Datum: 24.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschlussfassung des Gesellschaftsvertrags der Härtsfeld Gemeinden GmbH und Bestellung der Mitglieder für die Gesellschafterversammlung
2 Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
3 Vergabe des Jahresakkordes 2023 für die Tiefbau- und Straßenbauarbeiten zur Straßensanierung im Gemeindegebiet Dischingen
4 Energiebericht 2022
5 Bericht zu Wasserverlusten und Rohrbrüchen
6 Finanzzwischenbericht 2023 - Stand der Umsetzungen
7 Sachstandsbericht Volkshochschule Nattheim-Dischingen
8 Einvernehmen zu Bauanträgen
8.1 Baugesuch -Bauvoranfrage- Umbau des Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus, Dunstelkinger Hauptstr. 27, Dunstelkingen
8.2 Baugesuch Neubau Carport, In den Hofwiesen 9, Frickingen
8.3 Baugesuch Neubau von 9 Garagen, Am Baumwolf, Dischingen
9 Bekanntgaben
9.1 Beprobung Tiefbrunnen Demmingen
9.2 Bekanntgabe Rettungspunkte
9.3 Bekanntgabe Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2024
9.4 Bekanntgabe Bodenrichtwerte zum 01.01.2023
9.5 Bekanntgabe Aktueller Sachstand Flüchtlinge / Einsatz Integrationsmanager
9.6 Bekanntgabe Termine
10 Anfragen
10.1 Anfrage zur Beschilderung von Feldwegen
10.2 Anfrage zu den Asphaltierungsarbeiten Kienleweg

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1. Beschlussfassung des Gesellschaftsvertrags der Härtsfeld Gemeinden GmbH und Bestellung der Mitglieder für die Gesellschafterversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 1

Sachverhalt

Theresa Schneidermeier stellt den nachfolgenden Sachverhalt dem Gemeinderat vor.

Gesellschaftsvertrag:
Die Stadt Neresheim, die Gemeinden Nattheim und Dischingen sind Ausrichter der landesweiten Veranstaltungsreihe „Heimattage Baden-Württemberg 2024“. Um das Ziel, diese Veranstaltungsreihe mit der größtmöglichen Transparenz erfolgreich und finanziell eigenständig umzusetzen, gründen die ausrichtenden Gesellschafter die „Härtsfeld Gemeinden GmbH“.

Der Gesellschaftsvertrag wurde von der Stadt Neresheim zusammen mit dem Anwaltsbüro „Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB“ aus Stuttgart erarbeitet und wurde final abgestimmt.

Von den Rechtsaufsichtsbehörden der Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis wurde der Vertrag bereits geprüft und genehmigt. Der Gesellschaftsvertrag ist als Anlage beigefügt.

Bestellung der Mitglieder für die Gesellschafterversammlung:

Wie aus § 7 des Gesellschaftsvertrags zu entnehmen ist, kann die Gemeinde Dischingen den Bürgermeister und bis zu 2 Gemeinderatsmitglieder für die Gesellschafterversammlung entsenden.

Die Gesellschafterversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

Die jeweiligen Vertreter der Gesellschafter haben einen Anspruch auf Sitzungsgeld. Die Höhe beläuft sich auf 50,00 Euro Sitzungsgeld inklusive Fahrtkosten. 

Die Verwaltung hat vorab Gespräche mit einzelnen Gemeinderatsmitgliedern geführt und deren Bereitschaft abgefragt.

Dokumente
Download 23-07-20 Gesellschaftsvertrag Härtsfeld Gemeinden GmbH.pdf

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2. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Evi Saur berichtet, dass der Gemeinderat am 14.03.2016 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen beschlossen hat. Grundlage für die Höhe der Entschädigung war eine Kostenschätzung auf der Basis der zu erwartenden realistischen Kosten. 

Das Landratsamt Heidenheim als Asylbewerberleistungsbehörde hat damals das Ergebnis der Kalkulation kritisch gesehen im Hinblick auf die Quadratmeterzahl je Asylbewerber/in. Pro Flüchtling sollen maximal 10 qm zur Verfügung stehen. 
Weiter wies das Landratsamt auf das Äquivalentsprinzip hin, das bedeutet, dass die per Satzung festgesetzte Gebühr nicht wesentlich über der ortsüblichen Vergleichsgebühr für eine vergleichbare Unterkunft liegen darf


Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 14.03.2016 wurde im Jahr 2017 dreimal geändert, letztmalig am 23.01.2017. Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt seitdem 200,05 Euro pro Kalendermonat und Wohnplatz in der Sperrbergstraße 17 und 211,88 Euro pro Kalendermonat und Wohnplatz im Margaretenweg 8. Die Gemeinde Dischingen hat für die kommunale Anschlussunterbringung gemäß § 18 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) infolge der Flüchtlingskrise weitere Gebäude angemietet. Damit die Gebühren auf aktueller Basis erhoben werden können, wurde die Satzung mit Kalkulation überarbeitet. 

Benutzungsgebühren für Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte sind nach den Bestimmungen des KAG (§ 13 ff.) zu bemessen; sie sind Kommunalabgaben, für die die Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) entsprechend gelten, soweit das KAG auf sie verweist (§ 3 KAG). Dies bedeutet, dass die Gebührensätze für die Unterkünfte auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden müssen. Dabei ist insbesondere das Gleichbehandlungsgebot und das Äquivalenzprinzip zu beachten. 

Das Äquivalenzprinzip gebietet, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip liegt bei der Gebührenerhebung dann vor, wenn eine Bemessungsregelung zu Benutzungsgebühren führt, die erheblich über dem Entgelt eines vergleichbaren privaten Anbieters liegen. Eine Benutzungsgebühr für die jeweilige Unterkunft kann damit dann mit dem Äquivalenzprinzip in Konflikt geraten, wenn sie wesentlich höher ist, als ein Privater für die Überlassung des Wohnraums berechnen würde. Anhaltspunkt hierfür kann die ortsübliche Miete, ggfls. ein vorhandener Mietspiegel sein. Ein Mietspiegel liegt für Dischingen nicht vor. Auch liegen für das Gemeindegebiet Dischingen keine Erfahrungswerte im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsgebühr bei möblierten Unterkünften vor. 
Gemäß den FAQs zur Anschlussunterbringung vom 29.09.2022 des Landratsamts Heidenheim wird eine Gebühr von bis zu 250 Euro je Platz mit dem Äquivalenzprinzip als vereinbar angesehen. 

Die neu kalkulierten Kosten einschließlich der Betriebskosten betragen 305,26 Euro pro Wohnplatz und Kalendermonat (= abgabenrechtliche Gebührenobergrenze). Bei der Kalkulation wurde von maximalen 90 Belegungsplätzen ausgegangen. Es sollten nun zumindest 250,00 Euro Gebühren je Platz angesetzt werden. Das Inkrafttreten ist zum 01.08.2023 vorgesehen. 

Die Erhebung der Gebühr wurde als Einheitsgebühr für alle Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen kalkuliert und beträgt 250,00 €. Das ist in der Abwicklung erheblich einfacher und wird auch von den meisten anderen Gemeinden im Landkreis Heidenheim so gehandhabt. 

Gemeindeeigene Gebäude 
Sperrbergstraße 17        15 Belegungsplätze 

Angemietete Gebäude 
Margaretenweg 8 (mit Mietgarantie und Belegungsbindung)        52 Belegungsplätze 
Rosenbachstraße 20          4 Belegungsplätze
Dossenberger Straße 14          5 Belegungsplätze
Max-Klemens-Straße 10        14 Belegungsplätze

Insgesamt somit                                                         90 Belegungsplätze

Anlage:
- Gebührenkalkulation 
- Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und
  Flüchtlingsunterkünften 

Befangenheit: --- 

Finanzielle Auswirkung: Schätzung: 41.169,60 € jährliche Mehreinnahme bei Vollbelegung [= 90 Plätze x 12 Monate x 38,12 € (= 250,00 € Gebühr neu ./. 211,88 € Gebühr alt)]. Allerdings ist eine dauerhafte Vollbelegung in der Praxis eher unrealistisch. Gründe dafür sind u.a., dass Flüchtlinge den Wunsch haben, in ihr Land zurück zu kehren oder mit Familienmitgliedern / Freunden zusammen in größeren Städten zu leben. Somit rechnet die Verwaltung aktuell mit einer Belegung von 65 Plätzen und jährlichen Mehreinnahmen von rund 29.700 €.

Dokumente
Download Änderungssatzung 4 zur Satzung Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Dischingen 24.07.2023.pdf

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3. Vergabe des Jahresakkordes 2023 für die Tiefbau- und Straßenbauarbeiten zur Straßensanierung im Gemeindegebiet Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Dischingen beabsichtigt anfallende Tiefbau- und Straßenbauarbeiten zur Straßensanierung im Gemeindegebiet Dischingen im Jahresakkord für das Haushaltsjahr 2023 durchzuführen. Die Verwaltung wurde mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2023 beauftragt diese Arbeiten auszuschreiben, welches dann in Form einer “Beschränkten Ausschreibung“ erfolgte. Somit können verschiedene Maßnahmen zusammengefasst werden, was einem besseren Angebotspreis entgegen kommt, da verschiedene kleinere Maßnahmen nicht einzeln abgefragt und vergeben werden müssen. Dies war zumindest die Erwartungshaltung der Verwaltung. Die Sanierungsarbeiten können sich auf Ortsstraßen, Gehwege, Wege und landwirtschaftliche Wege beziehen

Auf diese Weise wurden bereits in den Jahren 2014 – 2017 die jährlich anfallenden oder notwendigen Straßensanierungsarbeiten im Jahresakkord ausgeschrieben. 

Die Gemeindeverwaltung hat zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibungsunterlagen das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim zur Unterstützung hinzugezogen.

Im Leistungsverzeichnis sind vorrangig Massen für folgende Maßnahmen aufgeführt:

       Dischingen

       Fußweg Kneippanlage:
       Ausbau und entsorgen von bestehendem Bruchsteinpflaster inkl. Unterbeton
-        Untergrund verdichten und FSS als Ausgleich einbauen
-        Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht einbauen

Fußweg Michaelsberg:
  • Durchfräsen von vorhandenem Asphaltbelag
  • Fräsmaterial verdichten und FSS Als Ausgleich einbauen
  • Asphalt- Tragdeckschicht einbauen
  • Schotterbankette herstellen

       Dunstelkingen

       Hoffläche Feuerwehrzufahrt:
       Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht einbauen


Frickingen/Katzenstein

       Gemeindeverbindungsstraße Bereich Q-Hof Frickingen:
       Ausbau und entsorgen von Asphalt- und Betonbelag
-        Erdarbeiten für die Herstellung des neuen Straßenkoffers
-        Tragschicht FSS/STS liefern und herstellen
-        Asphalt- Tragdeckschicht einbauen
-        Schotterbankette herstellen

Trugenhofen

       Neuen Gehweg herstellen:
       Oberboden abtragen und weiterer Erdabtrag für Gehweg
-        Erdarbeiten für die Herstellung des neuen Gehwegkoffers
-        Tragschicht FSS/STS liefern und herstellen
-        Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht einbauen 
-        Ausbau von Borde und 2-zeiligem Natursteinpflaster
-        Einbau von Bordsteinen, 2-zeiler Pflasterstreifen und Leistensteine

Hierfür wurden fünf Firmen in Form der “Beschränkten Ausschreibung“ aufgefordert, ein Angebot für diese Arbeiten bis zur Angebotseröffnung (Submission) am 13. Juni 2023 abzugeben, wobei dann drei Firmen ein gültiges Angebot einreichten.

Im Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Dischingen wurden für die Straßensanierung Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € eingestellt.

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellt sich wie folgt dar:

Tiefbau- und Straßenbauarbeiten für die Straßensanierung:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Scharpf Tiefbau GmbH & Co. KG                260.172,56 €  (100,0 %)

89447 Zöschingen                                                


2. Platz                                                271.837,08 €   (104,5 %)

3. Platz                                                287.070,03 €   (110,3 %)

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde das Leistungsverzeichnis der ausgeschriebenen Maßnahme im Vorfeld bepreist (Kostenberechnung). Hierfür wurden die derzeit marktüblichen Preise eingesetzt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

191.318,68 €                                        260.172,56 €  

Ergibt eine negative Differenz von 68.853,88 €. Das Ausschreibungsergebnis des günstigsten Bieters liegt somit um ca. 36,0% über der Kostenberechnung.
Es kann hier kein Vergabevorschlag erteilt werden, da der Angebotspreis des Bieters weit über der ermittelten Summe der Kostenberechnung (36,0 %) liegt. Die in der Kostenberechnung eingesetzten Preise sind, wie schon erwähnt marktüblich. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Ausschreibung für das Gewerk der Tief- und Rohbauarbeiten aufzuheben.

Die Verwaltung wird versuchen, einen Teil der Maßnahmen noch im Haushaltsjahr 2023 nach Dringlichkeit / Verkehrssicherheit umzusetzen. Für den verbleibenden Rest soll im Herbst erneut eine Ausschreibung – mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf – für das Haushaltsjahr 2024 erfolgen.

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4. Energiebericht 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 4

Sachverhalt

1. Vorbemerkung

Julia Maiershofer berichtet, dass mit diesem Energiebericht die Entwicklung des Verbrauchs für Strom, Wasser und Wärme der Jahre 2019 – 2022 aufgezeigt wird. Betrachtet werden sämtliche gemeindeeigenen Gebäude ohne Berücksichtigung von Wohnungen (z. B. Margaretenweg 8, Sperrbergstraße 17, usw.) und dem Dienstleistungsvertrag „Licht“. Neben der 4-Jahresbetrachtung der Verbrauchs- und Kostenentwicklung soll separat auch ein Blick auf die Kostenentwicklung der Hackschnitzelheizung, des Dienstleistungsvertrages „Licht“ und die Einspeisungen aus den PV-Anlagen geworfen werden. 

Für folgende Gebäude wurden Daten erhoben und Zeitreihen aufbereitet:





Einzelne Gebäude besitzen keine Heizung (Bspw. Ziegelwiese 10, Friedhof Taxis).
Die Erfassung des Energiebedarfs ist optimal, wenn Zähler installiert sind. Das ist der Fall beim Strom, Wasser/Abwasser und beim Gasverbrauch über Verbrauchszähler. 
Beim Flüssiggas und beim Heizöl gibt es keine Verbrauchserfassung. Der Verbrauch wird anhand der getankten Menge und den Beständen zum Jahreswechsel ermittelt. Die Tankanzeigen lassen stellenweise nur Schätzungen zu, deshalb können die Werte dort auch stärker schwanken. Prinzipiell ließe sich das Problem dadurch lösen, dass immer zum Jahresende vollgetankt wird. Da aber zu diesem Zeitpunkt die Preise oftmals nicht die günstigsten sind, wird dieses Vorgehen nicht praktiziert. Im Verlauf der letzten Jahre hat sich dieses Problem aber zunehmend reduziert, da im Zuge der Breitband- und Gaserschließung sämtliche Gebäude auf laufende Gasbelieferung umgestellt wurden. Damit der Heizbedarf annährend vergleichbar ist, wurde anhand der folgenden Faktoren auf Kilowattstunden (kwh) umgerechnet. 

1 Liter Öl                 = 10 kWh Energie
1 m³ Erdgas                 = 10 kWh Energie
1 Liter Flüssiggas         = 6,57 kWh Energie

Dennoch sind die berichteten Verbrauchswerte in Einrichtungen mit Öl- und Gastanks mit Unsicherheiten behaftet. Eine mögliche Ableseungenauigkeit wird bei der Umrechnung bei Öl durch den Faktor 10 und bei Flüssiggas durch den Faktor 6,57 gehebelt.

Zudem muss auf die die Pandemiejahre 2020 und 2021 geachtet werden, da in dieser Zeit einige Gebäude kaum bis überhaupt nicht genutzt wurden und dadurch der Verbrauch sowie die Kosten minimiert worden sind. Vergleichsjahr für das Jahr 2022 ist daher das Jahr 2019.


2. Auswertungen:

Die aggregierten Auswertungen sind in der beiliegenden Präsentation ersichtlich; die Auflistung der einzelnen Verbrauchsstellen mit den dazu gehörenden Verbräuchen getrennt nach Ortschaften liegt ebenfalls dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. 

Dokumente
Download 2023-07-17 Präsentation Energiebericht 2022.pdf

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5. Bericht zu Wasserverlusten und Rohrbrüchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Julia Maiershofer stellte den nachfolgenden Sachverhalt dem Gemeinderat vor.

Wasserverluste/Rohrbrüche

Grundsätzliches
Der Wasserverlust eines Versorgungsunternehmens wird in erster Linie von Leckstellen im Rohrnetz verursacht. Um dies zu verhindern, müssen die Rohrnetze ständig überwacht werden. Die einmalige Überprüfung eines Rohrnetzes senkt die Wasserverluste kurzfristig, da aber Rohrbrüche bzw. andere Leckstellen im Rohrnetz laufend neu entstehen, ist eine langfristige Reduzierung der Wasserverluste nur im Zusammenhang mit ständigen Überwachungsmaßnahmen zu erzielen. Die Verluststatistik ist dazu ein wichtiges Instrument.

Erläuterungen zum Wasserverlust
Die Wasserverluststatistik gliedert sich nach sog. Tarifbezirken. Zur Ermittlung der jährlichen Wasserverluste wird das Verhältnis von Bezug und Abgabe ins Leitungsnetz im jeweiligen Tarifbezirk ins Verhältnis gesetzt. Aufgrund der Ausweitung der Tarifbezirke in den letzten Jahren können Schäden tendenziell schneller lokalisiert werden. Insofern wirkt sich dies positiv auf den Wasserverlust aus. Betrachtet man jedoch die Tarifbezirke einzeln im Detail, entsteht durch die Vielzahl an Zählern, die Wasser-Messdifferenzen aufweisen, ein verzerrtes Bild. Dafür sind zwei Gründe zu nennen: zum einen sind die Zähler an der Hauptleitung nicht so sensitiv wie an den Hausanschlüssen, d.h. je kleiner der Zähler umso präziser wird der Verbrauch erfasst. Zum anderen kann es geringe Unterschiede bei den Ablesezeitpunkten geben, die auch von Jahr zu Jahr variieren können. Aus diesem Grund wird auf die Auswertung der einzelnen Tarifbezirke verzichtet.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Wasserverluste in den vergangenen 20 Jahren auf:


Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverlustes

a) Jahresgespräche technische Betriebsführung LW: Im Rahmen der jährlichen Gespräche zur technischen Betriebsführung mit dem Zweckverband Landeswasserversorgung werden die jährlichen Wasserverluste hinterfragt.

b) Sanierungsmaßnahmen: soweit möglich werden aus den Ergebnissen Maßnahmen zur Reduzierung abgeleitet. So wurde in der Vergangenheit zum Beispiel die Hauptleitung der Eglinger Straße in Demmingen oder in diesem Jahr die Wasserleitung am Dörrberg erneuert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die großen Wasserverluste nicht durch Rohrbrüche entstehen, die schnell lokalisiert und behoben werden. Vielmehr ist eine Vielzahl kleinerer Defekte für den Großteil der Wasserverluste verantwortlich, die nicht festgestellt werden (können).

c) Rohrbruchstatistik: Als ergänzendes Instrument kommt die Rohrbruchstatistik zum Einsatz. Von der LW wird jeder Rohrbruch statistisch erfasst und ebenfalls einmal jährlich besprochen. Die Häufigkeit von Rohrbrüchen kann ein Indikator für mehrere kleine Defekte an einer Hauptleitung oder an Hausanschlüssen sein.

d) Digitalisierung: die LW hat in den vergangenen Jahren zunehmend die Anzahl der Tarifbezirke erweitert, um Schäden besser lokalisieren zu können. Die Tarifbezirke sind nach Einschätzung der LW sehr gut über das gesamte Gemeindegebiet aufgeteilt, so dass aktuell eine Erweiterung der Tarifbezirke nicht geplant ist. 

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6. Finanzzwischenbericht 2023 - Stand der Umsetzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 6

Sachverhalt

Der jährliche Finanzzwischenbericht beleuchtet die unterjährigen Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt. Anhand einer Hochrechnung zum Jahresende wird die Entwicklung des Ergebnisses, der Verschuldung und der Liquidität im Haushaltsjahr 2023 dargestellt.

Die größten Veränderungen sind in der Umsetzungstabelle HH 2023 dargestellt (Anlage).

Ergebnishaushalt

Der Haushaltplan 2023 weist ein ordentliches Ergebnis von -150.301 € aus. Auf Basis der Hochrechnung zum Jahresende wird mit einer Ergebnisverschlechterung von rund 196.000 € gerechnet, sodass das ordentliche Ergebnis auf ca. -346.000 € ansteigt. Die Netto-Abschreibungen in Höhe von 551.436 € können somit nicht vollständig erwirtschaftet werden.

Auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung wurde der kommunale Finanzausgleich für das Jahr 2023 neu gerechnet. Hieraus ergibt sich für den Haushalt einen Minderertrag von rund 99.000 €.

Ein weiterer Anteil an dem negativen Ergebnis hat das Gewerbesteueraufkommen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Planansatz (2.000.000 €) um ca. 200.000 € unterschritten wird. 

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt sind der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts, der Finanzierungsüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit und die Kreditaufnahmen mit Tilgung der Kredite dargestellt. Durch die voraussichtlichen Veränderungen im Haushaltsjahr 2023, ergeben sich Einsparungen von ca. 532.000 €.

Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit handelt es sich insbesondere um Mittel aus dem Städtebauförderprogramm, ELR, Ausgleichsstock sowie Erschließungsbeiträge.

Die größte Position ist hierbei der Zuschuss für den Breitbandausbau aus dem „Weißen-Flecken-Programm“ in Höhe von 1.345.500 €. Es konnte noch kein Auszahlungsantrag gestellt werden. Aufgrund der Komplexität des Förderprogramms kann die Maßnahme erst im Herbst ausgeschrieben werden. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in den Jahren 2024/2025. Für das Jahr 2023 wird ein geringer Auszahlungsantrag für die bisher getätigten Investitionen aus 2022/2023 gestellt.

Aufgrund von Verzögerungen beim Rathausneubau konnte auch hier noch kein Auszahlungsantrag gestellt werden. Es sind Zuschüsse in Höhe von 300.800 € geplant. Im Herbst und voraussichtlich im Dezember wird ein Auszahlungsantrag für einen Teilbetrag gestellt. 

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit spiegeln im Besonderen die Schwerpunkte der kommunalen Entwicklung wieder. Hierin enthalten sind der Erwerb von Grundstücken, von beweglichem und immateriellem Vermögen, Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen an Dritte und vor allem die Baumaßnahmen.

Beim Grunderwerb können die geplanten 850.000 € für benötigte Bau- und Entwicklungsflächen voraussichtlich bis zum Jahresende ausgeschöpft werden.

Die Ausschreibung des Breitbandausbaus für das „Weiße-Flecken-Programm“ erfolgt im Herbst (s. o.), sodass der Planansatz in Höhe von 1.495.000 € voraussichtlich nicht in voller Höhe benötigt wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass u. a. Planungskosten von 20.000 € abfließen werden.

Das Landesdenkmalamt benötigt für die Beurteilung des weiteren Vorgehens für den Rathausneubau eine bauhistorische Untersuchung. Durch diese zusätzliche zeitliche Verzögerung wird der Planansatz von 400.000 € nicht komplett ausgeschöpft. Die Verwaltung geht von einem Mittelabfluss in Höhe von 50.000 € bis zum Jahresende aus.

Verschuldung

Die Gemeinde Dischingen geht aufgrund der o. g. Ausführungen davon aus, dass auf die geplanten Kreditaufnahme nicht in voller Höhe benötigt werden. Zum Jahresende sollte im Kernhaushalt ein Schuldenstand von 1.398.388 € erreicht werden (Plan: 3.088.388 €), was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 318 € je Einwohner (Plan: 702 €) entspricht.

Liquide Eigenmittel

Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn betragen rund 4.700.000 €. Zur Deckung des hochgerechneten Finanzierungsbedarfs soll der Betrag in Höhe von 3.776.479 € (Plan: 4.042.424 €) durch den Verbrauch der liquiden Mittel erfolgen. Die liquiden Mittel verringern sich zum Jahresende auf ca. 1.168.486 € (Plan: 657.576 €).

Eigenbetriebe

Im Jahr 2023 konnten bereits folgende Maßnahmen fertiggestellt und abgerechnet werden:

  • Straßensanierung „Am Baumwolf“
  • BG „An der Halde/Mühlbergstraße“
  • BG „Eisbühl/Zwinkelweg“

In diesem Jahr können das Baugebiet „Brühl“ in Eglingen und die Erneuerung der Wasserleitung am Dörrberg in Demmingen zum Abschluss gebracht werden.

Aufgrund der nicht umzusetzende Straßensanierungen und Baugebiete im Kernhaushalt, wie z. B. „Ortsdurchfahrt Hofen“ und BG „Kappelesäcker“, werden die eingeplanten Mittel in den Eigenbetrieben ebenfalls nicht vollständig benötigt. Daraus resultiert ein reduzierter Kreditbedarf. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung wird voraussichtlich eine Kreditaufnahme in Höhe von 460.000 € (Plan: 750.000 €) benötigt. Im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung beträgt die Kreditaufnahme voraussichtlich 680.000 € (Plan: 870.000 €).

Der gesamte Schuldenstand für den Kernhaushalt und den Eigenbetrieben wird voraussichtlich 9.033.937 € (Plan: 11.198.891 €) betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.054 € je Einwohner (Plan: 2.546 €).

Fazit

Durch die voraussichtlichen Veränderungen gegenüber den Planansätzen 2023 ergeben sich eine Verschlechterung des Ergebnishaushalts um ca. 196.000 € und eine Einsparung im Finanzhaushalt (Investitionen) um ca. 532.000 €.

Man erkennt vor allem an der schlechten Prognose der Mai-Steuerschätzung und des weiterhin schwankenden Gewerbesteueraufkommens die angespannte wirtschaftliche Lage. Dies schlägt sich am zunehmend negativen ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushalts nieder.

Durch zeitlichen Verzögerungen bei den Investitionen kann die Liquidität kurzfristig gestärkt werden. Dadurch werden auch Kreditaufnahmen nur in kleinerem Umfang notwendig. Dies erscheint auf den ersten Blick positiv. Der Mittelabfluss wird jedoch lediglich auf die nächsten Haushaltsjahre verschoben. Gemeinderat und Verwaltung sollten aufgrund dessen auch in den nächsten Jahren die vernünftige Ausgabenpolitik fortsetzen und die Gemeinde unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen fortentwickeln. 

Dokumente
Download 2023-07-24 - Präsentation HH-Zwischenbericht 2023.pdf
Download 2023-07-24 Umsetzungstabelle HH 2023.pdf

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7. Sachstandsbericht Volkshochschule Nattheim-Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Grundsätzliches:
Steffi Voitl berichtet, dass seit dem Jahreswechsel 2021/2022 die Volkshochschule Dischingen mit der Volkshochschule Nattheim kooperiert. Das gemeinsame Ziel war und ist es, an beiden Standorten ein abwechslungsreiches und für jedermann zugängliches Programm anzubieten. Die Volkshochschule wird von Sylvia Haas (Gemeinde Nattheim) geleitet. In Dischingen wird das Programm von Steffi Voitl betreut. Für das Jahr 2021 wurde mit Unterstützung von Harald Scherbaum letztmalig die Jahresabrechnung und die letzte eigenständige Statistik erstellt.

Rückblick auf das Jahr 2022
Im 1. Semester des Jahres 2022 wurde zunächst das bisherige Kursprogramm mit den bewährten und gut besuchten 9 Yoga- und Ganzkörperkräftigungskurse angeboten.

Bereits im 2. Semester wurde das Kursprogramm in Dischingen erweitert um folgende Kurse:
  • Instagram für Einsteiger,
  • Weihnachtliche Tortendeko,
  • Vortrag über „Vorsorge treffen – Vollmacht, Patientenverfügung, Testament“,
  • Yogakurs speziell für Kinder,
  • Kochkurs „Maultaschen, Ravioli, Jiaozi“.

Alle Veranstaltungen waren sehr gut besucht.

Rückblick 2023
Auch das 1. Semester 2023 lief in Dischingen sehr gut an. Besonders zu erwähnen sind folgende Veranstaltungen:
  • Besichtigung der Abfüllanlage der Brauerei „Hald“ (36 Teilnehmer),
  • Vortrag über Online-Bankgeschäfte (21 Teilnehmer),
  • Kurs zur Seifenherstellung (10 Teilnehmer)
  • insgesamt 4 Tanzkurse, die von 27 Paaren besucht wurden
  • Flötenkurs (9 Teilnehmer)
  • Kindertöpferkurs in der Egauschule (7 Teilnehmer)
  • Kochabend für Männer (12 Teilnehmer),
  • Sektseminar im Dorfhaus in Trugenhofen (13 Teilnehmer)

Zum Abschluss des 1. Semesters 2023 konnte noch eine Lesung von Dr. Nico Rose beim Festival „Rock am Härtsfeldsee“ organisiert werden. Dieser las am Freitag, 23.06.2023 vor rund 70 Besuchern aus seinem Buch „Hard, Heavy & Happy“, das sich bereits über 14.000 Mal verkauft hat.

Aktuell laufen die Planungen für das Herbstsemester 2023. Zu den weiterlaufenden Yoga-, Fitness-, Tanz- und Kochkursen wird unter anderem angeboten:
  • weitere Kreativkurse,
  • ein Schafkopfkurs für Neu- und Wiedereinsteiger,
  • ein Zauberkurs für Kinder
  • ein Qi-Gong-Kurs

Aufgrund der sehr geringen Teilnehmerzahl bei den in den vorigen Semestern angebotenen Gesundheitsvorträgen wird im Herbst 2023 lediglich ein Vortrag in diesem Bereich angeboten. 

Bewertung:
Die Kooperation mit der Volkshochschule Nattheim war aus Sicht der Verwaltung ein richtiger und wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung. Die Zusammenarbeit und der Ideenaustausch mit der Gemeinde Nattheim wirken sich positiv für beide Standorte aus, was sich im abwechslungsreichen Programm der beiden Volkshochschulen widerspiegelt. In der Gesamtwürdigung ist die Entwicklung der Volkshochschule Dischingen in den letzten 2 Jahren als durchweg positiv zu bewerten.

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8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 8
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8.1. Baugesuch -Bauvoranfrage- Umbau des Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus, Dunstelkinger Hauptstr. 27, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Umbau des Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 329, Dunstelkinger Hauptstr. 27, Dunstelkingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das vorhandene 2-geschossige Wohnhaus soll durch Abbruchmaßnahmen des vorhandenen Dachstuhles und der Erstellung eines neuen Dachstuhles zu einem 3-geschossigen Wohnhaus umgebaut und genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme beinhaltet den Abbruch und Erstellung neuer Innen- und Außenwände. Des Weiteren sollen auf der Südseite im bestehenden OG und neuem DG jeweils ein Balkon errichtet werden. Die Dachneigung des Satteldaches beträgt 35°, die der Schleppgauben 13°. Die Firsthöhe ab OK Gelände beträgt ca. 10,50 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Dunstelkinger Hauptstr. 27, Dunstelkingen.pdf

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8.2. Baugesuch Neubau Carport, In den Hofwiesen 9, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 8.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau Carport

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 127/2, In den Hofwiesen 9, Frickingen

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „In den Hofwiesen“ soll der Carport außerhalb des Baufensters errichtet werden. Die im Bebauungsplan mit „Ga“ gekennzeichnete Fläche ist voll ausgenutzt, der Carport wird an die bestehende Garage angebaut.
Begründung: Durch den Anbau an die Garage kann die Garagenzufahrt als überdachter Stellplatz genutzt werden. Das Sichtfeld wird nicht eingeschränkt.
Der Carport soll mit einem Pultdach versehen werden. 
Begründung: Die vorhandene Garage hat ein Flachdach. Die Ausführung des Carports mit einem Pultdach ermöglicht den idealen Anschluss an ein Regenrohr.   

Objektbeschreibung:
An der westlichen Grundstücksgrenze soll ein Carport mit den Außenmaßen von ca.
5,50 m x 3,70 m in Verlängerung an der bestehenden Garage angebaut werden. Da durch den Anbau an die vorhandene Garage die zulässige Länge der Grenzbebauung überschritten wird, ist eine Baulastübernahme erforderlich. Das dazugehörige Pultdach des Carports erhält eine Dachneigung von ca. 3°, eine Traufhöhe ab OK Gelände von ca. 2,60 m bzw. 2,85 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan In den Hofwiesen 9, Frickingen.pdf

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8.3. Baugesuch Neubau von 9 Garagen, Am Baumwolf, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 8.3

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt sind Bürgermeister Schabel als potenzieller Erwerber und Gemeinderat Pappe als Bauherr nach § 18 (1) GemO befangen und dürfen daher nicht über diesen Beschluss abstimmen. Beide rücken deutlich vom Sitzungstisch des Gremiums ab und nehmen an der Beschlussfassung nicht teil. Die Abstimmung wird vom ersten stellvertretenden Bürgermeister Scherer geleitet.

Bauvorhaben:
Neubau von 9 Garagen

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 56/5, Am Baumwolf, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
An der nördlichen Grundstücksgrenze sollen insgesamt 9 Garagen errichtet werden. Davon sind 6 Garagen zusammenhängend mit den Außenmaßen von 19,80 m x 7,00 m, sowie 3 Garagen mit den Außenmaßen von 16,50 m x 8,00 m geplant. Das dazugehörige Pultdach bei den 6 Garagen erhält eine Dachneigung von ca. 6°, eine Traufhöhe ab OK FFB von ca. 2,90 m bzw. 3,40 m. Das Pultdach bei den 3 Garagen erhält ebenfalls eine Dachneigung von ca. 6°, eine Traufhöhe ab OK FFB von ca. 3,00 m  bzw. 3,55 m. Bezüglich der Überschreitung der Längen von der zulässigen Grenzbebauung muss eine Baulast auf dem Nachbargrundstück übernommen werden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Am Baumwolf, Dischingen.pdf

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 9
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9.1. Beprobung Tiefbrunnen Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass der Tiefbrunnen Demmingen zweimal jährlich beprobt wird. Die letzte mikrobiologische Untersuchung vom 23.03.2023 ergab erstmals den Nachweis von coliformen Bakterien.

Dies ist nach Aussage der LW im Rahmen einer Notversorgung unkritisch, weil die Grenzwerte bei einem Notbrunnen höher sein dürfen als bei der Grundversorgung. Die Untersuchung ergab in der Gesamtwürdigung keine Beanstandungen.

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9.2. Bekanntgabe Rettungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläuterte am 27.03.2023 die noch offene Anfrage zu den Rettungspunkten aus der Klausurtagung des Gemeinderats am 04.01.2023. Grundlage dafür war die Rücksprache mit Revierförsterin Beatrix Diedering und Abteilungsleiter Forst Johannes Kopp beim Landratsamt Heidenheim (LRA):

Forstliche Rettungspunkte sind definierte Orte im Wald, die mithilfe von Koordinatenangaben Treffpunkte beschreiben. Im Falle eines Unfalls können diese Treffpunkte bei der Kommunikation des Verunfallten bzw. eines Helfers mit dem Rettungsdienst genutzt werden, um das Auffinden des Unfallortes zu erleichtern. Die Ausweisung der Koordinatentreffpunkte kann mit fest im Wald montierten Schildern oder virtuell, d.h. als reine Koordinatenangabe erfolgen. 

Rettungspunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung ihres Standortes im Wald.
Geschaffen wurden forstliche Rettungspunkte im Rahmen der „Rettungskette Forst“. Die Rettungskette Forst beschreibt die Maßnahmen und Schritte vom Beginn der ersten Hilfe bis zur Versorgung durch die Rettungsdienste.

Die Rettungspunkte gibt es schon seit einigen Jahren, abrufbar sind diese über alle gängigen Rettungs-Apps wie z. B. „Hilfe im Wald“. Anbei sind Kartenausschnitte betreffend die festgelegten Rettungspunkte in der Umgebung beigefügt. Allerdings werden auch Rettungspunkte im angrenzenden Bayern, Heimatadressen von Waldarbeitern bzw. das letzte Gebäude am jeweiligen Ortsrand oder ein markantes Gebäude als Notfalltreffpunkte genutzt. 

Der Rettungswagen fährt wegen fehlender Ortskenntnis, Bereifung etc. nicht in den Wald sondern wartet an einem vereinbarten Punkt auf einer öffentlichen Straße bis die Lotsenperson eintrifft.

Gemeinderat Kragler merkte an, dass er diese Anfrage stellte, weil sich der von Demmingen aus nächstgelegene Rettungspunkt beim Eglinger Keller befindet. Er und die Feuerwehrabteilung sind der Auffassung, dass der Rettungspunkt aufgrund der Entfernung von sieben Kilometer ungeeignet erscheint. Er schlug vor, sich mit den Waldbesitzern der Realgemeinde abzustimmen und wollte deshalb wissen, wie man zu einem Rettungspunkt kommt. Hauptamtsleiterin Saur sagte zu, sich um diese Angelegenheit zu kümmern und dem Gemeinderat darüber Bericht zu erstatten.

Aufgrund der föderalen Strukturen und der verschiedenen Waldbesitzarten wird das Konzept der Rettungspunkte in Deutschland jedoch sehr unterschiedlich umgesetzt. Das Ausweisen und Pflegen von Rettungspunkten unterscheidet sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern teilweise sogar innerhalb der Länder erheblich.
Dabei werden die Punkte beispielsweise in unterschiedlicher Systematik bezeichnet, auf uneinheitliche Weise beschildert (bzw. nicht beschildert) sowie auf verschiedene Arten veröffentlicht: auf Karten, in regionalen Geoportalen oder als Datensatz zum Download.
Für das Ausweisen forstlicher Rettungspunkte gibt es in Deutschland keine direkte gesetzliche Grundlage bzw. öffentlichen Auftrag und somit auch keine einheitliche Regelung.

Lt. einer Broschüre des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. sind für das Ausweisen von Rettungspunkten im Staatswald i.d.R. die Landesforstverwaltungen bzw. –betriebe verantwortlich. Einzige Ausnahme ist das Land Baden-Württemberg – hier sind die Stadt- und Landkreise (Unteren Forstbehörden) für Staats- und Kommunalwald und betreute Privatwaldbesitzer zuständig. Das Zusammenführen aller Rettungspunkte im Land übernimmt allerdings der Landesforstbetrieb (ForstBW).

Die Untere Forstbehörde beim Landratsamt Heidenheim wollte mit der Leitstelle klären, ob ein zusätzlicher Rettungspunkt tatsächlich eine Verbesserung für die Sicherstellung der Rettungskette bringt. Bei einem zu dichten Netz an Rettungspunkten kann es z.B. zu Verwechslungen kommen, der Pflegeaufwand erhöht sich. Die Dauer bis der Rettungswagen (RTW) aber beim Verunglückten ist, verkürzt sich nicht zwangsläufig.

Vor allem im Grenzgebiet BW/BY ist nicht sichergestellt, aus welcher Richtung der RTW tatsächlich kommt. Zudem sind auch auf bayerischer Seite keine Rettungspunkte in unmittelbarer Grenznähe. Deshalb scheint es lt. Abteilungsleiter Forst Johannes Kopp beim LRA sinnvoll zu sein, insbesondere in der Demminger Ortsmitte (z.B. Kirche) einen Rettungspunkt anzulegen. Weitere Rettungspunkte sind aufgrund der o.g. Gründe derzeit im Gemeindegebiet nicht vorgesehen.

Die Untere Forstbehörde beim Landratsamt Heidenheim wird den Punkt erfassen und den entsprechenden Stellen mitteilen, so dass er der Leitstelle und den Anbietern verschiedener Apps zur Verfügung steht und die Karten aktualisiert werden können. Eine Markierung vor Ort ist nicht vorgesehen.

Dokumente
Download Rettungspunkt Plan 11.pdf
Download Rettungspunkt Plan 12.pdf
Download Rettungspunkt Plan 13.pdf
Download Rettungspunkt Plan 4.pdf
Download Rettungspunkt Plan 5.pdf
Download Rettungspunkt Plan 6.pdf

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9.3. Bekanntgabe Mittelanmeldung für den Haushaltsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 9.3

Sachverhalt

Kämmerer Stefan Kübler erläutert, dass die Verwaltung früher in die Planungen für das Haushaltsjahr 2024 einsteigen möchte, um die zeitliche Abfolge des Haushaltsplans zu entzerren. Die Einbringung soll im November und die Beratung im Dezember erfolgen. Die Verabschiedung des Haushaltsplans ist im Januar geplant.

Die Verwaltung bittet die Ortsvorsteher ihre Mittel bis spätestens 15.09.2023 anzumelden.

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9.4. Bekanntgabe Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 9.4

Sachverhalt

Kämmerer Stefan Kübler erklärt, dass der Gemeinsame Gutachterausschuss für den Landkreis Heidenheim gemäß § 196 Baugesetzbuch am 15. Juni 2023 die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Dischingen ermittelt hat (gemeinsame Sitzung mit Nattheim). Der Richtwert stellt den aus Kaufpreisen ermittelten durchschnittlichen Bodenrichtwert eines Gebietes dar, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Richtwertzone). In den Richtwerten für Bauland sind Erschließungskosten enthalten. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert. Die Richtwerte wurden unter Beachtung der allgemeinen Marktlage und deren Auswirkungen auf den örtlichen Grundstücksmarkt fortgeschrieben und neu ermittelt. Die festgestellten Bodenrichtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auf die Richtwertkarte zum Stichtag 01.01.2023, mit den eingetragenen Werten, Bezug genommen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte erhalten.

Zum Vergleich werden die bisherigen Bodenrichtwerte, Stand 31.12.2021, in Klammer angegeben:

1) Wohnbauflächen 
Dischingen                110 € - 145 €                (100 €)
Ballmertshofen          75 € -   90 €                (75 € - 90 €)
Demmingen                  80 €                        (80 €)
Dunstelkingen          80 € -   85 €                (80 € - 85 €)
Eglingen                  80 € - 115 €                (80 € - 85 €)
Frickingen                  70 € -   85 €                (80 € - 85 €)

2) gemischte Bauflächen
Dischingen                  60 € - 100 €                (60 € - 100 €)
Ballmertshofen          75 €                        (75 €)
Demmingen                  60 €                        (60 €)
Dunstelkingen          60 €                        (60 €)
Eglingen                  60 €                        (60 €)
Frickingen                  60 € -   70 €                (60 €)
Trugenhofen                  60 € -   85 €                (60 €)



3) gewerbliche Flächen
Dischingen                  40 € -   50 €                (40 €)
Ballmertshofen          45 €                        (40 €)
Dunstelkingen          45 €                        (40 €)
Eglingen                  45 €                        (40 €)
Frickingen                  45 €                        (40 €)

4) Landwirtschaftliche Flächen
                       Ackerland                                Grünland

Dischingen                5,00 €   (4,00 €)                        3,50 €   (2,50 €)
Ballmertshofen        5,00 €   (4,00 €)                        3,50 €   (2,50 €)
Demmingen                5,00 €   (4,00 €)                        3,50 €   (2,50 €)
Dunstelkingen        5,00 €   (4,00 €)                        3,50 €   (2,50 €)
Eglingen                5,00 €   (4,00 €)                        3,50 €   (2,50 €)
Frickingen                5,00 €   (4,00 €)                        3,50 €   (2,50 €)
Trugenhofen                5,00 €   (4,00 €)                        3,50 €   (2,50 €)

5) Wald (ohne Aufwuchs)
Gesamtgemeinde        1,00 €   (1,00 €)

6) Bodenrichtwerte für sonstige Flächen
Gesamtgemeinde        Garten        6,00 €   (6,00 €)
                       Krautgärten        5,00 €   (4,50 €)

Bei den Gartengrundstücken handelt es sich um eingezäunte Grundstücke, oft mit Gartenhaus oder Gerätehütte.

Die Richtwerte erhöhten sich nicht in allen Zonen. In Dischingen liegen einzelne Erhöhungen zwischen 5 € und 10 € (1%). In Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen und Trugenhofen wurden keine Erhöhungen vorgenommen. Der Spitzenwert liegt in Dischingen im Neubaugebiet "An der Halde/Mühlbergstraße“ bei 145 €/m². Der Spitzenwert in den Teilorten liegt in Eglingen im „Neubaugebiet Brühl“ bei 115 €/m². Eine Marktanpassung der Gewerbeflächen von 5 € bis 10 € ist erforderlich. Die Werte liegen nun zwischen 40 €/m² bis 50 €/m².

Entgegen dem aktuellen Trend können momentan nur einzelne Abnahmen an Kaufpreisen festgestellt werden. Je nach Verkaufsobjekt und Lage werden weiterhin hohe Preise bezahlt. Steigerungen an Bodenrichtwerten erfolgten vor allem durch die Auswertung der Kaufpreissammlung aus den Jahren 2021 und 2022 nach dem BauGB.
Eine momentane Einschätzung für die Zukunft ist sehr schwierig. Es ist jedoch zu vermuten, dass sich die Marktgegebenheiten verändern werden.

Die Bodenrichtwertkarte können auf der Homepage der Stadt Heidenheim unter folgendem Link: www.heidenheim.de/bodenrichtwerte oder auf der Homepage der Gemeinde Dischingen unter dem Link: www.dischingen.de/ortsrecht eingesehen werden.

Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgte im Nachrichtenblatt Nr. 29 vom 21.07.2023.

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9.5. Bekanntgabe Aktueller Sachstand Flüchtlinge / Einsatz Integrationsmanager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 9.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass die Verwaltung aufgrund einer Anfrage des Gemeinderats in seiner Sitzung am 15.05.2023  zum Thema Integrationsmanagement mit den zuständigen Sachbearbeitern bei der Stadt Giengen, Frau Emmerling (Amtsleitung) und Frau Szimeth Kontakt aufgenommen und um einen Gesprächstermin gebeten hat. Dieser hat am 11.07.2023 stattgefunden. Frau Emmerling und Frau Szimeth haben angeboten, eine kurze Präsentation zu erstellen und zu Fragen rund ums Integrationsmanagement im Rahmen einer Gemeinderatssitzung Stellung zu nehmen. Die Verwaltung hat das Angebot dankend angenommen und wird die beiden Damen für die Sitzung im September oder Oktober einladen.

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9.6. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 9.6

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende vorläufige Termine mit:

Mo,        18.09.2023:        18:00 Uhr        Gemeinderatssitzung
Mo,        09.10.2023:        18:00 Uhr        Gemeinderatssitzung
Mo,        06.11.2023:        18:00 Uhr        Gemeinderatssitzung
Mo,        20.11.2023:        18:00 Uhr        Gemeinderatssitzung
Mo,        04.12.2023:        18:00 Uhr        Gemeinderatssitzung
Mo,        18.12.2023:        18:00 Uhr        Gemeinderatssitzung
Mo,        15.01.2024        18:00 Uhr        Gemeinderatssitzung – Beschlussfassung Haushalt

Nachrichtlich Kreistag:
23.10.2023, 18.12.2023

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 10
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10.1. Anfrage zur Beschilderung von Feldwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass Ortsvorsteherin Wiedmann eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet hat bezüglich der Beschilderung von Feldwegen.

Im Wesentlichen geht es darum, dass die Gemeinde durch eine entsprechende Beschilderung der Feldwege – insbesondere wenn sie mängelbehaftet sind – ihre Haftungsgründe einschränken kann. Beispielsweise wenn Feldwegen auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt sind, wäre die Gemeinde nicht unmittelbar in der Haftung, falls jemand zu Schaden kommt ohne dass der Weg zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken benutzt wurde. 

Diese Anfrage wurde von Ortsvorsteher Kragler ergänzt im Hinblick darauf, welche Wege gesperrt werden können oder müssen und aufgrund von welchen Kriterien. Hierbei wäre auch zu berücksichtigen, dass ggf. eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde notwendig ist.

Die Verwaltung schlägt folgendes Vorgehen vor:

  1. Rücksprache Verwaltung mit der Straßenverkehrsbehörde bezüglich Haftung und Beschilderung (Durchfahrtsrechte, Tonnagebeschränkung, Kategorisierung Feldwege / Gemeindeverbindungsstraßen / Hauptwirtschaftswege, etc. )

  2. Abgleich mit der aktualisierten Zustandserfassung des Ingenieurbüros Kolb und ggf. Aufnahme der Kategorien in die Übersicht.

  3. Unterlagen den Ortsvorstehern zur Verfügung stellen mit der Bitte um Durchsicht, Bewertung und ggf. Ergänzung.

  4. Aktualisierung des Feldwegekonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet.

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10.2. Anfrage zu den Asphaltierungsarbeiten Kienleweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Ortsvorsteher Kragler fragt nach, ob die Asphaltierung des Kienleweges auch Gegenstand der Ausschreibung “Modernisierung Ländlicher Wege“ war und stellt die Anfrage zum aktuellen Sachstand der Umsetzung.

Bürgermeister Schabel erläutert, dass die Asphaltierungsarbeiten Kienleweg entlang der örtlichen Sanitärfirma Teil der Ausschreibung (Gemeindeanteil Straßensanierung) beim Förderprogramm “Modernisierung Ländlicher Wege“ war. Aufgrund der zwischenzeitlich begonnenen Bauarbeiten der örtlichen Sanitärfirma (Bürogebäude) während der Durchführung der Straßenbauarbeiten für die Feldwege wurden diese Arbeiten nicht ausgeführt. Grund hierfür ist, dass der Firmeninhaber nach Beendigung seiner Bauarbeiten am Bürogebäude die Entwässerungsrinne entlang seines Grundstückes und der Straße erneuern wird und somit in die Straße eingreift. Diese Ausführungen sollen mit Erstellung der geplanten Außenanlagen erfolgen. Voraussichtlicher Ausführungstermin wird September oder Oktober 2023 sein. Danach können dann die Asphaltierungsarbeiten im Kienleweg durchgeführt werden.

Datenstand vom 03.08.2023 09:06 Uhr