Datum: 22.02.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau Hochbehälter Englischer Wald; Vergabe folgender Leistungen: - Erd-, Tief- und Rohrverlegungsarbeiten - Rohbauarbeiten - Elektrotechnik - Maschinentechnik
2 Sanierung und Erweiterung der Turn- und Festhalle Eglingen; Vorstellung des Planvorentwurfes
3 Einvernehmen zu Bauanträgen; u.a. Antrag einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Bau und Betrieb eines Separators, Errichtung eines Pumpenverteilerschachtes, Standortänderung des genehmigten Gärrestelagers sowie der Installation einer Fassabfüllung mit befestigter Fläche an der Biogasanlage JP Gas GbR
3.1 Baugesuch Galgenmüller Lothar, Birkenweg 2, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
4 Bekanntgaben
4.1 Bekanntgabe Schulsozialarbeit Einstellung
4.2 Bekanntgabe Genehmigung der Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
4.3 Vergabe Schlauchanhänger für die FFW Dischingen – Abt. Eglingen; Bekanntgabe einer Eilentscheidung
5 Anfragen

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1. Neubau Hochbehälter Englischer Wald; Vergabe folgender Leistungen: - Erd-, Tief- und Rohrverlegungsarbeiten - Rohbauarbeiten - Elektrotechnik - Maschinentechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.02.2016 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert zunächst, dass die Planung Hochbehälter schon viele Jahre zurückgeht. Anfangs war eine Umsetzung durch den ZV Wasserversorgung Egaugruppe vorgesehen, war dann aber viele Jahre auf Eis gelegt, weil kein Zuschuss in Aussicht stand.

2014 fiel nun die Entscheidung, die Planung und Ausführung durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung durchzuführen, da hier höhere Zuschüsse zu erwarten sind.

Am 07.11.2014 wurde durch das Ingenieurbüro Kolb die aktualisierte Planung und das Baugesuch im Gemeinderat vorgestellt und ein Förderantrag eingereicht. Es wurde ein Zuschuss in Höhe von 1,01 Mio. Euro bewilligt.

Am 21.10.2015 beschloss der Gemeinderat, Synergien zu nutzen und Trugenhofen an das Gas- und Breitbandnetz anzuschließen.

Daraufhin erfolgte am 07.12.2015 eine Beratung über die Ausführung in Massivbauweis.

Im Februar 2016 wurde der Förderantrag Breitband eingereicht und die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde erteilt, d.h. mit der Maßnahme kann begonnen werden. Voraussichtlich ergeht noch diese Woche der Förderbescheid.
öffentlich                                        § 1


Anschließend erläutert Herr Kolb, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung Dischingen im Zuge des Ausbaus der Wasserversorgungsanlage den Neubau des Hochbehälters “Englischer Wald“ mit einem Speichervolumen von 400 m³ sowie den Bau einer Druckleitung und einer Fallleitung von Dischingen zum neuen Hochbehälter plant.

Der neue Hochbehälter soll unmittelbar neben dem bestehenden Hochbehälter “Trugenhofen“ errichtet werden. Das Baugrundstück befindet sich in dem Waldgebiet “Englischer Wald“.

Das neue Bauwerk ist als Holzrahmenkonstruktion mit Holzverschalung und den sich im Erdreich befindlichen Betonwänden und Betonbodenplatte geplant. In diesem Bauwerk befinden sich 2 Edelstahltanks mit je 200 m³ Fassungsvermögen und der dazu gehörigen elektrotechnischen und verfahrenstechnischen Ausrüstung. Das Bauwerk hat eine gesamte Länge von 19,60 m und eine Breite von 9,75 m.

Der neue Hochbehälter wird über eine neu zu verlegende Druckleitung DN 150 von der Bergstraße bzw. Am alten Bahnweg in Dischingen bis zum Hochbehälter gefüllt. Diese neue Druckleitung wird in der Bergstraße an einen neu zu bauenden Abzweigeschacht an die bestehende Druckleitung DN 150 vom Egau- Wasserwerk der Landeswasserversorgung Stuttgart, welche zum Hochbehälter “Spitziger Berg“ bzw. weiter bis zum Hochbehälter “Frickingen“ verläuft, angeschlossen.

Die neu zu verlegende Fallleitung vom Hochbehälter “Englischer Wald“ wird in der Bergstraße bzw. Am alten Bahnweg in Dischingen an einen neuen Hydrantenschacht angebunden. Die Fallleitung ist im oberen Bereich als DN 200 und im weiteren Bereich als DN 150 vorgesehen. Die Leitungslänge beträgt je Leitung ca. 1.200 m.

Nach Fertigstellung des neuen Hochbehälters wird die bisherige Druck- und Fallleitung des Hochbehälters “Trugenhofen“ an den neuen Behälter angeschlossen. Danach kann der bestehende Hochbehälter “Trugenhofen“ stillgelegt, abgerissen und das Gelände rekultiviert werden.
öffentlich                                        § 1


Auch der bestehende Hochbehälter “Spitziger Berg“ kann dann als Trinkwasserbehälter stillgelegt werden.

Vergabe der Erd-, Tiefbau- und Rohrverlegungsarbeiten

Diese Arbeiten wurden durch das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim am Freitag, 15. Januar 2016 im Staatsanzeiger und am Samstag, 16. Januar 2016 im Anzeigenverbund der Tagespresse Heidenheim öffentlich ausgeschrieben, wonach die Ausschreibungsunterlagen ab Dienstag, 19. Januar 2016, abgeholt werden konnten. Die Angebotseröffnung (Submission) erfolgte am Montag, 8. Februar 2016.
Gleiches gilt für die Gewerke Rohbauarbeiten und Maschinentechnik.

Bis zur Angebotseröffnung forderten 18 Firmen die Ausschreibungsunterlagen für die Erd-, Tiefbau- und Rohrverlegungsarbeiten an, wobei dann vier Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben haben. Von drei Firmen wurde ein Preisnachlass ohne Bedingungen eingeräumt, welcher jeweils in der Wertung der Angebote berücksichtigt und eingearbeitet wurde.

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb stellt sich wie folgt dar:

Bieter
Angebotssumme
(Brutto) €
%
Bemerkungen
Steinbrenner GmbH & Co. KG
74572 Wiesenbach
       677.177,41
100,0
2.5 % Nachlass sind 
berücksichtigt
Bieter 4
       691.925,12
102,2
2 % Nachlass sind
berücksichtigt
Bieter 2
       766.429,85
113,2
--
Bieter 3
       821.479,02
121,3
5 % Nachlass sind
berücksichtigt

öffentlich                                        § 1


Die Angebotssumme teilt sich auf in:
Wasserleitungsbauarbeiten:        631.497,56 €
Gasleitungsbauarbeiten:          17.877,13 €
Breitbandbauarbeiten:          27.802,72 €

Vergabevorschlag:

Vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim und der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, die Erd-, Tiefbau- und Rohrverlegungsarbeiten an die günstigste Bieterin, der Firma Rudolf Steinbrenner, Bauunternehmen aus Blaufelden-Wiesenbach, mit der Angebotssumme von brutto 677.177,41 € zu vergeben.

Die Firma Steinbrenner ist ein Bauunternehmen mit ca. 140 Mitarbeitern. Das Bauunternehmen erbringt 70% der Bauleistungen im Tiefbau und 30% im Hochbau. Die Kompetenzen der Firma liegen Tiefbau, Rohrleitungsbau, Grabenloser Kanalsanierung und Hochbau. Somit kann man davon ausgehen, dass hier eine sehr gute Leistungsfähigkeit vorhanden und gegeben ist. Sie unterstreicht ihre 70%-ige Tätigkeit im Tiefbau durch die langjährige Erfahrung.


Vergabe der Rohbauarbeiten

Hierfür forderten bis zur Angebotseröffnung 12 Firmen die Ausschreibungsunterlagen an, wobei dann siebe Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben haben. Von einer Firma wurde ein Preisnachlass ohne Bedingungen eingeräumt, welcher in der Wertung der Angebote berücksichtigt und eingearbeitet wurde. Von zwei Firmen wurden Nebenangebote bzw. Sondervorschläge unterbreitet.

Wertung der Nebenangebote:

NA 1 von Bieter Nr. 4: Sockelwände als Thermowände:
öffentlich                                        § 1


Anstelle der in der Ausschreibung vorgesehenen Sockelwände aus Ortbeton in einer Stärke von 30 cm mit einer nachträglich außenseitig angebrachten Perimeterdämmung schlägt der Bieter vor Wandelemente als Halbfertigteilwände mit innenliegender Wärmedämmung einzusetzen. Bei dieser Art der Ausführung würde die vorgesehene außenseitige Verkleidung des Stahlbetonsockels mit Titanzinkblech aus dem noch auszuschreibenden Gewerk Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten entfallen. Die Ersparnis in diesem Gewerk (Baulos 5) würde ca. 1.904,- Euro brutto betragen. Die Mehrkosten des Nebenangebots des Bieters Nr. 4 betragen 4.084,35 Euro brutto incl. Nachlass. Dem Auftraggeber würden bei Annahme des Nebenangebotes tatsächliche Mehrkosten in Höhe von 2.180,35 Euro (4.084,35 – 1.904,00) anfallen.

Das Nebenangebot ist als gleichwertig anzusehen. Das Nebenangebot kann jedoch nicht angenommen werden, da dem AG Mehrkosten entstehen würden.

NA 2 von Bieter Nr. 7: Pauschalierung LV- Titel (Rohbauarbeiten aufgehender Wände)

Der Bieter schlägt vor, sämtliche Positionen aus Titel 9 zu einem Pauschalfestpreis auszuführen. Das Nebenangebot beläuft sich auf 63.070,00 Euro brutto. Die Kosten aus dem Hauptangebot belaufen sich auf 75.993,40 Euro brutto. Hieraus ergibt sich eine mögliche Einsparung von 12.923,40 brutto.

Das Nebenangebot ist als gleichwertig anzusehen. Das Nebenangebot kann angenommen werden.

Wertung der Angebote:

Sämtliche Bieter kommen mit ihren Hauptangeboten den Forderungen des Leistungsverzeichnisses nach. Die Nebenangebote wurden auf eine gleichwertige Ausführung geprüft und bei nachgewiesener Gleichwertigkeit in die Wertung einbezogen. 
Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht endgültig entschieden war, ob die Außenwände des Gebäudes als Mauerwerkswände oder als Holzständerkonstruktion ausgeführt werden, wurde nach Abstimmung im Gemeinderat entschieden, die 
öffentlich                                        § 1


Ausschreibung so zu erstellen, dass die endgültige Ausführungsart erst nach der Submission entschieden werden muss. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Großteil der Kosten vor; somit kann abgeschätzt werden, ob die im Beihilfeantrag zugrunde gelegten Kostenansätze eine Überdeckung aufweisen, welche dann zur Finanzierung der Mehrkosten bei Mauerwerkswänden verwendet werden könnten.

Die Angebotsprüfung erfolgte in einem ersten Schritt ohne Berücksichtigung der Positionen aus Titel 9 (Rohbauarbeiten aufgehende Wände). Hierzu wurden sämtliche in diesem Titel enthaltenen Positionen wie in der Ausschreibung als Bedarfspositionen ohne Gesamtbetrag gekennzeichnet. In einem zweiten Schritt wurden die Positionen aus vorgenanntem Titel 9 als Bedarfspositionen mit Gesamtbetrag gekennzeichnet. Somit fließt deren Betrag in den Angebotspreis mit ein. 

Es ergeben sich bei beiden Auswertungen unterschiedliche Reihenfolgen der Bieter. Bei einem Verzicht auf die Ausführung der aufgehenden Wände in diesem Baulos ist der Bieter Nr. 4 mit einem Angebotspreis von 140.651,96 Euro brutto der günstigste Bieter. Bei Ausführung mit aufgehenden Mauerwerkswänden ist der Bieter Nr. 6 mit einem Angebotspreis von 198.201,79 Euro brutto der günstigste Bieter.

Die Differenz in Höhe von 57.549,83 Euro brutto entspricht somit den Kosten für die in der Ausschreibung angefragte aufgehende Mauerwerkswand. 
Die in der Kostenschätzung für den Beihilfeantrag ausgewiesenen Kosten für die Wände in Holzständerbauweise betragen ca. 22.217,30 Euro brutto.
Die tatsächlichen Mehrkosten für die Massivwand gegenüber der Holzkonstruktion betragen somit 35.332,53 Euro brutto (57.549,83 – 22.217,30).

Da die anfallenden Mehrkosten nicht im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme ausgeglichen werden können, wurde in Absprache mit der Gemeindeverwaltung entschieden, die Wände als Holzständerkonstruktion auszuführen.
öffentlich                                        § 1


Auf den nachfolgenden Seiten wurde das Ausschreibungsergebnis ohne und mit Berücksichtigung des Titels 9 aufgeführt. Das Ausschreibungsergebnis mit Berücksichtigung des Titels 9 ist lediglich aus Gründen der Vollständigkeit beigefügt.

Ausschreibungsergebnis ohne Mauerwerkswände
(ohne Berücksichtigung Titel 9):

Bieter
Angebotssumme
(Brutto) €
%
Bemerkungen
Bieter Nr. 4
Fa. Riffel Bau & Fertigteile GmbH
140.651,96
100,00%
Nachlass in Höhe von 3 % berücksichtigt
Bieter Nr. 7
144.458,62
102,71%

Bieter Nr. 1
144.828,95
102,97%

Bieter Nr. 6
149.887,79
106,57%

Bieter Nr. 3
150.009,91
106,65%

Bieter Nr. 2
160.561,77
114,16%

Bieter Nr. 5
195.010,51
138,65%


öffentlich                                        § 1


Ausschreibungsergebnis mit Mauerwerkswänden
(mit Berücksichtigung Titel 9):

Bieter
Angebotssumme
(Brutto) €
%
Bemerkungen
Bieter Nr. 6
198.201,79
100,00%

Bieter Nr. 7
207.528,62
104,71%
Nebenangebot berücksichtigt
Bieter Nr. 4
216.430,25
109,20%
Nachlass in Höhe von 3 % berücksichtigt
Bieter Nr. 2
224.982,67
113,51%

Bieter Nr. 3
231.370,45
116,73%

Bieter Nr. 1
234.687,16
118,41%

Bieter Nr. 5
268.437,55
135,44%


Vergabevorschlag:

Vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim und der Gemeindeverwaltung wird nach Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgeschlagen, die Rohbauarbeiten für die ausgeschriebene Leistungen ohne Mauerwerkswände an die günstigste Bieterin, der Firma Riffel, Bauunternehmen aus Dischingen, mit der Angebotssumme von brutto 140.651,96 € zu vergeben.
öffentlich                                        § 1


Die Firma Hans Riffel Bauunternehmung ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits mehrere Maßnahmen für die Gemeinde Dischingen erfolgreich durchgeführt.


Vergabe der Arbeiten für die Maschinentechnik:

Bis zur Angebotseröffnung forderten hier drei Firmen die Ausschreibungsunterlagen an, wobei dann eine Firma rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben hat. Von dieser Firma wurde kein Preisnachlass ohne Bedingungen eingeräumt, jedoch ein Nebenangebot bzw. Sondervorschlag unterbreitet.

Der Umfang der Leistung beinhaltet im Wesentlichen den Einbau von zwei Edelstahlbehältern mit je 200 m³ Fassungsvermögen und der dazugehörigen Behälterreinigung, den Edelstahlleitern- und Podesten sowie den dazu gehörigen Trinkwasserleitungen und Armaturen.

Wertung der Nebenangebote:

NA 1 von Bieter Nr. 1: Änderung der Werkstoffgüte der Wasserbehälter:

Anstelle der in der Ausschreibung vorgesehenen Werkstoffgüte W 1.4571 schlägt der Unternehmer vor die zwei Behälter in der Werkstoffgüte W 1.4162 bzw. W 1.4062 auszuführen. Der vorgeschlagene Duplexstahl (W 1.4162 bzw. W 1.4062) weist eine höhere Zugfestigkeit gegenüber dem ausgeschriebenen Material auf. Durch diese Eigenschaft kann die Wandstärke von 4 mm auf 3 mm verringert werden, was wiederum die Grundlage für den günstigeren Preis darstellt. 
Der Einsatz dieses Werkstoffes setzt jedoch voraus, dass der Chloridgehalt des Trinkwassers kleiner als 100 mg/l ist. Auf Nachfrage bei der LW Stuttgart wurde uns ein Wert von 18,7 mg/l benannt.
öffentlich                                        § 1


Durch Annahme des Nebenangebotes ergibt sich eine Einsparung in Höhe von 
24.355,73 Euro brutto.

Das Nebenangebot ist bei den vorherrschenden Rahmenbedingungen als gleichwertig anzusehen. Das Nebenangebot kann angenommen werden.


NA 2 von Bieter Nr. 1: Änderung der Ausführungszeit und Entfall der Konventionsstrafe:

Anstelle dem in der Ausschreibung vorgesehenen Ausführungszeitraum von Ende August 2016 bis Ende Oktober 2016 schlägt der Unternehmer bei gleichzeitigem Entfall der Konventionalstrafe einen geänderten Ausführungszeitraum vor. Im Rahmen eines Aufklärungsgespräches wurde vom Bieter ein Arbeitsbeginn ab Mitte Januar 2017 und eine Fertigstellung Ende März 2017 angeboten. Sämtliche Aufwendungen, welche zur Leistungserbringung im geänderten Zeitraum erforderlich werden, hat der Unternehmer zu tragen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Beheizung des Arbeitsplatzes und die erschwerte Zufahrt in den Wintermonaten etc. Die Werk- und Montageplanung für die beauftragte Bauleistung und die Montage der Bodenschienen des Behälters sind jedoch gemäß dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Terminplan zu erbringen. Die vorgenannten Punkte wurden in einem Schreiben der Fa. Hydro-Elektrik vom 15.02.2016 bestätigt und werden bei einer Beauftragung des Nebenangebotes vertragswirksam. 

Bei Annahme des Nebenangebots verschiebt sich dementsprechend auch der Ausführungszeitraum des Baulos 4 (Elektrotechnik). Der hierfür vorgesehene Bieter wurde über die Änderung der Bauzeit informiert und gab schriftlich darüber Auskunft, dass Ihm hierdurch Mehrkosten durch die Bauzeitverschiebung entstehen. Diese Mehrkosten werden durch Lohn- und Materialpreiserhöhungen verursacht und somit eine Anhebung des Angebotspreises von 5% (3.718,74 €) entsteht. Die Arbeiten des Baulos 2 (Rohbauarbeiten) können gemäß Terminplan ausgeführt werden.
öffentlich                                        § 1


Bei Annahme des Nebenangebotes würde sich der vorgesehene Fertigstellungstermin auf ca. Juli 2017 verschieben. Die Frist zur Einreichung des Schlussverwendungsnachweises für die Gewährung der Förderung endet im März 2018. Unter den momentan gegebenen Umständen ist der zum Bau und zur Inbetriebnahme des Hochbehälters benötigte zeitliche Puffer weiterhin gegeben.

Durch Annahme des Nebenangebotes ergibt sich eine Einsparung in Höhe von 22.992,70 Euro brutto. Dieser Betrag entspricht exakt dem Betrag der Konventionalstrafe aus dem Hauptangebot (5% von 459.854,15 Euro). Somit entspricht das Nebenangebot einer durch den Unternehmer vorweggenommenen und dem Auftraggeber zugestandene Vertragsstrafe.

Das Nebenangebot ist als gleichwertig anzusehen. Das Nebenangebot kann angenommen werden.

Wertung der Angebote:

Der Bieter kommt mit seinem Hauptangebot den Forderungen des Leistungsverzeichnisses nach. Die Nebenangebote wurden auf eine gleichwertige Ausführung geprüft und bei nachgewiesener Gleichwertigkeit in die Wertung einbezogen. 
Da zur Angebotseröffnung lediglich ein Angebot Vorlage, erfolgte ein Vergleich mit der dem Beihilfeantrag zugrunde gelegten Kostenansatz. Hierbei ergibt es sich, dass bei einer Beauftragung mit den zwei Nebenangeboten keine Kostenüberschreitung erfolgen würde.

Ausschreibungsergebnis:

Bieter
Angebotssumme
(Brutto) €
%
Bemerkungen
Fa. Hydro-Elektrik GmbH
459.854,26
100,00%
Nebenangebot 1 und 2 wurden berücksichtigt
412.505,72 €

öffentlich                                        § 1


Differenzbetrag gesamt: 459.854,26 € – 412.505,72 € = 47.348,54 €

Vergabevorschlag:

Vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim und der Gemeindeverwaltung wird nach Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgeschlagen, die Arbeiten für die Maschinentechnik an die günstigste Bieterin, der Firma Hydro-Elektrik GmbH aus Ravensburg, mit der Angebotssumme von brutto 412.505,72 € zu vergeben.

Die Firma Hydro-Elektrik ist ein Unternehmen mit ca. 100 Mitarbeitern, welche bereits zahlreiche Wasserversorgungsanlagen mit hoher Kundenzufrieden bei Städten, Gemeinden Wasserversorgungsunternehmen, Industrie usw. installiert hat. Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und dem Ingenieurbüro Kolb konnten auch im Vorfeld 2 Anlagen in der näheren Umgebung begutachten, wobei von den jeweiligen Betreibern nur vollste Zufriedenheit übermittelt wurde.

Gemeinderat Wörner fragt nach, ob Bimetall verwendet wird. Darauf antwortet Herr Kolb, dass es keine zwei Schichten sind, sondern ein homogener Stoff. Der Stahlanteil beträgt max. 25%. 

Gemeinderat Kragler erkundigt sich, was die Spiralschweißung vor Ort bedeutet. Herr Kolb erläutert, dass hierbei ein Material eingebracht wird, dass sich nach oben schraubt. Des Weiteren möchte Gemeinderat Kragler wissen, wie die Behälterreinigung funktioniert. Darauf antwortet Herr Kolb, dass man sich dies wie bei einer Springleranlage vorstellen muss. Es wird als Rondell positioniert und über Winde abgelassen. Es wird dabei nur Wasser verwendet. Somit bleiben keine chemischen Rückstände.

Auf die Frage von Gemeinderat Sporer, wie lange es dieses System schon gibt, antwortet Herr Kolb, dass es diese Technik seit ca. 20 Jahren gibt.
öffentlich                                        § 1


Außerdem antwortet Herr Kolb auf die Frage von Gemeinderat Danner, wie die bisherige Erfahrung mit Duplex-Stahl ist, dass dies nicht bekannt ist.

Gemeinderat Göttle fragt nach, wie lange die Gewährleistungsfrist beträgt. Dies sind fünf Jahre, so Herr Kolb. Bei 8-10 Jahre alten Behälter gibt es aber keine Korrosionsschäden. 


Vergabe der Arbeiten für die Elektrotechnik:

Für diese Arbeiten wurden durch das Ingenieurbüro Kolb in Form der “Beschränkten Ausschreibung“ die Ausschreibungsunterlagen erstellt, wobei dann neun Firmen aufgefordert wurden ein Angebot bis zur Angebotseröffnung am 8. Februar 2016 abzugeben. Bis zu diesem Datum haben dann sechs Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot ohne Preisnachlass abgegeben.

Bei diesem Gewerk ist unter anderem der Einbau von verschiedenen Schaltschränken mit Mess-, Schalt- und Übertragungstechnik, dem Anschluss der enthaltenen Armaturen und Stellmotoren sowie die Installation der Beleuchtung, Schalter, Steckdosen usw. enthalten.
Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb stellt sich wie folgt dar:


öffentlich                                        § 1


Bieter
Angebotssumme
(Brutto) €
%
Bemerkungen
Elektro-Jerg GmbH
73403 Aalen
74.369,31
100,00%
---
Bieter Nr. 3
84.379,04
113,5%
---
Bieter Nr. 2
89.035,80
119,7%
---
Bieter Nr. 4
89.566,00
120,4%
---
Bieter Nr. 6
102.743,08
138,2%
---
Bieter Nr. 1
107.123,37
144,0%
---

Wie schon zuvor erwähnt, erfährt der ursprüngliche Angebotspreis durch die Bauzeitenverschiebung und dem damit späteren Ausführungsbeginn eine durch die Fa. Elektro-Jerg wegen Lohn- und Materialpreiserhöhung angemeldete Anhebung von 5%.
Demnach erhöht sich die ursprüngliche Brutto-Angebotssumme von 74.369,31 € um 3.718,74 € auf die neue Brutto-Angebotssumme von 78.087,78 €.

Vergabevorschlag:

Vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim und der Gemeindeverwaltung wird nach Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgeschlagen, die Arbeiten für die Elektroarbeiten an die günstigste Bieterin, der Elektro-Jerg GmbH aus Aalen, mit der Angebotssumme von brutto 78.087,78 € zu vergeben.


öffentlich                                        § 1


Die Firma Elektro-Jerg ist als leistungsfähige und gute Elektrofirma bekannt und hat bereits einige Maßnahmen für die Gemeinde Dischingen und dem Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe erfolgreich durchgeführt.

Gemeinderat Kragler erkundigt sich, wann der Baubeginn dann genau möglich ist und ob nicht evtl. eine Verschiebung möglich wäre. Darauf antwortet Herr Kolb, dass ab März 2017 frühestens mit der Maßnahme begonnen werden kann. Eine Verschiebung der Ausschreibung ist aber laut VOB nicht zulässig.

Nachfolgend erläutert Herr Kolb den Kostenvergleich des Bauvorhabens.

Kostenkontrolle/Kostenvergleich der Baukosten (Bruttokosten)

Gewerk                                          Kostenberechnung       Vergabesumme        Differenz
                                        Antrag RBS - Wave
Los 1: Erd-, Tiefbau- und 
Rohrverlegearbeiten        559.716,50 €        631.497,56 € (1)        + 71.781,06 €
Los 2: Rohbauarbeiten        153.734,91 €        140.651,97 €        - 13.082,94 €
Los 3: Maschinentechnik        437.980,69 €        412.505,72 €        - 25.474,97 €
Los 4: Elektrotechnik        121.550,17 €        74.369,31 €        - 47.180,86 €
Gesamt:        1.272.982,27 €        1.259.024,56 €        - 13.957,71 €
(1)        Ohne Gas- und Breitbandanteil

Zur Fertigstellung der gesamten Maßnahme müssen noch folgende Gewerke ausgeschrieben bzw. Angebote eingeholt werden:


öffentlich                                        § 1


Los 5: Zimmererarbeiten
Los 6: Fliesenlegearbeiten
Los 7: Sanitärarbeiten
Los 8: Zaunarbeiten
Los 9: Abbrucharbeiten

Die Gesamtkostenberechnung der RBS-WAVE stellt sich wie folgt dar:

Reine Baukosten:                                        1.464.420 € (brutto) = 1.230.605 € (netto)

Gesamtbaukosten
inkl. Baunebenkosten:                                1.630.300 € (brutto) = 1.370.000 € (netto)

Zwischenstand Kostenkontrolle (brutto) :        1.630.300 € - 1.259.000 € = + 371.300 €

Zwischenstand Kostenkontrolle (netto) :                1.370.000 € - 1.058.000 € = + 312.000 €

Für die Gesamtbaumaßnahme des neuen Hochbehälter Englischer Wald mit Zu- und Fallleitung bekommt die Gemeinde einen Zuschuss aus den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) in Höhe von netto 1.010.000 €.

Dokumente
Download 151109 Grobterminplan BV Hochbehälter Englischer Wald Dischingen.pdf
Download Angebotspreiserhöhung Elektro-Jerg.pdf
Download Baugesuch -Ansichten.pdf
Download Baugesuch -Grundriss, Schnitte.pdf
Download Baugesuch -Lageplan - Kopie.pdf
Download Schreiben Hydro-Elektrik.pdf
Download Übersichtslageplan.pdf

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2. Sanierung und Erweiterung der Turn- und Festhalle Eglingen; Vorstellung des Planvorentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.02.2016 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Architekt Roland Hüll, von GIP Architekten in Heidenheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass in Eglingen mit der Turn- und Festhalle sowie dem Rathausgebäude zwei wichtige und große Gebäudekomplexe zur Sanierung anstehen. Die Gemeindeverwaltung, die Ortschaftsverwaltung und der Ortschaftsrat haben sich deshalb schon frühzeitig Gedanken darüber gemacht, ob es sinnvoll ist, beide Gebäude zu sanieren oder ob es nicht langfristig besser wäre, das alte Rathausgebäude aufzugeben und eine zentrale Anlaufstelle für die Einwohnerschaft und die Vereine bei der Turn- und Festhalle zu schaffen. Das alte Rathausgebäude könnte in diesem Fall abgebrochen und das Grundstück als Bauland genutzt werden. Nachdem diese Lösung bei mehreren Gesprächen, in die auch die Vereine eingebunden waren, favorisiert wurde, hat der Gemeinderat am 04.05.2015 beschlossen das Büro GIP Architekten, vertreten durch Herrn Architekt Roland Hüll, mit der Planung einer zentralen Lösung bei der Turn- und Festhalle zu beauftragen und eine erste grobe Kostenermittlung vorzunehmen. 

Bei einem gemeinsamen Treffen von Gemeindeverwaltung, Ortschaftsverwaltung, Vereinsvorstände und Herrn Architekt Hüll wurden dann zunächst die einzelnen Bedarfe ermittelt, die als Grundlage für die Planung dienen sollen. In mehreren Planungsschritten hat Herr Architekt Hüll anschließend verschiedene Lösungsvarianten untersucht und aufgezeigt. Hierbei wurden insbesondere verschiedene Lösungsansätze, was die Andockung eines notwendigen Anbaus an die Turn- und Festhalle betrifft, untersucht. Die jetzt vorliegende Variante 12 wurde zuletzt am 28.01.2016 mit den Vereinsvorständen besprochen und fand in der Sitzung des Ortschaftsrates am 01.12.2015 die Zustimmung aller Betroffenen. 
öffentlich                                        § 2


Bei der Betrachtung der Gesamtkosten von rd. 2,6 Mio. Euro muss beachtet werden, dass für die Generalmodernisierung des alten Rathausgebäudes Kosten in Höhe von ca. 950.000 Euro anfallen. Durch den Abbruch dieses Gebäudes können mind. drei Bauplätze ausgewiesen und verkauft werden. Die hierfür notwendige Infrastruktur ist weitgehend vorhanden. Gleichzeitig kann in diesem Fall vorläufig auf die Ausweisung und Erschließung eines neuen Baugebietes verzichtet werden, was zunächst eine enorme Kosteneinsparung darstellt. Bei der Gesamtbewertung muss auch berücksichtigt werden, dass bei der Sanierung der Turn- und Festhalle sogenannte Sowieso-Kosten anfallen. Die Verwaltung wird diese einzelnen Bewertungsfaktoren zusammen mit Herrn Architekt Hüll noch detailliert aufarbeiten. 

In der heutigen Sitzung geht es vor allem darum, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit den Planungsstand aufzuzeigen. Sofern die Planung die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates findet, wird diese weiter bearbeitet und die Kosten detailliert ermittelt. Hier werden dann auch die Kosten für die einzelnen Nutzer dargestellt, so dass mit den betroffenen Vereinen die Kostenbeteiligungs- und Finanzierungsgespräche geführt werden können. Darüber hinaus müssen dann die einzelnen Fördermöglichkeiten, seitens der Gemeinde und seitens der Vereine geprüft werden. Dies wiederum geht allerdings nicht ohne konkrete Planung und Kostenermittlung. 

Es handelt sich hierbei um ein Projekt, das für Eglingen zukunftsweisend ist und eine tolle Chance bietet, eine zentrale Anlaufstelle für alle Eglinger zu schaffen. Die Verwaltung ist deshalb angehalten, alle Vor- und Nachteile, auch unter Berücksichtigung einer langfristigen Wirtschaftlichkeit, sorgfältig abzuwägen. Ein Prozess, der sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Eine schnelle Lösung wird es sicher nicht geben, denn es stehen auch noch andere wichtige Aufgaben bei der Gemeinde an. Aber es gilt jetzt, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen.
öffentlich                                        § 2


Herr Architekt Hüll erläutert zunächst, dass bereits im Mai 2015 ein erstes Planungsgespräch stattfand und im Sommer dann begonnen wurde, die Bestandspläne digital anzufertigen. Es galt hierbei, vier Aufgaben zu erfüllen. Zunächst muss eine energetische Sanierung der Turnhalle erfolgen. Es sind z.B. die Fenster undicht. Die Kosten für diese Sanierung belaufen sich auf ca. 1,2 Mio. Euro. 

Des Weiteren gilt es, einen multifunktionalen Anbau zu errichten, der Räume für die Ortschaftsverwaltung, den Musik- und den Gesangverein, für eine Jugendgruppe sowie einen Melderaum für Außensport, eine Teeküche und WC-Anlagen umfasst. Hierfür schätzt Architekt Hüll die Kosten auf ca. 1 Mio. Euro. 

Die dritte Aufgabe ist die Erweiterung des Schießstandes des Schützenvereins im Untergeschoss von acht auf zehn einschließlich eines zweiten Rettungsweges. Auf ca. 623.000 Euro werden die Kosten für diesen Abschnitt geschätzt. 

Zudem ist die Überlegung eines Anbaus einer festen Bühne an die Halle. Die Kosten dafür betragen ca. 433.000 Euro.

Die Variante 12, auf die man sich einstimmig geeignet hat, sieht vor, dass der Hallenanbau im spitzen Winkel zwischen Halle und Straße errichtet wird, so Architekt Hüll. Dadurch können der Gastronomiebereich sowie der Wintergarten unberührt bleiben. Der Anbau und die Halle werden dann ein gemeinsames größeres Foyer nutzen. 

Im Inneren der Erweiterung sollen unter anderem ein 76 qm großer Raum für den Musikverein und ein Raum mit 42 qm für den Gesangverein Platz finden. Beide Bereiche können mittels flexibler Trennwand zu einem großen Raum geöffnet werden. Der Musikverein soll außerdem einen Raum zum Verwahren der Instrumente bekommen. Die beiden zusätzlichen Schießstände werden im Untergeschoss der Halle an die acht bestehenden angegliedert. Hinzu kommt ein Umkleideraum für die Schützen und eine Wegverbindung mit Treppe zum Anbau.
öffentlich                                        § 2


Als Dach des Neubaus sieht Architekt Hüll ein Pultdach vor. Der Eingangsbereich wird ebenfalls großflächig überdacht.

Angesichts der zu hohen Gesamtkosten von rund 3,3 Mio. Euro hat man sich über Kostenreduzierungen Gedanken gemacht, teilt Bürgermeister Jakl mit. Hierbei war schnell klar, dass man auf den Anbau einer Bühne verzichtet, da es in der Halle bereits eine mobile Bühne gibt. Zudem wäre der Bühnenanbau auch statisch ein Problem gewesen. Des Weiteren ist man auf eine vereinfachte Angliederung der neuen Schießstände gekommen. Demnach belaufen sich die Kosten nun auf ca. 2,5 Mio. Euro. 

In der anschließenden Aussprache fragt Gemeinderat Hausy nach, wo die Fußballer denn künftig durchlaufen werden. Architekt Hüll erwidert, dass diese dann um das Gebäude herum gehen müssen.

Des Weiteren erläutert Architekt Hüll auf die Frage mit der Akustik im Raum für den Musik- und den Gesangverein von Gemeinderat Kragler, dass in diesem Raum eine entsprechende Decke und ein entsprechender Putz vorgesehen sind. Es muss aber so abgestimmt werden, dass keine zeitgleichen Proben beider Vereine stattfinden werden.

Ortsvorsteher Zeyer äußert sich sehr positiv zu dieser Planung und hofft, dass der Gemeinderat dem so zustimmen wird.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Raunecker, der die Kosten für die Erweiterung des Schießstandes sehr hoch findet, antwortet Architekt Hüll, dass mit der einfacheren Lösung, nicht die unterkellerte Lösung, nur etwa 300.000 Euro anfallen. Sie haben auch andere Lösungen untersucht, aber keine passende gefunden. Es war auch die Überlegung da, die Kegelbahn stillzulegen und diese Räumlichkeit miteinzubeziehen, aber diese wird vom Kegelverein noch benutzt. Dazu meint Gemeinderat Burger, dass man auch die kleineren Vereine, wie den Kegelverein, respektieren sollte. Er findet die Vorgehensweise aber sehr gut und auch die Kommunikation mit den Vereinsvorständen klappte vorbildmäßig. 
öffentlich                                        § 2


Gemeinderat Scherer zeigt sich von der tollen Planung begeistert. Die Bewältigung der Kosten ist für die Gemeinde aber nicht einfach und deshalb denkt er nicht, dass das Vorhaben in den nächsten zwei bis drei Jahren umgesetzt werden kann bei einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.750 Euro/Einwohner. Davor sind noch viele weitere Ausgaben zu stemmen. Dies ist den Eglinger Bürgern klar, erwidert Bürgermeister Jakl. Aber man muss auf das Ziel hinarbeiten. Auch Architekt Hüll ist der Meinung, dass eine längere Planung ohne Zeitdruck aus Planer Sicht viel besser ist. 

Weiter teilt Bürgermeister Jakl mit, dass es nun im nächsten Schritt gilt, eine Kostenberechnung zu erstellen, sofern der Gemeinderat der Planung heute zustimmt. Dazu meint Gemeinderat Kragler, dass man den Zuschuss aus der Sportstättenförderung sowie die Kostensteigerungen auf die nächsten Jahre gesehen, in die Berechnung einkalkulieren soll. 

Gemeinderat Pappe ist verwundert, dass der zuvor dringende Wunsch nach einer Bühne aufgegeben wird. Gemeinderat Burger erklärt, dass es immer ein Wunsch gewesen ist. Alle, die dies wollten, haben aber im Hinblick auf die Kosten für die Bühne Einsicht gezeigt. Auch in Hinsicht auf eine Ausführung des ganzen Vorhabens ist man in Eglingen sehr realistisch.

Dokumente
Download 2016-02-01 Gemeindehalle Eglingen.pdf

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3. Einvernehmen zu Bauanträgen; u.a. Antrag einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Bau und Betrieb eines Separators, Errichtung eines Pumpenverteilerschachtes, Standortänderung des genehmigten Gärrestelagers sowie der Installation einer Fassabfüllung mit befestigter Fläche an der Biogasanlage JP Gas GbR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.02.2016 ö 3

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Wörner befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauherr:                        JP Gas GbR, Wiedenwiese 2, 89561 Trugenhofen

Bauvorhaben:        Antrag einer immissionsschutzrechtlichen Änderungs-genehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutz-
       Gesetz (BlmSchG) zum Bau und Betrieb eines Separators mit befestigter Fläche, Errichtung eines Pumpenverteilerschachtes, Standortänderung des genehmigten Gärrestelagers sowie die Installation einer Fassabfüllung mit befestigter Fläche an der Biogasanlage JP Gas GbR        

Baugrundstück:                Flst.-Nr. 254/1, 89561 Trugenhofen                

Befreiungen/
Abweichungen:
öffentlich                                        § 3


Objektbeschreibung:        Seit 2010 haben sich die Vorschriften für die Entsorgung von Gärabfällen geändert. Durch diese Änderung müssen diese Abfälle mindestens 9 Monate gelagert werden. Laut den jetzigen Biogasbetreibern ist es nun erforderlich, das bereits schon im Vorfeld genehmigte Gärrestelager zu bauen. Gegenüber der ursprünglichen Planung liegt dieses nun nordöstlich statt südlich vom schon bestehenden Gärrestebehälter. 

Zwischen dem bestehenden und dem neu zu errichtenden Gärbehälter soll ein Pumpenhaus mit Schacht und ein Separator sowie eine Fassabfüllung errichtet werden. Der Separator trennt Feststoffe und flüssige Stoffe. Die Feststoffe können wie Festmist ausgefahren oder als Kompost verwendet werden. Zusätzlich soll eine unterirdische Substratleitung, ausgehend von den beiden bestehenden Fermentern, zum angedachten Pumpenverteilerschacht verlegt werden. Der Separator zum täglichen Umpumpen zwischen den Behältern sowie in Revisionsfällen und zur Fassabfüllung wird in diesem Pumpenschacht untergebracht und soll nach Auskunft der Betreiber nur am Tag laufen. 

Der Gärbehälter hat die Außenmaße von 25,0 m x 6,0 m und wird abgedeckt.

Durch die geplanten Maßnahmen wird weder der Gasertrag, noch die Leistung des BHKW’s verändert. Die erforderlichen Einsatzstoffmengen bleiben ebenfalls gleich. 


öffentlich                                        § 3


Bei der vorausgegangenen Beratung des Bauvorhabens im Ortschaftsrat Trugenhofen wurde durch Anlieger vorgebracht, dass zum jetzigen Zeitpunkt die bestehende Anlage einen unangenehmen Dauerbrummton erzeugt und dieser als störend wahrgenommen wird. Gleiches gilt für Lärmentwicklung der Kühlaggregate an der Nordseite, die ebenfalls zu hören sind. Insbesondere beeinträchtigend sei dies im Sommer, wenn die Fenster geöffnet sind oder man sich auf der Terrasse bzw. im Garten befinde. Durch den Betreiber Herr Wörner wurde erwähnt, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt sehr viel für den Schallschutz getan wurde. In Absprache mit dem Landratsamt Heidenheim wurde zur weiteren Senkung des Betriebslärmes der Einsatz einer Wärmeverstromungsanlage im Wert von 
15 000,- € zum Einsatz gebracht.

Abschließend wurde erwähnt, dass die Anlage nicht lauter sei als ein Kühlschrank. Dennoch sei die JPGas weiterhin bestrebt, die Lärmbelästigung so gering als möglich zu halten.

Dem Bauvorhaben wurde bei der Beratung im Ortschaftsrat vorbehaltlich der Überprüfung auf Einhaltung der Werte der TA Lärm durch das Gewerbeaufsichtsamt oder einem unabhängigen Gutachter einstimmig zugestimmt. Es wird um die Mitteilung der Ergebnisse gebeten. Die Nachbarschaftsanhörung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download 2_3_16-4617-Lageplan_nach_LBOVVO_§4-150814.pdf
Download 4617-Grundriss_M_1_100-160215.pdf

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3.1. Baugesuch Galgenmüller Lothar, Birkenweg 2, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.02.2016 ö 3.1

Sachverhalt

Bauherr:                        Galgenmüller Lothar, Birkenweg 2, Dunstelkingen

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flst. Nr. 162/7, Finkenweg, Dunstelkingen

Befreiungen /
Abweichungen:        Folgende Befreiung gegenüber Bebauungsplan “Am alten Sportplatz - Änderung“: Errichtung eines Walmdaches mit DN 22° anstatt eines Satteldaches mit DN 30 - 50°.

Objektbeschreibung:         Es handelt sich um ein nicht unterkellertes, 2- geschossiges
Wohngebäude mit den Außenmaßen von 13,01 m x 11,75 m und einem Walmdachdach mit DN 22° sowie den Gebäude-
höhen von ca. 6,10 m Traufhöhe und ca. 8,40 m Firsthöhe.
Die Doppelgarage ist eine unterkellerte Flachdachgarage mit den Außenmaßen von 6,50 m x 6,00 m und einer Gebäude-höhe von ca. 2,70 m.

Die Beratung im Ortschaftsrat sowie die Nachbarschaftsanhörung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Galgenmüller, Dunstelkingen.pdf

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.02.2016 ö 4
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4.1. Bekanntgabe Schulsozialarbeit Einstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.02.2016 ö 4.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 29.06.2015 vom Verein für Jugendhilfe im Landkreis Heidenheim e.V. eine 50%-Stelle Schulsozialarbeit an der Egauschule Dischingen ausgeschrieben wurde, zunächst befristet auf zwei Jahre.

Die Stellenausschreibung erfolgte in der Heidenheimer Zeitung am 31.10.2015. Daraufhin gingen vier Bewerbungen ein. Die Geschäftsführung des Vereins führte zusammen mit der Schulleitung und der Gemeindeverwaltung nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen mit allen vier Bewerberinnen ein Bewerbungsgespräch.

Die Auswahl zwischen zwei geeigneten Bewerberinnen war nicht einfach, das Gremium entschied sich für die Bewerberin Bianca Sträßle aus Heidenheim, Mittelrainstraße 6. Sie ist derzeit noch in einer Einrichtung der Nikolauspflege für blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte Kinder tätig. Diese möchte sie mit Rücksicht auf deren Entwicklung noch bis zum Schuljahresende betreuen.

Deshalb schließt der Verein für Jugendhilfe mit Frau Sträßle auf 1. September 2016 einen erstmal auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag ab. Die Einstufung im TVöD in Lohnstufe S12 ist auf Grund ihrer Ausbildung als staatlich anerkannte Heilpädagogin seit 2015 angemessen. Eine Abschrift des Arbeitsvertrages wird der Gemeindeverwaltung nach Unterzeichnung der Parteien zugehen.

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4.2. Bekanntgabe Genehmigung der Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.02.2016 ö 4.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Haushaltserlass des Landratsamtes Heidenheim vom 05.02.2016 in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde.

Haushaltssatzung:

Das Landratsamt Heidenheim hat mit Erlass vom 05.02.2016 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 25.01.2016 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 bestätigt. 

Die vorgesehene Kreditaufnahme von 500.000 Euro wird genehmigt.
Der genehmigungspflichtige Teilbetrag von 200.000 Euro des auf 735.221 Euro festgesetzten Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen wird ebenfalls genehmigt. 

Der auf 2.000.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite ist nicht genehmigungspflichtig.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung:

Das Landratsamt Heidenheim hat mit Erlass vom 05.02.2016 die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 25.01.2016 festgestellten Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2016 bestätigt.

Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 249.720 Euro wurde genehmigt. 

Der auf 130.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite bedarf keiner Genehmigung.
öffentlich                                        § 4.2


Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung:

Das Landratsamt Heidenheim hat mit Erlass vom 05.02.2016 die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 25.01.2016 festgestellten Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2016 bestätigt.

Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 305.190 Euro wurde ebenso genehmigt wie der auf 220.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite.

Dokumente
Download Genehmigung HH-Satzung und Wirtschaftspläne_LRA.pdf

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4.3. Vergabe Schlauchanhänger für die FFW Dischingen – Abt. Eglingen; Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.02.2016 ö 4.3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Florian Fürst, Abteilungskommandant Eglingen, begrüßen. 

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die 2014 aktualisierte Feuerwehrkonzeption aus dem Jahr 2011 für die Abteilung Eglingen die Beschaffung eines MLF, eines MTW und eines Schlauchwagens beinhaltet.

Den Auftrag für die Beschaffung des MLF hat der Gemeinderat am 10.11.2015 vergeben. Die Auftragssumme betrug 191.192,49 Euro.

Die Anschaffung eines MTW zum Preis von 40.325,53 Euro hat der Gemeinderat am 21.12.2015 beschlossen. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass für den Schlauchwagen noch Kosten von 30.000,- Euro anfallen, sodass sich die gesamten Anschaffungskosen für die drei genannten Fahrzeuge auf 261.518,02 Euro belaufen werden. 

Da für die Fahrzeugbeschaffungen insgesamt Zuschüsse von 70.150,- Euro erwartet werden, hätte sich für die Gemeinde eine Nettoinvestition von 191.368,02 Euro ergeben. 

Die Abteilung Eglingen hat inzwischen verschiedene Angebote für die Beschaffung des Schlauchwagens eingeholt. Die kostengünstigste Variante ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

Die voraussichtlichen Mehrkosten von 3.639,45 Euro ergeben sich hauptsächlich aus den zusätzlichen geforderten Absicherungsmaßnahmen (1.450,- Euro) und der geforderten Totmannbremse (1.500,- Euro). Diese zusätzlichen Maßnahmen sind notwendig, damit der Schlauchanhänger auch feuerwehrtechnisch abgenommen wird. 
öffentlich                § 4.3


Da bereits bei der Vergabe des MTW am 21.12.2015 abzusehen war, dass die im Haushalt 2015 bereitgestellten Nettomittel von 181.500,- Euro (Ausgaben 240.000,- Euro und Einnahmen von 58.500,- Euro) für die Beschaffung der drei Fahrzeuge nicht ausreichen, hat der Gemeinderat beschlossen, die nicht benötigten Mittel von 
15.000,- Euro für die Anschaffung eines Technikschlittens für das TSF der Abteilung Demmingen für die Beschaffung der Fahrzeuge der Abteilung Eglingen zur Verfügung zu stellen. 

Dadurch stehen Haushaltsmittel von insgesamt 196.500,- Euro netto zur Verfügung. 

Die Finanzierung ist somit sichergestellt, da sich die Gesamtkosten nun wie folgt darstellen:

Ausgaben MLF        191.192,49 Euro
Ausgaben MTW        40.325,53 Euro
Ausgaben Schlauchanhänger        33.639,45 Euro
Gesamtausgaben        265.157,47 Euro

Zuschuss MLF        48.650,- Euro
Zuschuss MTW        12.500,- Euro
Zuschuss Schlauchwagen        9.000,- Euro
Gesamteinnahmen        70.150,- Euro

Nettoinvestition        195.007,47 Euro
Haushaltsmittel netto        196.500,00 Euro
Investitionen netto        195.007,47 Euro
Verbleibende HH-Mittel        1.492.53 Euro

Diese verbleibenden Haushaltsmittel sollen auf das Jahr 2016 übertragen werden und zusammen mit dem Verkaufserlös aus den Altfahrzeugen der Abteilung Eglingen die Anschaffung eines Anhängers für die Abteilung Dischingen finanzieren. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.500 Euro.
öffentlich                § 4.3


Für den Schlauchanhänger sind folgende Beschaffungen bei der Fa. Ziegler aus Giengen notwendig:

PEPN 10/100        12.085,- Euro
Abgasschlauch        44,- Euro
Stahlblech Benzinkanister        27,- Euro
Einfüllstutzen flexibel        13,- Euro
Stromerzeuger Eisenmann        2.117,- Euro
Feuerwehrsauger        1.892,- Euro
Leitungsroller 50 m        246,- Euro
Fehlerstromschutzschalter        102,- Euro
Insgesamt:                                                      16.525,- Euro

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen ist der Bürgermeister für die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 15.000 Euro im Einzelfall zuständig. Da die Fa. Ziegler ihre Preise zum 01.03.2016 um 5 % erhöht, der Auftragswert den Betrag von 15.000 Euro übersteigt und die Vergabe nicht mehr auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen werden konnte, weil die Unterlagen der Verwaltung erst am 17.02.2016 zugegangen sind, hat Bürgermeister Alfons Jakl die Vergabe im Wege einer Eilentscheidung vorgenommen. 

Dokumente
Download Anhänger Kostenübersicht.pdf

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.02.2016 ö 5

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 12:09 Uhr