Datum: 09.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einwohnerfragestunde
2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
3 Elektrotechnik Egauhalle - Vergabe der Elektroarbeiten für den 1. BA zur Erneuerung und Sanierung der vorhandenen Elektroinstallation
4 Aktueller Sachstand Flüchtlinge / Einsatz Integrationsmanager
5 Vierte Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 zum Bebauungsplan "Kanzeltal"in Dischingen,
6 Bebauungsplan Kanzeltal in Dischingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffenltiche Auslegungdes Planentwurfes
7 Wunsch des Härtsfeldmuseumsbahnvereins zum Ausbau der Strecke bis zum Bahnhof Dischingen: aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
8 Kindergartenbedarfsberechnung 2023/2024 - 2025/2026
9 Punktesystem zu den Vergabekriterien für einen Kinderbetreuungsplatz
10 Spendenannahmen
11 Einvernehmen zu Bauanträgen
11.1 Baugesuch Abbruch eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Maschinenhalle, Kasperlesgäßle 6, Demmingen
12 Bekanntgaben
12.1 Bekanntgabe zur Anfrage Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich "Am Baumwolf"
12.2 Bekanntgabe Rathausneubau und Einbeziehung denkmalgeschütztes Rathausgebäude; Sachstand
12.3 Bekanntgabe Weitsprunganlage und Tartanbahn
12.4 Bekanntgabe Gestaltung und neue Angebotsformen Friedhof Taxis; Sachstand
12.5 Bekanntgabe Außenprüfung Sozialversicherung für die Jahre 2019-2022
12.6 Bekanntgabe Bürgerinformationsabend
12.7 Bekanntgabe Termine
13 Anfragen
14 Einwohnerfragen zur Sitzung

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1. Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

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2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel gibt nachfolgende nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekannt:

1. Personalangelegenheit: Besetzung der ausgeschriebenen Stelle für die Leitung in der Kinderkrippe in Ballmertshofen
Stefanie Lindacher aus Ballmertshofen wurde vom Gemeinderat zur neuen Leiterin der Kinderkrippe in Ballmertshofen gewählt. Sie war bisher schon in der Kinderkrippe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig. Sie wird die Leitung in Teilzeit übernehmen. In Ergänzung zu den fehlenden Stellenanteilen wurde Frau Julia Schiele aus Eglingen eingestellt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3. Elektrotechnik Egauhalle - Vergabe der Elektroarbeiten für den 1. BA zur Erneuerung und Sanierung der vorhandenen Elektroinstallation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Herrn Grund vom Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf aus Bopfingen begrüßen.

Bürgermeister Schabel erläutert, dass die vorhandene Elektroinstallation mit den dazugehörigen Komponenten in weiten Teilen aus der Bauzeit von Anfang 1970 stammt und somit gute 50 Jahre alt ist und somit auch nicht mehr den heutigen Anforderungen und Stand der Technik entspricht. Es sind auch keine Pläne oder Legenden mehr vorhanden. Eine Zuordnung ist nicht mehr zu 100 % möglich. Bei einer geplanten Erweiterung besteht dann auch kein Bestandschutz mehr. Des Weiteren ist eine Ersatzteilbeschaffung äußerst schwierig.

Die Niederspannungshauptverteilung befindet sich in der Egauhalle im Flurbereich zwischen der Bühne und der Sporthalle. Diese ist in einem Wandbereich integriert und befindet sich im Fluchtweg der Bühne in Richtung Hallenbereich. Nach der im September durchgeführten Brandverhütungsschau wurde der Gemeinde auferlegt, diese zwingend aus diesem Bereich zu entfernen und in einen Nebenraum, wie z. B. dem Tischtennisgeräteraum oder dem Umkleideraum für Lehrer/Schiedsrichter zu verlegen.

Des Weiteren soll die Egauhalle zukünftig den Anforderungen für den Katastrophenschutz erfüllen. Hierfür ist unter anderem eine wichtige Voraussetzung, dass die Halle bei Stromausfall mit einem mobilen Notstromaggregat versorgt werden kann. Dies ist von zentraler Bedeutung, weil die Hackschnitzelheizung und das Nahwärmenetz mit dieser Stromversorgung verbunden sind. Somit ist es erforderlich, die Bedingungen für dessen Einsatz in der Elektroinstallation der Egauhalle zu schaffen.

Aus den zuvor genannten Gründen und Gegebenheiten hat dann die Verwaltung im Vorfeld das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf mit einer Bestandsaufnahme der gesamten Elektroanlage beauftragt. Dies soll als Grundlage für die weitere Vorgehensweise für die Sanierung und Erneuerung in diesem Bereich dienen.

Herr Grund hat in der Sitzung des Gemeinderats am 03.07.2023 den Ist- Zustand und die Gesamtkosten für das Erreichen eines Soll- Zustandes aufgezeigt, wobei die Gesamtkosten je nach Dringlichkeit in 4 mögliche Bauabschnitte aufgeteilt wurden.

Der Gemeinderat hat dann abschließend dem Vorschlag zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme in 4 einzelne Bauabschnitte zugestimmt und das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf aus Bopfingen mit der Durchführung der Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt und anschließender Begleitung zur Durchführung der Maßnahme beauftragt.

Somit wurden die Elektroarbeiten in Form einer “Beschränkten Ausschreibung“ ausgeschrieben. Die Angebotsunterlagen wurden am Dienstag, 05. September 2023 an 4 Firmen übermittelt.

Das erstellte Leistungsverzeichnis der Elektroarbeiten für die Ausschreibung zum 1. Bauabschnitt beinhaltet folgenden Umfang:

  • Neuaufbau der Niederspannungshauptverteiler in einem Nebenraum bei der Bühne
  • Neuaufbau der Messeinrichtungen
  • Neuaufbau des Unterverteilers Halle mit KNX Komponenten und Vorbereitung auf eine Übergreifende Steuerung mit dem Foyer zusammen.
  • Umklemmen aller Leitungen von der Hauptverteilung im Flurbereich Bühne auf die neue Hauptverteilung und den neuen Unterverteiler. 
  • Neuinstallation des Raumes indem die Niederspannungshauptverteilung aufgebaut wird
  • Rückbau der alten Niederspannungshauptverteilung mit Messeinrichtung Flurbereich Bühne

Zur Angebotseröffnung (Submission) am Donnerstag, 21. September 2023 gaben dann 3 Firmen rechtzeitig ein Angebot ab.
 
Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf :

Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Wertung der Angebote nach § 16 Absatz 1 ergab, dass keine der anbietenden Firmen auszuschließen ist.

Die rechnerische und technische Wertung ergab keine Beanstandungen. Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt

Nachlässe, Nebenangebote

Keine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt.
Keine der Firmen hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergeben somit folgende Bieterrangfolge:

Elektroarbeiten für den 1. BA zur Erneuerung und Sanierung der bestehenden Elektroinstallation in der Egauhalle in Dischingen:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Wirth Elektrotechnik GmbH                        121.295,51 €  (100,0 %)

89561 Dischingen                                        


2. Platz                                                142.703,98 €   (117,7 %)

3. Platz                                                145.465,79 €   (119,9 %)
                                                       
Kostengegenüberstellung:

Durch das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf wurde das Leistungsverzeichnis der ausgeschriebenen Maßnahme im Vorfeld bepreist (Kostenberechnung). Hierfür wurden die derzeit marktüblichen Preise der letzten durch sie durchgeführten Ausschreibungen eingesetzt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

111.670,25 €                                        121.295,51 €  

Ergibt eine negative Differenz von 9.625,26 €. Das Ausschreibungsergebnis liegt somit ca. 8,6 % über der Kostenberechnung.

Die Firma Wirth Elektrotechnik GmbH ist als leistungsfähiger und guter Elektrobetrieb bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen erfolgreich ausgeführt. Hier sind unter anderem die Elektroinstallationen im Fachbau, Mensa und Erweiterungsbau der Egauschule sowie im Kinderhaus St. Johannes zu nennen.

Im Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Dischingen sind für die Umsetzung im 1. Schritt 90.000 € vorgesehen. Für die Beschaffung eines Notstromaggregates sind 60.000 € eingestellt.

Da noch weitere Überlegungen bezüglich der Anschaffung eines Notstromaggregates für die Egauhalle getätigt werden müssen, fallen hier in diesem Jahr (Lieferzeiten) noch keine Kosten an und es stehen somit im Haushalt insgesamt 150.000 € zur Verfügung.

Herr Grund wird auf die Maßnahme im Zusammenhang mit der Ausschreibung eingehen und erläutern.

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4. Aktueller Sachstand Flüchtlinge / Einsatz Integrationsmanager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.05.2023 eine Anfrage zum Thema Integrationsmanagement an die Verwaltung gerichtet und um nähere Erläuterungen gebeten hat. Die Verwaltung hat daraufhin mit den zuständigen Sachbearbeitern bei der Stadt Giengen, Frau Emmerling (Amtsleitung) und Frau Szimeth Kontakt aufgenommen und um einen Gesprächstermin gebeten. Dieser hat am 11.07.2023 stattgefunden.

In diesem Rahmen wurde besprochen, dass Frau Emmerling und Frau Szimeth eine kurze Präsentation erstellen. Bürgermeister Schabel kann die beiden Damen in der heutigen Sitzung begrüßen. Sie werden die beiliegende Präsentation vorstellen und zu Fragen rund ums Integrationsmanagement Stellung nehmen.

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2023-09-21 Präsentation Integrationsmanagement Dischingen 23.pdf

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5. Vierte Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 zum Bebauungsplan "Kanzeltal"in Dischingen,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 5

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Dirk Schabel Herrn Zorn von stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen begrüßen. 

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die ersten Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Die weiteren Schritte zum Vollzug der Flächennutzungsplanänderung sind:

  1. Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
  2. Billigung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung
  3. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurf

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Dischingen sind die Flächen für das geplante Vorhaben „Freiflächenphotovoltaikanlage“ als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen und sollen nun zu Sonderbauflächen geändert werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 12.06.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 4 Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung fand vom 03.07.2023 bis 02.08.2023 (je einschließlich) statt. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die vorgetragenen Stellungsnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 (Abwägungsliste) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und der Planer zusammengefasst.

Anregungen und Ergänzungen sind in der vorliegenden Fassung der Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

Dokumente
Download Abwaegungtabelle FLNPÄ Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download Begründung FLNPÄ Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download Kartenausschnit FLNPÄ Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download Praesentation_GRoe_2023-10-09 (003).pdf

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6. Bebauungsplan Kanzeltal in Dischingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffenltiche Auslegungdes Planentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Dirk Schabel begrüßt zu diesem Punkt der Tagesordnung Herrn Zorn von stadtlandingenieure aus Ellwangen.

Herr Zorn erläutert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kanzeltal und der örtlichen Bauvorschriften vom 03.07.2023 bis 02.08.2023 (je einschließlich) stattfand. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs benachrichtigt.

Die vorgetragenen Stellungsnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 (Abwägungsliste) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und der Planer zusammengefasst und werden von Herrn Zorn erläutert.

Anregungen und Ergänzungen sind in der vorliegenden Fassung der Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

Dokumente
Download Abwaegung_VE_BPL Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download Anhang 1_Bestandsplan Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download Anhang 3_saP Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download Anhang_2_Eingriffsermittlung Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download Anlage 1_Bestand Vögel Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download Anlage_1_Umweltbericht Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download Begruendung Kanzeltal 09.10.2023.pdf
Download E_Kanzeltal_2023-10-09.pdf
Download Textteil Entwurf Bbpl Kanzeltal 09.10.2023.pdf

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7. Wunsch des Härtsfeldmuseumsbahnvereins zum Ausbau der Strecke bis zum Bahnhof Dischingen: aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 7

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Herrn Kuhn vom Härtsfeld-Museumsbahnverein (HMB) begrüßen.

1) Ausbauwunsch des Härtsfeld-Museumsbahnverein e.V.

Bürgermeister Schabel erläutert, dass er im November des vergangenen Jahres zu einem Gespräch mit Vertretern des HMB, eines Landtagsabgeordneten des Ostalbkreises und dem Bürgermeister der Stadt Neresheim eingeladen wurde.

Nachdem der HMB den Streckenabschnitt von der Sägmühle bis zum Bahnhof Katzenstein fertiggestellt hat, stehen vom Verein Überlegungen zum Ausbau des Streckenabschnitts vom Bahnhof Katzenstein bis zum Bahnhof Dischingen an. Der Bahnhof Dischingen befindet sich im Eigentum des Vereins uns wurde in den letzten Jahren saniert.

Im vergangenen Jahr hatte sich die Situation so dargestellt, dass der HMB den Ausbau mit finanzieller Unterstützung des Landes, der beiden Gemeinden und der beiden Landkreise und der Einbringung von Eigenleistungen vornehmen wollte. Zwischenzeitlich hat sich die Situation nach Aussage des HMB dahingehend verändert, dass von den Gemeinden und Landkreisen keine finanzielle Unterstützung mehr erforderlich wäre. Demnach wären 80% der Kosten durch Fördergelder des Landes zu decken, die restlichen 20% wären durch Eigenleistung zu erbringen. Von der Gemeinde müssten nach der jüngsten Aussage von Vereinsvertretern nur die für den Ausbau erforderlichen Grundstücke eingebracht werden.

2) Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen

a) Grundstücksverhältnisse am „Spitzigen Berg“
In den vergangenen Jahren konnte von den Amtsvorgängern von Bürgermeister Schabel mit viel Mühe und Verhandlungsgeschick Grundstücke erworben werden mit dem Ziel, ein Erschließungskonzept für das Areal „Spitziger Berg“ auf den Weg zu bringen. Am 28.12.2022 konnte der vorerst letzte Grunderwerb (Teil von Flurstück 2848) im potenziellen Baugebiet „Spitziger Berg“ getätigt werden. Damit wäre das Gebiet soweit arrondiert und ermöglicht somit eine potenzielle Erschließung. Dem Umstand, dass für die Grunderwerbe ein längerer Zeitraum erforderlich war, sollte Rechnung getragen und im Falle einer Erschließung mit Sorgfalt und Bedacht vorgegangen werden.

b) Erschließungskonzept mit Einbindung der Bahntrassse
Soweit ein Erschließungskonzept mit Einbindung der Bahntrassse auf den Weg gebracht wird, wäre nach Einschätzung der Verwaltung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein immissionsschutzrechtliches Gutachten erforderlich. In Dischingen würde es sich um einen kompletten Neubau der Schienen (1972 Verkehr eingestellt und Schienen zurückgebaut, somit kein Bestandsschutz) auf der Strecke Katzenstein-Dischingen handeln, so dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen. D.h. in den Planungen müssten ggf. noch eventuelle Lärmschutzwände berücksichtigt werden. In diesem Falle wäre vor dem Planungsprozess zwingend zu klären, wer die Kosten für das Gutachten und ggf. notwendige Lärmschutzmaßnahmen angesichts aktuell hoher Erschließungskosten trägt.

Nachrichtlich: Für das Areal „Spitziger Berg“ liegt eine Entwurfsplanung für ein Erschließungskonzept aus dem Jahr 1994 vor. Ebenso ein Schallgutachten. Dieses wurde ausgehend von dem Getreidesilo der BAG sowie dem Verkehrslärm berechnet. Es wurde damals vom Gutachter ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 2,5 m vorgeschlagen. Durch diese Maßnahme würde aber nur der Lärmpegel im Erdgeschoß gemindert, nicht jedoch die Lärmimmissionen in den Dachgeschoßwohnungen. Deshalb wurde vorgeschlagen die Lärmschutzwand auf 4 m zu erhöhen. Ebenso wäre die Staubentwicklung gutachterlich zu beurteilen.

c) Erschließungskonzept ohne Einbindung der Bahntrassse
Diese Konstellation wäre für die Gemeinde vorteilhafter. Die Gemeinde würde zunächst einen Bebauungsplan für das Areal „Spitziger Berg“ verabschieden und zeitlich nachgelagert über einen möglichen Ausbau der Härtsfeld-Museumsbahn beraten. Damit wäre der HMB gefordert, die Auflagen des Bebauungsplans zu erfüllen und insbesondere Grenzwerte einzuhalten.

d) mögliche Bauplatzverkäufe an der Bahnlinie
Soweit die aufgeworfenen Fragen unter a) und b) geklärt wären, würde sich nach Meinung der Verwaltung die schwierigste Frage anschließen, ob es der Gemeinde gelingen wird, Bauplätze in Gleisnähe zu verkaufen und falls ja, zu welchem Preis. Die Finanzlage der Gemeinde erlaubt derzeit keine Experimente in dieser Hinsicht.

e) einzubringende gemeindeeigene Grundstücksflächen
Der Ausbau der Härtsfeld-Museumsbahn bis zum Bahnhof Dischingen unterscheidet sich vom Ausbau der bisherigen Streckenabschnitte in einem wesentlichen Punkt: beim Grund und Boden, der für die Gleisanlagen zur Verfügung gestellt werden muss, handelt es sich nicht um „Unlandflächen“ außerhalb des Ortes. Vielmehr wären die Flächen beim Bahnhof Dischingen Teil einer Erschließungsmaßnahme und damit wären die einzubringenden Flächen mit den aktuellen Bodenrichtwerten von 110 – 145 € / m² zu bewerten. Hierzu wurden vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim zwei Entwürfe erstellt (siehe Anlage).

Die erste Variante berücksichtigt den Gleisverlauf, wie er vom HMB vorgeschlagen wurde. Die Fläche, die von der Gemeinde einzubringen wäre beträgt rund 1.600 m², was einem Grundstückswert von 176.000 € - 232.000 € entspricht. Eine Umsetzung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, da der Abstand zwischen Gleisanlage und dem Wertstoffcenter nur eine Straßenbreite von rund 4,50 m berücksichtigt.

In der zweiten Variante wurde das Rangiergleis Richtung „Spitziger Berg“ verlagert, was umsetzbar und bei einer einzubringen Fläche von rund 2.200 m² bzw. einem Grundstückswert von 242.000 € - 319.000 € entspricht.
3) Bewertung
Der Wunsch des HMB, die Strecke vom Bahnhof Katzenstein bis zum Bahnhof Dischingen auszubauen, erscheint auf Grund der Tatsache, dass er Eigentümer des Bahnhofs in Dischingen ist absolut nachvollziehbar und berechtigt. Ob und in wie weit durch den Ausbau bis Dischingen ein touristischer Mehrwert geschaffen wird, kann aktuell nicht beantwortet werden. Aus Sicht der Verwaltung sind die o.g. Argumente vor einer Zusage zum Ausbau zwingend zu berücksichtigen. Der nächste Schritt wäre, zunächst die Entwicklungsmöglichkeiten dieses Areals in Form eines Erschließungskonzeptes zu erheben bevor eine Entscheidung über den möglichen Ausbau der Härtsfeld-Museumsbahn getroffen wird.

Dokumente
Download 2023-09-24 aktuelle Grundstückssituation Spitziger Berg.pdf
Download 2023-09-04 Variante 1 mit Luftbild.pdf
Download 2023-09-04 Variante 2 mit Luftbild.pdf

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8. Kindergartenbedarfsberechnung 2023/2024 - 2025/2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 8

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 29.07.2020 die letzte Kindergartenbedarfsplanung zustimmend zu Kenntnis genommen hat.

Gegenstand des damaligen Beschlusses war, dass die Verwaltung beauftragt wird, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten im Kindergarten Frickingen zu prüfen, in wie weit ein erweitertes Angebot bis hin zu einer Ganztagesbetreuung möglich ist. Weiterhin sollte mittelfristig an die Einrichtung eines Waldkindergartens gedacht werden.

Beide Konzepte wurden bislang nicht weiterverfolgt. Für den Kindergarten Frickingen wurde zum 01.04.2021 Nicole Tuschke als Leiterin eingestellt und die Einrichtung zum Kindergarten mit Naturprofil weiter entwickelt.

Für die Kindergartenbedarfsberechnung hat die Verwaltung in der Vergangenheit das Berechnungstool des Landesverbands katholischer Kindertagesstätten (LVKITA) verwendet. Nachdem die Auswertungen komplex und damit eher schwer verständlich waren, hat die Verwaltung eine eigene Darstellung gewählt. Die Berechnungsmethodik ist identisch mit der des LVKITA. Auch die Gemeinde Nattheim hat zwischenzeitlich für ihre Einrichtungen eine eigene Berechnung entwickelt.

Die Kindergartenbedarfsberechnung für die Jahre 2022/2023 und 2023/2024 wurde am 15.05.2023 in nicht-öffentlicher Sitzung vorberaten. Ergebnis dieser Vorberatung war u.a. der Wunsch des Gemeinderats, frühzeitiger die Berechnung vorzulegen, um den Bedarf an Kindergartenplätzen vorausschauend planen zu können.

Das Ziel der Berechnung ist eine Vorausschau im Ü3-Bereich bis zum Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage der aktuell vorliegenden Geburten bis August 2023. Unter Berücksichtigung von verzögerten Meldungen durch Krankenhäuser, ist davon auszugehen, dass die vollständigen Daten regelmäßig bis Ende September vorliegen sollten. Die Verwaltung plant, die Kindergartenbedarfsberechnung regelmäßig auf die Tagesordnung einer Sitzung im Herbst zu nehmen.


Bewertung:
Für das Kindergartenjahr 2023/2024 und 2024/2025 stehen auf Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen jeweils bis mindestens März ausreichend Plätze zur Verfügung. Von April bis August kann es ggf. zu einem Engpass kommen. Ursächlich hierfür sind die beiden geburtenstarken Jahrgänge 2020 mit 50 und 2021 mit 49 Geburten. In der Vergangenheit wurden jährlich zwischen 38 und 45 geboren. Im Kindergartenjahr 2025/2026 sollte sich die Situation wieder entspannen, aufgrund des geburtenschwächeren Jahrgangs 2022.

Zudem bleibt abzuwarten, in wie weit sich der neue Kriterienkatalog der katholischen Kirche (Nachrichtenblatt Nr. 02/2023 vom 13.01.2023, Auszug liegt als Anlage bei) bemerkbar macht. Falls konsequent alle Plätze und diese nur mit Ü3-Kindern belegt werden, würde sich die Zahl der verfügbaren Plätze von 162 auf 178 erhöhen.

Die Verwaltung hat im Sommer das Angebot des Vereins für Kindertagespflege unterstützend beworben. Bisher gab es in der Gemeinde nur eine „aktive“ Tagesmutter. Das Ziel ist es, das Konzept der Tagespflege als ergänzendes Angebot zu etablieren. Damit könnte der Bedarf auf Grundlage der derzeitigen Berechnungen in den nächsten Jahren weitestgehend bedient und insbesondere Spitzen abgedeckt werden.

Eine Aussage zur weiteren konzeptionellen Entwicklung ist mit der Kindergartenbedarfsberechnung nicht verbunden. Derzeit befindet sich die Verwaltung in Abstimmungsgesprächen mit der Katholischen Kirchengemeinde. Sobald dazu Ergebnisse vorliegen, soll die Berechnung um eine Kindergartenbedarfsplanung ergänzt werden.

Der Gemeinderat nimmt die Kindergartenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2023-09-21 Kindergartenbedarfsberechnung bis 2025-2026.pdf
Download 2023-01-13 Auszug Nachrichtenblatt Aufnahmekriterien kirchliche Kindergärten.pdf

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9. Punktesystem zu den Vergabekriterien für einen Kinderbetreuungsplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Maiershofer erläutert, dass der Gemeinderat am 15.05.2023 die Einführung eines zentralen Anmeldeverfahrens für die Kindertagesstätten der Gemeinde Dischingen beschlossen hat. 

Vor dem Hintergrund eines knappen Platzangebotes gewinnt eine transparente Platzvergabe an Bedeutung. Liegen mehr Aufnahmeanträge vor, als Plätze in den Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist ein sachgerecht ausgestaltetes Verfahren zur Vergabe der Betreuungsplätze durchzuführen. 

Bei der Vergabe der Betreuungsplätze sind die für Tageseinrichtungen geltende Grundsätze der Förderung gemäß § 22 SGB VIII zu berücksichtigen, da diese Hinweise für sachgerechte Auswahlkriterien im Rahmen dieses Vergabeverfahrens geben. 

Bei den Vergabekriterien muss es sich um sachgerechte Entscheidungskriterien ohne Wertungsspielräume handeln, die unmissverständlich klar definiert sind und mit Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar sein müssen. Es gibt somit bei der Platzvergabe keine Ermessensspielräume mehr für die jeweiligen Einrichtungsleitungen bzw. Kindergartenträger.


Rechtsanspruch auf bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen

Eltern haben nach § 22 SGB VIII für ihre Kinder im Alter ab einem Jahr bis einschließlich 
schulpflichtigem Alter gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Heidenheim) einen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Um die Vergabe der Betreuungsplätze künftig besser nachvollziehbar zu machen, soll mit den neuen Vergabekriterien ein Punktesystem eingeführt werden; die Gesamtpunktzahl bestimmt die Rangfolge der Platzvergabe für alle Einrichtungen in gemeindlicher und in kirchlicher Trägerschaft. Für jedes Kind soll künftig ein Vergabeprotokoll mit Punktevergabe angefertigt werden. 

In ganz Deutschland ist ein wachsender Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen. Durch steigende, bzw. gleichbleibend hohe Geburtenzahlen und den Zuzug von Familien in attraktive Städte und Gemeinden erhöht sich der Bedarf an Betreuungsplätzen. Hinzu kommt, dass viele Eltern die Berufstätigkeit zeitnah nach der Elternzeit wieder aufnehmen möchten oder müssen.




Platzvergabekriterien 

  • Vorrangig und damit außerhalb des Punktesystems, sind Kinder in den Kindertageseinrichtung aufzunehmen, deren Kindeswohl gefährdet ist, oder Kinder mit einem festgestellten Förderbedarf.

  • Es werden Punkte für die Beschäftigung des/der Erziehungsberechtigten vergeben. Beschäftigten werden Personen gleichgesetzt, die in einer Bildungsmaßnahme/Hoch-/Schulausbildung sind oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten, bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind oder die Pflege von Angehörigen zu Hause ab Pflegegrad 3 übernehmen.

Darüber hinaus gibt es je nach familiärer Situation Punkte, beispielsweise bei einem Wechsel von einer Krippen- in eine Kindergartengruppe derselben Einrichtung, ein Kind im Vorschulalter oder der Besuch eines Geschwisterkindes der gewünschten Einrichtung.

Für Krippenkinder, die bis einschließlich Kindergartenjahr 2023/2024 aufgenommen wurden, gilt eine Bestandgarantie, dass diese beim Wechsel von U3 nach Ü3 in derselben Einrichtung einen Kindergartenplatz bekommen.

Das Punktesystem zu den Vergabekriterien ist unter Punkt 2.3.3 in der Anlage zu finden. Bei der Verteilung der Punkte hat sich die Verwaltung an Kommunen (Stadt Herbrechtingen, Stadt Überlingen, Stadt Sinsheim, Gemeinde Dettenheim, Stadt Villingen-Schwenningen) orientiert, die Ihre Kriterien veröffentlicht haben. Alle haben eine ähnliche Punkteverteilung.

Dokumente
Download Punktesystem zu den Vergabekriterien für einen Betreuungsplatz.pdf

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10. Spendenannahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 10

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung (GemO) das Einwerben von Spenden durch die Änderung der Gemeindeordnung in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen wurde. Demnach dürfen der Gemeinde zugegangene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur vom Gemeinderat angenommen werden.
Der Gemeinderat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 27.02.2023 Spenden angenommen.

Weiter sind folgende Spenden bisher eingegangen:

Datum
Spender/in
Beschreibung
Betrag in Euro
Noch in 2022
Kurt Wöller Gartenbau, Ballmertshofen
Sachspende: Pflege der Beete vor dem Schloß und in der Oberdorfstraße in Ballmertshofen
186,83
15.05.2023
Fa. Aufheimer GmbH u. Co. KG, Dischingen
Sachspende: Kupfer-Schutzdach neu angefertigt und montiert für das Holzkreuz am alten Ortsfriedhof
999,72
22.05.2023
Heidenheimer Volksbank eG, Heidenheim
Spende aus Reinertragsmitteln des VR-GewinnSparens für Ausrüstung an die Feuerwehrabteilung Demmingen
500,00
01.06.2023
Jagdgenossenschaft Frickingen
Spende für die Ortschaftsverwaltung
200,00
01.06.2023
Jagdgenossenschaft Frickingen
Spende für den Kindergarten Frickingen 
200,00
10.07.2023
Stiftung Erich und Hildegard Genath c/o RHK Russ Heible Kubina GmbH  Co. KG, Heidenheim
Spende für die Außenanlagen des Kindergartens Frickingen
5.000,00
24.07.2023
Kreissparkasse Heidenheim, Heidenheim
Spende für Bastelmaterial Kinderferienprogramm
100,00
20.09.2023
Randler Janzen GbR, Hofen
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
500,00
25.09.2023
Härtsfelder Familienbrauerei Hald e.K., Dunstelkingen
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
200,00
26.09.2023
Karl Pappe Bauunternehmung GmbH, Dunstelkingen
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
500,00
26.09.2023
Mehrere Einzelpersonen
Spende für die Defi-Gruppe Dunstelkingen
440,00

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11. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 11
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11.1. Baugesuch Abbruch eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Maschinenhalle, Kasperlesgäßle 6, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Abbruch eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Maschinenhalle

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 17, Kasperlesgäßle 6, Demmingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Für den Neubau des Wohnhauses und einer Maschinenhalle soll zuvor ein Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 25,00 m x 15,00 m erfolgen. Das nicht unterkellerte 2-geschossige Wohnhaus mit angegliederter Maschinenhalle sowie Hackschnitzel-Heizanlage ist mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 25,00 m x 14,90 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 50°, eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 5,65 m sowie eine Firsthöhe von ca. 11,10 m. 
Die bestehende Betonwand auf der Südseite mit den Außenmaßen von ca. 8,70 m x
5,50 m soll an das Wohnhaus integriert werden und wird als Carport genutzt. Die Wandhöhe hier beträgt ca. 1,80 m ab OK RFB. Darüber wird mit Stützen auf den bestehenden Betonwänden ein Balkon für das OG errichtet. An der Ostseite ist im EG eine Terrasse an das Wohnhaus mit den Außenmaßen von ca. 6,00 m x 3,00 m vorgesehen.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Kasperlesgäßle 6, Demmingen.pdf

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 12
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12.1. Bekanntgabe zur Anfrage Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich "Am Baumwolf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 12.1

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erläutert, dass in der Sitzung am 11.09.2023 dem Gemeinderat die Stellungnahme des Landratsamtes Heidenheim mitgeteilt wurde, dass die Straße „Am Baumwolf“ nicht für den Ausbau einer Spielstraße geeignet ist.

Eine Spielstraße ist eine Straße in der Kinder und Fußgänger immer Vorrang haben und in der Regel für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Sie dient rein dem Aufenthalt von Personen und dem Zugang zu Wohnhäusern. Die Richtgeschwindigkeit ist zwischen 4 und 7 Km/h. (Schrittgeschwindigkeit)

Im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger zwar die Straße in voller Breite benutzen, Autos, Fahrräder und andere Fahrzeuge dürfen auf der Straße aber auch fahren. Diese Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle hat.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2022 wurde angeregt, dass beim Ausbau der Straße „Am Baumwolf“ die Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen soll und die Fußgänger Vorrang haben. Daraufhin antwortete das ausführende Planungsbüro, dass eventuell im Bereich zur Schloßstraße hin ein verkehrsberuhigter Bereich möglich wäre aber nicht im Bereich der Parkplätze, da diese befahrbar sein müssen und Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich nur in ausdrücklich dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Die Planung und Umgestaltung hat nach wie vor die Parkplätze für das Lehrpersonal wie bisher vorgesehen.

Nur den vorderen Abschnitt als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, ändert nichts daran, dass die Straße dadurch weniger frequentiert und weiterhin als Durchfahrtsstraße zur Schule und Kindergarten genutzt wird. Deshalb ist die Ausweisung nur für diesen Bereich nach Auffassung der Verwaltung nicht geeignet. Der Bereich ist jedoch in der Tempo 30 Zone. 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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12.2. Bekanntgabe Rathausneubau und Einbeziehung denkmalgeschütztes Rathausgebäude; Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 12.2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet über den folgend aufgeführten Sachverhalt.

a) Historie:

31.12.2021:        Die ursprünglich geplanten Gesamtkosten zur Umsetzung der Konzeption lagen bei 5.571.000 Euro. Diese lagen auch dem Förderantrag beim Ausgleichstock zu Grunde. Über den Antrag wurde positiv entschieden und eine Förderung in Höhe von 845.000 Euro bewilligt.

04.04.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.629.981 Euro

23.05.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.887.723 Euro. Herr Kayser hat in diesem Zusammenhang gewisse Einsparpotenziale in Höhe von 255.903 Euro ermittelt, so dass die Kostenschätzung im Mai 2022 bei 6.631.820 Euro lag. 
Nach längerer Diskussion hat der Gemeinderat dann mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeinde verzichtet auf die sofortige Vergabe und verlegt die Entscheidung auf den 01.10.2022. Architekt Bennet Kayser wird beauftragt, die zusätzlichen Gewerke zu bepreisen und die aktuellen Gewerke zu überprüfen.

~ 15.10.2022        Rücksprache mit Herrn Kayser: im Vergleich zur Kostenschätzung vom Mai 2022 keine wesentlichen Veränderungen bei den Kosten kein Anlass erneut im Gemeinderat über denselben Sachverhalt erneut zu beraten
30.01.2023        Bericht in öffentlicher Sitzung, dass aufgrund der o.g. Kostensteigerungen verbunden mit der jüngsten Entwicklung der Einnahmesituation (Gewerbesteuer) am bisherigen Konzept nicht festgehalten werden kann ohne dass weitere geplante Maßnahmen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können.

Das städtebauliche Konzept der Gemeinde hat auch vorgesehen, dass nach dem Rathausneubau zu einem späteren Zeitpunkt das denkmalgeschützte historische Rathaus saniert werden sollte. Aufgrund des nach wie vor gebotenen Handlungsbedarfs hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, dass das Büro KAYSER Architekten aus Aalen mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden soll. Gegenstand dieser Machbarkeitsstudie soll eine reduzierte Kubatur der bisherigen Planung sein unter Einbindung des historischen Rathauses.

Die Einbindung des historischen Rathauses zugunsten einer Kostenreduzierung beim Neubau hat vor allem wirtschaftliche Gründe:
  • Neubau: Förderquote effektiv 18%,
  • Sanierung: Förderquote effektiv 51% zuzüglich ggf. Denkmalschutz.

Zwischenzeitlich ist die digitale Vermessung des historischen Rathauses erfolgt (da Bestandsdaten unvollständig und z.B. keine Schnitte vorliegen). Die Daten wurden dem Büro Kayser zur Verfügung gestellt.

Die Kontaktaufnahme mit dem Landesdenkmalamt hat sich zunächst schwierig gestaltet, da aus Personalmangelgründen aktuell kein Ansprechpartner für den Landkreis Heidenheim zur Verfügung steht. Ein geplanter gemeinsamer Vor-Ort-Termin im Mai wurde von dort wieder abgesagt. Am 23.06.2023 konnte ein Online-Meeting zwischen Landesdenkmalamt, Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Heidenheim und der Verwaltung stattfinden.
Geklärt werden sollten insbesondere mögliche Eingriffe in die Bausubstanz wegen Schaffung von Barrierefreiheit bzw. Belichtung der Räume (Anbau Aufzug, Gauben, Dachflächenfenster, Entfernung bzw. Verschiebung von Wänden, etc.). 

Wie zu erwarten war, konnten diese Fragen zunächst nicht geklärt werden, denn das Landesdenkmalamt benötigt für die Beurteilung des weiteren Vorgehens zunächst eine bauhistorische Untersuchung durch einen Bauforscher. Dieser soll eine Bauphasen- bzw. Alterskartierung vornehmen. Dazu zählen u.a. Untersuchung des Zustandes des Dachstuhls und der Wände (verschalt), Decken (abgehängt) und der Deckenaufhängungen im denkmalgeschützten Rathausgebäude, um Aufschluss über mögliche Nutzungen in Bezug auf Tragkraft und Kopfhöhe zu erhalten.

Vom Landesdenkmalamt wurden Referenzadressen und eine Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Das Büro Kayser hat daraufhin vier Angebote eingeholt und die Gemeindeverwaltung den günstigsten Anbieter (nach Rücksprache mit dem Büro Kayser) mit der Bauaufnahme und der Bauhistorischen Untersuchung des Rathausgebäudes zum Preis vom 11.864,30 € beauftragt.

Am 31.08.2023 fand die erste Begehung mit dem Auftragnehmer, dem Bauforscher Markus Numberger, Büro für Bauforschung und Denkmalschutz aus Esslingen am Neckar mit Ortsbaumeister Harald Wörner statt. Im Zuge dessen wurden Markierungen am Übergang Wand-Decke in den verschiedenen Räumlichkeiten angebracht. Diese Stellen (Beispiel siehe Anlage) werden am 02.10.2023 (Brückentag) durch zwei Mitarbeiter des Bauhofs geöffnet, damit nachfolgend die Begutachtung durch den Bauforscher stattfinden kann.



Der nächste Schritt:
Nach Vorlage des Untersuchungsergebnisses ist ein Termin mit dem Landesdenkmalamt geplant, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach diesem Abstimmungstermin können die nächsten Planungsschritte abgestimmt werden.


Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2023-09-28 Beispielbilder Bauöffnungen Rathaus.pdf

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12.3. Bekanntgabe Weitsprunganlage und Tartanbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 12.3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass die Weitsprunganlage auf dem Gelände des Sportplatzes in sehr schlechtem Zustand war und die Anlaufbahn aufgrund von Unebenheiten nicht mehr gefahrlos verwendet werden konnte. Aus diesem Grund wurde der Bauhof mit dem Rückbau beauftragt. Die Arbeiten sind abgeschlossen und es wurde frisch eingesät. Im Hinblick auf die Heimattage ist es wichtig, dass das Areal einigermaßen ansprechend aussieht. Dies wäre mit der Anlage nicht mehr gegeben.


Zudem befindet sich der Anlauf der Weitsprunganlage mitten in der Einwurfschneise der Hammerwurfanlage. Aus dieser Situation resultieren mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die starken Beschädigungen der Anlaufbahn.


Die Verwaltung hat bereits mit Landschaftsarchitekt Walter Kontakt aufgenommen. Er hat in der Vergangenheit schon mehrere Sportanlagen geplant. Ein Vor-Ort-Termin hat dazu bereits auch stattgefunden, zu dem auch Vertreter des Sportvereins anwesend waren. 

Es ist angedacht, die Weitsprunganlage südlich des Sportplatzes neu zu errichten und in dem Zusammenhang auch den Tartanbelag der 100m-Bahn zu erneuern. Eine Abstimmung mit der Egauschule ist auch erfolgt; sie ist in die Planung eingebunden.
Das Konzept wird in der Novembersitzung vorgestellt. Die Verwaltung prüft aktuell, ob die Kriterien für ein Förderprogramm erfüllt werden können.


Der Gemeinderat nimmt diese Ausführung zur Kenntnis.

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12.4. Bekanntgabe Gestaltung und neue Angebotsformen Friedhof Taxis; Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 12.4

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.06.2023 dem vorgestellten Konzept zur Aufnahme von neuen Bestattungsformen und einer damit verbundenen teilweisen Neugestaltung des Friedhofs Taxis zugestimmt hat (siehe Anlage). Im Jahr 2023 sollte im ersten Bauabschnitt die Möglichkeit für Baumbestattungen (Urnen) und Rasengräber (Erdbestattungen) geschaffen werden.

Aktueller Sachstand:

Baumbestattungen:
Vor der Anpflanzung war es erforderlich mehrere alte Beton-Grabfundamente auszugraben und zu entsorgen. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Bepflanzung mit 2 Bäumen für die Urnenbestattung und anschließender Humusierung ist im Oktober vorgesehen.


Rasengräber:
Auch hier mussten vorab die bestehenden Beton-Grabfundamente entsorgt werden. Danach wurde das neue Fundament für die Grabsteine der zukünftigen Rasengräber betoniert. Abschließend wurde das Betonfundament für die Optik mit Granitplatten belegt. Nach der Aushärtung des Granitplattenbelag wird der Bereich fertig humusiert.


Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2023-04-24 Friedhof Taxis_VE Gesamtmaßnahmen_VE_m200_mit Maßnahmen.pdf

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12.5. Bekanntgabe Außenprüfung Sozialversicherung für die Jahre 2019-2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 12.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel gibt bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung (Standort Aalen) am 21.08.2023 bei der Gemeindeverwaltung eine Sozialversicherung-Außenprüfung vorgenommen hat. Geprüft wurde der Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2022.

Die Prüfung ergab bis auf eine Nacherhebung von 64,80 Euro keine Feststellungen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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12.6. Bekanntgabe Bürgerinformationsabend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 12.6

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung plant, den bisherigen Neujahrsempfang durch einen Bürgerinformationsabend im Herbst zu ersetzen. Dieser findet am Donnerstag, 30.11.2023 um 18 Uhr in der Egauhalle statt.

In diesem Rahmen sollen Personen mit einem besonderen ehrenamtlichen Engagement sowie Einzelsportler und Mannschaften aller Altersgruppen für ihre sportlichen Erfolge geehrt werden. Der Aufruf erfolgte im Nachrichtenblatt Nr. 37/2023 vom 15.09.2023.

Darüber hinaus ist geplant, das Konzept etwas zu verändern und aktuellen sowie wichtige Themen mehr in den Vordergrund rücken.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

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12.7. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 12.7

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo, 06.11.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 20.11.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 04.12.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 18.12.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 15.01.2024:        Gemeinderatssitzung – Beschlussfassung Haushalt



Nachrichtlich Kreistag:
23.10.2023, 18.12.2023

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 13

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

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14. Einwohnerfragen zur Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 09.10.2023 ö 14

Sachverhalt

Die Fragen einer Einwohnerin beziehen sich auf den Zeitplan für das einzuführende Punktesystem zu den Vergabekriterien für einen Kinderbetreuungsplatz und ob aktuelle Zusagen der Kindertagesstätten weiterhin gelten. 

Gemeindemitarbeiterin Maiershofer erläutert, dass es erstmals für das Kindergartenjahr 2024/2025 gelten soll und die aktuellen Zusagen Bestandskraft haben.

In Bezug auf die Vergabekriterien für einen Kinderbetreuungsplatz möchte eine weitere Einwohnerin wissen, ob Selbstständige den Beschäftigten gleichgesetzt werden und ab wann Kinder über die zentrale Vergabe angemeldet werden können. 

Gemeindemitarbeiterin Maiershofer erklärt, dass Selbstständige als Beschäftigte zählen. Zudem erläutert sie, dass die Anmeldung von Kindern über die zentrale Vergabe Ende Oktober/Anfang November freigeschaltet wird. Eine Veröffentlichung wird über das Nachrichtenblatt sowie über die Homepage der Gemeinde Dischingen erfolgen.

Datenstand vom 18.12.2023 14:41 Uhr