Datum: 25.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Frickingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016
2 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
3 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
4 Vergabe der Installationsarbeiten für den Austausch von Hauswasserzählern im Gemeindegebiet Dischingen
5 Einvernehmen zu Bauanträgen
5.1 Baugesuch Zimmerei Klug GmbH, Michael Klug, Oberdorfstraße 34, -Deckblattänderung- Neubau Lagerhalle
6 Bekanntgaben
7 Anfragen

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1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2016 ö 1

Sachverhalt

Gemeindekämmerer Kilacsko erläutert das Zahlenwerk wie folgt: 

Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Im Rahmen dieser Haushaltssatzung werden der Verwaltungs- und der Vermögenshaushalt mit den Verpflichtungsermächtigungen aufgestellt. Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen der Stellenplan, die Finanzplanungen sowie verschiedene Gesamtpläne und Übersichten. Die Haushaltsansätze sind gewissenhaft und sorgfältig zu schätzen, sofern sie nicht berechnet werden können.

In dem Haushaltsplan müssen alle Einnahmen und Ausgaben enthalten sein, die im Haushaltsjahr voraussichtlich fällig werden.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bilden die Grundlage für die Finanzwirtschaft und die Haushaltspolitik der Gemeinde.

Der Haushaltsplan ist nach § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat durch den Haushaltserlass vom 3. August 2015 Richtlinien über die Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 festgelegt und Hinweise für die Haushalts- und Finanzplanung gegeben. Die Werte berücksichtigten die Steuerschätzung vom Mai 2015. Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2015 wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplans berücksichtigt.
öffentlich                                        § 1


Der Haushaltsplan wurde von der Verwaltung vorbereitet. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 11. Januar 2016. Über den Haushaltsplan beriet der Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 19. Januar 2016. Die dabei vorgenommenen Änderungen sind im Anschluss an diesen Vorbericht zusammengestellt.
Seit 2006 ist keine Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mehr erforderlich.

Die Haushaltssatzung wurde vom Gemeinderat mit Datum vom 25. Januar 2016 erlassen.

Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr sowie den zwei vorangegangenen Jahren. Insbesondere sollen dargestellt werden:

       die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten,

       das Vermögen und die Schulden.

Bei den Zahlenangaben ist zu berücksichtigen, dass nur für das Jahr 2014 die Zahlen der Jahresrechnung vorliegen. Für 2015 und selbstverständlich für das Haushaltsjahr sind nach den Vorschriften des Haushaltsrechts die Zahlen des Haushaltsplans zugrunde zu legen.

Seit dem 01.01.2004 sind die Abwasserbeseitigung (Abschnitt 700) und die Wasserversorgung (Abschnitt 815) aus dem Gemeindehaushalt ausgegliedert und werden als Eigenbetrieb geführt. 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden berücksichtigt die Jahresrechnung 2014 und das vorläufige Ergebnis des Jahres 2015.

Die Haushaltssatzung für 2014 wurde vom Gemeinderat am 27. Januar 2014 verabschiedet. Darin wurden die Einnahmen und Ausgaben festgesetzt für den Verwaltungshaushalt mit 12.485.849 € und für den Vermögenshaushalt mit 5.761.476 €, zusammen 18.247.325 €.
öffentlich                                        § 1


Die Jahresrechnung 2014 wurde vom Gemeinderat am 7. Dezember 2015 festgestellt. Sie schloss mit einem Überschuss von 2.637.576,65 € der der Rücklage zugeführt wurde.

Die Kreditermächtigung von 914.320 € im Jahr 2014 wurde in voller Höhe als HHRest auf 2015 übertragen und dort durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 900.000 € ausgeschöpft. Der Schuldenstand zum Jahresende 2014 betrug 1.243.326,00 €. Das sind 286,94 Euro/Einwohner.

Der Stand der Rücklage zum Ende 2014 betrug 2.843.515 €.

Die Vorbedingungen für den Haushalt 2015 waren durch die geringeren Steuereinnahmen und die dadurch niedrigere Steuerkraft des Jahres 2013 auf Grund der Systematik des Finanzausgleichs besser als im Vorjahr.

Die Steuerkraftmesszahl sank gegenüber 2014 um -750.310 € auf 3.331.052 € und die Steuerkraftsumme um 1.109.706 € auf 3.718.203. Dies führte dazu, dass Dischingen im Saldo der Zuweisungen und Umlagen einen Betrag von 2.302.907 € erhielt. Im Vorjahr waren es 718.958 €. Dies bedeutete bei den Zuweisungen und Umlagen eine Verbesserung um 1.583.949 € gegenüber 2014.

Die Hebesätze bei den Gemeindesteuern, bei der Grundsteuer A von 360 v.H. und der Grundsteuer B von 390 v.H. und der Gewerbesteuer von 360 v.H., blieben 2014 unverändert. Die Realsteuern gehen wegen der im Vorjahr sehr hohen Gewerbesteuer um -4.192.915 € auf 1.993.720 € zurück.

Der Anstieg bei den Zuweisungen und Umlagen führte dazu, dass trotz des Rückgangs der Gewerbesteuer ein Verwaltungshaushalt aufgestellt werden konnte, der mit deutlich angehobenen Unterhaltungsausgaben dennoch eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von 541.922 € auswies.
öffentlich                                        § 1


Im Vermögenshaushalt wurde mit 2.590.635 € ein um 824.715 € niedrigeres Investitionsvolumen als im Vorjahr ausgewiesen. Für dieses Investitionsvolumen waren Zuweisungen von 2.020.012 € eingeplant, die auch die im Vorjahr nicht bewilligten Zuschüsse enthielten.

Trotz des hohen Investitionsvolumens war es möglich ohne Kreditaufnahme auszukommen und eine Rücklagenzuführung von 740.839 € einzuplanen. Dazu trugen die neu veranschlagten Zuschüsse für den Erweiterungsbau der Egauschule, die die Gemeinde 2014 vorfinanziert hatte, und der Verkauf der Baugenehmigung für die Windenergieanlagen „Ohrberg“ nicht unerheblich bei.

Die Gewerbesteuer schließt mit 3.095.316 € gegenüber den veranschlagten 1.300.000 € deutlich besser ab.

Bei den Grundsteuern ergeben sich geringe Mehreinnahmen von 4.466 €.

Bei den Finanzzuweisungen ergeben sich nach den Dezemberzahlungen noch Mehreinnahmen von 61.652 €.

Die Personalausgaben liegen rund 11.500 € über dem Plan.

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand wird im Ergebnis weitestgehend planmäßig abschließen.

Im Verwaltungshaushalt wird deshalb mit einem deutlich besseren Ergebnis als im Haushaltsplan vorgesehen gerechnet.

Im Vermögenshaushalt sind die Bauvorhaben aus den Vorjahren fortgeführt worden. Die neuen Vorhaben wurden begonnen, soweit die beantragten Mittel bewilligt wurden. 
Der Erweiterungsbau der Egauschule konnte 2015 fertiggestellt werden. Die beantragten Beihilfen wurden alle bewilligt. Der Bescheid für die Schulbauförderung ist allerdings erst im Ende 2015 von Kultusminister Stoch der Gemeinde übergeben worden.
öffentlich                                        § 1


Die beantragten ELR-Mittel für die Oberdorfstraße in Ballmertshofen und das Kasperlegässle in Demmingen wurden 2015 nicht bewilligt und sind deshalb 216 neu eingeplant. 

Die Hauptmaßnahme OD Dischingen wurde mit dem 1. BA 2015 durchgeführt. Der 2. BA der eigentlich 2015 finanziert wurde, wird erst 2016 begonnen. Die Mittel werden übertragen.

Die Erschließungsmaßnahmen „Kellerberg“ in Ballmertshofen und „Hofwiesen“ in Frickingen wurden durchgeführt aber noch nicht vollständig abgerechnet. Die noch nicht benötigten Mittel werden ebenfalls übertragen.

Im Haushaltsplan wird auf die vorgesehene Übertragung von Haushaltsresten hinge­wiesen. 

Die Einnahmeansätze bei den einzelnen Vorhaben werden, soweit möglich, entsprechend den Ausgaben als HH-Reste auf 2016 übertragen.

Die Kassenlage war während des ganzen Jahres durch die hohen Gewerbesteuereinnahmen sehr gut und es musste kein Kassenkredit aufgenommen werden.

Die Vorbedingungen für den Haushalt 2016 sind durch die Rekord-Steuereinnahmen und die dadurch sehr hohe Steuerkraft des Jahres 2014 auf Grund der Systematik des Finanzausgleichs sehr schlecht.

Die Steuerkraftmesszahl steigt gegenüber 2015 um 2.678.112 € auf 6.009.164 € und die Steuerkraftsumme um 2.985.662 € auf 6.703.865. Dies führt dazu, dass Dischingen im Saldo der Zuweisungen und Umlagen (Seite 211) einen Betrag von voraussichtlich -857.867 € bezahlen muss. Im Vorjahr erhielten wir 2.302.907€. Dies bedeutet bei den Zuweisungen und Umlagen eine Verschlechterung um -3.160.774 € gegenüber 2015.
öffentlich                                        § 1


Nach der deutlichen Anhebung der Hebesätze bei den Gemeindesteuern zum 01.01.2011 bei der Grundsteuer A von 340 v.H. auf 360 v.H. und der Grundsteuer B von 360 v.H. auf 390 v.H. bleiben diese in diesem Jahr unverändert. Die Realsteuern steigen wegen der im Vorjahr niedrig angesetzten Gewerbesteuer um 706.440 € auf 2.700.160 € an.

Der Rückgang bei den Zuweisungen und Umlagen führt dazu, dass trotz des höheren Gewerbesteueransatzes ein Verwaltungshaushalt aufgestellt werden muss, der keine Zuführung an den Vermögenshaushalt ausweisen kann.
Zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts muss eine Zuführung vom Vermögenshaushalt mit 1.866.484 € erfolgen.

Im Vermögenshaushalt kann mit 2.431.539 € ein um 159.096 € niedrigeres als im Vorjahr, aber noch immer sehr hohes Investitionsvolumen ausgewiesen werden. Für dieses Investitionsvolumen sind Zuweisungen von 1.291.355 € eingeplant, die zum Teil auch die im Vorjahr nicht bewilligten Zuschüsse enthalten. 

Durch die hohe Zuführung an den Verwaltungshaushalt und das auch hohe Investitionsvolumen kann der Haushaltsausgleich nur durch eine Rücklagenentnahme von 1.672.268 € und eine zusätzliche Kreditaufnahme von 500.000 € erreicht werden.

Das Haushaltsvolumen beträgt 14.968.536 € (VJ: 12.330.015 €). Das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 2.638.521 € oder 21,40 %.

Dies ergibt sich durch einen Anstieg beim Verwaltungshaushalt auf den zweithöchsten Wert und beim Vermögenshaushalt auf den höchsten Wert den die Haushalte der Gemeinde jemals hatten.

Das Volumen des Verwaltungshaushalts (VerwHH) hat mit 10.587.713 € gegenüber dem Vorjahr (VJ: 8.937.981 €) deutlich zugenommen. Der Unterschied beträgt 1.649.732 €. In Prozent sind dies 18,46 % mehr.
öffentlich                                        § 1


Der Vermögenshaushalt (VermHH) nimmt gegenüber dem Vorjahr um 988.789 € zu und hat ein Volumen von 4.380.823 € (VJ: 3.392.034 €). 

Obwohl der Verwaltungshaushalts in diesem Jahr keine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaften kann, können dank der hohen Rücklage die im Vorjahr begonnen Vorhaben fortgesetzt und neue begonnen werden. Das größte Vorhaben in diesem Haushalt ist der 3. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt Dischingen L 2033 mit in diesem Haushalt bereitgestellten Mitteln von 820.912 €. Zusätzlich fallen bei dieser Maßnahme Investitionen bei den beiden Eigenbetrieben an.

Mit dem Ausbau der Oberdorfstraße in Ballmertshofen soll eine neue Wohnumfeldmaßnahme begonnen werden. Dafür werden dieses Jahr 200.000 € und 500.000 € im kommenden Jahr eingeplant. Eine weitere Wohnumfeldmaßnahme kleineren Umfangs ist in Demmingen im Kasperlegässle geplant.

Für einen geplanten Rathausan- und –umbau muss das Nachbargrundstück mit Gebäude erworben werden. Dafür werden 389.550 € bereitgestellt. Mittel aus dem ELR und Ausgleichstock sind zur Finanzierung eingeplant.

Die drei gerade aufgeführten Maßnahmen waren schon im letzten Haushalt eingeplant. Die beantragten Zuschüsse sind aber nicht bewilligt worden.

Eine weitere, kurzfristig eingeplante Maßnahme ist die Erschließung des Teilorts Trugenhofen mit Gas und Breitband. Hierfür sind 353.000 € eingeplant.

Weitere kleinere Vorhaben sowie Beschaffungen und Grundstückskäufe führen schließlich dazu, dass das Investitionsvolumen 2.431.539 € beträgt. Gegenüber dem Vorjahr ist es ein Rückgang um 159.096 €.
öffentlich                                        § 1


Verwaltungshaushalt


Einnahmen



Durch die Realsteuereinnahmen (Grund- und Gewerbesteuer) wird der VerwHH zu 25,50% (VJ: 22,31%) finanziert. Insgesamt wird mit Einnahmen von 2.700.160 € gerechnet. 

Die Hebesätze der Grundsteuer A mit 360 v.H. und der Grundsteuer B mit 390 v.H. sind unverändert. Die letzte Erhöhung war auf den 01.01.2011.

Bei der Grundsteuer A liegt der Ansatz bei 117.160 € (Vj.: 116.000 €).

Die Grundsteuer B wurde mit 583.000 € veranschlagt (VJ.: 577.720 €).
öffentlich                                        § 1


Der Hebesatz der Gewerbesteuer mit 360 v.H. wurde 2009 angehoben und bleibt unverändert. Hier wird entgegen dem Entwurf nun mit um 200.000 € niedrigeren Einnahmen von 2.000.000 € gerechnet. Dies sind 700.000 € mehr wie im Vorjahr. Der veranschlagte Betrag ergibt sich aus den derzeit vorliegenden Vorauszahlungsbescheiden für 2016.

Die Steuerkraftmesszahl steigt gegenüber dem Vorjahr um 2.678.112 € auf 6.009.164 €. Ebenso steigt die Steuerkraftsumme um 2.985.662 € auf 6.703.865 €. Dadurch sinkt die Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft auf 0. Dazu steigen die zu zahlenden Umlagen, so dass sich im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 3.160.774 € ergibt. Im Saldo muss die Gemeinde diese Jahr 857.867 € abführen.

Die Einnahmen setzen sich zusammen aus den Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft und der Investitionspauschale und dem Familienleistungsausgleich. Diese ergeben zusammen 471.800 €. Dies sind 1.348.400 € weniger als im Vorjahr. Dazu kommen die Zuweisungen im Schullastenausgleich mit 249.100 €, im Verkehrslastenausgleich mit 151.300 € und für die Kindergärten nach dem Kindergartenlastenausgleich mit 362.033 € für alle Kindergärten der Gesamtgemeinde. Beim Kindergartenlastenausgleich wird mit Mehreinnahmen von 100.026 € gerechnet.

An Steuerzuweisungen erhält die Gemeinde den Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer mit 2.183.000 €, dies sind 77.000 € mehr wie im Vorjahr. Der Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer in Höhe von 186.900 €, mit einem kleinen Plus von 
24.100 €, soll den Ausfall bei der Gewerbesteuer durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ersetzen.

Bei den Gebühren insgesamt wird mit einem Anstieg um 18.109 € auf 172.059 € gerechnet.
öffentlich                                        § 1


Beim Mitteilungsblatt fand die letzte Erhöhung der Bezugsgebühren von 25 € auf 30 € sowie der Anzeigenpreise von 255 € auf 280 € in 2010 statt. Dadurch und durch die konsequente Verrechnung der kirchlichen und Vereinsveröffentlichungen konnte der Gebührenhaushalt in den letzten Jahren ausgeglichen werden. Sogar erwirtschaftete Überschüsse aus den Vorjahren sind vorhanden von denen dieses Jahr 4.086 € zum Ausgleich eingeplant sind. Dies reicht jedoch nicht aus um den Gebührenhaushalt in diesem Jahr auszugleichen. Die Entwicklung der Anzeigeneinnahmen auf Grund der möglichen farbigen Seiten soll laut Beschluss des Gemeinderats während der ersten Jahreshälfte noch beobachtet und dann über eine Anhebung der Anzeigen- und Bezugspreise beraten werden.

Beim Bestattungswesen wird mit einem Fehlbetrag von 68.395 € (Vj.: 73.643 €) gerechnet. Der Fehlbetrag geht gegenüber dem Vorjahr weiter zurück. Obwohl die Bestattungsgebühren 2010 auf eine volle Kostendeckung angehoben wurden, beträgt der Kostendeckungsgrad insgesamt nur 51,79 % (Vj.: 48,42 %). Dies kommt daher, dass die kalkulatorischen Kosten der Aussegnungshalle so hoch sind, dass sie über die Gebühren für die Leichenhallen nicht annähernd gedeckt werden können. Durch verstärkte Beisetzung in Urnengräbern und –stelen werden auch geringere Einnahmen erzielt. Durch die gestiegenen Kosten für die Erweiterung der Stelenanlage und die Gestaltung des anonymen Gräberfeldes wird dieses Jahr die Gebührenkalkulation aktualisiert.

Insgesamt werden durch Gebühren und ähnliche Entgelte 172.059 €, das sind 1,63% (VJ: 1,72%) des Verwaltungshaushalts gedeckt.

An weiteren Einnahmen der Gemeinde wird gerechnet mit den „Sonstigen Finanzeinnahmen“ mit 2.302.931 € (21,75%). Darin sind enthalten die Konzessionsabgaben und die Einnahme der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) und auch die Zuführung vom Vermögenshaushalt. Vom Eigenbetrieb Wasserversorgung wird mit einer Konzessionsabgabe von 39.500 € an die Gemeinde gerechnet.
öffentlich                                        § 1


Die Verwaltungs- und Betriebseinnahmen sind mit 607.921 € (5,74%), die Erstattungen und Verrechnungen mit 1.163.881 € (10,99%) und die Zuweisungen mit 781.061 € (7,38%) eingeplant.

Ausgaben


Der Verwaltungshaushalt nimmt um 1.649.732 € auf 10.587.713 € zu. Dies ist Anstieg von 18,46 % % zum Vorjahr.


Bei den Personalkosten ergibt sich eine Steigerung von 7,51% auf 1.944.581 (VJ: 1.808.759 €). Dies ist ein Betrag von 135.822 €. Hervorgerufen wird dieser Anstieg durch die tariflichen Lohnerhöhungen von 2,5 % sowie die Höhergruppierung der Erzieherinnen.

Außerdem soll für die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht eine zusätzliche Stelle geschaffen werden.

Der Anteil der Personalausgaben am Verwaltungshaushalt beträgt 18,37% (Vj.: 20,24%).
öffentlich                                        § 1


Die Mittel für die Sachkosten im Verwaltungshaushalt wurden gegenüber dem Vorjahr um 17.662 € auf 3.274.612 € angehoben.

Der Ansatz für die Unterhaltung der Egauschule wurde um 17.000 € auf 32.000 € angehoben. Neben der regelmäßigen Pflege der Parkettböden soll das Lehrer-WC in der WRS sowie die Eingangstüre zur WRS gerichtet werden. Außerdem muss der Amokalarm noch installiert werden.

Für die Sanierung der Giebel am Schloss in Ballmertshofen soll die Pauschale nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KinvFG) verwendet und eine zusätzliche Förderung aus dem Ausgleichstock beantragt werden. Deshalb ist in diesem Haushalt nur eine Rate für die Planungskosten enthalten und die eigentliche Sanierung in 2017 eingeplant.

Auch bei den Hallen sind umfangreiche Unterhaltungen geplant.
In der Egauhalle muss aus Gründen des Brandschutzes eine Rauchschutzklappe eingebaut werden. Außerdem muss die Beleuchtungsbedienung noch zusammengeführt werden. Der Ansatz hierfür beträgt 15.000 €.

In der Halle in Dunstelkingen müssen für 4.000 € die Wasserarmaturen ausgetauscht und Malerarbeiten durchgeführt werden. 

In der Halle in Eglingen sind 20.000 € bereitgestellt für die Anpassung der Türen vom Foyer und dem Sportlerbereich aus Brandschutzgrüngen sowie die Sanierung des Bodens in den Umkleiden.

Für die Straßenunterhaltung wurde wieder der Ansatz von 100.000 € angesetzt.
Der Ansatz für die Brückensanierungen wurde in Höhe der Kosten für die dieses Jahr anstehende Hauptprüfung der Brücken gebildet.

Für die Feldwegunterhaltungen wurde der Ansatz um 30.000 € auf 80.000 € angehoben. Dieser Ansatz ist notwendig um das Feldwegenetz zu erhalten.
öffentlich                                        § 1


Für die bessere Bewirtschaftung der Hackschnitzelplätze wurden Mittel für Umzäunungen bereitgestellt und der Ansatz auf 20.000 € angehoben.

Die Budgethaushalte Feuerwehr, Schule und Kindergarten Frickingen, wurden maßvoll angehoben. Die Gesamtausgaben steigen bei der Feuerwehr im Verwaltungshaushalt um rund 5.600 an. Hier sind in dieses und die nächsten Jahre die neuen Uniformen und Einsatzjacken zu beschaffen.

Bei der Egauschule gehen die Ausgaben etwas zurück. Insgesamt werden für die Egauschule in diesem Jahr 316.979 € bereitgestellt.

Die weiteren einzelnen Maßnahmen sind in den Erläuterungen an der betreffenden Haushaltstelle beschrieben.

Bei den Bewirtschaftungskosten wird mit einer Steigerung um 110.039 € auf 690.990 € gerechnet. Dies Hauptsächlich durch die erwartete Bewirtschaftung der Asylunterkünfte.
Insgesamt steigt der Verwaltungs- und Betriebsaufwand um 0,54 % auf 3.274.612 €. Das sind 30,93% des Verwaltungshaushalts (Vj.: 36,44%).

Bei der Gruppe 7 ist ein Rückgang von -4,84% auf 840.660 € zu verzeichnen. Dieser wird hauptsächlich durch den Wegfall des im letzten Jahr enthaltenen Anteils an der Friedhofsmauer in Ballmertshofen in Höhe von 90.000 € verursacht. Der Anteil der Gruppe 7 am Verwaltungshaushalt beträgt 7,94% (Vj.: 9,88%).

Die gesamten Schulden wurden zum 01.01.2004 den ausgegliederten Eigenbetrieben mitgegeben. Erstmals wurde im Gemeindehaushalt eine Kreditaufnahme im Jahr 2007 erforderlich, so dass seit diesem Jahr auch wieder Kreditzinsen zu veranschlagen sind. Zusammen mit Kassenkreditzinsen sind dieses Jahr 60.860 € angesetzt. Im letzten Jahr wurde die Kreditermächtigung aus 2014 von 914.320 € mit 900.000 € ausgeschöpft. Dadurch erhöhen sich die Zinsausgaben um 16.490 €. Im laufenden Haushalt ist eine Kreditaufnahme von 500.000 € vorgesehen, die aber erst gegen Ende des Jahres 
öffentlich                                        § 1


ausgeschöpft werden soll, so dass sich in diesem Jahr daraus noch keine Zahlungsverpflichtungen ergeben.


Wie bereits weiter oben ausgeführt, steigt die Steuerkraftsumme gegenüber dem letzten Jahr. Dies führt dazu, dass sich die Umlagen auch erhöhen. Bei der Finanzausgleichsumlage sind es mit 1.698.800 € um 870.400 € und bei der Kreisumlage bei gleichem Umlagesatz von 35,50 Punkten mit 2.379.900 € um 1.059.900 € mehr.

Der Umlagesatz der Gewerbesteuerumlage ist mit 69 Punkten unverändert. Bei einem erwarteten Gewerbesteueraufkommen von 2.000.000 € beträgt die Gewerbesteuerumlage 383.300 €. Für 2016 sind dies 134.100 € mehr als im Vorjahr.

Durch den Wegfall der Schlüsselzuweisungen und die enorm gestiegenen Umlagen kann dieses Jahr keine Zuführung an den Vermögenshaushalt ausgewiesen werden. Im Vorjahr waren es noch 541.922 €. 

Die nach § 22 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geforderte Mindestzuführung, - nämlich die Abdeckung der Tilgungen und Kreditbeschaffungskosten, welche 82.800 € betragen -, wird also nicht erreicht.

Auch die geforderte Soll-Zuführung, nämlich die aus Entgelten erwirtschafteten Abschreibungen, in Höhe von 97.656 € wird nicht eingehalten.

Die Netto-Investitionsrate (Zuführung abzüglich Tilgungen) beträgt Minus 82.800 € (VJ: 481.362 €). Je Einwohner sind dies -19,06 € (VJ: 111,09 €/Ew).

Trotzdem ist der Haushalt gesetzmäßig, da im Vermögenshaushalt ausreichende Ersatzdeckungsmittel durch eine Entnahme aus der Rücklage und der Veränderung des Anlagevermögens zur Verfügung stehen. (Anlage 3, Seite 195).
öffentlich                                        § 1


Aus dem Schaubild ist zu sehen, dass wie in den Vorjahren nur die Einzelpläne 8 und 9 einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Beim Einzelplan 8 sorgen für diesen Überschuss hauptsächlich die Versorgungsunternehmen durch ihre Konzessionsabgaben.

Die Einzelpläne haben den folgenden Zuschussbedarf: 


Den größten Zuschussbedarf hat mit 1.046.670 € (Vj.: 991.587 €) die „Allgemeine Verwaltung“. Der Zuschussbedarf ist also wieder angestiegen.

Beim Einzelplan 1 steigt der Abmangel von 154.765 € auf 160.918 €.
Bei den Schulen steigt der Abmangel um rund 24.699 € auf 333.831 € an. Hier sind auch die steigenden Betreuungskosten mit verantwortlich.

Der Einzelplan 3 benötigt Mittel in Höhe von 97.443 € und damit um 116.604 € weniger als im Vorjahr. Hier fallen die Giebelsanierung am Schloss Ballmertshofen und die Kostenbeteiligung an der Friedhofsmauer in Ballmertshofen wieder weg.
öffentlich                                        § 1


Beim Einzelplan 4 sinkt der Abmangel um 26.089 € auf 583.057 €. Hier erhöhen sich die Zuweisungen für die Kindergärten.

Im Einzelplan 5 steigt der Abmangel um 9.382 € auf 278.968 € an. 

Der Zuschussbedarf beim Einzelplan 6 beträgt 564.804 € und geht gegenüber dem Vorjahr um 2033.287 € zurück. Hier wurden die Mittel für die Unterhaltung der Straßen, Brücken und Beleuchtung reduziert.

Der Abmangel beim Einzelplan 7 mit 286.380 € (Vj.: 221.331 €) ist um 65.049 € höher als im Vorjahr. Darin sind enthalten höher Kosten des Bauhofs von rund 30.000 € und die höheren Unterhaltungskosten für die Feldwege von nochmals 30.000 €. Für die Förderung der Land- und Forstwirtschaft fallen nun 132.612 € an.

Für den Fremdenverkehr müssen 5.361 € finanziert werden.
Der Überschuss des Einzelplan 8 steigt von 237.361 € um 12.857 € auf 250.218 € an. An Konzessionsabgaben werden erwartet für den Strom 153.000 €, von der Wasserversorgung 39.500 € und von der Gasversorgung 17.340 €. Beim Wald wird mit einem Gewinn von 14.758 € gerechnet. Um 6.336 € mehr als im Vorjahr.

Beim Allgemeinen Grundvermögen ergibt sich ein Überschuss von 23.035 €.

öffentlich                                        § 1


Vermögenshaushalt

Einnahmen

Eine Rücklagenentnahme von 1.672.268 € ist notwendig, um zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung zu haben und die Investitionen teilweise zu finanzieren. Der Stand der Rücklagen mit 3.584.354 € und deren Entwicklung ist aus der Anlage 5 ersichtlich.
Durch den Verkauf von Vermögen (alles Grundstücke) und die Tilgungseinnahme vom Eigenbetrieb Abwasserentsorgung (25.000 €) werden 864.700 € oder 19,74% eingenommen. 

An Beiträgen sollen 52.500 € eingehen. Dies sind hauptsächlich Erschließungsbeiträge.

Vom Land werden dieses Jahr 1.230.057 € erwartet. Davon sind 434.357 € aus dem ELR und 185.000 € aus dem Ausgleichstock. Die höhere Förderung nach den neuen Schulbauförderrichtlinien mit 97.700 € für den Erweiterungsbau ist ebenfalls in diesem Haushalt eingeplant. Als Förderung für die Breitbanderschließung sind 166.000 € enthalten.
öffentlich                                        § 1


Die sonstigen Zuweisungen betreffen die Abrechnung der Kindertagesstätte mit der Kirchengemeinde.

Eine Kreditaufnahme von 500.000 € ist zum Ausgleich des Haushalts notwendig.

Ausgaben



  • Wie bei den Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt ausgeführt müssen diesem 1.866.484 € zum Ausgleich zugeführt werden. 

  • Im Vermögenserwerb mit 690.050 € sind für den Erwerb von Grundstücken 411.550 € enthalten. Dies betrifft hauptsächlich die Rathauserweiterung mit 389.550 €. Für ein Grundstück an der Oberdorfstraße in Ballmertshofen sind 15.000 € angesetzt. Für die Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen werden 278.500 € bereitgestellt. Die Feuerwehr mit 104.500 € und der Bauhof mit 114.000 € beanspruchen davon den Großteil.

  • Die Bauausgaben in Höhe von 1.680.614 € sind für die folgenden Vorhaben vorgesehen: 
öffentlich                                        § 1


  • 5614.9440        Halle Dunstelkingen Umbau        15.000 €
  • 5615.9450        Halle Eglingen Anbau + Sanierung        50.000 €
  • 5800.9400        Kinderspielplätze        20.000 €
  • 6140.9530.361        Baureifmachung „Kasperlegässle“        55.702 €
  • 6300.9500.001        Straßenbau allgemein        5.000 €
  • 6300.9510.181        Ausbau der OD Dischingen        495.352 €
  • 6300.9520.272        Ausbau Jungbauern-/Dossenberger.        40.000 €
  • 6300.9521.281        Wohnumfeld Oberdorfstraße Ba.        200.000 €
  • 6300.9542.481        Ortsdurchfahrt Hofen        20.000 €
  • 6300.9500.461        Erschließung „Hofwiesen“        195.000 €
  • 6650.9510.181        Ausbau OD Dischingen für Land        325.560 €
  • 6700.9500        Straßenbeleuchtung        30.000 €
  • 7500.9500        Grabfundamente, Grabeinfassungen        1.000 €
  • 7500.9510        Friedhof Taxis – Anonym.Grabf.+Stele        35.000 €
  • 7500.9551        Friedhof Eglingen – Mauer        25.000 €
  • 7610.9600        Breitbanderschließung Trugenhofen        353.000 €

  • Die Zuwendungen und Zuschüsse mit 60.875 € betreffen mit 29.675 € Zuwendungen an die kirchlichen Kindergärten, mit 25.000 € den Gemeindeanteil für die Gaserschließung und mit 6.200 € Zuschüsse an Vereine.

Die Tilgungen und Kreditbeschaffungskosten wurden mit 82.800 € veranschlagt.

Das Investitionsvolumen (Gliederungsnummern 92 - 96, 98) beträgt 2.431.539 € (VJ: 2.590.635 €). 
öffentlich                                        § 1


Allgemeine Rücklage


Der Stand der allgemeinen Rücklage überschreitet mit 3.584.354 € den Mindestbetrag von 205.233 € um 3.379.121 €. Durch die geplante Entnahme von 1.672.268 € nimmt sie auf 1.912.086 € ab. Dieser Bestand wird nach der Finanzplanung noch benötigt, um den Haushaltsausgleich im kommenden Jahr ohne größere Schuldaufnahmen zu ermöglichen.

Schuldenstand


Zu Beginn des Jahres beträgt der Schuldenstand der Gemeinde 2.082.791,00 € oder 479,46 €/Ew (VJ: 286,94 €/Ew). Bei einer geplanten Neuaufnahme von 500.000 € und Tilgungen von 82.800 € bedeutet dies eine Neuverschuldung von 417.200 € und einen Schuldenstand zum Jahresende von 2.499.991 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt dann 575,50 €.

Die beiden Eigenbetriebe haben zum Jahresbeginn einen Schuldenstand von 4.871.572 €. Davon sollen 257.507 € getilgt werden. Die Neuaufnahme ist in den Wirtschaftsplänen mit 555.910 € vorgesehen, so dass sich zum Ende des Jahres ein Schuldenstand der Eigenbetriebe mit 5.169.975 € ergibt.

Gemeinde und Sondervermögen zusammen haben damit zum 31.12.2016 einen voraus­sichtlichen Schuldenstand von 7.669.998 € oder 1.765,65 €/Ew.


öffentlich                                        § 1

Zusammenfassung

Der Haushalt 2016 kann durch die stark gestiegene Steuerkraftsumme und die dadurch geringeren Zuweisungen und höheren zu zahlenden Umlagen keine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaften. Im Gegenteil muss dem Verwaltungshaushalt ein Betrag von 1.866.484 € zugeführt werden. Trotzdem hat der Gemeinderat die Ausgaben für Unterhaltungen in verschiedenen Bereichen, insbesondere aber bei der Straßen- und der Feldwegunterhaltung auf hohem Niveau belassen. Dadurch kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung zum Vermögenserhalt in dem ihr zur Verfügung stehenden Rahmen nach.

Zum Ausgleich des Haushalts müssen der Rücklage aber 1.672.268 € entnommen werden. Dies ist möglich, da dieser in den letzten Jahren mit hohen Steuereinnahmen die erforderlichen Beträge zugeführt wurden. 

Die Verschuldung der Gemeinde ist 2015 durch die ausgeschöpfte Kreditermächtigung aus 2014 deutlich angestiegen. Für 2016 ist eine Kreditaufnahme von 500.000 € eingeplant. Über deren tatsächliche Aufnahme kann während des Jahres unter Berücksichtigung der Entwicklung des Haushalts noch entschieden werden.

In der Finanzplanung stehen noch weitere wichtige Investitionen an, die sich jeweils über mehrere Jahre erstrecken werden. Ein großes Augenmerk liegt hier bei den innerörtlichen Entwicklungen und Wohnumfeldmaßnahmen sowie den Maßnahmen die durch die notwendigen Erneuerungen von Kanälen und Wasserleitungen ausgelöst werden. Mit dem Rathausumbau ist ab 2018 aber auch eine Hochbaumaßnahme enthalten.

Bei allen diesen Maßnahmen ist die Gemeinde auf eine großzügige Unterstützung aus den unterschiedlichsten Fördertöpfen dringend angewiesen. Ohne diese Förderungen kann die Gemeinde die anstehenden Aufgaben nicht bewältigen.

Dokumente
Download 000-2016_HH-Gesamt.pdf
Download Präsentation-HH_2016.pdf

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2. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2016 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Alfons Jakl informiert, dass keine Änderungen seit der Einbringung im Gemeinderat am 11.01.2016 beschlossen wurden.

Kämmerer Kilacsko erläutert, dass der Wirtschaftsplan mit Anlagen dem Gemeinderat zu Beginn dieser Sitzung ausgeteilt und vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde. Die Erläuterungen sind dem Wirtschaftsplan ab Seite 4 zu entnehmen.

Anschließend stellt er den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung wie folgt vor:

I.
Allgemeines









In der Klausurtagung am 29.01.2003 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Gründung der Eigenbetriebe "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" gefasst. Am 01.12.2003 wurden dann die entsprechenden Betriebssatzungen beschlossen. Seit dem 01.01.2004 wird die Wasserversorgung als Sonderrechnung geführt. Die rechtliche Grundlage ist das Eigenbetriebsgesetz (EigBG). Nach § 14 EigBG ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.





II.
Erfolgsplan









Nach § 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) muss der Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.
öffentlich                                        § 2



Die Einnahmen und Ausgaben des Erfolgsplans belaufen sich auf 683.859 €.

Er schließt mit einem Jahresüberschuss von 28.564 € ab.







Die Umsatzerlöse wurden nach dem Ergebnis des Jahres 2014 angesetzt. Die abzugebende Wassermenge wurde gegenüber dem Vorjahr um 5.000 cbm erhöht und mit 271.000 cbm angesetzt.

Die Umsatzerlöse steigen um rund 22.000 € an. Beim Aufwand wurde der Ansatz für die Unterhaltung der Hausanschlussleitungen um 20.000 € reduziert. Dafür wurde der Ansatz für die Hydrantenschächte um 15.000 € auf 20.000 € angehoben.

Es wird mit einer Konzessionsabgabe an die Gemeinde von 39.500 € und einem Ergebnis von 28.564 € gerechnet.






Der Wasserpreis entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:



Gebühr/cbm
Grundgebühr/Jahr


1996 - 2001
4,15 DM
0,00 DM


2002 - 2008
2,12 €
0,00 €


2009 - 2010
1,80 €
60,00 €


2011 - 2016
2,00 €
60,00 €





III.
Vermögensplan








Nach § 2 der EigBVO muss der Vermögensplan enthalten

1.
alle vorhandenen Finanzierungsmittel sowie die voraussehbaren Finanzierungsmittel und den Finanzierungsbedarf des Wirtschaftsjahres.
2.
die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.






Der Vermögensplan hat ein Volumen von 390.784 €.(Vj.: 1.531.039 €)





öffentlich                                        § 2



Für 2016 sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen:







Dischingen
OD Dischingen
125.000 €
2. BA Rest

Dischingen
OD Hofen
20.000 €
Planungskosten

Dischingen
Erneuerung WL Schrezheim
80.000 €


Dischingen
HB Anschlussleitungen
0 €


Allgemein
Ersatz Transporter
25.000 €


Allgemein
Hausanschlüsse Neu
10.000 €


Allgemein
Erweiterungen, Anschaffungen
5.000 €







Gesamt


265.000 €






In der Ortsdurchfahrt Dischingen soll der 2. Bauabschnitt in der Ballmertshofer Straße durchgeführt werden. Hier muss die Wasserleitung zu einem großen Teil erneuert werden. Dies war bei der ursprünglichen Planung so nicht vorgesehen. Deshalb müssen 125.000 € nachfinanziert werden. Der 3. Bauabschnitt ist in der Finanzplanung für 2017 enthalten.

Die Planungskosten für die Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt Hofen sind dieses Jahr veranschlagt. Laut Finanzplanung soll diese Maßnahme nun 2017 und 2018 durchgeführt werden.

Im Ortsteil Schrezheim muss in der Straße "Zum Fliegenberg" die gesamte Kanalisation erneuert werden. Dies führt dazu, dass auch die Wasserleitung ausgewechselt werden muss. Hierfür werden Kosten von 80.000 € veranschlagt.

 Der Hochbehälter Trugenhofen wurde in vollem Umfang bereits 2015 finanziert.

Für neue Hausanschlüsse sind 10.000 € und für kleinere Erweiterungen und Anschaffungen 5.000 € angesetzt. Außerdem muss der Transporter ausgetauscht werden da kein TÜV mehr erteilt wird.
öffentlich                                        § 2



Weitere Ausgaben sind die


Auflösung der Ertragszuschüsse
29.259 €
und die


Tilgungsausgaben
96.525 €







An Deckungsmitteln werden voraussichtlich eingenommen:








Jahresgewinn
28.564 €



Beiträge
20.000 €



Zuweisungen und Zuschüsse
0 €



Abschreibungen
92.500 €







Zum Ausgleich des Vermögensplans ist eine









Kreditaufnahme von 
249.720 €



vorgesehen.







IV.
Finanzplanung








Nach § 4 EigBVO besteht der fünfjährige Finanzplan aus

1.
einer Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfs des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, und
2.
einer Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs, die für den Haushalt der Gemeinde im Finanzplanungszeitraum erheblich sind.

öffentlich                                        § 2



Im Finanzplan sind in den kommenden Jahren weitere Investitionen vorgesehen, die meist mit Straßenbau- oder Kanalbaumaßnahmen im Zusammenhang stehen. Die Wasserversorgung muss hier auch ihr Leitungssystem soweit erforderlich erneuern.

Durch die größeren Investitionsmaßnahmen steigt auch beim EB Wasserversorgung in den kommenden Jahren die Verschuldung.





V.
Stellenübersicht








Eine Stellenübersicht ist beim Eigenbetrieb "Wasserversorgung" entbehrlich, da kein eigenes Personal beschäftigt wird.





VI.
Schuldenstand








Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat zum 01.01.2016 Schulden in Höhe von 
1.695.109 €. Getilgt werden 96.525 € bei Neuaufnahmen von 249.720 €. Zum Jahresende ergibt dies einen Schuldenstand von 1.848.304 €.





VII.
Ausblick









Durch die Gebührenanhebung um 0,20 € zum 01.01.2011 kann aus dem Erfolgsplan auch in den kommenden Jahren ein Gewinn erwirtschaftet werden, der zur Finanzierung der im Finanzplan enthaltenen Investitionen verwendet werden kann. Durch die hohen Investitionsausgaben, insbesondere die Erneuerungen in der OD Hofen und in Dischingen vom Zwinkelweg bis zur Egau, steigt in den Finanzplanungsjahren der Schuldenstand bis auf rund 2,3 Mio. € an.

öffentlich                                        § 2


Vorstellung der Gebührenkalkulation der Wasserbezugsgebühr des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen für das Jahr 2016

Kämmerer Kilacsko berichtet weiter, dass in der Sitzung vom 20.01.2015 vom Gemeinderat keine Änderung der Wasserbezugsgebühr auf der Grundlage des Erfolgsplans für das Jahr 2015 beschlossen wurde.

Für das Jahr 2016 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Diese Kalkulation wird anhand dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 19.01.2016 ausgeteilten Erfolgsplan nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:

Die Kosten der Wasserversorgung können wie im Erfolgsplan dargestellt für die Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Die kalkulatorischen Kosten werden wie folgt ermittelt.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:
       Tiefbrunnen        5,00 %        20 Jahre
       Quellfassungen        2,00 %        50 Jahre
       Wasserleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Druckleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Hochbehälter        2,00 %        50 Jahre
       Maschinelle 
       Ausstattungen und 
       Elektrotechnik        6,67 %        15 Jahre
       Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.
öffentlich                                        § 2


Die Beiträge und Zuwendungen werden mit 3,5 % aufgelöst.

Die Kapitalverzinsung wird bei der Wasserversorgung nicht mehr berechnet. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Bei der Wasserversorgung sind die Erzielung eines Gewinns und die Erwirtschaftung eines Ertrags für den Haushalt der Gemeinde beabsichtigt. Deshalb gibt es hier nicht wie bei der Abwasserbeseitigung eine Gebührenobergrenze, die nicht überschritten werden darf.
Nach der letzten Abrechnung wird für 2016 die Frischwassermenge auf 271.000 m³ prognostiziert. 

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Wasserversorgung von 5,00 €/Monat oder 
60,00 €/Jahr erhoben.

Aus der Grundgebühr wird bei rund 1.670 Anschlüssen mit Einnahmen von 100.000 € gerechnet.

Auf Grund der Verbrauchsabrechnung 2014 wird mit einer abzugebenden Wassermenge von 271.000 m³ gerechnet. Bei der derzeitigen Wassergebühr von 2,00 €/m³ ergibt dies Einnahmen von 542.000 €.

Zusammen mit den Aufwendungsersätzen und Erlösen aus Verkäufen sowie Zinserträgen wird mit Einnahmen von 683.859 € gerechnet.

Die Aufwendungen betragen laut Erfolgsplan 615.795 €. Aus dem Überschuss von 
68.064 € ergibt sich eine zu zahlende Konzessionsabgabe von 39.500 €.

Der verbleibende Gewinn beträgt dann noch 28.564 €.

Die Verwaltung schlägt vor die Wassergebühr für 2016 auf 2,00 €/m³ zu belassen.

Dokumente
Download EBW-2016-WiPlan.pdf
Download W00-Wirtschaftsplan_Gesamt.pdf

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3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2016 ö 3

Sachverhalt

Auch hier wurden keine Änderungen seit der Einbringung im Gemeinderat am 11.01.2016 beschlossenen, so Bürgermeister Jakl.

Kämmerer Kilacsko erläutert, dass der Wirtschaftsplan mit Anlagen dem Gemeinderat zu Beginn dieser Sitzung ausgeteilt und vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde. Die Erläuterungen sind dem Wirtschaftsplan ab Seite 5 zu entnehmen.

Anschließend stellt er den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wie folgt vor:





I.
Allgemeines









In der Klausurtagung am 29.01.2003 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Gründung der Eigenbetriebe "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" gefasst. Am 01.12.2003 wurden dann die entsprechenden Betriebssatzungen beschlossen. Seit dem 01.01.2004 wird die Abwasserentsorgung als Sonderrechnung geführt. Die rechtliche Grundlage ist das Eigenbetriebsgesetz (EigBG). Nach § 14 EigBG ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
öffentlich                                        § 3


II.
Erfolgsplan









Nach § 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) muss der Erfolgsplan alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.






Die Einnahmen und Ausgaben des Erfolgsplans belaufen sich auf 1.082.460 €.

Er schließt ausgeglichen ab.








Auf Basis des hier vorliegenden Wirtschaftsplans wurden die Gebühren neue kalkuliert. Die Kalkulation hat keine Änderungen bei den Gebührensätzen ergeben. Der Erfolgsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Dieses Ergebnis wird erreicht durch den Ausgleich des Gewinns aus Vorjahren, die diesem Jahr als Ertrag zu Gute kommen.

Die Betriebsaufwendungen steigen um knapp 60.000 € auf 1.082.460 € an. Dies durch eine Anstieg der Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverband "Härtsfeld" um 95.000 € und höhere Reparaturkosten für die Schächte von 17.500 €. Dafür wird der Ansatz für die Eigenkontrollmaßnahmen um 50.000 € auf 40.000 € reduziert.






Der Abwasserpreis entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:



Schmutzwassergebühr/cbm
Niederschlagsgeb./
qm
Grundgebühr/
Jahr

1996 - 2001
4,35 DM

0,00 DM

2002 - 2008
2,22 €

0,00 €

2009
3,00 €

60,00 €

2010
2,32 €
0,28 €
60,00 €

2011
2,32 €
0,23 €
60,00 €

2012
2,64 €
0,24 €
60,00 €

2013 - 2016
2,81 €
0,31 €
60,00 €


öffentlich                                        § 3



An Fehlbeträgen aus Vorjahren werden dieses Jahr abgedeckt:
0 €






Ausgleichspflichtige Gewinne sind als Einnahme eingeplant:
88.472 €





III.
Vermögensplan








Nach § 2 der EigBVO muss der Vermögensplan enthalten

1.
alle vorhandenen Finanzierungsmittel sowie die voraussehbaren Finanzierungsmittel und den Finanzierungsbedarf des Wirtschaftsjahres.
2.
die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.






Der Vermögensplan hat ein Volumen von 807.990 €.







Für die Ortsdurchfahrt Dischingen sind als 1. Rate für den 3. Bauabschnitt 30.000 € enthalten. Die restlichen 240.000 € werden 2017 finanziert.

Als große Maßnahme ist die Kanalsanierung mit Regenwasserableitung und Schmutzfangzelle im Teilort Schrezheim eingeplant. Dafür werden 155.000 € bereitgestellt. Für die Planung der Ortsdurchfahrt im Teilort Hofen ist noch ein Ansatz von 30.000 enthalten. Die Bar- und Tilgungsumlage an den AZV "Härtsfeld" beträgt 299.700 €. Darin enthalten ist die Landeszuweisung in Höhe von 271.800 €, welche die Gemeinde für die Baumaßnahme erhält.

Nachfolgend sind die Investitionen für 2016 im Einzelnen aufgeführt.







Alle Ortsteile
Erneuerungen durch EKVO
0 €


Dischingen
Ortsdurchfahrt Dischingen 
30.000 €


Dischingen
Schrezheim Kanal + Regenw.
155.000 €


Dunstelkingen
Ortsdurchfahrt Hofen
30.000 €
Planung

AbwasserZV
Bar- und Tilgungsumlage
299.700 €


öffentlich                                        § 3



Gesamt


514.700 €






Weitere Ausgaben sind die


Auflösung der Ertragszuschüsse
132.300 €
und die


Tilgungsausgaben
160.990 €







An Deckungsmitteln werden voraussichtlich eingenommen:








Zuweisungen, Zuschüsse
309.800 €



Beiträge
2.000 €



Abschreibungen
190.000 €







Zum Ausgleich des Vermögensplans ist schließlich eine








Kreditaufnahme von 
306.190 €



notwendig.

















IV.
Finanzplanung








Nach § 4 EigBVO besteht der  fünfjährige Finanzplan aus

1.
einer Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfs des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, und


öffentlich                                        § 3


2.
einer Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs, die für den Haushalt der Gemeinde im Finanzplanungszeitraum erheblich sind.






Im Finanzplan sind für die kommenden Jahre weitere Mittel für die Fertigstellung der OD Dischingen enthalten. Als weitere Maßnahmen soll dann 2017 die OD Hofen und 2018 die Auswechselung der Leitungen vom Zwinkel bis zur Egau in Dischingen - abhängig von einer Zuschussgewährung - begonnen werden. 2018 ist auch die Fortführung des Baugebiets Kappelesäcker in Frickingen geplant.





V.
Stellenübersicht








Beim Eigenbetrieb werden als Beschäftigte der Hauptklärwärter sowie die Betreuer der Kläranlagen in Ballmertshofen und Katzenstein geführt.





VI.
Schuldenstand





Gemeinde
Kreditmarkt

Die Schulden zum 01.01.2016 betragen:
750.000,00 €
2.426.462,73 €


Kreditaufnahme im Wirtschaftsjahr

306.190,00 €


Kreditaufnahme Ermächtigung Vorjahr

0,00 €


Tilgungen im Wirtschaftsjahr
25.000,00 €
135.990,00 €


voraussichtlicher Schuldenstand
725.000,00 €
2.596.662,73 €


 am Ende des Wirtschaftsjahres
Gesamt:
3.321.662,73 €







öffentlich                                        § 3


VII.
Ausblick









Nachdem die Kamerabefahrung der Kanäle in 2004 abgeschlossen wurde und der Ergebnisbericht seither vorliegt, kann abgeschätzt werden, welche Kosten in den nächsten 15 Jahren auf den Eigenbetrieb zukommen. Um alle Schäden der Klassen 5 bis 3 beheben zu können sind jährlich rund 120.000 Euro bereit zu stellen. In diesem Jahr sind im Erfolgsplan nur 40.000 € vorgesehen. Die Maßnahme in Schrezheim dient aber auch der Behebung von festgestellten Kanalschäden.

Auch die Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Dischingen betreffen zum Teil die bei der Untersuchung zur Eigenkontrollverordnung festgestellten Schäden. Wie dieses Jahr für Schrezheim soll auch in den kommenden Jahren für die Sanierung größerer Abschnitte ein Zuschussantrag gestellt werden.

In die Gebührenkalkulation für 2016 wurden die Überschüsse aus 2011 und 2012 ganz und 2013 zum Teil eingestellt. Zusammen sind dies 88.471,95 € die zum Ausgleich des Erfolgsplans beitragen. Der Abschluss 2014 im Vermögensplan war ausgeglichen.

Die begonnenen und anstehenden Maßnahmen erfordern auch in den kommenden Jahren weitere Neuverschuldungen. Dem Gebührenzahler zumutbar bleibt dies nur bei entsprechender Bezuschussung durch das Land. 

Vorstellung der Gebührenkalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dischingen für das Jahr 2016

Kämmerer Kilacsko berichtet weiter, dass durch Urteil des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg vom 11.03.2010 die Berechnung der Abwassergebühr nur noch nach dem Frischwassermaßstab in der Regel nicht mehr zulässig ist.

öffentlich                                        § 3


Die Abwassergebühr ist deshalb ab dem Jahr 2010 aufzuteilen in eine Gebühr für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser. Für die Kalkulation und Veranlagung der Niederschlagswassergebühr mussten die versiegelten Flächen der angeschlossenen Grundstücke ermittelt werden.

In der Sitzung vom 20.01.2015 wurden vom Gemeinderat die Gebührenkalkulationen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2015 beschlossen.

Für das Jahr 2016 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Dieser Kalkulation liegen im Wesentlichen dieselben Kalkulationsparameter zu Grunde. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Die Gebührenkalkulation ist im RIS eingestellt und wird dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung ausgeteilt. Die Kalkulation wird nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:
Als erstes müssen die Kosten der Abwasserbeseitigung in die folgenden Kostenblöcke aufgeteilt werden:

1.        Kanäle
a.        Mischwasserkanäle
b.        Schmutzwasserkanäle
c.        Regenwasserkanäle
2.        Klärbereich
3.        Regenwasserbehandlung und Sammler

Die Betriebskosten für die Kanäle fallen bisher üblicherweise gesammelt an. Diese können deshalb pauschal zu 50 % auf die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden.

Alle hier genannten pauschalen prozentualen Aufteilungen sind durch Gerichtsurteile bestätigt und können deshalb so angewandt werden.

öffentlich                                        § 3


Auch die Aufteilung der Betriebskosten auf Kanäle, Klärbereich und Regenwasserbehandlung mit Sammlern wurde, sofern sie nicht eindeutig zugeordnet werden können, pauschal prozentual vorgenommen.

Die kalkulatorischen Kosten mussten ebenfalls auf die unterschiedlichen Kostenblöcke aufgeteilt werden.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:
       Kanäle        1,67 %        rund 60 Jahre
       Bauwerke        5,00 %        20 Jahre
       Maschinelle 
       Ausstattungen und 
       Elektrotechnik        5 %
       Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit dem jährlich ermittelten durchschnittlichen Abschreibungssatz für die Kanäle bzw. den Klärbereich aufgelöst.
Die Kapitalverzinsung wird weiterhin mit 6 % berechnet. Obwohl in den letzten Jahren die Kapitalmarktzinsen deutlich unter diesem Satz lagen, kann bei einer langfristigen Betrachtung dieser Prozentsatz noch als angemessen angesehen werden. Es ist in absehbarer Zeit wohl auch mit einem Anziehen der Zinsen zu rechnen. Diese kalkulatorischen Zinsen werden als Basis für die Verteilung der tatsächlichen Kapitalmarktzinsen herangezogen. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

öffentlich                                        § 3


Von den ermittelten Kosten müssen dann zuerst die auf die Straßenentwässerung entfallenden Kosten abgezogen werden. Für die Berechnung des Straßenentwässerungsanteils wird vorgeschlagen, wie bei der Globalberechnung vom November 1996 die kostenorientierte Modellrechnung der VEDEWA zugrunde zu legen. Auch hier gibt es wieder pauschale Prozentsätze, die angewandt werden können.

Bei den Betriebskosten betragen diese für die Kanäle 13,50 %, für den Klärbereich 1,20 % und für die Regenwasserbehandlung und die Sammler ebenfalls 13,50 %.

Bei den kalkulatorischen Kosten (tatsächlich bezahlte Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) für die Mischwasserkanäle 25 %, für die Schmutzwasserkanäle 0 %, für die Niederschlagswasserkanäle 50 %, für den Klärbereich 5 % und für die Regenwasserbehandlung 25 %. Zu beachten ist noch, dass bei den kalkulatorischen Zinsen die von den Grundstückseigentümern bezahlten Beiträge vom zu verzinsenden Kapital nicht abgesetzt werden dürfen. Deshalb können hier nicht die tatsächlich bezahlten Zinsen wie bei der Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Nach dem Abzug des Straßenentwässerungsanteils von den kalkulatorischen Kosten werden die verbleibenden Kosten wieder auf Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt. Die Mischwasserkanäle im Verhältnis 60 % Schmutzwasser zu 40 % Niederschlagswasser, die Schmutzwasserkanäle 100 % zu 0 %, die Niederschlagswasserkanäle 0 % zu 100 % und die Hausanschlüsse 60 % zu 40 %. Der Klärbereich 90 % zu 10 % und die Regenwasserbehandlungsanlagen mit Sammlern auch 60 % zu 40 %.

Im gleichen Verhältnis werden die Auflösungsbeträge der Beiträge und Zuweisungen und Zuschüsse nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils gutgeschrieben.

Nach diesen Aufteilungsarbeiten erhält man die drei Kostenblöcke
1.        Straßenentwässerungskosten
2.        Kosten der Schmutzwasserbeseitigung
3.        Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung

öffentlich                                        § 3


Die Straßenentwässerungskosten werden direkt der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden auf die bezogene Frischwassermenge abzüglich Absetzungen und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung auf die versiegelte Fläche umgelegt.

Nach der letzten Abrechnung wird für 2016 die Frischwassermenge auf 272.000 m³ abzüglich Absetzungen von 95.000 m³ und die sich daraus ergebende Abwassermenge auf 175.000 m³ prognostiziert. Ebenso die gesamten Grundstücksflächen auf 5.021.477 m² abzüglich unversiegelte Flächen und Abflussbeiwerte von 4.577.477 m² ergibt eine versiegelte Fläche von 444.000 m².

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Abwasserbeseitigung von 5,00 €/Monat oder 60,00 €/Jahr erhoben. Diese darf die fixen Kosten nicht übersteigen. Bei dieser Überprüfung wurden nur die kalkulatorischen Kosten angesetzt, da es bereits hier keine Überschreitung gibt. Es ist zu entscheiden, ob diese Grundgebühr beibehalten wird.

Nach Abzug der erwarteten Einnahmen durch die Grundgebühr verbleibt der Kostenblock, der auf die Verteilungsmengen Abwassermenge und versiegelte Fläche entfällt.

Hier wird in einem ersten Schritt der Gebührenobersatz des zu kalkulierenden Zeitraums berechnet.

In einem zweiten Schritt können dann noch Gebührenüber- oder –unterdeckungen eingerechnet werden.

Für 2016 wird vorgeschlagen, die Gebührenüberdeckung aus Vorjahren in Höhe von 88.471,95 € in die Gebührenkalkulation aufzunehmen.

Nach der vorliegenden Kalkulation ergibt sich eine Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser von 3,218 €/m³ und für das Niederschlagswasser von 0,346 €/m².

öffentlich                                        § 3


Unter Einbeziehung der Gebührenüberdeckung aus Vorjahren beträgt die Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser 2,811 €/m³ und für das Niederschlagswasser 0,307 €/m².

Die Verwaltung schlägt vor, für 2016 die Schmutzwassergebühr auf 2,81 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,31 €/m² zu belassen.

Dokumente
Download 2016_Kalkulation Abwasser.pdf
Download A00-Wirtschaftsplan_Gesamt.pdf
Download EBA-2016-WiPlan.pdf

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4. Vergabe der Installationsarbeiten für den Austausch von Hauswasserzählern im Gemeindegebiet Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2016 ö 4

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderätin Mai befangen und rückt vom Tisch ab.

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Dischingen beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2016 nach Ablauf einzelner Eichfristen die Wasserzähler für die zugehörigen Gebäudeobjekte zu wechseln. Die hierfür benötigten Hauswasserzähler werden durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Dischingen bereitgestellt und durch die jeweils beauftragte Installationsfirma ausgetauscht. Bis zum Herbst 2014 wurden die Wasserzähler durch die Landeswasserversorgung Stuttgart im Rahmen der Betriebsführung gewechselt. Aus Kapazitätsgründen wurde dies jedoch nicht mehr im neu abgeschlossenen Betriebsführungsvertrag aufgenommen.

Art und Umfang der Leistung:

Es handelt sich hierbei um den Wechsel von ca. 419 Stück Hauswasserzählern (Kaltwasser) im Haushaltsjahr 2016.

Der zu erbringende Leistungsumfang beinhaltet:

-        Die Organisation, die Information und Abstimmung mit allen betroffenen Eigentümern (einschließlich Anschreiben, Terminabstimmung, Telefonate, usw.)

-        Die Montage von ca. 419 Stück der neuen und bauseits gelieferten Hauswasserzählern

-        Die Dokumentation der alten Zählernummer, Zählerstände, der neuen Zählernummer, usw. im auszufüllenden Zählerwechselbericht (Papier/EDV). 
-        Die Durchführung von erforderlichen Nebenarbeiten (z. Bsp. Ersetzen von defekten Verschraubungen, usw.) im Rahmen des Austausches einschließlich einer aussagekräftigen Fotodokumentation der durchgeführten Nebenarbeiten.

-        Die Rückgabe der alten Hauswasserzähler an den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Dischingen.

-        Die monatliche Dokumentation der ausgeführten Arbeiten sowie die monatliche Abrechnung der erbrachten Arbeitsleistungen.

-        Der Arbeitszeitraum beginnt am 01. Februar 2016 und endet am 30. November 2016.

Für die Ausführung der Arbeiten wurden zwei Firmen aufgefordert ein Angebot in Form der “Freihändigen Vergabe“ abzugeben, wobei dann zwei Firmen bis zum Abgabetermin, Freitag, 22. Januar 2016, ein gültiges Angebot eingereicht haben.

Nach dem Ergebnis der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung hat die Firma Aufheimer aus Dischingen mit einer Angebotssumme-Brutto in Höhe von 7.219,73 € das günstigste Angebot abgegeben.

Nach diesen Ausführungen ergeht auf Antrag des Vorsitzenden folgender

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5. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2016 ö 5
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5.1. Baugesuch Zimmerei Klug GmbH, Michael Klug, Oberdorfstraße 34, -Deckblattänderung- Neubau Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2016 ö 5.1

Sachverhalt

Bauherr:                        Zimmerei Klug, Michael Klug, Oberdorfstraße 34, 
                               Ballmertshofen

Bauvorhaben:                -Deckblattänderung-
                               Neubau Lagerhalle

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 246/2 + 246/6, Reistinger Straße 12, 
                               Ballmertshofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Es handelt sich um eine Lagerhalle mit den Außenmaßen 
24,56 m x 12,50 m und einem Pultdach DN 3° sowie den 
Gebäudehöhen von 5,73 m bzw. 6,56 m. Die Deckblatt-
änderung bezieht sich auf die neue Aufteilung sowie 
der Konstruktion der Lagerhallen Tore. Die Nutzungsänderung 
sieht vor, dass die Lagerhalle in folgende drei Lagerbereiche 
eingeteilt wird: 
Lager 1: Holz- und Befestigungsmaterial und Kleinmaschinen
Lager 2: verschiedene Materialien für Bäckereibedarf
Lager 3: Anhänger und Kleinteile
Die Stellungnahme vom Ortschaftsrat sowie die Nachbaranhörung sind noch nicht abgeschlossen.
Ohne Aussprache ergeht auf Antrag des Vorsitzenden folgender

Dokumente
Download Lageplan Klug, Ballmertshofen.pdf

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2016 ö 6
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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2016 ö 7
Datenstand vom 04.11.2021 17:44 Uhr