Datum: 06.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Gemeindehaushalt
2 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
3 Erweiterung der Urnenanlage auf dem Friedhof Taxis
4 Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flst.-Nr. 470 in Osterhofen
5 Einvernehmen zu Bauanträgen
6 Bekanntgaben
6.1 Kostenerstattung Gemeinsamer Gutachterausschuss für 2021
6.2 Bekanntgabe Termine
6.3 Bekanntgabe Testung Egauschule
6.4 Bekanntgabe Errichtung von Landkreis-Willkommenstafeln
7 Anfragen

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1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Gemeindehaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass die vorliegende Jahresrechnung der zweite Jahresabschluss nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenrecht (NKHR) ist. Gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde und der GPA wurde im Vorfeld in Aussicht gestellt, dass die Gemeinde auf Grundlage des neuen Rechts, d.h. nach Berücksichtigung der erwarteten Abschreibungen und Auflösungen, im Großen und Ganzen mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis rechnet. Dieses Ziel wurde 2018 mit einem leicht negativen Ergebnis fast erreicht, 2019 schließt mit einem deutlich positiven Ergebnis ab. Damit ist es der Gemeinde gelungen, die erhöhten Anforderungen des NKHR zur Erreichung eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts umzusetzen und einen durchaus soliden Jahresabschluss zu erzielen.

Für die weiteren Ausführungen verweist er auf die beiliegende Präsentation.

Dokumente
Download 2021-12-06 Jahresabschluss 2019 - Präsentation GR.pdf
Download 2021-11-29 Jahresabschluss 2019.pdf

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2. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erläutert, dass die Verwaltungsgebühren der Gemeinde Dischingen zuletzt vom Gemeinderat am 14.07.2008 mit Wirkung ab 01.08.2008 beschlossen wurden. Aufgrund von Preissteigerungen ist es nach mehr als 13 Jahren erforderlich, das bisherige Preisverzeichnis und die Gebührenstruktur auf den Prüfstand zu stellen. Für die Ermittlung der neuen Preise wurden folgende Sachverhalte zugrunde gelegt:

1)        Kalkulation der Gebühren: mithilfe der Personalkosten und der Nettojahresarbeitszeit wurde der Personalaufwand pro Minute ermittelt. Dieser wurde mit dem Zeitbedarf für die jeweilige Gebührenleistung multipliziert und unter Berücksichtigung einer Sachkostenpauschale die Kosten für die Erbringung der jeweiligen Gebührenleistung errechnet.

2)        Berücksichtigung der Preissteigerung nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes 2008 – 2021: Dieser beträgt 22 %.

3)        Abgleich mit möglichst aktuellen Verwaltungsgebührensatzungen aus dem näheren Umkreis: Adelmannsfelden (26.01.2016) und Abtsgmünd (26.10.2017)

4)        verwaltungsinterne Abstimmung zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Die Änderungen im Satzungstext sind in der Neufassung in roter Schriftfarbe hervorgehoben. Das Gebührenverzeichnis liegt dieser Beschlussvorlage in zweifacher Ausfertigung bei: ein Gebührenverzeichnis in der Form, wie es veröffentlicht wird und ein Gebührenverzeichnis, in dem die Kalkulationsgrundlagen und die bisherigen Preise ersichtlich sind.

Dokumente
Download 2021-11-24 Kalkulation Verwaltungsgebühren ab 01.01.2022.pdf
Download 2021-12-06 Gebührenverzeichnis Verwaltungsgebühren ab 01.01.2022.pdf
Download 2021-12-06 Neufassung Verwaltungsgebührensatzung ab 01.01.2022.pdf

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3. Erweiterung der Urnenanlage auf dem Friedhof Taxis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass auf dem Friedhof Taxis im Jahr 2009 nach den Plänen von Landschaftsarchitekt Andreas Walter mit dem Bau einer Urnenstelenanlage begonnen wurde. Der Gemeinderat entschied sich damals für Stelen der Steinwerkstatt Weinmann aus Herbrechtingen-Bolheim. Im ersten Abschnitt wurden zwei Urnenanlagen mit je acht Nischen aufgestellt.

Im Jahr 2013 war dann die erste Erweiterung um 5 x 3 Nischen notwendig. Die zweite Erweiterung erfolgte im Jahr 2016 (Gemeinderatsbeschluss vom 25.04.2016) ebenfalls mit 5 x 3 Nischen. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Weinmann Steinwerkstatt zum Preis von brutto 16.761,15 €, was einem Preis pro Stelenkammer von 1.117,41 € entspricht.

Nachdem im Dezember 2017 noch drei freie Stelenplätze zur Verfügung standen, wurde der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 über den anstehenden Erweiterungsbedarf informiert. Die bisherige Stelenanlage konnte am bestehenden Standort nicht mehr erweitert werden, so dass die Erweiterung in der Abteilung XVIII notwendig wurde. Diese befindet sich unterhalb der Leichenhalle am nördlichen Rand des Friedhofs.

Der Gemeinderat hat dieser Erweiterung am 28.05.2018 zugestimmt und zusammen mit der Herstellung des Vorplatzes wurden zwei Stelen mit jeweils 2 x 4 Nischen errichtet. Im Jahr 2018 lag der Vergabepreis für jeweils zwei Urnenanlagen mit 2 x 4 Nischen bei 18.297,44 € brutto, was einem Preis pro Stelenkammer von 1.143,59 € entspricht.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.03.2020 einer erneuten Erweiterung der Urnenanlage zu einem Angebotspreis der Fa. Weinmann Steinwerkstatt von brutto 17.707,20 € (Preis pro Stelenkammer: 1.180,48 €) zugestimmt. Dieser Preis wurde von der Verwaltung als angemessen bewertet (Preissteigerung je Stele gegenüber 2016: 63,07 € brutto, bzw. 5,6 % bezogen auf einen Zeitraum von rund vier Jahren).
Nach Rücksprache mit der Firma Weinmann Steinwerkstatt beträgt die Vorlaufzeit von der Materialbeschaffung bis zur Montage aktuell ca. 16 Wochen. Momentan sind in der Urnenanlage noch sieben freie Stelenkammern verfügbar, was tendenziell für einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten ausreichend wäre. Um den mit der Belegung verbundenen zeitlichen Unsicherheitsfaktor zu reduzieren, wäre der Vorschlag der Verwaltung, die Vergabe bereits heute zu beschließen.

Der aktuelle Angebotspreis der Fa. Weinmann Steinwerkstatt beträgt brutto 18.706,80 €, was einem Preis pro Stelenkammer von 1.247,12 € entspricht. Dieser Preis wird von der Verwaltung angesichts der Preisentwicklung in den vergangenen Monaten als angemessen bewertet (Preissteigerung je Stele gegenüber März 2020: 66,64 € brutto, bzw. 5,6 % bezogen auf einen Zeitraum von rund 18 Monaten).

Haushaltsrechtliche Bewertung: Im Haushaltsplan 2022 werden für die Erweiterung der Urnenanlage 19.000 € eingeplant.

Fotomontage

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4. Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flst.-Nr. 470 in Osterhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat am 12.07.2021 beschlossen hat, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst-Nr. 470 der Gemarkung Eglingen-Osterhofen zu entwidmen und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. 

Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Diese Teilfläche ist entbehrlich, da sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat und nun an den angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden soll. 

Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 16.10.2021 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen das Verfahren vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 16.07.2021 wurde darauf hingewiesen. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

Die Gemeinde beabsichtigt, die Teilfläche nach erfolgtem Entwidmungsverfahren an den angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern.

Dokumente
Download Osterhofen Flst. Nr. 470.pdf

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5. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 5

Sachverhalt

K E I N E

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 6
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6.1. Kostenerstattung Gemeinsamer Gutachterausschuss für 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel teilt mit, dass mit Schreiben vom 29.11.2021 die Stadt Heidenheim der Gemeinde Dischingen die Vorauszahlung für die Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses zukommen lassen hat. Danach beträgt der anteilige Betrag für Dischingen 15.199,82 €. Im Haushaltsplan waren 10.000 € vorgesehen. Im Detail setzen sich die Kostensteigerungen wie folgt zusammen:


Plan (25.07.2019)
VZ
29.11.2021
Differenz
Kosten
10.735,00
11.452,96
717,96
Erstellung BRW-Karte
 
1.320,00
1.320,00
Zwischensumme
10.735,00
12.772,96
2.037,96
+ MwSt.
 
2.426,86
2.426,86
Summe
10.735,00
15.199,82
4.464,82

Leistungen der Geschäftsstelle:
  • Neue digitale Bodenrichtwerkarte erstellt, die für die GIS-Systeme der Gemeinden und im Bodenrichtwertsystem des Landes (BORIS) eingepflegt wird
  • Erstellung Grundstücksmarktbericht
  • 61 Gutachten wurden 2021 bis Ende November erstellt

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6.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

20.12.2021, 18.00 Uhr         Gemeinderatssitzung
05.01.2022, 13.30 Uhr        Klausurtagung Gemeinderat
17.01.2022                        evtl. Besuch CMT
24.01.2022, 18.00 Uhr         Gemeinderatssitzung

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6.3. Bekanntgabe Testung Egauschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass n der letzten Gemeinderatssitzung am 22.11.2021 angeregt wurde, dass Grundschulkinder anstatt in der Egauschule wieder zu Hause getestet werden sollen.

Um den Präsenzunterricht weiterhin zu gewährleisten und um Schulschließungen zu vermeiden hat das Land Baden-Württemberg für die Schulen Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise die Testpflicht ausgearbeitet. An Grundschulen entscheidet die Schulleitung, ob die Testungen als Eigenanwendung an die Eltern verteilt werden oder ob die Testung an der Schule erfolgt.
Bis vor kurzem wurden die Grundschülerinnen und -schüler an der Egauschule Dischingen zu Hause von ihren Eltern getestet. Da die Inzidenz im Kreis Heidenheim seit Wochen anstieg und Stand 03.12.2021 bei 635 liegt, hat das Gesundheitsamt eine Testung an den Schulen dringend empfohlen und hält die Testung zu Hause bei dem aktuellen Infektionsgeschehen für höchst bedenklich. Insbesondere, da bekannt wurde, dass einigen Kindern die Handhabung von Schnelltests völlig unbekannt war, obwohl deren Eltern seit Monaten eine regelmäßige Testung bestätigt hatten. 
Aus diesem Grund werden die Selbsttests an der Grundschule der Egauschule seit einiger Zeit an der Schule durchgeführt. Andere Grundschulen im Landkreis haben ebenfalls diese Empfehlung umgesetzt und testen in der Schule. 
Die Tests werden von den Schulkindern unter Aufsicht von geschulten Lehrkräften durchgeführt. Die Lehrkräfte sorgen für die entsprechenden Voraussetzungen in der Klasse. 
Sofern Eltern mit diesen Regeln nicht einverstanden sein sollten, wäre es zielführend, wenn sich diese an das Kultusministerium als Entscheidungsträger wenden.

Weiter wurde die Verwendung von Spucktests für Grundschulkinder angeregt. Die auf dem Markt befindlichen Spucktests haben jedoch das Problem, dass sie entweder eine hohe falsch-positive Ergebnisquote haben oder überhaupt nicht gelistet sind als geeignete Tests. 
Die Gemeinde Dischingen als Schulträger der Egauschule stellt die notwendigen Tests für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, die das Land Baden-Württemberg der Gemeinde für diesen Zweck zukommen lässt. Ob sich darunter Spucktests befinden entscheidet deshalb das Land. Die Gemeinde hat keinerlei Einfluss auf die Art der gelieferten Tests. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass das Land sich seiner Verantwortung bewusst ist und den Schulen keine Tests zur Verfügung stellt, die für die Schülerinnen und Schüler nicht geeignet sind. Unabhängig davon hat die Verwaltung diesen Wunsch an das Land weitergeleitet.
Gemeinderat Mundinger teilt daraufhin mit, dass sein Kritikpunkt die Stäbchentests waren. Er hat sich auch nochmal informiert, dass das RKI Lolly- oder Spucktests empfiehlt. Bürgermeister Jakl betont nochmals, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Tests hat, da diese vom Land kommen. Die Eltern müssen sich beim Land beschweren. Daraufhin fragt Gemeinderat Kragler nach, wo man sich beim Kultusministerium konkret beschweren kann, da die Beschwerde sonst möglicherweise im Spam-Ordner landet. Hauptamtsleiterin Saur antwortet, dass eine genaue Adresse leider nicht bekannt ist.
Weiter findet es Gemeinderat Mundinger nicht optimal, wenn u.U. ein infektiöses Kind zur Schule kommt, sich dort erst testet und andere somit anstecken kann. Dieser Ansicht ist auch Gemeinderat Kragler. Darauf erwidert Bürgermeister Jakl, dass diese Vorgehensweise die Schulleitung auf Empfehlung des Landes regelt. Die Schulen im Landkreis haben sich auch abgesprochen und verfahren gleich. 

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6.4. Bekanntgabe Errichtung von Landkreis-Willkommenstafeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 6.4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass durch die Errichtung von Landkreis-Willkommenstafeln der Landkreis Heidenheim künftig an den wesentlichen Verkehrswegen der Kreisgrenzen präsent sein soll. Das Design für die Willkommenstafeln steht bereits fest und wurde von Landrat Peter Polta öffentlich vorgestellt. 

Die Gemeinde Dischingen ist mit folgenden Standorten betroffen:
  • Ballmertshofen:
    L 2033 Richtung Ziertheim-Dattenhausen 
    L 1082 Richtung Bachhagel

  • Demmingen:
    K 3001 Richtung Ziertheim
    K 3000 Richtung Mödingen

  • Eglingen:
    K 3003 Richtung Amerdingen
    K 3001 Richtung Aufhausen

  • Frickingen:
    K 3034 Richtung Kösingen

  • Iggenhausen:
    L 2033 Richtung Neresheim

Der Antrag zur verkehrsrechtlichen Genehmigung soll Anfang 2022 erfolgen. Anschließend wird der Fachbereich Straßenverkehr eine Verkehrsschau durchführen, um die Standorte im Detail gemeinsam mit den betroffenen Fachbehörden festzulegen. Optimierungsvorschläge für die Standorte können dem Landratsamt mitgeteilt werden. 
Die Schilder haben eine Größe von 1,35 m x 0,90 m. Die Pfosten zur Anbringung der Schilder haben eine Höhe von 3,10 m.
Gemeinderat Koths fragt nach, ob von Reistingen kommend am Ortseingang von Ballmertshofen kein Schild geplant ist. Darauf antwortet Bürgermeister Jakl, dass dies bisher nicht vorgesehen ist, man aber noch anregen kann. Gemeinderat Koths erwidert jedoch, dass er die geplanten Schilder für ausreichend hält.
Die Frage von Gemeinderat Dänner, ob für die Kosten der Schilder der Landkreis Heidenheim aufkommt, bejaht Bürgermeister Jakl.
Gemeinderat Scherer hält die Errichtung der Landkreis-Willkommenstafeln für Zeitverschwendung. Das Landratsamt sollte sich lieber um die Corona-Pandemie, vor allem die Impfaktionen, kümmern. Er kann es nicht verstehen, warum keine Impftermine vergeben werden können; in Neresheim funktioniert es. Dazu kann Bürgermeister Jakl sagen, dass die Verwaltung den Vorschlag der letzten Sitzung, Terminvergabe über das Bürgeramt und Zeitfenster einrichten bei Impfaktionen, beim Landratsamt vorgebracht hat. Sie sagten zu, zu prüfen, ob sie es organisieren können. Er muss aber Landrat Polta in Schutz nehmen; das Landratsamt hat ein engagiertes Team, das sich intensiv mit Corona beschäftigt, auch am Wochenende. Gemeinderat Mundinger pflichtet ihm bei, dass das Landratsamt sehr bemüht ist. Des Weiteren teilt er mit, dass der Antrag, Landkreis-Willkommenstafeln zu errichten, von einer Fraktion im Kreistag gestellt wurde und nicht vom Landrat selbst.

Dokumente
Download Landkreis-Willkommenstafeln.pdf

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 7

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 19.01.2024 13:33 Uhr