto, 
                               Zwinkelweg 2, 89561 Dischingen

Bauvorhaben:                - Nutzungsänderung: 
  Geb. 3.2 – Pressraum zu Fertigung
                                 Geb. 3.3 – Rohwaren-Lager zu Produktion
                                 Geb. 3.1: Umbau Werkzeuglager
                               - Aufstellung einer Filteranlage als Dachgerät auf dem Gebäude 
                                 Nr. 3 (Gebäudeteil 3.2)

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 980, Zwinkelweg 2, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        

In der bestehenden Produktionshalle werden folgende Nutzungsänderungen vorgenommen: Im Hallenbereich 3.2 wird der vorhandene Pressraum zu Fertigung um genutzt. Der vorhandene Bereich 3.3 wird vom Rohwaren-Lager zu Produktion genutzt. Das vorhandene Lager im Bereich 3.1. wird um ca. 50 m² vergrößert und als Werkzeuglager verwendet. Des Weiteren soll auf dem vorhandenen Dach eine neue Filteranlage aufgebracht werden.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Varta - Nutzungsänderung.pdf

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6.4. Baugesuch Burg Katzenstein GBR, Familie Walter, Oberer Weiler 1, Errichtung Kassengebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 6.4

Sachverhalt

Bauherr:                        Burg Katzenstein GBR, Familie Walter, Burg Katzenstein, 
                               Oberer Weiler 1, Katzenstein

Bauvorhaben:                Errichtung Kassengebäude

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 15, Burg Katzenstein Gemarkung Frickingen, 
Flur Katzenstein
Befreiungen/
Abweichungen:                Keine

Objektbeschreibung:

Bei dem geplanten Kassengebäude handelt es sich um wärmegedämmte Stahlbürocontainer mit Flachdach und den Außenmaßen von 6,15 m x 6,11 m. Der Kassenbereich erhält ein Vordach mit einem Dachvorsprung von 1,20 m.
Die Außenwände werden mit Holzbrettern verschalt.

Die Stellungnahme des Ortschaftsrates liegt vor. – keine Einwände

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen. – keine Einwände
 

Dokumente
Download Lageplan Burg Katzenstein.pdf

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6.5. Baugesuch Grinbold-Jodag, Amerdinger Str. 16, Umnutzung von Büro- und Lagerräume und Abbruch einer Lagerhalle, Osterhofer Str. 1, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 6.5

Sachverhalt

Bauherr:                        Firma Grinbold-Jodag GmbH, Herr Dipl. Ing. Martin Grinbold, 
                               Amerdinger Str. 16, Eglingen

Bauvorhaben:        Umnutzung von Büro- und Lagerräume in drei Wohneinheiten und Abbruch einer Lagerhalle

Baugrundstück:        Flst.-Nr. 157, Osterhofer Str. 1, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Bei dem Vorhaben handelt es sich um das ehemalige Bank- und Lagergebäude der Volksbank Heidenheim mit den Außenmaßen mit einer Länge von 32,18 m und einer Breite von 14,00 m bzw. 10,03 m. Hierbei soll ein Teilabbruch des Lagergebäudes mit den Außenmaßen von 14,18 m x 10,03 m erfolgen. Die Umnutzung in Wohnraum erfolgt im Erdgeschoss des verbleibenden Gebäudekomplexes.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht 
abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Grinbold-Jodag, Eglingen.pdf

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6.6. Baugesuch Schmid Matthias, Ziertheimer Str. 15, Demmingen, Tekturplanung: Neubau einer Lagerhalle mit integrierter Garage und Abstellräumen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 6.6

Sachverhalt

Bauherr:                        Schmid Matthias, Ziertheimer Str. 15, Demmingen

Bauvorhaben:        Tekturplanung: Neubau einer Lagerhalle mit integrierter Garage und Abstellräumen

Bauort:        Flurstück Nr. 440/1, Ziertheimer Str. 15, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Bei der Tekturplanung handelt es sich um folgende Änderung: An der Nordseite wird im Bereich des Dachraumes, welcher sich über dem Abstellraum befindet, ein Kniestock mit einer Höhe von ca. 1,05 m errichtet. Die Dachneigung des Pultdaches ändert sich somit von 30° auf 22°. Das sich über dem Garagenbereich befindliche Pultdach wird gegenüber der ursprünglichen Planung entgegengesetzt errichtet. Die Dachneigung von 5° bleibt erhalten. Im Bereich des Abstellraumes soll das geplante Dach als Vordach verlängert werden.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schmid Matthias, Demmingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Besetzung Rektorats an der Egauschule (GMS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 7.1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Evi Saur gibt bekannt, dass das Staatliche Schulamt Göppingen mit Schreiben vom 20.07.2016 mitteilte, dass das Regierungspräsidium Stuttgart mit Wirkung vom 01. August 2016 die Stelle des Rektors an der Egauschule wieder besetzt hat. Die bisherige Gemeinschaftsschulkonrektorin Frau Heidrun Abele wird zur Schulleiterin an der Egauschule Dischingen bestellt.

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7.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 7.2

Sachverhalt

Termine:
12.09.2016, 19:00 Uhr Info-Veranstaltung Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen
26.09.2016, 18:00 Uhr Gemeinderatssitzung
24.10.2016, 18:00 Uhr Gemeinderatssitzung

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 05.09.2016 ö 8

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 13:48 Uhr