Datum: 29.07.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erneuerung Straßenbeleuchtung Katzenstein - Vergabe von Lieferleistungen und Elektromontagearbeiten
2 Ermächtigung für die Vergabe von Tiefbauarbeiten zur Geländeabfangung in Katzenstein Oberer Weiler
3 Einvernehmen zu Bauanträgen
3.1 Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Schloßgartenstr. 14, Dunstelkingen
3.2 Antrag auf Genehmigung von Erdaufschüttung, Gewann Bergfeld, Eglingen
3.3 Baugesuch Neubau einer Garage und Errichtung von 3 Stellplätzen
4 Bekanntgaben
4.1 Bekanntgabe Ergebnisse Wahlprüfung
4.2 Bekanntgabe Zuschuss Sportstättenbauförderungsprogramm
4.3 Bekanntgabe Bestellung von Frau Faber zur Standesbeamtin und von Frau Schneidermeier zur Eheschließungsstandesbeamtin
4.4 Bekanntgabe - aktueller Stand Wahlanfechtungen
4.5 Bekanntgabe Termine
5 Anfragen

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1. Erneuerung Straßenbeleuchtung Katzenstein - Vergabe von Lieferleistungen und Elektromontagearbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 1

Sachverhalt

Im Zuge des Breitbandausbau in Katzenstein muss im Bereich Oberer Weiler und Am Hexenberg die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Für die erforderliche Lieferung der Masten, Leuchtenköpfe, Elektrozubehör sowie der Elektromontagearbeiten wurde von der Netze ODR GmbH ein Angebot in Höhe von brutto 47.198,87 EUR eingereicht. Im Haushaltsplan 2024 sind im Produktkonto „998 Neubau Straßenbeleuchtung“ Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR eingeplant. Zur Umsetzung der Maßnahme ist daher eine überplanmäßige Ausgabe im Kernhaushalt erforderlich.

Beschlussempfehlung

Die Netze ODR GmbH erhält den Auftrag zur Lieferung- und Ausführung von Elektromontagearbeiten im Zuge der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Höhe von brutto 47.198,87 EUR. Der überplanmäßigen Ausgabe in Kernhaushalt wird zugestimmt.

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2. Ermächtigung für die Vergabe von Tiefbauarbeiten zur Geländeabfangung in Katzenstein Oberer Weiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 2

Sachverhalt

Im Ortsteil Katzenstein im Bereich der Straße „Oberer Weiler“ ist gegenüber der Burg Katzenstein ein Teilabschnitt des öffentlichen Gehweges auf Grund einer Geländesetzung stark beschädigt und muss saniert werden. Als Sanierungsmaßnahme ist eine Geländeabfangung Mittels Mauerscheiben vorgesehen. Der Sanierungsabschnitt beträgt ca. 35 Meter. Die Sanierung ist vor dem Breitbandausbau welcher ab Mitte August beginnen soll, auszuführen. Die Verwaltung wird für die erforderlichen Tiefbauarbeiten Angebote einholen. Da die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats erst im September erfolgt, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor eine Ermächtigung für die Vergabe der Bauleistungen zu erteilen. Die voraussichtlichen Kosten betragen ca. brutto 50.000,00 EUR.

Haushaltsrechtliche Bewertung Unterhaltungsmaßnahmen:


Straßen
Feldwege
gesamt
Plan
200.000
50.000
250.000
Ist
59.000
 
59.000
Jahresakkord 2023 / 2024
20.000
18.000
38.000
Straßenunterh. Ka / Igg
102.000
 
102.000
Geländeabfangung Ka
50.000
 
50.000
Hochrechnung Ausgaben
231.000
18.000
249.000
Planüber (+) / -unterschr. (-)
31.000
-32.000
-1.000

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung wird ermächtigt die erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Geländeabfangung in Katzensteinen Oberer Weiler an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Dokumente
Download Präsentation für GR-Sitzung 2024-07-29.pdf

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3. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 3
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3.1. Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Schloßgartenstr. 14, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Kenntnisgabeverfahren - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 641/11, Schloßgartenstr. 14, Dunstelkingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das geplante Bauvorhaben soll mit den Außenmaßen von 14 x 14 m und einer Gesamthöhe von 5,50 m errichtet werden. Das dazugehörige Zeltdach erhält eine Dachneigung von 18°.
Die angebaute mit Flachdach versehene Garage erhält die Außenmaße von 8 x 7 m. 
Zusätzlich soll auf dem Grundstück eine Gartenhütte und ein Pool errichtet werden.
(beides bedarf keiner Baugenehmigung).
Bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren müssen alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden, somit ist keine Nachbaranhörung durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren  „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Schloßgartenstr. 14, Dunstelkingen.pdf

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3.2. Antrag auf Genehmigung von Erdaufschüttung, Gewann Bergfeld, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben: 
Antrag auf Genehmigung von Erdaufschüttung / Erdauffüllung / Abgrabung gem. § 17 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 19 Abs. 1 Ziff. 2 NatSchG

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 347 und 348, Gewann Bergfeld, Eglingen        

Befreiungen / Abweichungen:
Keine

Objektbeschreibung:
Auf den bestehenden Ackerflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 3,6 ha soll in Teilbereichen der Flurstücke 348 und 347 Bodenaushub ausgebracht werden. Die Auffüllfläche hat eine Größe von ca. 3500 m² und eine Auffüllhöhe von 10-15 cm, somit ergibt sich eine Auffüllmenge von ca. 440 cm³. 
Durch den ausgebrachten Humus soll der Boden entlang der östlichen Grenze der beiden Ackerflächen verbessert werden.

Beschlussempfehlung

Das Einvernehmen für den Antrag auf Genehmigung von Erdaufschüttung wird erteilt.

Dokumente
Download Bodenabtrag.pdf
Download Bodenauftrag.pdf
Download Lageplan Flurst. 347 und 348.pdf

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3.3. Baugesuch Neubau einer Garage und Errichtung von 3 Stellplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau einer Garage und Errichtung von 3 Stellplätzen

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 629, Demminger Straße 41, Eglingen

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem für dieses Gebiet rechtskräftigen Bebauungsplan Demminger Straße sind folgende Befreiungen notwendig
  • Überschreitung der Gebäudehöhe
  • Überschreitung der Baulinie

Objektbeschreibung:
Das geplante Bauvorhaben soll an der Westseite des Wohnhauses angebaut und mit den Außenmaßen 7,40 m auf 13,24 m errichtet werden. Der Standort für den Neubau befindet sich gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Zusätzlich sollen 3 Stellplätze erstellt werden.
Die Gesamthöhe beträgt 6,20 m und erhält als Dachform ein Satteldach. Im vorhandenen Bebauungsplan wird als Gebäudehöhe max. 3,50 m vom fertigen Gelände bis zur OK Dachrinne festgesetzt. Dies wird hier geringfügig überschritten.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau einer Garage und Errichtung von 3 Stellplätzen“ wird erteilt und den aufgeführten Befreiungen / Abweichungen gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Demminger Straße“ wird zugestimmt.

Dokumente
Download Ausschnitt Bebauungsplan Demminger Straße.pdf
Download Lageplan Demminger Straße 41, Eglingen.pdf

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 4
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4.1. Bekanntgabe Ergebnisse Wahlprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Das Landratsamt Heidenheim als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gültigkeit der Ortschaftsratswahlen der Ortschaften Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen vom 09.06.2024 geprüft.

Bei der Wahlprüfung ergaben sich keine Beanstandungen. Die Gültigkeit der Wahlen wurde mit Erlass vom 16.07.2024 festgestellt.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

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4.2. Bekanntgabe Zuschuss Sportstättenbauförderungsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit Beschluss vom 06.11.2023 für die Sanierung der 100-m-Bahn und der Weitsprunganlage einen Förderantrag zu stellen. 
Die Verwaltung hat einen Zuwendungsbescheid über 19.000 Euro erhalten. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 305.461,66 Euro.

Über das weitere Vorgehen wird mit dem neu gebildeten Gemeinderat beraten.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

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4.3. Bekanntgabe Bestellung von Frau Faber zur Standesbeamtin und von Frau Schneidermeier zur Eheschließungsstandesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 4.3

Sachverhalt

Beim Standesamtswesen handelt es sich um eine Weisungsaufgabe. Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. § 9 Abs. 1 „Zuständigkeiten des Bürgermeisters“ der Hauptsatzung wird bestimmt, dass der Bürgermeister Weisungsaufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt.
Grundsätzlich muss die Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten und „Vollstandesbeamten“ nicht durch den Gemeinderat erfolgen. Damit der Gemeinderat aber informiert ist, soll er von der Bestellung Kenntnis erhalten.

Nach der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes erlangt die Eignung für das Amt des Standesbeamten wer:
  1. mindestens eine Ausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst oder zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung erfolgreich abgeschlossen hat;
  2. innerhalb des letzten Jahres an einem mindestens zweiwöchigen Einführungsseminar für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
  3. innerhalb der letzten zwei Jahre in der Sachbearbeitung bei einem Standesamt mindestens drei Monate tätig gewesen ist. 

Wer die Voraussetzung nach Nummer 1 nicht erfüllt, erlangt die Eignung für das Amt des Standesbeamten auch, wenn er durch eine mindestens zwölfmonatige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Personenstandswesen gleichwertige Kenntnisse erworben hat.

Nachdem Frau Antonia Faber künftig Aufgaben des Standesamts mit übernehmen soll, wird sie von der Verwaltung zum 01.09.2024 zur Standesbeamtin bestellt. 
Seit 1. September 2023 ist Frau Faber im Bürgeramt der Gemeinde Dischingen beschäftigt und ebenfalls in der Sachbearbeitung beim Standesamt tätig. Außerdem hat sie vom 27.11.2023 bis 08.12.2023 mit Erfolg am Grundseminar Familien- und Personenstandsrecht mit Prüfung für neu zu bestellende Standes-, Aufsichtsbeamte und Beschäftigte im Bereich des Personenstandswesens an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf teilgenommen und erfüllt damit die erforderlichen Voraussetzungen nach der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) zu „Vollstandesbeamtinnen“.


Ebenfalls soll Frau Theresa Schneidermeier mit Wirkung vom 01.09.2024 von Bürgermeister Dirk Schabel zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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4.4. Bekanntgabe - aktueller Stand Wahlanfechtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 4.4

Sachverhalt

Anfechtung der Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Trugenhofen

An dem vom Wahlvorstand in der Ortschaft Trugenhofen und dem Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Dischingen ermittelten und festgestellten Ergebnis ergeben sich keine Zweifel – das Ergebnis der Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Trugenhofen wurde ordnungsgemäß ermittelt und festgestellt. Der Einspruch gegen die Ortschaftsratswahl in Trugenhofen wurde zurückgewiesen.

Anfechtung der Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Dischingen

Im Ergebnis hat der Einspruch gegen die Gemeinderatswahl der Gemeinde Dischingen keinen Erfolg. Gründe für eine Ungültigkeit der Wahl liegen nicht vor. 

Beide Wahlen wurden für gültig aber nicht rechtskräftig erklärt, da das Verfahren weiterhin am Laufen ist. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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4.5. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 4.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo,        16.09.2024:        Gemeinderatssitzung



Nachrichtlich Kreistag:
14.10.2024, 11.11.2024, 16.12.2024

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2024 ö 5
Datenstand vom 29.07.2024 15:27 Uhr