Datum: 08.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Ergebnispräsentation Machbarkeitsstudie Anschluss Kläranlage Demmingen an die Sammelkläranlage Dattenhausen
3 Erneuerung Straßenbeleuchtung Iggenhausen und Katzenstein - Vergabe von Tiefbauarbeiten
4 Straßenunterhaltungsmaßnahmen in Iggenhausen und Katzenstein - Vergabe von Tiefbauarbeiten
5 Vergabe von zwei Urnenstelen auf dem Friedhof Taxis
6 Teilfortschreibung Windenergie 2025: Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
7 Allgemeine Finanzprüfung 2018 – 2020 durch die GPA – Außerplanmäßige Ausgabe
8 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für den Kernhaushalt
9 Finanzzwischenbericht 2024 - Stand der Umsetzungen
10 Energiebericht 2023
11 Vorgehen und Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2025
12 Einvernehmen zu Bauanträgen
12.1 Baugesuch Errichtung eines kalten Wintergartens, Helfensteinstr. 23, Dischingen
12.2 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Römerweg 4, Dischingen
12.3 Baugesuch Neubau einer Überdachung des Verladebereiches, Dossenbergerstraße, Dischingen
13 Bekanntgaben
13.1 Bekanntgabe Novelierung Förderrichtlinien Wasserwirtschaft
13.2 Bekanntgabe Ergebnisse Verkehrsschau 2024
13.3 Bekanntgabe Neue Betriebserlaubis für Kinderhaus St. Johannes
13.4 Bekanntgabe Eingemeindungsfeier
13.5 Bekanntgabe Digitalisierung Dischinger Ferienprogramm 2024
13.6 Bekanntgabe Mehrförderung für die Eglinger Straße aus dem LGVFG
13.7 Bekanntgabe - Anfechtung Kommunalwahl
13.8 Bekanntgabe Termine
14 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat die Verwaltung beauftragte, die Vorschläge von Herrn Benz für die Turnhallen in Eglingen und Dunstelkingen weiter zu verfolgen und für mögliche Sanierungsmaßnahmen ein Konzept in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zu erstellen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2. Ergebnispräsentation Machbarkeitsstudie Anschluss Kläranlage Demmingen an die Sammelkläranlage Dattenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Herrn Täubert von der Kolb Ingenieure GmbH aus Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Schabel berichtet, dass im Gemeindegebiet Dischingen derzeit nur noch in Demmingen eine eigenständige Kläranlage betrieben wird. Da diese ein gewisses Alter erreicht hat und somit in absehbarer Zeit technische Optimierungen anstehen, hat das Landratsamt Heidenheim vorgeschlagen, den Anschluss an die Gruppenkläranlage des AZV Härtsfeld in Dattenhausen zu untersuchen. 

Das Ing.büro Kolb aus Steinheim wurde in der Gemeinderatssitzung am 05.01.2022 mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Das Land bezuschusst diese Machbarkeitsstudie mit 50 %. Am 13.05.2022 wurde der Förderantrag mit einem Zuschuss von 24.800 € bewilligt.

Die Untersuchungsergebnisse der Machbarkeitsstudie liegen nun vor. In der Machbarkeitsstudie wurden 2 Varianten untersucht. Die Variante 1 beinhaltet die Kanaltrasse, also der Anschluss der Kläranlage an die Sammelkläranlage in Dattenhausen. In der Variante 2 wurde die Sanierung der Kläranlage in Demmingen untersucht. Aus diesen Varianten folgt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. 

Herr Täubert vom Ingenieurbüro Kolb wird die Machbarkeitsstudie und die sich daraus ergebenden Untersuchungsergebnisse vorstellen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2024-07-08 Präsentation Machbarkeitsstudie Kläranlage Demmingen.pdf

zum Seitenanfang

3. Erneuerung Straßenbeleuchtung Iggenhausen und Katzenstein - Vergabe von Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 3

Sachverhalt

Ortsbaumeister Speier berichtet, dass im Zuge des Breitbandausbau in den Ortsteilen Iggenhausen und Katzenstein die Straßenbeleuchtung erneuert werden soll. In Iggenhausen ist in den Straßen Mühlweg, Kanalweg, Neresheimer Straße, Kirchlesberg, Im Winkel und Am Schneckenberg die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die Tiefbau-Trassenlänge beträgt ca. 1.100 m und 27 Mastfundamente sind erforderlich.
In Katzenstein ist in den Straßen Am Hexenberg und Oberer Weiler eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die Tiefbau-Trassenlänge beträgt ca. 950 m und 25 Mastfundamente sind erforderlich. 
Die Firma Fiberia GmbH ist als Generalunternehmen für die NetCom BW sowie die Netze ODR für die Verlegung von Glasfaserkabel sowie von Niederspannungskabel beauftragt. Auf Grundlage dieser Tiefbaumaßnahmen wurde von der Fiberia GmbH der Gemeinde Dischingen ein Angebot für die erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung unterbreitet. Die Kosten für die Arbeiten betragen für Iggenhausen ca. 123.300,00 EUR und für Katzenstein ca. 100.400,00 EUR. Die Kosten gliedern sich in Leitungsgräben parallel zur Breitband- und Stromverlegung sowie Einzelgräben rein für die Straßenbeleuchtung einschließlich der Wiederherstellung der Oberflächen.
Im Haushaltsplan 2024 sind im Produktkonto 54.100.2000 Maßnahme „998“ Neubau Straßenbeleuchtung Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR eingeplant. Zur Umsetzung der Maßnahme ist daher im Kernhaushalt eine überplanmäßigen in Höhe von 223.700,00 EUR erforderlich.

zum Seitenanfang

4. Straßenunterhaltungsmaßnahmen in Iggenhausen und Katzenstein - Vergabe von Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 4

Sachverhalt

Ortsbaumeister Speier erläutert, dass in den Ortsteilen Iggenhausen und Katzenstein in diesem Jahr die Tiefbauarbeiten im Zuge des Breitbandausbaus erfolgen. Im Vorfeld wurde mit dem Generalunternehmer Fiberia GmbH und der Gemeindeverwaltung eine Ortsbegehung zur Erfassung von Straßenschäden durchgeführt. Auf Grundlage der Begehung wurde ein Angebot zur Straßensanierung erstellt. In Iggenhausen muss eine Fläche von ca. 520 m² saniert werden. Der Kostenaufwand hier beträgt ca. 57.500,00 EUR. In Katzenstein muss eine Fläche von ca.  670 m² saniert werden. Der Kostenaufwand hier beträgt ca. 44.500,00 EUR. Die Arbeiten beinhalten den Aus- und Neueinbau von Asphalttrag- und Deckschichten einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. Im Haushaltsplan 2024 sind im Ergebnishaushalt unter Produktkonto 54.100.11000 Gemeindestraßen „Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens“ Mittel in Höhe von 200.000,00 EUR eingeplant.

zum Seitenanfang

5. Vergabe von zwei Urnenstelen auf dem Friedhof Taxis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Kübler erklärt, dass in der letzten Gemeinderatssitzung am 13.05.2024 die Vergabe von zwei Urnenstelen im Zwischenraum der bestehenden Urnenwand unterhalb der Aussegnungshalle mit jeweils 4 x 3 Kammern in Höhe von brutto ca. 30.000 € inkl. einer überplanmäßigen Ausgabe beschlossen wurde.

Herr Weinmann von der Firma Weinmann Steinwerkstatt aus Bolheim hat sich die Situation auf dem Friedhof Taxis bereits angeschaut. Ein aktuelles Angebot liegt nun vor. Für die Urnenstelen mit Montage liegt das Angebot bei brutto 32.786,88 €.

Die bestehenden Urnenstelen auf dem Friedhof Taxis wurden bereits von der Firma Weinmann Steinwerkstatt aus Bolheim mit einem speziellen Verfahren für die Abdeckplatten entwickelt. Damit auf dem Friedhof Taxis keine unterschiedlichen Systeme zum Einsatz kommen und weil die Angelegenheit von großer Dringlichkeit ist, hat die Verwaltung ausschließlich ein Angebot von nur einem Unternehmen angefordert. 

Die Firma Weinmann Steinwerkstatt ist bei der Gemeinde Dischingen als leistungsfähiges und gutes Unternehmen bekannt und wurde bereits in den vergangenen Jahren mit Arbeiten beauftragt, welche immer erfolgreich und zufriedenstellend durchgeführt wurden.

zum Seitenanfang

6. Teilfortschreibung Windenergie 2025: Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet über den folgend aufgeführten Sachverhalt.

1) Grundsätzliches und Ausgangslage

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22. März 2024 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 für die Region Ostwürttemberg (Landkreis Heidenheim und Ostalbkreis) nach § 9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 2 LplG beschlossen. Den Städten und Gemeinden sowie Trägern öffentlicher Belange wurde bis 15. Juli 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Am 08.05.2024 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung im Konzerthaus Heidenheim zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalplans Ostwürttemberg stattgefunden. Dies war gleichzeitig der Auftakt der Öffentlichkeitsbeteiligung an diesem Verfahren. Die Veröffentlichung dazu erfolgte im Nachrichtenblatt Nr. 17/2024 vom 26.04.2024.

Wesentliche Planungsgrundlage für die Teilfortschreibung Windenergie 2025 sind der bestehende Teilregionalplan Erneuerbare Energien aus dem Jahr 2014, der vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellte Windatlas (2019) mit den mittleren gekappten Windleistungsdichten in 160 m über Grund, gesetzliche Regelungen und Vorgaben, die Zielsetzungen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 und die vom Land im Zuge der Planungsoffensive erarbeiteten Planungshinweise und -grundlagen.

Im Rahmen des vorliegenden ersten Anhörungsentwurfs der Teilfortschreibung Windenergie 2025 wurden 30 neue Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen erarbeitet. Diese umfassen 4.537 ha der Regionsfläche Ostwürttembergs und damit 2,1 % regionale Fläche. Die bestehenden Vorranggebiete der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien 2014 bleiben unverändert und werden in ihrem Flächenumfang von 1,5 % der Regionsfläche übernommen.

Der Planentwurf zum Teilregionalplan Windenergie besteht aus Textteil und Kartenteil.
  • Der Textteil umfasst die Plansätze mit Begründung inkl. der Steckbriefe zu den einzelnen Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen.
  • Im Planteil wird die Vorranggebietskulisse kartographisch im Lageplan dargestellt.
  • Die strategische Umweltprüfung ist als erforderlicher Bestandteil der Teilfortschreibung Windenergie 2025 ebenfalls Inhalt der 1. Anhörung.

Ausgangslage: Baden-Württemberg soll bis 2040 laut dem aktuellen Koalitionsvertrag klimaneutral werden. Ein wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses Ziels ist die regionale Planungsoffensive. Im Rahmen dessen sind alle 12 Regionalverbände in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, bis 30. September 2025 (Satzungsbeschluss) zwei Prozent der Regionsfläche für erneuerbare Energien auszuweisen, die sich wie folgt aufteilen:

  • 1,8 Prozent sollen hier auf Windenergie,
  • 0,2 Prozent auf Freiflächen-PV entfallen.

Um die zügige Umsetzung der Energiewende umzusetzen, werden sogenannten Vorranggebiete auf regionaler Ebene festgesetzt, die einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Umsetzung von Windkraftanlagen bieten sollen. Das bedeutet, dass der Regionalverband Ostwürttemberg die Räume festlegt, in denen zukünftig Windkraftanlagen den Vorzug vor anderen Vorhaben haben (Vorrang). Für die Einzelgenehmigungen der jeweiligen Windkraftanlagen innerhalb der vom Regionalverband festgesetzten Vorranggebiete sind die Landratsämter des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim zuständig.

Im Endergebnis wirken Vorranggebiete als genehmigungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung der Windkraftanlagen durch die Landratsämter. Kommunen haben zwar die Möglichkeit im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung weitere Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Dort wo jedoch Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen und durch den Regionalverband per Beschluss festgesetzt werden, genießen diese vor allen anderen Vorhaben Vorrang und entziehen sich insofern der kommunalen Steuerungsmöglichkeit.


2) Planung des Regionalverbands
Ziel der Planung ist die Festlegung von Vorranggebieten auf Flächen, welche einen hohen Windenergieertrag versprechen und dabei die geringsten Nutzungskonflikte aufweisen. Die Teilfortschreibung ergänzt die derzeit in Aufstellung befindliche Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg sowie die bisherige Teilregionalplanfortschreibung aus dem Jahr 2014. Der Regionalverband hat anhand von Eignungs-, Ausschluss- und Konfliktkriterien eine „Suchraumkulisse Wind“ erarbeitet und die Kommunen im Herbst 2023 darüber vorab informiert und um Stellungnahme gebeten. Grundsätzlich wurden vom Regionalverband Ostwürttemberg ein Abstandsradius zu bebauten Gebieten von 1.000 Metern festgelegt. In Einzelfällen könnte jedoch per Gemeinderatsbeschluss der Abstand auf max. 700 Metern im Bereich der Suchraumkulisse reduziert werden. Von dieser Möglichkeit hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen bisher keinen Gebrauch gemacht. 


3) Besonderheiten aufgrund der Nähe zu Bayern
Für einen gesamthaften Überblick über die aktuell ausgewiesenen Vorranggebiete, auf die nachfolgend näher eingegangen wird, empfiehlt es sich zu dem zur Verfügung gestellten Kartenmaterial des Regionalverbandes Ostwürttemberg auch die Karten vom Regionalverband Augsburg einzuziehen. Die ausgewiesenen Vorranggebiete befinden sich an der Landesgrenze und z.T. hat der Regionalverband Augsburg auch auf bayerischer Seite angrenzend Windpotenzialflächen ausgewiesen.

4) Stellungnahme der Gemeinde Dischingen zur den ausgewiesenen Vorranggebieten

4a) Vorranggebiet „Dunstelkingen / Reistingen (50)“
Der Regionalverband Ostwürttemberg weist im aktuell vorliegenden Anhörungsentwurf im Anhang zu Kapitel 4.2.2 das Vorranggebiet „Dunstelkingen / Reistingen (50)“ aus. Zu den weiteren Ausführungen wird auf das beiliegende Dokument „Teilfortschreibung Windenergie 2025 - Plansätze mit Begründung - Entwurfsbeschluss für die 1. Anhörung“, Seite 29 bzw. auf die beiliegende Präsentation verwiesen.

Einschätzung der Verwaltung: die ausgewiesene Windpotenzialfläche hat eine Größe von 33 ha und ist nach derzeitiger Einschätzung 1) aufgrund von der Entfernung zu Einspeisepunkten und 2) aufgrund von geringerer Windhöffigkeit gegenüber dem Vorranggebiet 51 wirtschaftlich nur in Kombination mit der angrenzenden bayerischen Fläche für Windenergie nutzbar. Nachdem zwei kommunale Flächen Bestandteil des Vorranggebiets sind, könnten diese durchaus interessant sein im Hinblick auf Pachteinnahmen, soweit auf der bayerischen Fläche mit rund 227 ha. ein Ausbau der Windenergie erfolgt. Die Gemeinde könnte sich in dem Falle diesem Projekt anschließen. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, nicht vom 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung abzuweichen. Insofern kann aus Sicht der Verwaltung das Vorranggebiet bestehen bleiben.

4b) Vorranggebiet „Dischingen / Nattheim (51)“
Der Regionalverband Ostwürttemberg weist im aktuell vorliegenden Anhörungsentwurf im Anhang zu Kapitel 4.2.2 das Vorranggebiet „Dischingen / Nattheim (51)“ aus. Zu den weiteren Ausführungen wird auf das beiliegende Dokument „Teilfortschreibung Windenergie 2025 - Plansätze mit Begründung - Entwurfsbeschluss für die 1. Anhörung“, Seite 30 bzw. auf die beiliegende Präsentation verwiesen.

Einschätzung der Verwaltung: die ausgewiesene Windpotenzialfläche hat eine Größe von 211 ha und eine höhere Windhöffigkeit gegenüber dem Vorranggebiet 50. Die kommunalen Flächen in diesem Gebiet summieren sich auf rund 15 ha was nur rund 7% der Gesamtfläche entspricht. Der überwiegende Teil ist Privatwald. In diesem Areal ist zu berücksichtigen, dass der Regionalplan Augsburg an der nördlichen bayerischen Grenze der Gemarkung Zöschingen fast durchweg Windpotenzialflächen vorsieht. Damit liegen Abweichungen zwischen Windatlas Baden-Württemberg und dem Windatlas Bayern vor. Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde bei eventuellen Kooperationsprojekten zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, eine Stellungnahme abzugeben, die eine Aufnahme der kommunalen Flächen und der privaten Flächen südöstlich des ausgewiesenen Vorranggebiets entlang der südlichen Gemarkungsgrenze vorsieht. Auch hier soll nicht vom 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung abgewichen werden.

Nachrichtlich: der Entwurfsbeschluss des Regionalverbandes sieht auf Seite 30 vor, dass ein Nachweis auf Wirtschaftlichkeit der Windenergienutzung in diesem Gebiet erforderlich ist. Dieser wurde vom Privatwaldbesitzer zwischenzeitlich vorgelegt. Parallel dazu hat der Privatwaldbesitzer in Zusammenarbeit mit einem Energieversorger bereits begonnen, artenschutzrechtliche Kartierungen zu erstellen. Dazu wird im ersten Schritt das Fledermausvorkommen erhoben. Entsprechende Messstellen wurden entlang des „Rennwegs“ errichtet.
5) Ergänzende Informationen

5a) Anhörung
Es handelt sich nur um eine Anhörung. Damit ist noch keine Entscheidung getroffen, ob und wo Windenergieanlagen gebaut werden.

5b) Möglichkeit der Superprivilegierung
Die Zeitschiene des Verfahrens ist festgelegt, Satzungsbeschluss erfolgt bis zum 30.09.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt werden in verschiedenen Verfahrensschritte die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt. Es ist jedoch nicht möglich, durch sog. Massenstellungnahmen die Verwaltung des Regionalverbandes lahmzulegen. Soweit es die Regionalverbände nicht schaffen, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Planungsprozess abzuschließen, hat der Gesetzgeber eine „Superprivilegierung“ vorgesehen. Anlagen würden dann ggf. mit den entsprechenden Auflagen dort genehmigt werden, wo genügend Wind weht.

5c) Abweichen vom 1.000 m - Mindestabstand
Die Gemeinde kann im Rahmen des Anhörungsverfahrens den Antrag stellen, dass von dem 1.000 m – Mindestabstand nach unten abgewichen wird, wenn entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse vorliegen.

5d) Etwaige andere Einschätzung des neu gewählten Gemeinderates
Für Herbst 2024 wird die zweite Anhörungsrunde erwartet, in der wieder innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben ist. Soweit die Mehrheit des neu gewählten Gemeinderates zu einer anderen Einschätzung kommt, kann diese als Stellungnahme abgegeben werden.

Dokumente
Download 2024-03-22 Lageplan Windenergie RVO.pdf
Download 2024-03-22 Plansaetze_mit_Begruendung.pdf

zum Seitenanfang

7. Allgemeine Finanzprüfung 2018 – 2020 durch die GPA – Außerplanmäßige Ausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 7

Sachverhalt

Kämmerer Kübler erläutert, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) seit Mai die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Dischingen in den Haushaltsjahren 2018 – 2020 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Wirtschaftsjahren 2018 – 2020 durchführt.

Normalerweise beinhaltet die Prüfung fünf festgestellte Jahresabschlüsse. Aufgrund der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bis spätestens 2020 hat die GPA jedoch Schwierigkeiten überhaupt Kommunen zu finden, die nach der Einführung des doppischen Rechnungswesens Jahresabschlüsse festgestellt haben. Eine Vielzahl der Gemeinden in Baden-Württemberg sind noch dabei die Eröffnungsbilanz zu erstellen. Erst danach ist die Aufstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses möglich. Deshalb wurde die Prüfung bei der Gemeinde Dischingen vorgezogen, weil die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 bereits beschlossen und die Jahresabschlüsse 2018 – 2020 festgestellt wurden.

Für den Haushaltsplan 2024 wurde aufgrund des o. g. Sachverhalts kein Planansatz eingestellt. Bei der letzten Finanzprüfung im Jahr 2021 wurden Kosten in Höhe von rund 39.400 € fällig. Die aktuelle Prüfung umfasst nur drei Jahre. Somit wird für diese eine außerplanmäßige Ausgabe von voraussichtlich 25.000 € erforderlich sein.

zum Seitenanfang

8. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für den Kernhaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 8

Sachverhalt

Kämmerer Kübler berichtet, dass die Jahresrechnung 2020 der dritte Jahresabschluss nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenrecht (NKHR) ist. Der Jahresabschluss schließt mit einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 941.912,03 € ab. Damit ist es der Gemeinde gelungen, die erhöhten Anforderungen des NKHR zur Erreichung eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts umzusetzen und einen durchaus soliden Jahresabschluss zu erzielen.

Für die weiteren Ausführungen wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen.

Dokumente
Download 2024-07-08 Jahresabschluss 2020.pdf
Download 2024-07-08 Jahresabschluss 2020 - Präsentation GR.pdf

zum Seitenanfang

9. Finanzzwischenbericht 2024 - Stand der Umsetzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 9

Sachverhalt

Kämmerer Kübler erläutert, dass der jährliche Finanzzwischenbericht die unterjährigen Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt beleuchtet. Anhand einer Hochrechnung zum Jahresende wird die Entwicklung des Ergebnisses, der Verschuldung und der Liquidität im Haushaltsjahr 2024 dargestellt.

Die größten Veränderungen sind in der Umsetzungstabelle HH 2024 dargestellt (s. Anlage).

Ergebnishaushalt

Der Haushaltplan 2024 weist ein ordentliches Ergebnis von 15.500 € aus. Auf Basis der Hochrechnung zum Jahresende wird mit einer Ergebnisverbesserung von rund 3.109.000 € gerechnet, sodass das ordentliche Ergebnis auf ca. 3.124.500.000 € ansteigt. Die Netto-Abschreibungen in Höhe von 551.900 € können somit vollständig erwirtschaftet werden. In dieser Ergebnisprognose ist noch nicht berücksichtigt, dass der Großteil der Mehreinnahmen über den kommunalen Finanzausgleich 2026 wieder zurückbezahlt werden muss (siehe weiter unten).

Auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung wurde der kommunale Finanzausgleich für das Jahr 2024 neu gerechnet. Hieraus ergibt sich für den Haushalt einen Minderertrag von rund 74.300 €.

Der größte Anteil am positivem Ergebnis hat das Gewerbesteueraufkommen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Planansatz (2.000.000 €) um ca. 2.673.000 € überschritten wird, sodass für das Jahr 2024 ein Gewerbesteueraufkommen von 4.673.000 € erwartet wird. Zu beachten ist jedoch die um zwei Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs (FAG). Grundlage für die Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen im FAG ist die Steuerkraftsumme des zweitvorangegangenen Jahres. So wirken sich die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer erst in zwei Jahren aus. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im Haushaltsjahr 2026 stärker im Finanzausgleich belastet wird. Von einem Euro Gewerbesteuer verbleiben ca. 25% bei der Gemeinde.

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt sind der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts, der Finanzierungsüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit und die Kreditaufnahmen mit Tilgung der Kredite dargestellt. Durch die voraussichtlichen Veränderungen im Haushaltsjahr 2024, ergeben sich Einsparungen bei den Investitionen von ca. 93.000 €.

Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit handelt es sich insbesondere um Mittel aus dem Städtebauförderprogramm, ELR, Ausgleichsstock sowie Erschließungsbeiträge.

Für die weiteren Ausführungen wird auf die beiliegende Umsetzungstabelle verwiesen.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit spiegeln im Besonderen die Schwerpunkte der kommunalen Entwicklung wider. Hierin enthalten sind der Erwerb von Grundstücken, von beweglichem und immateriellem Vermögen, Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen an Dritte und vor allem die Baumaßnahmen.

Für die weiteren Ausführungen wird auf die beiliegende Umsetzungstabelle verwiesen.

Verschuldung

Die Gemeinde Dischingen plant für das Haushaltsjahr keine Kreditaufnahmen. Zum Jahresende wird im Kernhaushalt ein Schuldenstand von 1.308.988 € erreicht, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 293 € je Einwohner (VJ 312 €) entspricht.

Liquide Eigenmittel

Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn betragen rund 2,6 Mio. €. Zur Deckung des hochgerechneten Finanzierungsbedarfs soll der geplante Betrag in Höhe von 1,9 Mio. € durch den Verbrauch der liquiden Mittel erfolgen. Tatsächlich erhöhen sich die liquiden Mittel zum Jahresende um 1,3 Mio. € auf ca. 4 Mio. € (Plan: 0,5 Mio. €).
Eigenbetriebe

Die größten Veränderungen sind in der Umsetzungstabelle HH 2024 dargestellt (Anlage).

Der gesamte Schuldenstand für den Kernhaushalt und den Eigenbetrieben wird voraussichtlich 9.096.788 € (Plan: 10.299.138 €) betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.035 € je Einwohner (Plan: 2.304 €).

Fazit

Durch die voraussichtlichen Veränderungen gegenüber den Planansätzen 2024 ergibt sich eine Verbesserung des Ergebnishaushalts um ca. 3.109.000 € und eine Einsparung im Finanzhaushalt (Investitionen) um ca. 93.000 €. Grund hierfür war eine nicht geplante Gewerbesteuernachzahlung von ca. 3 Mio. €. Zu beachten ist jedoch die um zwei Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs.

Durch zeitliche Verzögerungen bei den Investitionen kann die Liquidität im Kernhaushalt und in den Eigenbetrieben kurzfristig gestärkt werden. Dadurch werden auch Kreditaufnahmen nur in kleinerem Umfang notwendig. Dies erscheint auf den ersten Blick positiv. Der Mittelabfluss wird jedoch lediglich auf die nächsten Haushaltsjahre verschoben. Gemeinderat und Verwaltung sollten aufgrund dessen auch in den nächsten Jahren die vernünftige Ausgabenpolitik fortsetzen und die Gemeinde unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen fortentwickeln. 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2024-07-08 Präsentation Finanzzwischenbericht 2024.pdf
Download 2024-07-08 Umsetzungstabelle Finanzzwischenbericht 2024.pdf

zum Seitenanfang

10. Energiebericht 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 10

Sachverhalt

Verwaltungsbeamtin Maiershofer berichtet, dass der Energiebericht die Entwicklung des Verbrauchs für Strom, Wasser und Wärme der Jahre 2020 bis 2023 zeigt. Betrachtet werden sämtliche gemeindeeigenen Gebäude ohne Berücksichtigung von Wohnungen (z.B. Margaretenweg 8, Sperrbergstraße 17, usw.). Neben der 4-Jahresbetrachtung der Verbrauchs- & Kostenentwicklung wird separat ein Blick auf die Kostenentwicklung der Hackschnitzelheizung, den Dienstleistungsvertrag „Licht“ und die Einspeisungen aus den PV-Anlagen geworfen. 

Für folgende Gebäude wurden Daten erhoben und Zeitreihen aufbereitet:

Ortsteil
Verbraucherstelle
Ballmertshofen
Schloßgarten 1, Schloß
 
Schloßgarten 11, Alte Schule
 
Sperrbergstraße 17, Feuerwehr
 
Talweg, Nasslagerplatz
Demmingen
Am Sträßle 8, Schule
 
Eglinger Straße 1, Dorfhaus

Eglinger Straße 1, Dorfhaus Schützen
 
Murzengasse 9, Leichenhalle
Dunstelkingen
Brunnenstraße 13, Alte Schule
 
Brunnenstraße 9, Rathaus
 
Hinter dem Schloßgarten 1, Turnhalle
 
Hofener Straße 5, Feuerwehr
Dischingen
Am Baumwolf 15, Egauschule Holzbau
 
Am Baumwolf 17, Mensa
 
Dossenbergerstraße 37, Feuerwehr
 
Hauptstraße 5, Heimatmuseum
 
Jungbauernstraße 8, altes Feuerwehrmag.
 
Jungbauernstraße 8, Bauhof/Notariat
 
Kirchgasse 2a, Alte Gefriere
 
Marktplatz 3, Haus Bairle
 
Marktplatz 9, Rathaus
 
Schloßstraße 12, Egauschule Altbau
 
Turnstraße 5, Egauhalle
 
Ziegelwiese 10, Friedhof Taxis



Ortsteil
Verbraucherstelle
Eglingen
Alter Posthof 11, Schule/Musiv.
 
Alter Posthof 7, Feuerwehr
 
Im Brühl 25, Turnhalle
 
Schmiedgasse 12, Leichenhalle
Frickingen
Nördlinger Straße 28, Rath./FW/Bürgerhaus
 
Nördlinger Straße 4, Schule/Kindergarten
 
Obere Straße 24, Feuerwehr-Sichelhenke
Trugenhofen
Karlsbrunnenstraße, Zeltplatz Karlsbrunnen
 
Taxisstraße 2, Gemeindehaus


Einzelne Gebäude besitzen keine Heizung (Bspw. Ziegelwiese 10, Friedhof Taxis). Die Erfassung des Energiebedarfs ist optimal, wenn Zähler installiert sind. Das ist der Fall bei Strom, Wasser/Abwasser und beim Gasverbrauch über Verbrauchszähler. Beim Flüssiggas und Heizöl gibt es keine Verbrauchserfassung. Der Verbrauch wird anhand der getankten Menge und den Beständen zum Jahreswechsel ermittelt. Die Tankanzeigen lassen stellenweise nur Schätzungen zu, deshalb können die Werte dort stärker schwanken. Prinzipiell ließe sich das Problem dadurch lösen, dass immer zum Jahresende vollgetankt wird. Da die Preise zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht die günstigsten sind, wird dieses Vorgehen nicht praktiziert. Im Verlauf der Jahre hat sich dieses Problem aber zunehmend gelöst, da im Zuge der Breitband- & Gaserschließung sämtliche Gebäude auf eine laufende Gasbelieferung umgestellt wurden.
In den Anlagen ist ein ausführlicher Bericht sowie eine Präsentation zu den einzelnen Abnehmerstellen zu finden. 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Dokumente
Download Energiebericht 2023.pdf

zum Seitenanfang

11. Vorgehen und Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 11

Sachverhalt

Kämmerer Kübler berichtet, dass die Verwaltung am letztjährigen Verfahren festhalten und frühzeitig in die Planungen für das Haushaltsjahr 2025 einsteigen möchte, um die zeitliche Abfolge des Haushaltsplans zu entzerren. Es soll wieder eine Vorberatung im Oktober geben. Die Einbringung und Beratung erfolgt dann Anfang Dezember. Ziel ist es, die Verabschiedung des Haushaltsplans wieder in der letzten Dezembersitzung auf die Tagesordnung zu nehmen.

Der Vorschlag der Verwaltung wäre, dass die Grundlage für die Einbringung des Haushalts wieder die Tabelle sein sollte, die für den Haushaltszwischenbericht verwendet wurde. Ziel ist es, eine Tabelle mit den wichtigsten Maßnahmen 2025 als Grundlage für die Einbringung zu verwenden. Bei den Positionen, bei denen eine detaillierte Betrachtung erforderlich ist, weil sich hinter dem Planansatz mehrere Maßnahmen verbergen (z.B. Planungsleistungen, Grundstückskäufe und -verkäufe, Straßenunterhaltung, etc.), werden die Details wie bisher in einer beiliegenden Präsentation erläutert. Die Formblätter des Gesamt-/Teilergebnishaushalts und der Gesamt-/Teilfinanzhaushalts sowie das Investitionsprogramm werden bei der Einbringung als Anlagen beigefügt.

Mit der Verabschiedung soll diese Tabelle dann auch in einer finalen Version dem Haushaltsplan beigefügt werden und der Verwaltung als internes Steuerungsinstrument zur Umsetzung der Maßnahmen dienen. 

Die Verwaltung bittet die Ortsvorsteher ihre Mittel bis spätestens 15.09.2024 anzumelden.

zum Seitenanfang

12. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Baugesuch Errichtung eines kalten Wintergartens, Helfensteinstr. 23, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 12.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Errichtung eines kalten Wintergartens auf bestehender, unterkellerter Terrasse

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem für dieses Gebiet rechtskräftigen Bebauungsplan Aschenfeld-Helfensteinstraße ist folgende Befreiung notwendig:
  • Die Dachform wird nicht als Satteldach mit mindestens 30° Dachneigung oder als Schleppdach mit mindestens 30° in das Dach des Hauptgebäudes einbezogen. Es soll stattdessen als Schleppdach mit einer Dachneigung von 5° einbezogen werden, damit das darüberliegende Fenster nicht entfallen muss

Objektbeschreibung:
Das geplante Bauvorhaben soll als kalter Wintergarten auf die bestehende Terrasse mit den Außenmaßen 5,23 m auf 3,92 m bzw. 4,16 m errichtet werden. Die Traufhöhe beträgt 2,60 m und das Schleppdach erhält eine Dachneigung von 5°.

Im Rahmen der Vorprüfung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass eine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist eine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Dokumente
Download Lageplan Helfensteinstr. 23, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

12.2. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Römerweg 4, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 12.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Baugrundstück:
Flurstück-Nr. 1010/60 und 1010/61, Römerweg 4, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das geplante Bauvorhaben soll als eingeschossiges Einfamilienhaus mit den Außenmaßen 11,88 m bzw. 17,80 m x 20,57 m errichtet werden. Das Gebäude soll als Dachform ein Satteldach erhalten und erhält eine Gesamthöhe von ca. 4,80 m.
Das mit einem Flachdach versehene geplante Nebengebäude mit den Außenmaßen von ca. 10,00 m x 6,10 m wird als Garage und als Schuppen genutzt.
Das Nebengebäude wird durch ein Vordach mit dem Hauptgebäude verbunden.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Dokumente
Download Lageplan Römerweg 4, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

12.3. Baugesuch Neubau einer Überdachung des Verladebereiches, Dossenbergerstraße, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 12.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau einer Überdachung des Verladebereiches

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 988/5 und 988/9, Dossenbergerstraße, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das geplante Bauvorhaben soll auf einer bestehenden geschotterten Hoffläche zwischen zwei bestehenden Hallen mit einer Grundfläche von ca. 430 m² als Stahlkonstruktion errichtet werden. Das Gebäude erhält die Außenmaße von 18,50 m x 20,9 m bzw. 24,9 m und hat eine Höhe von 5,52 m. Das dazugehörige Satteldach wird mit einer Dachneigung von 5°ausgeführt.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Dokumente
Download Lageplan Dossenbergerstraße, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 13
zum Seitenanfang

13.1. Bekanntgabe Novelierung Förderrichtlinien Wasserwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 13.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass nach der verlängerten Geltungsdauer der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft turnusmäßig einer Überprüfung und Überarbeitung unterzogen hat. Diese sind am 29.05.2024 in Kraft getreten. Zum 31.12.2031 tritt die Verwaltungsvorschrift außer Kraft.

Neu gefasst wurden unter anderem folgende Regelungen:

Härtefälle
Vom Anwendungsbereich ausgeklammert wird fortan die Sanierung von Ortsverteilungsnetzen der Wasserversorgung.

Fördersatz der Regelförderung und bei Härtefällen
Im Rahmen der Regelförderung wird die Schwelle des maßgeblichen Wasser- und Abwasserentgelts auf 6,50 Euro/Kubikmeter bzw. 9,50 Euro/Kubikmeter angehoben. Bei der Härtefallförderung erfolgt die Anhebung deutlicher auf 9,50 Euro/Kubikmeter bzw. 12,50 Euro/Kubikmeter.

Zur besseren Einordnung, welche Auswirkung die Anpassung der Schwellen für die Gemeinde Dischingen hat, wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen. Der rote Punkt markiert dabei das maßgebliche Wasser- / Abwasserentgelt der Gemeinde Dischingen.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zu Kenntnis.

Dokumente
Download 2024-06-19 Novellierung FrWw 2024.pdf

zum Seitenanfang

13.2. Bekanntgabe Ergebnisse Verkehrsschau 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 13.2

Sachverhalt

Verwaltungsangestellte Oberschmid erläutert, dass der Gegenstand einer Verkehrsschau vorbeugend die Überprüfung des Zustands und der Sichtbarkeit der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie die Beseitigung möglicher Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum ist.
Die Verantwortung der Straßenbaulastträger – Verkehrssicherungspflicht – wird durch die §§ 823 und 836 BGB begründet und besagt für den Straßenverkehr sinngemäß, dass derjenige, der auf Straßen, die seiner Verfügung unterstehen, Straßenverkehr zulässt, die Pflicht hat, für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen.
In die Verantwortung der Straßenverkehrsbehörden fällt die Verkehrsregelungspflicht. Diese beschreibt die Aufgabe, den Verkehr durch Verkehrszeichen und –einrichtungen möglichst gefahrlos zu lenken.
Deshalb sind regelmäßige Verkehrsschauen im 2-Jahresturnuns vorgeschrieben, die von der Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der Straßenbaubehörde und der Polizei zu veranlassen sind. 

Am 12.03.2024 fand die Verkehrsschau in der Gemeinde Dischingen statt. Im Vorfeld wurden die Ortsvorsteher benachrichtigt um Vorschläge oder Mängel für die Verkehrsschau aufzunehmen.

In Eglingen wurde um die Verlegung der Haltestelle an der Turnhalle gebeten. Es wurde nun angeordnet, das Bushalteschild an die Straßenlaterne auf Höhe des Weges mit Zugang zur Turnhalle anzubringen.
Ebenfalls an der Turnhalle besteht der Wunsch, dass Behindertenparkplätze entstehen sollen. Da eventuell eine bauliche Veränderung an der Turnhalle vorgesehen ist, kann durch eine Veränderung der Fläche vor dem Eingangsbereich der Turnhalle die Errichtung von Behindertenparkplätzen realisiert werden. 
Durch das eingetragene Geh- und Fahrrecht für die Gemeinde Dischingen, wird der Torbogen im Schloß Eglingen zum öffentlichen Verkehrsraum. Es wurde angeordnet von der Freibergstraße herkommend, das Verkehrszeichen (VZ) 265 StVO (tatsächliche Höhe 2,25 m) anzubringen. Ebenfalls muss zwischen den Torbögen das Zusatzzeichen 1004-30 StVO mit 18 m Entfernung angebracht werden, das auf die Vorfahrtsregelung mit der Einmündung auf die Freibergstraße hinweist.

In Dischingen wurde die Möglichkeit eines Fußgängerüberweges auf Höhe des Rathauses/ der Kirche überprüft. Leider ist die Mindestentfernung der Erkennbarkeit für Fußgängerüberwege nicht gegeben. Zeitnah soll eine Verkehrszählung stattfinden, welche sowohl die Fußgängerquerung als auch die KFZ-Verkehrsstärken erfasst.
Weiter wurde in Dischingen die Vorfahrtsregelung an der Grabenstraße mit Einmündung in die Hauptstraße betrachtet. Hier wurde vereinbart, dass das VZ 205 StVO (Vorfahrt achten) als Bodenmarkierung zusätzlich als Hinweis angebracht werden soll.
Der Ausbau der Straße „Am Baumwolf“ wurde nochmals angesprochen. Nun wird sich die Gemeinde über eine „unechte Einbahnstraße“ mit den dortigen Anwohnern austauschen.

In Ballmertshofen war die Durchfahrt durch die Bauhaltestelle Thema bei der Verkehrsschau. Es wurde angeordnet, das Verkehrsschild mit Beginn der Tempo 30 Zone sowie das Verkehrsschild mit Halteverbotszone in die Oberdorfstraße zu verlegen. Am bisherigen Standort sollen die Verkehrszeichen 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatzzeichen „Zufahrt bis Wasserschapfgasse frei“ angebracht werden.

Im Vorfeld wurden Punkte von der Tagesordnung genommen, welche keine Anordnung benötigen oder eine Besichtigung vor Ort nicht notwendig war.

Der Gemeinderat nicht den Sachverhalt zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

13.3. Bekanntgabe Neue Betriebserlaubis für Kinderhaus St. Johannes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 13.3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Schneidermeier erläutert, dass die katholische Kirchengemeinde St. Johann Baptist als Träger des Kinderhauses St. Johannes in Dischingen ab dem kommenden Kindergartenjahr 24/25 eine neue Betriebserlaubnis beantragt. 

Demnach ergeben sich folgende Änderungen:

Öffnungszeiten:

Die Öffnungszeiten der Einrichtung werden verkürzt. 
Mo. – Do.: 7.00 Uhr – 16.00 Uhr (bisher 16.30 Uhr)
Fr. 7.00 – 13.00 Uhr (bisher 15.00 Uhr)

Gruppen:

  • Krippe: Die Krippe bleibt unverändert, allerdings reduziert sich die Betreuungszeit beim Ganztagesangebot auf 42 h/Woche von bisher 46 h/Woche

  • Regelgruppe: Diese Gruppe wird in eine zeitgemischte Gruppe verändert. Hier werden alle 3 Betreuungsangebote (GT/ VÖ/RG) angeboten. Die Gruppe verfügt über 25 Plätze (10 GT und 15 VÖ/RG). Bei erhöhtem Bedarf nach GT können bis zu 20 GT-Kinder aufgenommen werden, jedoch reduziert sich die Gruppenstärke auf maximal 20 Plätze. 

  • Zeitgemischte Gruppe: Die bereits bestehende Gruppe wird in den Zeiten auf 42 h/Woche angepasst

  • VÖ Gruppe: Es wird im Kinderhaus die feste VÖ-Zeit von 7.00 Uhr – 13.00 Uhr an 5 Tagen die Woche angeboten.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

13.4. Bekanntgabe Eingemeindungsfeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 13.4

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Schneidermeier erklärt, dass die Teilorte Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen vor 50 Jahren eingemeindet wurden. In der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2024 wurde darüber beraten, dass der Hauptort Dischingen eine Feier ausrichten müsste und die Ortsteile sich bei der Gestaltung der Feier beteiligen. 

Die Ortsvorsteher wurden gebeten zusammen mit dem Ortschaftsrat Ideen zu sammeln, wie sich die Ortschaft in die Veranstaltung einbringt. Der Verwaltung liegen lediglich Rückmeldungen und Ideen der Ortschaften Ballmertshofen und Demmingen vor. 

Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung dazu entschieden von einer Eingemeindungsfeier abzusehen. 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

13.5. Bekanntgabe Digitalisierung Dischinger Ferienprogramm 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 13.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass wie in jedem Jahr während den Sommerferien das Dischinger Ferienprogramm stattfindet. Das Anmeldeverfahren hierfür wird ab diesem Jahr erstmals online durchgeführt. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung. Die Anmeldungen durch die Veranstalter und die Eltern können damit bequem eigenverantwortlich verwaltet werden.

Um dieses Jahr ein noch umfangreicheres Programm anbieten zu können, wurden sämtliche Veranstalter der Vorjahre kontaktiert. Im Ergebnis können in diesem Jahr 55 Veranstaltungen angeboten werden. Dies sind rund 20 Veranstaltungen mehr als in den Vorjahren. Das Kinderferienprogramm wurde in den vergangenen Jahren sehr gut angenommen, es wurden kaum Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt und für viele Veranstaltungen gab es mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden waren.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

13.6. Bekanntgabe Mehrförderung für die Eglinger Straße aus dem LGVFG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 13.6

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt mit, dass die Gemeinde Dischingen für den Ausbau der Eglinger Straße Förderanträge u. a. für die Randbereiche und den Verkehrsteiler gestellt hat. Nach dem Landeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wurden 97.500 € bewilligt.

Da sich seit dem Aufnahmeantrag in das Förderprogramm im November 2019 und der Baufertigstellung im Juli 2022 die Rohstoffpreise stark erhöht haben, hat sich die Verwaltung sehr dafür eingesetzt eine Mehrforderung angesichts eines Härtefalls zu erhalten. Dies hat das Regierungspräsidium Stuttgart berücksichtigt und eine zusätzliche Förderung aufgrund der Härtefallregelung von 32.700 € aus dem LGVG bewilligt. 

Die gesamte Zuwendung beträgt aktuell 130.200 €.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

13.7. Bekanntgabe - Anfechtung Kommunalwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 13.7

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Heidenheim die Verwaltung darüber informierte, dass ein/e unterlegene/r Bewerber/in die Gemeinderatswahl in Dischingen angefochten hat. Der Anfechtung lag eine Begründung bei, zu der die Verwaltung um eine Stellungnahme bis zum 3. Juli gebeten. Diese wurde von der Verwaltung erledigt.

Zudem liegt ein Einspruch gegen die Ortschaftsratswahl in Trugenhofen vor. Noch am selben Tag hat die Verwaltung alle notwendigen Unterlagen an die Rechtsaufsichtsbehörde übergeben, um eine schnelle Klärung der Angelegenheit herbeizuführen. 

Momentan werden beide Widersprüche durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Erst nach der Entscheidung über die Einsprüche, beginnt die Frist der Rechtsgültigkeit der Wahl von einem Monat. Demnach wird eine konstituierende Sitzung vor den Sommerferien nicht mehr möglich sein.

Alle gewählte Bewerber wurden bereits von der Verwaltung bezüglich bestehender Hinderungsgründe angeschrieben und in diesem Zuge findet eine Abfrage der geplanten Urlaube statt, um eventuell einen Termin in den Sommerferien zu finden. Die Verwaltung bittet deshalb um Zusendung des Rückmeldebogens unter Angabe der geplanten Abwesenheitszeiten.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

13.8. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 13.8

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo,        29.07.2024:        Gemeinderatssitzung und Sommerfest Gemeinderat



Nachrichtlich Kreistag:
14.10.2024, 11.11.2024, 16.12.2024

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

zum Seitenanfang

14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Gemeinderatssitzung 08.07.2024 ö 14

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 29.07.2024 14:25 Uhr