Datum: 18.07.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus Frickingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vergabe Gemeindeentwicklungskonzept
2 Feststellung der Bilanz 2014 mit Gewinn und Verlustrechnung für die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH
3 Feststellung der Bilanz 2014 mit Gewinn und Verlustrechnung für die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG
4 Auflösung der Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG und der Projekt GmbH
5 Erschließungsanlage "Vorderer Herlsbühl" - Neufestsetzung des Ablösebeitrags und des Bauplatzpreises
6 Erschließungsanlage "Fähnrichweg" - Neufestsetzung des Ablösebeitrags und des Bauplatzpreises
7 Haushaltszwischenbericht 2016
8 Vergabe Jahresakkord Straßensanierung im Gemeindegebiet Dischingen
9 Einvernehmen zu Bauanträgen
10 Bekanntgaben
10.1 Bekanntgabe Dank Mittelherwigsdorf
10.2 Nachtragsangebot für Neubau Hochbehälter Englischer Wald; Los 1: Erd-, Tief- und Rohrverlegearbeiten
10.3 Kanalsanierung Schrezheim - Zuwendung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft
10.4 Bekanntgabe Termine
11 Anfragen
12 Prüfung der elektrischen Betriebsmittel 2016

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1. Vergabe Gemeindeentwicklungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde Dischingen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2016 vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Bürgerbeteiligung durch Moderation im Planungsprozess für die Gesamtgemeinde einen Zuschuss in Höhe von 15.480 € bewilligt bekommen hat bei zuwendungsfähigen Kosten von 38.700 €. Das Projekt muss im Sommer 2017 abgeschlossen sein, da der Aufnahmeantrag als Schwerpunktgemeinde im Juli 2017 gestellt werden soll und der Verwendungsnachweis bis 30.09.2017 vorzulegen ist.

Der Gemeinderat stimmte am 20.06.2016 der Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes grundsätzlich zu, die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und für eine Vergabeentscheidung möglichst vergleichbar aufzubereiten. 

Die Verwaltung hat sechs Büros (die alle Erfahrung in der Erarbeitung von Gemeindeentwicklungskonzeptionen haben) aufgefordert Angebote abzugeben; zwischenzeitlich sind vier Angebote eingegangen.

Diese sind alle unterschiedlich aufgebaut, die Konzepte sind nicht direkt vergleichbar, die Kosten abhängig von den angebotenen Leistungen. Aus diesem Grund sind noch Gespräche mit den einzelnen Büros notwendig. Die endgültige Entscheidung soll daher in der nächsten Sitzung am 05.09.2016 getroffen werden.  

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2. Feststellung der Bilanz 2014 mit Gewinn und Verlustrechnung für die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Steuerberater Joachim Schmitz vom Steuerbüro Schmitz in Herbrechtingen begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der erste Jahresabschluss der Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH durch Steuerberater Joachim Schmitz mit Datum vom 17. Mai 2016 gefertigt wurde. 

Laut § 9 des Gesellschaftsvertrags ist es erforderlich, dass der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wird. Darin ist auch bestimmt, dass auf diese Prüfung nicht verzichtet werden kann, solange die Gemeinde Dischingen an diesem Unternehmen beteiligt ist.

Diese Regelung wurde auf Verlangen des Landratsamts Heidenheim aufgenommen. Sie sollte dem Schutz der Gemeinde dienen, wenn noch andere Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind. Dies ist aber nicht der Fall. Eine Rückfrage beim Landratsamt hat auch ergeben, dass sich dieses an der fehlenden Prüfung nicht stören würde. Steuerberater Schmitz sollte dazu aber bestätigen, dass eine Prüfung aus seiner Sicht nicht erforderlich ist. Der Gemeinderat muss dann beschließen, dass auch er auf eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer verzichtet. Wenn dieser Beschluss gefasst wird, kann über den eigentlichen Jahresabschluss beraten werden.

Lagebericht

Weiter erläutert Bürgermeister Jakl, dass die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH, Dischingen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung beim Notariat Dischingen mit Urkunde vom 08. April 2014 gegründet wurde.
öffentlich                                        § 2


Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften, die die Projektierung und den Vertrieb von Windkraftanlagen im Windpark Ohrberg Dischingen zum Gegenstand haben.

Die Gesellschaft wurde am 06.05.2014 in das Handelsregister (HRB 730 702) eingetragen.

Einziger Gesellschafter ist die Gemeinde Dischingen.

Das Stammkapital beträgt 30.000 € und ist in voller Höhe eingezahlt.

Entsprechend dem Gegenstand des Unternehmens hat sich die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH an der Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG als Gesellschafterin beteiligt. Gegenstand der KG ist die Projektierung, Erstellung, Bauaufsicht, Bauleitung und Bauausführung der Windenergieanlagen im Windpark Ohrberg Dischingen.

Gewinn- und Verlustrechnung


Weiter berichtet Steuerberater Joachim Schmitz, dass 2014 nur geringe Umsätze getätigt worden sind, wie aus dem Jahresabschluss zu ersehen ist. Die Aufwendungen sind angefallen für die Gründung der GmbH für Notarkosten, die Eintragung ins Handelsregister, die Steuerberatung und Bankgebühren.

Als Ertrag besteht die Forderung an die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG in Höhe von 2.000 €.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt ab mit einem Fehlbetrag von 878,35 €, der in die Bilanz übertragen und dort auf neue Rechnung vorgetragen wird.
öffentlich                                        § 2


Bilanz zum 31.12.2014


Die Bilanzsumme beträgt 30.171,65 €.

Auf der Aktivseite setzt sie sich zusammen aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 2.002,34 € sowie dem Kassenbestand von 28.169,31 €.

Die Passivseite enthält das Stammkapital von 30.000 €, den Jahresfehlbetrag von 
-878,35 € sowie Rückstellungen in Höhe von 1.050 €.

Dokumente
Download 2014 - Bilanz_Projekt GmbH.pdf

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3. Feststellung der Bilanz 2014 mit Gewinn und Verlustrechnung für die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Steuerberater Joachim Schmitz vom Steuerbüro Schmitz in Herbrechtingen begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der erste Jahresabschluss der Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG durch Steuerberater Joachim Schmitz mit Datum vom 17. Mai 2016 gefertigt wurde.

Laut § 5 des Gesellschaftsvertrags einer Kommanditgesellschaft ist es erforderlich, dass der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft geprüft wird. Darin ist auch bestimmt, dass auf diese Prüfung nicht verzichtet werden kann, solange die Gemeinde Dischingen an diesem Unternehmen beteiligt ist.

Diese Regelung wurde auf Verlangen des Landratsamts Heidenheim aufgenommen. Sie sollte dem Schutz der Gemeinde dienen, wenn noch andere Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind. Dies ist aber nicht der Fall. Eine Rückfrage beim Landratsamt hat auch ergeben, dass sich dieses an der fehlenden Prüfung nicht stören würde. Steuerberater Joachim Schmitz sollte dazu aber bestätigen, dass eine Prüfung aus seiner Sicht nicht erforderlich ist. Der Gemeinderat muss dann beschließen, dass auch er auf eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer verzichtet. Wenn dieser Beschluss gefasst wird, kann über den eigentlichen Jahresabschluss beraten werden.

Lagebericht

Weiter erläutert Bürgermeister Jakl, dass die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH Co. KG, Dischingen als Kommanditgesellschaft der persönlich haftenden Gesellschafterin Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH durch Urkunde des Notariats Dischingen vom 05. Mai 2014 gegründet wurde.
öffentlich                                        § 3


Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, Erstellung, Bauaufsicht, Bauleitung und Bauausführung der Windkraftanlagen im Windpark Ohrberg Dischingen.

Die Gesellschaft wurde am 09.07.2014 in das Handelsregister (HRA 724 058) eingetragen.

Einziger Gesellschafter ist die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH.

Kommanditistin ist die Gemeinde Dischingen mit einer vertraglichen Kapitaleinlage von 6.000 €. Diese ist in voller Höhe eingezahlt.

Entsprechend dem Gegenstand des Unternehmens hat die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG die Projektierung des Windparks Ohrberg Dischingen begonnen und die Aufträge der für die Genehmigung von fünf Windenergieanlagen notwendigen Gutachten und Planungen erteilt.

Gewinn- und Verlustrechnung


Weiter berichtet Steuerberater Joachim Schmitz, dass 2014 nur geringe Umsätze getätigt worden sind, wie aus dem Jahresabschluss zu ersehen ist. Die Aufwendungen sind angefallen für die Gründung der KG für Notarkosten, die Eintragung ins Handelsregister, die Steuerberatung und Bankgebühren.

Erträge wurden keine erzielt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt ab mit einem Fehlbetrag von 5.086,08 €, der in die Bilanz übertragen und dort auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Bilanz zum 31.12.2014


Die Bilanzsumme beträgt 193.590,81 €.
öffentlich                                        § 3


Auf der Aktivseite setzt sie sich zusammen aus den Sachanlagen mit 106.549,54 €, die die Ausgaben für die Planung der Windenergieanlagen als Anlagen im Bau betreffen, aus den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 81.477,81 € sowie dem Kassenbestand von 5.563,46 €.

Die Passivseite enthält die Einlage der Kommanditistin Gemeinde Dischingen von 99.379,15 €, den Jahresfehlbetrag von -5.086,08 € sowie Rückstellungen in Höhe von 1.050 € und Verbindlichkeiten von 98.247,74 €.

Aussicht


Wie heute erfreulicherweise bereits gesagt werden kann, wurde die Planung der Windenergieanlagen erfolgreich mit deren Genehmigung abgeschlossen. Die Genehmigungen wurden verkauft und die Windenergieanlagen sind von der Firma Vensol gebaut und in Betrieb genommen worden. Die von der KG verauslagten Planungskosten wurden durch den Verkauf eingenommen. Nach der Auflösung der KG erfolgt noch die Abrechnung der sonstigen angefallenen Kosten.

Dokumente
Download 2014 - Bilanz_Wind KG.pdf

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4. Auflösung der Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG und der Projekt GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Steuerberater Joachim Schmitz vom Steuerbüro Schmitz in Herbrechtingen begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass sich die Gemeinde zu Beginn des Jahres 2011 erstmals mit Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gemeindegebiet befasst hat. Über viele Verhandlungen, Beratungen im Gemeinderat, Bürgerversammlungen und eine Bürgerbefragung führte der Weg dann zur Gründung zweier Gesellschaften im Jahr 2014. Um diese Gesellschaften gründen zu können, war der Nachweis erforderlich, dass diese Gesellschaften für die kommunale Daseinsvorsorge erforderlich sind und einem öffentlichen Zweck dienen.

Dies wurde dadurch erreicht, dass auf die Interessen der Einwohner durch die Möglichkeit einer Beteiligung an Bürgerwindrädern, einer Wertschöpfung vor Ort sowie die Versorgung mit umweltfreundlicher Energie verwiesen wurde.

Um nun die Gesellschaften auflösen zu können muss begründet werden, dass diese für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht mehr erforderlich ist. Diese Begründung ist wie bei der Gründung an die Voraussetzungen über die Zulässigkeit von wirtschaftlichen Unternehmen nach § 102 Gemeindeordnung (GemO) auszurichten. Bei der Gründung wurde die kommunale Daseinsvorsorge an die Bereitstellung von Anlagen zur Erzeugung von umweltfreundlicher Windenergie, welche das Landschaftsbild nur in erträglichem Maße beeinflussen und die Belastung der umliegenden Gemeinden und ihrer Einwohner so gering als möglich halten sowie einer Wertschöpfung, welche am Ort oder zumindest in der näheren Region bleibt, geknüpft.
öffentlich                                        § 4


Durch die Planung der WEA mit der Standortbestimmung und der Vorgabe einer Bürgerbeteiligung, die beim Verkauf der Genehmigung vertraglich abgesichert wurde, wurde dieser Zweck der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt. Die beiden Gesellschaften haben damit ihre Aufgabe ebenfalls erfüllt. Der Gegenstand der Unternehmen laut Gesellschaftsvertrag hat sich damit erledigt und die Gesellschaften können aufgelöst werden.

Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und darf erst vollzogen werden, wenn die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder der Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet wurde.

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5. Erschließungsanlage "Vorderer Herlsbühl" - Neufestsetzung des Ablösebeitrags und des Bauplatzpreises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass der Bauplatzpreis und die Kalkulation des Erschließungsbeitrags für das Baugebiet „Vorderer Herlsbühl“ in Ballmertshofen vom Gemeinderat in der Sitzung am 21.02.2011 beschlossen wurden. Damals wurde der Bauplatzpreis auf 65,00 €/qm inklusive aller Beiträge festgelegt. Aus der Beitragskalkulation ergab sich ein Betrag von 30,89 €/Nqm oder 38,61 €/qm.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat bei der letzten Prüfung festgestellt, dass bei der Ermittlung des Ablösebetrags für die Erschließungskosten kein Straßenentwässerungs­anteil für die Regenwasserableitung eingerechnet wurde. Dafür wurden die Kosten für die Herstellung der Fußwege entlang der Reistinger Straße und zum Eichenweg zu Unrecht einbezogen. Für solche Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum Ausbau, sondern als Verbindungs-, Abkürzungs- oder ähnliche Wege bestimmt, dürfen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Auch der Kreis, der von einem Fußweg bevorteilten Grundstücke lässt sich in der Regel nicht bestimmen.

Die überarbeitete Beitragskalkulation ist aus der Beilage ersichtlich.

Danach ergibt sich nun ein Erschließungsbeitrag von 33,94 €/Nqm oder von 42,42 €/qm Bauplatzfläche.

Der reine Bauplatzpreis ohne jegliche Beiträge beträgt damit noch 17,41 €/qm bei 2011 ermittelten Kosten von 18,48 €/qm.

Dokumente
Download 20110218_Lageplan_mit Flächen_M250.pdf
Download 20160413_Berechnung_BA1.pdf

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6. Erschließungsanlage "Fähnrichweg" - Neufestsetzung des Ablösebeitrags und des Bauplatzpreises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 6

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass die Kalkulation für den Bauplatzpreis und den Erschließungsbeitrag für das Baugebiet „Fähnrichweg“ in Trugenhofen 2012 erstellt wurden. Damals wurde der Bauplatzpreis auf 57,00 €/qm inklusive aller Beiträge festgelegt. Aus der Beitragskalkulation ergab sich ein Betrag von 14,21 €/Nqm oder 
17,76 €/qm.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat bei der letzten Prüfung festgestellt, dass, wie im Baugebiet „Vorderer Herlsbühl“, bei der Ermittlung des Ablösebetrags für die Erschließungskosten kein Straßenentwässerungsanteil für die Regenwasserableitung eingerechnet wurde. Dafür wurden ebenso die Kosten für die Herstellung des Verbindungsfußwegs zur Straße „Am Kuhberg“ zu Unrecht einbezogen. Für solche Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum Ausbau, sondern als Verbindungs-, Abkürzungs- oder ähnliche Wege bestimmt sind, dürfen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Auch der Kreis, der von einem Fußweg bevorteilten Grundstücke, lässt sich in der Regel nicht bestimmen.

In dem Baugebiet gibt es auch Grundstücke, die an die neue Erschließungsstraße und an die Taxisstraße angrenzen. Eines dieser Grundstücke wurde, wie in der alten Erschließungsbeitragssatzung geregelt, im Verhältnis der Frontmeterlängen an den Erschließungsanlagen aufgeteilt. Nach der neuen Satzung wird die Fläche eines solchen Grundstücks nur durch die Anzahl der angrenzenden Erschließungsanlagen aufgeteilt. In diesem Fall also Halbe – Halbe.

Das andere, schon lange bebaute Grundstück, wurde gar nicht in den Kreis der beitrags­pflichtigen Grundstücke aufgenommen. Dieses ist auch zu 50 % zu berücksichtigen.

Die überarbeitete Beitragskalkulation ist aus der Beilage ersichtlich.
öffentlich                                        § 6


Danach ergibt sich nun ein Erschließungsbeitrag von 12,349675 €/Nqm oder von 
15,44 €/qm Bauplatzfläche.

Der reine Bauplatzpreis ohne jegliche Beiträge beträgt damit noch 36,39 €/qm bei 2012 ermittelten Kosten von 18,08 €/qm.

Dokumente
Download 20160714_Fähnrichweg_Berechnung.pdf
Download Fähnrichweg_2012_PlanVariante_2.pdf

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7. Haushaltszwischenbericht 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 7

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass in der letzten Sitzung vor der „Sommerpause“ des Gemeinderats ein kurzer Überblick über die Entwicklung des Rechnungsjahres 2016 erfolgt. Alle nachfolgend aufgeführten Zahlen sind auch aus den Aufstellungen im RIS nachzuvollziehen.

Steuereinnahmen
Die Gemeindesteuern entwickeln sich trotz einiger Rückschläge während des ersten Halbjahres noch deutlich positiv.

Die Gewerbesteuer liegt mit 2.465.750 € noch um 465.750 € über dem Planansatz.

Die Grundsteuer A liegt leicht unter dem Plan. Dafür ergeben sich bei der Grundsteuer B Mehreinnahmen von 16.520 €.

Insgesamt liegen die Gemeindesteuern um 480.750 € über dem Plan.

Bei den Steuerzuweisungen aus der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer wird bei den Ansätzen für das laufende Jahr mit keiner Änderung gerechnet. Aus den Abrechnungen des Vorjahres ergeben sich aber noch Mehreinnahmen von 40.250 €. Insgesamt liegen die Steuereinnahmen damit um 521.000 € über Plan.

Trotz höherer Gewerbesteuer und dadurch steigender Gewerbesteuerumlage verbessert sich das Ergebnis durch die Abrechnung des Vorjahres um 16.427 €.

Zuweisungen und Umlagen
Bei den weiteren Zuweisungen und Umlagen ergeben sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Änderungen.

In Summe der Steuern, Zuweisungen und Umlagen ergibt sich eine Verbesserung um 537.427 €.
öffentlich                                        § 7


Weitere Einnahmegruppen
Wie aus der Aufstellung „Einnahme- und Ausgabegruppen“ ersichtlich, ergeben sich im Verwaltungshaushalt auch bei der Gruppe „Verkauf, Mieten, Pachten“ erhebliche Abweichungen. Die Mehreinnahmen von 320.000 € kommen überwiegend aus der Pachtzahlung für die Windenergieanlagen „Ohrberg“. Die Pachtsonderzahlung zu Beginn der Laufzeit sowie die laufenden Pachten waren laut Vertrag erstmals im Januar des der Inbetriebnahme folgenden Jahres zu bezahlen. Deshalb waren diese Einnahmen nach der Finanzplanung erst 2017 veranschlagt. Während des Jahres wurde diese Vertragsregelung aber dahingehend geändert, dass die Pachten jeweils monatlich ab der Inbetriebnahme gezahlt werden. Deshalb ist die Pachtsonderzahlung bereits eingegangen und die monatlichen Pachtvorauszahlungen werden nun nach der neuen Vertragsregelung bezahlt.

Bei den Zinsen ergeben sich aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 16.410 €.

Dafür werden die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe wohl um 30.000 € unter dem Ansatz eingehen.

Die sich aus den Mehreinnahmen und den Veränderungen bei den Ausgaben ergebende Verbesserung reduziert die benötigte Zuführung vom Vermögenshaushalt um 834.346 € auf 1.032.138 €.

Im Vermögenshaushalt ergeben sich nach heutigem Stand Veränderungen hauptsächlich aus den nicht bewilligten Zuschüssen aus dem ELR und Ausgleichstock. Hier entfallen rund 331.000 €. Dies sind die Beihilfen für die Oberdorfstraße in Ballmertshofen, den Grunderwerb für die Rathauserweiterung und die Wohnumfeld­maßnahme Kasperlegässle in Demmingen. Da für diese Maßnahmen dadurch aber auch die Ausgabeansätze nicht benötigt werden, kann die Rücklagenentnahme um 634.000 € auf 1.038.124 € reduziert werden. Auch die veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € könnte entfallen.
öffentlich                                        § 7


Weitere Ausgabegruppen
Im Verwaltungshaushalt werden hier nur geringe Veränderungen erwartet. Beim Holzlagerplatz ergeben sich höhere Bewirtschaftungskosten von 5.155 € und bei der Vollverzinsung der Gewerbesteuer müssen 7.090 € mehr bezahlt werden. Dafür reduziert sich, wie bereits bei den Steuern aufgeführt, die Gewerbesteuerumlage um 16.427 €.

Im Vermögenshaushalt gehen die Ausgaben für den Vermögenserwerb durch den in diesem Jahr nicht möglichen Grunderwerb für die Rathauserweiterung um fast 390.000 € zurück, dafür sind Mehrausgaben für Beiträge für Gemeindegrundstücke in Höhe von 11.700 € angefallen. Zusammen sind dies dann rund 378.000 €.

Bei den Baumaßnahmen entfallen die Ausgaben für die Oberdorfstraße in Ballmertshofen und die Wohnumfeldmaßnahme „Kasperlegässle“ in Demmingen von zusammen 
245.700 €.

Diese Veränderungen beim Vermögenserwerb und den Baumaßnahmen ergeben sich aus den nicht bewilligten Zuschüssen – wie bereits bei den Einnahmen aufgeführt.

An Zuschüssen an Vereine wurden um 3.500 € mehr ausgeben.

Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2016 bisher positiv entwickelt. Es sind keine größeren negativen Abweichungen von den Ansätzen festzustellen.

Schade ist, dass wieder einige für die Gemeinde wichtige Vorhaben wegen der nicht bewilligten Zuschüsse ins nächste Jahr geschoben werden müssen.

Dank der noch um 465.000 € höheren Gewerbesteuereinnahme und der vorzeitigen Pachteinnahme für die WEA sowie sonstigen kleineren Änderungen verbessert sich der Verwaltungshaushalt um rund 834.000 €. 
öffentlich                                        § 7


Auch beim Vermögenshaushalt ergeben sich noch Verbesserungen so dass an Rücklagenentnahme und Kreditaufnahme zusammen 1.134.144 € weniger an Einnahmen benötigt wird.

Zum Jahresende kann der Gemeinderat noch entscheiden, ob diese nicht benötigten Einnahmemittel wie oben dargestellt entfallen oder ob doch noch eine Kreditaufnahme getätigt wird und dafür weniger Mittel aus der Rücklage entnommen werden. Dies würde in den kommenden Jahren mehr Spielraum bei der Haushaltsplanaufstellung bedeuten.

Dokumente
Download Haushaltszwischenbericht_2016_Zahlen.pdf

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8. Vergabe Jahresakkord Straßensanierung im Gemeindegebiet Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 8

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die Gemeinde Dischingen beabsichtigt, den Jahresakkord 2016 für die Tiefbau- und Straßenbauarbeiten zur Straßensanierung im Gemeindegebiet Dischingen zu vergeben und durchzuführen.

Bereits in den letzten vier Jahren wurden die alljährlich anfallenden Straßensanierungsarbeiten im Gemeindegebiet Dischingen im Jahresakkord ausgeschrieben. Die Gemeindeverwaltung hat für die Erstellung der notwendigen Ausschreibungsunterlagen das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim zur Unterstützung hinzugezogen.

Entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderates nach der Gemeindebereisung am 23.05.2016 sind in dem Leistungsverzeichnis vorrangig Massen für folgende Maßnahmen aufgeführt:

Ballmertshofen:
Sanierung der Wasserschapfgasse: Es wird der best. Belag abgefräst, das Planum auf Niveau gebracht und eine Tragdeckschicht (ca. 600 m²) aufgebracht.

Trugenhofen:
Sanierung von Teilstücken auf Feldwegen bzw. Gemeindeverbindungsstraßen. Der best. Belag wird abgefräst bzw. aufgebrochen, der Schotterunterbau nachverdichtet und eine neue Tragdeckschicht aufgebracht mit anschließender Bankettherstellung. Bei Verdrückungen, welche auf einen unzureichenden Schotterunterbau zurückzuführen sind, wird der Koffer ebenfalls erneuert.
öffentlich                                        § 8


Demmingen:
Sanierung von Teilstücken auf Feldwegen bzw. Gemeindeverbindungsstraßen, die durch starke Verdrückungen zu erneuern sind. Der best. Belag wird abgefräst bzw. aufgebrochen, der Schotterunterbau größtenteils erneuert und eine neue Tragdeckschicht aufgebracht mit anschließender Bankettherstellung.

Eglingen:
Sanierung der Osterhofer Straße: Es wird der Asphaltfeinbelag auf einer Breite von ca. 
4 m und einer Länge von ca. 140 m abgefräst und erneuert. In der Asphalttragschicht werden nur punktuelle Fenster erneuert. Zusätzlich werden auch Teilstücke auf Feldwegen, die durch starke Verdrückungen gekennzeichnet sind, erneuert.

Katzenstein - Iggenhausen:
Sanierung von Teilstücken auf Feldwegen bzw. Gemeindeverbindungsstraßen, die durch starke Verdrückungen zu erneuern sind. Der best. Belag wird abgefräst bzw. aufgebrochen, der Schotterunterbau größtenteils erneuert und eine neue Tragdeckschicht aufgebracht mit anschließender Bankettherstellung. Teilweise wurde der Schotterunterbau von der Gemeinde erneuert. Hier muss lediglich das Planum auf Niveau gebracht und eine Tragdeckschicht aufgebracht werden.

Hierfür wurden fünf Firmen in Form der “Beschränkten Ausschreibung“ aufgefordert, ein Angebot für diese Arbeiten bis zur Angebotseröffnung (Submission) am 11. Juli 2016 abzugeben, wobei dann vier Firmen ein gültiges Angebot einreichten. Keine Firma hatte einen Preisnachlass ohne Bedingungen eingeräumt. 

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellt sich wie folgt dar:

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.
öffentlich                                        § 8


Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen. Es ergibt sich dadurch folgende Bieterrangfolge:

Firma:                                                Angebotssumme-Brutto:

Firma Scharpf

Zöschingen                                        168.628,25 € (100%)

2. Platz                                        178.093,25 € (105,6%)
3. Platz                                        178.132,24 € (105,7%)
4. Platz                                        213.753,63 € (126,8%)

Kostenberechnung:
Durch das Ing.-Büro Kolb wurde für diese Maßnahme eine Kostenberechnung auf Grund der im letzten halben Jahr von ihnen durchgeführten Ausschreibungen erstellt. Dabei kam es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                             Ausschreibungsergebnis brutto
179.412,02 Euro                                168.628,25 Euro  

Haushaltsrechtliche Beurteilung: 
Für die Straßen- und Feldwegunterhaltung sind im Haushaltsplan 2016insgesamt Mittel in Höhe von 180.000 Euro eingestellt. Nachdem die Finanzierung der geplanten und zuvor dargestellten Straßensanierungsmaßnahmen sichergestellt ist, wird seitens der Verwaltung und dem Ing.-Büro Kolb vorgeschlagen, den Jahresakkord 2016 für die Straßensanierungsarbeiten im Gemeindegebiet Dischingen an die günstigste Bieterin, die Firma Scharpf aus Zöschingen, mit der Angebotssumme von 168.628,25 €, zu vergeben.
öffentlich                                        § 8


Die Firma Scharpf ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel die Neugestaltung der Ortsmitte sowie den 1. BA Torstraße in Dischingen und weitere in den Ortsteilen ausgeführt. Sie ist derzeit auch bei der Baumaßnahme in der OD Dischingen – 2.BA Schloßstraße tätig.

Die Durchführung der geplanten einzelnen Maßnahmen wird terminlich in Absprache mit dem Ortsbauamt, dem Ing.-Büro und dem Auftragnehmer abgestimmt und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Dokumente
Download Beilage 1.pdf
Download Beilage 2.pdf
Download Beilage 3.pdf
Download Beilage 4.pdf
Download Beilage 5.pdf

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9. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 9

Sachverhalt

K E I N E

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 10
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10.1. Bekanntgabe Dank Mittelherwigsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 10.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass sich Bürgermeister Markus Hallmann am 11.07.2016 per Mail bei ihm meldete und sich nochmals herzlich für das zurückliegende Wochenende in Dischingen bedankte. Er meinte, dass alle Mitfahrer die Tage in Dischingen, das tolle Fest und das Rahmenprogramm in bester Erinnerung behalten werden und zollte Respekt für das, was Dischinger Vereine und die Gemeinde auf die Beine gestellt haben.

Die Heimreise der Mittelherwigsdorfer Delegation gestaltete sich noch etwas schwieriger als erhofft. Am Rasthof Vogtland quittierte leider deren MTW den Dienst, so dass sie erst nach dreistündiger Pause die Fahrt mit dem zweiten Bus fortsetzen konnten. Glücklicherweise hielt neben ihnen am Rasthof ein Reiseunternehmen aus deren Heimat und hat kurzerhand fünf Personen mit nach Hause genommen. Der MTW soll im Laufe der Woche nachgeliefert werden.

Bürgermeister Markus Hallmann übersandte liebe Grüße an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Damen und Herren Gemeinderäte und die ihnen bekannten Dischinger Personen und freut sich auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr.

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10.2. Nachtragsangebot für Neubau Hochbehälter Englischer Wald; Los 1: Erd-, Tief- und Rohrverlegearbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 10.2

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner teilt mit, dass, bedingt durch die übermäßigen Regenfälle in den vergangenen Wochen auf der Trasse im Englischen Wald stark durchnässtes Aushubmaterial vor Ort angetroffen wurde, welches nach dem Wiedereinbau nicht die geforderte Verdichtung und Standfestigkeit aufweist. Ebenso war es durch die aufgeweichten Böden bzw. Waldwege nicht möglich, den gesamten Aushub durch Fremdmaterial (Siebschutt) zu ersetzen und den Aushub abzufahren, welches auch massive Mehrkosten verursacht hätte. Dadurch ist es nötig, die notwendige Standfestigkeit bzw. Verdichtung des Erdplanums durch eine Bodenverbesserung herzustellen. Dies ergaben auch die durchgeführten Lastplattendruckversuche auf dem Erdplanum. Die notwendigen Bodenverbesserungsmaßnahmen sollen durch das Aufstreuen eines hydraulischen Bindemittels, welches anschließend ca. 40 cm dick eingefräst und verdichtet wird, hergestellt werden.

Es entstehen zum jetzigen Zeitpunkt somit der Gemeinde Mehrkosten in Höhe von ca. 11.826,99 € gegenüber dem Angebot. Es wurden die vorgesehenen Massenanteile für Siebschutt und Abfuhr, welche bereits in der Ausschreibung enthalten waren und nicht zur Ausführung kamen, abgezogen. Aufgrund des günstigen Ausschreibungsergebnisses ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Kostenüberschreitung gegenüber dem Budget angefallen. Die aktuelle Kostenfortschreibung ist im Anhang ersichtlich.

Dokumente
Download Kostenfortschreibung HB Englischer Wald.pdf

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10.3. Kanalsanierung Schrezheim - Zuwendung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 10.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde für die Kanalsanierung von stark beschädigten Abwasser- und Regenwasserleitungen im Teilort Schrezheim einen Antrag auf einen Zuschuss nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt hat. Bei Ausgaben von 158.000 € wurde eine Förderung von 58.000 € beantragt.

Kämmerer Kilacsko berichtet weiter, dass mit Bescheid vom 04.07.2016 das Regierungspräsidium Stuttgart – Abteilung Umwelt –mitgeteilt hat, dass in diesem Jahr der Fördermittelbedarf im Bereich Abwasser über den zur Verfügung gestellten Mitteln liegt. Nach Auswertung aller Anträge ist eine Förderung dieses Vorhabens im Förderprogrammjahr 2016 aktuell nicht möglich.

Der Antrag wird vorerst vom RP zurückbehalten. Falls evtl. weitere Mittel frei werden könnte der Antrag noch bewilligt werden.

Sofern bis Mitte September keine Nachricht eintrifft, sollte für 2017 ein neuer Zuwendungsantrag gestellt werden.

Unabhängig von diesem Bescheid wird die Gemeinde die im Vermögensplan des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung enthaltene Schmutzfangzelle für Schrezheim nun ausschreiben und vergeben. Um die Schmutzfangzelle zusammen mit der Kanalsanierung ausschreiben zu können war auf den Zuwendungsbescheid gewartet worden.

Vom Landratsamt Heidenheim ist die bestehende Regenwassereinleitung vom Ortsteil Schrezheim nur bis zum 31.12.2015 geduldet, da die Gemeinde bis zum 31.07.2014 die Konzeption zur schadlosen Regewasserableitung vorgelegt hat. Diese Konzeption beinhaltet den Bau der Schmutzfangzelle. Wegen der aufwendigen Untersuchungs- und Planungsarbeiten hat das Landratsamt die Duldung bis zum 31.12.2016 verlängert.
öffentlich                                        § 10.3


Die Schmutzfangzelle muss nun aber dieses Jahr gebaut werden. Im Vermögensplan sind dafür dieses Jahr 55.000 € eingeplant.

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10.4. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 10.4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

22.07.2016                 Verabschiedung Schulleiter Oswald Schmid
12.-14.08.2016         Dorffest Eglingen 
05.09.2016                 nächste Gemeinderatssitzung

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 11

Sachverhalt

11.1 Telekomüberleitungen in Frickingen

Gemeinderat Faußner erkundigt sich, ob Neues über den Rückbau der Telefonleitungen in Frickingen bekannt ist. Dazu kann Bürgermeister Jakl sagen, dass der Verwaltung bisher noch keine neuen Informationen diesbezüglich vorliegen.

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12. Prüfung der elektrischen Betriebsmittel 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2016 ö 12

Sachverhalt

GOI Busch berichtet, dass alle Arbeitgeber zur Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel verpflichtet sind. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren in der BGV A3 und der DIN VDE 0701-0702 starr festgelegt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 3. Oktober 2003 und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösten die Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab. 

Die Prüfungen haben zu erfolgen gemäß BetrSichV, DGUV V3 (alt BGV A3) nach DIN VDE 0701/0702, VDE 0100/0105 (Hausinstallation), VDE 0113/1 (EN 60204 Maschinen). 

Die ortsveränderlichen Geräte müssen alle 12 Monate, also jährlich, geprüft werden. In den Schulen und Kindergärten ist teilweise sogar alle sechs Monate eine Prüfung vorzunehmen. Die Prüffristen sind vom Prüfer festzulegen.

Die Maschinenprüfung und die Prüfung der Gebäudeinstallation müssen alle vier Jahre geprüft werden und stehen für das Jahr 2016 an. Die letzte Prüfung fand 2012 statt. Geprüft waren und müssen erneut die Geräte und auch die Gebäudeinstallationen in den Rathäusern, dem Bauhof, den Schulen, im Kindergarten Frickingen, bei den Feuerwehren und auf den Kläranlagen.

Die Prüfungen 2015 wurden von CHB Elektrotechnik – Prüf- und Messtechnik aus Heidenheim durchgeführt. Bei der letzten Prüfung vom Juli 2015 sind 1.447 ortsveränderliche Geräte geprüft worden. 

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
öffentlich                                        § 12


Es wurden für folgende Leistungen Angebote angefragt:
- 1.500 Geräteprüfungen für ortsveränderliche Geräte mit Inventarisierung
- 2 Manntage (1 Manntag = 8 Arbeitsstunden) für Prüfung Stromerzeuger
- 42 Manntage für Prüfungen Anlagen VDE 0100-Teil 600
- 4 Manntage für Prüfungen Maschinen VDE 0113 (EN 60204)
- Regiearbeit/Reparatur 1 Arbeitsstunde

Die angebotenen Prüfungen sind vergleichbar. 
Am günstigsten angeboten hat die Arbeiten die Firma CHB Elektrotechnik aus Heidenheim. Bei angenommenen 1.500 Geräten, 2 Manntagen für Stromerzeuger, 42 Manntagen für Anlagen und 4 Manntagen für Maschinen ergibt dies eine Auftragssumme von 22.405,63 Euro netto / 26.662,70 Euro brutto. 

Der Gedanke, die Prüfung mit eigenen Mitarbeitern durchzuführen, wurde 2012 verworfen, da die Anschaffung der dafür notwendigen Geräte sowie Software (z.B. Elektrogeräte-manager für Datenbankverwaltung) zu erfolgen hätte. Eine Person allein braucht für die Prüfung auch länger und müsste natürlich fachlich dazu auch geeignet sein. Die Person hätte auch einen ähnlichen Zeitaufwand für die Prüfungen wie ein beauftragtes Unternehmen und würde dem Bauhof in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen.        

Datenstand vom 04.11.2021 13:47 Uhr