Datum: 27.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Technische Optimierung von RÜB im Gemeindegebiet Dischingen - Vergabe der Gewerke Tief- und Rohbauarbeiten, Maschinentechnik, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten und EMSR-Technik
3 Kindergarten mit Naturprofil Frickingen, Gestaltung der Außenanlagen
4 Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2023
5 Vergabe für den Abschluss eines Leasingvertrags für die Überlassung von Kopiersystemen
6 Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
7 Sachstandsbericht Heimattage 2024
8 Überprüfung der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen im Hinblick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2024
9 Befreiungen für das Baugebiet "An der Halde/ Mühlbergstraße"
10 Einvernehmen zu Bauanträgen
10.1 Baugesuch Neubau einer land- und forstwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Alter Posthof 3, Eglingen
10.2 Baugesuch Nutzungsänderung: Teil des ehemaligen Stalls in Produktionsstätte, Mühlstr. 3, Dunstelkingen
10.3 Baugesuch -Bauvoranfrage- Errichtung von 2 Großraum-Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen, Schloßstr. 23, Dischingen
10.4 Baugesuch -Bauvoranfrage- Abriss Scheune und Stallung, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Vollgeschossen, An der Halde 9, Dischingen
10.5 Baugesuch Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohnheinheiten, Fleinheimer Str. 33, Dischingen
10.6 Baugesuch Einbau einer zusätzlichen Wohnung in ein bestehendes Einfamilienwohnhaus durch Aufbau eines kompletten Geschosses, Wagenhofer Str. 16, Demmingen
10.7 Baugesuch Umbau Dachgeschoss Bühne zum Wohnen, Keltenweg 6, Dischingen
10.8 Baugesuch Anbau einer Werkstatt mit Lagerraum an ein bestehendes Einfamilienhauses, Abbruch einer Fertigteilgarage, Fuchssteige 4, Ballmertshofen
11 Bekanntgaben
11.1 Bekanntgabe Sachstand Breitbanderschließung
11.2 Bekanntgabe Rettungspunkte
11.3 Gemeindewald Dischingen: Naturalvollzug und Abschluss 2022 und Haushaltsplanung 2023
11.4 Bekanntgabe Bürgeramt Redaktionsschluss und Ausweis
12 Anfragen
12.1 Antrag Behandlung nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil

zum Seitenanfang

1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur gibt nachfolgenden nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschluss bekannt: 

    1. Personalangelegenheit: Bürgeramt Erhöhung Beschäftigungsumfang Claudia Schlott

Da die Einarbeitungszeit im Bürgeramt aufgrund der Komplexität und der teilweise nur saisonal anfallenden Aufgaben längere Zeit in Anspruch nimmt und 2023 bereits die Vorarbeiten für die Europa- und Kommunalwahl im Jahr 2024 beginnen, wurde der Erhöhung des Beschäftigungsumfangs von Frau Claudia Schlott auf unbestimmte Zeit von 19,5 auf 25 Wochenstunden bzw. rd. 64,1 % zugestimmt.

Der Gemeinderat nimmt den Beschluss zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2. Technische Optimierung von RÜB im Gemeindegebiet Dischingen - Vergabe der Gewerke Tief- und Rohbauarbeiten, Maschinentechnik, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten und EMSR-Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Herrn Täubert von der KOLB Ingenieure GmbH begrüßen.

Bürgermeister Schabel erklärt, dass gemäß den Vorgaben des Umweltministeriums zwischenzeitlich das Entlastungverhalten der Regenwasserbehandlungsanlagen durch entsprechende Messeinrichtungen zu dokumentieren ist. Die Problematik dieser teilweise noch fehlenden Messeinrichtungen bei den einzelnen Becken ist der Gemeinde schon seit Jahren bekannt.

Des Weiteren sind auch noch nicht alle Becken über Fernwirkeinrichtungen an die Kläranlage Dattenhausen des AZV Härtsfeld angeschlossen. Dadurch ist es bisher noch nicht möglich, durch fernwirktechnisch veränderbare und überwachte Mess- und Regeleinrichtungen für einen gesicherten und effektiven Betrieb der Becken im Sinne eines weitergehenden Umweltschutzes zu sorgen. Zusätzlich lässt sich auch der Personaleinsatz bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Becken erheblich reduzieren.

Bedingt durch dieses Manko besteht innerhalb des AZV Härtsfeld ein erheblicher Unterschied bei den Ausrüstungsstandards der einzelnen Becken, so haben die Stadt Neresheim und die Gemeinde Nattheim zwischenzeitlich nahezu alle Becken umfänglich mit erforderlichen Regel- und Messeinrichtungen ausgerüstet. 

Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt, die Regenüberlaufbecken der Gesamtgemeinde zu untersuchen, um Klarheit zu erhalten, wo Bedarf für eine technische Optimierung besteht. Danach wurde eine entsprechende Kostenzusammenstellung erstellt. Die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Optimierung der Becken wurde vorerst auf einen Zeitraum von 2021 bis 2023 geplant. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wurde ein entsprechender Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt, welcher im Juni 2021 bewilligt wurde. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden auf 680.000 € festgesetzt. Das ergibt bei einer Förderung von 80,0 v. H einen Eigenanteil der Gemeinde von 
136.000 €.

In einem ersten Schritt wurde die Sanierung und technische Optimierung des Regenüberlaufbeckens in Dunstelkingen vorgesehen. 

Das Ingenieurbüro Kolb hat die Ausschreibung für die notwendigen Gewerke zur Durchführung der Arbeiten vorgenommen.

Folgende Gewerke werden zur technischen Optimierung des RÜB Dunstelkingen benötigt:

  • Erd-, Beton- und Kabelarbeiten
  • Maschinentechnik
  • EMSR-Technik (Elektrotechnik)
  • Ferntechnische Anbindung

Durch den Gemeinderat konnten dann in seiner Sitzung am 20.09.2021 die Arbeiten für die Gewerke Maschinentechnik und EMSR-Technik (Elektrotechnik) vergeben werden.

Das Gewerk der Ferntechnischen Anbindung des RÜB an die Sammelkläranlage Dattenhausen musste durch den Abwasserzweckverband Härtsfeld vergeben werden.

Da nach der Ausführungsplanung für das RÜB Dunstelkingen und abschließender Rücksprache mit dem Landratsamt Heidenheim noch Veränderungen in dem Gewerk 
Erd-, Beton- und Kabelarbeiten vorgenommen wurden, war vor dieser Vergabe noch ein Erhöhungsantrag zu stellen.

Die Mehrkosten belaufen sich nach der Berechnung des Ingenieurbüros Kolb auf brutto 91.916,79 €. Für diese Mehrkosten wurde am 23.09.2021 ein Erhöhungsantrag gestellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Erhöhungsantrag am 14.10.2021 in Höhe von 86.353,54 € bewilligt. Die Differenz in Höhe von 5.563,25 € muss zu 100 % und der Eigenanteil in Höhe von 20 % mit 17.270,71 € (insgesamt: 22.833,96 €) von der Gemeinde getragen werden. 

Somit konnte dann dieses Gewerk in der Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2021 vergeben werden.

Das Ingenieurbüro Kolb hat nun die Durchführung der Ausschreibungen für die Arbeiten zur Sanierung und technischen Optimierung der noch anstehenden Regenüberlaufbecken vorgenommen.

Folgende Gewerke werden zur technischen Optimierung der restlichen RÜB´s benötigt:
  • Tief- und Rohbauarbeiten (Los 1)
  • Maschinentechnik (Los 2)
  • Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten (Los 3)
  • EMSR-Technik (Elektrotechnik) (Los 4)
  • Ferntechnische Anbindung (Los 5)

Die Arbeiten für die die Tief- und Rohbauarbeiten (Los 1) und der Maschinentechnik (Los 2) wurden am Samstag, 28. Januar 2023, in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer und Aalener Tageszeitungen öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotsunterlagen lagen ab Dienstag, 31. Januar 2023, zur Abholung bzw. dem Versand bereit, welche dann von fünf Firmen für die Tief- und Rohbauarbeiten und von 4 Firmen für die Maschinentechnik angefordert wurden. 

Zur Angebotseröffnung (Submission) am Donnerstag, 23. Februar 2023 gab dann eine Firma für die Tief- und Rohbauarbeiten und drei Firmen für die Maschinentechnik rechtzeitig ein Angebot ab. 

Im gleichen Zeitraum wurden fünf Firmen in Form der Freihändigen Vergabe aufgefordert ein Angebot für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten (Los 3) abzugeben, wobei bis zur Angebotseröffnung am Donnerstag, 23. Februar 2023 kein Angebot abgegeben wurde.
Hier wird vorgeschlagen die Arbeiten nochmals neu auszuschreiben.
Die Arbeiten für die die EMSR-Technik (Elektrotechnik) (Los 4) wurden am Samstag, 11. Februar 2023, in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer und Aalener Tageszeitungen öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotsunterlagen lagen ab Dienstag, 14. Februar 2023, zur Abholung bzw. dem Versand bereit, welche dann von zwei Firmen angefordert wurden.

Zur Angebotseröffnung (Submission) am Dienstag, 07. März 2023 gaben dann zwei Firmen für die EMSR-Technik (Elektrotechnik) rechtzeitig ein Angebot ab.

Wertung der Angebote für die Maschinentechnik und EMSR-Technik durch das Ingenieurbüro Kolb:

Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Wertung der Angebote nach § 16 Absatz 1 ergab, dass keine der anbietenden Firmen auszuschließen ist.

Die rechnerische und technische Wertung ergab keine Beanstandungen. Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt

Nachlässe, Nebenangebote

Keine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt.
Keine der Firmen hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergeben somit folgende Bieterrangfolge:

Maschinentechnik:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Norbert Schütz GmbH & Co. KG                104.954,43 €  (100,0 %)

87737 Boos                                                


2. Platz                                                116.900,58 €   (111,4 %)
                                                       
3. Platz                                                124.202,43 €   (118,3 %)

Kostengegenüberstellung:

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde das Leistungsverzeichnis der ausgeschriebenen Maßnahme im Vorfeld bepreist (Kostenberechnung). Hierfür wurden die derzeit marktüblichen Preise eingesetzt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:



Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

118.678,70 €                                        104.954,43 €  

Ergibt eine positive Differenz von 13.724,27 €. Die Kostenberechnung liegt somit ca. 13,0 % über dem Ausschreibungsergebnis.

Die Firma Norbert Schütz ist dem Ingenieurbüro Kolb als leistungsfähiges und gutes Unternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Projekte anderweitig mit der Firma erfolgreich ausgeführt.


EMSR-Technik (Elektro-Technik):

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Elektro Jerg GmbH                                305.791,02 €  (100,0 %)

73430 Aalen                                                


2. Platz                                                306.310,44 €   (100,2 %)
                                                       
Kostengegenüberstellung:

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde das Leistungsverzeichnis der ausgeschriebenen Maßnahme im Vorfeld bepreist (Kostenberechnung). Hierfür wurden die derzeit marktüblichen Preise eingesetzt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

320.977,91 €                                        305.791,02 €  

Ergibt eine positive Differenz von 15.186,89 €. Die Kostenberechnung liegt somit ca. 5,0 % über dem Ausschreibungsergebnis.

Die Firma Elektro Jerg ist als leistungsfähiges und gutes Unternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen im Bereich Wasserversorgung an verschiedenen Hochbehältern in der Gemeinde Dischingen erfolgreich ausgeführt.

Wertung des einzigen Angebotes für die Tief- und Rohbauarbeiten durch das Ingenieurbüro Kolb:

Tiefbau- und Rohbauarbeiten:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Leonhard Weiss GmbH & Co. KG                335.772,77 €  (137,8 %)

89312 Günzburg

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde das Leistungsverzeichnis der ausgeschriebenen Maßnahme im Vorfeld bepreist (Kostenberechnung). Hierfür wurden die derzeit marktüblichen Preise eingesetzt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

243.609,87 €                                        335.772,77 €  

Ergibt eine negative Differenz von 92.162,90 €. Das Ausschreibungsergebnis liegt somit um ca. 37,8 % über der Kostenberechnung.
Es kann hier kein Vergabevorschlag erteilt werden, da der Angebotspreis des Bieters weit über der ermittelten Summe der Kostenberechnung (37,8 %) liegt. Die in der Kostenberechnung eingesetzten Preise sind, wie schon erwähnt marktüblich. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Ausschreibung für das Gewerk der Tief- und Rohbauarbeiten aufzuheben und die Maßnahme im April 2023 in Einzelgewerken nochmals neu auszuschreiben.

Das Gewerk der Ferntechnischen Anbindung des RÜB´s an die Sammelkläranlage Dattenhausen wird derzeit in Form der Beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben. Die abschließende Vergabe der Arbeiten hierfür erfolgt dann durch den Abwasserzweck-verband Härtsfeld.

Zur Durchführung der Gesamtmaßnahme wurden Haushaltsmittel in Höhe von 891.000 € im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung eingestellt. Auf der Einnahmenseite wurden im Wirtschaftsplan 2023 Fördermittel nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft in Höhe von 622.000 € eingeplant. Die Baukostensteigerung wurde bisher im Beihilfeantrag noch nicht berücksichtigt. Nach der Vergabe aller Gewerke soll im Zuge der Kostenfortschreibung eventuell ein Erhöhungsantrag gestellt werden.

Der Zeitrahmen für die Umsetzung der Arbeiten der gesamten Maßnahme wurde von Anfang Mai 2023 bis Ende April 2024 festgelegt.

Herr Kolb stellt nun die vorgesehene Sanierungsmaßnahmen und technische Optimierung der noch anstehenden Regenüberlaufbecken vor und wird auf die Ausschreibungs-ergebnisse im Einzelnen eingehen.

zum Seitenanfang

3. Kindergarten mit Naturprofil Frickingen, Gestaltung der Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt mit, dass in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 07.11.2022 Landschaftsarchitekt Andreas Walter aus Westhausen mit einer Entwurfsplanung für ein Konzept zur Gestaltung der Außenanlagen des Kindergarten Frickingens beauftragt wurde.

Dieses liegt zwischenzeitlich vor und wurde am 12.03.2023 dem Ortschaftsrat Frickingen in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Zustimmung des Ortschaftsrates liegt vor.

Zur Vorstellung des Konzeptes in der heutigen Sitzung kann Bürgermeister Schabel Landschaftsarchitekt Walter aus Westhausen begrüßen. Zu den weiteren Ausführungen wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen.

Die beiliegende Kostenberechnung war Grundlage für den Haushaltsplan 2023. Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat der Gemeinderat im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die Maßnahme in Bauabschnitte zu unterteilen und für das Jahr 2023 einen Betrag von 50.000 € bereit zu stellen.

Der Vorschlag des Ortschaftsrates Frickingen wäre, nach der heutigen Beschlussfassung die Umsetzung der Maßnahme intern im Detail zu besprechen und zu prüfen, welche Gewerke in Eigenleistung umgesetzt werden können und nur Materialbeschaffungen erfordern und für welche Gewerke eine Vergabe benötigt wird. Deshalb wäre der Beschlussvorschlag, dass die Verwaltung ermächtigt wird, den im Haushaltsplan festgesetzten Betrag von 50.000 € für Material und Dienstleistungen (einschl. Planungsleistungen Herr Walter) nach Rücksprache mit dem Ortschaftsrat Frickingen zu vergeben.

Nachrichtlich: Ursprünglich war für die Umsetzung des Konzeptes ein Förderantrag vorgesehen. Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ war 2022 nach kurzer Zeit überzeichnet. Nach den aktuellen Informationen auf der Homepage soll das Programm nach 2023 verstetigt werden, die Förderrichtlinie zum ursprünglichen Programm wurde zwischenzeitlich entfernt.

Dokumente
Download 2023-03-27-1 Kindergarten Frickingen_Entwurf 200.pdf
Download 2023-03-27-2 Präsentation für GR.pdf
Download 2023-03-27-3 Kostenschätzung vom 07.12.2022.pdf
Download 2023-03-27-4 Kindergarten Frickingen_Beispielfotos.pdf

zum Seitenanfang

4. Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Kübler berichtet, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 07.03.2023 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 30.01.2023 beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne 2023 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bestätigt hat.

a) Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
1.690.000 €
1.690.000 €
0 €
EB Wasser
750.000 €
750.000 €
0 €
EB Abwasser
870.000 €
870.000 €
0 €

Wie auch im Vorjahr wurden für die Eigenbetriebe der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in voller Höhe genehmigt.

b) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächt.
beantragt
dav. gen.pfl.
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
7.309.000 €
2.500.000 €
2.500.000 €
0 €
EB Wasser
582.000 €
582.000 €
582.000 €
0 €
EB Abwasser
1.057.000 €
815.228 €
815.228 €
0 €

Im Grundsätzlichen ist anzumerken, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann einer expliziten Genehmigung bedürfen, soweit sie in Folgejahren durch Kreditaufnahmen finanziert werden. 

c) Kassenkredite

Kassenkredite
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
2.000.000
2.000.000
0
EB Wasser
150.000
150.000
0
EB Abwasser
310.000
310.000
0

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist weder im Kernhaushalt noch in den Eigenbetrieben genehmigungspflichtig, da sie ein Fünftel der im jeweiligen Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigen.

Weiter wurde neben der Haushaltssatzung auch die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.

d) Gesamtbetrachtung der Finanzlage

Die Gesamtverschuldung der Gemeinde, also die Verschuldung des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe wird zum 31.12.2023 bei 11.198.891 € liegen (konsolidiert: 6.863.891 €), was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.546 € je Einwohner (konsolidiert: 1.561 €/EW) entspricht. Damit wird die konsolidierte Gesamtverschuldung beim rund Doppelten der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg liegen (759 €/EW zum 31.12.2021).

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5. Vergabe für den Abschluss eines Leasingvertrags für die Überlassung von Kopiersystemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Kübler erläutert, dass die bestehenden Leasingverträge der Kopiersysteme im Rathaus und in der Egauschule zum 30.04.2023 bzw. 31.05.2023 auslaufen. In der Vergangenheit wurden mit zwei unterschiedlichen Firmen Leasingverträge abgeschlossen. Der momentane Einsatz der Kopiersysteme setzt sich wie folgt zusammen:

Standort
Kopiersysteme
Firma
Rathaus Serverraum
Kyocera TASKalfa 2552ci Farbe
Systemhaus Bissinger GmbH
Rathaus Hauptamt
Kyocera TASKalfa 356ci Farbe
Morgenstern AG
Rathaus Haus Bairle
Kyocera TASKalfa 356ci Farbe
Morgenstern AG
Egauschule
Kyocera TASKalfa 5002i s/w
Systemhaus Bissinger GmbH

Künftig sollen alle Kopiersysteme von einer Firma betreut werden. Zum einen sinkt dadurch die monatliche All-in-Rate, wenn mehrere Kopiersysteme im Vertrag enthalten sind. Zum anderen gibt es bei Problemstellungen und Anfragen nur noch einen Ansprechpartner. Außerdem ist die Laufzeit bei allen Kopierer gleich.

Zwei Firmen wurden gebeten ein Angebot für die o. g. Standorte abzugeben. Dabei wurde ein Pflichtenheft erstellt, um die Anforderungen, wie z. B. Anzahl der Freikopien, OCR-Texterkennung, Heftfinisher, Farbe, Duplex Scan etc., der jeweiligen Kopiersysteme zu definieren. 

Beide Firmen haben das gleiche und für den jeweiligen Standort optimalste Produkt vom Hersteller Kyocera angeboten:

Standort
Kopiersysteme
Rathaus Serverraum
Kyocera TASKalfa 3554ci Farbe
Rathaus Hauptamt
Kyocera TASKalfa 408ci Farbe
Rathaus Haus Bairle
Kyocera TASKalfa 408ci Farbe
Egauschule
Kyocera TASKalfa 5054ci Farbe

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung stellt sich wie folgt dar:

Firma:

1. Platz        Systemhaus Bissinger GmbH, Gundelfingen
Monatliche Rate: 656,06 € netto (780,71 € brutto) bei einer Laufzeit von 60 Monate (100%)

Nachzahlung bei weiteren Kopien:
s/w:                0,40 Cent/Kopie netto (0,476 Cent/Kopie brutto)
Farbe:                2,10 Cent/Kopie netto (2,499 Cent/Kopie brutto)

2. Platz         XXX
Monatliche Rate: 720,00 € netto (856,80 € brutto) bei einer Laufzeit von 60 Monate (109,7%)

Nachzahlung bei weiteren Kopien:
s/w:                0,55 Cent/Kopie netto (0,655 Cent/Kopie brutto)
Farbe:                2,50 Cent/Kopie netto  (2,975 Cent/Kopie brutto)

Die Firma Systemhaus Bissinger GmbH ist bei der Gemeinde Dischingen als leistungsfähiges und gutes Dienstleistungsunternehmen bekannt und wurde bereits in den vergangenen Jahren mit den Kopiersystemen im Rathaus beauftragt. Der Service und Support wurden hier immer erfolgreich und zufriedenstellend durchgeführt.

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation sind auch im Dienstleistungssektor die Preise gestiegen. Die Mehrkosten gegenüber den Verträgen aus 2017 betragen ca. 1.100 € (brutto) pro Jahr beim Erstplatzierten. Betrachtet man jedoch die Leistung der Kopiersysteme, die weitaus mehr Funktionen besitzen, als die bestehenden Geräte, erscheint der monatliche All-in-Preis absolut gerechtfertigt.

Da eine gewisse Vorlaufzeit für die Bestellung und Einrichtung der Kopiersysteme benötigt wird, musste eine Eilentscheidung getroffen und der Vertrag mit der Fa. Systemhaus Bissinger GmbH bereits abgeschlossen werden. Deshalb wird der Beschluss hiermit nachgeholt.

zum Seitenanfang

6. Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Grundsätzliches:

Gemeindemitarbeiterin Schneidermeier erläutert, dass die Gemeinde Dischingen in den vergangenen Monaten verschiedene Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FPV-Anlagen) erreicht haben. Solche können nur umgesetzt werden, wenn die Gemeinde hierfür über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schafft.

In der ersten Jahreshälfte 2022 hat der Gemeinderat am 04.04.2022 beschlossen, über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer FPV-Anlage durch die Landeswasserversorgung zu schaffen. Am 25.07.2022 hat der Gemeinrat für einen privaten Eigentümer einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kanzeltal“ gefasst. Beiden Beschlüssen lagen Anfragen von Grundstückseigentümern zugrunde. Dies ist bei den oben genannten Anfragen nicht der Fall.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von FPV-Anlagen im Außenbereich der Gemeinde Dischingen einen Kriterienkatalog zu erarbeiten. Die Verwaltung hat sich an den Kriterienkatalogen von anderen Gemeinden und am gemeinsamen Papier von Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und dem Bundesverband der Solarwirtschaft e.V. (BSW) orientiert.

Kriterienkatalog

  1. Standortwahl

FPV-Anlagen sollen möglichst in Reichweite von Einspeisungspunkten realisiert werden. Bei der Standortwahl ist grundsätzlich zu beachten:

    1. Ausschluss grundsätzlich nicht geeigneter Standorte (harte Restriktionen):
Diese Standorte sind für die Errichtung von FPV-Anlagen aus rechtlichen und/oder fachlichen Gründen grundsätzlich ungeeignet.
      1. Naturschutzgebiete,
      2. (Flächen-) Naturdenkmale,
      3. Überschwemmungsflächen, Wasserschutzgebiete der Zone I (und II),
      4. Biotopverbundflächen,
      5. Sowie in gesetzlich geschützten Biotopen nach §30 BNatSchG.
    1. Ausschluss bedingt geeigneter Standorte (weiche Restriktionen):
Dies sind Flächen, die für die Errichtung von FPV-Anlagen nur bedingt geeignet sind. Diese Flächen haben in der Regel eine große Bedeutung für Natur und Landschaft. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen einer Prüfung des Einzelfalls darzulegen, ob und warum die mit der Errichtung von FPV-Anlagen verbundenen Auswirkungen auf Natur und Landschaft am konkreten Standort aus naturschutzrechtlicher und fachlicher Sicht vertretbar sind.
      1. Landschaftsschutzgebiete,
      2. Besondere Schutzgebiete nach §32 BNatSchG,
      3. Bereiche, die aus Gründen des Landschaftsbildes, der naturbezogenen Erholung und der Sicherung historischer Kulturlandschaften von besonderer Bedeutung sind, einschließlich weithin einsehbare, landschaftsprägende Landschaftsteile wie Geländerücken, Kuppen und Hanglagen und schutzwürdige Täler.

    1. Geeignete Standorte:
      1. Versiegelte Konversionsflächen,
      2. Abfalldeponien sowie Altlasten und Altlastenverdachtsflächen,
      3. Vorhabenbezogene Bebauungspläne mit naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung

  1. Sichtbarkeit/Landschaftsbild (Ausschlusskriterien)

    1. Ein direktes Angrenzen von Photovoltaik-Freiflächen an bestehende und absehbare künftige Wohngebiete und eine Errichtung in unmittelbarer Nähe von Siedlungen soll möglichst vermieden werden. Störende Blendwirkungen sollen ausgeschlossen werden.

    1. Der Projektentwickler bzw. -betreiber muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens nachvollziehbar darlegen, dass dies gewährleistet ist, zum Beispiel mit Hilfe einer Sichtbarkeitsanalyse oder einer Visualisierung.

  1. Landwirtschaftliche Qualität der Böden

Der Bau von FPV-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen führen.

    1. Als Standorte sind Grünflächen gegenüber bisherigen Ackerflächen vorzuziehen.

    1. kommen mehrere Flächen für Freiflächen-Photovoltaik in Frage, sind Flächen mit geringerer Bodenqualität zu bevorzugen. 

  1. Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit

    1. Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens nachweisen, wie die Fläche nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird, einschließlich des Abflusses von Regenwasser, falls notwendig. Dies muss möglichst so erfolgen, dass die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert wird.

    1. Orientierung bietet dabei das gemeinsame Papier der baden-württembergischen Umweltverbände. Es empfiehlt z. B. eine extensive Pflege der Flächen, z. B. mit Schafbeweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden.

    2. Der Betreiber muss durch eine fachgerechte Pflege der Anlagenflächen sicherstellen, dass die Bewirtschaftung benachbarter, landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht beeinträchtigt wird.

Erläuterungen/Konkretisierungen der Vorgaben zum Natur- und Artenschutz

    1. Der Gesamtversiegelungsgrad einer FPV-Anlage sollte inklusive aller Gebäudeteile 5% der Fläche nicht überschreiten. Unter den Modulen wird extensiver Bewuchs von Spontanvegetation oder heimischen standortgerechten Arten und deren Pflege vorgesehen.

    1. Die Installation der Modulreihen sollte so gewählt werden, dass eine ausreichende Versickerung der Niederschläge sichergestellt wird. Dies kann z.B. durch größere Abstände zu den nächsten Modulreihen, breite Montagefugen zwischen den Modulen oder einen Regenwasserabfluss ermöglicht werden.

    1. Die Aufständerung der FPV-Anlagen sollte ausreichend Platz vom Boden bis zur Unterkante der Solar-Module aufweisen, damit Tiere darunter durchwandern können. Als Richtwert gelten 80 cm Abstand, damit z.B. Schafe problemlos zur Pflege der Flächen eingesetzt werden können.

    1. Der Antragsteller muss die Umzäunung der Anlage so gestalten, dass sie Natur- und Artenschutz fördert. Die Umzäunung der Anlage muss eine Durchlässigkeit für Kleintiere gewährleisten. Der Abstand des Zauns zum Boden sollte 15-20 cm oder ausreichende Maschengrößen im bodennahen Bereich betragen.

    1. Außerhalb der Einzäunung der Anlage soll ein Grünstreifen mit naturnah gestaltetem Heckenbewuchs aus einheimischen Arten als Biotop und Sichtschutz vorgesehen werden.

  1. Nachhaltige wirtschaftliche Wertschöpfung/ Wahrung kommunaler Interessen

    1. Die Gewerbesteuereinnahmen sollen möglichst zu 100% (so hoch wie es das Steuerrecht zulässt) der Gemeinde Dischingen zukommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Betriebssitz im Gemeindegebiet liegt.

    1. Gemäß § 6 Abs.3 EEG können bei FPV- Anlagen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.

    1. Die Wahrung kommunaler Interessen erfolgt durch eine vertragliche Regelung, die u.a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen beinhaltet.

  1. Netzanbindung und Einspeisung

    1. Netzanbindung: Die Anbindung der Freiflächen-PV-Anlagen an das Stromnetz erfolgt per Erdverkabelung. Vor einiger Zeit wurde der Gemeinde ein Projekt zwischen Dunstelkingen und Eglingen vorgestellt, das eine Einspeisung bei Wahlberg (Nattheim) vorgesehen hat. Dies hätte zur Folge gehabt, dass eine Kabeltrasse quer durchs Gemeindegebiet gezogen werden müsste. In diesem Zusammenhang sind einige Fragen offen geblieben (Leitungsverlauf, Dienstbarkeiten, etc.). Deshalb ist für Projekte auch ein Lageplan mit dem Verlauf des Netzanbindungskabels auf dem Gemeindegebiet vorzulegen.

    1. Einspeisung: Nach Rücksprache mit dem Energieversorger können derzeit aufgrund des hohen Antragsaufkommens nur für einen Bruchteil der Anträge auch Einspeisezusagen erteilt werden. Deshalb ist vom Antragsteller eine verbindliche Erklärung über die Einspeisungsmöglichkeiten gegenüber der Gemeinde abzugeben.

  1. Gewichtung der Kriterien

    1. Die Kriterien sind nicht als Ausschluss-, sondern als Abwägungskriterien zu verstehen mit Ausnahme von Ziffer 6. Diese Informationen sind verbindlich vorzulegen

    1. Der Gemeinderat wägt in der Gesamtschau aller Kriterien ab, ob die FPV-Anlage als verträglich eingeschätzt wird und ob der Nutzen für die Erzeugung regenerativer Energien überwiegt. Kommen mehrere Projekte/Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese anhand der Kriterien miteinander verglichen werden

    1. Ein Anspruch auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes lässt sich auch bei Erfüllung aller Kriterien nicht ableiten.

zum Seitenanfang

7. Sachstandsbericht Heimattage 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Schneidermeier berichtet, dass 2024 die Heimattage Baden-Württemberg in den drei Härtsfeld-Gemeinden Neresheim, Nattheim und Dischingen stattfinden. Die drei großen Landesveranstaltungen werden gleichermaßen auf die drei Kommunen verteilt. In Dischingen findet der Baden-Württemberg-Tag statt. Um einen ersten Eindruck zu bekommen, ist ein Besuch bei der diesjährigen Veranstaltung in Biberach geplant. Die Mitglieder des Gemeinderats werden am 6. Mai die Gewerbeschau besuchen und das SWR1-Bühnenprogramm anschauen. 


Historie:

18.12.2019: GR-Beschluss zur gemeinsamen Bewerbung der Gemeinde Dischingen mit der Stadt Neresheim und der Gemeinde Nattheim für die Ausrichtung der Heimattage im Zeitraum 2023 - 2026.

18.05.2020: Bekanntgabe, dass die drei Härtsfeldgemeinden den Zuschlag für die Heimattage 2024 erhalten haben.

27.06.2022: Franziska Becker von der Geschäftsstelle Heimattage in Neresheim informierte über den aktuellen Stand der Planungen, die aufgelegte Sponsorenbroschüre und über die Großveranstaltungen 2024.


Aktueller Sachstand:

Der aktuelle Sachstand wird anhand der beiliegenden Präsentation erläutert.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2023_03_27_Heimattage2024.pdf

zum Seitenanfang

8. Überprüfung der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen im Hinblick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2024 die Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen zu überprüfen ist.

I. Zahl der Gemeinderäte

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen besteht aktuell aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 18 Mitgliedern + 1 (Ausgleichssitz). 
Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) besteht der Gemeinderat in Gemeinden zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern aus 14 Mitgliedern. In Gemeinden mit unechter Teilortswahl kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere (12) oder die nächsthöhere (18) sowie eine dazwischenliegende Zahl maßgebend ist.

Als Stichtag gilt der 30.09.2022, da § 57 Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der Fassung vom 1. September 1983 (GBl. S. 429), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870, 875) besagt: 
„Für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreisräte ist das auf den 30. September des zweiten der Wahl vorhergehenden Jahres fortgeschriebene Ergebnis der jeweils letzten allgemeinen Zählung der Bevölkerung maßgebend. 
Die Einwohnerzahl betrug am 30.09.2022 für die Gesamtgemeinde Dischingen: 4390.
Für die Einwohnerzahl eines Teils des Gemeindegebiets ist der Anteil an der Einwohnerzahl nach Absatz 1 maßgebend, der dem Anteil der Einwohner des Teils des Gemeindegebiets an der Gesamteinwohnerzahl der Gemeinde nach dem Melderegister zu dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitpunkt entspricht.“

In der Dischinger Hauptsatzung wurde geregelt, dass in der Gemeinde Dischingen gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 GemO die unechte Teilortswahl eingeführt wird und für die Zahl der Gemeinderäte jeweils die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Dies entspricht 18 Mitgliedern. Damit konnte eine objektive Verteilung der auf die einzelnen Wohnbezirke fallenden Sitze erreicht werden, die die örtlichen Verhältnisse (Teilortstruktur) und vor allem auch die Bevölkerungsanteile berücksichtigt. Hierbei waren Abweichungen von bis zu 20 % zulässig; der entsprechende Runderlaß vom 30.08.1978 wurde jedoch zwischenzeitlich aufgehoben. In der Rechtsprechung wurde in der Vergangenheit eine Unterrepräsentation von 30 % nicht beanstandet, wenn in dem entsprechenden Teilort ein Ortschaftsrat eingeführt war. In allen Ortsteilen mit Ausnahme des Hauptortes Dischingen sind Ortschaftsräte eingeführt.


Da sich die Größe und Struktur des Gemeinderates bisher bewährt hat, wird vorgeschlagen, an der unechten Teilortswahl festzuhalten. Außerdem soll die Zahl der Gemeinderäte in der Gemeinde Dischingen weiterhin 18 betragen. 


II. Verteilung der Sitze auf die Ortschaften

Die Ortsteile bilden je einen Wohnbezirk. Die Sitze im Gemeinderat werden aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung auf die einzelnen Wohnbezirke wie folgt verteilt:

Wohnbezirk I                        Dischingen                7 Sitze
Wohnbezirk II                Ballmertshofen        2 Sitze
Wohnbezirk III                Demmingen                2 Sitze
Wohnbezirk IV                Dunstelkingen        2 Sitze
Wohnbezirk V                Eglingen                2 Sitze
Wohnbezirk VI                Frickingen                2 Sitze
Wohnbezirk VII                Trugenhofen                1 Sitz

Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Sitze muss der Gemeinderat die örtlichen Verhältnisse und den Bevölkerungsanteil berücksichtigen, nicht aber streng beachten. Beide Gesichtspunkte sind untereinander abzuwägen, wobei dem Gemeinderat ein gewisser Entscheidungsspielraum zusteht. 

Alleine nach dem Verhältnis der Bevölkerungsanteile würde Dischingen 7,21 Sitze, Ballmertshofen 1,78, Demmingen 1,83, Dunstelkingen 2,10, Eglingen 2,36, Frickingen 2,12 und Trugenhofen allerdings nur 0,62 Sitze zustehen. 

Eine über die bei unechter Teilortswahl systembedingte Verzerrung der Vertretungsgewichte hinausgehende Über- oder Unterrepräsentation einzelner Ortsteile im Gemeinderat ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie am Maßstab der örtlichen Verhältnisse durch überwiegend sachliche Gründe gerechtfertigt ist (Vgl. Senat, Beschl. V. 03.08.1989 – 1 S 1754/89 – ES-VGH 39, 302).

Das bisherige Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt, sowie aufgrund der örtlichen Verhältnisse bzw. aufgrund der Regelungen in der Eingliederungsvereinbarungen und da es auch im Verhältnis der Bevölkerungsanteile angemessen ist. Denn auch unter der Ausschöpfung der Möglichkeiten, welche die Gemeindeordnung bietet, kann die Über- bzw. Unterrepräsentation einzelner Ortsteile nicht ausgeglichen werden, da für die Zahl der Gemeinderäte bereits die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Auch würde jede Änderung in anderen Bereichen zu weiteren Ungerechtigkeiten führen.
Deshalb wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 


III. Beibehaltung der Ortschaftsverfassung

Gemäß § 13 ff. der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen i.V.m. § 67 GemO besteht in der Gemeinde Dischingen die Ortschaftsverfassung. In den Ortschaften sind Ortschaftsräte zu bilden und Ortsvorsteher zu bestellen. 

Verteilung der Sitze innerhalb der Ortschaften:

In der Hauptsatzung vom 04.10.1999 wurde festgelegt, dass der Ortschaftsrat von Ballmertshofen aus sechs Mitgliedern besteht. Weiter ist seit 10.03.2004 in § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung folgende Sitzverteilung geregelt:

1 Ortschaftsrat Demmingen
1.1 Demmingen                5 Sitze
1.2 Wagenhofen                1 Sitz

2 Ortschaftsrat Dunstelkingen
2.1 Dunstelkingen                5 Sitze
2.2 Hofen                        1 Sitz

3 Ortschaftsrat Eglingen
3.1 Eglingen                        7 Sitze
3.2 Osterhofen                1 Sitz

4 Ortschaftsrat Frickingen
4.1 Frickingen                3 Sitze
4.2 Katzenstein                2 Sitze
4.3 Iggenhausen                 1 Sitz

5 Ortschaftsrat Trugenhofen
5.1 Trugenhofen                5 Sitze
5.2 Schloß Taxis                 1 Sitz

Diese Sitzzahlen wurden auch bei der Neufassung der Hauptsatzung am 07.12.2020 genauso übernommen. Nach den maßgeblichen Einwohnerzahlen vom 30.09.2022 ergibt sich in den Ortschaften Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen und Trugenhofen keine andere Sitzverteilung. Denn diese gestaltet sich wie folgt:

Wohnbezirk Ballmertshofen:                        435 Einwohner
Wohnbezirk Ballmertshofen:                            6 Sitze

Demmingen
Wohnbezirk Demmingen                396 Einwohner
Wohnbezirk Wagenhofen                  50 Einwohner

Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Demmingen                5,33 Sitze
Wohnbezirk Wagenhofen                0,67 Sitze

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 


Dunstelkingen
Wohnbezirk Dunstelkingen                442 Einwohner
Wohnbezirk Hofen                                  69 Einwohner

Hier ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Dunstelkingen                5,19 Sitze
Wohnbezirk Hofen                                0,81 Sitze

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird ebenfalls vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 
Hinweis: zur Kommunalwahl 2004 wurde die Sitzverteilung von 4:2 auf 5:1 geändert. 


Eglingen
Wohnbezirk Eglingen                        523 Einwohner
Wohnbezirk Osterhofen                          53 Einwohner

Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Eglingen                        7,26 Sitze
Wohnbezirk Osterhofen                        0,74 Sitze

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 


Frickingen
Wohnbezirk Frickingen                        297 Einwohner
Wohnbezirk Katzenstein                        138 Einwohner
Wohnbezirk Iggenhausen                          81 Einwohner

Hier ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Frickingen                        3,45 Sitze
Wohnbezirk Katzenstein                        1,60 Sitze
Wohnbezirk Iggenhausen                        0,94 Sitz

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 


Trugenhofen
Wohnbezirk Trugenhofen                        114 Einwohner
Wohnbezirk Schloß Taxis                          34 Einwohner

Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Trugenhofen                        4,62 Sitze
Wohnbezirk Schloß Taxis                        1,38 Sitze

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 

Sofern die vorgeschlagenen Sitzverteilungen beibehalten werden, ist keine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

zum Seitenanfang

9. Befreiungen für das Baugebiet "An der Halde/ Mühlbergstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid berichtet, dass auf Grund der topographischen Lage des Plangebietes „An der Halde/Mühlbergstraße“ der Leitungsverlauf des Schmutzwasser- und Oberflächenwasserkanals entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans festgelegt wurde.

In der Einbeziehungssatzung „An der Halde/Mühlbergstraße“ wurde festgelegt, dass auf der mit einem Leitungsrecht ausgewiesenen Fläche keine baulichen und sonstigen Anlagen, sowie Anpflanzungen errichtet werden dürfen.

Bei zwei geplanten Bauvorhaben, welchen der Gemeinderat bereits das baurechtliche Einvernehmen erteilt hat, wird durch die Auskragung eines Balkons die Abgrenzung der Fläche für das Leitungsrecht geringfügig tangiert.
Da durch die Einhaltung einer lichten Höhe von mindestens 2,30 Meter ab Oberkante Gelände bis Unterkante Kragplatte der Balkone eine Zugänglichkeit zu den Leitungen in diesem Bereich gewährleistet ist und diese Flächen im Leitungsbereich nicht bebaut sind, wurde durch den Gemeinderat diesen Befreiungen hierfür zugestimmt.

Im schriftlichen Teil der Einbeziehungssatzung wurde festgelegt, dass Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Fläche zulässig sind. Garagen müssen zur öffentlichen Verkehrsfläche einen Mindestabstand von 5,00 Meter und Carports einen Mindestabstand von 1,00 Meter aufweisen.
Bei einem geplanten Bauvorhaben wird die überbaubare Fläche geringfügig durch ein Carport überschritten, der Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von 1,00 Meter jedoch eingehalten.

Dokumente
Download Einbeziehungssatzung An der Halde_Mühlbergstraße - zeichnerischer Teil (in Kraft getreten am 18.06.2021).pdf

zum Seitenanfang

10. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Baugesuch Neubau einer land- und forstwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Alter Posthof 3, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau einer land- und forstwirtschaftlichen Mehrzweckhalle

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 74, Alter Posthof 3, Eglingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Der Neubau einer land- und forstwirtschaftlichen Mehrzweckhalle ist mit den Gesamtaußenmaßen von 15,00 m x 13,00 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 10°, eine Traufhöhe ab OK FFB Halle von ca. 5,20 m sowie eine Firsthöhe von ca. 6,20 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Alter Posthof 3, Eglingen.pdf

zum Seitenanfang

10.2. Baugesuch Nutzungsänderung: Teil des ehemaligen Stalls in Produktionsstätte, Mühlstr. 3, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Nutzungsänderung: Teil des ehemaligen Stalls in Produktionsstätte

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 345, Mühlstr. 3, Dunstelkingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Durch Einbau von Trockenbauwänden soll ein Teil des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes zu einer Produktionsstätte im EG-Bereich umgenutzt werden. Die Umbaumaßnahmen werden in feuerhemmender Bauweise durchgeführt. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Mühlstr. 3, Dunstelkingen.pdf

zum Seitenanfang

10.3. Baugesuch -Bauvoranfrage- Errichtung von 2 Großraum-Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen, Schloßstr. 23, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 10.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Bauvoranfrage – Errichtung von 2 Großraum-Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 39/1, Schloßstr. 23, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Kalvarienberg“ ist eine Befreiung bezüglich des Standorts der Garagen und der Dachform notwendig.
Im Bebauungsplan sind Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den mit „GA“ gekennzeichneten Flächen zulässig. Weitere Garagen können auf den nicht überbaubaren Grundstückflächen nur dann zugelassen werden, wenn die mit „GA“ gekennzeichneten Flächen voll ausgenutzt sind. 
Ebenfalls ist im Bebauungsplan als Dachform ein Satteldach mit einer Dachnachneigung von 20°-30°festgesetzt.
Begründung:
Da die mit „GA“ gekennzeichnete Fläche im Nord-Osten des Grundstücks liegt und nur über eine sehr abschüssige Zufahrt von der Bergstraße aus erreichbar wäre, wird eine Befreiung beantragt. Die 2 Großraum-Garagen stehen komplett auf der nicht überbaubaren Grundstückfläche. Der erforderliche Grenzabstand wird eingehalten und die zulässige Wandfläche nicht überschritten, wenn das Niveau der Garagen auf die Höhe der Bergstraße angehoben wird. Um die Höhe möglichst gering zu halten wird deshalb ein Flachdach beantragt. 

Objektbeschreibung:
Die geplanten Großraum-Garagen sollen mit den Außenmaßen von 12,00 m x 7,50 m errichtet werden. Die Höhe des Gebäudes mit Flachdach beträgt ca. 3,00 m. Die beiden Großraum-Garagen sollen im Norden und Osten teilweise in das Gelände eingetieft werden, im Westen sind sie in voller Höhe sichtbar. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schloßstr. 23, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

10.4. Baugesuch -Bauvoranfrage- Abriss Scheune und Stallung, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Vollgeschossen, An der Halde 9, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 10.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Bauvoranfrage – Abriss Scheune und Stallung, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 
2 Vollgeschossen

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 206, An der Halde 9, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Durch den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Vollgeschossen soll zuvor eine bestehende Scheune und Stallung abgebrochen werden. Die  Gesamtaußenmaße betragen ca. 18,50 m x 12,50 m. Im Erdgeschoss ist eine Einzelgarage mit Lager integriert. Es ist vorab ein Satteldach vorgesehen, wobei noch Dachneigung und Firsthöhe abgestimmt werden müssen. Da teilweise kein ausreichender Grenzabstand zur Grundstücksgrenze bzw. Nachbarbebauung eingehalten werden kann, muss die Gebäudeabschlusswand in diesem Bereich als hochfeuerhemmende Brandschutzwand ausgeführt werden.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan An der Halde 9, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

10.5. Baugesuch Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohnheinheiten, Fleinheimer Str. 33, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 10.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten, 7 Garagen, 1 Stellplatz und Fahrradstellplätze

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 956/3, Fleinheimer Straße 33, Dischingen

Befreiung / Abweichung:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Fleinheimer Straße – Branntweinstraße,  1. Änderung, nordwestlicher Bereich“ wird im Nord-Osten die Baulinie mit dem Bau der Garagen um ca. 1,00 m überschritten. 
Begründung:
Um eine wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstücksverlaufes zu erzielen, wird diese geringfügige Baulinienüberschreitung akzeptiert.

Objektbeschreibung:
Das unterkellerte 3-geschossige Mehrfamilienhaus erhält die Gesamtaußenmaße von ca. 18,25 m x 14,75 m. Mit der Ausführung als Flachdach beträgt die Gebäudehöhe ab EFH 11,86 m, was somit die zulässige Gebäudehöhe von max. 12,00 m nicht überschreitet. In einem Abstand von 2,30 m zur östlichen Grundstücksgrenze sollen im Norden 4 Einzelgaragen mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 12,00 m x 6,00 m errichtet werden. Die mit einem Flachdach ausgeführten Garagen erhalten eine Gebäudehöhe ab OK Gelände von ca. 2,40 m. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze sollen im Norden in gleicher Bauweise zusätzlich 3 Einzelgaragen mit den Außenmaßen von ca. 9,00 m x
6,00 m und gleicher Gebäudehöhe errichtet werden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Fleinheimer Str. 33, Dischngen.pdf

zum Seitenanfang

10.6. Baugesuch Einbau einer zusätzlichen Wohnung in ein bestehendes Einfamilienwohnhaus durch Aufbau eines kompletten Geschosses, Wagenhofer Str. 16, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 10.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Einbau einer zusätzlichen Wohnung in ein bestehendes Einfamilienwohnhaus durch Aufbau eines kompletten Geschosses

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 195, Wagenhofer Straße 16, Demmingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung: 
An dem bestehenden, unterkellerten Einfamilienwohnhaus mit den Außenmaßen von ca. 14,40 m x 11,75 m soll ein komplettes, neues Obergeschoss aufgebaut werden und wird somit als separater Wohnraum genutzt. Das derzeit bestehende DG wird hierfür abgebaut. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 20°, eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 6,30 m sowie eine Firsthöhe von ca. 8,50 m. Für den Zugang zu der separaten Wohnung soll an der nord-östlichen Gebäudeecke ein Treppenhaus mit den Außenmaßen von ca. 3,80 m x 3,25 m angebaut werden.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Wagenhofer Str. 16, Demmingen.pdf

zum Seitenanfang

10.7. Baugesuch Umbau Dachgeschoss Bühne zum Wohnen, Keltenweg 6, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 10.7

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Umbau Dachgeschoss Bühne zum Wohnen

Baugrundstück: 
Flurstück Nr. 1010/17, Keltenweg 6, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Am Eisbühl“ soll hier anstatt eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 25° - 45° zusätzlich eine Pultdachgaube mit einer Dachneigung von 12° errichtet werden. Dadurch entsteht im Dachgeschoss ein zusätzliches Vollgeschoss. Laut Nutzungsschablone des Bebauungsplanes können Gebäude mit zwei Vollgeschossen errichtet werden, wobei jeweils ein Vollgeschoss sich auf das Erdgeschoss und auf das Untergeschoss bezieht. 
Begründung: 
Durch die Länge der Gaube von 9,50 m kann an der Nordseite des Wohnhauses zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, wobei sich dadurch das vorhandene Dachgeschoss zu einem zusätzlichen Vollgeschoss entwickelt.

Objektbeschreibung:
Das bestehende Wohnhaus mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 17,00 m x 13,00 m soll im Dachgeschoss durch Abbruch bestehender Innenwände und dem Einbau von neuen Trennwänden als komplette Wohnung aus- und umgebaut werden. Auf der Nordseite wird das bestehende Dach geöffnet und es soll eine Pultdachgaube mit einer Dachneigung von 12° zur Gewinnung von Wohnraum errichtet werden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Keltenweg 6, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

10.8. Baugesuch Anbau einer Werkstatt mit Lagerraum an ein bestehendes Einfamilienhauses, Abbruch einer Fertigteilgarage, Fuchssteige 4, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 10.8

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Anbau einer Werkstatt mit Lagerraum an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus, Abbruch einer Fertigteilgarage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 183/1, Fuchssteige 4, Ballmertshofen

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Hasenberg – Erweiterung“ wird die Baulinie im Norden überschritten. 
Begründung:
Der Bebauungsplan „Hasenberg – Erweiterung“, genehmigt am 16.05.1961, weist ein geringes Baufenster aus und macht keine Angaben über Nebenanlagen. Das Gebiet ist als allgemeines Wohngebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Der Anbau soll als Garage für die familieneigenen Fahrzeuge dienen und nicht für Gewerbe (Werkstatt) genutzt werden. 


Objektbeschreibung:
Der geplante Anbau soll mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 15,50 m x 8,70 m auf der Ostseite an das bestehende Wohnhaus angebaut werden. Das dazugehörige flach geneigte Pultdach ist 1,5° Dachneigung vorgesehen. Die Traufhöhen ab OK RFB betragen ca. 3,60 m bzw. ca. 3,90 m. Der Anbau ragt auf der Ostseite im Süden ca. 2,70 m, in der Mitte ca. 1,70 m und im Norden ca. 1,00 m aus dem Gelände. Die Überschreitung der Baugrenze in nördlicher Richtung beträgt ca. 4,45 m. Um das Vorhaben realisieren zu können muss im Vorfeld eine vorhandene Einzelgarage abgebrochen werden.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Fuchssteige 4, Ballmertshofen.pdf

zum Seitenanfang

11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Bekanntgabe Sachstand Breitbanderschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass die NetCom BW plant, auf eigene Kosten in Dischingen die Breitbandinfrastruktur auszubauen. Ein Ausbau ist ebenfalls in Iggenhausen, Katzenstein und Osterhofen geplant, sofern eine Vorvermarktungsquote von 40% erfüllt wird, d.h. mindestens 40% der Haushalte einen Anschluss an das Glasfasernetz der NetCom BW beantragen.

Vom 16.01.2023 – 16.03.2023 waren die Vertriebsmitarbeiter der NetCom im Gemeindegebiet unterwegs und haben über das Angebot zum Glasfaserausbau informiert.

Zwischenzeitlich wurde die Vorvermarktungsphase abgeschlossen. Am 23.03.2023 wurde die Verwaltung über das Ergebnis informiert: 

Im Dischingen lag die Ergebnisquote bei 48% der Haushalte. In den Teilorten Katzenstein, Iggenhausen und Osterhofen, für die eine Vorvermarktungsquote von 40% angesetzt war, konnte eine Quote von 51 % erreicht werden.

Im nächsten Schritt beginnt die Planungsphase in enger Abstimmung mit dem Planungsbüro der Gemeinde, der Fa. Corwese.

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

11.2. Bekanntgabe Rettungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 11.2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass die noch offene Anfrage bezüglich Rettungspunkten aus der Klausurtagung des Gemeinderats am 04.01.2023 die Verwaltung wie folgt beantworten kann: 

Forstliche Rettungspunkte sind definierte Orte im Wald, die mithilfe von Koordinatenangaben Treffpunkte beschreiben. Im Falle eines Unfalls können diese Treffpunkte bei der Kommunikation des Verunfallten bzw. eines Helfers mit dem Rettungsdienst genutzt werden, um das Auffinden des Unfallortes zu erleichtern. Die Ausweisung der Koordinatentreffpunkte kann mit fest im Wald montierten Schildern oder virtuell, d.h. als reine Koordinatenangabe erfolgen. 

Rettungspunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung ihres Standortes im Wald.
Geschaffen wurden forstliche Rettungspunkte im Rahmen der „Rettungskette Forst“. Die Rettungskette Forst beschreibt die Maßnahmen und Schritte vom Beginn der ersten Hilfe bis zur Versorgung durch die Rettungsdienste.

Die Rettungspunkte gibt es schon seit einigen Jahren, abrufbar sind diese über alle gängigen Rettungs-Apps wie z. B. „Hilfe im Wald“. Anbei sind Kartenausschnitte betreffend die festgelegten Rettungspunkte in der Umgebung beigefügt. Allerdings werden auch Rettungspunkte im angrenzenden Bayern, Heimatadressen von Waldarbeitern bzw. das letzte Gebäude am jeweiligen Ortsrand oder ein markantes Gebäude als Notfalltreffpunkte genutzt. 

Denn der Rettungswagen fährt wegen fehlender Ortskenntnis, Bereifung etc. nicht in den Wald sondern wartet an einem vereinbarten Punkt auf einer öffentlichen Straße bis die Lotsenperson eintrifft.

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

Dokumente
Download Rettungspunkt Plan 4.pdf
Download Rettungspunkt Plan 5.pdf
Download Rettungspunkt Plan 6.pdf
Download Rettungspunkt Plan 11.pdf
Download Rettungspunkt Plan 12.pdf
Download Rettungspunkt Plan 13.pdf

zum Seitenanfang

11.3. Gemeindewald Dischingen: Naturalvollzug und Abschluss 2022 und Haushaltsplanung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 11.3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass am 06.03.2023 ein forstlicher Austausch mit Vertretern des Landratsamtes Heidenheim (Hr. Riester, Hr. Kopp, Fr. Diedering) stattfand. Schwerpunkt des Gesprächs war die Vorstellung des neu aufgelegten Bundesförderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu dem aktuell die Förderkriterien noch nicht abschließend konkretisiert sind. Dies soll bis Ende Mai abgeschlossen sein.

Im Ergebnis waren sich Verwaltung und Landratsamt einig, dass eine Information für den Gemeinderat erst Sinn macht, wenn über den Sachverhalt auch tatsächlich entschieden werden kann. Die Präsentation im Gemeinderat soll dann gemeinsam mit der Vorstellung des Naturalvollzugs und Abschluss 2022 sowie dem Haushaltsplan 2023 erfolgen.

Dieser Sachverhalt wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang

11.4. Bekanntgabe Bürgeramt Redaktionsschluss und Ausweis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 11.4

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt folgenden Sachverhalt mit:

Redaktionsschluss Nachrichtenblatt:
Aus personellen Gründen wird der Redaktionsschluss für das Nachrichtenblatt der Gemeinde Dischingen von Dienstag, 11 Uhr auf Montag, 14 Uhr vorverlegt. An Feiertagen in einer Kalenderwoche wird dieser auf Freitag, 11 Uhr vorverlegt.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Damen und Herren des Gemeinderates und Ortsvorsteher, die Info u.a. an die Vereinsvorsitzenden bzw. Schriftführenden weiter zu geben, damit dies bei Berichten und Anzeigen beachtet wird.

Abholung Unterlagen nur mit Ausweis
Zur Identitätsfeststellung ist es erforderlich, dass Personen, welche bei der Gemeindeverwaltung Unterlagen beantragen oder abholen, ihren Ausweis vorlegen.
Die Bitte um Vorlage eines entsprechenden Dokumentes stößt bei manchen Betroffenen auf Unverständnis und sorgt bei den Bediensteten für unnötigen Rechtfertigungszwang. Dabei ist ein Identitätsnachweis für die überwiegenden Verwaltungshandlungen rechtlich vorgeschrieben.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Antrag Behandlung nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.03.2023 ö 12.1

Sachverhalt

Gemeinderat Mundinger fragt an, ob es für den Tagesordnungspunkt 4.5 des nicht-öffentlichen Teils einen Grund gibt, weshalb dieser nicht-öffentlich behandelt wird. Ansonsten würde er beantragen, diesen öffentlich zu behandeln.
Er vertritt die Auffassung, dass auf Antrag nicht-öffentliche Angelegenheiten auf die öffentliche Tagesordnung verschoben werden können, wenn es keine Gründe gibt, die dagegen sprechen.

Gemeinderat Kragler stimmt gegen den Antrag. Er findet, dass die Öffentlichkeit nicht mitbekommen sollte, mit welch unnötigen Angelegenheiten sich der Gemeinderat beschäftigen muss.

Bürgermeister Schabel erläutert Gemeinderat Mundinger, dass es aus seiner Sicht erforderlich wäre, diesen Sachverhalt in einem vertraulichen Rahmen zu behandeln.

Dies wird nicht von allen Gemeinderäten so gesehen. Deshalb stellt Bürgermeister Schabel den Antrag, den Tagesordnungspunkt 4.5 des nicht-öffentlichen Teils wie geplant nicht-öffentlich zu behandeln.

Datenstand vom 05.04.2023 10:54 Uhr