Datum: 30.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus Frickingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Rathausneubau; Bericht zum aktuellen Sachstand und weiteren Vorgehen
3 Beratung und Beschluß über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023
4 Beratung und Beschluß über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
5 Beratung und Beschluß über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
6 Neufestsetzung der Bauplatzpreise
7 Einvernehmen zu Bauanträgen
7.1 Baugesuch Abbruch der best. Garage, Um- u. Anbau des best. Wohnhauses, Anbau einer Garage und Carport, St.-Gotthardt-Str. 2, Ballmertshofen
7.2 Baugesuch Anbau eines Geräteraumes an eine bestehende Garage, Buchenstr. 1, Ballmertshofen
7.3 Baugesuch Neubau Doppelhaus mit Garagen, Mühlbergstr. 10, Dischingen
7.4 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Mühlbergst. 8, Dischingen
7.5 Baugesuch Erweiterung Vordach, Ortsstraße 8, Hofen
8 Bekanntgaben
8.1 Bekanntgabe über die Vergabe der Mulcharbeiten und über die Vergabe der Erst- und Nachpflegearbeiten für die Umsetzung der Landschaftpflegemaßnahmen
8.2 Bekanntgabe Aufsichtsprüfung Standesamt
8.3 Bekanntgabe Sachstand Breitbanderschließung
8.4 Kosteneinsparung Straßenbeleuchtung
8.5 Verkaufserlös alter MTW Demmingen
8.6 Bekanntgabe Termine
8.7 Bekanntgabe Schöffenwahl 2024
9 Anfragen

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1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur gibt nachfolgende nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekannt: 

    1. Personalangelegenheit: Besetzung Leitung Standes- und Bürgeramt  

Frau Birgit Prestel wird voraussichtlich zum 01.02.2023 bei der Gemeinde Dischingen eingestellt. Sie wird die Stelle der derzeitigen Leiterin des Standes- und Bürgeramtes, Frau Karolina Koths übernehmen, die ab 01.05.2023 in die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit wechseln wird. 

    1. Weiteres Vorgehen alter MTW FFW Dunstelkingen und Demmingen

Am 28.12.2022 wurde die neue Mannschaftstransportwagen (MTW) der Abteilung Dunstelkingen und Demmingen bei der Fa. Schäfer in Oberderdingen-Flehingen abgeholt. Der Gemeinderat entschied, dass die Ausschreibung des Verkaufs des alten MTWs nicht über die Vergabeplattform erfolgen soll. Stattdessen werden die Abteilungskommandanten ermächtigt, den Verkauf / die Versteigerung der Fahrzeuge selbst vorzunehmen. Der komplette Verkaufserlös kommt der Kameradschaftskasse zugute.

Der Gemeinderat nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis.

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2. Rathausneubau; Bericht zum aktuellen Sachstand und weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert den unten aufgeführten Sachverhalt.

a) Historie:

31.12.2021:        Die ursprünglich geplanten Gesamtkosten zur Umsetzung der Konzeption lagen bei 5.571.000 Euro. Diese lagen auch dem Förderantrag beim Ausgleichstock zu Grunde. Über den Antrag wurde positiv entschieden und eine Förderung in Höhe von 845.000 Euro bewilligt.

04.04.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.629.981 Euro

23.05.2022        Kostenberechnung Kayser Architekten GmbH aus Aalen: 6.887.723 Euro. Herr Kayser hat in diesem Zusammenhang gewisse Einsparpotenziale in Höhe von 255.903 Euro ermittelt, so dass die Kostenschätzung im Mai 2022 bei 6.631.820 Euro lag. 
Nach längerer Diskussion hat der Gemeinderat dann mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeinde verzichtet auf die sofortige Vergabe und verlegt die Entscheidung auf den 01.10.2022. Architekt Bennet Kayser wird beauftragt, die zusätzlichen Gewerke zu bepreisen und die aktuellen Gewerke zu überprüfen.

~ 15.10.2022        Rücksprache mit Herrn Kayser: im Vergleich zur Kostenschätzung vom Mai 2022 keine wesentlichen Veränderungen bei den Kosten kein Anlass erneut im Gemeinderat über denselben Sachverhalt erneut zu beraten
Aktueller Sachstand

Der Gemeinderat hat sich in nicht-öffentlicher Sitzung am 05.12.2022 und am 04.01.2023 zum weiteren Vorgehen vorberaten. Aufgrund der o.g. Kostensteigerungen verbunden mit der jüngsten Entwicklung der Einnahmesituation (Gewerbesteuer) kann am bisherigen Konzept nicht festgehalten werden ohne dass weitere geplante Maßnahmen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können.

Das städtebauliche Konzept der Gemeinde hat auch vorgesehen, dass nach dem Rathausneubau zu einem späteren Zeitpunkt das denkmalgeschützte historische Rathaus saniert werden sollte. 

Aufgrund des nach wie vor gebotenen Handlungsbedarfs hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, dass das Büro KAYSER Architekten aus Aalen mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden soll. Gegenstand dieser Machbarkeitsstudie soll eine reduzierte Kubatur der bisherigen Planung sein unter Einbindung des historischen Rathauses.

Die Einbindung des historischen Rathauses zugunsten einer Kostenreduzierung beim Neubau hat vor allem wirtschaftliche Gründe:

  • Neubau: Förderquote effektiv 18%,
  • Sanierung: Förderquote effektiv 51% zuzüglich ggf. Denkmalschutz.

Eine Abstimmung mit dem Büro KAYSER Architekten aus Aalen hat zwischenzeitlich stattgefunden. Sie möchten das Projekt auf jeden Fall weiterhin begleiten und haben zugesagt, für das oben genannte Vorgehen ein Angebot vorzulegen.
Exkurs:
Der Erwerb des Flurstücks 77 (Marktplatz 8), die Sanierung des Gebäudes, die Erstellung eines Verbindungsbaus und die Sanierung des historischen Rathauses wurden auch in Betracht gezogen. Dies wäre aber ein neues Projekt, das mit der bisherigen Konzeption nichts gemeinsam hat. Insofern müsste nochmals „von vorne“ begonnen werden. Das wiederum würde mit Blick auf die vergaberechtlichen Kriterien bedeuten, dass erneut mit den entsprechenden Kosten für ein Vergabeverfahren zu rechnen wäre. Das Verfahren Direktbeauftragung bis zum Vorentwurf ohne Wettbewerb würde Kosten von rund 60.000 € brutto verursachen, ein Architektenwettbewerb ca. 100.000 € – 120.000 € brutto 

kosten. Zusätzlich zu bedenken wäre, dass die bewilligte Zuwendung aus dem Ausgleichstock von 845.000 € vermutlich zurück gegeben und erneut ein Antrag gestellt werden müsste. Dieser Ansatz wurde deshalb verworfen.

Die nächsten Schritte:
  • Vermessung historisches Rathaus (da Bestandsdaten unvollständig und z.B. keine Schnitte vorliegen)
  • Kontaktaufnahme mit der Denkmalschutzbehörde (Land und Landkreis)

Punkte, die zudem im weiteren Verlauf zu prüfen sind:
  • Reduzierung Stockwerke / Kubatur (Neubau)
  • Prüfung, ob Verlegung des Sitzungssaal ins EG Sinn macht
  • Prüfung, ob eine Anbindung an die Hackschnitzelheizung in der Egauhalle wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist
  • Mobile / geteilte Arbeitsplätze
  • Prüfung Raumbedarf
  • Prüfung Notwendigkeit Sitzungssaal auch für Veranstaltungszwecke
  • Prüfung Einbindung oder separates Außen-WC

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3. Beratung und Beschluß über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2023 von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022. Die Inhalte des Haushaltsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 4. Januar 2023 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen im Nachgang, sind in der beiliegenden Präsentation erklärt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.


Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
1.        im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
13.086.821
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
-13.237.122
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
-150.301
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
 
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
 
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
 
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
-150.301

2.        im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 
9.531.982
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 
-12.165.502
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
-2.633.520
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
3.729.900
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
-6.740.325
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
-3.010.425
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
-5.643.945
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
1.690.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
-88.479
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
1.601.521
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
-4.042.424

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 
       1.690.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       7.309.000 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf         2.000.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 
1.         für die Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf         400 v. H.
b)        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         410 v. H.
der Steuermessbeträge;          
2.         für die Gewerbesteuer auf         370 v. H.
der Steuermessbeträge.


Dischingen, den 30.01.2023



Dirk Schabel
Bürgermeister

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4. Beratung und Beschluß über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Kübler erläutert, dass der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 04. Januar 2023 beraten.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.

Eigenbetrieb Wasserversorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 30. Januar 2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
816.636
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
-808.441
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
8.195
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
8.195



im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
768.636
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
-648.441
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
120.195
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
113.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
- 823.500
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 710.500
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 590.305
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
750.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
- 172.653
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
577.347
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
- 12.958

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
       750.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       582.000 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       150.000 EUR.


Dischingen, den 30.01.2023



Dirk Schabel
Bürgermeister

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5. Beratung und Beschluß über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Kübler berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 19. Dezember 2022. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 04. Januar 2023 beraten. 

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.


Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 30. Januar 2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
1.610.948
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
-1.610.948
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
0



2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
1.461.948
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
-1.270.948
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
191.000
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
1.382.900
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
-2.297.388
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
-914.488
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
-723.488
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
870.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
-268.145
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
601.855
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
-121.633

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
       870.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       1.057.000 EUR

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       310.000 EUR.


Dischingen, den 30.01.2023



Dirk Schabel
Bürgermeister

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6. Neufestsetzung der Bauplatzpreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet über folgenden Sachverhalt.

1) Bauplatzpreise in den Ortsteilen

Baugebiet
Ab 01.07.2017
Ab 01.04.2019
Ab 01.06.2020
Ba, Vorderer Herlsbühl
75,00 €
80,00 €
84,00 €
De, Hülenfeld II,
58,00 €
65,00 €
84,00 €
Du, Hinter dem Schloßg.
58,00 €
65,00 €
84,00 €
Egl, Hinter den Gärten
58,00 €
65,00 €
84,00 €
Fri, Kappelesäcker 
75,00 €
80,00 €
84,00 €
Fri, Hofwiesen II
65,00 €
65,00 €
84,00 €

Sämtliche Preise beinhalten Beiträge, nicht aber die Kosten für Hausanschlüsse (ca. 17 €/m2) und Vermessung.


2) Bauplatzpreise in Dischingen

Baugebiet
Ohne HA
Mit HA
An der Halde / Mühlb.
126,00 €
145,00 €
Eisbühl / Zwinkelw.
108,00 €
123,00 €

Die Preise beinhalten Beiträge und die Kosten für Hausanschlüsse (ca. 17 €/m2, Stand 2021), nicht aber die Kosten für Vermessung.


3) bessere transparentere Kommunikation der Preise nach außen

Der Ausweis von Bauplatzpreisen ohne den Hinweis, dass Hausanschlusskosten und Vermessung nicht enthalten sind, hat in der Vergangenheit häufig zu Unmut geführt, da 

die Grundstückskäufer (trotz klarer Regelung im Kaufvertrag) davon ausgegangen sind, dass sämtliche Kosten mit dem Kaufpreis des Grundstücks abgedeckt waren. Der Wunsch der Verwaltung wäre es, ab sofort Preise zu kommunizieren, in denen alle Kosten in Verbindung mit dem Grundstückskauf und Erschließung enthalten sind.

Bei den verfügbaren Bauplätze in Dischingen ist es den Käufern gegenüber klar kommuniziert, dass die Vermessungskosten nicht enthalten sind. Dies ist insofern nicht ganz so kritisch. Dennoch sollte auch hier zukünftig darauf geachtet werden, dass im Kaufpreis alle Kosten enthalten sind.

Für die Bauplatzpreise in den Teilorten würde dies bedeuten, dass ein Kaufpreis von 84,00 € + 17,00 € = 101,00 € nach außen kommuniziert wird. Ein Anstieg der Preise ist damit für die Käufer nicht verbunden.


4) Bauplatzpreise angrenzende bayerische Gemeinden

Baugebiet
Vergabe ca.
Ohne HA ca.
Mit HA
VG Wittislingen – Baugebiet Dattenhausen
2021
109,00 €
126,00 €
VG Syrgenstein – Baugebiet Zöschingen
2021
98,00 €
115,00 €
VG Syrgenstein – Baugebiet Landshausen
2021
118,00 €
135,00 €
VG Ries – Baugeb. Deiningen (2.000 EW)
2020
118,00 €
135,00 €
Markt Bissingen – Baugeb. Bissingen EFH
2020
92,00 €
109,00 €
Markt Bissingen – Baugeb. Bissingen MFH
2020
119,00 €
136,00 €
Möttingen – Baugebiet Balgheim (542 EW)
2019
88,00 €
105,00 €
Möttingen – Baugebiet Enkingen (194 EW)
2020
94,00 €
111,00 €

Die Preise der bayerischen Gemeinden wurden für Vergleichszwecke mit aufgenommen, weil sie 1) ähnlich strukturschwach sind und 2) durch die vor einigen Jahren wegfallenden Ausbaubeiträge zwischenzeitlich auch besser vergleichbar sind.

5) aktuelle Bauplatzpreise Gemeinden im Landkreis Heidenheim

Baugebiet
Preis
Fleinheim – Baugebiet Wolfsgrubenweg *
130 €
Niederstotzingen
ab 150 €
Sontheim an der Brenz
180 € – 195 €

* zzgl. einer Pauschale von 10.000 €/Bauplatz für die Kostenersätze der Grundstücksanschlüsse (ca. 14 €/m2)

6) Preisentwicklung beim Tiefbau seit 2019

Jahr
Quartal
Straßen
Ortskanäle
2022
III
148,9
148,7

II
144,9
145,1

I
133,9
135,9
2021
IV
128
130,4

III
125,7
127,6

II
123,4
124,8

I
121,9
122,2
2020
IV
117,4
117,5

III
117,5
117,5

II
120,5
120,3

I
120,1
120
2019
IV
118,9
118,8

III
118,6
118,4

II
117,6
117,4

I
116,3
116,1

Quelle: Preisindizes für Bauwerke, Ingenieurbau, Instandhaltung - Statistisches Bundesamt (destatis.de)


7) Bauplätze im Baugebiet „Brühl“ in Eglingen

Für das Baugebiet „Brühl“ in Eglingen liegt zwischenzeitlich die Kalkulation der Bauplatzpreise vor. Danach beträgt der Bauplatzpreis 130 € / m2 einschließlich Hausanschlüsse und Vermessung.

Im Vergleich zu den bisherigen Preisen in den Ortsteilen von 101 € bedeutet dies einen Anstieg um rund 30 %.

Unter Berücksichtigung, dass den Preisen der bayerischen Nachbargemeinden Vergaben zugrunde liegen, die vor mind. 1,5 Jahren getätigt wurden und die Preise für 

Tiefbauarbeiten lt. Statistischen Bundesamt zwischenzeitlich um rund 30% gestiegen sind (Q3 2020 ggü. Q3 2022), erscheint ein Preis von 130 € / m2 als nicht unrealistisch.


8) Vorschlag zum weiteren Vorgehen bei bestehenden Bauplätzen
Die oben genannte Umfrage bei angrenzenden bayerischen - z.T. auch strukturschwachen - Gemeinden verdeutlicht, dass die genannten Bauplatzpreise allesamt deutlich höher sind (Ausnahme: Balgheim), als in den Ortsteilen der Gemeinde Dischingen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch für bereits erschlossene Baugebiete, die Preise ab sofort zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und in wie weit mit einer Reservierung ein Vertrauensschutz für bisher kommunizierte Preise aufrechterhalten werden soll. Von der Verwaltung wird dies kritisch gesehen, insbesondere bei Reservierungen mit denen keine Anzahlung verbunden ist.

Eine sofortige Anpassung auf das Niveau von Bachhagel (109 € / 126 €) oder Zöschingen (98 € / 115 €) wäre nach Auffassung der Verwaltung durchaus vertretbar und sachgerecht.

Wenn in der Gemeinde weiterhin der Grundsatz gelten soll, dass in den Ortsteilen ein einheitlicher Bauplatzpreis erhoben wird, stellt sich die Frage wie dies in Einklang mit der Bauplatzpreiskalkulation von Eglingen zu bringen ist.

Die Verwaltung schlägt deshalb eine stufenweise Erhöhung vor. Ein möglicher Ansatz wäre, den Preis zunächst von 101 € / m2 auf 115 € / m2 zu erhöhen (Preisanstieg von 14 € - im Vergleich dazu: Preisanstieg 2020: 19 €). Dies sollte zeitlich befristet bis zum 31.07. gelten. Ab 01.08.2023 soll dann für alle Ortsteile ein einheitlicher Preis von 130 € / m2 gelten – in Anlehnung an den Bauplatzpreis von Eglingen.

Für die Bauplätze in Dischingen beinhaltet die Kalkulation bereits einen Infrastrukturzuschlag. Deshalb wäre hier der Vorschlag der Verwaltung, die o.g. Preise bis 31.07.2023 zu erheben. Ab 01.08.2023 soll dann ein einheitlicher Preis von 160 € / m2 in Dischingen gelten.

Eine Anhebung der Bauplatzpreise soll auch dazu dienen die gesetzlichen Anforderungen der Gemeindeordnung zu erfüllen, die eine Ausschöpfung der kommunalen Einnahmen vorrangig vor der Gewährung von Fördergeldern sieht. Dies steht in gewisser Weise in Konflikt mit dem Anspruch möglichst günstige Bauplätze anzubieten. Das oben 

vorgeschlagene Vorgehen soll einen Kompromiss darstellen, um beiden Zielsetzungen zu genügen.

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7. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 7
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7.1. Baugesuch Abbruch der best. Garage, Um- u. Anbau des best. Wohnhauses, Anbau einer Garage und Carport, St.-Gotthardt-Str. 2, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Abbruch der best. Garage, Um- und Anbau des best. Wohnhauses, Anbau einer Garage und Carport

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 196, St.-Gotthardt-Str. 2, Ballmertshofen

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Hasenberg“ wird die Baulinie im Südbereich mit dem Carport und der Garage überschritten.
Begründung:
Durch die Hanglage des Grundstücks und der baurechtlich vorgeschriebenen Stellplätze ist die Überschreitung der Baulinie im Südbereich notwendig. 

Objektbeschreibung:
Bezüglich dem geplanten Um- und Anbau soll zuvor an dem bestehenden Wohnhaus eine Garage mit dem Außenmaßen von ca. 7,00 m x 3,50 m auf der Nord-Ostseite abgebrochen werden. Das bestehende Wohnhaus mit den Außenmaßen von ca.        11,40 m x 6,80 m soll durch einen Anbau im Erd- und Dachgeschoss mit den Außenmaßen von ca. 8,00 m x 7,30 m  im Nord-Osten erweitert werden. Des Weiteren soll durch Abbruch sowie Errichtung neuer Wände das komplette Wohnhaus umgebaut werden. Das durch den Anbau neu entstehende Querdach, welches in das Hauptdach des bestehenden Wohnhauses eindringt, erhält eine Dachneigung von 45°, eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 3,20 m und eine Firsthöhe von ca. 7,30 m. Auf der Süd-Westseite soll ein Carport mit abschließender Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus mit den Gesamtaußenmaßen von 10,00 m x 7,50 m angebaut werden. Die Doppelgarage mit Carport erhält ein Flachdach welches über den Eingangsbereich auf der Westseite weitergeführt wird. Die Oberkante des Flachdachs beläuft ab OK Gelände auf ca. 3,50 m. Auf dem geplanten Flachdach ist eine PV-Anlage vorgesehen.    

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan St.-Gotthardt-Str.2, Ballmertshofen.pdf

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7.2. Baugesuch Anbau eines Geräteraumes an eine bestehende Garage, Buchenstr. 1, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Anbau eines Geräteraumes an eine bestehende Garage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 205/1, Buchenstraße 1, Ballmertshofen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Herlsbühl – 1. Änderung“ wird die Länge der Grenzbebauung überschritten. 
Begründung:
Die Grenzbebauung von max. 9,00 m Länge wird durch den Anbau an die bestehende Garage um 3,84 m überschritten. Einer Baulastübernahme wird vonseiten des Angrenzers zugestimmt. 

Objektbeschreibung:
An die bestehende Doppelgarage soll ein Gerätehaus mit den Außenmaßen von ca.    6,30 m x 4,90 m angebaut werden. Das vorhandene Dach der Doppelgarage wird mit einer Dachneigung von ca. 1,5° über das Gerätehaus weiter geführt. Die Traufhöhe beträgt ab OK RFB ca. 2,70 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Buchenstr. 1, Ballmertshofen.pdf

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7.3. Baugesuch Neubau Doppelhaus mit Garagen, Mühlbergstr. 10, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 7.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau Doppelhaus mit Garagen

Baugrundstück: 
Flurstück Nr. 928/6, Mühlbergstraße 10, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
Die in der Einbeziehungssatzung „An der Halde / Mühlbergstraße“ ausgewiesene Fläche für Ver- und Entsorgungsleitungen wird durch einen freitragenden Balkon überbaut.
Begründung:
Durch die ausgewiesene Fläche für das Leitungsrecht ist das Grundstück in 2 Baufenster aufgeteilt. Dies erschwert die Bebauung. Bei dem nach Süd-Osten ausgerichteten Balkon    ist weiterhin ein Baggereinsatz zu den Rohren problemlos möglich. Die Zugänglichkeit zu den Leitungen durch die Auskragung wird auf Dauer gewährleistet. 

Objektbeschreibung:
Der Neubau des 2-geschossigen Doppelhauses mit Garagen erstreckt sich über eine Fläche mit den Außenmaßen von ca. 22,50 m x 19,90 m. Für die westliche  Doppelhaushälfte ist  eine Einzelgarage und für die östliche Doppelhaushälfte eine Einzelgarage mit Geräteraum und einer Loggia vorgesehen. Eine Doppelhaushälfte wird unterkellert. Die dazugehörigen Satteldächer der Wohnhäuser erhalten eine Dachneigung von 22°. Die Firsthöhen belaufen sich ab OK RFB EG auf ca. 8,00 m. Die Garage der östlichen Doppelhaushälfte erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 8°, eine Traufhöhe ab OK FFB von ca. 2,85 m bzw. 3,60 m sowie eine Firsthöhe von ca. 3,50 m. Die Garage der westlichen Doppelhaushälfte erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 10°, eine Traufhöhe ab OK FFB von ca. 2,75 m sowie eine Firsthöhe von ca. 3,10 m. Im Osten ist im Gartenbereich ein Freisitz vorgesehen.  

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Mühlbergstr. 6, Dischingen.pdf

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7.4. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Mühlbergst. 8, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 7.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 205/3, Mühlbergstraße 8, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
Die in der Einbeziehungssatzung „An der Halde / Mühlbergstraße“ ausgewiesene Fläche für Ver- und Entsorgungstleitungen wird durch einen freitragenden Balkon überbaut. Ebenso wird die überbaubare Fläche für Garagen und Carports geringfügig überschritten.
Begründung:
Durch die ausgewiesene Fläche für das Leitungsrecht ist das Grundstück in 2 Baufenster aufgeteilt. Dies erschwert die Bebauung. Bei dem nach Süd-Osten ausgerichteten Balkon    ist weiterhin ein Baggereinsatz zu den Rohren problemlos möglich. Die Zugänglichkeit zu den Leitungen durch die Auskragung wird auf Dauer gewährleistet. Durch den Geräteraum im Westen verschiebt sich das Carport über die überbaubare Fläche für Garagen und Carports hinaus. Der notwendige Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsflache von
1,0 m wird eingehalten. 

Objektbeschreibung:
Das unterkellerte zweigeschossige Wohnhaus ist mit den Außenmassen von 11,00 m x 9,00 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 22 Grad, eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 4,90 m sowie einer Firsthöhe von ca. 6,70 m. Auf der Westseite soll ein Carport mit Geräteraum an das Wohnhaus angebaut werden. Der Eingangsbereich soll hier mit dem Carport/Geräteraum mit einem Flachdach überdacht werden. Die Gebäudehöhe beträgt hier ab OK Pflasterbelag 2,70 m. 


Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Mühlbergstr. 8, Dischingen.pdf

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7.5. Baugesuch Erweiterung Vordach, Ortsstraße 8, Hofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 7.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Erweiterung Vordach

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 673, Ortsstraße 8, Hofen

Befreiungen / Abweichungen:
Keine

Objektbeschreibung:
Auf der Nordseite des Wirtschaftsgebäudes soll das bestehende Vordach mit einer Länge von ca. 20,50 m  und einer Tiefe von ca. 3,80 m abgebrochen und durch ein neues, größeres Vordach ersetzt werden. Das neue Vordach ist auf einer Gesamtlänge von ca. 21,75 m bzw. 17,90 m und einer Tiefe von ca. 9,70 m vorgesehen. Die überdache Fläche beträgt ca. 193 m². Das dazugehörige Pultdach mit 10 Grad Dachneigung und einer Traufhöhe von ca. 5,20 m bzw. 7,30 m soll in das vorhandene Dach des Wirtschaftsgebäudes integriert werden.


Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Ortsstraße 8, Hofen.pdf

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 8
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8.1. Bekanntgabe über die Vergabe der Mulcharbeiten und über die Vergabe der Erst- und Nachpflegearbeiten für die Umsetzung der Landschaftpflegemaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erläutert, dass die Gemeinde Dischingen für das Jahr  2022 erneut verschiedene Pflegemaßnahmen zur Förderung beantragt hat, die auch bewilligt wurden. Bei einem Fördersatz von 70% ergab dies eine Zuwendung von 41.716,43 €.

Im Juli 2022 kam vom Regierungspräsidium die Information, dass Anträge mit Gehölzarbeiten zweijährig beantragt werden können, sodass eine Durchführung der Maßnahmen durchgängig von Oktober 2022 bis Ende Februar 2023 möglich ist. Hierfür muss kein neuer Antrag gestellt werden und die restlichen Mittel für das Jahr 2023 werden von der unteren Naturschutzbehörde erneut beim Regierungspräsidium beantragt und die Gehölzarbeiten können ohne Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fortgeführt werden.
Somit hat die Gemeinde Dischingen im Jahr 2022 Maßnahmen zum Amphibienschutz (Aufstellen von Zäunen Ablesen und sicheres Verbringen der aufgefundenen Tiere), die Bekämpfung von Neophyten (Riesenbärenklau und Kugeldistel) sowie das Freistellen einer Zauntrasse am Hungerberg in Trugenhofen umgesetzt und zur Auszahlung beantragt. Somit wurden von der Zuwendung bisher 5.252,64 Euro verwendet.

Die Gehölzpflegearbeiten wurden in zwei Ausschreibungen aufgeteilt: Mulcharbeiten und Erst- und Nachpflege. Wie jedes Jahr wurde beschränkt ausgeschrieben und geeignete Fachfirmen zur Abgabe des Angebots aufgefordert.
Hintergrund dieser Ausschreibung war, dass die Forstmulcharbeiten nur von speziell maschinell ausgestatteten Betrieben vorgenommen werden können. Somit hätten Kleinunternehmen bei gemeinsamer Ausschreibung nicht die Möglichkeit gehabt, ein Angebot für die Erst- und Nachpflege abzugeben. Die getrennte Ausschreibung sollte zudem sicherstellen, dass wirtschaftliche Angebote eingehen.
Ausschreibung eins umfasst mit Gehölzen dicht bewachsene Feldwege, sowie stark verbuschte Flächen für die Beweidung wieder zu öffnen und durch Mulchen dauerhaft freizupflegen. Insgesamt sind dies 4 Flächen auf den Gemarkungen Iggenhausen, Dischingen und Frickingen mit einer Gesamtfläche von ca. 1 ha. Im ersten Arbeitsschritt sollte die Gehölzsukzession bodengleich zurückgeschnitten, das Schnittgut aufgenommen und entsorgt werden. Danach erst soll gemulcht werden. 
Für diese Ausschreibung wurde leider kein Angebot abgegeben. Die Verwaltung bemüht sich derzeit um eine Lösung durch Direktansprache der Unternehmen in bezug auf konkrete Leistungen.
Die Ausschreibung zwei umfasst Erst- und Nachpflegearbeiten sowie das Freistellen von Zauntrassen. Hier sollen durch Gehölze geschlossenen Magerrasenflächen wieder geöffnet und die Beweidung durch Schafe und Ziegen erfolgen. Die Maßnahmen sind geplant am Calvarienberg, Michaelsberg, Reisbuck, Spitziger Berg, Zauntrasse Iggenhausen und Zauntrasse Hexenberg.
Bäume, die erhalten bleiben sollen, werden von Revierförsterin Beatrix Diedering entsprechend gekennzeichnet. Es wurden geeignete Firmen angefragt.
Nach fachlicher und rechnerischer Prüfung hat die Firma Klaiber GbR aus Rammingen das wirtschaftlichste Angebot für eine Pflegefläche von ca. 1,3 ha mit 9.022,54 Euro brutto vorgelegt.
Daraufhin wurden die Arbeiten von Bürgermeister Schabel an die Firma Klaiber GbR aus Rammingen mit einer Angebotssumme von brutto 9.022,54 Euro vergeben. Mit den Gehölzarbeiten wurde bereits am 19.01.2023 begonnen (Umsetzung muss bis spätestens 28.02.2023 erfolgt sein).
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Dokumente
Download Erstpflege.pdf
Download Freistellen und Mulchen.pdf

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8.2. Bekanntgabe Aufsichtsprüfung Standesamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 8.2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass am 26.09.2022 die Geschäftsführung des Standesamtes Dischingen, die Personenstandsregister sowie die Beurkundungen geprüft wurden. Dabei wurden von der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt Heidenheim keine Mängel festgestellt.

Die Niederschrift vom 28.12.2022 über die Prüfung des Standesamtes Dischingen liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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8.3. Bekanntgabe Sachstand Breitbanderschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 8.3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass die Info-Veranstaltung am 17.01.2023 zum geplanten Glasfaserausbau in Dischingen bei der Bevölkerung auf sehr großes Interesse stieß. Bürgermeister Schabel konnte rund 250 Besucherinnen und Besucher begrüßen und erläuterte, dass die Gemeinde Dischingen im Rahmen des Förderprogramms „Weiße Flecken“ mit Zuschüssen von Bund und Land insbesondere kleinere Orte und Aussiedlerhöfe erschließen wird. Die Planungen dazu hat das Büro Corwese bereits aufgenommen. Die Gesamtkosten betragen rd. 4,5 Mio. € bei einer Förderquote von rd. 90%.

Auch im Folgezuschuss-Programm des Bundes beabsichtigte die Gemeinde, weitere Fördergelder für die verbleibenden, noch nicht mit Glasfaser versorgten Bereiche zu beantragen. Nachdem im Rahmen eines vom Landratsamt Heidenheim durchgeführten Markterkundungsverfahrens neben der NetCom BW auch die Breitbandversorgung Deutschland (BBV mit der Marke „toni“) Interesse für den eigenwirtschaftlichen Ausbau für diese Bereiche angekündigt haben, war damit eine Antragstellung auf Fördergelder nicht mehr möglich.

Aus diesen Ankündigungen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens ist kein Rechtsanspruch für die Realisierung des Ausbaus ableitbar. Der Gemeinderat hat sich nach Abwägung für die NetCom BW als Wunschpartner für den eigenwirtschaftlichen Ausbau entschieden, da sie als kompetenter und verlässlicher Partner in der Region bekannt ist und bereits in mehreren Teilorten die FTTB-Erschließung durchgeführt hat.

Die NetCom BW plant auf eigene Kosten in Dischingen die Breitbandinfrastruktur ausbauen. Sie wird ebenfalls in Iggenhausen, Katzenstein und Osterhofen ausbauen, sofern bis zum 16.03.2023 eine Vorvermarktungsquote von 40% erfüllt wird, d.h. mindestens 40% der Haushalte einen Anschluss an das Glasfasernetz der NetCom BW beantragen. Aktuell sind Vertriebsmitarbeiter im Gemeindegebiet unterwegs und informieren über das Angebot der NetCom BW. Die Vertriebsmitarbeiter gehen von Haus zu Haus und können sich ausweisen.
Anhand einer Karte war ersichtlich, welcher Ausbau eigenwirtschaftlich von der NetCom BW geplant ist und welcher ergänzend mittels Fördergelder durch die Gemeinde in den anderen unterversorgten Gebiete, den sog. „weißen Flecken“ erfolgen soll. Der Baustart für diese Maßnahmen ist jeweils für die zweite Jahreshälfte 2023 vorgesehen und erfolgt in enger Abstimmung zwischen Gemeinde und NetCom BW.

Die NetCom BW bietet im Rathaus Dischingen(Besprechungsraum - Eingang Bürgeramt) Beratungsnachmittage zu folgenden Terminen an:

25.01., 01.02., 06.02., 20.02., 01.03. jeweils 15 –19 Uhr
Weiteres Vorgehen:

  • Mitverlegung Strom
In verschiedenen Bereichen in der Gesamtgemeinde erfolgt die Stromversorgung der Gebäude noch mittels Dachständer. Die Gemeindeverwaltung wird mit der „Mutter“ der NetCom BW, der EnBW ODR Kontakt aufnehmen und versuchen, eine Mitverlegung der Stromversorgung zu erreichen.

  • Umgang mit Anfragen auf bevorzugte Verlegung
Im Zuge der Ausschreibung der Planungsleistungen wurden an die Gemeindeverwaltung verschiedene Wünsche auf schnellstmöglichen Ausbau herangetragen. Es würde dadurch mindestens zwei Ausschreibungen notwendig. Mit dem Planungsbüro Corwese sind deshalb der mögliche Zeitgewinn und die Zusatzkosten dafür abzuklären.

  • Umgang mit Kostensteigerungen – ca. 150.000 € Mehrkosten für den Eigenanteil der Gemeinde
    Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahmen im Weiße Flecken Programm in Höhe von rd. 4,5 Mio. € und einem Eigenanteil für die Gemeinde in Höhe von ca. 450.000 € wurde vor knapp 2 Jahren erstellt. Inzwischen liegen die Preissteigerungen für Tiefbaumaßnahmen um rund 30% höher so dass voraussichtliche Mehrkosten in Höhe von 150.000 € auf die Gemeinde zukommen.

Der jeweilige Zuschuss von Bund und Land wurde mittels vorläufigem Förderbescheid bewilligt. Nach Feststellung des Ausschreibungsergebnisses ist jeweils erneut ein Antrag auf endgültige Förderung durch Bund zu stellen, so dass eventuelle Mehrkosten gefördert werden können. Allerdings verbleibt bei der Gemeinde immer noch der Eigenanteil in Höhe von mindestens 10%. Eine Erhöhung dieses Eigenanteils ist noch nicht im Haushaltsplan eingeplant.

  • Mitnutzung von Leerrohren (Verpachtung / Verkauf)
Im Gemeindegebiet hat die Verwaltung regelmäßig Synergien genutzt und eigene Leerrohre für den Breitbandausbau bei Erschließungsmaßnahmen mitverlegt (z. B. auch beim Vektoringausbau der Telekom). Diese Leerrohre müssen nun von der NetCom BW beim eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht neu gebaut werden sondern könnten mitgenutzt werden. Zu klären ist dann die Frage, ob diese von der Gemeinde an die NetCom BW verkauft oder verpachtet werden sollen und falls ja, zu welchem Preis.

  • Nutzung von Synergien (Eigenwirtschaftlicher Ausbau / weiße Flecken)
    Die Glasfasererschließungsarbeiten im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die NetCom BW und der geförderte Ausbau durch die Gemeinde (weiße Flecken) werden nahezu zeitgleich stattfinden. Hier gilt es, die Ausbaumaßnahmen gut aufeinander abzustimmen um Synergieeffekte zu nutzen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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8.4. Kosteneinsparung Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 8.4

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass der Gemeinderat am 07.11.2022 im Nachgang zu offenen Fragen aus der Sitzung vom 10.10.2022 über die Einsparungen, die sich durch die Reduzierung der Beleuchtungsdauer erzielen lassen, informiert wurde. Nach der Berechnung der Verwaltung müsste die Einsparung bei rund 12.800 € brutto p.a. liegen.

Das Angebot der EnBW OdR für die Umrüstung lag bei rund 7.500 €, so dass sich die Ausgaben nach knapp 8 Monaten (bei linearer Berechnung) amortisieren sollten.

Zwischenzeitlich liegt die Rechnung vor. Danach liegen die Kosten bei 5.787,49 € brutto. Damit sollten sich die Kosten für die Umrüstung nach knapp 6 Monaten amortisiert haben.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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8.5. Verkaufserlös alter MTW Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 8.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erklärt, dass nachdem am 28.12.2022 der neue MTW der Abteilung Demmingen bei der Fa. Schäfer in Oberderdingen-Flehingen abgeholt werden konnte, die Verwaltung am 03.01.2023 die Anfrage des Abteilungskommandanten erreicht hat, ob eine Ausschreibung des alten MTWs zwingend über die Vergabeplattform erfolgen muss. Hintergrund: Aus den Reihen der Feuerwehr Demmingen gäbe es ggf. Interessenten, den alten MTW zu erwerben. Zudem wäre der Wunsch, dass ein Teil des Verkaufserlöses der Kameradschaftskasse zugutekommt, weil das Fahrzeug ursprünglich aus der Kameradschaftskasse bezahlt wurde.

Der Gemeinderat hat sich im nicht-öffentlichen Teil der Klausurtagung mit dieser Frage beschäftigt und für die Abteilungen Demmingen und Dunstelkingen den Beschluss gefasst, dass die beiden Abteilungskommandanten Kilian Hägele und Tobias Schuler ermächtigt werden, die alten MTWs feuerwehrintern zu verkaufen oder zu versteigern.

Da die Frage, was ein angemessener Preis für die alten MTWs wäre, konnte von der Verwaltung nicht beantwortet werden. Deshalb hat der Gemeinderat zudem beschlossen, dass der erzielte Verkaufs- bzw. Versteigerungserlös der Fahrzeuge zu 100% der Kameradschaftskasse der jeweiligen Abteilung zugutekommt. Damit sollte ein Anreiz geschaffen werden, einen möglichst hohen Verkaufserlös zu erzielen.

Am 22.01.2023 konnte der alte MTW der Abteilung Demmingen versteigert werden. Das Mindestgebot lag bei 1.000 €, der Verkaufspreis beträgt nach Versteigerung 1.600 €.
Abteilungskommandant Schuler hat sich im Namen der gesamten Feuerwehrabteilung Demmingen für die unkomplizierte Abwicklung und dem Beschluss, dass der Erlös in die Kameradschaftskasse fließen darf, bei Verwaltung herzlich bedankt und darum gebeten, diesen Dank auch an den Gemeinderat weiterzugeben. Weiterhin hat er zugesichert, den Verkaufserlös zweckgebunden zu verwenden (Beschaffung von TH-Handschuhen, Unterstützung der Jugendfeuerwehr usw.).
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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8.6. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 8.6

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo, 27.02.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 27.03.2023:        Gemeinderatssitzung
Fr,  31.03.2023:        Gesamtwehrversammlung FFW Dischingen (19:30 Bürgerhaus Frickingen)
Mo, 24.04.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 15.05.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 12.06.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 03.07.2023:        Gemeinderatssitzung
Mo, 24.07.2023:        Gemeinderatssitzung


06. / 07.05.2023        Heimattage Biberach – Baden-Württembergtag mit Gewerbeschau

Nachrichtlich Kreistag:
20.03.2023, 15.05.2023, 17.07.2023, 23.10.2023, 18.12.2023

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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8.7.  Bekanntgabe Schöffenwahl 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 8.7

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass gemäß der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung des Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vom 08.12.2022 der Präsident des Landgerichts Ellwangen mit Schreiben vom 06.03.2018 mitgeteilt hat, dass die Gemeinde Dischingen wieder Personen entsprechend ihrer Einwohnerzahl für die Vorschlagsliste benennen soll. In dieser Zahl wird berücksichtigt, dass in die Vorschlagsliste doppelt so viele Personen aufzunehmen sind, wie entsprechend der Verwaltungsvorschrift bestimmt sind. Im Jahr 2018 waren zwei Personen zu benennen.

Bei der letzten Schöffenwahl wurden Wolfgang Burr, Franz Sporer und Martin Traub vom Gemeinderat gewählt und für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 vorgeschlagen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden zukünftig auch wieder mittels Veröffentlichung im Nachrichtenblatt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde aufgefordert, sich zu melden. Sie sollen dann das Bewerbungs- und Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung einreichen. 

Vorschläge seitens des Gemeinderats werden von Hauptamtsleiterin Evi Saur gerne entgegen genommen.

Es ist angedacht, dass der Gemeinderat in seiner April-Sitzung die Vorschlagsliste beschließt. 

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.01.2023 ö 9

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 28.02.2023 16:22 Uhr