Datum: 10.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Breitbanderschließung: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
3 Energieeinsparkonzept der Gemeinde Dischingen für den Winter 2022/2023
4 Hundetoiletten
5 Baugebiet An der Halde/Mühlbergstraße
6 Kindergarten mit Naturprofil Frickingen, Gestaltung der Außenanlage
7 Sanierung Dach Grundschule Dischingen
8 Einvernehmen zu Bauanträgen
8.1 Antrag der Forstbetrieb Ebnat GmbH auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung
9 Bekanntgaben
9.1 Neue Öffnungszeiten Bürgeramt ab 17.10.2022
9.2 Umbaumaßnahmen Kindergarten Frickingen: Sachstandsbericht
9.3 Gerätebeschaffung für den geplanten Spielplatz im Baugebiet "Herlsbühl" - geänderte Lieferfristen
9.4 Bekanntgabe Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für ukrainische Flüchtlinge
9.5 Bekanntgabe Termine
10 Anfragen

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1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel gibt nachfolgende nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekannt:

Personalangelegenheit Kämmerei
Aufgrund der Wahl des bisherigen Kämmerers zum Bürgermeister wurde die Stelle zeitnah nach der Wahl ausgeschrieben. Außerdem wurde die Stelle für die stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung mit neuem Aufgabenzuschnitt (Digitalisierung) ausgeschrieben. Aus beiden Bewerbungsverfahren konnten geeignete Personen gewonnen werden. Herr Stefan Kübler wird die Stelle des Kämmerers zum 01.12.2022 und Frau Julia Maiershofer die Stelle der stellvertretenden Kämmerin und Stabstelle Digitalisierung zum 01.03.2022 antreten.


Personalangelegenheit Heimattage
Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben, die mit den Heimattagen 2024 verbunden sind, hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung eine zusätzliche Stelle genehmigt. Die Stelle wurde sowohl im Nachrichtenblatt Nr. 37/22 vom 16.09.2022, sowie im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, der HZ, der Donauzeitung und in den Nachrichtenblättern der umliegenden Gemeinden ausgeschrieben.

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2. Breitbanderschließung: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass die Gemeinde Dischingen am 21.01.2020 beim Bund eine Zuwendung zur Förderung des Betreibermodells Breitband für die „Weißen Flecken“ in der Gesamtgemeinde Dischingen beantragt hat. Als "Weiße Flecken" werden Gebiete bezeichnet, in denen weder gegenwärtig noch in den kommenden drei Jahren ein NGA-Netz (mind. 30 Mbit/s im Downstream) durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau errichtet wird. Die zuwendungsfähigen Kosten für den Ausbau dieser „Weißen Flecken“ werden geschätzt auf 4.484.761,00 Euro, der Bund übernimmt eine Anteilsfinanzierung von 50 %, das Land von 40 %. Die verbleibenden 10 % werden von der Gemeinde getragen und in den Jahren 2022-2024 bereitgestellt.

Die Planungsleistungen für den Breitbandausbau „Weiße Flecken“ in der Gesamtgemeinde Dischingen wurden vom Gemeinderat am 10.05.2022 an die Bietergemeinschaft Corwese GmbH aus 86465 Heretsried / Ing. EBL GbR aus 26382 Wilhelmshaven, mit der Angebotssumme von netto 291.160,00 € bzw. von brutto 346.480,40 € vergeben.

Inzwischen können Kommunen oder Landkreise in ganz Deutschland eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in so genannten "Grauen Flecken", also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Damit wird die Förderung deutlich ausgeweitet. Voraussetzung ist, dass in den nächsten drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Unternehmen angekündigt wird. Die Ausbauvorhaben wurden in einem Markterkundungsverfahren (MEV) abgefragt. Dieses MEV hat der Landkreis Heidenheim im Auftrag aller Kommunen durchgeführt.

Ergebnis dieser Markterkundung war, dass folgende einzelne Betreiber für verschiedene Gebiete im Landkreis einen einzelwirtschaftlichen Ausbau angekündigt haben: Telekom, SDTNet, BBV, NetCom BW. Für diesen Ausbau nach dem Telekommunikationsgesetz ist eine Zustimmung der Gemeinden nicht erforderlich.
Für die Gemeine Dischingen hat das Markterkundungsverfahren zu folgendem Ergebnis geführt:
  1. die Breitbandversorgung Deutschland (BBV) hat den verbindlichen eigenwirtschaftlichen Ausbau für das gesamte Gemeindegebiet angekündigt,

  1. die NetCom BW hat für den Hauptort Dischingen den verbindlichen eigenwirtschaftlichen Ausbau angekündigt, für die Teilorte den ergänzenden eigenwirtschaftlichen Ausbau über Vorvermarktung.


Ergebnis im Detail:

Örtlichkeit
BBV
Netcom
Auswirkungen
Hauptort Dischingen
Ausbau
Ausbau
Keine Förderfähigkeit
Ba, De, Du, Eg, Fri, Tru (bestehende FTTB-Versorgung)
Ausbau (?!?)
Vorver-marktung
Keine Förderfähigkeit
Außenbereiche: Schrezheim, Hofen,…(weiße Flecken) 


Derzeit im Ausbau (Förderprogramm)
Katzenstein, Iggenhausen, Osterhofen
Ausbau
Vorver-marktung
Keine Förderfähigkeit (Rückzug?)

Durch diese Ankündigungen besteht im Moment keine Möglichkeit einen Förderantrag analog zum Förderprogramm weiße Flecken zu stellen. Die Frist für die potentielle Antragstellung im „Graue Flecken“-Förderprogramm endet am 31.12.2022.

Bei der BBV handelt es sich um eine Gesellschaft, deren Eigentümer ein Investmentfonds ist. Die BBV wird nach eigenen Angaben nur ausbauen, wenn eine Vorvermarktungsquote von 20 % erreicht ist. Allerdings ist die Ankündigung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im MEV nur bedingungslos zulässig; d.h. ohne Vorgabe einer Vorvermarktungsquote. Dies wäre ein Ausschluss aus dem Markterkundungsverfahren. Losgelöst von dem Ausschluss aus dem Verfahren kann die BBV den Ausbau dennoch vorgenommen werden.
Die NetCom BW wünscht eine Vorvermarktungsquote von 40 % für Iggenhausen, Katzenstein und Osterhofen; für den Hauptort Dischingen gilt das nicht, denn für diesen wurde im Rahmen des Markterkundungsverfahrens vom 06.05.2022 mit der Verbindlichkeitserklärung vom 04.07.2022 ein verbindlicher Ausbau gemeldet.
Ein Rechtsanspruch der Gemeinde auf die Ankündigungen besteht nicht. Ebenso wenig kann die Gemeinde verhindern, dass ein bereits bestehendes Netz überbaut wird. Die einzige Handlungsmöglichkeit der Gemeinde besteht darin, einen „Wunschpartner“ zu benennen und mit diesem Kontakt aufzunehmen.
Aktueller Sachstand:

NetCom
Die NetCom hat sich am 12.07.2022 online und am 09.08.2022 persönlich bei der Verwaltung vorgestellt und das weitere geplante Vorgehen im Gemeindegebiet erläutert. Das letzte Gespräch fand telefonisch am 23.09.2022 satt. Dabei wurde signalisiert, dass derzeit die ersten Gespräche mit den Baudienstleistern am Laufen sind. Ab 2023 soll die Vorvermarktung beginnen. Die NetCom plant, die Bevölkerung über Anzeigen im Nachrichtenblatt zu informieren. Die Verwaltung hat im Telefonat am 23.09.2022 darum gebeten, dass rechtzeitig vor Baubeginn der geplante Ausbau mit Zeitschiene in öffentlicher Gemeinderatssitzung vorgestellt wird. Zudem wäre es der Wunsch von der Gemeinde, dass die NetCom ein- bis zweimal im Jahr in öffentlicher Gemeinderatssitzung zum aktuellen Sachstand berichtet.


BBV
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit der BBV Kontakt aufgenommen und aus Gründen der Gleichbehandlung auch das Angebot unterbreitet, sich bei der Verwaltung vorzustellen. Als Rückmeldung hat die Verwaltung am 16.09.2022 eine E-Mail erhalten, in der die BBV auf die Ankündigung des Ausbaus Bezug nimmt und auf die landkreisweite Baulückenerklärung verweist. Weiterhin hat sie angeboten, der Verwaltung/dem Gemeinderat Informationen zu geben. Ein konkreter Wunsch, sich vorzustellen, liegt bislang nicht vor.
Einschätzung/Weiteres Vorgehen:

Zur BBV liegen derzeit nicht ausreichend Informationen vor (weder zum Unternehmen, noch zum geplanten Ausbau im Gemeindegebiet) um sie als Wunschpartner zu benennen. Die NetCom war bereits in der Vergangenheit im Gemeindegebiet aktiv und hat sich als seriöser und zuverlässiger Partner gezeigt. Für die Verwaltung wäre deshalb die NetCom der Wunschpartner für den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes im Gemeindegebiet.

Die Verwaltung wird dennoch bis zum 31.12.2022 als Rückfallszenario bei Ausfall des eigenwirtschaftlichen Ausbaus einen Förderantrag stellen. Dies ist möglich, da der angekündigte verbindliche Ausbau der BBV nicht 100 %, sondern nur rund 98 % umfasst. Für diese Adressen kann ein Förderantrag gestellt werden. Falls der Eigenausbau teilweise oder ganz zurückgezogen wird, können die nun unterversorgten Gebiete nachträglich in die Förderung eingebracht werden. (Sicherung der 90 % Förderquote). Im Falle des flächendeckenden Ausbaus kann der Förderantrag zurückgegeben werden.

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3. Energieeinsparkonzept der Gemeinde Dischingen für den Winter 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass sich die Landesregierung mit dem 5-Punkte-Plan des Landes Baden-Württemberg zum Krisengipfel Gas verpflichtet, dass die Behörden und Einrichtungen des Landes die nachfolgenden Empfehlungen und Maßnahmen (kursiv gedruckt bzw. siehe Anlage) in ihren Bereichen prüfen und unverzüglich umsetzen – angepasst an die jeweiligen Umstände.

Die Gemeindeverwaltung hat diese Maßnahmen auf Vereinbarkeit mit den Gegebenheiten in der Gemeinde geprüft.

1. Wir sparen Wärme

1.1 Wir senken die maximale beheizte Raumtemperatur in den Büros der Landesverwaltung grundsätzlich auf das gesetzliche Minimum. Zugleich setzen wir uns beim Bund dafür ein, dass Arbeitgeber in der aktuellen Krisenphase das Minimum der Raumtemperatur bei Bürotätigkeiten im Einzelfall auf 18 Grad absenken können.

Die Raumtemperaturen sind bisher nicht auf das Minimum ausgelegt. Die Raumtemperaturen abzusenken ist technisch mit geringem Aufwand machbar. Die Verwaltung empfiehlt die Verordnung in den betroffenen Gebäuden umzusetzen. Für die restlichen Gebäude wird empfohlen sich an den Mindestanforderungen der DIN und der DGUV zu orientieren.


Die Mindestanforderung in der Übersicht:
Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)

Die Bundesregierung hat die o.g. Verordnung für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 erlassen. Hier wird und § 5 das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen sowie unter § 6 die Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden geregelt. Schulen und Kindertagesstätten sind in der Verordnung ausgenommen.

Raumtemperaturen in Sporthallen nach DIN 18032-1 und DGUV

Die Normen und Richtlinien empfehlen für Sporthallen eine Raumtemperatur von 17 Grad bis 19 Grad

Raumtemperaturen in Schulen nach DGUV

Die DGUV empfiehlt in Schulen eine Raumtemperatur von 20 Grad bis 24 Grad

Die Verwaltung empfiehlt die Herabsetzung der Raumtemperaturen wie folgt soweit dies steuerbar ist:

Rathaus = 19 Grad
Sporthallen mit Umkleidegebäude = 17 Grad
Schulen = 20 Grad

Flure, Foyers und leerstehende Gebäude werden nicht mehr beheizt (Frostschutz). Ausnahme sollten die Gebäudeteile sein bei denen Wasser- und Schimmelschäden zu erwarten sind. 

1.2 Wir verwenden Warmwasser nur dort, wo es notwendig ist. Die Warmwasserzufuhr in Sanitärbereichen stellen wir komplett ab. In Bereichen, in denen Warmwasser notwendig ist, setzen wir energiesparende Warmwasserboiler ein. Bei Duschen in Dienstgebäuden setzen wir auf wassersparende Duschköpfe.

Laut EnSikuMaV §7 sind dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist.
In zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen sind die Wassertemperaturen auf das Niveau zu beschränken, das nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen zu vermeiden.
Ausgenommen davon sind Kindertagesstätten.
1.3 Wir setzen smarte Heizungssteuerungen ein (programmierbare Thermostate), um gezielt zu sparen.

In den Gebäuden welche in den vergangenen saniert wurden sind, sind elektronisch gesteuerte Raumthermostate verbaut. Hier können die Raumtemperaturen exakt gesteuert werden. In allen anderen Gebäuden kann über die Heizkurve der Heizung die Raumtemperatur reguliert werden.

1.4 Wir prüfen, wo wir die Heizung abschalten oder noch weiter runterregeln können und wo wir wenig genutzte Räume, Gebäudeteile oder Gebäude zeitweise aus der Nutzung herausnehmen können.

Die Gebäudeauslastung sowie das Energiemanagement sind optimiert.

1.5 Wir stellen die Heizkörper frei, um die Wärmezirkulation zu gewährleisten (Gardinen oder Möbel sollten diese nicht versperren).

Die Hausmeister sind im Umgang mit dem Energiemanagement geschult und weisen die Nutzer jetzt schon aus diesen Sachverhalt hin.

1.6 Wir wirken auf ein umsichtiges Heizverhalten hin (kontinuierliches Heizen statt häufiger Temperaturanpassungen, Stoßlüften statt Dauerlüften, Türenschließen usw.)

Die Hausmeister sind im Umgang mit dem Energiemanagement geschult und weisen die Nutzer jetzt schon aus diesen Sachverhalt hin.

2. Wir sorgen vor
2.1 Wir sensibilisieren Hausmeister und technischen Leiter, um unnötige Energieverbräuche aufzudecken.

Mit Umsetzung des vorgeschlagenen Konzepts erfolgt nochmals eine Unterweisung der Hausmeister sowie eine Überprüfung aller Immobilien statt.

2.2 Wir nehmen in allen Dienstgebäuden die relevanten Energieverbräuche genau unter die Lupe, prüfen auf Optimierungsbedarfe und setzen diese – wo möglich – um (Einstellung Heizungen, Klimaanlagen, Beleuchtungsanlagen etc.).

Sollte sich nach der Überprüfung der Immobilien ein Handlungsbedarf ergeben wird dieser vor Umsetzung mit dem Gemeinderat besprochen.

2.3 Bei der Beschaffung setzen wir auf einen niedrigen Energieverbrauch.

Wird wo jetzt schon möglich umgesetzt. Steht in Diskrepanz zur aktuellen Beschaffungssituation.

2.4 Wir forcieren die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden.

Bei allen Immobilien welche laut Haushaltsplan zur Sanierung stehen werden die aktuellen Auflagen zur energetischen Sanierung beachtet.

2.5 Wir beschleunigen die Nutzung regenerativer Energien.

In der Gemeinde Dischingen wird seit längerem durch PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden sowie mit Windkraft regenerativ Energie erzeugt. Darüber hinaus leisten Landwirte im Gemeindegebiet mit Betrieb von Biogasanlagen einen zusätzlichen und wesentlichen Beitrag zur Energiewende. Einen großen Beitrag zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen leistet zudem die Hackschnitzelheizung, die neben der Egauhalle und Vereinsheim auch Grundschule, Egauschule, Mensa und Kindertagesstätte mit Wärme versorgt. (Anmerkung: Versorgungsleitungen von Nahwärmenetzen müssen in einer Tiefe von mind. 1,20 m gelegt werden um die Frostsicherheit zu gewährleisten).
2.6 Wir lassen unsere Heizungsanlagen vor dem Winter warten und einstellen (Heizkörper vor Einsetzen der Heizperiode entlüften; testweise Absenkung der Vorlauf-Temperatur; hydraulischer Abgleich für die Heizung).

Ab sofort werden rechtzeitig vor der Heizperiode die Heizanlagen in sämtlichen kommunalen Gebäuden von den örtlichen Firmen geprüft. Dies wurde beim Gesprächstermin am 26.09.2022 festgelegt. Ebenso werden an allen Heizkörpern in den beiden Rathäusern die Thermostate auf Funktionsfähigkeit geprüft sowie die Heizkörper entlüftet.

Generell: Mit den beiden örtlichen Firmen, die die kommunalen Gebäude betreuen, wurde festgelegt, dass die Heizkurve in der Übergangszeit in den neueren Gebäuden auf 40 Grad in den älteren Gebäuden auf 55 Grad reduziert wird (bisher konstant das ganze Jahr über 75 Grad). Die Heizkurve in den kommunalen Gebäuden wird in den nächsten Wochen sukzessive in Abhängigkeit von der Temperaturentwicklung und der Rückmeldung durch die Nutzer erhöht.

Hackschnitzelheizung: Zusätzlich wird die Gasheizung in der Egauhalle vorerst abgeschaltet und es erfolgt keine Nachtabsenkung (Reduzierung Störungsanfälligkeit); zusätzlich erfolgt aber Wochenendabsenkung für die Egauschule von Freitagvormittag 11:00 Uhr bis Sonntag 03:00 Uhr.

Ölheizung Halle Eglingen: Reduzierung der Heizkurve und Sensibilisierung der Nutzer; keine Ersatzteile mehr.

2.7 Wir verbessern die Wärmeisolierung soweit technisch möglich an der Innenseite von Außenwänden hin (insbesondere hinter Heizkörpern) und dichten zugige Türen, Fenster oder Öffnungen ab.

Die Notwendigkeit bei den Immobilien wird überprüft und ggf. mittelfristig umgesetzt.

3. Wir sparen Strom

3.1 Wir stellen die Klimaanlagen grundsätzlich ab, abgesehen von extremen Hitzetagen. Um den Betrieb von Klimaanlagen an exponierten Arbeitsplätzen zu vermeiden, weiten wir flexible Arbeitszeiten im Rahmen des Arbeitsrechts aus.

Die Gemeinde Dischingen betreibt keine Klimaanlagen.

3.2 Wir verzichten – wo es möglich ist – auf die Nutzung von Aufzügen, Heizlüftern und Ventilatoren.

Die Gemeinde Dischingen betreibt keine Aufzüge in öffentlichen Gebäuden mit Ausnahme des Aufzugs im Ärztehaus. Die Nutzung von Heizlüftern ist nur bei besonders niedrigen Außentemperaturen aufgrund des Verlaufs der Heizrohre in einigen Büroräumlichkeiten erforderlich.

3.3 Wir setzen auf LED-Leuchten statt normaler Glühbirnen oder Neonröhren.

Sämtliche Ersatz- und Neubeschaffungen von Beleuchtungsmittel sind LED Leuchten. Die Ausnahme bilden die Leuchtstoffröhren da hier die Beschaffung von LED Leuchtmitteln häufig nicht wirtschaftlich ist. Theoretisch ist ein Austausch der Leuchtstoffröhren auf LED Röhren machbar.

3.4 Wir setzen auf automatisch abschaltbare Beleuchtungen und lassen das Licht nicht länger an als nötig. 

Innenraumbeleuchtungen:
Die Verwaltung wird ihre Mitarbeiter im Rahmen von Besprechungen und Jour-Fixe-Terminen auf den sparsamen Umgang mit Innenraumbeleuchtungen hinweisen.

Außen- und Weihnachtsbeleuchtung:
Laut EnSikuMaV § 8 ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. Die Außenbeleuchtungen von Kirchen und Schloß Ballmertshofen werden abgeschaltet.
Daraufhin fragt Gemeinderat Günter Burger nach, ob die Pfarrer über die Abschaltung informiert werden. Dies bejaht Bürgermeister Schabel. 
Auf die Weihnachtsbeleuchtung der Gebäude wird verzichtet. Der Vorschlag der Verwaltung wäre dennoch, die großen Weihnachtsbäume aufzustellen und auch zu beleuchten. Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung haben sich sämtliche Bürgermeister dafür ausgesprochen, die Symbolik des Weihnachtsbaumes (Hoffnung) höher zu bewerten, als die dadurch geringfügig einzusparende Energie.
Straßenbeleuchtung:
Die Straßenbeleuchtung könnte nachts zeitweise abgeschaltet werden. In Nattheim wird dies sei vielen Jahren praktiziert (0:30 Uhr – 04:00 Uhr). Die Einsparungen belaufen sich nach Aussage der Verwaltung zwischenzeitlich auf mehrere hunderttausend Euro. In Königsbronn wurde dies auch im Gemeinderat diskutiert (0.00 Uhr- 4.45 Uhr). Die Verwaltung und der Gemeinderat haben sich dagegen ausgesprochen, weil es wohl den Bürgerinnen und Bürgern ein erhöhtes Sicherheitsgefühl gibt. Nattheim ist bisher die einzige Kommune im Landkreis, die eine Nachtabschaltung hat. Nach Aussage der Verwaltung gibt es im Vergleich zu anderen Gemeinden keinen Hinweis, dass aufgrund der Abschaltung mehr passiert. Eine Abstimmung mit den anderen Kommunen wäre aus Sicht des Landratsamtes wünschenswert gewesen, wird sich aber aufgrund unterschiedlicher Situationen bzw. Auffassungen nicht umsetzen lassen. 

3.5 Wir schalten Stand-by-Geräte richtig ab.

Hier müssen die Mitarbeiter nochmals auf die Notwendigkeit des Stromsparens hingewiesen werden. Jeder muss seine Arbeitsgeräte am Ende des Tages selber „abschalten“.

3.6 Wir stellen Kühlgeräte mit schlechter Energiebilanz ab oder tauschen sie aus.

Altgeräte werden heute schon regelmäßig ausgetauscht.

4. Wir setzen auf Homeoffice, Desksharing und Fahrgemeinschaften

4.1 Wir optimieren die Raumnutzung durch Desk-Sharing und Homeoffice und nehmen auf dieser Basis nach Möglichkeit ganze (insbesondere ineffiziente) Gebäude aus der Nutzung heraus.

Das Thema „Homeoffice“ ist noch jung und muss entwickelt werden.
4.2 Wir schließen Gebäude über Brückentage hinweg, indem wir – wo möglich –Homeoffice für Brückentage anordnen (z. B. in Zeit über Jahreswechsel, Feiertage etc.).

Möglich wäre eine Schließung des Rathauses vom Freitag 23.12. bis Freitag, 30.12. (10 Tage / 5 Werktage) alternativ bis 5. Januar (17 Tage / 9 Werktage). Es ist aber zu bedenken, dass gerade in Urlaubszeiten Behördengänge zunehmen. Außerdem kann die Heizung im Rathaus nicht komplett heruntergefahren werden. Sowohl in der Kämmerei als auch im Bürger- und Standesamt sind Jahresabschlussarbeiten bzw. Notbesetzung erforderlich, so dass diese Büros frequentiert werden.
Soweit es möglich und vertretbar ist, soll dennoch das Rathaus an „echten“ Brückentagen (z.B. Montag, 31.10.2022 geschlossen werden).

4.3 Wir prüfen, welche Gebäude man montags und freitags vollständig schließen kann, wenn die Homeoffice-Tage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diese beiden Tage konzentriert werden

Es gibt in der Gemeinde Dischingen keine kommunale Einrichtung, auf die das zutrifft.

4.4 Wir nutzen bei Dienstreisen möglichst die Bahn. Bei Einsatz eines Dienstfahrzeugs werden soweit möglich Fahrgemeinschaften gebildet.

Soweit Fortbildungen online angeboten werden, verzichtet die Verwaltung nach Möglichkeit auf Präsenzveranstaltungen.


5. Wir informieren

5.1 Wir erhöhen die Aufmerksamkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fürs Energiesparen und führen Schulungen und Informationsmaßnahmen durch.

Die Verwaltung wird ihre Mitarbeiter im Rahmen von Besprechungen und Jour-Fixe-Terminen auf das Thema sensibilisieren.
5.2 Wir stellen ein „Energiesparbüchle“ bereit und lassen es durch Bezirksschornsteinfegermeister, Sanitär-, Heizungs- und Klima-Betriebe an die Bürgerinnen und Bürger verteilen.

Das Energiesparbüchle liegt dieser Anlage bei und wird über die Homepage der Gemeinde Dischingen beworben.

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4. Hundetoiletten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Frau Martina Oberschmid berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 21.02.2022 beschlossen hat, an alle Hundebesitzer/-innen Briefe mit Hundekotbeutel und Informationsblatt zu verschicken. Dies wurde von der Verwaltung im April 2022 auch entsprechend umgesetzt. Daraufhin haben sich Mitbürger gemeldet und ihre Anregungen und Wünsche dargebracht. Sie machten die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer doch für die Herstellung von Hundesteuermarken verwendet werden könne.

Eine Hundesteuermarke soll in erster Linie den Hund identifizieren, seine Kontaktdaten und Informationen über mögliche Krankheiten, Allergien und Impfungen beinhalten.
Ebenso war die Nachfrage, ob nicht an stark besuchten Plätzen Hundetoiletten aufgestellt werden könnten. So sind aus der Bevölkerung als mögliche Aufstellorte der Karlsbrunnen, sowie der Parkplatz am Englischen Wald und der Kreuzungsbereich zwischen der Straße zur Guldesmühle (Gärtnerei Lehnert) und dem Radweg vorgeschlagen worden. 

Des Weiteren wurde ihr auf Nachfrage bei den Nachbargemeinden mitgeteilt, dass diese die Hundetoiletten 1x wöchentlich leeren und ihr den Tipp gegeben, im Sommer ein Duftbäumchen daran anzubringen.

Die Hundesteuer der Gemeinde Dischingen ist im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr günstig. Über eine Erhöhung sollte nachgedacht werden; eine Neufassung der Satzung befindet sich in Vorbereitung.

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5. Baugebiet An der Halde/Mühlbergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Frau Oberschmid erläutert, dass am 08.01.2021 der Gemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung „An der Halde/Mühlbergstraße“ gebilligt und beschlossen hat. Diese Planunterlagen mussten jedoch um eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung ergänzt werden. Mit dieser Prüfung wurde das Büro Zeeb & Partner aus Ulm beauftragt.

Dabei wird das Vorkommen von Lebensräumen für streng geschützte Tier- und Pflanzenarten geprüft. Ebenso wurde eine Baumhöhlenkartierung durchgeführt. Im Rahmen der Baumhöhlenkartierung konnten nur zwei Baumhöhlen festgestellt werden, die eine gute Habitateignung aufweisen, sowie drei mit mittlerer Habitateignung. Diese befanden sich alle nördlich des Plangebietes, also außerhalb des Bereichs der Einbeziehungssatzung „An der Halde/Mühlbergstraße“.

Die Erwerber der Bauplätze außerhalb des Plangebietes stellten die konkrete Anfrage, ob und welche Bäume nun gefällt werden dürfen. Daraufhin fand ein Vororttermin mit der unteren Naturschutzbehörde statt. Aufgrund der Lage im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch findet die artenschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß § 18 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz außerhalb der artenschutzrechtlichen Belange keine Anwendung. Folglich muss beim Entfernen der kartierten Höhlenbäume der Entfall der Fortpflanzungs- und Lebensstätten durch Installation von geeigneten Nist- und Fledermauskästen ersetzt werden. Diese sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch die ökologische Baubegleitung vorzuschlagen und zu installieren. Die Entfernung der Gehölze hat in der Zeit vom 01.10. bis zum 28.02. zu erfolgen.
Damit durch die Bebauung im Bereich der Einbeziehungssatzung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst werden, wurde beschlossen, dass entlang der östlichen Gebietsgrenze ein 7 m breiter Streifen unbebaut bleiben soll. Dies bedeutet, es soll das bestehende Gehölz eventuell erhalten bleiben oder mit Gehölzen neu bepflanzt werden. Durch diese Biotopverbundachse ist die bebaubare Fläche beschränkt. Der Bauplatz Nr. 8 ist dabei besonders betroffen. Somit kam die Anfrage von den potentiellen Erwerbern, ob hier ein Entgegenkommen der Gemeinde möglich ist, ob das Gehölz durch die Gemeinde entfernt werden könnte. Beim Kauf des Grundstückes geht auch die Haftung des doch hohen Gehölzes auf die Käufer über. Die Bedingungen zur Biotopvernetzung waren bekannt, jedoch waren die Erwerber der Annahme ein kahles Grundstück zu übernehmen und dieses nach ihren Wünschen und unter Beachtung der Auflagen neu zu bepflanzen.

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6. Kindergarten mit Naturprofil Frickingen, Gestaltung der Außenanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel erläutert, dass in der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2021 beschlossen wurde, die Außenanlagen für den Naturkindergarten in Frickingen neu zu gestalten. Ziel ist die Entsiegelung und klimagerechte Gestaltung des Spielbereichs und Umsetzung eines naturpädagogischen Konzeptes.

Es wurden zwei Planungsbüros aufgefordert, ein entsprechendes Angebot für die notwendigen Planungsleistungen abzugeben. Die Angebote wurden inhaltlich nach den Leistungsphasen 1-9 der HOAI und ausgehend von Baukosten netto 250.000 € gewertet. Die Leistungsphase 4 für die Genehmigungsplanung entfällt.

Die Planungsleistungen Leistungsphase 1 – 3 (Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung) für die Gestaltung der Außenanlagen des Naturkindergarten in Frickingen sind an das Planungsbüro Zeeb & Partner aus Ulm, mit der Angebotssumme von insgesamt brutto 6.997,00 €, vergeben worden. Der Auftrag erfolgte unter der Annahme, dass die Gemeinde insbesondere beim Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ zum Zuge käme. Aufgrund der hohen Fördersätze (bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen) war das Programm innerhalb kürzester Zeit überzeichnet und das Förderfenster wurde bereits nach kurzer Zeit geschlossen. Laut aktuellen Informationen auf der Homepage der ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH) wird sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) dafür einsetzen, dass dieses Förderprogramm zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird.

Auf Grundlage der bisherigen Planungen kann eine derartige Umsetzung mit Baukosten von ca. 520.000 € ohne Fördergelder nicht realisiert werden. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Entsiegelung des Verkehrsübungsplatzes ein Problem darstellt. Um hier Fördermittel zu erhalten, darf keine Eigenleistung erbracht werden.
Soweit an den bisherigen Planungen festgehalten werden soll, ist eine Einschätzung nur schwer möglich, wann das Gesamtvorhaben realisiert werden kann.

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7. Sanierung Dach Grundschule Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner berichtet, dass das Dach der Grundschule Dischingen sanierungsbedürftig ist. Die Dachziegel sind sehr brüchig und auch nicht mehr zu beschaffen. Im 1. Stock wurden erstmalig in den vergangenen Wochen Wasserflecken an der Decke sichtbar. Nach der Reinigung und dem Entfernen von Moos im Bereich der Schnittstelle der beiden Dachflächen von Alt- und Neubau ist bis dato kein erneuter Wasserfleck festgestellt worden.

Die Verwaltung hat daraufhin zwei örtliche Handwerker beauftragt, sich die Situation vor Ort anzuschauen und Angebote abzugeben. Die Verwaltung ist davon ausgegangen, dass sich die Reparaturarbeiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe bewegen können. Zwischenzeitlich liegen beide Angebote vor und bewegen sich betragsmäßig deutlich über der Grenze von 20.000 € netto. Damit ist für die Sanierung des Hauptdaches im Bereich des Neubaus der Grundschule die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung erforderlich.

Das Dach wird in den nächsten Tagen weiterhin beobachtet und bei Bedarf durch entsprechende Maßnahmen soweit abgedichtet, dass eine Sanierung ab dem Frühjahr 2023 erfolgen kann. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Dachsanierung am Gebäude des Neubaus der Grundschule sollen im Haushaltplan 2023 der Gemeinde Dischingen aufgenommen werden.

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8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 8
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8.1. Antrag der Forstbetrieb Ebnat GmbH auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Vorhaben:
Aufforstung

Grundstück:
Flurstück Nr. 390, Gewann Baumgrießhau, Gemarkung Eglingen

Beschreibung:
Antrag der Forstbetrieb Ebnat GmbH auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung auf dem Flurstück Nr. 390, Gewann Baumgrießhau, der Gemarkung Eglingen. Es handelt sich um eine Aufforstungsfläche von 0,2570 ha. Es ist vorgesehen, die Baumarten Kirschbaum, Roteiche, Bergahorn und Mehlbeere am Waldrand zu pflanzen.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 9
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9.1. Neue Öffnungszeiten Bürgeramt ab 17.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt mit, dass ab 17.10.2022 für das Bürgeramt neue, reduzierte Öffnungszeiten gelten. Diese lehnen sich an die regulären Öffnungszeiten des Rathauses an.

Montag bis Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag                        08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag                        08:00 – 13:00 Uhr

Gründe für die reduzierten Öffnungszeiten:

1)        Personalveränderungen: Aufgrund von Personalveränderungen können die bisherigen Öffnungszeiten des Bürgeramtes nicht mehr aufrechterhalten werden.

2)        geringe Bürgerfrequenz zwischen 12:00 und 13:00 Uhr: Diese Öffnungszeit wird seit geraumer Zeit so gut wie gar nicht angenommen – eine Überprüfung der Öffnungszeiten wäre deshalb in den nächsten Wochen ohnehin erfolgt.

3)        Zunehmend sind Anfragen aus mehreren Kanälen (persönlich, telefonisch, per E-Mail) zu bedienen. Dies erfordert einen zusätzlichen Koordinierungsaufwand. Die Verwaltung ist von dieser Entwicklung ähnlich wie z.B. Banken und Sparkassen betroffen. Ein örtliches Kreditinstitut hat erst vor kurzem (Nachrichtenblatt vom 08.07.2022) auf diese Entwicklung mit weiter reduzierten Öffnungszeiten reagiert.

Die Verwaltung möchte dennoch den Service für die Bürger nicht einschränken und wird als neues zusätzliches Angebot Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu den Dienstzeiten schaffen. So können zudem auch Wartezeiten vermieden werden.

Eine Veröffentlichung erfolgt im Nachrichtenblatt vom 14.10.2022.

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9.2. Umbaumaßnahmen Kindergarten Frickingen: Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 9.2

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner erläutert nachfolgend den Sachstandsbericht bzgl. der Umbaumaßnahmen im Kindergarten Frickingen:

13.09.2022        Abstimmung verwaltungsintern sowie Vor-Ort-Termin zum weiteren Vorgehen

14.09.2022        Vorlage eines Projektplanes

12.09 - 16.09.2022
Elektroarbeiten (bauseits), mit Installation der Elektroanschlüsse für die neuen Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung im Kiga und Schule
16.09 -23.09.2022
Verputzarbeiten in neuer Küche und neuem Wasch- und Lagerraum, Deckenarbeiten in neuer Küche und neuem Wasch- und Lagerraum,
Elektroarbeiten
23.09 - 30.09.2022
Malerarbeiten in neuer Küche, neuem Wasch- und Lagerraum und Gruppenraum, Bodenbelagsarbeiten in neuer Küche
04.10. – 14.10.2022
Einbau der neuen Küche, Türen und neuer Waschmaschine mit Trockner im neuen Wasch- und Lagerraum,
Ausbau der alten Küche und anschließendem Einbau der Garderobe in ehemaligen Küchenraum

17.09.2022        Vorsprache Elternbeiräte beim Bürgermeister und Erkundigung nach dem aktuellen Sachstand

21.09.2022        Vor-Ort-Termin mit Bürgermeister, Erstellung einer To-Do-Liste durch Kindergartenleitung

28.09.2022        Restarbeiten sind im Zeitplan

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9.3. Gerätebeschaffung für den geplanten Spielplatz im Baugebiet "Herlsbühl" - geänderte Lieferfristen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 9.3

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel informiert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.09.2022 die Vergabe der Gerätebeschaffung für den geplanten Spielplatz im Baugebiet "Herlsbühl" in Ballmertshofen beschlossen hat. Die Beauftragung durch die Verwaltung erfolgte umgehend, wobei dann ein Liefertermin für die KW 48/2022 mitgeteilt wurde. 

Der Ortschaftsrat beschloss in seiner Sitzung am 14.09.2022 bezüglich des Liefertermins, dass die Geräte nicht mehr in der Winterzeit, sondern im Frühjahr 2023 aufgebaut werden sollen.

Wegen fehlender Lagermöglichkeiten konnte nach Rücksprache mit der Firma ein verbindlicher Termin für Anfang/Mitte März 2023 zugesagt werden. Da somit eine ordnungsgemäße und sachgerechte Lieferung der bestellten Geräte erst im Frühjahr 2023 erfolgen kann, werden die Haushaltsmittel deshalb im Haushaltsplan 2023 erneut veranschlagt.

Eine entsprechende Auftragsbestätigung der Firma liegt der Verwaltung vor.

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9.4. Bekanntgabe Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für ukrainische Flüchtlinge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 9.4

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel berichtet, dass derzeit neben 180 Asylbewerber rund 480 Geflüchtete aus der Ukraine in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises vorläufig untergebracht sind.

Da der Zustrom der Flüchtlinge aus der Ukraine nicht abreißt und der Landkreis an seine Kapazitätsgrenze gekommen ist, müssen die Geflüchteten baldmöglichst aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises auf die Kommunen in die Anschlussunterbringung verlegt werden um die Belegung von Sporthallen zu vermeiden.

Das Landratsamt Heidenheim wird deshalb im September und Oktober 2022 je 120 Personen im Zuge der Anschlussunterbringung auf die Kreisgemeinden verlegen. Nach aktueller Berechnung des Landkreises, gemessen an der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde, muss die Gemeinde Dischingen dieses Jahr noch 25 Personen aus der Ukraine unterbringen.

Momentan werden 38 Flüchtlinge verschiedener Nationen im Gebäude der Kreisbau im Margaretenweg 8 in Dischingen in der Anschlussunterbringung untergebracht. Außerdem wohnen 16 Personen aus der Ukraine in Dischingen. Acht Personen sind privat untergekommen und acht wurden von der Gemeinde untergebracht. Vier in der zuletzt angemieteten Wohnung im Margaretenweg und vier in einer Wohnung in der „Arche“, welche ebenfalls von der Gemeinde angemietet wurde.

Im Moment gibt es in der Gemeinde durch Umverlegung eines Flüchtlings nach Ballmertshofen noch eine freie Wohnung im Margaretenweg für maximal vier Personen sowie eine gemeindeeigene Wohnung in der Sperrbergstraße in Ballmertshofen für 8-10 Personen.
Deshalb wird die Verwaltung baldmöglichst mit den Eigentümern der ihr angebotenen Wohnungen, welche zur Unterbringung geeignet sind und auch den Mietkostenvorstellungen entsprechen, Kontakt aufnehmen und diese nach und nach anmieten und gegebenenfalls mit Möbel ausstatten.
Die Miet- und Nebenkosten können über die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften abgerechnet werden. Aus diesem Grund müssen in naher Zukunft die Satzungsgebühren angepasst und die angemieteten Wohnungen jeweils in die Satzung aufgenommen werden.
Ein Wohnhaus in Dischingen wurde vor kurzem vom Landkreis für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine angemietet und wird nach Auskunft des Landratsamtes mit ca.10 Personen belegt. 50 % werden der Gemeinde auf ihre aufzunehmende Quote angerechnet.

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9.5. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 9.5

Sachverhalt

Bürgermeister Schabel teilt nachfolgende Termine mit:

Mo, 07.11.2022:  Gemeinderatssitzung (Demmingen)
Mo, 05.12.2022:  Gemeinderatssitzung
Mo, 19.12.2022:  Gemeinderatssitzung
Mi,  04.01.2023:  Gemeinderatssitzung (Klausurtagung HH-Plan, Beginn: ca. 8:30 Uhr)
Mo, 30.01.2023:  Gemeinderatssitzung

06. / 07.05.2023 Heimattage Biberach – Baden-Württembergtag mit Gewerbeschau

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.10.2022 ö 10

Sachverhalt

10.1 Obdachloser am Karlsbrunnen

Gemeinderat Schwarz bringt vor, dass sich seit geraumer Zeit ein Mann mit diversen Tieren am Karlsbrunnen aufhält, der sich u.a. nackt an den Waschbecken wäscht. Hauptamtsleiterin Saur erwidert, dass dieser Bürger bereits bekannt ist und der Angelegenheit nachgegangen wird. Das Duschen war allerdings noch nicht bekannt. Sie sichert aber zu, sich darum zu kümmern.


10.2 Katastrophenschutz

Gemeinderat Scherer erkundigt sich, wie funktionsfähig der Katastrophenschutz derzeit noch ist. Dazu kann Bürgermeister Schabel sagen, dass seines Wissens nach jeden 1. Samstag im Monat die Sirene kontrolliert wird und ihm bisher kein Defekt gemeldet wurde. Dieses Thema wurde aber auch bei der letzten Bürgermeisterdienstversammlung angesprochen mit dem Ergebnis, dass die Landräte nochmal versuchen, verstärkt Druck auf das Land auszuüben.


10.3 Gemeinderatssitzung am 19.12.2022

Gemeinderat Mundinger weist in seiner Funktion als Kreistagsmitglied darauf hin, dass die letzte angesetzte Gemeinderatssitzung dieses Jahr mit der letzten Kreistagssitzung 2022 kollidiert und bittet deshalb darum, künftig solche Terminüberschneidungen, wenn möglich, zu vermeiden.

Datenstand vom 21.10.2022 13:20 Uhr