Datum: 10.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Breitbandausbau; Vergabe der Planungsleistungen
2 Modernisierung Ländlicher Wege; Vergabe der Tiefbauarbeiten
3 Einvernehmen zu Bauanträgen
3.1 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage, Schloßgartenstraße, Dunstelkingen
3.2 Baugesuch Einbau eines Heizraums und eines Lagers für Holzhackschnitzel in die vorhandene Maschinenhalle, Anbau eines Hackschnitzellagers, Flst. Nr. 1026, Demmingen
3.3 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses in Holzfertigbauweise mit Doppelcarport, Schulweg 23, Demmingen
3.4 Baugesuch Kenntnisgabeverfahren Abbruch Gebäude Hauptstr. 11, Dischingen
4 Bekanntgaben
4.1 Bekanntgabe Windpark Ohrberg
4.2 Bekanntgabe Termine
5 Anfragen

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1. Breitbandausbau; Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Alfons Jakl Herrn Thilo Kübler von der Breitbandberatung BW begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde Dischingen am 21.01.2020 beim Bund eine Zuwendung zur Förderung des Betreibermodells Breitband für die „Weißen Flecken“ in der Gesamtgemeinde Dischingen beantragte. Mit Bescheid vom 02.03.2020 wurde der Gemeinde Dischingen eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 2.242.380,00 Euro bewilligt. Dies entspricht einer Anteilsfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50 % bei geschätzten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 4.484.761,00 Euro. 

Vom Land wurde der Gemeinde Dischingen eine Förderung in Höhe von 
1.793.904,40 Euro zugesagt. Dies entspricht einer Förderquote von 40 %. 
Die Gesamtförderung der zuwendungsfähigen Kosten beträgt somit 90 %.
Die Gemeinde hat Eigenmittel zu erbringen in Höhe von 448.476,60 Euro.

Für die Durchführung der Ausschreibung der Planungsleistungen wurde die Gemeinschaft Iuscomm Rechtsanwälte, Stuttgart (rechtlicher Teil) und das Büro Breitbandberatung BW, Frankenthal (techn. Begleitung) beauftragt. Diese mussten aufgrund der zu erwartenden Höhe der Planungskosten EU-weit ausgeschrieben werden. Um Synergieeffekte zu nutzen, erfolgte die Ausschreibung in zwei Losen in Verbindung mit der Gemeinde Sontheim. 

Die Ausschreibungsunterlagen wurden im Portal www.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Die Teilnahmefrist für den Teilnahmeantrag war 06.12.2021. Anschließend erfolgte die Auswertung der Teilnahmeanträge in technisch-fachlicher Hinsicht durch die Breitbandberatung BW. In der Folge wurden in Bieterrundschreiben offene Bieteranfragen geklärt und für die Abgabe von Erstangeboten eine Frist von 32 Tagen eingeräumt. Ein Interessent im Teilnahmewettbewerb hat dann seine Angebotsabsage erteilt, da er nach 

Sichtung und Prüfung der Ausschreibungsunterlagen zu der Entscheidung gekommen ist, dass er diese Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht anbieten kann. 

Trotz der angespannten Marktsituation haben sowohl für das Los 1 Dischingen als auch für das Los 2 Sontheim jeweils drei Bieter (davon zwei identische Bieter) Erstangebote abgegeben. Am 10.03.2022 wurden offene Fragen im Hinblick auf die Ausschreibungsunterlagen, angebotene Leistungen und Preise hinterfragt, da erhebliche Preisunterschiede vorlagen. Die beteiligten Bieter wurden mittels der Vergabeplattform ab 24.03.2022 aufgefordert, ihre Angebote zu überprüfen und finale Angebote bis zum 13.04.2022, 11:00 Uhr, zu unterbreiten. 

Herr Thilo Kübler von der Breitbandberatung Baden-Württemberg aus Frankenthal stellt nun das Ausschreibungsverfahren und das Ergebnis der finalen Angebote anhand beigefügter Präsentation vor. 

Nach Zuschlagserteilung und Vorlage der Genehmigungs- und Ausführungsplanung kann die Ausschreibung der Bauleistungen voraussichtlich noch im Jahr 2022 sowie im Anschluss deren Vergabe erfolgen. Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2023 bzw. 2024.

Dokumente
Download Breitband.pdf

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2. Modernisierung Ländlicher Wege; Vergabe der Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim im Jahr 2017 mit der Straßenzustandserfassung zur Beurteilung für die zukünftigen Straßen- und Feldwegsanierungen für das gesamte Gemeindegebiet Dischingen beauftragt wurde. 

Nachdem im Jahr 2018 in Baden-Württemberg das Förderprogram VwV MoLWe aufgelegt wurde, hat die Gemeinde Dischingen einen Förderantrag für “Modernisierung von Feldwegen 2018“ gestellt. Der vom Ingenieurbüro Kolb erstellte Förderantrag ist dann beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg im Juni 2018 eingereicht worden. Nach Bewilligung des Zuschussantrages hat man 2019 Feldwege in Frickingen und Trugenhofen erneuert.
Durch die Bewilligung eines zweiten Antrages konnte im Jahre 2021 ein größerer Feldwegeabschnitt am nördlichen Ortsrand von Dischingen erneuert werden.

Da das Förderprogramm bis 31. Dezember 2021 verlängert wurde, hat die Verwaltung entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates zwei weitere Förderanträge für die “Modernisierung von Feldwegen 2021/2022“ im Juni 2021 eingereicht, wobei dann beide Anträge im September 2021 bewilligt wurden. Die notwendigen Antragsunterlagen wurden vom Ingenieurbüro Kolb erstellt. 

Hierbei sollen folgende Wege saniert werden:

Antrag 1:

  • Demmingen Süd am Ortsrand, hier in Verlängerung Kienleweg sowie dem Verbindungsweg von Kapellengäßle zur Verlängerung Kienleweg

  • Osterhofen Süd am Ortsrand, hier ein Teilstück vom Reuteweg entlang der Fischweiher

Antrag 2:

  • Dischingen Süd ab Ortsrand, hier Teilstücke von dem Zöschinger Weg

  • Dunstelkingen Süd am Ortsrand, hier Teilstück von Verbindungsweg ab Kreisstraße K 3004 zur Mühlstraße

  • Wagenhofen Nord ab Ortsrand, hier Teilstück von Verbindungsweg zur Kreisstraße K 3001

Die beiden Maßnahmen müssen bis spätestens Dezember 2023 abgerechnet werden. Mit der Durchführung soll in 2022 begonnen werden.

Im Jahr 2022 soll nun zuerst der Antrag 2 umgesetzt werden. Zur Durchführung des Antrag 1 werden die Arbeiten ab Herbst 2022 ausgeschrieben und anschließend vergeben. Somit können dann auch die notwendigen Haushaltsmittel zur Durchführung der Maßnahme im Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Dischingen eingestellt werden.

Mit den vom Ingenieurbüro Kolb gefertigten Ausschreibungsunterlagen wurden in Form der “Beschränkten Ausschreibung“ am Montag, den 28. März 2022 fünf Firmen aufgefordert ein Angebot für die Straßenbauarbeiten zur Durchführung der Maßnahme abzugeben. Zur Angebotseröffnung (Submission) am Donnerstag, den 21. April 2022, haben dann drei Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben.

Folgender Umfang soll zur Ausführung kommen:

Erdabtrag für Straße                        ca. 3.000 m³
Schotter- Tragschichten                        ca. 2.200 m³
Asphalt- Tragdeckschichten                ca. 1.800 m²
Wassergebundene Oberfläche                ca. 1.400 m²
Die Ausbauquerschnitte für die jeweilige Sanierungsausführung der Feldwege sieht wie folgt aus (siehe angehängte Ausbauquerschnitte):

  • Auf 3,50 m Breite Asphalttragdeckschicht mit jeweils seitlichen 75 cm breiten Schotterbankett 
  • Auf 3,50 m Breite wassergebundene Oberfläche mit jeweils seitlichen 75 cm breiten Schotterbankett

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellt sich wie folgt dar:

Nachlässe, Nebenangebote

Keine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt.
Eine Firma hat ein Nebenangebot eingereicht.

Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Angebote wurden vollständig abgegeben und sind somit nicht auszuschließen.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.


Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen. Es ergibt sich dadurch folgende Bieterrangfolge:

Firma:                                                Angebotssumme-Brutto:

Firma Thannhauser Straßen- 

und Tiefbau GmbH

Fremdingen                                        335.806,81 € (100,0 %)

2. Platz                                        345.094,82 € (102,8 %)

3. Platz                                        405.545,57 € (120,8 %)


Kostenvergleichsrechnung:
Durch das Ing.-Büro Kolb wurde für diese Maßnahme eine Kostenvergleichsrechnung auf Grund der im letzten halben Jahr von ihnen durchgeführten Ausschreibungen erstellt. Dabei kam es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenvergleichsrechnung         brutto                Ausschreibungsergebnis brutto
405.778,10 €                                        335.806,81 €  

Ergibt gegenüber der der Kostenvergleichsrechnung eine positive Differenz von 69.971,29 Euro.


Die Finanzierung für die Gemeinde stellt sich nach dem Bewilligungsbescheid wie folgt dar:

Reine Baukosten netto:                                250.944,75 €

Nebenkosten (z. B. Planungskosten),
nicht förderfähige Kosten netto:                          25.094,48 €

Reine Baukosten brutto:                        328.486,68 € 
(Gesamtkosten lt. Kostenanschlag)

Zuwendungsfähige Kosten:                        250.944,75 €

Zuwendung 40 % / hier Höchstbetrag:                100.000,00 €
Eigenanteil Gemeinde:                                228.486,68 €
Die Finanzierung für die Gemeinde stellt sich nach dem Ausschreibungsergebnis wie folgt dar:

Reine Baukosten netto:                                282.190,60 €

Nebenkosten (z. B. Planungskosten),
nicht förderfähige Kosten netto:                          17.118,00 €

Reine Baukosten brutto:                        356.177,23 € 
(Gesamtkosten lt. Kostenanschlag)

Zuwendungsfähige Kosten:                        250.944,75 € / lt. Zuschussantrag

Zuwendung 40 % / hier Höchstbetrag:                100.000,00 €

Eigenanteil Gemeinde:                                256.177,23 €

Im Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Dischingen stehen nach der Gegenüberstellung von Einnahmen (Zuschuss) und Ausgaben insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 228.067 € für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung.

Somit ergeben sich folgende überplanmäßige Kosten:

Eigenanteil Gemeinde 256.177,23 € – Haushaltsmittel 228.067 € = 28.110,23 €

Die überplanmäßigen Kosten von 28.110,23 € sollen über die Haushaltsstelle für die Unterhaltung Feldwege mit Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 75.000 € und/oder der Haushaltsstelle für die Straßenunterhaltung mit Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 207.600 € abgedeckt werden.

Die Firma Thannhauser ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen erfolgreich 

ausgeführt. Im letzten Jahr wurden sie mit der “Modernisierung von Feldwegen“ in Dischingen beauftragt.

Die Bauausführung ist in einem Zeitrahmen mit Baubeginn ab Ende Juni 2022 und einem Bauende von Ende September 2022 vorgesehen.

Anschließend erläutert Herr Kolb die Maßnahmen anhand beigefügter Lagepläne.

Dokumente
Download Ausbauquerschnitte.pdf
Download Lageplan 1.pdf
Download Lageplan 2.pdf
Download Lageplan 3.pdf
Download Übersichtskarte 1.pdf
Download Übersichtskarte 2.pdf
Download Übersichtskarte 3.pdf

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3. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 3
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3.1. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage, Schloßgartenstraße, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 641/15, Schloßgartenstraße, Dunstelkingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil“ soll von der festgesetzten Dachneigung 32° - 45° auf eine Dachneigung von 22° abgewichen werden.

Begründung:
Aufgrund der Bauweise des Gebäudes als Stadtvilla mit einem Walmdach wird hier im Zusammenhang mit der max. zulässigen Firsthöhe von 9 m und einer Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhe von 5,75 m + 1 m die  Heruntersetzung der Dachneigung auf 22° beantragt. Mit 32° Dachneigung würde die max. zulässige Firsthöhe wesentlich überschritten werden und ein riesiger, ungenutzter Dachraum entstehen und somit höhere Kosten verursachen. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Dach hat nach wie vor die Wirkung eines geneigten Daches und stört damit nicht die Nachbarbebauung und fügt sich ein.

Objektbeschreibung:
Das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Außenmaßen von ca. 
11,85  m x 10,45 m geplant. Das dazugehörige Walmdach erhält eine Dachneigung von 22°, eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 6,60 m sowie eine Firsthöhe von ca. 8,55 m. An der Nord-Ost-Ecke soll eine Flachdach-Doppelgarage als Grenzbebauung an das 


Wohnhaus angebaut werden. Die Außenmaße hierfür betragen 7,00 m x 7,20 m. Die Gebäudehöhe beträgt ab OK Gelände ca. 2,40 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 641_15,Schloßgartenstr. Dunstelkingen.pdf

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3.2. Baugesuch Einbau eines Heizraums und eines Lagers für Holzhackschnitzel in die vorhandene Maschinenhalle, Anbau eines Hackschnitzellagers, Flst. Nr. 1026, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Einbau eines Heizraums und eines Lagers für Holzhackschnitzel in die vorhandene Maschinenhalle, Anbau eines Hackschnitzellagers

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 1026, Demmingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber der LBO FeuVO § 6 Abs. 3 (Heizräume) und LBO AVO § 4 Abs. 1 Nr. 3 werden folgende Abweichungen beantragt: 
1. Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Anforderung feuerbeständig an Wände, Stützen und Decken unter-  und oberhalb des Heizraums. Hier Ausführung in F0, nichtbrennbar
2. Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Anforderung feuerhemmend an tragende Wände, Stützen im restlichen Bestandsgebäude und im geplanten Anbau. Hier Ausführung in F0, schwerentflammbar

Begründung:
In die bestehende freistehende Maschinenhalle soll ein Raum zur Aufstellung von Biomassekesseln mit insgesamt 500 KW Heizleistung eingebaut werden. Ebenso soll in und an das Gebäude ein offenes Brennstofflager eingebaut werden. Andere Nutzungen in Verbindung mit Aufenthaltsräumen sind nicht vorhanden. In diesem Zusammenhang ist daher nicht zu befürchten, dass sich Menschen oder Tiere im Brandfall im Gebäude aufhalten. Da das Gebäude frei steht ist ein wirksamer Löschangriff von min. 3 Seiten möglich. Vom angrenzenden Wald wird das Gebäude min. 30 m freigestellt, so dass ein Brandüberschlag auf den Wald nicht zu befürchten ist. Aufgrund der hohen Menge an 

Brandlasten durch die gelagerten Holzhackschnitzel ist im Falle eines Vollbrandes ohne Zweifel immer vom Totalschaden des Gebäudes auszugehen. Ein Löschangriff würde in diesem Fall auf jeden Fall aufgrund der großen Hitze und Rauchentwicklung nur von außen stattfinden können, so dass eine Gefährdung der Einsatzkräfte durch mangelnde Standsicherheit im Brandfall nicht zu befürchten ist. Durch die nichtbrennbare Trennwand zwischen Bunker und Heizraum und den nichtbrennbaren Stützen im bestehenden Gebäude soll die Ausbreitung von entstehenden Bränden reduziert werden, so dass für entstehende Brände oder unvorhergesehene Betriebszustände an den Kesseln von den Einsatzkräften wirksam eingegriffen werden kann. 



Objektbeschreibung:
Die bestehende Maschinenhalle mit den Außenmaßen von 35,50 m x 12,30 m soll durch Umbaumaßnahmen im Innenbereich als Heizanlage mit Biomasse genutzt werden. An der süd-östlichen Ecke der vorhandenen Halle ist ein Anbau mit den Außenmaßen von
15,20 m x 11,95 m geplant. Dieser Anbau dient als Vortrocknungsbox. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von 5° und eine Traufhöhe ab OK Gelände von ca. 
6,20 m bzw. 7,30 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat sowie die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 1026, Demmingen.pdf

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3.3. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses in Holzfertigbauweise mit Doppelcarport, Schulweg 23, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses in Holzfertigbauweise mit Doppelcarport

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 590/9, Schulweg 23, Demmingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Zu dem nicht unterkellerten, 1-geschossigen Wohnhaus in Holzfertigbauweise erläutert Herrn Ortsbaumeister Harald Wörner, dass dies die Außenmaße von 9,51 m x 7,76 m erhält. Im EG ist auf der Ostseite eine Terrasse mit einer Länge von 7,76 m und einer Tiefe von 3,67 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 40°, eine Traufhöhe ab RFB EG von ca. 4,45 m sowie eine Firsthöhe von ca. 7,70 m. An der südlichen Grundstücksgrenze soll ein Flachdach-Carport und Abstellraum mit einem Grenzabstand von 1,00 m errichtet werden. Die Außenmaße hierfür betragen 7,50 m x 6,00 m. Die Gebäudehöhe beträgt ab OK Gelände ca. 2,60 m.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schulweg 23, Demmingen.pdf

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3.4. Baugesuch Kenntnisgabeverfahren Abbruch Gebäude Hauptstr. 11, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Kenntnisgabeverfahren – Abbruch Gebäude 

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 87, Hauptstr. 11, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das ehemalige Wohnhaus mit den Außenmaßen von ca. 11,00 m x 12,00 m und einem Bruttorauminhalt 950 m³ soll abgebrochen werden und kann somit einer weiteren Nutzung zugeführt werden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Hauptstr. 11, Dischingen.pdf

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 4
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4.1. Bekanntgabe Windpark Ohrberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass sich Gemeinderat Scherer in der Sitzung am 04.04.2022 erkundigt hat, weshalb im Windpark Ohrberg seit geraumer Zeit eines der 5 Windräder stillsteht. 

Die technische Betriebsführung obliegt der Honold Windservice GmbH & Co. KG. 
Laut Auskunft von Herrn Honold ist ein Getriebeschaden ursächlich für den Stillstand. Ein neues Getriebe wurde inzwischen geliefert und kann ausgetauscht werden, sobald ein entsprechender Kran zur Verfügung steht. Sofern es die Windverhältnisse zulassen, soll der Austausch nun in der KW 19 stattfinden. Die ersten Kranteile wurden bereits angeliefert. 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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4.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

23.05.2022                Gemeinderatssitzung
20.06.2022                Kandidatenvorstellung – BM-Wahl
27.06.2022                Gemeinderatssitzung
03.07.2022                Bürgermeisterwahl
25.07.2022                Gemeinderatssitzung
26.07.2022                Verbandsversammlung AZV

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Keine

Datenstand vom 14.02.2024 16:00 Uhr