Datum: 21.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vergabe der Erd-, Tief-, Kanalisations- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes "Eisbühl/Zwinkelweg" in Dischingen
2 Vergabe der Erd-, Tief-, Kanalisations- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes „An der Halde/Mühlbergstraße“ in Dischingen
3 Vergabe des Anschlussauftrages für die Tiefbauarbeiten zum Ausbau des Einmündungsbereiches Heckenweg in Ballmertshofen
4 Bürgermeisterwahl 2022; Bewerbungsfrist und Stellenausschreibung
5 Bürgermeisterwahl 2022; Bestellung des Gemeindewahlausschusses
6 Spendenannahmen
7 Einvernehmen zu Bauanträgen
7.1 Baugesuch Erstellung Carport, Balkon, Terrasse sowie Lagerräume im UG und EG mit Tektur Wohnhauspläne nach Umbau, Sperrbergstraße 3/4, Ballmertshofen
7.2 Antrag der Forstbetrieb Ebnat GmbH auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung
7.3 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Abbruch bestehender Maschinenschuppen, Rosenbachstr. 13, Dischingen
7.4 Baugesuch Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Am Dörrberg, Wagenhofen
7.5 Baugesuch Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes, Neubau einer Lagerhalle, Kapellengäßle 17, Demmingen
7.6 Baugesuch Anbau eines Wintergartens an bestehende Scheune, An der Halde 4, Dischingen
8 Bekanntgaben
8.1 Bekanntgabe Termine
8.2 Bekanntgabe Wasserentnahmerecht LW
9 Anfragen

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1. Vergabe der Erd-, Tief-, Kanalisations- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes "Eisbühl/Zwinkelweg" in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb und Herrn Täubert vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Ortsbaumeister Wörner berichtet, dass die Gemeinde beabsichtigt, in Dischingen das Baugebiet “Eisbühl/Zwinkelweg“ zu erschließen. 

Für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Betreuung der Baumaßnahme wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt.

Somit wurden am Samstag, 11. Dezember 2021, diese Arbeiten durch das Ingenieurbüro Kolb in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer und Aalener Tageszeitungen öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotsunterlagen lagen ab Dienstag, 14. Dezember 2021, zur Abholung bzw. dem Versand bereit, welche dann von neun Firmen angefordert wurden. Zur Angebotseröffnung (Submission) am Dienstag, 25. Januar 2022, haben dann sechs Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben.

Die Abwasserentsorgung erfolgt im Mischsystem. Die Erdarbeiten für die Wasserleitung sind Teil dieser Ausschreibung. Das Liefern und Verlegen der Wasserleitung wird von der Firma ausgeführt, die mit dem Jahresakkord beauftragt ist.

Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung beinhaltet folgenden Umfang:
Tiefbau-, Kanalisations-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten:

Erdabtrag für Straße                                ca. 300 m³
Erdauftrag für Straße                                ca. 100 m³
Schottertragschichten FSS/STS                        ca. 330 m³
Asphalttragschicht für Fahrbahn                        ca. 590 m²
Randeinfassungen B6                                ca. 255 m
Grabenaushub                                        ca. 330 m³
Rohre PP DN 150 – DN 400                        ca. 110 m
Fertigteilschächte DN 1000 – DN 1200                ca. 3 Stück
Verlegung Breitband                                ca. 330 m

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellt sich wie folgt dar:


Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Angebote wurden vollständig abgegeben und sind somit nicht auszuschließen.

Nachlässe, Nebenangebote

1 Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt, welcher in der Angebotswertung berücksichtigt wurde
Keine der Firmen hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergibt somit folgende Bieterrangfolge:
Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Scharpf-Tiefbau                                        313.200,43 € (100,0%)

Zöschingen                                                (2,5 % Abgebot enthalten)                                        

2. Platz                                                325.322,74 € (103,9%)
                                                       
3. Platz                                                395.728,78 € (126,4%)

4. Platz                                                403.781,98 € (128,9%)

5. Platz                                                404.855,05 € (129,3%)

6. Platz                                                418.064,40 € (133,5%)

Kostenvergleichsrechnung:

Durch das Ing.-Büro Kolb wurde für diese Maßnahme eine Kostenvergleichsrechnung auf Grund der im letzten halben Jahr von ihnen durchgeführten Ausschreibungen erstellt. Dabei kam es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenvergleichsrechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

365.733,41 €                                                313.200,43 €  

Ergibt eine positive Differenz von 52.532,98 €.

Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Gewerke ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:
Ausschreibungsergebnis                  Haushaltsmittel

Straßenbau                        147.170,46 € (brutto)                222.000 € (brutto)

MW- Kanal
und Hausanschlüsse          62.944,15 € (brutto)                 144.000 € (brutto)
Tiefbau Wasserleitung
und Hausanschlüsse          68.311,96 € (netto)                   126.000 € (netto)                                                       (81.291,23 € brutto)                

Breitbandverkabelung          21.794,60 € (brutto)                 20.000 € (brutto)


Summe gesamt:                300.221,17 €                           512.000 € 


Für die Installationsarbeiten zur Verlegung der Wasserhauptleitung sowie den dazu gehörigen Hausanschlüsse durch die mit dem Jahresakkord beauftragten Firma, werden netto ca. 22.500 € einkalkuliert. Dies ergibt dann eine Gesamtsumme der auszuführenden Arbeiten von ca. 322.721,17 €.

Die aufgeteilten Vergabesummen, inklusive der entstehenden Kosten durch die Jahresakkordfirma, liegen bis auf die Haushaltsstelle der Breitbandverkabelung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan der Gemeinde und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe.

Da die Erschließung des Baugebietes als Gesamtmaßnahme zu betrachten ist, sind die Mehrkosten von 1.794,60 € bei der Breitbandverkabelung mit der positiven Kostendifferenz von 74.829,54 € im Straßenbau abgedeckt. Demnach verbleiben noch Haushaltsmittel in Höhe von 73.034,94 €.

Die Firma Scharpf ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen und den Ortsteilen erfolgreich ausgeführt.

Der Baubeginn ist auf Ende März/Anfang April 2022 und das Bauende auf Ende Juli/Anfang August 2022 vorgesehen.
Im Anschluss an diese Ausführungen stellt Herr Täubert anhand der beigefügten Präsentation die Maßnahme vor.

Dokumente
Download DIS181489_GRS-21.02.2022_Eisbühl-Zwinkelweg.pdf

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2. Vergabe der Erd-, Tief-, Kanalisations- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes „An der Halde/Mühlbergstraße“ in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb und Herrn Täubert vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Ortsbaumeister Wörner berichtet, dass die Gemeinde beabsichtigt, in Dischingen das Baugebiet “An der Halde/Mühlbergstraße“ zu erschließen. 

Für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Betreuung der Baumaßnahme wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt.

Somit wurden am Samstag, 11. Dezember 2021, diese Arbeiten durch das Ingenieurbüro Kolb in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer und Aalener Tageszeitungen öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotsunterlagen lagen ab Dienstag, 14. Dezember 2021, zur Abholung bzw. dem Versand bereit, welche dann von sechs Firmen angefordert wurden. Zur Angebotseröffnung (Submission) am Dienstag, 25. Januar 2022, haben dann fünf Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot abgegeben.

Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem mit Rückhaltebecken für das Oberflächenwasser. Die Erdarbeiten für die Wasserleitung sind Teil dieser Ausschreibung. Das Liefern und Verlegen der Wasserleitung wird von der Firma ausgeführt, die mit dem Jahresakkord beauftragt ist.

Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung beinhaltet folgenden Umfang:
Tiefbau-, Kanalisations-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten:

Erdabtrag für Straße                                ca. 480 m³
Schottertragschichten FSS/STS                        ca. 500 m³
Asphalttragschicht für Fahrbahn                        ca. 1700 m²
Randeinfassungen B6                                ca. 440 m
Grabenaushub                                        ca. 265 m³
Rohre PP DN 150 – DN 300                        ca. 400 m
Fertigteilschächte DN 1000                        ca. 9 Stück
Verlegung Breitband                                ca. 770 m

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellt sich wie folgt dar:


Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Angebote wurden vollständig abgegeben und sind somit nicht auszuschließen.

Nachlässe, Nebenangebote

1 Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt, welcher in der Angebotswertung berücksichtigt wurde
Keine der Firmen hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergibt somit folgende Bieterrangfolge:
Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Scharpf-Tiefbau                                        579.941,39 € (100,0%)

Zöschingen                                                (2,5 % Abgebot enthalten)                                        

2. Platz                                                592.197,42 € (102,1%)
                                                       
3. Platz                                                681.999,13 € (117,6%)

4. Platz                                                704.574,76 € (121,5%)

5. Platz                                                742.315,23 € (128,0%)

Bürgermeister Jakl verweist anschließend auf die nachstehende 

Kostenvergleichsrechnung:

Durch das Ing.-Büro Kolb wurde für diese Maßnahme eine Kostenvergleichsrechnung auf Grund der im letzten halben Jahr von ihnen durchgeführten Ausschreibungen erstellt. Dabei kam es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenvergleichsrechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

658.729,26 €                                                579.941,39 €  

Ergibt eine positive Differenz von 78.787,87 €.

Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Gewerke ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:

Ausschreibungsergebnis                  Haushaltsmittel

Straßenbau                        222.004,03 € (brutto)                233.500 € (brutto)

SW- und RW-Kanal
und Hausanschlüsse        
sowie Kanalsanierung         278.563,49 € (brutto)                 331.000 € (brutto)
Tiefbau Wasserleitung
und Hausanschlüsse          40.416,97 € (netto)                     85.000 € (netto)                                                       (48.096,19 € brutto)                
Breitbandverkabelung          31.277,67 € (brutto)                 15.000 € (brutto)


Summe gesamt:                572.262,16 €                           664.500 € 


Für die Installationsarbeiten zur Verlegung der Wasserhauptleitung sowie den dazu gehörigen Hausanschlüsse durch die mit dem Jahresakkord beauftragten Firma, werden netto ca. 20.000 € einkalkuliert. Dies ergibt dann eine Gesamtsumme der auszuführenden Arbeiten von ca. 592.262,16 €.

Die aufgeteilten Vergabesummen, inklusive der entstehenden Kosten durch die Jahresakkordfirma, liegen bis auf die Haushaltsstelle der Breitbandverkabelung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan der Gemeinde und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe.

Da die Erschließung des Baugebietes als Gesamtmaßnahme zu betrachten ist, sind die Mehrkosten von 16.277,67 € bei der Breitbandverkabelung mit der positiven Kostendifferenz von 11.495,97 € im Straßenbau zum Teil abgedeckt. Es müssen somit noch 4.781,70 € für die Breitbandverkabelung finanziert werden.

Des Weiteren müssen noch die Abbruchkosten für den Lager- und Maschinenschuppen in Höhe von 48.256,88 € berücksichtigt werden.

Somit ergibt sich noch eine zu finanzierende Gesamtsumme von 53.038,58 €. Diese wird im Haushalt der Gemeinde mit den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Erschließung “Eisbühl/Zwinkelweg“ in Höhe von 73.034,94 € abgedeckt.

Die Firma Scharpf ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen und den Ortsteilen erfolgreich ausgeführt.
Der Baubeginn ist auf Ende März/Anfang April 2022 und das Bauende auf Ende Juli/Anfang August 2022 vorgesehen.

Im Anschluss an diese Ausführungen stellt Herr Täubert anhand der beigefügten Präsentation die Maßnahme vor.

Dokumente
Download GRS-21.02.2022_S_EBS-Halde-Mühlbergstr.pdf

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3. Vergabe des Anschlussauftrages für die Tiefbauarbeiten zum Ausbau des Einmündungsbereiches Heckenweg in Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb und Herrn Täubert vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.03.2021 darüber informiert wurde, dass die Gemeinde im September 2020 für die Wohnumfeldmaßnahme in einem Teilbereich des Heckenweges in Ballmertshofen zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität einen Förderantrag im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt hat. Mit Schreiben vom 03.03.2021 hat die Gemeindeverwaltung den Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart erhalten. Demnach wurde der Gemeinde Dischingen eine Zuwendung von 38.080 Euro bewilligt.

Der Heckenweg wurde im Rahmen der Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.07.2021 besichtigt.

Am 15.07.2021 wurde den Anliegern der geplante Ausbau des Heckenweges von Herrn Bürgermeister Jakl und Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim vorgestellt.

In der Gemeinderatssitzung am 26.07.2021 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Fa. Scharpf im Wege eines Anschlussauftrages (Radweg) mit den Tiefbauarbeiten für den Einmündungsbereich Heckenweg zu beauftragen. Herr Kolb hat in dieser Sitzung auch die Ausbaupläne erläutert und erklärt, dass der westliche Teil des Heckenwegs im ELR nicht berücksichtigt wurde, da nur der historische (östliche) Teil des Heckenweges förderfähig ist. Der Ausbau des westlichen Teils kann nur erfolgen, wenn sich die Anlieger bereit erklären, die Kosten für den Straßenbau zu übernehmen. Bei Zustimmung aller Anlieger würde die Gemeindeverwaltung dann zum 30.09.2021 einen entsprechenden Förderantrag für die Auswechslung des Kanals stellen. Dies wäre aufgrund der bisherigen Schäden und des schlechten Kanalzustands notwendig.
Nachdem Anlieger und Gemeinderat über das Vorgehen informiert waren, hat die Gemeindeverwaltung die Anlieger unmittelbar nach der Sitzung über die geplanten Kosten und deren Verteilung informiert und um Rücksendung der vorbereiteten Vereinbarung bis 06.08.2021 gebeten. Eine kurze Rückmeldefrist war geboten, weil dem Regierungspräsidium Stuttgart bis spätestens 15.08.2021 der Baubeginn angezeigt werden musste, um den Zuschuss aus dem ELR nicht zu gefährden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass von acht Anliegern (Grundstückseigentümer) nur drei eine unterzeichnete Vereinbarung zurück geschickt haben. Zwei Anlieger, die im Vorfeld den Eindruck vermittelt haben, dass sie „mitmachen“, haben sich nach telefonischer Rücksprache aufgrund der Höhe der Kosten dann doch dagegen entschieden.

Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin beim Regierungspräsidium Stuttgart eine Fristverlängerung für den Beginn der Maßnahme auf 30.10.2021 beantragt. Dem Antrag wurde am 11.10.2021 formlos zugestimmt. 

Im Vorfeld der Detailplanung und Ausschreibung der ELR-Maßnahme Heckenweg wurden weitergehende Untersuchungen im bestehenden Leitungsnetz durchgeführt. Hierbei wurden auch die Kanalanschlüsse begutachtet. Dabei stellte sich heraus, dass der bestehende Mischwasserkanal vor allem im Bereich der Seitenanschlüsse teilweise erhebliche Schäden aufweist. Dies betrifft die Kanalhaltung 22174 – 22173 (Gebäude 5 – 3). Für eine nachhaltige Sanierung müsste die gesamte Schachthaltung erneuert werden. Die parallel verlaufende Trinkwasserleitung wäre aufgrund der beengten Platzverhältnisse ebenfalls zu erneuern.

Die Gemeinde Dischingen hat für diese Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 leider keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die kommunalen Eigenbetriebe Abwasserversorgung und Wasserversorgung sind bereits durch eine Vielzahl von dringenden Strukturverbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen belastet und die unverzichtbaren Fachförderprogramme mehrfach überzeichnet. Die Gemeinde beantragte deshalb die Reduzierung des Umfangs der Wohnumfeldmaßnahme im westlichen Bereich um ca. 20 m, da in diesem Bereich weder am Kanal noch an der Wasserleitung Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.  
Die dem Förderbescheid zugrunde liegenden generellen Planungsziele der Maßnahme wie 
  • Verbesserung der Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich durch Abschwenkung der Fahrbahn
  • Verbreitung der Verkehrsfläche im Steilbereich bis zur Einmündung
  • Verbesserung der Fußwegbeziehungen im Anschlussbereich 
  • Gestalterische Aufwertung durch Pflasterbelag in der Fahrbahn
  • Grünquartiere und Kandel
  • Platzgestaltung am Radwegende mit Sitzbank
  • Baumpflanzung und insektenfreundliche LED-Beleuchtung 

werden hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt.

Die Herstellungskosten würden sich hierdurch von ursprünglich 113.305,85 € auf ca. 90.000,00 € reduzieren. Lt. Auskunft des Regierungspräsidiums vom 12.10.2021 verringert sich die Zuwendung dann entsprechend. Ausgehend von Kosten in Höhe von 90.000,00 € für die geänderte Baumaßnahme ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 75.630,00 €. Die Zuwendung unter Berücksichtigung der geänderten Ausführung würde dann 30.252,00 € betragen. Die Gemeindeverwaltung wurde gebeten, dem Regierungspräsidium Stuttgart nach abschließender Entscheidung über die Ausführung der Maßnahme eine geänderte Kostenrechnung zuzusenden, welche dem RP Stuttgart übermittelt wurde.

Im Zuge der Baumaßnahme für den Radweg von Ballmertshofen bis zur bayerischen Landesgrenze wurde die ausführende Fa. Scharpf im Vorfeld aufgefordert, ein Angebot bezüglich eines Anschlussauftrages für den Ausbau des Einmündungsbereiches in den Heckenweg, welcher mit dem Radweg kollidiert, der Gemeinde Dischingen vorzulegen.

Dieses Angebot wurde daraufhin für das Vorhaben des jetzigen ELR- Antrag von der Fa. Scharpf angepasst.

Im Haushaltsplan der Gemeinde Dischingen sind für diese Maßnahme Haushaltsmittel auf der Ausgabenseite mit 113.000 € und der Einnahmenseite mit 38.000 € eigestellt.

Die Prüfung unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte der Ausschreibungsunterlagen vom 02.02.2022 durch das Ingenieurbüro Kolb ergibt folgendes Ergebnis:
Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Scharpf-Tiefbau                                        99.939,18 € (100,0%)

Zöschingen                                                

 
Herr Kolb stellt nun anhand der beigefügten Präsentation die Maßnahme vor.

Dokumente
Download 211576-GRS-21.02.2022-Ausbau Einmündungsbreich Heckenweg in Ballmertshof....pdf

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4. Bürgermeisterwahl 2022; Bewerbungsfrist und Stellenausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG) der Gemeinderat den Wahltag bestimmt. Der Gemeinderat hat am 05.01.2022 den Tag der Bürgermeisterwahl auf den 03.07.2022 festgelegt. 
Entfällt bei dieser Hauptwahl auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl Neuwahl statt (§ 45 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO).
Der früheste Neuwahltermin wäre somit der 17.07.2022; der späteste der 31.07.2022. Die Verwaltung schlägt als Termin für die Neuwahl Sonntag, den 17.07.2022 vor.

Der Gemeinderat hat nach § 10 Abs. 1 KomWG das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen für die Hauptwahl festzusetzen. Das Ende der Einreichungsfrist darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag gesetzt werden. Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 16. Tag (§ 10 Abs. 5 KomWG); dies stellt somit das spätmöglichste Ende der Einreichungsfrist dar. Nach § 20 Abs. 1 der KomWO können sowohl bei der Hauptwahl als auch bei einer etwaigen Neuwahl Bewerbungen bis 18 Uhr des letzten Tages der Einreichungsfrist beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. 
Der frühestmögliche Zeitpunkt für das Ende der Einreichungsfrist wäre Montag, 
06. Juni 2022. Da dies der Pfingstmontag und somit ein Feiertag ist, schlägt die Verwaltung als Ende der Einreichungsfrist Dienstag, den 07.06.2022, 18.00 Uhr vor.

Bei einer etwaigen Neuwahl nach § 45 Abs. 2 GemO beginnt die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen am ersten Werktag nach der ersten Wahl (Hauptwahl). Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen für die Neuwahl darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach der Hauptwahl bzw. spätestens auf den 9. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Innerhalb der Einreichungsfrist können auch die zur Hauptwahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden gemäß § 10 Abs. 2 KomWG.
Die Verwaltung schlägt vor, das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Neuwahl auf den frühestmöglichen Zeitpunkt, Mittwoch, 06.07.2022, 18.00 Uhr festzusetzen.
Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist immer bei einer Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg gegeben. Dieser erscheint immer freitags. Der Gemeinderat entschied am 05.01.2022, die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters am 08.04.2022 im Staatsanzeiger und Nachrichtenblatt auszuschreiben. Die Stellenausschreibung soll auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. 
Nachstehend ein Vorschlag der Verwaltung für eine mögliche Stellenausschreibung (unter dem Vorbehalt, dass keine Gesetzesänderung im Hinblick auf eine mögliche Neuwahl bzw. Stichwahl erfolgt):
Gemeinde Dischingen                                                
Landkreis Heidenheim


Die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin (w/m/d)

der Gemeinde Dischingen (ca. 4.300 Einwohner, Hauptort mit 6 Ortsteilen, in denen die Ortschaftsverfassung eingeführt ist) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit und Eintritt in den Ruhestand des bisherigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 03.07.2022, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 17.07.2022, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Die weiteren Bestimmungen zur Wählbarkeit ergeben sich aus § 46 Gemeindeordnung.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Dienstag, 07.06.2022, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Dischingen, Marktplatz 9, 89561 Dischingen, im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
- Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 04.07.2022 und endet am Mittwoch, 06.07.2022, 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl. 

Ort und Zeit der persönlichen öffentlichen Vorstellung werden den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern (w/m/d) rechtzeitig mitgeteilt.

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5. Bürgermeisterwahl 2022; Bestellung des Gemeindewahlausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes die Leitung der Bürgermeisterwahl und die Feststellung des Wahlergebnisses dem Gemeindewahlausschuss (§ 11 Abs. 1 Satz 1 KomWG) obliegt. 

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzer/innen. Da Herr Bürgermeister Alfons Jakl sich nicht erneut bewirbt, wird er im Gegensatz zu den vergangenen beiden Wahlen nun den Vorsitz übernehmen. 

Die Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG).
Der Bürgermeister bestellt den/die Schriftführer/in und die erforderlichen Hilfskräfte (§ 11 Abs. 4 KomWG).

Von der Verwaltung wird folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2022 vorgeschlagen:

Vorsitzender                         Stellvertreter
Alfons Jakl                         Achim König

Beisitzer/in                        Stellvertreter/in
Anton Scherer                Klaus Bahmann
Karl Heinz Pappe                Patrick Dänner
Martin Pampuch                Michael Raunecker
Monika Mai                        Dennis Schwarz
Silvio Mundinger                Dr. Hermann Eckstein

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6. Spendenannahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung (GemO) das Einwerben von Spenden durch die Änderung der Gemeindeordnung in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen wurde. Demnach dürfen der Gemeinde zugegangene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur vom Gemeinderat angenommen werden.
Der Gemeinderat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 22.11.2021 Spenden angenommen.

Weiter sind folgende Spenden bisher eingegangen:

Datum
Spender
Beschreibung
Betrag in Euro
22.09.2021
Helmut Kolb, Dipl. Ing (FH)
89555 Steinheim
Spende für eine Sitzbank am RÜB Katzenstein
Sachspende im Wert von 883,73
27.12.2021
Karl Pappe Bauunternehmung GmbH, 
89561 Dischingen-Dunstelkingen
Spende für Klettschilder für die FFW Abt. Dunstelkingen
100,00
27.12.2021
Härtsfelder Familienbrauerei Hald, 89561 Dischingen-Dunstelkingen
Spende für Klettschilder für die FFW Abt. Dunstelkingen
76,88
27.12.2021
BW-Haustechnik GbR & Co. KG,
89428 Syrgenstein-Landshausen
Spende für Klettschilder für die FFW Abt. Dunstelkingen
76,88
27.12.2021
Harald Saur Allfinanz Regionaldirektion DVAG,
89561 Dischingen
Spende für Klettschilder für die FFW Abt. Dunstelkingen
76,88

27.12.2021
Maler Pappe E.K.,
89561 Dischingen-Dunstelkingen
Spende für Klettschilder für die FFW Abt. Dunstelkingen
76,88
24.01.2022
Elektrotechnik Wirth GmbH,
89561 Dischingen
Spende für Abzeichen für die FFW Abt. Dunstelkingen
100,00
01.02.2022
Kreissparkasse Heidenheim, 
89520 Heidenheim
Spende Spielsachen für den Kindergarten Frickingen
100,00
15.02.2022
Realgemeinde Demmingen
Spende u.a. für Aufbau­leinwand, Beamer, Aktiv-Lautsprecherset für die Grundschule Demmingen
Sachspende im Wert von 1.785,00
17.02.2022
Elektro Mayer, Neresheim 
Spende für Klettschilder für die FFW Abt. Dunstelkingen
100,00
17.02.2022
Uwe Pappe Stuckateurbetrieb, 
89561 Dischingen-Trugenhofen
Spende für Klettschilder für die FFW Abt. Dunstelkingen
100,00

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7. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 7
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7.1. Baugesuch Erstellung Carport, Balkon, Terrasse sowie Lagerräume im UG und EG mit Tektur Wohnhauspläne nach Umbau, Sperrbergstraße 3/4, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Erstellung Carport, Balkon, Terrasse sowie Lagerräume im UG und EG mit Tektur Wohnhauspläne nach Umbau

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 56/2, Sperrbergstraße 3/4, Ballmertshofen

Befreiungen/Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Im UG soll auf der Westseite ein Kellerraum an das Wohnhaus angegliedert werden. Die Gesamtaußenmaße betragen hierfür ca. 8,20 m x 5,85 m. Das zusätzliche Kellergebäude wird mit der geplanten Terrasse im EG überdacht. Gleiches gilt für den vorgesehenen Carport auf der Nordseite, welcher mit den Außenmaßen von ca. 6,10 m x 5,60 m an das Wohnhaus angebaut wird. Auf der geplanten Terrasse im EG ist eine Pergola und Abstellraum mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 10,50 m x 6,15 m vorgesehen. Die Pergola und der Abstellraum befinden sich auf der Nordseite des Wohngebäudes und entlang der östlichen Grundstücksgrenze. Die Überdachung ist als Pultdach mit einer Dachneigung von 5°, einer Traufhöhe ab OK RFB EG von ca. 3,30 m bzw. 3,85 m geplant. Gegenüber der ursprünglichen Planung sollen verschiedene Innenräume durch geänderte Ausführungen der Wände umgestaltet werden. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Sperrbergstr. 3_4, Ballmertshofen.pdf

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7.2. Antrag der Forstbetrieb Ebnat GmbH auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 7.2

Sachverhalt

Vorhaben:
Aufforstung

Grundstück:
Flurstück 344, Gewann Aufhauser Straße, Gemarkung Eglingen

Beschreibung:
Antrag der Forstbetrieb Ebnat GmbH auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung auf dem Flurstück 344, Gewann Aufhauser Straße, der Gemarkung Eglingen. Es handelt sich um eine Aufforstungsfläche von 0,5132 ha. Es ist vorgesehen, die Baumarten Roteiche, Bergahorn und Douglasie zu pflanzen.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan.pdf

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7.3. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Abbruch bestehender Maschinenschuppen, Rosenbachstr. 13, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 7.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Abbruch bestehender Maschinenschuppen 

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 135/1, Rosenbachstr. 13, Dischingen 

Befreiungen/Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Außenmaßen von 10,72 m x 8,62 m geplant. Auf der Südseite befindet sich im EG eine Terrasse mit 6,00 m Länge und einer Tiefe von 3,00 m. Das Walmdach erhält eine Dachneigung von 22°, eine Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 6,00 m sowie eine Firsthöhe von ca. 7,70 m. Im Bereich des neu geplanten Wohngebäudes wird im Vorfeld der bestehende Schuppen abgebrochen. Ein Teilabbruch erfolgt auf der Westseite des bestehenden Schuppens mit Garage.   

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Rosenbachstr. 13, Dischingen.pdf

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7.4. Baugesuch Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Am Dörrberg, Wagenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 7.4

Sachverhalt

Bauvorhaben: 
Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 169/3, Am Dörrberg, Wagenhofen 

Befreiungen/Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus erhält die Außenmaße von ca. 
20,00 m x 12,00 m. Das dazugehörige Pultdach soll mit einer Dachneigung von 8° und einer Traufhöhe ab OK RFB EG von 6,25 m bzw. 8,10 m errichtet werden. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Am Dörrberg, Wagenhofen.pdf

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7.5. Baugesuch Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes, Neubau einer Lagerhalle, Kapellengäßle 17, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 7.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes, Neubau einer Lagerhalle

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 259/1 und 259/2, Kapellengäßle 17, Demmingen 

Befreiungen/Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das bestehende Bürogebäude soll durch eine Aufstockung sowie einen Anbau auf der Ostseite erweitert werden. Der Gebäudetrakt mit UG, EG und OG erhält somit die Gesamtaußenmaße von ca. 14,40 m x 11,60 m. Das dazugehörige Dach ist als Flachdach mit Attika geplant. Die Gebäudehöhe ab RFB EG beträgt ca. 6,65 m. Der geplante Neubau einer Lagerhalle ist mit den Außenmaßen von 15,00 m x 7,00 m vorgesehen. Die nicht unterkellerte, 2-geschossige Lagerhalle erhält ein Satteldach mit 10° Dachneigung und einer Traufhöhe ab OK FFB EG von ca. 5,75 m sowie eine Firsthöhe von ca. 6,45 m. Des Weiteren soll im Zufahrtsbereich des neu geplanten Bürogebäudes die bestehende Einzelgarage abgebrochen werden. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Kapellengäßle 17, Demmingen.pdf

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7.6. Baugesuch Anbau eines Wintergartens an bestehende Scheune, An der Halde 4, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 7.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Anbau eines Wintergartens an bestehende Scheune

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 185, An der Halde 4, Dischingen 

Befreiungen/Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Auf der östlichen Seite soll auf einer Höhe von 2,90 m ab OK Gelände ein Wintergarten mit den Außenmaßen von ca. 7,70 m x 4,90 m an die bestehende Scheune angebaut werden. Die Fassade und das Dach sind komplett in Glasbauweise vorgesehen. Das Dach erhält eine Dachneigung auf der Südseite von 30° und auf der Nordseite von 17,9°. Die Traufhöhe beträgt ab OK Gelände ca. 5,25 m und die Firsthöhe ca. 6,30 m.  

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan An der Halde 4, Dischingen.pdf

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 8
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8.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

04.04.2022                Gemeinderatssitzung
12.05.2022 bis
15.05.2022                Besuch der Partnergemeinde Mittelherwigsdorf
23.05.2022                Gemeinderatssitzung
20.06.2022                Kandidatenvorstellung – BM-Wahl
03.07.2022                Bürgermeisterwahl

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8.2. Bekanntgabe Wasserentnahmerecht LW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass das Wasserentnahmerecht durch den Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) aus der Buchbrunnenquelle im Jahr 2027 ausläuft. Im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung soll im ersten Quartal 2022 ein Scoping-Termin mit allen maßgeblich relevanten Behörden stattfinden, um zu klären, was im weiteren Verfahren zu beachten ist. Anschließend wird der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über den konkreten Antrag und das Verfahren informiert.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 9

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 19.01.2024 13:19 Uhr