Datum: 03.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einwohnerfragestunde
2 Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024 – Änderung der Abwassersatzung
3 Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) für den Bemessungs-zeitraum 2023 – 2024 – Änderung der Wasserversorgungssatzung
4 Elektrotechnik Egauhalle: aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
5 Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Frickingen und Katzenstein
6 Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden
7 Vergabe Feuerwehrbedarfsplan
8 Einvernehmen zu Bauanträgen
8.1 Baugesuch Errichtung einer Stützmauer und eines Wind- und Sichtschutzes, Helfensteinstr. 13, Dischingen
8.2 Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Abbruch Scheuer, Obere Str. 9, Frickingen
8.3 2023-07-03 Baugesuch Anbau an bestehenden Rinderstall, Q-Hof 1, Katzenstein
8.4 Baugesuch Umbau des Hauseinganges, Anbau einer Doppelgarage und eines Schwimmbades, Am Aschenfeld 17, Dischingen
8.5 Baugesuch -Tektur- An- und Umbau des landwirtschaftlichen Wohnteils zu Büroräumen, Fleinheimer Str. 3, Dischingen
9 Bekanntgaben
9.1 Bekanntgabe Prüfung Satzungen
9.2 Bekanntgabe aktueller Sachstand Heimatmuseum
9.3 Geänderte Öffnungszeiten Bürgeramt vom 31.07. bis 18.08.2023
9.4 Fotowettbewerb Gemeinde Dischingen
9.5 Rathausneubau und Einbeziehung denkmalgeschütztes Rathausgebäude; Sachstand
9.6 Bekanntgabe Breitband Graue Flecken
9.7 Bekanntgabe Termine
10 Anfragen
11 Einwohnerfragen zur Sitzung

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1. Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 1

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen an den Gemeinderat gestellt.

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2. Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024 – Änderung der Abwassersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Herrn Häuser von der Firma Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim begrüßen.

Gebührenkalkulation

Kämmerer Kübler erläutert, dass der Gemeinderat letztmalig die gesplittete Abwassergebühr am 20.11.2019 für den Bemessungszeitraum 2020 – 2022 beschlossen hat. Die Kalkulation wurde von der Fa. Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim durchgeführt.

Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen konnte die anstehende Kalkulation erst nach dem 01.01.2023 beauftragt werden. Hierfür wurde im Nachrichtenblatt vom 23.12.2022 eine Vorankündigung veröffentlicht, die es rechtlich ermöglicht, eine eventuelle Erhöhung der Gebührensätze aus der Gebührenkalkulation rückwirkend zum 01.01.2023 zu beschließen (Quelle: https://www.dischingen.de/nachrichtenblattarchiv.html).

Da die Fa. Schmidt und Häuser GmbH bereits alle notwendige Daten von der Gemeinde Dischingen erhoben und die bisherige Zusammenarbeit sehr gut funktioniert hat, wurde sie erneut beauftragt, die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024 durchzuführen. Herr Häuser wird in der Sitzung anwesend sein und die Kalkulation vorstellen.

Bei der Gebührenbemessung kann ein Zeitraum gewählt werden, der höchstens fünf Jahre erfasst. Die Verwaltung ist zu der Entscheidung gelangt, den Bemessungszeitraum für die anstehende Kalkulation auf 2 Jahre festzulegen. Dadurch kann auf kurzfristige Kostenschwankungen besser reagiert werden. Die Kalkulation liegt bereits vor und ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Die in der Gebührenkalkulation ermittelten Sätze stellen Obergrenzen dar, die nach § 14 Abs. 1 KAG nicht überschritten werden dürfen.

Der Gemeinderat hat im Rahmen einer solchen Gebührenkalkulation als satzungsgebendes Organ bestimmte Ermessens- und Prognoseentscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen sind gerichtlich dahingehend überprüfbar, ob das jeweilige Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde.

Bei einer Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat Ermessensentscheidungen über die auf den Seiten 53 ff. der Kalkulation aufgeführten Punkte zu treffen.

Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung werden wie folgt festgesetzt:


Rückwirkend für den Zeitraum 01/2023 – 12/2024

  • Schmutzwassergebühr        3,84 €/m³         (bisher 3,77 €/m³) Abwasser
  • Niederschlagswassergebühr        0,68 €/m²        (bisher 0,51 €/m²) versiegelte Fläche

In einer Beispielrechnung sollen die Auswirkungen der erhöhten Gebührensätze für einen 4-Personen-Haushalt gegenüber den alten Gebührensätzen dargestellt werden. Hierbei wird von einer Schmutzwassermenge von 30 m³/Person pro Jahr und einer versiegelten Fläche von 80 m² ausgegangen.

Auswirkung:

Schmutzwasser

Alt:        120 m³ x 3,77 €/m³ =        452,40 €/a
Neu:        120 m³ x 3,84 €/m³ =        460,80 €/a

Erhöhung:        8,40 €/a        (+1,9 %)

Niederschlagswasser

Alt:        80 m² x 0,51 €/m² =        40,80 €/a
Neu:        80 m² x 0,68 €/m² =        54,40 €/a

Erhöhung:                13,60 €/a        (+33,3%)

Ein 4-Personen-Haushalt würde mit den erhöhten Gebührensätzen somit 22,00 € pro Jahr mehr bezahlen.

Abwassersatzung

Die Abwassersatzung entspricht größtenteils dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg. Bei der Prüfung der Abwassersatzung vom 02.12.2019 und der 1. Änderungssatzung vom 07.09.2020 hat das Kommunalamt kleinere Mängel festgestellt, die durch eine Neufassung beseitigt werden sollen.

Änderung/Anpassungen:

  • § 5 Befreiungen: 
Verweist neu auf § 46 Abs. 5 S. 1 WG

  • § 10 Abs. 1 S. 2 Abwasseruntersuchungen:
„Er“ wird durch „Sie“ ersetzt. Gemeint ist hier die Gemeinde.

  • Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: 
Es wird nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt. Fehlt dieser Hinweis, hat dies nicht die Nichtigkeit der Satzung zur Folge, allerdings kann die Heilung von Fehlern im Sinne des Abs. 4 innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung nicht eintreten bzw. können diese uneingeschränkt geltend gemacht werden.
Damit die Heilungsmöglichkeit für die gesamte Satzung mit allen Bestimmungen eintreten kann, ist eine Neufassung und die erneute öffentliche Bekanntmachung mit korrektem Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO erforderlich.


Die Erhöhungen der Gebührensätze wurden in die Neufassung in § 42 eingearbeitet.

Bei den Abwasserbeiträgen und Zählergebühren wurden keine Änderungen vorgenommen. Diese bleiben unverändert.

Die Abwassersatzung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Dokumente
Download 2023-07-03 GEB-Endfassung ABW Dischingen 2023-2024 Stand 06-2023.pdf
Download 2023-07-03 Neufassung Abwassersatzung_Anlage.pdf

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3. Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) für den Bemessungs-zeitraum 2023 – 2024 – Änderung der Wasserversorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Herrn Häuser von der Firma Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim begrüßen.

Gebührenkalkulation

Kämmerer Kübler berichtet, dass der Gemeinderat letztmalig den Wasserzins am 20.11.2019 für den Bemessungszeitraum 2020 – 2022 beschlossen hat. Die Kalkulation wurde von der Fa. Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim durchgeführt.

Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen konnte die anstehende Kalkulation erst nach dem 01.01.2023 beauftragt werden. Hierfür wurde im Nachrichtenblatt vom 23.12.2022 eine Vorankündigung veröffentlicht, die es rechtlich ermöglicht, eine eventuelle Erhöhung des Gebührensatzes aus der Gebührenkalkulation rückwirkend zum 01.01.2023 zu beschließen (Quelle: https://www.dischingen.de/nachrichtenblattarchiv.html).

Da die Fa. Schmidt und Häuser GmbH bereits alle notwendige Daten von der Gemeinde Dischingen erhoben und die bisherige Zusammenarbeit einwandfrei funktioniert hat, wurde sie erneut beauftragt, die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2023 – 2024 durchzuführen. Herr Häuser wird in der Sitzung anwesend sein und die Kalkulation vorstellen. 

Bei der Gebührenbemessung kann ein Zeitraum gewählt werden, der höchstens fünf Jahre erfasst. Die Verwaltung ist zu der Entscheidung gelangt, den Bemessungszeitraum für die anstehende Kalkulation auf 2 Jahre festzulegen. Dadurch kann auf kurzfristige Kostenschwankungen besser reagiert werden. Die Kalkulation liegt bereits vor und ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Bei einer Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat Ermessensentscheidungen über die auf der Seite 28 der Kalkulation aufgeführten Punkte zu treffen.

Anders als bei der Abwasserbeseitigung stellt der in der Gebührenkalkulation ermittelte Satz bei der Wasserversorgung keine Obergrenze dar. Hier darf ein angemessener Gewinn erzielt und dieser als Konzessionsabgabe in den Kernhaushalt abgeführt werden. Dieses Verfahren wurde in der Vergangenheit auch praktiziert. Aufgrund der rückläufigen Ergebnisse im Eigenbetrieb konnte für 2019 keine Konzessionsabgabe an den Kernhaushalt abgeführt werden. Für das Jahr 2020 konnte wieder eine Konzessionsabgabe in Höhe von ca. 70.000 € generiert werden. Eine angemessene Konzessionsabgabe soll auch in den folgenden Jahren erwirtschaftet werden.

Die ermittelten Gebührenobergrenzen in der Kalkulation zeigen den Wasserzins einmal ohne und einmal mit einer maximalen Konzessionsabgabe auf:

Rückwirkend für den Zeitraum 01/2023 – 12/2024

  • Kostendeckende Gebührenobergrenze
ohne Konzessionsabgabe        2,15 €/m³
  • Kostendeckende Gebührenobergrenze
mit maximaler Konzessionsabgabe        2,74 €/m³

Damit die jährliche Belastung nicht zu hoch ausfällt, schlägt die Verwaltung eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 2,40 €/m³ vor. In einer Beispielrechnung sollen die Auswirkungen des erhöhten Gebührensatzes für einen 4-Personen-Haushalt gegenüber des alten Gebührensatzes dargestellt werden. Hierbei wird von einer Verbrauchsmenge von 30 m³/Person pro Jahr ausgegangen.

Auswirkung


Ein 4-Personen-Haushalt würde mit dem erhöhten Gebührensatz von 2,40 €/m³ somit 24,00 € pro Jahr mehr bezahlen. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von +9,1%.

Wasserversorgungssatzung

Die Wasserversorgungssatzung entspricht größtenteils dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg. Bei der Prüfung der Wasserversorgungssatzung vom 02.12.2019 und der 1. und 2. Änderungssatzung vom 07.09.2020 bzw. 21.12.2020 hat das Kommunalamt kleinere Mängel festgestellt, die durch eine Neufassung beseitigt werden sollen.

Änderung/Anpassungen:

  • § 14 Abs. 2 Haus- und Grundstücksanschlüsse.
Es fehlt der im Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg vorgeschlagene Satz. „Soweit sie in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlage.“ Der Satz wurde ergänzt.

  • Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: 
Es wird nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt. Fehlt dieser Hinweis, hat dies nicht die Nichtigkeit der Satzung zur Folge, allerdings kann die Heilung von Fehlern im Sinne des Abs. 4 innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung nicht eintreten bzw. können diese uneingeschränkt geltend gemacht werden.
Damit die Heilungsmöglichkeit für die gesamte Satzung mit allen Bestimmungen eintreten kann, ist eine Neufassung und die erneute öffentliche Bekanntmachung mit korrektem Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO erforderlich.

Die Erhöhungen der Gebührensätze wurden in die Neufassung in § 43 eingearbeitet.

Beim Wasserversorgungsbeitrag und den Grund- und Bereitstellungsgebühren wurden keine Änderungen vorgenommen. Diese bleiben unverändert.

Die Wasserversorgungssatzung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Dokumente
Download 2023-07-03 GEB-Endfassung WV Dischingen 2023-2024 Stand 06-2023.pdf
Download 2023-07-03 Neufassung Wasserversorgungssatzung_Anlage.pdf

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4. Elektrotechnik Egauhalle: aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Herrn Grund vom Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf GmbH aus Bopfingen begrüßen.

Bürgermeister Schabel erläutert, dass die Egauhalle zukünftig die Anforderungen für den Katastrophenschutz erfüllen soll. Hierfür ist unter anderem eine wichtige Voraussetzung, dass die Halle bei Stromausfall mit einem mobilen Notstromaggregat versorgt werden kann. Dies ist von zentraler Bedeutung, weil die Hackschnitzelheizung und das Nahwärmenetz mit dieser Stromversorgung verbunden sind. Somit ist es erforderlich die Bedingungen für dessen Einsatz in der Elektroinstallation der Egauhalle zu schaffen.

Die vorhandene Elektroinstallation mit den dazugehörigen Komponenten stammt in weiten Teilen aus der Bauzeit von Anfang 1970 und ist somit gute 50 Jahre alt und entspricht somit auch nicht mehr den heutigen Anforderungen und Stand der Technik. Es sind auch keine Pläne oder Legenden mehr vorhanden. Eine Zuordnung ist nicht mehr 100 % möglich. Bei einer geplanten Erweiterung besteht dann auch kein Bestandschutz mehr. Des Weiteren ist eine Ersatzteilbeschaffung äußerst schwierig.

Die Niederspannungshauptverteilung befindet sich in der Egauhalle im Flurbereich zwischen der Bühne und der Sporthalle. Diese ist in einem Wandbereich integriert und befindet sich im Fluchtweg der Bühne in Richtung Hallenbereich. Nach der im September durchgeführten Brandverhütungsschau wurde der Gemeinde auferlegt diese zwingend aus diesem Bereich zu entfernen und in einen Nebenraum, wie z. B. dem Tischtennisgeräteraum oder dem Umkleideraum für Lehrer/Schiedsrichter zu verlegen.

Aus den zuvor genannten Gründen und Gegebenheiten hat dann die Verwaltung im Vorfeld das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf mit einer Bestandsaufnahme der gesamten Elektroanlage beauftragt. Diese soll als Grundlage für das weitere Vorgehen einer Sanierung und Erneuerung in diesem Bereich dienen.

Das Ingenieurbüro Kummich & Weißkopf hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Bauprojekte wie dem Neubau des Fachbaues Egauschule, Kinderhauses St. Johannes, Mensa Egauschule und Erweiterungsbau Egauschule mit der Gemeinde Dischingen erfolgreich durchgeführt.

Im Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Dischingen sind für die Umsetzung im 1. Schritt 90.000 € vorgesehen. Für die Beschaffung eines Notstromaggregates sind 60. 000 € eingestellt.

Herr Grund wird in seiner Präsentation den Ist- Zustand aufzeigen und die Gesamtkosten für das Erreichen eines Soll- Zustandes erläutern, wobei die Gesamtkosten je nach Dringlichkeit in 4 mögliche Bauabschnitte aufgeteilt wurden. 

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5. Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in Frickingen und Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Schabel Herrn Goy und Herrn Albrecht vom Ing.-Büro Gansloser GmbH & Co. KG aus Hermaringen begrüßen.

Bürgermeister Schabel erklärt, dass der Landkreis Heidenheim in diesem Jahr die geplante Erneuerung der Fahrbahndecke der K 3034 zwischen Katzenstein und Frickingen realisieren wird. Entlang von diesem Streckenabschnitt verläuft derzeit ein Gehweg, der durch eine Leitplanke von der Fahrbahn abgetrennt ist. Dieser Gehweg gehört zur K 3034 und steht damit in der Straßenbaulast des Landkreises. Der Landkreis nutzt auch das neu aufgelegte Förderprogramm Stadt und Land in Kombination mit dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz, um den bestehenden Gehweg, der eine Breite von 1,40 m hat, zu einem Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m auszubauen. Der Gemeinderat hat diese Maßnahme befürwortet und am 01.03.2021 beschlossen, sich an den nicht durch die Förderung gedeckten Kosten mit 50 % zu beteiligen. Nach einer aktualisierten Kostenschätzung hat sich die Beteiligung der Gemeinde um rund 1.500 € auf 23.500 € erhöht. Die Ausschreibung für die geplante Baumaßnahme durch den Landkreis ist abgeschlossen und die Vergabe der Arbeiten wird nun zeitnah erfolgen. 

Da sich unmittelbar am Baubeginn in Katzenstein und dem Bauende in Frickingen der Maßnahme eine Bushaltestelle der Gemeinde Dischingen befindet, hat die Gemeinde Dischingen vor, diese im Zusammenhang barrierefrei zu gestalten und dementsprechend umzubauen. 

Dieses Vorhaben kann im Rahmen des Landesgemeindefinanzierungsgesetz (VwV-LGVFG) gefördert werden. Die Höhe der Förderung bei einem barrierefreien Ausbau würde 75 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die Gemeindeverwaltung hat sich vorab zur Programmaufnahme in das Förderprogramm beim RP Stuttgart angemeldet, da hier der Abgabetermin bereits am 31.10.2022 endete. Nach der Aufnahmebewilligung kann dann erst der eigentliche Förderantrag gestellt werden.

Zur Erstellung der notwendigen Unterlagen mit Planvarianten für die Neugestaltung der beiden Bushaltestellen wurde das Ingenieurbüro Gansloser aus Hermaringen beauftragt, welches auch mit der kompletten Planung für den Landkreis Heidenheim tätig ist.

Mit Schreiben des RP Stuttgart vom 06.04.2023 wurde die Gemeinde Dischingen über die Aufnahme in das “LGVFG-ÖPNV-Förderprogramm 2023-2027 Barrierefreier Umbau Bushaltestellen“ informiert. Das geplante Vorhaben wurde mit folgenden vorläufigen Beträgen in das Programm aufgenommen:

Gesamtkosten                                        512.783 Euro
Zuwendungsfähige Kosten                        512.783 Euro
Zuwendung                                                435.864 Euro
Nach der Zusage zur Aufnahme in das Förderprogramm kann nun ein formaler Förderantrag für dieses Vorhaben gestellt werden.

In seiner öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Frickingen am 15.11.2022 wurde erstmals die Planung durch das Ingenieurbüro Gansloser vorgestellt. Im Hinblick auf die Anregungen und Änderungswüsche des Ortschaftsrates für die Bushaltestelle in Frickingen wurde das Ingenieurbüro gebeten, die Planung entsprechend anzupassen.

Die komplette Planung mit den eingearbeiteten Änderungswünschen und Anregungen wurde dann nochmals am 22.05.2023 in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Frickingen vorgestellt und beraten. Da für die Bushaltestelle in Frickingen zwei Varianten erarbeitet wurden, hat sich der Ortschaftsrat für die Variante 2 ausgesprochen. Die verschiedenen Planvarianten der Bushaltestellen mit Kostenschätzung sowie die Planung des Landkreises sind im Anhang beigefügt.

Von der Verwaltung wird die weitere Vorgehensweise wie folgt vorgeschlagen:
  • zeitnahe Einreichung des Förderantrages zur Bewilligung der Maßnahme
  • Ausschreibung der Arbeiten für diese Maßnahme im Herbst 2023
  • Vergabe der Arbeiten im Dezember 2023
  • Durchführung der Maßnahme ab Frühjahr 2024

Die notwendigen Haushaltsmittel zur Durchführung der gesamten Maßnahme könnten dann im Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Dischingen bereitgestellt werden.

Die Vorstellung der konkreten Planung erfolgt durch Herrn Goy und Herrn Albrecht vom Ingenieurbüro Gansloser aus Hermaringen. 

Dokumente
Download 1_Kurzerläuterung.pdf
Download 2_Übersichtskarte.pdf
Download 3.1_Ortseingang Katzenstein.pdf
Download 3.2.1_Ortseingang Frickingen-V1.pdf
Download 3.2.2_Ortseingang Frickingen-V2.pdf

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6. Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen auch in angespannten Zeiten ein möglichst bedarfsorientiertes und qualitativ beachtliches Angebot der Frühkindlichen Bildung und Betreuung gewährleisten. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit.

Nach wie vor unterliegt die Arbeit in der Frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst. Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge wird in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Träger und Familien belasten, zunehmend herausfordernd. Ein zentrales Anliegen ist es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten.

Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 empfehlen die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent.

Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen. Die Landkreise wurden gebeten, den Eltern Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (wie bspw. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung zu stellen. 

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein
Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen: 
  1. Elternbeiträge im Regelkindergarten bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                2023/2024
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                  139 €                 151 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 108 €                 117 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                    72 €                   79 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern**           24 €                  26 €
** Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen

2. Beitragssätze für Kinderkrippen bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                        2023/2024
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                 410 €                        445 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 304 €                        331 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                 206 €                        224 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier                                   82 €                          89 €
und mehr Kindern**

3. Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. 

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 
100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. 
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und 
Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist. 

4. Sonstige Angebotsformen 

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. 

5. Staffelung der Elternbeiträge 

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet. 

Kindergarten Frickingen

Im Kindergarten Frickingen wurden aufgrund geringer Kinderzahlen zunächst die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert.
Am 22.01.2017 stimmte der Gemeinderat einstimmig auf Wunsch der Eltern einer Erhöhung der Öffnungszeiten von 25 auf 27 Wochenstunden zu. Die Elternbeträge wurden dann in Relation zu den Öffnungszeiten angepasst.


Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. Derzeit betragen die Elternbeiträge bei einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden 139, 108, 72 und 24 Euro (abhängig von der Kinderzahl der Familie). Umgerechnet auf die reduzierte Öffnungszeit bedeutet das für Frickingen, dass sie aktuell bei geöffneten 27 Wochenstunden bei 125,00; 97,00; 65,00 und 22,00 Euro liegen.

Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge im Regelkindergarten entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände im Kindergartenjahr 2023/24 ergeben sich  für den Kindergarten Frickingen folgende Beitragssätze:

2023/2024
11 Monate
30 Std/Wo.
10% red.
27 Std/Wo.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
151,00
136,00
204,00
102,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
117,00
105,00
157,50
79,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
79,00
71,00
106,50
53,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
26,00
23,00
34,50
17,00


Weitere Informationen zum Gebührenmaßstab bei den Elternbeiträgen:

Die weiteren Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden, für sie gilt:
Die Kirchengemeinderäte in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen übernehmen in der Regel die Empfehlungen der Spitzenverbände für die Regelgruppen.
Für Kinder unter 3 Jahren wurde ursprünglich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2009 der doppelte Gebührensatz verlangt, da diese rechnerisch zwei Plätze belegen. Im Rahmen der Festsetzung der Elternbeiträge für die neue Kindertageseinrichtung haben der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat Dischingen einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Elternbeiträge für die Altersmischung ab 01.09.2013 (im Zuge der neuen Gebührenfestsetzungen zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 auf den 1,5fachen Gebührensatz festgelegt werden sollen.

Der Gemeinderat hat am 06.06.2012 im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde beschlossen, dass für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (wird im Kindergarten Frickingen nicht angeboten) ein Zuschlag von 15 % zum Elternbeitrag der Regelgruppe erhoben wird, da hier ein höherer Personalbedarf gegeben ist. Die Empfehlung der Spitzenverbände sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % vor.
Kinderkrippe

Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.06.2017 bereits für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2018/2019 beschlossen. In Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde wurden am 06.05.2019 die Elternbeiträge für die Einrichtungsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ in der Kinderkrippe „Pusteblume“ in Ballmertshofen festgelegt. Die Katholische Kirchengemeinde hat diese auch in ihrer Einrichtung übernommen.

Am 08.06.2015 hat der Gemeinderat angesichts des hohen Abmangels im Krippenbereich eine langfristige schrittweise Annäherung an die Landesempfehlung beschlossen. Diese wurde ab dem Kindergartenjahr 2021/22 vollumfänglich umgesetzt. Aus diesem Grund werden folgende Elternbeiträge für die Krippen Dischingen und Ballmertshofen empfohlen:


Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Bisher
2022/23
Landesricht-satz 2023/24
Vorschlag 
2023/24 


Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
410,00
445,00
445,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
304,00
331,00
331,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
206,00
224,00
224,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
  82,00
  89,00
  89,00

Bei der Ganztagesbetreuung wird wie in den vergangenen Jahren eine wöchentliche Öffnungszeit von 47,5 Stunden zugrunde gelegt. Das bedeutet umgerechnet auf die Ganztageskrippe im Kinderhaus St. Johannes:

Krippenbeitrag
Ganztagesbetreuung
Bisher
2022/23
Bezogen auf 
Landesricht-satz 2023/24
Empfehlung 
2023/24 



Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
650,00
705,00
705,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
482,00
524,00
524,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
327,00
355,00
355,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
129,00
141,00
141,00




Hinweis:
Im Jahre 2021 haben sich bei den Kindergärten bei den Elternbeiträgen Einnahmen in Höhe von 118.429 Euro ergeben. Die Ausgaben beliefen sich auf 1.124.039,56 Euro, so beträgt der Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten 10,5 % und erreicht somit bei weitem nicht den angestrebten Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.
Die Gemeinde trägt somit einen erheblichen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung. Sie bezuschusste jeden Kitaplatz mit 320,84 € im Monat im Jahr 2021.

Bezüglich der Erhöhung der Elternbeiträge gibt es ein abgestimmtes Verhalten im gesamten Landkreis Heidenheim; alle Kommunen halten sich an die Empfehlung der Spitzenverbände und werden diese umsetzen.

Dokumente
Download 460_0_zusatz_20230505_001 Elternbeiträge 2023-2024.pdf
Download Empfehlung Landesverbände Elternbeiträge 2022-2023 460_0_zusatz_20220602_001.pdf

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7. Vergabe Feuerwehrbedarfsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Kämmerer Kübler berichtet, dass die Fahrzeugkonzeption der Feuerwehr Dischingen mit der Beschaffung der MTWs der Abteilung Demmingen und Dunstelkingen in 2022 abgeschlossen werden konnte. Für alle Fahrzeugbeschaffungen im Rahmen dieser Konzeption hat das Land Baden-Württemberg Förderungen nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) gewährt.

Nach Aussagen des Landratsamtes werden ab dem Jahr Zuschussanträge für Feuerwehrfahrzeuge nur dann noch unterstütz, wenn ein Feuerwehrbedarfsplan vorliegt. Dieser legt die Leistungsfähigkeit und den Bedarf an Feuerwehr und Brandschutz für die Gemeinde fest. Im Hinblick auf den geplanten Neubau eines Feuerwehrmagazins in Dischingen wäre ein Feuerwehrbedarfsplan wünschenswert. Im Umkehrschluss kann aber bei Vorlage eines Feuerwehrbedarfsplans kein Anspruch auf Förderung nach der VwV Z-Feu abgeleitet werden.

Im Landkreis Heidenheim gibt es aktuelle nur zwei Gemeinden, bei denen kein Feuerwehrbedarfsplan vorliegt. Eine davon ist die Gemeinde Dischingen.

Auch für die weitere zukunftsorientierte Planung schlägt die Verwaltung vor, die Planung des Bedarfs über ein neutrales und unabhängiges Büro auf den Weg zu bringen. Die Verwaltung hat deshalb von 3 Büros Angebote (Preise jeweils brutto) angefordert, die auf diesem Themengebiet spezialisiert sind:

  1. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH aus Viersen (Büro Leonberg)        19.446,39 €
  2. Anbieter                                                                        15.113,00 €
  3. Anbieter                                                                        kein Angebot

Im Zuge von Verhandlungsgesprächen hat die Fa. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH ergänzende Informationen zur Qualifikation der Berater sowie eine Referenzliste von mehr als 100 Gemeinden in Baden-Württemberg vorgelegt. Vom zweiten Anbieter wurden diese Informationen nicht vorgelegt.

Die Verwaltung hat in diesem Zuge auch Rücksprache mit dem Landratsamt Heidenheim gehalten. Die Fa. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH hat bereits für vier Kommunen im Landkreis Heidenheim einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt und kennt die Struktur des Landkreises bestens. Das Landratsamt kann das Büro uneingeschränkt empfehlen. Zudem können durch die bereits ermittelten Daten, Synergieeffekte genutzt werden.

In der Gesamtwürdigung ist das Angebot von dem Büro Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH wesentlich aussagekräftiger (strukturierter Aufbau, Angebot, Referenzen, Projektablaufplan – insgesamt 22 Seiten) und deutlich ausführlicher als das Angebot des zweiten Anbieters (2 Seiten).

Aufgrund der mangelnden Leistungsbeschreibung beim zweiten Anbieter ist es kaum möglich die Angebote miteinander zu vergleichen. Das zweite Angebot enthält eine gewisse Anzahl von Terminen verbunden mit dem Hinweis, dass weitere Termine auf Nachweis mit einem Stundensatz verrechnet werden. Damit besteht aus Sicht der Verwaltung das Risiko von Nachträgen in unbekannter Höhe.

Eine öffentliche Ausschreibung der Leistung ist nicht erforderlich, da sich der Auftragswert unterhalb der Schwellenwerte bewegt. Der Auftrag kann somit freihändig vergeben werden.

Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 nur für die Planung des Feuerwehrmagazins (20.000 € im Finanzhaushalt) veranschlagt, nicht jedoch für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans (Beratungsleistungen Ergebnishaushalt). Dies führt zu einer außerplanmäßigen Ausgabe, welche durch Einsparung bei anderen Produktsachkonten im Ergebnishaushalt gedeckt werden.

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8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 8
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8.1. Baugesuch Errichtung einer Stützmauer und eines Wind- und Sichtschutzes, Helfensteinstr. 13, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Errichtung einer Stützmauer an der Grenze zum Nachbarn, Errichtung eines Wind- und Sichtschutzes Grenze öffentlicher Bereich (Richtung Fleinheim)
Das Bauvorhaben ist nach § 50 LBO verfahrensfrei

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1296/27, Helfensteinstr. 13, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Aschenfeld-Helfensteinstraße“. Demnach sind Stützbauwerke mit mehr als 0,8 m sichtbarer Höhe unzulässig. 
Um die Höhenunterschiede von bis zu 2,00 m zwischen dem Baugrundstück Flst. 1296/27 und dem Nachbargrundstück Flst. Nr. 1296/28 auszugleichen zu können, plant der Bauherr die Errichtung einer Gartenmauer.

Begründung:
Aufgrund der Geländetopographie sind Maßnahmen zum Höhenausgleich zwischen den Baugrundstücken erforderlich. Die Stützmauer wird als sinnvoll angesehen. Es wurde bereits in einem gleichgelagerten Bauvorhaben der Befreiung zugestimmt.

Objektbeschreibung:
An der südlichen Grundstücksgrenze soll eine Stützmauer aus Betonfertigteilen mit einer Höhe zwischen 1,50 m und 1,70 m zum Abfangen des darüber liegenden Geländes errichtet werden. Entlang der westlichen Grenze ist ein Sicht- und Windschutz mit einer Höhe von 1,00 m bis 1,80 m geplant. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Helfensteinstr. 13, Dischingen.pdf

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8.2. Baugesuch -Kenntnisgabeverfahren- Abbruch Scheuer, Obere Str. 9, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 8.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Abbruch Scheuer

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 14, Obere Str. 9, Frickingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Zwischen den bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden soll eine L-förmige Scheuer mit den Außenmaßen von ca. 6,70 m und 4,20 m abgebrochen werden. Der Rauminhalt beträgt ca. 1.800 m³.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Obere Str. 9, Frickingen.pdf

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8.3. 2023-07-03 Baugesuch Anbau an bestehenden Rinderstall, Q-Hof 1, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 8.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat Michael Raunecker ist nach §18 Abs.1 GemO befangen und darf deswegen nicht über den Beschluss abstimmen.

Bauvorhaben:
Anbau an bestehenden Rinderstall

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 315, Q-Hof 1, Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
An den bestehenden Rinderstall soll im Norden ein weiteres Stallgebäude mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 43,75 m x 35,60 m angebaut werden. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 20°, eine Traufhöhe ab OK FFB von ca. 4,50 m sowie eine Firsthöhe von ca. 11,00 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Q-Hof 1, Katzenstein.pdf

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8.4. Baugesuch Umbau des Hauseinganges, Anbau einer Doppelgarage und eines Schwimmbades, Am Aschenfeld 17, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 8.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Umbau eines Hauseinganges, Anbau einer Doppelgarage und eines Schwimmbades

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1667/17, Am Aschenfeld 17, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
Überschreitung der Baugrenze im östlichen und südlichen Bereich des Baugrundstücks,
Nebenanlagen sind nur in den überbaubaren Grundstückflächen zulässig
Begründung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Aschenfeld-Hürnheimstraße“. Um die Erstellung des Schwimmbades, Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO, zu ermöglichen ist die Überschreitung der Baugrenze im Süden erforderlich. Der erforderliche Grenzabstand wird eingehalten.
Durch die unter das Niveau des Gartens abgesenkte Doppelgarage wird die Baugrenze im südöstlichen Bereich überschritten.
 

Objektbeschreibung:
Im UG ist entlang der östlichen Grundstücksgrenze ein Anbau einer Doppelgarage mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 6,25 m x 5,65 m geplant. Das dazugehörige Flachdach soll begrünt werden. Die Garagenhöhe beträgt ab OK FFB ca. 2,50 m. Des Weiteren soll durch das Errichten zweier Außenwände ein Weinkeller entstehen. Im EG soll durch einen  Anbau mit den Außenmaßen von ca. 8,00 m x 4,60 m ein Schwimmbadbereich entstehen. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von ca, 5° und eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 2,50 m bzw. 2,90 m. Zusätzlich soll der Hauseingangsbereich umgestaltet werden.  

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Am Aschenfeld 17, Dischingen.pdf

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8.5. Baugesuch -Tektur- An- und Umbau des landwirtschaftlichen Wohnteils zu Büroräumen, Fleinheimer Str. 3, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 8.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:
-Tektur- An- und Umbau des landwirtschaftlichen Wohnteils zu Büroräumen

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 174 und 175, Fleinheimer Str. 3, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
Unterschreitung der erforderlichen nutzbaren Treppenbreite (1,00 m,  LBOAVO § 10    Abs. 4) der notwendigen Treppe um max. 8 cm auf min. 0,92 m.
Begründung: Aufgrund der überschaubaren Personenzahl im Gebäude ist eine Entfluchung ohne weiteres möglich.
Durch das innenliegende Treppenhaus entsteht ein Raum zwischen notwendigem Treppenraum und dem Freien. In diesem Raum sind gemäß LBOAVO Abs. 2 Nr. 4 keine Öffnungen in Nutzungseinheiten zulässig. Es wird beantragt hier zwei Öffnungen in die angrenzenden Nutzungseinheiten zuzulassen, die jeweils mit einer T30-R-S Tür gesichert werden.
Begründung: Aufgrund der Sicherung mit T30-R-S Türen ist ein Brandüberschlag oder Raucheintritt zu befürchten.


Objektbeschreibung:
Gegenüber der ursprünglichen Planung soll im EG, OG und DG nun durch Abbruch und Erneuerung der Innenwände die Raumaufteilung anders organisiert werden. An der ursprünglichen Planung der Außenwände und Außenansichten ändert sich nichts.  

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Fleinheimer Str. 3, Dischingen.pdf

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 9
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9.1. Bekanntgabe Prüfung Satzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet über den folgenden Sachverhalt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat folgende Satzungen geprüft:
  1. Änderung der Hauptsatzung vom 07.12.2020
  2. Verwaltungsgebührensatzung vom 06.12.2021
  3. Hundesteuersatzung vom 05.12.2022
und dabei folgendes festgestellt: 

  1. Änderung der Hauptsatzung vom 07.12.2020
Das Landratsamt weist darauf hin, dass der in der Bekanntmachung enthaltene Hinweis zur etwaigen Heilung von Verfahrens- oder Formfehlern nach § 4 Abs. 4 GemO unvollständig ist. Die veröffentlichte Änderungssatzung enthält die Regelung, dass Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern unbeachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres bei der Gemeinde seit der Bekanntmachung geltend gemacht wurden. Im Interesse des Rechtsschutzes gehört auch die Angabe zur erforderlichen Form der Geltendmachung: schriftlich oder elektronisch. Dieser Zusatz war bislang nicht enthalten. Ist der Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO nicht vollständig, hat dies nicht die Nichtigkeit der Satzung zur Folge, allerdings kann die Heilung von Fehlern im Sinne des Abs. 4 nicht eintreten bzw. können diese uneingeschränkt geltend gemacht werden.

Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat im Herbst 2023 geringfügige Änderungen der Hauptsatzung vorzuschlagen. In diesem Zuge soll die Hauptsatzung in einer Neufassung mit korrektem Hinweis beschlossen werden.

  1. Verwaltungsgebührensatzung vom 06.12.2021
Dem protokollierten Satzungsbeschluss sind der Satzungstext und das Gebührenverzeichnis nicht zu entnehmen, ein Verweis auf den Satzungstext und das Gebührenverzeichnis als eine Anlage zur Niederschrift ist nicht vorhanden. Dies muss jedoch in der Sitzungsniederschrift enthalten sein.
Der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mitgeteilt, dass dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem als Anlage zur Beschlussvorlage sowohl das Gebührenverzeichnis, als auch die Gebührenkalkulation und der Wortlaut der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung zur Verfügung gestellt wurden. 

  1. Hundesteuersatzung vom 05.12.2022
Dem protokollierten Satzungsbeschluss ist der beschlossene Satzungstext nicht zu entnehmen, ein Verweis auf den Satzungstext als eine Anlage zur Niederschrift ist nicht vorhanden. Dies muss jedoch in der Sitzungsniederschrift enthalten sein.
Der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mitgeteilt, dass dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem als Anlage zur Beschlussvorlage neben der Gegenüberstellung Satzungstext alt und neu auch der Wortlaut der Neufassung der Hundesteuersatzung zur Verfügung gestellt wurden.

Bei der öffentlichen Bekanntmachung wurde im Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO lediglich auf die schriftliche, nicht aber auf die ebenfalls mögliche elektronische Geltendmachung eventueller Verstöße hingewiesen. Damit die Heilungsmöglichkeit eintreten kann, ist die erneute deklaratorische Bekanntmachung erforderlich mit korrektem Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO.

Die Verwaltung wird die Hundesteuersatzung in der nächsten Ausgabe des Nachrichtenblattes mit dem korrekten Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO nochmals veröffentlichen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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9.2. Bekanntgabe aktueller Sachstand Heimatmuseum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt mit, dass auf Wunsch von Herr Dr. Ulrich Moeferdt die Verwaltung am 24.04.2023 das Heimatmuseum besichtigte. Der Termin wurde schon vor längerer Zeit vereinbart. Ziel des Termins war es ursprünglich, dass Herr Dr. Moeferdt der Verwaltung seine Ideen zur Weiterentwicklung des Heimatmuseums vorstellt. Er ist seit längerer Zeit mit Herrn Tilo Meyer in Kontakt und würde gerne die Betreuung des Heimatmuseums von ihm übernehmen. Herr Meyer möchte das Amt altershalber abgeben.

Beim Vor-Ort-Termin hat Herr Dr. Moeferdt im Beisein von Herrn Meyer die Verwaltung darüber informiert, dass sich die Decke im 1. OG des Heimatmuseums (Räumlichkeit Wohnstube) absenkt. Herr Dr. Moeferdt und Herr Meyer haben festgestellt, dass sich der Abstand zwischen Wand und dem eingebauten Gußofen im oberen Bereich langsam zunehmend vergrößert, d.h. die Decke senkt sich zur Raummitte hin.

Grund für die Senkung des Fußbodens ist vermutlich das Gewicht des 1966 nachträglich aufgrund einer Schenkung eingebauten schweren Ofens. Da eine Gefahrenlage nicht auszuschließen ist, soll der Gußofen zunächst fachmännisch abgebaut werden, um die Decke zwischen EG und 1. OG zu entlasten. Darum wird sich Herr Dr. Moeferdt kümmern. Außerdem soll ein Statiker die Decke untersuchen und mögliche Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. das Abstützen durch Baustützen, Sprieße…) vorschlagen. Aus Sicherheitsgründen sind die Räumlichkeiten im EG und OG für Besucher deshalb vorübergehend nicht mehr zugänglich.

Der Ausbau des Ofens ist in den nächsten Wochen geplant. Die Koordination dazu wird von Herrn Dr. Moeferdt übernommen. Nachdem die Ergebnisse über die Untersuchung des Statikers vorliegen, kann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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9.3. Geänderte Öffnungszeiten Bürgeramt vom 31.07. bis 18.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 9.3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass bisher für das Bürgeramt aufgrund eines Personalengpasses reduzierte Öffnungszeiten gelten. So ist das Bürgeramt ohne Terminvereinbarung nur donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Für die anderen Wochentage sind zwingend Termine zu vereinbaren. Damit können Wartezeiten vermieden und die Aufgaben in Einklang mit den Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen organisiert werden.

Das Angebot der Terminvereinbarung wird aktuell gut angenommen, es kommt aber am Donnerstag (insb. am Nachmittag) häufig zu Wartezeiten. Deshalb wird die Telefonzentrale teilweise von anderen Mitarbeiterinnen übernommen.

Seit Anfang Juni ist das Bürgeramt krankheitsbedingt erneut geschwächt, so dass derzeit der Betrieb nicht mehr vollumfänglich zu den Dienstzeiten aufrechterhalten werden kann. Aktuell ist das Bürgeramt mit einer Mitarbeiterin besetzt. Diese ist vom 31.07. bis 18.08.2023 nicht im Haus, so dass das Bürger- und Standesamt in dieser Zeit generell geschlossen und nur mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist. Die Veröffentlichung zu dieser Situation erfolgt rechtzeitig vor den Sommerferien.

Eine Entspannung der Personalsituation erwartet die Verwaltung erst nach der Genesung der erkrankten Mitarbeiterin und mit dem Arbeitsbeginn einer neu eingestellten Mitarbeiterin nach dem 01.09.2023.

Die Verwaltung bemüht sich, die telefonische Erreichbarkeit des Bürgeramtes aufrecht zu erhalten. Die Ausstellung von Personalausweisen und vorläufigen Reisepässen ist in der Zeit der Abwesenheit nur nach vorherige Terminvereinbarung möglich. Die Verwaltung hofft auf Verständnis und bittet alle Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor den Sommerferien um Überprüfung ihrer Ausweisdokumente auf Aktualität und ggf. frühzeitige Beantragung eines neues Personalausweises oder Passes.

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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9.4. Fotowettbewerb Gemeinde Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö Bekanntgabe 9.4

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Maiershofer erklärt, dass die Verwaltung in den vergangenen Wochen die technischen Anforderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geprüft hat. Im Hinblick auf die Einbindung von digitalen Dienstleistungen in die aktuelle Homepage wurde festgestellt, dass die technischen Anforderungen des OZG mit der aktuellen Homepage nicht umsetzbar sind. Eine mögliche Umstellung auf eine neue Homepage wurde mit dem Dienstleister, der Fa. Bairle besprochen.

Einer neuen Homepage liegt nicht nur eine neuere Technologie zugrunde sondern auch der Aufbau unterscheidet sich wesentlich von der bisherigen Homepage. Auf neueren Webseiten wird die sog. Kacheloptik verwendet. Ein klar strukturiertes Design und eine benutzerfreundliche Navigation sind die wesentlichen Vorteile.

Für die gute Umsetzung eines solchen Konzeptes sind wesentlich mehr Bilder erforderlich als bei der bisherigen Homepage.

Anlässlich dieser Erfordernisse veranstalten wir einen Fotowettbewerb zum Thema „Heimatliebe – Ein Jahr zieht durch Dischingen“. Gesucht werden Motive aus Dischingen und den Ortsteilen. Ob interessante Dorfansichten oder beeindruckende Naturimpressionen– ganz egal: Wir freuen uns auf jedes Foto! 

Teilnahmeberechtigt sind alle Bürger und Bürgerinnen ab 16. Jahren der Gemeinde Dischingen. Von dem Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und deren Angehörige. Es dürfen bis zu vier Fotos pro Teilnehmenden ab KW 28 bis zum Einsendeschluss am 09.10.2023 eingesendet werden. 

Die Nutzungsrechte der einzelnen Bilder werden auf die Gemeinde Dischingen übertragen, um die Bilder öffentlichkeitswirksam einsetzen zu können. Die besten Fotos werden zudem prämiert und unter Namensnennung (Urheberrecht) auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die vier ersten Plätze werden mit kleinen Sachpreisen belohnt.


Die technischen Details zum Hochladen, sowie das Format der Bilder werden mit der Firma Bairle bis zum Startdatum abgestimmt. 





Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb 2023 – Entwurf

„Heimatliebe – Ein Jahr zieht durch Dischingen“

Diese Teilnahmebedingungen gelten für den Fotowettbewerb „Heimatliebe – Ein Jahr zieht durch Dischingen“ und umfassen folgende wesentliche Bestandteile: 
  • Angaben zum Fotowettbewerb 
  • Übertragung der Nutzungsrechte an den Fotos 
  • Einwilligungserklärung und Widerrufsbelehrung zur Datenverarbeitung. 

Veranstalter ist die Gemeinde Dischingen, vertreten durch Bürgermeister Dirk Schabel, Marktplatz 9, 89561 Dischingen. Mit Einsendung des Fotos sowie Angabe aller erforderlichen Daten werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.

Bitte laden Sie Ihr Foto, im Hoch- oder Querformat und digital als jpg-Datei (Auflösung 300 dpi), versehen mit Namen, Kontaktdaten, Titel und Entstehungsort des Bildes auf www.dischingen.de/fotowettbewerb hoch. Teilnehmen können alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die im Gemeindegebiet Dischingen wohnen. Von dem Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und deren Angehörige. 

Voraussetzung ist, dass die Fotos im Gemeindegebiet Dischingen aufgenommen wurden bzw. die Gemeinde Dischingen zeigen. Pro Person dürfen maximal vier Fotos eingereicht werden.

Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Urheber- und Nutzungsrechte
Die/der Teilnehmer/in versichert mit dem Upload der Fotos auf die Gemeindewebseite, dass er oder sie Urheber/in ist sowie über alle erforderlichen Rechte an den eingereichten Fotos verfügt, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sollten Personen auf dem Foto erkenntlich abgebildet sein, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Person(en) vorzulegen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer/in die Gemeinde Dischingen von allen Ansprüchen frei. 

Jede/r Teilnehmer/in räumt der Gemeinde Dischingen das unentgeltliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung (Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Veröffentlichungsrechte) sowohl in Form des Drucks, als auch in digitaler Form, bspw. zur Nutzung im Internet unter www.dischingen.de, in sozialen Medien oder als Präsentation für Werbe- und Marketingzwecke der Gemeinde Dischingen ein. 
Der Urheber stimmt dieser Verfahrensweise zu. 
Datenschutz/Einwilligung zur Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Mit Einsendung der Bilder willigt der/die Teilnehmer/in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ein. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft bei der Gemeinde Dischingen, zweckmäßigerweise an o. g. E-Mail-Adresse gerichtet, widerrufen werden. 


Haftung und Rechtsweg
Die Gemeinde Dischingen übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der eingereichten Fotos. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Rechtsanspruch auf Gewinne. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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9.5. Rathausneubau und Einbeziehung denkmalgeschütztes Rathausgebäude; Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 9.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet über den folgend aufgeführten Sachverhalt.

a) Historie:

31.12.2021:        Die ursprünglich geplanten Gesamtkosten zur Umsetzung der Konzeption lagen bei 5.571.000 Euro. Diese lagen auch dem Förderantrag beim Ausgleichstock zu Grunde. Über den Antrag wurde positiv entschieden und eine Förderung in Höhe von 845.000 Euro bewilligt.

04.04.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.629.981 Euro

23.05.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.887.723 Euro. Herr Kayser hat in diesem Zusammenhang gewisse Einsparpotenziale in Höhe von 255.903 Euro ermittelt, so dass die Kostenschätzung im Mai 2022 bei 6.631.820 Euro lag. 
Nach längerer Diskussion hat der Gemeinderat dann mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeinde verzichtet auf die sofortige Vergabe und verlegt die Entscheidung auf den 01.10.2022. Architekt Bennet Kayser wird beauftragt, die zusätzlichen Gewerke zu bepreisen und die aktuellen Gewerke zu überprüfen.

~ 15.10.2022        Rücksprache mit Herrn Kayser: im Vergleich zur Kostenschätzung vom Mai 2022 keine wesentlichen Veränderungen bei den Kosten kein Anlass erneut im Gemeinderat über denselben Sachverhalt erneut zu beraten

30.01.2023        Bericht in öffentlicher Sitzung, dass aufgrund der o.g. Kostensteigerungen verbunden mit der jüngsten Entwicklung der Einnahmesituation (Gewerbesteuer) am bisherigen Konzept nicht festgehalten werden kann ohne dass weitere geplante Maßnahmen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können.

Das städtebauliche Konzept der Gemeinde hat auch vorgesehen, dass nach dem Rathausneubau zu einem späteren Zeitpunkt das denkmalgeschützte historische Rathaus saniert werden sollte. Aufgrund des nach wie vor gebotenen Handlungsbedarfs hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, dass das Büro KAYSER Architekten aus Aalen mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden soll. Gegenstand dieser Machbarkeitsstudie soll eine reduzierte Kubatur der bisherigen Planung sein unter Einbindung des historischen Rathauses.

Die Einbindung des historischen Rathauses zugunsten einer Kostenreduzierung beim Neubau hat vor allem wirtschaftliche Gründe:
  • Neubau: Förderquote effektiv 18%,
  • Sanierung: Förderquote effektiv 51% zuzüglich ggf. Denkmalschutz.

Zwischenzeitlich ist die digitale Vermessung des historischen Rathauses erfolgt (da Bestandsdaten unvollständig und z.B. keine Schnitte vorliegen). Die Daten wurden dem Büro Kayser zur Verfügung gestellt.

Die Kontaktaufnahme mit dem Landesdenkmalamt hat sich zunächst schwierig gestaltet, da aus Personalmangelgründen aktuell kein Ansprechpartner für den Landkreis Heidenheim zur Verfügung steht. Ein geplanter gemeinsamer Vor-Ort-Termin im Mai wurde von dort wieder abgesagt. Am 23.06.2023 konnte ein Online-Meeting zwischen Landesdenkmalamt, Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Heidenheim und der Verwaltung stattfinden.
Geklärt werden sollten insbesondere mögliche Eingriffe in die Bausubstanz wegen Schaffung von Barrierefreiheit bzw. Belichtung der Räume (Anbau Aufzug, Gauben, Dachflächenfenster, Entfernung bzw. Verschiebung von Wänden, etc.).

Die nächsten Schritte:
  • Das Landesdenkmalamt benötigt für die Beurteilung des weiteren Vorgehens eine bauhistorische Untersuchung durch einen Bauforscher. Dieser soll eine Bauphasen- bzw. Alterskartierung vornehmen. Dazu zählen u.a. Untersuchung des Zustandes des Dachstuhls und der Wände (verschalt), Decken (abgehängt) und der Deckenaufhängungen im denkmalgeschützten Rathausgebäude, um Aufschluss über mögliche Nutzungen in Bezug auf Tragkraft und Kopfhöhe zu erhalten.

  • Vom Landesdenkmalamt werden Referenzadressen und eine Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt; das Büro Kayser wird sich um die Einholung von Angeboten kümmern.

  • Nach Vorlage des Untersuchungsergebnisses ist ein weiterer Termin mit dem Landesdenkmalamt geplant, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Nach diesem Abstimmungstermin können weitere konkrete Planungen erfolgen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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9.6. Bekanntgabe Breitband Graue Flecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 9.6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass sich das Markterkundungsverfahren (MEV) 2022 im Landkreis Heidenheim nun Ende Juni jährt. Hierzu steht die letzte Frist zur Abfrage bei den Telekommunikationsunternehmen (TKUs) an über die Umsetzung der zugesagten Ausbau-Fortschritte.

Nach Auffassung des Landratsamtes laufen die Abstimmungen mit den Ausbauunternehmen weitgehend einvernehmlich, so dass die Nachfrage entbehrlich wäre. Das Landratsamt bat um Bestätigung dieses Eindrucks. 

Nach Rücksprache mit Herrn Jochen Schmid, Prokurist NetCom BW verlief die Vorvermarktung erfolgreich. Die Bauausschreibung für die ersten sechs Kommunen (einschl. Dischingen) wurde veröffentlicht, der Rücklauf ist bis Ende Juli zu erwarten, dann kann die Vergabe erfolgen. 

Somit verläuft das Verfahren erwartungsgemäß, auf eine Abfrage kann aus Verwaltungsvereinfachungsgründen verzichtet werden.

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

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9.7. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 9.7

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo, 24.07.2023:        Gemeinderatssitzung


Nachrichtlich Kreistag:
17.07.2023, 23.10.2023, 18.12.2023

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 10
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11. Einwohnerfragen zur Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 03.07.2023 ö 11
Datenstand vom 18.07.2023 15:30 Uhr