Datum: 19.02.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Turnhalle Dunstelkingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einwohnerfragestunde
2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
3 Vergabe der Tiefbauarbeiten für den Ausbau und Sanierung sowie Breitbandverlegung in der Ortsdurchfahrt Hofen
4 Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet "Kappelesäcker" in Frickingen
5 Weiteres Vorgehen zur Sanierung von Feldwegen
6 Weiterentwicklung des Kindergartens in Frickingen zu einem Kneippkindergarten
7 Einvernehmen zu Bauanträgen
7.1 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Buchenstr. 8, Ballmerthofen
7.2 Baugesuch Neubau Garage, Baumgasse 16, Eglingen
7.3 Baugesuch Abbruch bestehende Garage mit angebautem Schuppen, Neubau Doppelgarage mit angebautem Müllraum, Sonnenhalde 4, Dischingen
7.4 Baugesuch - Kenntnisgabeverfahren - Erweiterung des Lagerschuppens, Neubau eines offenen Unterstandes, Flst. Nr. 133, Butzfeld, Frickingen
7.5 Baugesuch - Bauvoranfrage - Erweiterung des Wohngebäudes durch Umnutzung des landwirtschaftlichen Stadels zu Wohnraum, Wasserschapfgasse 6, Ballmertshofen
7.6 Baugesuch - Bauvoranfrage - Neubau Carport, In den Hofwiesen 5, Frickingen
8 Bekanntgaben
8.1 Bekanntgabe Vergabe der Landschaftspflegearbeiten 2024
8.2 Bekanntgabe Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2024 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2024
8.3 Bekanntgabe Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg 2024
8.4 Bekanntgabe Rückmeldungen Mitfahrbänkle
8.5 Bekanntgabe Aktueller Sachstand geförderter und eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau
8.6 Bekanntgabe Christbaumabfuhr
8.7 Bekanntgabe Termine
9 Anfragen
10 Einwohnerfragen zur Sitzung

zum Seitenanfang

1. Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 1
zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2024 beschlossen, dass die Stelle für die Altersnachfolge des Ortsbaumeisters ausgeschrieben wird. Die Ausschreibung erfolgte im Nachrichtenblatt am 26.01.2024

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

3. Vergabe der Tiefbauarbeiten für den Ausbau und Sanierung sowie Breitbandverlegung in der Ortsdurchfahrt Hofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Dischingen beabsichtigt im Teilort Hofen die komplette Ortsdurchfahrt neu auszubauen und zu sanieren. In diesem Zusammenhang soll auch der Breitbandausbau im Rahmen des Förderprogrammes “Weiße Flecken“, welches von Bund und Land bezuschusst wird, im gesamten Ausbaubereich erfolgen. Die EnBW ODR wird parallel hierzu eine Erdverkabelung von ihrem Stromnetz mit den dazu gehörigen Hausanschlüssen vornehmen. Des Weiteren sind Zusatzmaßnahmen in der Trinkwasserversorgung angestrebt. Hierbei handelt es sich um Vorbereitungsmaßnahmen für mögliche spätere Umschlüsse im Zusammenhang mit der geplanten Löschwasserkonzeption oder dem etwaigen Neubau vom Hochbehälter Frickingen. Auf Grund eines zuvor notwendig erstellten Bodengutachten müssen auch entsprechende Untergrundverbesserungen vorgenommen werden.

Durch diesen hohen Leistungsaufwand wurde die Durchführung der gesamten Maßnahme im Rahmen der Ausführungsplanungen und Vorbereitung der Ausschreibung durch das Büro KOLB Ingenieure in 2 Bauabschnitte auf das Jahr 2024 und 2024 aufgeteilt. Dies geschah nach erfolgter und abgeschlossener Haushaltsplanung für das Geschäftsjahr 2024.

Für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Betreuung der Baumaßnahme wurde das Ingenieurbüro Kolb Ingenieure aus Steinheim beauftragt.

Die Arbeiten wurden durch das Ingenieurbüro Kolb Ingenieure im Staatsanzeiger ab Freitag, 12. Januar 2024 und in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer und Aalener Tageszeitungen am Samstag, 13. Januar 2024 öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotsunterlagen lagen ab Mittwoch, 17. Januar 2024, zur Abholung bzw. dem Versand bereit, welche dann von 8 Firmen angefordert wurden. Zur Angebotseröffnung (Submission) am Dienstag, 06. Januar 2024, haben dann 6 Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben.

Die Abwasserentsorgung erfolgt im Mischsystem. Das anfallende Schmutz- und Oberflächenwasser wird über den neu zu verlegenden Ortskanal zum vorhanden Regenüberlaufbecken am südlichen Ortsrand von Hofen eingeleitet. Danach wird das Schmutzwasser am Ende des RÜB über einen Drosselschacht in den Verbandssammler des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld zu deren Gruppenkläranlage nach Dattenhausen weitergeleitet. Die Ableitung des Oberflächenwasser erfolgt über einen am RÜB bestehenden Beckenüberlauf in den nahegelegenen offenen Wassergraben, der weiterläufig im Grabnatgraben bei Dunstelkingen endet.



Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung beinhaltet im Wesentlichen folgenden Umfang:

Tiefbau-, Kanalisations-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten:

Erdarbeiten        ca. 8.500 m³
Asphalttragschichten        ca. 3.300 m²
Asphaltdeckschichten        ca. 3.300 m²
Kanalrohre PP DN 300        ca.     160 m
Kanalrohre STB DN 500 – DN 700        ca.     460 m
Kanalschächte DN 1000 – DN 1500        ca. 12 Stück
Hydrantenschächte        ca.   7 Stück
Trinkwasserleitung GGG DN 100        ca.     590 m
Granit 3- Zeiler        ca.  1.100 m
Granit-Großpflasterflächen        ca.    130 m²
Mehrfach rohrverbände 12x10/6 mm und
4x20/15 für Breitbandverlegung        ca.  1.100 m
Lichtmastfundamente        ca. 15 Stück

Im Haushaltsplan des Kernhaushaltes der Gemeinde Dischingen ist für den Breitbandausbaues im Gemeindegebiet Dischingen im Rahmen des Förderprogramms “Weiße Flecken“ eine eigene Haushaltsstelle angelegt und entsprechende Planansätze vorgesehen. Die Ausschreibung hierfür ist derzeit durch das Ingenieurbüro Corwese in Bearbeitung. Der Bereich in der OD Hofen wurde wegen der möglichen Synergien und somit etwaiger Kostenersparnissen mit der Maßnahme “Ausbau und Sanierung der OD Hofen“ ausgeschrieben. Die notwendigen Arbeiten und Maßnahmen für die Breitbandverlegung werden somit auch separat und in diesem Zuge mit vergeben und abgerechnet. 

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Büro Kolb Ingenieure stellt sich wie folgt dar:

Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Angebote wurden vollständig abgegeben und sind somit nicht auszuschließen.

Nachlässe, Nebenangebote

Eine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt, welcher in der Angebotswertung berücksichtigt wurde. Keine Firma hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergibt somit folgende Bieterrangfolge:

Firma:        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Bortolazzi Straßenbau GmbH, Bopfingen        2.447.852,18 € (100,0%)

2. Platz        2.482.678,13 € (101,4%)

3. Platz        2.622.822,64 € (107,2%)

4. Platz        2.696.642,33 € (110,2%)

5. Platz        2.735.307,33 € (111,7%)

6. Platz        2.848.803,78 € (116,4%)


Kostenvergleichsrechnung:

Durch das Büro Kolb Ingenieure wurde für diese Maßnahme auf Grund der im letzten halben Jahr von ihnen durchgeführten Ausschreibungen das Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibung entsprechend bepreist. Somit kommt es durch die Kostenvergleichsrechnung zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenvergleichsrechnung brutto                        Ausschreibungsergebnis brutto

2.534.912,42 €                                        2.447.852,18 €  


Ergibt eine positive Differenz von 87.060,24 €. Die Kostenberechnung liegt somit ca. 3,6% über dem Ausschreibungsergebnis.


Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Gewerke ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:

  Ausschreibungsergebnis

Tiefbauarbeiten für Straßenbau (Verkehrs-
anlagen) und Straßenbeleuchtung        1.148.865,57 € (brutto)

Mischwasser-Kanal inkl. Hausanschlüsse        631.224,76 € (brutto)

Wasserleitung und Hausanschlüsse        552.954,99 € (brutto)

Summe gesamt (ohne Breitband):        2.333.045,32 € (brutto)

Zur Durchführung der gesamten Maßnahme wurden bei den Haushaltsplanungen die notwendigen Haushaltsmittel im Kernhaushalt (1.352.000 € brutto) und den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung (885.000 € brutto) und des Eigenbetriebs Wasserversorgung (740.000 € netto) komplett inkl. der Ingenieurhonorare für das Haushaltsjahr 2024 eingestellt. 

Eine entsprechende Anpassung und Bereitstellung der noch notwendigen Haushaltsmittel für den 2. Bauabschnitt erfolgt dann in den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2025.

Ausschreibungsergebnis für die Breitbandverlegung “Weiße Flecken“ im Bereich OD Hofen:

Ausschreibungsergebnis

Breitbandverkabelung „Weiße Flecken“                              114.806,86 € (brutto)

Die im Kernhaushalt der Gemeinde eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von 1.495.000 € (netto) sind für Breitbandverlegungen “Weiße Flecken“ im Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Weitere Mittel zur Durchführung der Breitbandverkabelung sind in gleicher Höhe für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgesehen.

Die Breitbandverlegung wird von Bund und Land zusammen mit 90 % bezuschusst.

Mit den Bauarbeiten soll je nach Wetterlage ab dem 25. März 2024 begonnen und mit dem 1. Bauabschnitt am 15. November 2024 sowie mit dem 2. Bauabschnitt am 17. Oktober 2025 abgeschlossen werden.

Die Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen und den Ortsteilen erfolgreich ausgeführt.

Beschlussempfehlung

Die Tiefbau-, Kanalisations-, Wasserversorgungs- und Straßenbauarbeiten für den Ausbau und Sanierung sowie Breitbandverlegung in der Ortsdurchfahrt Hofen werden an die Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH aus Bopfingen, mit der Angebotssumme von brutto 2.447.852,18 €, vergeben.

zum Seitenanfang

4. Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet "Kappelesäcker" in Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt in Frickingen das Baugebiet “Kappelesäcker“ in seinem 2. und letzten Bauabschnitt zu erschließen. 

Für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Betreuung der Baumaßnahme wurde das Ingenieurbüro Kolb Ingenieure aus Steinheim beauftragt.

Die Arbeiten wurden durch das Ingenieurbüro Kolb Ingenieure in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer und Aalener Tageszeitungen am Samstag, 16. Dezember 2023 öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotsunterlagen lagen ab Montag, 18. Dezember 2023, zur Abholung bzw. dem Versand bereit, welche dann von 8 Firmen angefordert wurden. Zur Angebotseröffnung (Submission) am Mittwoch, 30. Januar 2024, haben dann 5 Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben.

Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. Das anfallende Schmutzwasser wird über die bestehende Ortskanalisation zum neuen Stauraumkanal am südlichen Ortsrand von Frickingen und anschließend zum neuem Regenüberlaufbecken in Katzenstein eingeleitet. Danach wird das Schmutzwasser von Frickingen und Katzenstein zur Gruppenkläranlage des Abwasserzweckverbandes nach Dattenhausen weitergeleitet. Die Ableitung des Oberflächenwasser erfolgt am Ende des Baugebietes über einen offenen Graben und Kanal vorab zu einem Regenrückhaltebecken, welches als Erdbecken ausgebildet wird, mit der weiteren Ableitung in einem offenen Graben zum Katzenbach.

Die Erdarbeiten für die Wasserleitung sind Teil dieser Ausschreibung. Das Liefern und Verlegen der Wasserleitung wird von der Firma ausgeführt, die mit dem Jahresakkord 2024 beauftragt ist.

Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung beinhaltet im Wesentlichen folgenden Umfang:

Tiefbau-, Kanalisations-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten:

Erdarbeiten für Erschließungsstraße                        ca.    800 m³
Bodenverbesserung                                        ca.    950 m³
Schottertragschichten FSS/STS Fahrbahn                ca.    630 m³
Asphalttragschichten                                        ca. 1.650 m²
Asphaltdeckschichten                                        ca. 1.300 m²
Grabenaushub                                                ca. 2.100 m³
Erdaushub für Wasserleitung PE 100/DA 125                ca.    450 m³
Kanalrohre PP DN 150 – DN 400                                ca.    550 m
Kanalrohre SB DN 500 – DN 600                                ca.    130 m
Fertigteilschächte DN 1000 – DN 1500                        ca. 28 Stück
Randeinfassungen B6                                        ca.    280 m
Betonleistenstein                                                ca.    100 m
Lichtmastfundamente                                        ca.  6 Stück

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Büro Kolb Ingenieure stellt sich wie folgt dar:

Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Angebote wurden vollständig abgegeben und sind somit nicht auszuschließen.

Nachlässe, Nebenangebote

Keine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt. 
Keine Firma hat ein Nebenangebote eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergibt somit folgende Bieterrangfolge:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Haag-Bau GmbH, Neuler                        711.164,71 € (100,0%)

2. Platz                                                798.823,56 € (112,3%)

3. Platz                                                816.047,38 € (114,8%)

4. Platz                                                853.863,63 € (120,1%)

5. Platz                                               1.012.757,27 € (142,4%)

Kostenvergleichsrechnung:

Durch das Büro Kolb Ingenieure wurde für diese Maßnahme auf Grund der im letzten halben Jahr von ihnen durchgeführten Ausschreibungen das Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibung entsprechend bepreist. Somit kommt es durch die Kostenvergleichs-rechnung zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenvergleichsrechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

756.345,56 €                                        711.164,71 €  


Ergibt eine positive Differenz von 45.180,85 €.

Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Gewerke ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:

Ausschreibungsergebnis

Tiefbauarbeiten für Straßenbau 
(Verkehrsanlagen) und Straßen-
beleuchtung                                        257.467,00 € (brutto)

SW- und RW-Kanal inkl. Hausan-
schlüsse und Rückhaltebecken                379.444,33 € (brutto)

Tiefbau Wasserleitung
und Hausanschlüsse                        62.397,80 € (netto)
                                               74.253,38 € (brutto)


Summe gesamt:                                711.164,71 € (brutto)


Für kleinere Erschließungsmaßnahmen sind regelmäßig die Installationsarbeiten nicht Bestandteil der Ausschreibung. Für die Installationsarbeiten zur Verlegung der Wasserhauptleitung sowie den dazu gehörigen Hausanschlüssen durch die mit dem Jahresakkord beauftragten Firma, werden netto ca. 85.000 € einkalkuliert. Dies ergibt eine Gesamtsumme der auszuführenden Arbeiten von ca. 796.164,71 €. 

Die aufgeteilten Vergabesummen, inklusive der entstehenden Kosten durch die Jahresakkordfirma liegen, bis auf die Maßnahme im Kernhaushalt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Wirtschaftspläne von den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Haushaltsrechtliche Bewertung:
Im Ausschreibungsergebnis sind die Nebenkosten nicht enthalten. Ausgehend von pauschal 14% Nebenkosten würde sich das Ausschreibungsergebnis auf 293.512,38 € erhöhen. Der Planansatz im Kernhaushalt wurde mit 251.000 € eingestellt, sodass sich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von brutto 42.512,38 € im Kernhaushalt ergibt. Da sich beim Ausschreibungsergebnis der Ortsdurchfahrt Hofen für die Tiefbauarbeiten für den Straßenbau Einsparungen ergeben haben und der eingestellte Planansatz im Haushaltsjahr 2024 aufgrund der Aufteilung in 2 Bauabschnitte nicht vollständig benötigt wird, kann diese Maßnahme zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe verwenden werden.

Mit den Bauarbeiten soll je nach Wetterlage ab dem 25. März 2024 begonnen und am 08. November 2024 abgeschlossen werden.

Die Firma Haag-Bau ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit Erschließungsarbeiten im Gemeindegebiet Dischingen, wie zuletzt im Baugebiet “Brühl“ in Eglingen, erfolgreich ausgeführt.

Beschlussempfehlung

1)        Die Tiefbau-, Kanalisations-, Wasserversorgungs- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes “Kappelesäcker“ in Frickingen werden an die Firma Haag-Bau GmbH aus Neuler, mit der Angebotssumme von brutto 711.164,71 €, vergeben.

2)        Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe im Kernhaushalt in Höhe von brutto 42.512,38 € mit der Deckung durch das Produktsachkonto 54.10.011/09600000-471 „Sanierung Ortsdurchfahrt Hofen“ zu.

Dokumente
Download Lageplan 1 Strassenbau BGB.pdf
Download Lageplan 2 Strassenbau K 3005.pdf

zum Seitenanfang

5. Weiteres Vorgehen zur Sanierung von Feldwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 5

Sachverhalt

1) Grundsätzliches

Die Gemeinde Dischingen ist als Flächengemeinde Eigentümerin eines umfangreiches Straßen- und Feldwegenetzes von rund 152 km bestehend aus innerörtlichen Straßen, Gemeindeverbindungsstraßen sowie asphaltierten und geschotterten Feld- und Wirtschaftswegen. Am 16.01.2024 haben sich die Ortsvorsteher und stellvertretenden Bürgermeister (Arbeitsgruppe Feldwege) zur Beratung getroffen.

Für das weitere Vorgehen zur Umsetzung von Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen soll nachfolgend in einer Verfahrensanweisung festgelegt werden, wie und in welchen Schritten eine Sanierung von Teilen des umfangreichen Straßen- und Wegenetzes denkbar wäre. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf die Sanierung von Feldwegen. Folgende Aspekte spielen hier eine entscheidende Rolle:

  • die Schadensklasse,
  • die Einstufung der Feldwege in die Kategorien Hauptwirtschaftsweg, Wirtschaftsweg, untergeordneter Wirtschaftsweg
  • Kosten bzw. das zur Verfügung stehende Budget


2) Kriterien und Restriktionen

a) Schadensklassen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einteilung des Straßen- und Wegenetzes in Straßenarten mit den entsprechenden Längen und deren Einteilung in Schadensklassen.



davon Schadensklasse
Straßenart
Länge in km
1
2
3
4
Wirtschaftswege Asphalt
73,60
10,90
23,80
37,20
1,70
Wirtschaftswege Schotter 
13,20
2,50
6,10
4,10
0,50
Wirtschaftswege gesamt
86,80
13,40
29,90
41,30
2,20
Gemeindeverbindungsstraßen
35,20
9,50
13,20
10,80
1,70
Innerörtliche Gemeindestraßen
30,14
6,04
4,60
19,10
0,40
Gesamtlänge
152,14
28,94
47,70
71,20
4,30

b) Klassifizierung der Feldwege nach Nutzungskriterien
Die alleinige Bewertung von Feldwegen nach den Schadensklassen erscheint nicht zielführend. Vielmehr ist von Bedeutung, die Feldwege im Hinblick auf die Nutzungsansprüche entsprechend einzuteilen. Bei der Beurteilung soll die Nutzung für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr betrachtet werden. Es wird vorausgesetzt, dass öffentlicher KFZ-Verkehr nur auf klassifizierten Straßen (Kreis- und Landesstraßen) sowie Gemeindeverbindungsstraßen (GVS) beschränkt ist. Der bauliche Zustand der Wege muss in dieser Betrachtung unberücksichtigt bleiben. Die Einteilung soll in folgende Kategorien erfolgen:

  • Kategorie A: Hauptwirtschaftswege mit übergeordneter Erschließungsfunktion („Sammelwege“)
  • Kategorie B: Wirtschaftswege für lokale Erschließung der angrenzenden Grundstücke
  • Kategorie C: untergeordnete Wirtschaftswege als zusätzliche Grundstückserschließung

c) Kosten
Die größte Restriktion wird in diesem Zusammenhang vor allem das zur Verfügung stehende Budget sein. Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse für die Sanierung von Feldwegen in den vergangenen beiden Jahren wurden die Kosten für den laufenden Meter erhoben. Die nachfolgenden Zahlen beinhalten die Laufmeter-Baukosten für den Vollausbau von Feldwegen nach dem Regelquerschnitt des Förderprogramms in Asphalt- bzw. Schotterbauweise (3,50 m Fahrbahnbreite + 2 x 0,75 m Schotterbankett = 5,00 m Gesamtbreite).

Asphalt
Schotter
Nettokosten / lfd. Meter
372 €
301 €
Bruttokosten / lfd. Meter
443 €
359 €
einschl. 10 % Planungskosten
488 €
395 €

Die Kennzahl „Kosten pro lfd. Meter“ soll vor allem dazu dienen, in kurzer Zeit mit einfacher Rechenmethodik eine Einschätzung zu den entstehenden Kosten einer möglichen Sanierungsmaßnahme zu erhalten.


3) weiteres Vorgehen / Verfahrensanweisung

  1. Das Ingenieurbüro Kolb stellt für jeden Teilort zwei verschiedene Planunterlagen zur Verfügung. Dies sind zum einen Plänen mit dem Titel „Oberflächen Feldwege“. In diese Pläne sollen die entsprechenden Kategorien eingetragen werden. Die Feldwege sind nach der Oberfläche in Asphaltbelag (blau) und Schotterbelag (orange) dargestellt. Klassifizierte Straßen und Gemeindeverbindungsstraßen sind gelb dargestellt. Ergänzend dazu werden die Pläne „Schadenszustand Feldwege“ für jeden Ortsteil zur Verfügung gestellt, auf denen die Wege in entsprechende Schadensklassen eingeteilt sind.

  2. Um eine zielführende effektive Sanierung der wichtigsten Wegstrecken in den nächsten Jahren erreichen zu können, sollte in jedem Gemarkungsbereich der Streckenanteil der Kategorie A nur ca. 15-20 % betragen.

  3. Für die Festlegung, welche Wegeabschnitte der Kategorie A zugeordnet werden, schlägt die Verwaltung vor, in den Teilorten den jeweiligen Ortschaftsrat, in Dischingen, die Dischinger Gemeinderäte einzubinden.

  4. Die Verwaltung wird die Rückmeldungen zusammenfassen und anschließend dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorlegen.

  5. Die Entscheidung welche Abschnitte in welcher Reihenfolge saniert werden, soll nach einer Begehungsfahrt durch den Technischen Ausschuss erfolgen.

  6. Nachrichtlich: Die Geltungsdauer der Fördervorschrift „Modernisierung ländlicher Wege“ wurde aktuell bis zum 31.12.2026 festgelegt. Anträge können jährlich bis zum 31.12. gestellt werden. Diese werden nach dem Windhundverfahren bearbeitet. Der Zuschusssatz beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Nettokosten, wobei die maximale Zuwendungshöhe auf 100.000 € festgelegt ist. Um den Förderbetrag von netto 100.000 € auszuschöpfen, wäre ein Haushaltsansatz von rund 330.000 € erforderlich (250.000 € + 19% MwSt. + 10% Planungskosten). Mit einem Antrag könnten nach dem aktuellen Preisniveau rund 680 m asphaltierter Feldweg bzw. 835 m Schotterweg saniert werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt dem unter Ziffer 3 genannten Vorgehen zu.

zum Seitenanfang

6. Weiterentwicklung des Kindergartens in Frickingen zu einem Kneippkindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Die Leiterin des Kindergartens in Frickingen, Frau Nicole Tuschke, kam vor einigen Wochen auf die Verwaltung zu mit dem Wunsch, den Kindergarten Frickingen zusätzlich zum Kneipp-Kindergarten zu entwickeln.

Das Ziel des Konzeptes ist es, dass Kinder mit Hilfe des ganzheitlichen Gesundheitskonzepts Sebastian Kneipps spielerische Grundlagen zur gesunden, naturgemäßen Lebensweise nach dem Prinzip moderner Gesundheitsförderung erwerben. Die fünf Elemente – Wasser, Bewegung, Heilpflanzen, Ernährung und Lebensordnung – bilden dabei die Grundlage zur ganzheitlichen Förderung der Persönlichkeit.

Die Kinder lernen gesundheitsbewusstes Verhalten und üben dies täglich. Ebenso lernen sie verantwortlich mit sich, den anderen und der Natur umzugehen. Zu weiteren Details wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen.


Voraussetzungen und Zertifizierung 

Voraussetzung für die Umsetzung eines Kneippkindergartens ist, dass die Erzieherinnen einen entsprechenden Qualifizierungslehrgang und die dazugehörigen Fortbildungen im 2- Jahres-Rhythmus benötigen. Des Weiteren erstellt das Erzieherteam ein Konzept, welches stetig angepasst wird. Zudem werden die Kneippschen Maßnahmen als Arbeitsgrundlage zur Reflexion und zur Überprüfung der Umsetzung dokumentiert. Qualitätsbeauftragte des Kneipp-Bund e.V. besuchen in regelmäßigem Abstand die Einrichtung vor Ort und überzeugen sich dort von der praktischen Umsetzung der Kneippschen Lehre. Zudem muss die Einrichtung bzw. der Träger Mitglied im örtlichen Kneippverein ist. 

Die Einrichtung muss den Nachweis von mindestens 18 Monaten Erfahrung im Beriech der ganzheitlichen Gesundheitsförderung nach Sebastian Kneipp erbringen, um das Zertifikat zu erhalten. Das Zertifikat wird in Form einer Anerkennungsplakette und einer Urkunde feierlich übergeben. 

Kosten:

Erstzertifizierung: 200 €
Audit (alle 4 Jahre): 150 €
Sockelpauschale (jährlich): 60 €
Mitgliedsbeitrag Kneippverein: 23 €


Bedeutung für den örtlichen Kindergarten:

Die Verwaltung sieht das Kneippkonzept als eine sehr gute Ergänzung zu dem bestehenden Kindergarten mit Naturprofil und es wäre der erste im Landkreis Heidenheim. Die damit verbunden Kosten sind überschaubar und die Umsetzung kann ohne weitere investive Maßnahmen erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung und Zertifizierung eines Kneippkindergartens in Frickingen zu.

Dokumente
Download Natur- und Kneippkindergarten Frickingen.pdf

zum Seitenanfang

7. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Buchenstr. 8, Ballmerthofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 205/7, Buchenstraße 8, Ballmertshofen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Herlsbühl – 1. Änderung“ sollen die Baugrenzen auf der Süd-Ost-Seite und Süd-West-Seite überschritten werden. 
Begründung: Aufgrund des Pflanzangebotes mit 3 m auf der Nord-Ost-, Süd-Ost- und Süd-West-Seite ist die Bebaubarkeit des Grundstückes stark eingeschränkt. Dieser Umstand wird zusätzlich durch die Abstände der Baugrenzen zu eben diesem Pflanzangebot weiter verstärkt.

Objektbeschreibung:
Das unterkellerte eingeschossige Einfamilienhaus mit dem dazugehörigen Walmdach hat die Außenmaße 16,86 m x 14,86 m. Die Firsthöhe beträgt ab OK RFB 8,28 m. Die nichtunterkellerte Garage hat die Maße 6,36 m x 6,11 m und ist im Nord-Westen an das Wohnhaus angebaut. Im Untergeschoss ist ein Geräte- und der Technikraum untergebracht sowie eine Einliegerwohnung.
Der gesamte Wohnraum mit Küche, Bad und Balkon ist im Erdgeschoss untergebracht. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung“ wird erteilt und den aufgeführten Befreiungen / Abweichungen gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Herlsbühl – 1. Änderung“ wird zugestimmt.

Dokumente
Download Lageplan Buchenstr. 8, Ballmertshofen.pdf

zum Seitenanfang

7.2. Baugesuch Neubau Garage, Baumgasse 16, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 7.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau Garage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 155, Baumgasse 16, Eglingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Der Neubau einer Garage mit Lager ist an der südlichen Grundstücksgrenze mit den Außenmaßen von 9,00 m x 4,00 m geplant. Zusätzlich wird ein Carport mit den Außenmaßen von ca. 7,00 m x ca. 3,10 m angegliedert. Beide Objekte werden mit einem gemeinsamen Satteldach einer Dachneigung von 20°, einer Traufhöhe ab OK RFB von ca. 3,00 m bzw. 3,36 m sowie einer Firsthöhe von ca. 4,45 m überdacht. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Der Ortschaftsrat hat Bedenken, weil die Garage bündig an der Straße „Baumgasse“ abschließt. 

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau Garage“ wird nur erteilt, wenn die Genehmigungsbehörde dem Bauvorhaben ohne Abstand von Garage zur öffentlichen Verkehrsfläche zustimmt.

Dokumente
Download 10 Grundriss - Schnitt - Ansichten - Lageplan (1).pdf
Download Lageplan Baumgasse 16, Eglingen.pdf

zum Seitenanfang

7.3. Baugesuch Abbruch bestehende Garage mit angebautem Schuppen, Neubau Doppelgarage mit angebautem Müllraum, Sonnenhalde 4, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 7.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Abbruch bestehende Garage mit angebautem Schuppen, Neubau Doppelgarage mit angebautem Müllraum

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1685/1, Sonnenhalde 4, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Bevor der Neubau der Doppelgarage mit dem angebauten Müllraum realisiert werden kann, muss in diesem Baufeld zuvor eine vorhandene Garage mit angebauten Schuppen abgebrochen werden.
Die neu geplante Garage soll die Außenmaße von 7,08 m x 7,00 m erhalten. Das dazu gehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von 6°, eine Traufhöhe ab OK RFB von ca. 3,06 m bzw. ca. 3,80 m.
An der nord-östlichen Gebäudeecke der neuen Garage soll höhenversetzt ein Müllraum mit den Außenmaßen von ca. 2,60 m x ca. 1,80 m und ebenfalls flach geneigten Pultdach angebaut werden.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Abbruch bestehende Garage mit angebautem Schuppen, Neubau Doppelgarage mit angebautem Müllraum“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan, Sonnenhalde 4, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

7.4. Baugesuch - Kenntnisgabeverfahren - Erweiterung des Lagerschuppens, Neubau eines offenen Unterstandes, Flst. Nr. 133, Butzfeld, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 7.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Erweiterung des Lagerschuppens, Neubau eines offenen Unterstandes

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 133, Butzfeld, Frickingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Der vorhandene Lagerschuppen soll auf der Ostseite um 5,00 m und mit einer Breite von 9,00 m verlängert werden. Das Satteldach des Lagerschuppens mit der Dachneigung von 6° wird über diesem Bereich verlängert. Es entsteht eine Traufhöhe ab OK Gelände von 3,00 m. Des Weiteren ist auf der Ostseite des Reitplatzes ein offener Unterstand geplant. Die Außenmaße hierfür betragen 10,00 m x 4,00 m. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von 8° somit ergibt sich eine Traufhöhe ab OK RFB von 3,60 m bzw. 4,20 m.  


Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren „Erweiterung des Lagerschuppens, Neubau eines offenen Unterstandes“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 133, Butzfeld, Frickingen.pdf

zum Seitenanfang

7.5. Baugesuch - Bauvoranfrage - Erweiterung des Wohngebäudes durch Umnutzung des landwirtschaftlichen Stadels zu Wohnraum, Wasserschapfgasse 6, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 7.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:
-Bauvoranfrage- Erweiterung des Wohngebäudes durch Umnutzung des landwirtschaftlichen Stadels zu Wohnraum

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 13, Wasserschapfgasse 6, Ballmertshofen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Durch die Umnutzung des landwirtschaftlichen Stadels soll an bestehender Stelle neuer Wohnraum geschaffen werden. Die Außenmaße des neuen Wohnraums betragen 
10,29 m x 10,64 m. Im Erdgeschoss sollen 2 neue Räume entstehen.
Im Obergeschoss wird der zusätzliche Wohnraum offen bleiben und als große Wohnküche genützt. An der Ostseite des Gebäudes ist eine Loggia vorgesehen.
Die Gesamtaußenmaße sowie die Dachform bleiben durch die Umnutzung unverändert.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Der Ortschaftsrat äußerte Bedenken bezüglich der unmittelbaren Nähe zur Egau.
Nach § 29 Abs. 1 Wassergesetz (WG) ist im Innenbereich ein Gewässerrandstreifen von 5 m ab Böschungsoberkante einzuhalten. In diesem Bereich ist die Errichtung von baulichen Anlagen verboten. 
Die Grundstücksgrenze des Baugrundstücks verläuft mit weniger als 5 m Abstand zur Egau und das Bestandsgebäude ist 1952 genehmigt worden.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Bauvoranfrage - Erweiterung des Wohngebäudes durch Umnutzung des landwirtschaftlichen Stadels zu Wohnraum“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Wasserschapfgasse 6, Ballmertshofen.pdf

zum Seitenanfang

7.6. Baugesuch - Bauvoranfrage - Neubau Carport, In den Hofwiesen 5, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 7.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:
-Bauvoranfrage - Neubau Carport

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 127/6, In den Hofwiesen 5, Frickingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine 

Objektbeschreibung:
Das geplante Carport soll auf der Nordseite an die bestehende Doppelgarage zur Straße hin mit den Außenmaßen von ca. 9,00 m x ca. 5,10 m angebaut werden.
Das dazugehörige Pultdach von ca. 5° sowie eine Traufhöhe ab OK RFB von ca. 2,80 m bzw. 3,40 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.

Im Rahmen der Vorprüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass keine Ausnahme/Abweichung/Befreiung-Entscheidung erforderlich ist. Insofern ist keine Angrenzerbenachrichtigung nach § 55 LBO durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Bauvoranfrage – Neubau Carport“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan In den Hofwiesen 5, Frickingen.pdf

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Bekanntgabe Vergabe der Landschaftspflegearbeiten 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 8.1

Sachverhalt

Jedes Jahr stellt die Gemeinde Dischingen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes um verschiedene Pflegemaßnahmen in der Gemeinde durchzuführen. Der Fördersatz beträgt hierbei 70 %.

Im Jahr 2023 erhielt die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 32.289,23 € und hatte einen Eigenanteil von 13.688,22 € zu tragen.
Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
  • Neophytenbekämpfung Riesenbärenklau, Schindbuck Dunstelkingen
  • Neophytenbekämpfung Kugeldistel, Nasselberg, Katzenstein
  • Betreuung Amphibienschutz, Schrezheimer Straße und Schabich Weiher
  • Freistellen der Zauntrasse, Schneckenberg, Iggenhausen
  • Felsfreistellung und Erstpflege am Karlsbrunnen
  • Nachpflege am Erzberg
  • Erstpflege am Kalvarienberg, Freistellen der Heidefläche
  • Freistellen der Zauntrasse am Michaelsberg
  • Entfernen von Gehölz am Michaelsberg

Für das Jahr 2024 hat die Gemeinde einen Förderantrag mit Gesamtkosten von 23.759,72 € gestellt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt bereits vor, die verbindliche Förderhöhe ist aber damit noch nicht begründet.
Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
  • Neophytenbekämpfung und Amphibienschutz
  • Weitere Erstpflege am Kalvarienberg
  • Entfernen von Gehölz am Spitzigen Berg
  • Entfernen von Gehölz am Eisbühl
  • Weg freistellen am Michaelsberg

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Dokumente
Download Maßnahmen 2024.pdf

zum Seitenanfang

8.2. Bekanntgabe Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2024 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 8.2

Sachverhalt

Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim hat mit Erlass vom 16.01.2024 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 18.12.2023 beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne 2024 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bestätigt.

a) Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
0 €
0 €
0 €
EB Wasser
930.000 €
930.000 €
0 €
EB Abwasser
640.000 €
640.000 €
0 €

Wie auch im Vorjahr wurden für die Eigenbetriebe der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in voller Höhe genehmigt.

b) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächt.
beantragt
dav. gen.pfl.
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
6.298.000 €
1.300.000 €
1.300.000 €
0 €
EB Wasser
201.000 €
201.000 €
201.000 €
0 €
EB Abwasser
315.000 €
315.000 €
315.000 €
0 €

Im Grundsätzlichen ist anzumerken, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann einer expliziten Genehmigung bedürfen, soweit sie in Folgejahren durch Kreditaufnahmen finanziert werden. 

c) Kassenkredite

Kassenkredite
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
2.000.000 €
2.000.000 €
0
EB Wasser
150.000 €
150.000 €
0
EB Abwasser
260.000 €
260.000 €
0

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist weder im Kernhaushalt noch in den Eigenbetrieben genehmigungspflichtig, da sie ein Fünftel der im jeweiligen Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigen.

Weiter wurde neben der Haushaltssatzung auch die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.

d) Gesamtbetrachtung der Finanzlage

Die Gesamtverschuldung der Gemeinde, also die Verschuldung des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe wird zum 31.12.2024 bei 10.281.717 € liegen (konsolidiert: 6.416.717 €), was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.300 € je Einwohner (konsolidiert: 1.435 €/EW) entspricht. Damit wird die konsolidierte Gesamtverschuldung etwa beim 1,8-fachen der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg liegen (816 €/EW zum 31.12.2022).

Anzumerken ist, dass der Schuldenstand in den Eigenbetrieben zum 01.01.2024 gegenüber der Beschlussfassung des Haushaltsplans am 18.12.2023 leicht gestiegen ist, da zum Jahresende im Eigenbetrieb Wasserversorgung zusätzlich 150.000 € (gesamt 600.000 €) und im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung zusätzlich 200.000 € (gesamt 800.000 €) Kredite vom Kernhaushalt benötigt wurden. Trotz dieser Darlehensgewährung an die Eigenbetriebe lag der Bestand an liquiden Eigenmitteln im Kernhaushalt zum 31.12.2023 wie geplant bei rund 2,4 Mio. €.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2024-01-16 Haushaltserlass 2024_klein.pdf

zum Seitenanfang

8.3. Bekanntgabe Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 8.3

Sachverhalt

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg für 2024 den Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg aus, der damit zum 43. Mal verliehen werden soll.

Ziel ist es, die Leistungen ehrenamtlich Tätiger in der Heimatforschung - das außerhalb ihrer fachlichen Ausbildung und ihrer Berufsarbeit liegt - zu würdigen und ihnen die verdiente öffentliche Anerkennung zukommen zu lassen. Die eingereichten Arbeiten müssen einen regionalen Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen und können in verschiedenen Kategorien eingereicht werden.

Neben den Hauptpreisen werden auch besondere Forschungen und Arbeiten in der Kategorie »Heimatforschung digital« ausgezeichnet. Auch ein Jugendförderpreis sowie ein Schülerpreis werden verliehen. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von
17.500 Euro vergeben.

Im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg wird die Gemeinde Nattheim die Preisverleihung im Jahr 2024 ausrichten. Hierbei werden die Preisträger und ihre Arbeiten in kurzen Filmbeiträgen vorgestellt.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2024.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

8.4. Bekanntgabe Rückmeldungen Mitfahrbänkle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 8.4

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung hat auf Beschluss des Gemeinderates eine Umfrage zu „Mitfahrbänkle“ im Nachrichtenblatt Nummer 6/2024 durchgeführt.
Bis zum heutigen Tag sind 54 Rückmeldungen bei der Verwaltung eingegangen.

Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat nach Abschluss der Auswertungen vorgestellt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

8.5. Bekanntgabe Aktueller Sachstand geförderter und eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 8.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel gibt Folgendes zum aktuellen Sachstand Breitbandausbau bekannt:

1) Geförderter Ausbau (Weiße Flecken Programm)
Die Ausschreibung für den geförderten Ausbau erfolgt am 20.02.2024 mit einer Frist bis zum 22.03.2024. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Corwese soll die Vergabe in der Sitzung am 13.05.2024 erfolgen. Geplanter Baubeginn ist am 01.07.2024 und die Fertigstellung soll bis zum 30.06.2026 erfolgen. Dies entspricht weitestgehend der Zeitschiene des eigenwirtschaftlichen Ausbaus (Fertigstellung bis Oktober 2026).

2) eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die NetCom
Die NetCom hat nach eigener Aussage zwischenzeitlich als Generalunternehmer die Fiberia GmbH aus Heretsried (Landkreis Augsburg) beauftragt. Nach den derzeitigen Planungen soll Baustart im Mai bzw. Juni 2024 sein.

Weiteres Vorgehen:
Am 28.02.2024 findet ein Kick-Off-Termin mit der Fa. Fiberia und corwese statt. Ziel des Termins ist es, den Zeitplan des eigenwirtschaftlichen Ausbaus mit dem Zeitplan des geförderten Ausbaus gut aufeinander abzustimmen. Die Verwaltung wurde gebeten, zu diesem Termin eine Aufstellung mit Festen und Feierlichkeiten vorzubereiten, damit auch hier die Termine gut abgestimmt sind um möglichst Konflikte mit Baumaßnahmen zu vermeiden. 

zum Seitenanfang

8.6. Bekanntgabe Christbaumabfuhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 8.6

Sachverhalt

Die Christbaumabfuhr wird jährlich durch den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb kostenlos durchgeführt. Die jeweiligen Sammelplätze und der Abfuhrtermin werden rechtzeitig im Nachrichtenblatt bekanntgegeben. Die Christbäume, die später abgelegt werden, werden von den Mitarbeitern des Bauhofs auf den Grünplatz in Dischingen gefahren und die Plätze durch den Bauhof gesäubert.

Die Christbaumabfuhr ist in der Müllgebühr enthalten. Reinigungsleistungen der Sammelplätze sind nicht enthalten. Sämtliche Leistungen, die in den Vertrag aufgenommen werden, ergeben zusätzliche Kosten und eine Erhöhung der allgemeinen Müllabfuhrgebühr.

In den letzten Jahren wurden immer, je nach Wetterlage, die Reisigplätze ab Mitte/Ende Februar samstags geöffnet.

zum Seitenanfang

8.7. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 8.7

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo,        18.03.2024:        Gemeinderatssitzung
Fr,        05.04.2024:        Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Dischingen
               (19:30 Uhr Bürgerhaus Frickingen)
Do,        11.04.2024:         Photovoltaik-Informationsveranstaltung mit dem Photovoltaik-Netzwerk
               Ostwürttemberg (18:00 Uhr Egauhalle)
Mo,        22.04.2024:        Gemeinderatssitzung
Mo,        13.05.2024:        Gemeinderatssitzung

Nachrichtlich Kreistag:
18.03.2024, 13.05.2024, 01.07.2024. 22.07.2024, 14.10.2024, 11.11.2024, 16.12.2024

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

zum Seitenanfang

9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 9
zum Seitenanfang

10. Einwohnerfragen zur Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.02.2024 ö 10
Datenstand vom 19.02.2024 15:39 Uhr