Datum: 24.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022
2 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
3 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
4 Einvernehmen zu Bauanträgen
5 Bekanntgaben
5.1 Bekanntgabe Termine
6 Anfragen
7 Bürgerfragestunde

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1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Kämmerer Dirk Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2022 von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2021. Die Inhalte des Haushaltsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 5. Januar 2022 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich im Nachgang noch ergeben haben, werden in der beiliegenden Präsentation erklärt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.

Nach den Ausführungen von Kämmerer Schabel ergibt sich kein Diskussionsbedarf.


Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
1.        im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
10.334.127
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
-10.034.138
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
299.989
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
 
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
 
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
 
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
299.989

2.        im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 
9.813.943
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 
-12.804.555
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
-2.990.612
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
3.839.242
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
-9.404.217
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
-5.564.975
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
-8.555.587
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
87.598
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
-87.598
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
-8.643.185

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 
       0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       7.131.000 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf         2.000.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 
1.         für die Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf         400 v. H.
b)        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         410 v. H.
der Steuermessbeträge;          
2.         für die Gewerbesteuer auf         370 v. H.
der Steuermessbeträge.


Dischingen, den 24.01.2022



Alfons Jakl
Bürgermeister

Dokumente
Download 2022-01-24 HH2022 - Präsentation Gemeinderat.pdf
Download 2022-01-24 HHPlan und HHSatzung 2022.pdf

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2. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Kämmerer Dirk Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2021. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 05. Januar 2022 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen im Nachgang, sind in der beiliegenden Präsentation erklärt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.

Nach den Ausführungen von Kämmerer Schabel ergibt sich kein Diskussionsbedarf.

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 24. Januar 2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
816.636
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
809.174
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
7.462
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
7.462

im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
768.636
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
651.174
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
117.462
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
67.320
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
- 1.335.500
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 1.268.180
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 1.150.718
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
750.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
- 162.117
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
587.883
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
- 562.835

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
       750.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       373.500 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       150.000 EUR.


Dischingen, den 24.01.2022



Alfons Jakl
Bürgermeister

Dokumente
Download 2022-01-24 EB Wasser Wirtschaftsplan 2022.pdf
Download 2022-01-24 EBW WiPlan2022 - Präsentation Gemeinderat.pdf

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3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Dirk Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwsserentsorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2021. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 05. Januar 2022 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen im Nachgang, sind in der beiliegenden Präsentation erklärt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.

Nach den Ausführungen von  Kämmerer Schabel ergibt sich kein Diskussionsbedarf.

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 24. Januar 2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
1.209.311
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
-1.209.311
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
1.052.133
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
- 869.311
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
182.822
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
1.032.650
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
- 2.622.801
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 1.590.151
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 1.407.329
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
1.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
- 249.255
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
750.745
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
- 656.584

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
       1.000.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       981.500 EUR

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       230.000 EUR.


Dischingen, den 24.01.2022



Alfons Jakl
Bürgermeister

Dokumente
Download 2022-01-24 EB Abwasser Wirtschaftsplan 2022.pdf
Download 2022-01-24 EBA WiPlan2022 - Präsentation Gemeinderat.pdf

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4. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge vor.

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.01.2022 ö 5
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5.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.01.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Termine:

21.02.2022                Gemeinderatssitzung

04.04.2022                Gemeinderatssitzung

12.05.2022 bis
15.05.2022                Besuch der Partnergemeinde Mittelherwigsdorf

23.05.2022                Gemeinderatssitzung

20.06.2022                Kandidatenvorstellung – BM-Wahl

03.07.2022                Bürgermeisterwahl


Bürgermeister Alfons Jakl gibt bekannt, dass sämtliche Kommunen im Landkreis Heidenheim Förderanträge zum Aufbau einer Sirenen-Infrastruktur gestellt haben, nachdem das Land hierzu massiv geworben hatte. Leider kamen fast alle Gemeinden nicht zum Zug, da der Bedarf wesentlich höher, als das zur Verfügung stehende Mittelvolumen, ist. So wurden im Landkreis Heidenheim nur 0,2% der beantragten Mittel bewilligt. Der Gemeinderat nahm dies mit Unverständnis zur Kenntnis und bemängelte die Aushöhlung der Kommunalen Selbstverwaltung durch immer neue kurzfristige Förderprogramme und die Vergabe der Mittel nach dem Windhundprinzip.

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.01.2022 ö 6

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

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7. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.01.2022 ö 7

Sachverhalt

Zur Bürgerfragestunde ist niemand erschienen.

Datenstand vom 10.02.2022 08:34 Uhr