Datum: 04.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 VARTA D; Vorstellung der Planung für das Vorhaben "Neubau Kathodenherstellung und Massemischerei" in Dischingen
2 Entwidmung einer Teilfläche des Gemeindeweges Flurstück Nr. 618 (Baumgasse) in Eglingen
3 Widmung eines Trauzimmers; hier: Anbau der Egauhalle
4 Anfrage des Zweckverbandes Landeswasserversorgung Stuttgart zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen beim Egauwasserwerk Dischingen
5 Breitbanderschließung; Sachstandsbericht über die Planungsausschreibung
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Torstr. 7/1, Dischingen
6.2 Baugesuch Einbau eines zweit Motors in ein bestehendes BHKW, Oberer Weiler 40, Katzenstein
6.3 Baugesuch Neubau Wohnhaus mit Carport, Schulweg 17, Demmingen
6.4 Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, Schloßgartenstr. 16, Dunstelkingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Anmietung einer weiteren Wohnung im Mehrfamilienhaus im Margaretenweg 8
7.2 Bekanntgabe Pachtvergütung 2020 für die Windräder der Windpark Dischingen GmbH & Co. KG
7.3 Genehmigung der HH-Satzung und des HH-Plans für das Jahr 2022 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2022
7.4 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

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1. VARTA D; Vorstellung der Planung für das Vorhaben "Neubau Kathodenherstellung und Massemischerei" in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 1

Sachverhalt

Die VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA plant die Erweiterung des Werkes in Dischingen. Im ersten und wichtigsten Schritt soll ein Neubau für die Kathodenherstellung und Massemischerei entstehen. Dieser Neubau hat eine Höhe von 26 m.

Herr Lepschy von der KOCH ARCHITEKTUR Generalplaner GmbH in Ellwangen wird die Planung in der Sitzung vorstellen:

Die wichtigsten Gründe für diese Maßnahme:

  • Das Werk Dischingen ist voll ausgelastet, d. h. die Kapazitätsgrenze von rd. 1,75 Mrd. Zellen ist erreicht; nahezu das gesamte Jahr über wird bereits im 
    3-Schicht-7-Tage-Betrieb gearbeitet
  • Für eine Steigerung der Produktionsvolumen im Werk Dischingen ist die Erweiterung der Kathodenmasse-Mischerei zwingend erforderlich
  • Die vorhandene Mischerei ist in die Jahre gekommen und weist, auch auf Grund des lang anhaltenden Dauerbetriebes starke Verschleißerscheinungen auf. Eine neue Mischerei im Parallelbetrieb würde hier deutliche Entlastung schaffen
  • Eine neue Anlage würde zudem deutlich wirtschaftlicher produzieren als die aktuell betriebene Anlage. Diese Kostenoptimierungen stellen sicher, auch in Zukunft wettbewerbsfähig fertigen zu können.
  • Last but not least wäre die neue Mischerei deutlich energieeffizienter – sowohl was das Gebäude angeht, aber natürlich auch in Bezug auf die maschinellen Anlagen.


Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - In den Wannen“. In diesem Bebauungsplan ist die Traufhöhe auf 12 m und die Firsthöhe auf 17,10 m festgesetzt. Das geplante Bauwerk mit einer Höhe von 
26 m übersteigt diese zulässigen Höhen sehr deutlich. 

Hinweis: Die Fa. VARTA hat bereits im Jahr 1985 eine Silo- und Mischanlage für alkalische Batteriemasse erstellt. Diese Anlage hat eine Höhe von ca. 27 m. Die Gemeinde hat damals der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Eine Erweiterung dieser Anlage erfolgte im Jahr 1996 mit einer Höhe von ca. 17 m. Auch hier hat die Gemeinde der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.

Die Fa. VARTA ist der größte und somit der wichtigste Arbeitgeber in der Gemeinde Dischingen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dem geplanten Bauvorhaben und der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen. Dieser Vorschlag erfolgt im Bewusstsein, dass das geplante Bauwerk mit einer Höhe von 26 m Einfluss auf das Ortsbild von Dischingen nehmen wird. 

Dokumente
Download 2121_VARTA D, Neubau Kathodenherstellung_2500_Ansichten_2500.pdf
Download Varta Dischingen Präsentation.pdf

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2. Entwidmung einer Teilfläche des Gemeindeweges Flurstück Nr. 618 (Baumgasse) in Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Grundstücke Flurstück Nr. 620, 143, 141/1, 141, 595/1 an den Gemeindeweg Flurstück Nr. 618 (Baumgasse) angrenzen. Nachdem sich die Baumgasse bereits teilweise innerhalb des Betriebsgeländes der Fa. Grinbold befindet, hat die Eigentümerin den Erwerb einer Teilfläche des Weges mit ca. 910 qm beantragt. Die betroffene Fläche ist im beigefügten Lageplan rot eingezeichnet. Der Antrag wird außerdem damit begründet, dass das Firmengelände geschlossen werden soll und die Baumgasse saniert werden muss.

Seitens der Verwaltung und des Ortschaftsrates Eglingen wird der Verkauf befürwortet, da für einen neutralen Betrachter nicht erkennbar ist, dass es sich bei der betroffenen Fläche um einen öffentlichen Weg handelt. Außerdem ist der Zugang bzw. die Zufahrt zu den Grundstücken Flurstück Nr. 147, 619 und 593 nach wie vor über öffentliche Wegflächen gesichert.

Zuständig für die Entwidmung von Gemeindestraßen sind nach § 7 abs. 2 i.V.m. § 5 abs. 2 Nr. 2 Straßengesetz (StrG) bei Gemeindestraßen die Straßenbaubehörden.
Straßenbaubehörde ist für die Gemeindestraßen die Gemeinde (§50 Abs. 3 Nr. 3 StrG).

Die Absicht einer Einziehung beziehungsweise Entwidmung muss mindestens drei Monate vorher öffentlich bekannt gemacht werden. Dadurch soll den von der Einziehung beziehungsweise Entwidmung Betroffenen Gelegenheit gegeben werden, Einwände zu erheben. 
Nach Ablauf der 3-Monatsfrist entscheidet der Gemeinderat endgültig über die Einziehung der betroffenen Wegefläche. Der Ortschaftsrat hat keine Bedenken geäußert.

Dokumente
Download Baumgasse Eglingen.pdf

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3. Widmung eines Trauzimmers; hier: Anbau der Egauhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass nach § 14 Personenstandsgesetz (PStG) die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden soll. Diesen Anforderungen muss auch der Raum entsprechen, in dem die Ehe geschlossen wird. 

In 14.1.1 PStG-VwV werden die Anforderungen weiter dahingehend präzisiert, dass die Eheschließenden, von Notfällen abgesehen, zur Eheschließung an einem vom Standesamt zur Vornahme von Eheschließungen bestimmten Ort persönlich anwesend sein müssen. 
Die Gemeinden können im Rahmen ihrer Organisationshoheit auch geeignete Räume außerhalb des Dienstgebäudes des Standesamts zum (weiteren) Trauzimmer bestimmen und so eine Außenstelle des Standesamts einrichten. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamts zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine Widmung dar, durch die dieser Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen wird. 

Außenstellen sind entsprechend zu kennzeichnen, wie dies bei Dienstgebäuden üblich ist und der Zugang zu der Außenstelle muss allgemein möglich sein. 
Der Eheschließungsort muss sich innerhalb des Standesamtsbezirks der Gemeinde befinden. Für den Ort der Eheschließung sind Räumlichkeiten vorzusehen, die die Standesbeamtin/den Standesbeamten in die Lage setzen, ihre/seine in der Mitwirkung an der Eheschließung und in der Beurkundung bestehende Amtshandlung ordnungsgemäß durchzuführen. Weder darf die Zuständigkeit in Frage stehen noch die Beurkundung gefährdet sein.

Damit auch während des Rathausneubaus in unmittelbarer Nähe zum Dienstgebäude Trauungen möglich sind, schlägt die Verwaltung vor, den Anbau der Egauhalle als Trauzimmer zu widmen.
Für Eheschließungen gilt der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit. Daraus ist zu folgern, dass der Standesbeamte in dem Trauraum das uneingeschränkte Hausrecht haben muss. Störungen der Eheschließung durch äußere Einflüsse müssen ausgeschlossen sein. Ebenso müssen unbeteiligte Dritte ausgeschlossen werden können. 
Nachdem die Gemeinde Eigentümerin des Egauhalle ist, wäre auch sichergestellt, dass der Standesbeamte während der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft über diesen Raum allein das Hausrecht ausüben kann.
Im Bereich des Haupteinganges der Egauhalle müsste während der dort vorzunehmenden Trauungen oder auf Dauer sichtbar die Bezeichnung "Außenstelle des Standesamtes der Gemeinde Dischingen –Trauzimmer- " angebracht werden.
Der Anbau müsste für die Nutzung als Trauzimmer so ausgestattet werden, dass die Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft in einer der Bedeutung der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden kann. Die Aufstuhlung des Anbaus, Öffnung und Schließung muss durch den Hausmeister sichergestellt werden. Eine ordnungsgemäße Beurkundung ist ebenfalls sicherzustellen.
Gebühren:
Nachdem die Widmung als Ersatz für das Traumzimmer im Dienstgebäude erfolgt, wird vorgeschlagen, für Trauungen im Anbau der Egauhalle trotz des Mehraufwandes von einer zusätzlichen Gebührenerhebung abzusehen.

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4. Anfrage des Zweckverbandes Landeswasserversorgung Stuttgart zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen beim Egauwasserwerk Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Zweckverband Landeswasserversorgung Stuttgart (LW) möchte einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und dazu beitragen, die Umwelt für kommende Generationen zu erhalten und hat sich deshalb das Ziel gesetzt, bis 2030 CO2-neutral zu sein. Für die Trinkwasserbereitstellung, Heizenergie und Kraftstoffe werden jährlich ca. 77 GWh Energie benötigt, hiervon werden heute schon 17 GWh aus Trinkwasserturbinen CO2-neutral erzeugt. Somit besteht seitens der LW die Aufgabe, die bestehende Lücke von 60 GWh Strombedarf zu schließen.

Die LW hat den Anspruch, die Zielerreichung nicht durch den bloßen Zertifikatshandel zu erreichen und damit das Problem lediglich zu verlagern. Es soll stattdessen möglichst viel der verbrauchten Energie selbst erzeugt werden, was auch wirtschaftliche Vorteile erschließt. Hierzu sollen unter anderem Photovoltaikanlagen errichtet werden. Auch die Einbindung einer Windkraft- oder Biogasanlage wird untersucht. Einen ersten Erfolg konnte die LW durch die Errichtung einer PV-Anlage mit 528 kWp Leistung auf dem Dach des Behälters in Breech erringen. 

Um den Eigenverbrauchsanteil der regenerativ erzeugten Energie möglichst hoch zu halten und damit die öffentlichen Stromnetze nicht zu belasten, sollen PV-Anlagen möglichst im Umfeld von Lastschwerpunkten, d.h. nahe bei den Wasserwerken errichtet werden. Einer dieser Schwerpunkte ist das Egauwasserwerk bei Dischingen. Hier wird zu über 99 % der Zeit mehr als 800 kW Leistung aus dem öffentlichen Netz bezogen.

Der LW wurden aktuell vier landwirtschaftlich genutzte Grundstücke auf der Gemarkung Ballmertshofen zum Kauf angeboten. Es besteht zudem die Möglichkeit ein weiteres Grundstück zu erwerben. Die genaue Lage der Grundstücke sowie die für PV-Anlagen nutzbaren Anteile der Grundstücke, sind aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich. Es ist auch erkennbar, dass vor allem die Flächen 1 und 3 sehr günstig beim Egauwasserwerk liegen. Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten zu den jeweiligen Flächen:

Fläche 1:
Flurstück Nr. 731 mit 24.792 qm; bisher als Kuhweide genutzt; teilweise starkes Gefälle nach Süden und etwas nach Osten; LW-Leitung verläuft durch das Grundstück;
ca. 10.000 qm für PV nutzbar; mögliche Leistung ca. 800 kWP

Fläche 2:
Flurstück Nr. 747 mit 16.708 qm; bisher als Kuhweide genutzt; Gefälle nach Süden; durch Baumbestand im Süden und Westen nur etwa 4.000 qm für PV nutzbar; mögliche
Leistung ca. 320 kWP; restliche Fläche könnte zur Aufwertung der Fläche im Sinne des Naturschutzes genutzt werden

Fläche 3:
Flurstück Nr. 113 mit 33.454 qm; Erwerb von ca. 15.000 qm möglich; bisher als Kuhweide genutzt; Gefälle nach Osten und im nördlichen Bereich auch nach Norden; kaum Verschattung; ca. 7.500 qm für PV nutzbar; mögliche Leistung ca. 600 kWP

Fläche 4:
Flurstück Nr. 727 mit 9.149 qm; bisher als Kuhweide genutzt; schmales Grundstück mit Bäumen im Osten und Westen; für PV nicht geeignet

Fläche 5:
Flurstück Nr. 132 mit 32.069 qm; bisher teilweise als Acker genutzt; ebene Fläche ohne nennenswerte Verschattung; ca. 22.000 qm für PV nutzbar; mögliche Leistung 1.750 kWP

Die gesamte Fläche der Grundstücke, zusätzlich einem Teil des Grundstücks, auf dem Fläche 3 liegt, beläuft sich auf ca. 9,8 ha. 

In einem ersten Schritt hat die LW eine PV-Anlage auf der Fläche 1 mit einer installierten Leistung von 800 kWp und einem direkten elektrischen Anschluss an das Egauwasserwerk angedacht. Dies würde zu einer Einsparung von ca. 0,8 GWh/Jahr und ca. 200 t CO²  führen. Ob zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Anlagen geplant werden, hängt auch von der Aufnahmefähigkeit des öffentlichen Netzes ab. Flächenpotential (Flächen 2 und 3) für weitere 920 kWp zur Einspeisung ins öffentliche Netz wäre vorhanden. In einem ersten Gespräch mit dem Netzbetreiber wurde der LW gegenüber geäußert, dass zusätzliche 750 kWp am Netzverteilknoten Neresheim des Netzbetreibers möglich sind. Alles was darüber hinausgeht, erfordert eine Einzelfallprüfung. 

Seitens der LW wird weiter darauf hingewiesen, dass die Eigenerzeugung von Strom die Versorgungssicherheit im Hinblick auf immer wahrscheinlicher werdender Ausfälle des überregionalen Stromtransportnetzes (Blackout) entscheidend erhöht. Ohne Eigenversorgung endet die leitungsgebundene Trinkwasserversorgung durch das Egauwasserwerk im Blackout-Fall nach 3 Tagen. Zudem kann durch die Eigenerzeugung der weitere Energiekostenanteil gebremst werden. 

Die LW möchte vor der Einleitung weiterer Schritte, die Genehmigungsfähigkeit an den genannten Standorten klären und bittet deshalb die Gemeinde um eine Stellungnahme. 

Da sich die von der LW zur Diskussion gestellten Fläche alle auf der Gemarkung Ballmertshofen befinden, wurde vorab der Ortschaftsrat Ballmertshofen zum Antrag der LW angehört. Nach ausgiebiger und intensiver Beratung hat der Ortschaftsrat am 16.03.2022 mehrheitlich mit 4:2 Stimmen beschlossen, dass der Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen auf den Flächen 1 und 2 zugestimmt wird. Allerding müsste die Fläche 1 um ca. 1/3 reduziert werden. Die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen auf den anderen Flächen wird wegen der Einsehbarkeit und der Gestaltung des Landschaftsbildes abgelehnt. Die Verwaltung teilt die Meinung des Ortschaftsrates Ballmertshofen.

Die Genehmigungsfähigkeit einer Freiflächen-PV-Anlage setzt u.a. voraus, dass die Gemeinde über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes die bauplanungsrechtliche Voraussetzung schafft.

Dokumente
Download Lageplan.pdf
Download mögliche Standorte für PV-Anlagen.pdf

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5. Breitbanderschließung; Sachstandsbericht über die Planungsausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass die Gemeinde Dischingen am 21.01.2020 beim Bund eine Zuwendung zur Förderung des Betreibermodells Breitband für die „Weißen Flecken“ in der Gesamtgemeinde Dischingen beantragte. Mit Bescheid vom 02.03.2020 wurde der Gemeinde Dischingen eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 
2.242.380,00 Euro bewilligt. 
Dies ist eine Anteilsfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50 % bei geschätzten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 4.484.761,00 Euro. 

Vom Land wurde der Gemeinde Dischingen eine Förderung in Höhe von 
1.793.904,40 Euro zugesagt. Dies entspricht einer Förderquote von 40 %. 
Die Gesamtförderung der zuwendungsfähigen Kosten beträgt somit 90 %.
Die Gemeinde hat Eigenmittel zu erbringen in Höhe von 448.476,60 Euro.

In den Nebenbestimmungen dieses Bescheides ist geregelt, dass der Baubeginn spätestens 18 Monate nach Bekanntgabe des Bescheides zu gewährleisten ist, somit am 02.09.2021. Nachdem dieses Datum zu verstreichen drohte, hat die Gemeindeverwaltung rechtzeitig Fristverlängerung beantragt. Da erst mit Erhalt des Kofinanzierungsbescheids die Gesamtfinanzierung als gesichert angesehen werden konnte, wurde die Frist um 18 Monate ab Bekanntgabe des Kofinanzierungsbescheids des Landes (13.11.2020) verlängert um sechs Monate bis zum 13.05.2022. 

Durch die Zusagen von Bund und Land ist die Finanzierung gesichert. Als nächsten Schritt folgte nun die Ausschreibung der Planungsleistungen. Diese mussten aufgrund der zu erwartenden Höhe der Planungskosten EU-weit ausgeschrieben werden. Um Synergieeffekte zu nutzen, erfolgte die Ausschreibung in zwei Losen in Verbindung mit der Gemeinde Sontheim. 
Für die Durchführung der Ausschreibung der Planungsleistungen wurde die Gemeinschaft Iuscomm Rechtsanwälte, Stuttgart (rechtlicher Teil) und das Büro Breitbandberatung BW, Frankenthal (techn. Begleitung) beauftragt. Beide Fachbüros haben schon mehrere Ausschreibungen im Bereich Breitband im Landkreis Heidenheim betreut.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden im Portal www.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Die Teilnahmefrist für den Teilnahmeantrag war 06.12.2021. Anschließend erfolgte die Auswertung der Teilnahmeanträge in technisch-fachlicher Hinsicht durch die Breitbandberatung BW. In der Folge wurden in Bieterrundschreiben offene Bieteranfragen geklärt und für die Abgabe von Erstangeboten eine Frist von 32 Tagen eingeräumt. Ein Interessent im Teilnahmewettbewerb hat zwischenzeitlich seine Angebotsabsage erteilt, da er nach Sichtung und Prüfung der Ausschreibungsunterlagen zu der Entscheidung gekommen ist, dass er diese Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht anbieten kann. 
Trotz der angespannten Marktsituation haben sowohl für das Los 1 Dischingen als auch für das Los 2 Sontheim jeweils drei Bieter (davon zwei identische Bieter) Erstangebote abgegeben. Am 10.03.2022 wurden offene Fragen im Hinblick auf die Ausschreibungsunterlagen, angebotene Leistungen und Preise hinterfragt, da erhebliche Preisunterschiede vorlagen. 
Die beteiligten Bieter wurden mittels der Vergabeplattform ab 24.03.2022 aufgefordert, ihre Angebote zu überprüfen und finale Angebote bis zum 13.04.2022, 11:00 Uhr, zu unterbreiten. 
Nach Zuschlagserteilung und Vorlage der Genehmigungs- und Ausführungsplanung kann die Ausschreibung der Bauleistungen voraussichtlich noch im Jahr 2022 sowie im Anschluss deren Vergabe erfolgen. Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2023 bzw. 2024.
Der bisherige Projektträger atene KOM hat seine Zuständigkeiten und Aufgaben für das Leistungsgebiet A (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) abgegeben. Mit dem Änderungsbescheid vom 07.02.2022 ist die PwC somit als beliehener Projektträger für die Betreuung des Fördervorhabens der Gemeinde Dischingen zuständig. Am 15.02.2022 fand ein sog. Übergabegespräch statt. 

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 6
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6.1. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Torstr. 7/1, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 103, Torstraße 7/1, Dischingen 

Befreiungen/Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das 2-geschossige Einfamilienhaus ist mit den Außenmaßen von ca. 11,20 m x 6,20 m geplant. Auf der Westseite im EG soll eine Terrasse auf einer Länge von ca. 6,20 m und einer Tiefe von 3,00 m errichtet werden. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 22°, eine Traufhöhe ab OK RFB EG von ca. 3,30 m sowie eine Firsthöhe von ca. 4,50 m. Auf der Ostseite ist eine nicht unterkellerte Flachdachgarage mit den Außenmaßen von 9,00 m x 3,50 m vorgesehen. Die Garagenhöhe beträgt ab OK Gelände ca. 2,70 m.  

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Torstr. 7_1, Dischingen.pdf

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6.2. Baugesuch Einbau eines zweit Motors in ein bestehendes BHKW, Oberer Weiler 40, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Einbau eines zweit Motors in ein bestehendes BHKW

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 103, Oberer Weiler 40, Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein

Befreiungen/Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
An das bestehende BHKW-Haus soll in nördlicher Richtung in einem Abstand von ca. 
2,60 m ein weiteres BHKW-Haus mit den Außenmaßen von 7,00 m x 3,00 m errichtet werden. Dieses Flachdachgebäude erhält eine Wandhöhe ab OK Gelände von ca. 2,80 m.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan, Oberer Weiler 40, Katzenstein.pdf

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6.3. Baugesuch Neubau Wohnhaus mit Carport, Schulweg 17, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau Wohnhaus mit Carport

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 590/15, Schulweg 17, Demmingen 

Befreiungen/Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das nicht unterkellerte 1-geschossige Wohnhaus erhält die Außenmaße von 16,50 m x 10,00 m. Das dazugehörige Satteldach soll mit einer Dachneigung von 23°, eine Traufhöhe ab OK RFB EG von ca. 3,10 m sowie einer Firsthöhe von ca. 5,15 m errichtet werden. Auf der Ostseite wird ein Carport mit Abstellraum an das Wohnhaus angebaut. Dieses Flachdachgebäude bekommt die Außenmaße von ca. 8,60 m x 6,00 m sowie eine Höhe ab OK Gelände von ca. 3,35 m. Im Norden ist ein Schwimmbecken mit den Außenmaßen von ca. 8,50 m x 4,50 m und einer Tiefe von 1,50 m vorgesehen. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Schulweg 17, Demmingen.pdf

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6.4. Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, Schloßgartenstr. 16, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 6.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen 

Baugrundstück: 
Flurstück Nr. 641/10, Schloßgartenstr. 16, Dunstelkingen 

Befreiungen/Abweichungen:
Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil“ soll die Traufhöhe von 5,75 m auf 6,175 m erhöht werden.
Begründung: Die Erhöhung erfolgt aus der Anpassung einer einheitlichen lichten Raumhöhe im Erd- und Obergeschoss. 

Objektbeschreibung:
Das unterkellerte 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 14,30 m x 13,50 m geplant. Das geplante Zeltdach erhält eine Dachneigung von 20°, eine Traufhöhe ab OK FRB EG von ca. 6,20 m sowie eine Firsthöhe von ca. 8,30 m. An der Nord-Ost-Ecke des Wohnhauses wird eine begrünte Flachdachgarage mit den Außenmaßen von ca. 9,75 m x 8,35 m angebaut. Die Gebäudehöhe ab FFB Garage beträgt ca. 2,90 m. 

Die Anhörung in Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. 
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schloßgartenstr. 16, Dunstelkingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Anmietung einer weiteren Wohnung im Mehrfamilienhaus im Margaretenweg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass in der Gemeinde Dischingen derzeit acht geflüchtete Personen aus der Ukraine untergebracht sind.

Eine Frau mit ihren drei Kindern sowie eine alleinstehende junge Frau sind privat in Iggenhausen untergebracht. Des Weiteren hat eine Frau mit zwei Kindern in der „Arche“ in Dischingen eine Unterkunft erhalten.

Nach dem derzeitigen Verteilungsschlüssel muss die Gemeinde Dischingen davon ausgehen, insgesamt 44 Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen.

Die laufende monatliche Verteilung der Flüchtlinge aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises in die Kommunale Anschlussbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz findet parallel dazu statt.

Nach dem Verteilerschlüssel der aufzunehmenden Personen aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises ist die Gemeinde verpflichtet, nach derzeitigen Berechnungen weitere 13 Personen unterzubringen.

Die Gemeinde verfügt aktuell nur noch über eine freie Wohnung im Gemeindehaus in Ballmertshofen, in der 7-8 Personen untergebracht werden können.

Aus diesen Gründen und den momentan sehr kurzfristigen Änderungen hat sich die Gemeinde entschlossen ab 01.05.2022 die letzte freie Wohnung im UG des Mehrfamilienhauses der Kreisbau im Margaretenweg 8 in Dischingen anzumieten.

Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 44,27 qm und bietet Platz für eine Familie mit max. vier Personen. 
Der Verwaltung wurden bis heute 13 verschiedene Wohnungen bzw. Häuser zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine angeboten. Es wird in nächster Zeit geprüft, ob diese für die Gemeinde interessant sind.

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7.2. Bekanntgabe Pachtvergütung 2020 für die Windräder der Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 7.2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erläutert, dass sich auf den gemeindeeigenen Grundstücken Flst.-Nr. 1232, 1233, 1234, 1236, 1239, 1241, 1251 und 1243 der Gemarkung Dischingen drei Windräder der Windpark Dischingen GmbH & Co. KG befinden. Entsprechend des Nutzungsvertrags vom 18.02.2015 erhält die Gemeinde ein variables Nutzungsentgelt in Höhe von 4,5 % der Stromverkaufserlöse. Für das Jahr 2021 ergibt sich die Besonderheit, dass in den letzten vier Monaten Marktwerte erreicht wurden, die über dem in der Vereinbarung anzulegenden Wert gem. EEG liegen. Die vertragliche Vereinbarung sieht vor, dass von diesen Zusatzerlösen 25 % als zusätzliche Pachtvergütung an die Verpächter zu zahlen sind:

Monat
EEG-Satz (ct/kwh)
Marktwert Wind ashore (ct/kwh)
Differenz
Januar
8,69 
4,65 
-4,04 
Februar
8,69 
4,36 
-4,33 
März
8,69 
3,40 
-5,29 
April
8,69 
4,35 
-4,34 
Mai
8,69 
4,13 
-4,56 
Juni
8,69 
6,33 
-2,36 
Juli
8,69 
6,80 
-1,89 
August
8,69 
7,25 
-1,44 
September
8,69 
11,75 
3,06 
Oktober
8,69 
10,98 
2,29 
November
8,69 
14,06 
5,37 
Dezember
8,69 
16,08 
7,39 

Für das Jahr 2021 errechnet sich damit folgende Pachtvergütung:

Erläuterungen:
  • Erlös DV (Direktvermarktung): Preis, der an der Börse über einen Händler erzielt werden kann
  • Erlös EVU (Energieversorgungsunternehmen): Differenz zwischen EEG-Umlage (8,69 cz/kwh) und Erlös DV
  • Erlös Zusatz: Mehrerlös gegenüber EEG-Umlage aufgrund gestiegener Marktpreise über den Wert von 8,69 ct/kwh
Der Abrechnungsbetrag für die variable Vergütung (fixe Vergütung: 14.703,75 €) lag in den letzten Jahren regelmäßig zwischen 55.000 € und 63.500 €, 2021 beträgt die variable Vergütung insgesamt 98.216,54 € und damit rund 35.000 – 40.000 € mehr als in den Vorjahren.

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7.3. Genehmigung der HH-Satzung und des HH-Plans für das Jahr 2022 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 7.3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel teilt mit, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 14.02.2022 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 24.01.2022 beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne 2022 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung Abwasserentsorgung bestätigt hat.

a) Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
0 €
0 €
0 €
EB Wasser
750.000 €
750.000 €
0 €
EB Abwasser
1.000.000 €
1.000.000 €
0 €

Im Gegensatz zu den Vorjahren wurde auch für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in voller Höhe genehmigt.

Kreditaufnahmen EBA
beantragt
genehmigt
Differenz
2018
778.639 €
731.550 €
-47.089 €
2019
1.174.055 €
1.117.357 €
-56.698 €
2020
1.593.273 €
1.475.289 €
-117.984 €
2021
948.342 €
904.856 €
-43.486 €
2022
1.000.000 €
1.000.000 €
0 €
gesamt
5.494.309 €
5.229.052 €
-265.257 €

b) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächt.
beantragt
dav. gen.pfl.
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
7.131.000 €
1.900.000 €
1.900.000 €
0 €
EB Wasser
373.500 €
11.955 €
11.955 €
0 €
EB Abwasser
981.500 €
504.148 €
504.148 €
0 €

Im Grundsätzlichen ist anzumerken, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann einer expliziten Genehmigung bedürfen, soweit sie in Folgejahren durch Kreditaufnahmen finanziert werden. 

c) Kassenkredite

Kassenkredite
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
2.000.000
2.000.000
0
EB Wasser
150.000
150.000
0
EB Abwasser
230.000
230.000
0

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist weder im Kernhaushalt noch in den Eigenbetrieben genehmigungspflichtig, da sie ein Fünftel der im jeweiligen Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigen.

Weiter wurde neben der Haushaltssatzung auch die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.

d) Gesamtbetrachtung der Finanzlage

Die Gesamtverschuldung der Gemeinde, also die Verschuldung des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe wird zum 31.12.2022 bei 9.770.045 € liegen (konsolidiert: 7.265.000 €), was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.553 € / Einwohner (konsolidiert: 1.168 €) entspricht. Damit wird die konsolidierte Gesamtverschuldung beim rund 1,6-fachen der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg liegen (743 Euro je Einwohner zum 31.12.2020). Positiv hat das Landratsamt hervorgehoben, dass in den zurückliegenden Jahren gerade im Kernhaushalt trotz hoher Auszahlungen für Investitionstätigkeit vielfach auf vorgesehene Kreditaufnahmen verzichtet werden konnte.

Dokumente
Download 2022-02-14 HH-Erlass 2022_klein.pdf

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7.4. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 7.4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

12.05.2022 bis
15.05.2022                Besuch der Partnergemeinde Mittelherwigsdorf
23.05.2022                Gemeinderatssitzung
20.06.2022                Kandidatenvorstellung – BM-Wahl
27.06.2022                Gemeinderatssitzung
03.07.2022                Bürgermeisterwahl
25.07.2022                Gemeinderatssitzung

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 8

Sachverhalt

8.1 Entwidmung einer Teilfläche des Gemeindeweges Flst.-Nr. 618 (Baumgasse) 
      in Eglingen

Gemeinderat Günter Burger merkt zu TOP 2 an, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 07.03.2022 nicht über die komplette Fläche gesprochen hat, sondern den Beschluss lediglich für die Teilfläche bis zur Grenze zum Flst.-Nr. 593 gefasst hat. Gemeindemitarbeiterin Oberschmid erwidert, dass ihr beim Telefonat mit Frau Grinbold mitgeteilt wurde, dass die Fläche bis runter zur Straße verläuft. Bürgermeister Jakl sichert zu, dies nochmal abzuklären.


8.2 PV-Anlagen – Pflicht zur Installation bei Neubauten ab Mai

Gemeinderat Dr. Eckstein fragt nach, wer die ab Mai bestehende PV-Pflicht bei Neubauten kontrolliert. Bürgermeister Jakl erwidert, dass der jeweilige Bauherr das in seinem Baugesuch darstellen muss und das Landratsamt als Baurechtsbehörde die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung prüft.


8.3 Windpark Ohrberg Dischingen

Gemeinderat Scherer erkundigt sich, warum auf dem Ohrberg seit Jahresbeginn nur vier von fünf Windkraftanlagen in Betrieb sind. Die Gemeindeverwaltung sichert zu, diesbezüglich nachzufragen. 

Datenstand vom 16.05.2022 10:14 Uhr