Datum: 18.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schützenheim Ballmertshofen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Einwohnerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Ein Einwohner möchte zum Thema Hauswasseranschluss wissen, inwieweit die Gemeinde bei einem Wasserrohrbruch zuständig ist. Kann sie herangezogen werden, wenn sich der Wasserrohrbruch im Bereich zwischen dem öffentlichen Hauptkanal bis zum Grundstück befindet oder bis zum Wasserzähler.
Bürgermeister Schabel antwortet, dass die Gemeinde bei einem Wasserrohrbruch bis zum Wasserzähler/Hauptabsperrhahn zuständig ist.
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2. Vergabe der Jahresakkordarbeiten 2024 für die Tiefbau- und Installationsarbeiten zur Reparatur und Neuverlegung von Wasserhausanschlussleitungen im Versorgungsgebiet Dischingen
Gremium
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Gemeinderat
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Sachverhalt
Ortsbaumeister Wörner berichtet, dass die Gemeinde Dischingen beabsichtigt, den Jahresakkord für die Tiefbau- und Installationsarbeiten zur Reparatur und Neuverlegung von Wasserhausanschlussleitungen im Versorgungsgebiet Dischingen für das Geschäftsjahr 2024 zu vergeben.
Die Arbeiten wurden am Samstag, 04.11.2023 im Anzeigenverbund der Tagespresse Heidenheim öffentlich ausgeschrieben, wonach die Ausschreibungsunterlagen ab Montag, 06.11.2023 ausgegeben wurden. Die Angebotseröffnung (Submission) erfolgte am Montag, 27.11.2023.
Es forderten 5 Firmen die Angebotsunterlagen für die Tiefbauarbeiten und 2 Firmen für die Installationsarbeiten an. Bis zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung (Submission) sind dann 3 gültige Angebote für die Tiefbauarbeiten und 1 gültiges Angebot für die Installationsarbeiten abgegeben worden. 1 Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt und keine Firma hat ein Nebenangebot eingereicht.
Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung stellt sich wie folgt dar:
Tiefbauarbeiten:
Firma: Angebotssumme-Brutto:
1. Fa. Scharpf
Zöschingen 102.372,52 € (100,0 %)
2. Platz 241.391,33 € (235,8 %)
3. Platz 325.452,48 € (317,9 %)
Die Firma Scharpf ist bei der Gemeinde Dischingen als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und wurde auch schon in den vergangenen Jahren mit den Arbeiten für diesen Jahresakkord beauftragt. Die Arbeiten wurden immer erfolgreich und zufriedenstellend durchgeführt.
Installationsarbeiten:
Firma: Angebotssumme-Brutto:
1. Fa. Ehnle
Dischingen-Demmingen 144.083,93 € (100,0 %)
(5 % Abgebot enthalten)
Die ortsansässige Firma Ehnle ist bei der Gemeinde Dischingen ebenfalls als leistungsfähiges und gutes Installationsunternehmen bekannt und wurde bereits auch in den vergangenen Jahren mit den Arbeiten für diesen Jahresakkord beauftragt. Die Arbeiten wurden auch hier immer erfolgreich und zufriedenstellend durchgeführt.
Abschließend ist noch anzumerken, dass die oben genannte Vergabesumme bei den Installationsarbeiten nicht der den tatsächlich vergebenen Aufträge bis zum Jahresende entspricht. Dies ist abhängig von den entstandenen Rohrbrüchen, den beantragten neuen Hausanschlüssen, evtl. kleineren Erschließungsarbeiten sowie Instandsetzungen im Leitungsnetz (z. B. Leitungsauswechslungen, Erneuerungen in Hydrantenschächten). Gleiches gilt bei den Tiefbauarbeiten nach der Häufigkeit der anfallenden Rohrbrüche.
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3. Verabschiedung des Haushaltsplans 2024 für den Kernhaushalt und der Wirtschaftspläne 2024 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Kämmerer Kübler erläutert, dass in der Sitzung vom 04.12.2023 der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2024 eingebracht wurden und darüber beraten wurde. Anträge wurden keine gestellt.
Die Haushaltssatzung legt folgende Werte fest:
Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
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12.365.800
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1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
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-12.350.300
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1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
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15.500
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1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
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1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
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1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
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1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
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15.500
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2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von
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11.845.400
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2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von
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-11.278.000
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
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567.400
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2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
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3.528.000
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2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
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-5.901.000
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2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
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-2.373.000
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
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-1.805.600
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2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
|
0
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2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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-89.400
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2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
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-89.400
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
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-1.895.000
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§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
6.298.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 410 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.
Dischingen, den 18.12.2023
Dirk Schabel
Bürgermeister
Dokumente
Download Haushaltsplan 2024.pdf
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4. Entwidmung des gemeindeeigenen Weges Flurstück Nr. 528, Gemarkung Ballmertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Bernhard als Sohn des Eigentümers des Flurstücks 529 nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung befangen und darf deshalb nicht über diesen Beschluss abstimmen.
Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erläutert, dass im Zuge des Ausbaus des Radweges von Ballmertshofen bis zur Landesgrenze nach Bayern die Gemeinde Dischingen das Grundstück Flst.-Nr. 530 der Gemarkung Ballmershofen erworben hat. Die für den Radweg nicht benötigte Restfläche soll ggf. für ein Grundstückgeschäft zur Erweiterung des Baugebietes „Herlsbühl“ in Ballmertshofen verwendet werden. Deshalb war es notwendig, den gemeindeeigenen Feldweg Flst.-Nr. 528 zu entwidmen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 die Verwaltung beauftragt das hierfür notwendige förmliche Entwidmungsverfahren nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg einzuleiten. Im Nachrichtenblatt vom 28.05.2021 wurde der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen. Sofern Einwendungen eingehen, muss der Gemeinderat über die eingegangen Bedenken beraten. Dies war hier der Fall.
Der Widerspruch wurde folgendermaßen begründet:
- Die Abfahrt von Flst.-Nr. 535 ist für schwere und lange Fahrzeuge über sonstige Wege nicht geeignet
- Der Feldweg Flst.-Nr. 533 zu Flst.-Nr. 541 ist im Kurvenbereich stark ansteigend
- Der Feldweg Flst.-Nr. 533 zu Flst.-Nr. 531 über den Graben ist im Kurvenbereich zu Flst.-Nr. 530 zu schmal
- Der Widerspruch wird zurückgezogen, wenn die Gemeinde den Feldweg in diesem Kurvenbereich vergrößert und den Weg zur Landstraße schottert
Der Lageplan mit den genannten Flurstücken liegt als Anlage bei. Die Verwaltung hat diesbezüglich mit dem Landratsamt Heidenheim Rücksprache gehalten und dazu eine Einschätzung eingeholt: Das Flurstück 528 wird bisher schon durchgängig bewirtschaftet, so dass der Feldweg als solcher nicht mehr erkenn- und nutzbar ist. Insofern ist der Feldweg nach Auffassung der Gemeinde für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Erschließung der im Widerspruch genannten Flurstücke wird durch die Entwidmung nicht gefährdet.
Der östliche Teil des Flurstücks 531 weist im Kurvenbereich zu Flurstück 533 ausgehend von den südlichen Grundstücksgrenzen eine ausreichende Breite aus. Der Eindruck eines zu schmalen Kurvenbereichs resultiert durch die in den Feldweg Flurstück 531 hineinreichende Bewirtschaftung des Flurstücks 530.
Dokumente
Download Entwidmung Feldweg Ballmertshofen Flst.Nr. 528.pdf
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5. Spendenannahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
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5 |
Sachverhalt
Gemeindemitarbeiterin Schneidermeier berichtet, dass gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung (GemO) das Einwerben von Spenden durch die Änderung der Gemeindeordnung in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen wurde. Demnach dürfen der Gemeinde zugegangene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur vom Gemeinderat angenommen werden.
Der Gemeinderat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 09.10.2023 Spenden angenommen.
Weiter sind folgende Spenden bisher eingegangen:
Datum
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Spender/in
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Beschreibung
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Betrag in Euro
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06.10.2023
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Mehrere Einzelpersonen
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Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
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290,00
|
06.10.2023
|
Festgemeinschaft Sichelhenke Frickingen
|
Spende für Kinderprogramm Sichelhenke
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150,00
|
16.10.2023
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Mehrere Einzelpersonen
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Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
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450,00
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16.10.2023
|
Jugend Dischingen e.V.
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Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
|
600,00
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16.10.2023
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Heidenheimer Volksbank eG, Heidenheim
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Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
|
500,00
|
16.10.2023
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Zimmerei-Team Holzbau GmbH, Frickingen
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Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
|
200,00
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19.10.2023
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Mehrere Einzelpersonen
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Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
|
125,00
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02.11.2023
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Maschinengemeinschaft Frickingen
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Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
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300,00
|
21.11.2023
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Wöller Gartenbau, Ballmertshofen
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Spende für Beetpflege Oberdorfstraße
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186,83
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22.11.2023
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Jugend Dischingen e.V.
|
Spende für Getränke Kinderferienprogramm 2023
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1.000,00
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27.11.2023
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Elektrotechnik Wirth GmbH, Dischingen
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Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
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300,00
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28.11.2023
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Heidenheimer Volksbank e.G., Heidenheim
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Spende für Sanierung Schutzhütte Kneippanlage
|
904,00
|
15.12.2023
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Weihnachtsmarkt Dunstelkingen
|
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
|
867,50
|
14.12.2023
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Sparkassen-Bürger-Stiftung
|
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
|
500,00
|
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6. Einvernehmen zu Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
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ö
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Baugesuch Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, Umnutzung eines Stadels zu einem Pferdestall, Errichtung einer überdachten Mistplatte, eines Paddocks und Reitplatzes, Ortsstr. 9, Hofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
|
ö
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|
6.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben:
Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, Umnutzung eines Stadels / Stalls zu einem Pferdestall mit Sattelkammer, Ankleide mit Dusche, Errichtung einer überdachten Mistplatte, eines Paddocks und eines Reitplatzes
Baugrundstück:
Flurstück Nr. 655, Ortsstraße 9, Hofen
Befreiungen / Abweichungen:
Für das Bauvorhaben ist ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften notwendig, da die Abstandsfläche an der Westseite des Baugrundstücks nicht auf dem eigenen Grundstück liegt.
Es gibt keine baulichen Änderungen an der Grenze zum Flurstück Nr. 654 und die nachbarlichen Belange bleiben geschützt.
Bereits im Jahr 1952 wurde entlang der Grenze zum Flurstück Nr. 654 eine Baulast übernommen.
Objektbeschreibung:
Das bestehende Wohnhaus mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 14,85 m x 11,70 m soll durch verschiedene Umbaumaßnahmen zu einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten umgebaut und genutzt werden. Hierfür wird im EG und OG die vorhandene Raumeinteilung durch Einbau weiterer Innenwände geändert. Im EG und OG sind
überdachte Terrassen vorgesehen. Das nicht ausgebaute DG wird durch Einbau von Innenwänden sowie der Errichtung einer flach geneigten Pultdachgaube auf der Südseite mit einer Breite von ca. 6,20 m und einer Dachneigung von 2° für einen weiteren Wohnraum vorbereitet.
Das an das Wohnhaus angebaute ehemalige Stallgebäude soll durch den Einbau von 2 Pferdeboxen sowie einer Laufbox als Pferdestall genutzt werden. Des weiteren soll in das ehemalige Stallgebäude eine Sattelkammer, Technikraum, Ankleide und Bad eingebaut werden. Auf der Nordseite des Pferdestalls ist im Anschluss ein Paddock mit den Außenmaßen von 9,60 m x 8,60 m geplant. Zusätzlich ist eine überdachte Mistplatte mit den Außenmaßen von 4,50 m x
4,00 m vorgesehen. Die Überdachung der Mistplatte wird als Pultdach mit einer Dachneigung von 5° auf den zugehörigen Außenwänden errichtet. Dadurch ergibt sich eine Traufhöhe ab OK RFB von ca. 3,50 m bzw. 3,85 m. Die Außenwände werden mit einer Wandhöhe von 2,00 m betoniert.
Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.
Dokumente
Download Lageplan Ortsstraße 9, Hofen.pdf
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6.2. Baugesuch Aufstockung über Freisitz, Oberdorfstraße 25, Ballmertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
|
ö
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6.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben:
Aufstockung über Freisitz
Baugrundstück:
Flurstück Nr. 54, Oberdorfstraße 25, Ballmertshofen
Befreiungen / Abweichungen:
keine
Objektbeschreibung:
Durch Abbruchmaßnahmen soll eine Aufstockung im DG über einen bestehenden Freisitz erfolgen. Die Gesamtaußenmaße hierfür betragen ca. 8,15 m x 6,20 m. Die geplante dazugehörige Satteldachhälfte, welche an den vorhandenen Dachfirst angebaut wird, erhält eine Dachneigung von 17°. Die bestehende Dachfläche hat eine Dachneigung von 42°. Durch die geplante Außenwandhöhe von 2,50 m, entspricht der Traufhöhe ab OK RFB DG, wird dieser Bereich vollgeschossig. Die Firsthöhe ab OK RFB DG beträgt
5,15 m.
Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.
Dokumente
Download Lageplan Oberdorfstraße 25, Ballmertshofen.pdf
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
|
ö
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|
7 |
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7.1. Bekanntgabe Zuschuss Fremdwasserkonzeption
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
|
ö
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|
7.1 |
Sachverhalt
Kämmerer Kübler berichtet, dass für die Konzeption zur Fremdwasserbeseitigung für den Hauptort Dischingen sowie die Teilorte Frickingen, Katzenstein und Iggenhausen die Gemeinde einen Förderantrag gestellt hat. Diese Konzeption wird vom Land mit 50% bezuschusst.
Anfang Oktober erhielt die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid in der beantragten Höhe von 132.900 €.
Die Gesamtkosten und der Zuschuss wurden entsprechend im Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung eingestellt.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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7.2. Bekanntgabe Kooperationsvereinbarung Gemeinde Dischingen und Förderverein mooseum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
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7.2 |
Sachverhalt
Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erläutert, dass sich in der Gemeinde Dischingen (Obere Gemeinde – Nähe Trimm-Dich-Pfad-Parkplatz) einer der letzten Verbreitungsschwerpunkte von seltenen Schmetterlingsarten (Wald-Wiesenvögelchen und Eichen-Zipfelfalter) befindet. Diese Arten sind akut vom Aussterben bedroht.
Die Umweltstation mooseum möchte den Naturschutz in der Gemeinde Dischingen unterstützen und durch eine Kooperation jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich aktiv für den Arten- und Naturschutz in ihrer Heimat einzusetzen.
Im Jahr 2024 wird ein dazu ein Naturschutzcamp auf dem Zeltplatz Karlsbrunnen stattfinden.
Die Umweltstation mooseum in Bächingen wird das Naturschutzcamp vorbereiten, betreuen und durchführen. Davor finden vorbereitende und beratende Gespräche über die Landschaftspflegearbeiten mit der Revierförsterin statt. Während des Camps steht die Revierförsterin oder eine Vertretung für die Anleitung zur Verfügung.
Die Gemeinde Dischingen wird das Naturschutzcamp finanzieren. Hierfür werden Mittel im Haushalt 2024 im Rahmen der Pflegemaßnahmen bereitgestellt. Es sind ca. 20 Jugendliche an drei Tagen im Einsatz.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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7.3. Bekanntgabe Termine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
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|
7.3 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:
Mo, 22.01.2024: Gemeinderatssitzung
Mo, 19.02.2024: Gemeinderatssitzung
Mo, 18.03.2024: Gemeinderatssitzung
Mo, 22.04.2024: Gemeinderatssitzung
Mo, 13.05.2024: Gemeinderatssitzung
Nachrichtlich Kreistag:
18.03.2024, 13.05.2024, 01.07.2024. 22.07.2024, 14.10.2024, 11.11.2024, 16.12.2024
Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
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8 |
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8.1. Anfrage - Sanierung Trimm-Dich-Pfad
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Sporer erinnert daran, dass letztes Jahr gegen Ende der Amtszeit von Bürgermeister a.D. Jakl über eine eventuelle Sanierung des Trimm-Dich-Pfads geredet wurde.
Gemeinderat Pampuch erinnert sich, dass eine Sanierung geplant war. Es kam jedoch nicht dazu, da man keine Fördergelder hierfür bekam.
Die Verwaltung wird sich dieser Angelegenheit annehmen.
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8.2. Anfrage - Projektarbeit Heckenschnitt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
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8.2 |
Sachverhalt
Gemeinderat Bernhard teilt mit, dass in den letzten Jahren Arbeiter aus Bartholomä im Rahmen eines Projekts Hecken in der Gemeinde geschnitten haben. Dies ist seit den letzten zwei Jahren im Sande verlaufen. Er sah dieses Projekt als einen Gewinn für die Gemeinde, da man den Arbeitern lediglich eine Verpflegung bereitstellen musste. Er fragt nach, weshalb es zum Stillstand kam.
Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erklärt, dass nach wie vor Kontakt mit der Waldarbeiterschule Itzelberg ist, es derzeit aber an freien Kapazitäten für solche Aufträge mangelt. Sie wird erneut Kontakt aufnehmen und klären, ob das Heckenschneiden im nächsten Jahr wieder möglich ist.
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9. Einwohnerfragen zur Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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18.12.2023
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ö
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9 |
Sachverhalt
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Datenstand vom 22.01.2024 11:59 Uhr