Datum: 25.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschaffung eines Mulchers für den Bauhof
2 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Kanzeltal" in Dischingen; Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage
3 Zwischenbericht Haushalt 2022
4 Spendenannahmen
5 Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit zum Pakt für Integration und Kostenübernahme der ungedeckten Aufwendungen
6 Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet "Brühl" in Eglingen
7 Baugebiet "Kappelesäcker" in Frickingen - Vorstellung der Planung zur Oberflächenwasserableitung
8 Vorstellung Sanierungsmaßnahmen nach der Zustandserfassung der Gemeindeverbindungsstraßen, Wirtschaftswege und innerörtliche Gemeindestraßen
9 Einvernehmen zu Bauanträgen
9.1 Baugesuch Abbruch der best. Garage, Errichtung eines 1-geschossigen Anbaus an das best. Wohnhaus, Ballmertshofer Str. 14, Dischingen
9.2 Baugesuch Teilabbruch best. Wirtschaftsgebäude, Einbau Wohnung im 1. OG, Alte Schloßgasse 3, Dunstelkingen
9.3 Baugesuch Erstellung eines Lagerschuppens, Flst. Nr. 85, Murzengasse, Demmingen
9.4 Baugesuch Abbruch Garage, Neubau Praxis und Carport, An der Halde 26, Dischingen
10 Bekanntgaben
10.1 Sachstandsbericht Bewilligungsbescheid Landschaftspflege
10.2 Bekanntgabe Zuschüsse Rathaus
10.3 Bestellung Eheschließungsstandesbeamtinnen
10.4 Aktueller Sachstand Förderantrag Kanalsanierung OD Hofen
10.5 Termine
11 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Beschaffung eines Mulchers für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Jakl Herrn Reber von der Fa. Fischer-Maschinenbau aus Gemmrigheim begrüßen.

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erläutert, dass die Anschaffung eines neuen Mulchgerätes bereits Thema bei den HH-Planungen 2021 war. Der Gemeinderat hat damals beschlossen, keinen neuen Mulcher zu kaufen, sondern den vorhandenen Mulcher reparieren zu lassen. Für diese Reparatur wurden 10.000,00 Euro in den Haushalt 2021 eingestellt. Wie sich herausgestellt hat, wären bei dem alten Mulchgerät die Doppelpumpe sowie mehrere Schläuche usw. zur Erneuerung angestanden, so dass die Kosten für die Reparatur rd. 20.000 Euro gestiegen wären. Deshalb wurde auf die Reparatur verzichtet. 

Momentan werden die Mulcharbeiten innerhalb der Gemeinde von Richard Faußner und Herbert Zeyer erledigt. Im Jahr 2021 sind für die Vergabe der Mulcharbeiten Kosten in Höhe von 13.226,22 Euro entstanden.

Die Fa. Fischer-Maschinenbau stellte am 09.05.2022 ein Mulchgerät in Kombination mit einem Luftblasgerät vor. Über einen flexiblen Luftschlauch und einen Luftkanal werden die Insekten aufgescheucht und seitlich aus dem Arbeitsbereich des Mulchers abgeblasen. Herr Reber von der Fa. Fischer-Maschinenbau heute dieses Mulchgerät vorstellen.

Am 23.05.2022 war Herr Steck vom Wasser- und Bodenverband, Langenau vor Ort und mähte entlang der Allee beim Schloß Taxis den Graben sowie in Trugenhofen. Das anfallende Schnittgut wird mit einem Rechenförderband nach oben gearbeitet und kann dann am Wegrand entweder mit einem Ladewagen oder per Hand aufgeladen werden.
Für das Mähen und nach oben Rechen, inklusive Arbeiter und Gerät betragen die Kosten 125,00 Euro/Std.. Hinzu kommen noch die Arbeitsstunden der Bauhofmitarbeiter und der Maschineneinsatz fürs Aufladen und Entsorgen. Für die Entsorgung des anfallenden 


Schnittguts konnten 2 Betriebe gefunden werden. Über die Kosten ist noch nicht verhandelt worden.  

Im Haushalt 2022 sind 55.000,00 Euro für den Kauf eines Mäh- oder Mulchgerätes eingestellt. Zudem haben die Mitarbeiter des Bauhofs um den Erwerb einer Astschere gebeten. Entsprechende Angebote wurden bereits eingeholt und könnten zusammen mit dem Kauf des neuen Mulchgerätes erfolgen.

Da sich die Anschaffung eines Mulchgerätes als die wirtschaftlichste Lösung darstellt, wird von der Verwaltung der Kauf eines Mulchgerätes mit Insektenschutzsystem vorgeschlagen. Nachdem die eingeholten Vergleichsangebote wesentlich teurer sind, schlägt die Verwaltung vor, bei der Fa. Fischer-Maschinenbau einen Mulcherausleger Typ DZ 3.50 T zum Angebotspreis von 36.627,25 Euro, ein Insektenschutzsystem zum Preis von 5.652,50 und eine Astschere AS 115-1440 LW zum Preis von 7.469,75 Euro zu erwerben. 

Die gesamte Vergabesumme beläuft sich dadurch auf 49.749,50 Euro. 
Die Finanzierung ist somit über die Haushaltsmittel in Höhe von 55.000 Euro sichergestellt.

Dokumente
Download Angebote Fa. Fischer.pdf

zum Seitenanfang

2. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Kanzeltal" in Dischingen; Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass ein privater Investor auf den beiden Flurstücken Nr. 1825 und Nr. 1826 der Gemarkung Dischingen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten möchte. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer solchen Anlage zu schaffen, sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Investor hat deshalb einen entsprechenden Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.

In dem Antrag legt der Investor dar, dass die beiden Grundstücke für eine PV-Freianlage bestens geeignet sind, da diese über eine optimale Süd-Ausrichtung verfügen, die Bodenqualität B haben und in der vom Land Baden-Württemberg ausgewiesenen benachteiligten Fläche liegen. Außerdem ist ein ausreichender Abstand zur Landesstraße und zur Ortslage gegeben, so dass keine Blendwirkung zu befürchten ist. Der Anschlusspunkt an die Stromleitung der EnBW ODR ist ca. 230 m entfernt. Die Einspeisestation/Übergabestation könnte auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flurstück Nr. 1823 errichtet werden. Dem Investor liegt bereits eine Einspeisezusage der Netze ODR vor.

Aus Sicht der Verwaltung treffen die dargelegten Argumente zu und daher wird vorgeschlagen, dem Antrag stattzugeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan und beinhaltet folgende Grundstücke:

Flurstück Nr. 1826          11.970 qm
Flurstück Nr. 1825            9.830 qm
Flurstück Nr. 1823            1.039 qm
Flurstück Nr. 1738               830 qm  (Teilfläche)

Dokumente
Download Lageplan.pdf

zum Seitenanfang

3. Zwischenbericht Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass für den Haushaltszwischenbericht nachfolgend die wesentlichen Abweichungen der Hochrechnung 1-6 2022 zum Haushaltsplan 2022 erklärt werden. Die nachstehend verwendeten Gliederungsziffern orientieren sich an den laufenden Nummern der beiliegenden Ergebnisberichte (erste Spalte).

A) Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt wird auf Basis der Hochrechnung 1-8 2022 mit einer Ergebnisverbesserung in Höhe von 83.932 € gerechnet (Haushaltsplan: 299.989 €, Hochrechnung: 383.921 €).

1        Steuern und ähnliche Abgaben
Die Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen in den ersten sechs Monaten leicht über Plan. Für das Gesamtjahr wird mit 119.562 € Mehreinnahmen gerechnet. Die Gemeindesteuern haben sich in den ersten sechs Monaten des laufenden Haushaltsjahres positiv entwickelt. Von den Mehreinnahmen Mehrerlöse in Höhe von 21.190 € auf Grundsteuer A und B sowie 38.912 € auf höhere Erträge bei der Gewerbesteuer. Nach der Steuerschätzung vom Mai werden die Gemeindeanteile aus der Einkommensteuer und Gewerbesteuer etwas höher ausfallen. Dies entspricht einem Betrag von 57.300 €.

2        Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen
Nach der aktuellen Hochrechnung wird der Planansatz leicht um 5.391 € überschritten. Bei den Schlüsselzuweisungen wird aufgrund der Mai-Steuerschätzung mit einer erhöhten Zuwendung gerechnet.
3.        Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge
Die jährlichen Auflösungen bewegen sich im Rahmen der Planansätze.

5        Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Bei den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z.B. Bürgeramt, Standesamt, Friedhof, Zeltplatz, etc.) wird mit Erträgen von 172.795 € gerechnet. Dies entspricht Mehrerlösen von 11.615 €. Bei der Kinderkrippe in Ballmertshofen war der Planansatz zu niedrig.

6        Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Zu den Einnahmen aus den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen u.a. Miet- und Pachterträge. Die Einnahmen bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

7        Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Einnahmen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (z.B. Schülerbeförderung, Verwaltungskostenerstattung von den Eigenbetrieben und Zweckverbänden) bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

       Zinsen und ähnliche Erträge
Auch hier liegen die Einnahmen auf Höhe des Planansatzes. Im Wesentlichen werden hier die Zinseinnahmen des gewährten Darlehens an den Eigenbetrieb Abwasser verbucht.

10        Sonstige ordentliche Erträge
Darunter fallen Konzessionsabgaben, Mahngebühren, Stundungszinsen, etc. Hier wird mit Mehreinnahmen von 1.850 € gerechnet. Ursächlich dafür sind höhere Säumniszuschläge gegenüber dem Plan.

12        Personalaufwendungen
Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Personalkosten den Planansatz um rund 54.328 € unterschreiten.

14        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen vor allem sämtliche Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewirtschaftungskosten für die 

öffentlichen Gebäude der Gemeinde sowie Ausgaben für Fortbildung, Fahrtkosten und EDV. Der überwiegende Teil der geplanten Maßnahmen konnte 2022 umgesetzt werden bzw. befindet sich derzeit in Umsetzung. Eine ausführliche Berichterstattung erfolgte in der Gemeinderatssitzung im Juni 2022. Nach der aktuellen Hochrechnung werden vor allem die Energiekosten aufgrund des auslaufenden Gaslieferungsvertrages um rund 35.000 € steigen.



15        Abschreibungen
Die jährlichen Abschreibungswerte bewegen sich im Rahmen der Planansätze.

16        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen lassen sich im Voraus recht präzise berechnen, insofern werden keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen erwartet.

17        Transferaufwendungen
Zu den Transferaufwendungen zählen Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen, die die Gemeinde an andere Einrichtungen (insb. auf Grundlage von Verträgen oder Gesetz) bezahlt. Hier sind vor allem die Zuwendungen an die kirchlichen Kindergärten zu nennen sowie die Umlage an das Land im Rahmen des Finanzausgleichs und die Kreisumlage. Nach der aktuellen Hochrechnung sind beim Abmangel für die kirchlichen Kindergärten Mehraufwendungen aufgrund gestiegener Energiekosten zu erwarten. Darüber hinaus wurden im Frühjahr 2022 die Abschlüsse 2020 vorgelegt, die Nachzahlungen mit sich brachten.

18        Sonstige ordentliche Aufwendungen
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige, Schülerbeförderungskosten, Aufwendungen, aus Dienst- und Werkverträgen, Verwaltungsaufwendungen, Steuern, Versicherungen und Erstattungen an Eigenbetriebe. Bei den Aufwendungen für „Planung, Beratung, Gutachten“ wird der Ansatz voraussichtlich nicht erreicht werden. Hier wurden u.a. 152.000 € für die Erstellung und 


Weiterentwicklung der Bebauungspläne eingestellt. Dieser Ansatz wird 2022 sehr wahrscheinlich nicht in voller Höhe benötigt.

Die weiteren Positionen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt bewegen sich unter Berücksichtigung einer linearen Hochrechnung mit geringfügigen Über- oder Unterschreitungen weitestgehend innerhalb der Ansätze des Haushaltsplans.


B) Finanzhaushalt – laufende Verwaltungstätigkeit

Die oben genannten Veränderungen des Ergebnishaushalts sind alle zahlungswirksam Insofern erhöht sich der Zahlungsmittelüberschuss im Finanzhaushalt um 83.932 €.


C) Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

18 / 25 /         Einzahlungen aus Investitionszuwendungen / Auszahlungen für Baumaßnahmen

Nachfolgend werden insbesondere die Maßnahmen tabellarisch dargestellt, bei denen größere Veränderungen zu den Planansätzen zu erwarten sind:


Einnahmen
Ausgaben
Maßnahme
Plan
Hochr.
Plan
Hochr.
Breitbandausbau
1.345.500 €
0 €
1.505.000 €
50.000 €
Sirenenförderprogramm
115.000 €
0 €
175.000 €
0 €
Außenanl. Kindergarten Frickingen
80.000 €
0 €
100.000 €
20.000 €
Rathausneubau
580.800 €
0 €
2.032.000 €
250.000 €
Summe
2.121.300 €
0 €
3.812.000 €
320.000 €


-2.121.300 €

-3.492.000 €


19        Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten
Der Haushaltsplan 2022 sieht Einnahmen für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten in Höhe von 252.500 € vor. Hierbei handelt es sich vor allem um Erschließungsbeiträge. Nach der aktuellen Hochrechnung sollte der Planansatz erreicht werden.

20        Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich insbesondere um Einnahmen, die aus dem Verkauf von Bauplätzen erzielt werden. Analog zu den Erschließungsbeiträgen wird auch hier mit einer Erreichung des Planansatzes gerechnet.

21        Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich um die Darlehensrückzahlung für das Bürgerhaus in Frickingen und die Rückzahlung der internen Darlehen der Eigenbetriebe. Nachdem die Sichelhenke 2022 voraussichtlich stattfindet, sollte der Planansatz erreicht werden.

24        Auszahlungen für Grunderwerb 
Aus kaufmännischer Vorsicht wird mit Auszahlungen in Höhe des Planansatzes gerechnet. Ob und in wie weit sämtliche geplanten Grundstücke in diesem Jahr erworben werden können, kann im Moment nicht beurteilt werden.

25        Auszahlungen für Baumaßnahmen
Siehe Tabelle bei Ziffer 18

26        Auszahlungen für bewegliches Sachvermögen
Hierzu zählt insbesondere der Erwerb der beiden MTWs für Dunstelkingen und Eglingen. Ob die geplanten Ausgaben für Digitalfunk in diesem Jahr realisiert werden können, ist eher fraglich.
28        Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Darunter fallen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen Dritter. Der Haushaltsplan 2022 sieht eine Gewährung von Darlehen an die Eigenbetriebe in Höhe von 1.400.000 € vor. Damit könnte bei entsprechender Liquidität im Gemeindehaushalt die Aufnahme von Bankdarlehen in den Eigenbetrieben erneut vermieden werden.


D) Finanzhaushalt – Finanzierungstätigkeit
Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2022 keine Kreditaufnahmen, sondern nur Tilgungen von 87.598 € vor. Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Kredite planmäßig getilgt; eine außerplanmäßige Kreditaufnahme wird nicht erforderlich.


E) Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2022 positiv und weitestgehend planmäßig entwickelt.

Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.

Dokumente
Download 2022-07-19 EHH und FHH 2022 für HH-ZwBericht.pdf

zum Seitenanfang

4. Spendenannahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 4

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung (GemO) das Einwerben von Spenden durch die Änderung der Gemeindeordnung in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen wurde. Demnach dürfen der Gemeinde zugegangene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur vom Gemeinderat angenommen werden.
Der Gemeinderat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 21.02.2022 Spenden angenommen.

Weiter sind folgende Spenden bisher eingegangen:

Datum
Spender/in
Beschreibung
Betrag in Euro
12.04.2022
Privatperson
Apfelbaum „rheinischer Winterrambur“ für die Egauschule

ca. 50,00
16.05.2022
Jagdgenossenschaft Frickingen
Spende für den Kindergarten Frickingen

200,00
10.06.2022
Gärtnerei Lehnert, Dischingen
Hochbeeterde, Erdbeer-, Gurken- und Tomatenpflanzen für den Kindergarten Frickingen

57,00
08.07.2022
Fa. VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, Dischingen
Taschenlampen und Halstücher für die Tombola der Kinderkrippe Pusteblume, Ballmertshofen

Sachspende im Wert von 52,00
08.07.2022
Fa. Ehnle Gebäudetechnik GmbH, 
89561 Dischingen

Schreibblöcke, Straßenmalkreide, Mützen, Malbücher für die Tombola der Kinderkrippe Pusteblume, Ballmertshofen

Sachspende im Wert von 130,50
08.07.2022
Kreissparkasse Heidenheim, Geschäftsstelle Dischingen
Kuscheltiere und Bleistifte für die Tombola der Kinderkrippe Pusteblume, Ballmertshofen

Sachspende im Wert von 65,00
08.07.2022
Heidenheimer Volksbank, Geschäftsstelle Dischingen
Plastikflieger, Kuscheltiere, Lego Duplo Spielzeugfür die Tombola der Kinderkrippe Pusteblume, Ballmertshofen

Sachspende im Wert von 53,00
08.07.2022
Atakan Elci Kebabhaus, Dischingen
Gutschein für die Tombola der Kinderkrippe Pusteblume, Ballmertshofen

Sachspende im Wert von 7,00
08.07.2022
Privatperson
Spende anlässlich des Sommerfestes der der Kinderkrippe Pusteblume, Ballmertshofen

10,00
08.07.2022
Privatperson
Spende anlässlich des Sommerfestes der der Kinderkrippe Pusteblume, Ballmertshofen

15,00
16.07.2022
Fa. Grinbold-Jodag, Eglingen
WC-Wagen für das Zirkusprojekt der Egauschule 
Sachspende im Wert von 2.200,00





zum Seitenanfang

5. Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit zum Pakt für Integration und Kostenübernahme der ungedeckten Aufwendungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass durch den Pakt für Integration in diesem Bereich eine interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Giengen an der Brenz und der Gemeinden Hermaringen und Dischingen entstand. Damit sollen vor Ort durch das Land konkrete Integrationsmaßnahmen von geflüchteten Menschen gefördert werden. Zuletzt wurde im Gemeinderat am 18.12.2019 darüber berichtet.

Die beiden Gemeinden überlassen der Stadtverwaltung Giengen die bewilligten Fördermittel in gesamter Höhe. Im Gegenzug wird das Personal für das Integrationsmanagement von der Stadt Giengen beantragt, verwaltet und abgerechnet. Insgesamt erhielt die Stadt Giengen für 2,75 Stellen eine maximale Förderung von 176.000 €. 

Die Stadtverwaltung Giengen hat zur Bewältigung der Aufgaben einen Kooperationsvertrag mit der Eva Heidenheim gGmbH abgeschlossen. Dieser ist ebenfalls auf die 176.000 € gedeckelt. Zusätzlich fallen Verwaltungskosten in Höhe von 10% der tatsächlichen Bruttopersonalkosten an, maximal jedoch 17.600 €. Außerdem entstehen noch Kosten durch Fahrten zu den verschiedenen Einsatzorten, Handy, Material, Fortbildungen usw.. Diese Kosten werden mit den Partnergemeinden bedarfsgerecht abgerechnet. 

Im Jahr 2021 überstiegen die Bruttopersonalkosten erstmals die bewilligte Fördersumme. Es entstanden Mehrkosten in Höhe von insgesamt 5.702,30 €. Die Kosten würden sich wie folgt aufteilen: 
       Dischingen (18%):                1.026,41 €
       Hermaringen (29%):        1.653,67 €
       Giengen (53%):                3.022,22 €.

Die Mehrkosten sind durch die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst entstanden. Leider wurde der Fördersatz pro Vollzeitäquivalent (derzeit 64.000 €) nicht entsprechend angehoben. Die Eva Heidenheim gGmbH bat die Stadtverwaltung Giengen zum einen das entstandene Delta im Jahr 2021 als auch das bevorstehende Delta im Jahr 2022 zu decken. 

Im Jahr 2021 werden nur die entstandenen Mehrkosten der Bruttopersonalkosten in Rechnung gestellt. Für das Jahr 2022 stellt die Eva Heidenheim gGmbH die entstehenden Mehrkosten für die Bruttopersonalkosten und hälftig die entstehenden Mehrkosten bei den Verwaltungskosten in Rechnung. Hierbei handelt es sich circa um 14.000 €.

Da die Fördersumme leider nicht mehr kostendeckend ist, sollen sich die Partnerkommunen prozentual im Rahmen ihres Stellenumfangs beteiligt werden. Auf die Gemeinde Dischingen würden künftig circa 6.000 bis 6.500 € pro Jahr mehr zukommen. 

Die Stadtverwaltung Giengen würde den Kooperationsvertrag mit der Eva Heidenheim gGmbH entsprechend anpassen. Der Gemeinde Dischingen würde jährlich eine Spitzabrechnung vorgelegt werden, um die tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen. Eine vorherige Abschlagszahlung wäre nicht notwendig. 

zum Seitenanfang

6. Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet "Brühl" in Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die Gemeinde beabsichtigt, in Eglingen das Baugebiet “Brühl“ zu erschließen. 

Für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Betreuung der Baumaßnahme wurde das Ingenieurbüro G + H aus Giengen beauftragt.

Die Arbeiten wurden durch das Ingenieurbüro G + H in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer und Aalener Tageszeitungen am Samstag, 18.0Juni 2022 öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotsunterlagen lagen ab Montag, 20. Juni 2022, zur Abholung bzw. dem Versand bereit, welche dann von 10 Firmen angefordert wurden. Zur Angebotseröffnung (Submission) am Dienstag, 12. Juli 2022, haben dann 8 Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben.

Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird über das vorhandene Rückhaltebecken abgeleitet und das Oberflächenwasser wird in den vorhandenen offenen Graben eingeleitet. Die Erdarbeiten für die Wasserleitung sind Teil dieser Ausschreibung. Das Liefern und Verlegen der Wasserleitung wird von der Firma ausgeführt, die mit dem Jahresakkord beauftragt ist.

Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung beinhaltet folgenden Umfang:

Tiefbau-, Kanalisations-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten:

Erdabtrag                                                 ca. 1.300 m³
Schottertragschichten FSS/STS                        ca. 1.200 m³
Asphalttragschichten                                ca. 1.350 m²
Asphaltdeckschichten                                ca.    550 m²
Grabenaushub                                        ca. 2.900 m³
Rohre PVC DN 150                                 ca. 3.500 m
Rohre PP DN 315 – DN 500                        ca.    410 m
Fertigteilschächte DN 1200                        ca. 12 Stück
Kontrollschächte DN 1000                                ca. 29 Stück
Kabelgraben                                                ca.    400 m
Granitbordsteine B6                                ca.    700 m
Granit- 1- Zeiler                                        ca.    210 m
Lichtmastfundamente                                ca. 11 Stück

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro G + H  stellt sich wie folgt dar:


Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Angebote wurden vollständig abgegeben und sind somit nicht auszuschließen.

Nachlässe, Nebenangebote

1 Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt, welcher in der Angebotswertung berücksichtigt wurde.

2 Firmen haben jeweils ein Nebenangebot und 1 Firma hat 2 Nebenangebote eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, 


dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergibt somit folgende Bieterrangfolge:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Haag-Bau                                        775.097,46 € (100,0%)

Neuler                                                

                                       

2. Platz                                                914.622,10 € (118,0%)
                                                       
3. Platz                                                922.893,49 € (119,1%)

4. Platz                                                924.548,90 € (119,3%)

5. Platz                                                948.270,55 € (122,3%)
                                                       (2,5 % Abgebot enthalten)

6. Platz                                                980.481,91 € (126,5%)

7. Platz                                                1.014.981,88 € (130,9%)

8. Platz                                                1.015.682,41 € (131,0%)

Die Firma Haag-Bau hat ein Nebenangebot, welches eine Planumsverbesserung mit aufbereitetem Aushubmaterial mit Bindemittel beinhaltet, abgegeben. Das Nebenangebot wurde gewertet. Die Einsparung von netto 6.825,00 € ist in der Brutto-Angebotssumme enthalten.

Die Bieterfirma auf Platz 2 hat 2 Nebenangebote, welches zum einen die Herstellung der Baustraße durch Stabilisierung des anstehenden Bodens mit Bindemittel und zum anderen die Aufbereitung und den Wiedereinbau des Aushubmaterials mittels Schaufelseperator und Zugabe der erforderlichen Menge an Bindemittel beinhalten, 


abgegeben. Alle 2 Nebenangebote wurden gewertet. Die Einsparungen von insgesamt netto 19.480 € sind in der Brutto-Angebotssumme enthalten.
Die Bieterfirma auf Platz 3 hat ein Nebenangebot, welches die Verwendung von Stahlbetonrohre anstatt der ausgeschriebenen Rohre PP-SN 16 DN 400 bzw. 500 beinhaltet, abgegeben. Die Stahlbetonrohre wurden nicht als gleichwertig anerkannt und somit nicht als Nebenangebot gewertet.

Kostenvergleichsrechnung:

Durch das Ing.-Büro G + H wurde für diese Maßnahme eine Kostenvergleichsrechnung auf Grund der im letzten halben Jahr von ihnen durchgeführten Ausschreibungen erstellt. Dabei kam es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenvergleichsrechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

1.066.266,78 €                                        775.097,46 €  


Ergibt eine positive Differenz von 291.189,32 €.


Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Gewerke ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:

Ausschreibungsergebnis                  Haushaltsmittel

Straßenbau                        340.581,39 € (brutto)                367.000 € (brutto)

SW- und RW-Kanal
inkl. Hausanschlüsse        370.062,49 € (brutto)                 204.000 € (brutto)
Tiefbau Wasserleitung
und Hausanschlüsse          54.162,67 € (netto)                  174.000 € (netto)                                                       64.453,58 € (brutto)                
Summe gesamt:                   764.806,55 €                           745.000 € 
Für die Installationsarbeiten zur Verlegung der Wasserhauptleitung sowie den dazu gehörigen Hausanschlüsse durch die mit dem Jahresakkord beauftragten Firma, werden netto ca. 40.000 € einkalkuliert. Dies ergibt dann eine Gesamtsumme der auszuführenden Arbeiten von ca. 804.806,55 €
Die aufgeteilten Vergabesummen, inklusive der entstehenden Kosten durch die Jahresakkordfirma, liegen bis auf die Haushaltsstelle vom Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan der Gemeinde und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung.
Somit ergibt sich noch eine zu finanzierende Summe von brutto 166.062,49 € im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.
Da sich das Baufenster mit Baubeginn ab KW 35/2022 bis zum Bauende KW 22/2023 erstreckt, werden weitere Abschlagszahlungen der Baufirma ab dem Frühjahr 2023 und die Schlusszahlungen im Sommer 2023 erwartet. Somit ist gewährleistet, dass die bereit gestellten Mittel für das Haushaltsjahr 2022 im Haushaltsplan der Gemeinde Dischingen und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe ausreichen. Die dann noch benötigten Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden entsprechend im neuen Haushaltsplan der Gemeinde Dischingen und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe eingestellt.
Die Firma Haag-Bau ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit Erschließungsarbeiten im Gemeindegebiet Dischingen erfolgreich ausgeführt.

zum Seitenanfang

7. Baugebiet "Kappelesäcker" in Frickingen - Vorstellung der Planung zur Oberflächenwasserableitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 7

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass eine weitere Bebauung des Baugebietes „Kappelesäcker“ in Frickingen erst stattfinden kann, wenn die Oberflächenwasserableitung in diesem Bereich sichergestellt ist. Die bisherige Konzeption sieht hierfür den Bau eines Stauraumkanals im südlichen Bereich des Baugebietes entlang der Kreisstraße vor. Eine wasserrechtliche Genehmigung für diese Maßnahme wurde bereits erteilt. 

Nach Fertigstellung des neuen Stauraumkanals Frickingen, welcher im Zusammenhang mit dem Neubau des Regenüberlaufbecken Katzenstein errichtet wurde, kam die Frage auf, ob der geplante Stauraumkanal zur Oberflächenwasserableitung für das Baugebiet “Kappelesäcker“ und dem dazu gehörigen Außengebiet noch notwendig ist. 

Das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim wurde deshalb gebeten, diesen Sachverhalt zu untersuchen.

Bei der Klausurtagung am 05.01.2022 wurde dem Gemeinderat durch Herrn Kolb das Untersuchungsergebnis der verschiedenen Varianten zur Ableitung des Oberflächenwassers vorgestellt.

Nach anschließender Diskussion und den aufgekommenen Fragen zu den vorgestellten Varianten wurde Herr Kolb gebeten, die Sachlage nochmals erneut im Detail zu untersuchen. 
Bei der vorgestellten Variante 2c ist ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von ca. 30m³ und Ablauf in den angrenzenden Graben vorgesehen, welcher in den Katzenbach mündet. Dieses RRB würde sich auf dem privaten Flurstück 371 befinden, auf dem seither eine kleine Kapelle stand. Da diese Kapelle nach der Zerstörung durch einen Verkehrsunfall voraussichtlich nicht mehr errichtet wird, verhandelt die Gemeinde derzeit mit dem Eigentümer über einen möglichen Grunderwerb.
Herr Kolb erläutert die Möglichkeiten der Oberflächenwasserableitung und die verschiedenen Varianten entsprechend der als Anlage beigefügten Präsentation.

Dokumente
Download Kappelesäcker Präsentation Gemeinderat 25.07.2022.pdf

zum Seitenanfang

8. Vorstellung Sanierungsmaßnahmen nach der Zustandserfassung der Gemeindeverbindungsstraßen, Wirtschaftswege und innerörtliche Gemeindestraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 8

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass in einer Sitzung der Arbeitsgruppe am 22.06.2022 über die weitere Vorgehensweise und Priorisierung zu den anstehenden Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Gemeindeverbindungsstraßen, Wirtschaftswegen und innerörtlichen Gemeindestraßen nach deren Zustandserfassung beraten wurde.

Nach der Bewilligung von 2 Förderanträgen für die “Modernisierung von Feldwegen 2021/2022“ werden in diesem Jahr im ersten Schritt folgende Wege saniert:

  • Dischingen Süd ab Ortsrand, hier Teilstücke von dem Zöschinger Weg

  • Dunstelkingen Süd am Ortsrand, hier Teilstück von Verbindungsweg ab Kreisstraße K 3004 zur Mühlstraße

  • Wagenhofen Nord ab Ortsrand, hier Teilstück von Verbindungsweg zur Kreisstraße K 3001

Für die die “Modernisierung von Feldwegen 2021/2022“ ist im Haushaltsplan der Gemeinde Dischingen eine eigene Haushaltsstelle eingerichtet.

In der Sitzung mit der Arbeitsgruppe wurde festgelegt, dass der Zustand der Gemeinde-verbindungsstraßen von Eglingen nach Osterhofen E5 und ab der Turnhalle Eglingen bis 

zum Eglinger Keller E2 (Ochsenweg) untersucht wird, um Klarheit über die Kosten einer Sanierung zu erhalten.

Nach der Untersuchung des Unterbaues durch Schürfgruben wurden vom Ing.-Büro Kolb folgende Kosten ermittelt:

GVS E2 Eglingen-Eglinger Keller (“Ochsenweg“)

Sanierung im Vollausbau aufgrund des unzureichenden Unterbaus:         639.930,18 €

GVS E5 Eglingen-Osterhofen (“Raiffeisenstraße“)

Sanierung im Teilausbau mit Belagserneuerung:                                 265.557,48 €

Für die Unterhaltungsmaßnahmen stehen im Haushaltsmittel 2022 folgende Mittel zur Verfügung: 

Haushaltsstelle Feld- und Wirtschaftswege:

Eingestellt:         Unterhaltung Feldwege                                                                          75.000 €

Aktuell Verfügbar:                                                                               ca. 70.390 €

Abzüglich schon durchgeführter Maß-
nahmen (noch keine Rechnung):                                                                 ca. 5.000 €

Abzüglich der überplanmäßigen Kosten 
“Modernisierung Ländlicher Wege“:                                                        ca. 28.000 €


Verbleiben für weitere Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen:                 ca. 37.000 €

Haushaltsstelle Gemeindestraßen (Gemeindeverbindungs- und innerörtliche Straßen):

Eingestellt:        Straßenunterhaltung                                                                         207.500 € 

Aktuell Verfügbar:                                                                             ca. 204.000 €

Abzüglich schon durchgeführter Maß-
nahmen (noch keine Rechnung):                                                               ca. 17.500 €

Abzüglich geplanter Sanierung Weg
bei Kneippanlage Dischingen:                                                               ca. 22.500 €

Sanierung Schotterstück in Frickingen
Beim Q- Hof:                                                                                       ca.   4.000 €

Abzüglich geplanter Rissesanierung:                                                       ca.   8.500 €



Durch die geplante Kanalsanierung in der Straße „Am Baumwolf“ sollte auch der Straßenbelag mit den Randbereichen erneuert werden. Nach einer Kostenschätzung des Ing.-Büro´s Kolb fallen hierfür Kosten in Höhe von rd. 90.000 Euro an, so dass dann noch Haushaltsmittel in Höhe von rd. 61.500 Euro verbleiben würden. Da noch einige Schadstellen dringend sanierte werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, können 2022 keine zusätzlichen Maßnahmen mehr in Angriff genommen werden. 

Vor Einbringung des Haushalts 2023 soll eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe stattfinden, in welcher die durch das Ing.-Büro Kolb überarbeitete Schadensklassifizierung und Priorisierung vorgestellt wird. Es sollen dann die weiteren Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2023 festgelegt werden.
Herr Kolb stellt das Untersuchungsergebnis der Gemeindestraßen E2 und E5 sowie die weitere Vorgehensweise an Hand der als Anlage beigefügten Präsentation vor.
    

Dokumente
Download DIS171434_GRS-25.07.2022.pdf
Download Kneippanlage 1.pdf
Download Kneippanlage 2.pdf
Download Kneippanlage 3.pdf
Download Kneippanlage 4.pdf
Download Kneippanlage 5.pdf
Download Kneippanlage 6.pdf
Download Luftbild Kneippanlage.pdf
Download Plan Am Baumwolf.pdf

zum Seitenanfang

9. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Baugesuch Abbruch der best. Garage, Errichtung eines 1-geschossigen Anbaus an das best. Wohnhaus, Ballmertshofer Str. 14, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Abbruch der bestehenden Garage, Errichtung eines 1-geschossigen Anbaus an das bestehende Wohnhaus

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 411/5, Ballmertshofer Str. 14, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem Bebauungsplan „Ballmertshofer Straße“ werden folgende Befreiungen / Abweichungen beantragt:
1. Der Anbau überschreitet das Baufenster im Süden 
2. Dachform des Anbaus, Flachdach statt Satteldach

Begründung: 
1. Der Anbau wird anstelle der Garage errichtet und ist mit einer Breite von 4,37 m nur geringfügig breiter als die abzubrechende Garage. Die Baufensterüberschreitung befindet sich in der bisherigen asphaltierten Garagenzufahrt um die Versiegelung des Grundstücks zu minimieren und um den verbleibenden Gartenanteil möglichst zu erhalten. Außerdem ist das Baufenster des Baugrundstücks das mit Abstand kleinste Baufenster im gesamten Bebauungsplangebiet. Das Verhältnis Fläche Baufenster zu Baugrundstück liegt hier bei rd. 37 % während es bei allen anderen Grundstücken im Bebauungsplangebiet bei rd. 70 – 80 % liegt.
2. Der Anbau ist dem Hauptgebäude untergeordnet und soll als Dachterrasse genutzt werden. Bereits die bestehende Garage hatte ein Flachdach, die als Terrasse genutzt und genehmigt wer, das Erscheinungsbild ändert sich nur unwesentlich.  


Objektbeschreibung:
Das Bauvorhaben wurde bereits in der GR-Sitzung am 27.06.2022 vorgestellt.

zum Seitenanfang

9.2. Baugesuch Teilabbruch best. Wirtschaftsgebäude, Einbau Wohnung im 1. OG, Alte Schloßgasse 3, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 9.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Teilabbruch bestehendes Wirtschaftsgebäude, Einbau Wohnung im 1. OG

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 48, Alte Schloßgasse 3, Dunstelkingen

Befreiungen /Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Die an dem bestehenden Wohnhaus angebaute Scheune soll durch einen Teilabriss für den Einbau einer Wohnung umgebaut werden. Das Gebäude erhält ein extensiv begrüntes Flachdach. Die Gesamtaußenmaße betragen ca. 9,75 m x 17,00 m. Die neue Gebäudehöhe beträgt ab OK RFB ca. 6,70 m. 


Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

zum Seitenanfang

9.3. Baugesuch Erstellung eines Lagerschuppens, Flst. Nr. 85, Murzengasse, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 9.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Erstellung eines Lagerschuppens

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 85, Murzengasse, Demmingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Der geplante Lagerschuppen erhält die Außenmaße von ca. 20,00 m x 10,00 m. Das dazugehörige Satteldach ist mit einer Dachneigung von 14°, einer Traufhöhe ab OK Gelände von ca. 3,25 m sowie einer Firsthöhe von ca. 4,50 m vorgesehen.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

zum Seitenanfang

9.4. Baugesuch Abbruch Garage, Neubau Praxis und Carport, An der Halde 26, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 9.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Abbruch Garage, Neubau Praxis und Carport

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 945/8, An der Halde 26, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
Gegenüber dem Bebauungsplan „Fleinheimer Straße – Branntweinstraße“ wird die Baulinie mit dem Neubau der Praxis überschritten.
Begründung:
Somit wird eine Bebauung ohne einer Baulastübernahme ermöglicht.

Objektbeschreibung:
Auf der Westseite des vorhandenen Wohnhauses soll im Bereich des UG´s ein Praxisgebäude mit Flachdach und den Außenmaßen von 7,00 m x 5,50 m angebaut werden. Die Gebäudehöhe beträgt ab OK RFB ca. 3,30 m. Des Weiteren ist an der nördlichen Grundstücksgrenze ein Carport und Fahrradraum und Flachdach mit den Außenmaßen von 6,20 m x 8,90 m geplant. Hier beträgt die Gebäudehöhe an der Grundstückgrenze ab OK Gelände 3,00 m. Auf der östlichen Grundstückgrenze soll die vorhandene Flachdach-Fertigteilgarage abgebrochen werden.  

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

zum Seitenanfang

10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Sachstandsbericht Bewilligungsbescheid Landschaftspflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 10.1

Sachverhalt

Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erläutert, dass die Gemeinde für das Jahr 2022 wieder verschiedene Pflegemaßnahmen zur Förderung beantragt hat, die nun bewilligt wurden.

Der Umfang der Pflegemaßnahmen beträgt ca. 60.000,00 €. Hiervon werden 70 % durch Landesmittel gemäß der Landschaftspflegerichtlinie bezuschusst. Umgesetzt wurde bereits die Maßnahme Neophytenbekämpfung Kugeldistel am Nasselberg, die Maßnahme Betreuung der Amphibienschutzeinrichtungen an der Schrezheimer Straße und am Schabich Weiher.

Für die Umsetzung der Erstpflege der Heideflächen am Calvarienberg, Geißhalde, Reisbuck, Karlsbrunnen und Spitziger Berg wurden Mittel in Höhe von 18.425,96 € bewilligt.

Für die Nachpflege der Heideflächen am Erzberg, Kellerberg und der Prinzenmühle beträgt die Zuwendung 14.098,53 €. Diese beiden Maßnahmen betreffen eine Gesamtfläche von ca. 23 ha.

Weitere Maßnahmen die bewilligt wurden, sind das Freistellen der Zauntrasse Schneckenberg, Trugenhofen, Kellerberg und Mühlberg.

Das Freistellen der Zuwegung Erzberg und Geißhalde wird ebenfalls gefördert.
Leider wurden die Mittel gekürzt, so dass von der beantragten Zuwendung in Höhe von 53.231,97 € nun nur noch 41.716,43 € bewilligt werden. Die Gemeinde hofft nun, dass sich die Heideflächen bald wieder in einem besseren Pflegezustand befinden und weiter optimiert werden können.
Dies nimmt der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

10.2. Bekanntgabe Zuschüsse Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 10.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass zur Finanzierung des Rathausneubaus folgende Zuschüsse bewilligt sind bzw. die Gemeinde von folgenden Zuschüssen ausgehen kann:

Ausgleichstock                                                                          845.000,00 €

KfW-Zuschuss BEG Kommunen (464) –Bescheid vom 29.06.2022                  290.280,00 €

Städtebauförderung (60%) von
für Neubau (bereinigt 4,51 Mio. €) - förderfähige Kosten von 30 %                  812.000,00 €
für Ordnungsmaßnahmen (250 €/qm Fläche) ohne Kirchgasse                  190.000,00 €
für Ordnungsmaßnahmen (250 €/qm Fläche) mit Kirchgasse zusätzl.          120.000,00 €
für Abbruchmaßnahmen (geschätzter Mittelwert 93.800 €)                            56.280,00 €

zusammen                                                                                2.313.560,00 €

Somit würde der Eigenanteil der Gemeinde Dischingen bei geschätzten Kosten von 6.631.820,00 € (Stand 19.05.2022) voraussichtlich 4.218.260,00 € betragen. 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

10.3. Bestellung Eheschließungsstandesbeamtinnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 10.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass Frau Carmen Marcinkowski und Frau Claudia Schlott beide mit Wirkung vom 25.07.2022 von Bürgermeister Alfons Jakl zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt werden. Nach dem Absolvieren eines erforderlichen Lehrgangs an der Akademie für Personenstandswesen im November können sie dann zu „Vollstandesbeamtinnen“ bestellt werden. 

Beim Standesamtswesen handelt es sich um eine Weisungsaufgabe, die der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit erledigt. Der Gemeinderat soll von der Entscheidung Kenntnis erhalten.

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.

zum Seitenanfang

10.4. Aktueller Sachstand Förderantrag Kanalsanierung OD Hofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 10.4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass die Verwaltung den Gemeinderat in der Sitzung am 23.05.2022 über den aktuellen Sachstand der Anträge nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft informiert hat. Mit Ausnahme der Kanalsanierung „Am Baumwolf“ wurden alle Anträge abgelehnt.

Der Landrat des Landkreises Heidenheim hat auf Antrag der Gemeindeverwaltung am 08.06.2022 erneut ein Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart geschickt, und auf die Dringlichkeit der Sanierung der Kanalisation für die Ortsdurchfahrt Hofen hingewiesen verbunden mit der Bitte, den Förderantrag der Gemeinde Dischingen erneut zu prüfen.

Dies wurde mit Schreiben vom 15.07.2022 erneut abgelehnt, aber einen förderunschädlichen vorgezogenen Baubeginn in Aussicht gestellt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dies keinen Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln begründet. Aufgrund der Größenordnung von 761.000 € für die Sanierung ist die Gemeinde zwingend auf Fördermittel angewiesen (erwartete Fördermittel: 609.000 € (=80%).

Die Verwaltung wird deshalb die Anträge für die Sanierung der Wasserleitung und der Kanalisation für die OD Hofen mit einer aktualisierten Kostenberechnung erneut zur Förderung für das Programmjahr 2023 anmelden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

10.5. Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 10.5

Sachverhalt

26.07.2022        Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld
28.07.2022        Einweihung Ortsdurchfahrt Demmingen; Eglinger Straße
11.08.2022        Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe;
Informationsfahrt zur Bayrischen Rieswasserversorgung 
26.08.2022        Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr- Gesamtwehr Dischingen 
31.08.2022        Verabschiedung Bürgermeister Alfons Jakl
08.09.2022        Amtseinsetzung Dirk Schabel

zum Seitenanfang

11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.07.2022 ö 11

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl bedankt sich zum Schluss seiner letzten Gemeinderatssitzung als Vorsitzender beim Gemeinderat und den Ortsvorstehern für die stets gute Zusammenarbeit und die wichtige Geschlossenheit nach außen.
Er blickt zufrieden zurück auf die kleinen und großen Maßnahmen, die während seiner Amtszeit umgesetzt werden konnten und hofft, dass nicht nur seiner Ansicht nach die verfügbaren Mittel stets gerecht verteilt wurden.
Seinem Nachfolger Dirk Schabel wünscht er auf diesem Wege alles Gute.

Sein erster Stellvertreter und Gemeinderat Scherer bedankt sich ebenso bei Bürgermeister Jakl für die geleistete Arbeit. Seit Beginn seines Ehrenamts wurde immer fair miteinander umgegangen und diskutiert, auch wenn man manchmal unterschiedlicher Meinung war. Bürgermeister Jakl hat auch den Freien Wählerblock immer fair behandelt und jeden ernst genommen. Die Zusammenarbeit mit Bürgermeister Jakl hat Gemeinderat Scherer allzeit Freude bereitet.

Datenstand vom 08.03.2024 11:21 Uhr