Datum: 21.10.2021
Status: Einladung
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Hochwasserschutzkonzept für Dischingen
2 Vergabe eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr - Abteilung Demmingen
3 Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet
4 Ausbau der Straße „Heckenweg“ in Ballmertshofen
5 Kindergarten mit Naturprofil in Frickingen; Vergabe der Planung für die Gestaltung der Außenanlage
6 Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Allgemeinen Finanzprüfung 2014-2017 mit Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018
7 Bodenrichtwerte zum 31.12.2020
8 Vergabe Lieferung elektrischer Energie 2022 - 2025
9 Bebauung der Flächen "An der Halde/Mühlbergstraße" in Dischingen; Vergabe der Abbruchsarbeiten für den Lager- und Maschinenschuppen
10 Sachstandsbericht zu den Landschaftspflegemaßnahmen und Vergabe der Erst- und Nachpflege der Beweidungsflächen
11 Steuerungstechnik für die Heizanlage in der Egauhalle; Bekanntgabe einer Eilentscheidung
12 Einvernehmen zu Bauanträgen
12.1 Baugesuch Neubau Parkplätze - veränderte Ausführung, Zwinkelweg 2, Dischingen
12.2 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses in Holzblockbauweise mit einer Veranda und einer Garage, Schulweg 10, Demmingen
12.3 Baugesuch Nutzungsänderung: Einbau von Wohnungen anstelle einer Gaststätte, Marktplatz 12, Dischingen
12.4 Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren, Abbruch Lager- und Maschingenschuppen, An der Halde 13, Dischingen
13 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
14 Bekanntgaben
14.1 Bekanntgabe Termine
14.2 Bekanntgabe Zuwendungsbescheide Modernisierung Ländlicher Feldwege 2021/2022
14.3 Bekanntgabe Sachstand Breitbandausbau
14.4 Bekanntgabe Vergabe Winterdienstgerät für Eglingen/Osterhofen
14.5 Bekanntgabe Sachstand VHS
15 Anfragen
16 Antrag von Herrn Ortsvorsteher Gerhard Baum auf Entlassung aus dem Ehrenamt

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1. Hochwasserschutzkonzept für Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Unvorstellbare Wassermassen haben in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 die Region Trier und das Ahrtal in der Eifel getroffen. Die Folgen: Viele Tote und Verletzte und Schäden in Milliardenhöhe. Aber auch in anderen Regionen kam es zu Starkregenereignissen mit erheblichen Schäden. Dies hat bundesweit eine Diskussion über notwendige Schutzmaßnahmen ausgelöst.

Gemeinderat Silvio Mundinger hat beantragt, dass die Schutzmaßnahmen für die Gemeinde Dischingen im Gemeinderat vorgestellt werden. Herr Awiszus vom Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht, wird deshalb in der heutigen Sitzung die Hochwasserschutzmaßnahmen über die Hochwasserrückhaltebecken und das Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement sowie die Vorwarnsysteme vorstellen.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

Dokumente
Download Hochwasserschutz_Dischingen.pdf
Download HRB_WV_Egau.pdf
Download HW_ SRRMM_Dischingen.pdf
Download HWGK Auszug.pdf
Download Risikobewertungskarte_ Auszug.pdf
Download Steckbriefe_kritischeObjekte_LRA.pdf
Download Zufluss_und_Abflusslinie_bei_HRB.pdf

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2. Vergabe eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr - Abteilung Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Im Haushaltsplan 2021 ist für die Ersatzbeschaffung des Mannschaftstransportwagen (MTW) Demmingen eine Verpflichtungsermächtigung von 60.000 Euro vorgesehen. Das derzeitige Fahrzeug, ein VW-Bus Typ 70XOC Ausführung 933045 2 mit Kennzeichen HDH-FW 319 und Erstzulassung 11.4.1994 muss altersbedingt ausgetauscht werden. Mit Zuschussbescheid für die Förderung gemäß VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) vom 1.7.2021 wurden 13.000 Euro als Zuschuss bewilligt. 

Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen obliegt dem Gemeinderat der Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Wert von über 50.000 Euro. 

Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich aus den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, welche u.a. als Nebenbestimmung des Landeszuschusses einzuhalten sind. 
Zu den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts gehören 
§ 31 GemHVO, die VergabeVwV und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Eine europaweite Ausschreibung ist nach der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe erst bei einem Schwellenwert von über 214.000 Euro (ab 01.01.2020) bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen erforderlich.
Es wurde eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dies ist gemäß der VergabeVwV vom 27.02.2019 bei einem Auftragswert bis 100.000 € (bisher 50.000 €) möglich.
Mit Inkrafttreten der „VwV Investitionsfördermaßnahmen öA“ am 01.10.2020 wurde die Wertgrenze für eine Verhandlungsvergabe auf 100.000 Euro erhöht. Beabsichtigtes Ziel ist die Belebung der infolge der COVID-19-Pandemie eingebrochenen Wirtschaft durch öffentliche Aufträge und Investitionen. 
Die Verfahrensart „Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb“ wurde aus verschiedenen Gründen nicht gewählt. Die Lieferleistung muss anhand von Leistungsbeschreibung und weiterer Kriterien (Ort, Fälligkeit, Gewährleistung, etc.) doch bestimmt werden. Die „Verhandlungsvergabe“ bringt im Vergleich zur Beschränkten Ausschreibung verwaltungstechnisch keine größeren Vorteile. Den Grundsätzen von Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird mit dieser Vergabeart bestens entsprochen. 

Der Auftrag wurde vom 5.8.2021 bis 21.9.2021 auf der elektronischen Vergabeplattform www.subreport-elvis.de ausgeschrieben. Es wurden drei fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Während der Auftragsbekanntgabe waren Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, Angebotsfrist, Bindefrist (26.10.2021), Ausführungsfrist (26.6.2023), etc. herunterladbar. Es sind zwei Angebote eingegangen.

Allein für die Auswertung der Angebote und Rückfragen oder Nachforderungen von Unterlagen bei Bietern werden gemäß Fachempfehlung Nr. 1 des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren vom 11.08.2017 als absolute Mindestfrist zumindest bei EU-weiten Vergabeverfahren vier Wochen als absolute Mindestfrist angesehen. 
In Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr wird nach dem Eröffnungstermin die Beratungsunterlage für diese Gemeinderatssitzung bereitgestellt.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet das Leistungsverzeichnis mit genauer technischer Beschreibung von Fahrgestell, Fahrzeugausbau und Fahrzeugbeladung und wurde in enger Abstimmung von Finanzverwaltung (Ausschreibung) mit der Feuerwehr (Technik) erstellt. Eine Zerlegung in Lose (Fahrgestell, Fahrzeugaufbau, Beladung) ist technisch möglich, jedoch lassen es die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht sinnvoll erscheinen. Der Auftragswert wäre zu gering, die Abstimmung bezüglich der einzelnen Lose im Vergabeverfahren ist aufwändiger. Deshalb wurde nur ein Los ausgeschrieben (vgl. § 22 Mittelstandsförderungsgesetz). Gemäß § 2 Absätze 2 und 3 UVgO ist produktneutral auszuschreiben (vgl. auch 10.7 VwV Beschaffung). Die Ausschreibung nur bestimmter Hersteller oder gar Modelle ist vergaberechtlich nicht zulässig.

Die Bewertungskriterien sind: 
Kaufpreis                                                 50%
Qualität, Umsetzung Leistungsverzeichnis        30%
Serviceleistung/Ersatzteilbeschaffung                15%
Liefertermin                                                  5%

Der MTW gemäß DIN EN 1846-2 und E DIN 14502-2 DIN EN 14502-3 wurde mit folgenden Eigenschaften produktneutral ausgeschrieben:
  • Fahrgestell mit mindestens 125 kW (170 PS)
  • Fahrermannschaftsraum Besatzung 1 Fahrer + 7 Personen (= 8 Personen)
  • Kugelkopfanhängerkupplung (Anhängelast mindestens 2.000 KG gebremst)
  • Sondersignalanlage Hänsch DBS 4000 LED (oder gleichwertig)
  • Ladeerhaltungsvorrichtung (Batterie und Geräte sind immer geladen und bereit)
  • Vorbereitung Funkanlage analog und Vorbereitung digital
    (analoges FUG 8b 1 wird soweit möglich vom Altfahrzeug übernommen)

Tatsächlich wurde nun folgendes Fahrzeug von der Martin Schäfer GmbH aus Oberderdingen-Flehingen (Landkreis Karlsruhe) angeboten:
- Ford Transit Custom Kastenwagen 340 L2 H1 
- Maße 5,34 m Länge x 2,27 m Breite mit Spiegel x 1,97 m Höhe
- 3.400 KG zulässiges Gesamtgewicht
- Motor Euro 6 Diesel mit Euro 6d-TEMP und 125 kW (= 169 PS) und Schaltgetriebe
Die Wertung gemäß § 43 UVgO ergibt folgendes Ergebnis:



Martin Schäfer GmbH

Angebotspreis lt. Angebot brutto
48.427,41 €

Leistungspunkte (LP) ohne Preis
1.000 (von 1.000)

Gewerteter Preis (P)
48.427,41 €

Preisleistungsverhältnis (Z) = LP/P 
0,010325 LP/P

Vorschlag Vergabe
Martin Schäfer GmbH

Das Fahrzeug entspricht vollauf den geforderten Anforderungen. Die Martin Schäfer GmbH ist für dieses Vergabeverfahren geeignet. Sie hat den MTW Frickingen geliefert im Mai 2021, welchen der Gemeinderat am 31.5.2021 besichtigen konnte und hat auch den Auftrag für den MTW Dunstelkingen erhalten. Die drei Fahrzeuge wären ziemlich baugleich.
Bei der Ausschreibung wurden einige Positionen als Option eingestellt, um bei entsprechend hohen Preisen auf alle Fälle ein Fahrzeug entsprechend der Norm vergeben zu können. Diese Optionen sind preislich eingearbeitet. Es handelt sich hierbei um Feuerwehrverbandsrucksack, LED-Pannenleucht, Umfeldleuchte, Stapelkisten und weiteres.
Die Aufkleber („Feuerwehr“, Gemeindewappen) für das Fahrzeug werden z.B. vor Ort von BAIRLE Druck & Medien GmbH beschafft für ca. 600 Euro netto Auftragswert. Geringfügige Änderungen sind im Rahmen der Aufbaugespräche bis zur Fertigstellung des Fahrzeugs möglich.


Position
Beschreibung
Auftragswert Martin Schäfer GmbH





Leistungsverzeichnis A, B, C nebst Optionen
Mannschaftstransportwagen netto
43.218,30 Euro


19% Mehrwertsteuer
8.211,48 Euro


Mannschaftstransportwagen brutto
51.429,78 Euro


Bezüglich der Finanzierung stellt es sich wie folgt dar:



Haushalt
Ergebnis Vergabe
Differenz

Ausgaben (Schätzung) VE in 2021


60.000 €
48.427,41 € 
+3.002,36 € Optionen
51.429,77 € Summe


- 11.572,59 €

Einnahmen Landesförderung (Z-Feu) in 2022
13.000 €
13.000,00 €
0,00 €

Nettoanteil Finanzierung Gemeinde 
(= Saldo aus Investitionstätigkeit Freiwillige Feuerwehr)
47.000 €
38.429,77 €
- 8.570,23 €
somit weniger Nettoanteil bei der Finanzierung

Im Haushalt sind 47.000 Euro Nettoanteil als Finanzierung der Gemeinde eingestellt. Laut Vergabevorschlag ist es nun weniger Nettoanteil der Gemeinde geworden, da die Ausschreibung günstiger als geplant war. Die Ausführungsfrist endet zum 26.06.2023. 

Beschlussempfehlung

Der Zuschlag für die Beschaffung des Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehrabteilung Demmingen wird gemäß § 43 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Somit erfolgt die Vergaben an die Martin Schäfer GmbH aus Oberderdingen-Flehingen zum Auftragswert von 51.429,77 Euro brutto (= 43.218,30 Euro netto).
Des Weiteren werden Aufkleber („Freiwillige Feuerwehr“, Gemeindewappen, etc.) im Wert von rund 600,00 Euro netto von BAIRLE Druck & Medien GmbH beschafft und angebracht.

Dokumente
Download 20210522 Mannschaftstransportwagen Frickingen HDH-FF619.pdf
Download FFW_Dischingen_Kosten_2014-2024_-V3.pdf
Download MTW Demmingen Leistungsbeschreibung als Excel-Tabelle AZ 132.341.pdf

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3. Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Klausurtagung am 08.01.2021 wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt wurde, eine Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet zu erstellen. Beim Auftaktgespräch am 04.03.2021 wurde folgender Zeitplan festgelegt, über den der Gemeinderat am 25.03.2021 informiert wurde.


In der heutigen Sitzung wird Herr Kolb zum aktuellen Sachstand berichten.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme.

Dokumente
Download 211018-Steckbrief Ortsteile.pdf
Download 211021 Präsentation Gemeinderat 21.10.2021.pdf

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4. Ausbau der Straße „Heckenweg“ in Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 25.03.2021 informiert, dass im Zuge des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) die Gemeinde Dischingen im September 2020 einen Antrag auf Fördermittel für die Wohnumfeldmaßnahme in einem Teilbereich des Heckenweges in Ballmertshofen zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität gestellt hat. Mit Schreiben vom 03.03.2021 hat die Gemeindeverwaltung den Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart erhalten. Demnach wurde der Gemeinde Dischingen eine Zuwendung von 38.080 Euro bewilligt.

Der Heckenweg wurde im Rahmen der Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.07.2021 besichtigt.

Am 19.07.2021 wurde den Anliegern der geplante Ausbau des Heckenweges von Herrn Bürgermeister Jakl und Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim vorgestellt.

In der Gemeinderatssitzung am 26.07.2021 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Fa. Scharpf im Wege eines Anschlussauftrages (Radweg) mit den Tiefbauarbeiten für den Einmündungsbereich Heckenweg zu beauftragen. Herr Kolb hat in dieser Sitzung auch die Ausbaupläne erläutert und erklärt, dass der westliche Teil des Heckenwegs im ELR nicht berücksichtigt wurde, da nur der historische (östliche) Teil des Heckenweges förderfähig sei. Der Ausbau des westlichen Teils kann nur erfolgen, wenn sich die Anlieger bereit erklären, die Kosten für den Straßenbau zu übernehmen. Bei Zustimmung aller Anlieger würde die Gemeindeverwaltung dann zum 30.09.2021 einen entsprechenden Förderantrag für die Auswechslung des Kanals stellen. Dies wäre aufgrund der bisherigen Schäden und des schlechten Kanalzustands notwendig.

Nachdem Anlieger und Gemeinderat über das Vorgehen informiert waren, hat die Gemeindeverwaltung die Anlieger unmittelbar nach der Sitzung über die geplanten Kosten und deren Verteilung informiert und um Rücksendung der vorbereiteten Vereinbarung bis 06.08.2021 gebeten. Eine kurze Rückmeldefrist war geboten, weil dem Regierungspräsidium Stuttgart bis spätestens 15.08.2021 der Baubeginn angezeigt werden musste, um den Zuschuss aus dem ELR nicht zu gefährden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass von acht Anliegern (Grundstückseigentümer) nur drei eine unterzeichnete Vereinbarung zurück geschickt haben. Zwei Anlieger, die im Vorfeld den Eindruck vermittelt haben, dass sie „mitmachen“, haben sich nach telefonischer Rücksprache aufgrund der Höhe der Kosten dann doch dagegen entschieden.

Die Gemeindeverwaltung hat beim Regierungspräsidium Stuttgart Fristverlängerung für den Beginn der Maßnahme auf 30.10.2021 beantragt. Dem Antrag wurde am 11.10.2021 formlos zugestimmt. 
Im Vorfeld der Detailplanung und Ausschreibung der ELR-Maßnahme Heckenweg wurden weitergehende Untersuchungen im bestehenden Leitungsnetz durchgeführt. Hierbei wurden auch die Kanalanschlüsse begutachtet. Hierbei stellte sich heraus, dass der bestehende Mischwasserkanal vor allem im Bereich der Seitenanschlüsse teilweise erhebliche Schäden aufweist. Dies betrifft die Kanalhaltung 22174 – 22173 (Gebäude 5 – 3). Für eine nachhaltige Sanierung müsste die gesamte Schachthaltung erneuert werden. Die parallel verlaufende Trinkwasserleitung wäre aufgrund der beengten Platzverhältnisse ebenfalls zu erneuern. 

Die Gemeinde Dischingen hat für diese Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 leider keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die kommunalen Eigenbetriebe Abwasserversorgung und Wasserversorgung sind bereits durch eine Vielzahl von dringenden Strukturverbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen belastet und die unverzichtbaren Fachförderprogramme mehrfach überzeichnet. Die Gemeinde beantragte deshalb die Reduzierung des Umfangs der Wohnumfeldmaßnahme im westlichen Bereich um ca. 20 m, da in diesem Bereich weder am Kanal noch an der Wasserleitung Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.  

Die dem Förderbescheid zugrunde liegenden generellen Planungsziele der Maßnahme wie (Verbesserung der Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich durch         Abschwenkung der Fahrbahn, Verbreitung der Verkehrsfläche im Steilbereich bis zur Einmündung, Verbesserung der Fußwegbeziehungen im Anschlussbereich, Gestalterische Aufwertung durch Pflasterbelag in der Fahrbahn, Grünquartiere und Kandel, Platzgestaltung am Radwegende mit Sitzbank sowie         Baumpflanzung und insektenfreundliche LED-Beleuchtung) werden hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt.

Die Herstellungskosten würden sich hierdurch von ursprünglich 113.305,85 € auf ca. 90.000,00 € reduzieren. Lt. Auskunft des Regierungspräsidiums vom 12.10.2021 verringert sich die Zuwendung dann entsprechend. Ausgehend von Kosten in Höhe von 90.000,00 € für die geänderte Baumaßnahme ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 75.630,00 €. Die Zuwendung unter Berücksichtigung der geänderten Ausführung würde dann 30.252,00 € betragen. Die Gemeindeverwaltung wurde gebeten, dem Regierungspräsidium Stuttgart nach abschließender Entscheidung über die Ausführung der Maßnahme eine geänderte Kostenrechnung zuzusenden. 

Beschlussempfehlung

Zustimmung.

Dokumente
Download 211021-GRS-Ausbau Einmündungsbreich Heckenweg in Ballmertshofen.pdf
Download DIS161385-E-LP250 ELR Heckenweg - reduzierter Ausbau.pdf

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5. Kindergarten mit Naturprofil in Frickingen; Vergabe der Planung für die Gestaltung der Außenanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Dischingen beabsichtigt die Außenanlagen für den Naturkindergarten in Frickingen neu zu gestalten. Ziel hier ist die Entsiegelung und klimagerechte Gestaltung des Spielbereichs und Umsetzung eines naturpädagogischen Konzeptes.

Hierfür wurden 2 Planungsbüros aufgefordert ein entsprechendes Angebot für die notwendigen Planungsleistungen abzugeben. Die Angebote wurden inhaltlich nach den Leistungsphasen 1-9 der HOAI und ausgehend von Baukosten netto 250.000 € gewertet. Die Leistungsphase 4 für die Genehmigungsplanung entfällt.

Somit ergibt sich folgende Bieterrangfolge:

Planungsbüro:                                        Angebotssumme-Brutto:

Zeeb & Partner                                          Honorarzone II + 50

Ulm                                                        40.152,81 €  (100,0 %)

                                 (berücksichtigt: LPH 1-3 pauschal + 5 % Nebenkosten)


2. Platz                                                  Honorarzone III + 50        
                                                       68.431,66 €   (121,5 %)
                                       (berücksichtigt: 15 % Umbauzuschlag und 4 % Nebenkosten)

Beschlussempfehlung

Die Planungsleistungen für die Gestaltung der Außenanlagen des Naturkindergarten in Frickingen werden an das Planungsbüro Zeeb & Partner aus Ulm, mit der Angebotssumme von brutto 40.152,81 €, vergeben.

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6. Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Allgemeinen Finanzprüfung 2014-2017 mit Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 03.11.2020 bis 11.02.2021 erfolgte – mit Unterbrechungen – die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Gegenstand der Prüfung waren: die Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Dischingen 2014 – 2017, die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018, die Finanzprüfung des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2014 – 2018 und die Finanzprüfung des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung 2014 – 2018.

Die GPA ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde zuständig. Mit Schreiben vom 02.07.2021 hat die GPA der Gemeinde das Ergebnis der überörtlichen Prüfung in Form eines Prüfungsberichts der Gemeinde und der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt. Über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5); jedem Gemeinderat ist auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren.


Die Unterrichtung kann nach dem Schreiben der GPA beispielsweise dadurch geschehen, dass die Verwaltung dem Gemeinderat eine Kopie der Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse (Kapitel 2) zur Verfügung stellt. Diese liegt als Anlage bei.

Eine Bewertung zum aktuellen Bearbeitungsstand der Prüfungsergebnisse liegt ebenfalls dieser Beschlussvorlage anbei.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der GPA zur Allgemeine Finanzprüfung 2014 bis 2017 und der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 zustimmend zur Kenntnis

Dokumente
Download 2021-07-29 Wesentliche Inhalte Prüfbericht - Ziffer 2.pdf
Download 2021-07-29_1 Gde_Dischingen_14_17_Anlagen_1_bis_3.pdf
Download 2021-10-21 Präsentation Prüfbericht GPA GR-Sitzung.pdf

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7. Bodenrichtwerte zum 31.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Heidenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 27. Juli 2021 die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Dischingen ermittelt (Gemeinsame Sitzung mit Niederstotzingen und Sontheim). Der Bodenrichtwert stellt den aus Kaufpreisen ermittelten durchschnittlichen Bodenwert eines Gebietes dar, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Richtwertzone). In den Bodenrichtwerten für Bauland sind Erschließungskosten enthalten. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert. Die Richtwerte wurden unter Beachtung der allgemeinen Marktlage und deren Auswirkungen auf den örtlichen Grundstücksmarkt fortgeschrieben und neu ermittelt. Die festgestellten Bodenrichtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auf die Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 31.12.2020, in der die ermittelten Richtwerte eingetragen sind, Bezug genommen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte erhalten. 


Zum Vergleich werden die bisherigen Bodenrichtwerte Stand 31.12.2018 in Klammer angegeben:


1) Wohnbauflächen 
Dischingen                95 €                        (80 € - 91 €)
Ballmertshofen        70 € - 75 €                (58 € - 75 €)
Demmingen                75 €                        (58 €)
Dunstelkingen        70 € - 75 €                (58 €)
Eglingen                70 €                        (58 €)
Frickingen                70 € - 75 €                (58 € - 75 €)
Trugenhofen                60 €                        (58 €)


2) gemischte Bauflächen
Dischingen                50 € - 90 €                (90 €)
Ballmertshofen        60 €                        (58 €)
Demmingen                60 €                        (58 €)
Dunstelkingen        50 € - 60 €                (58 €)
Eglingen                50 € - 60 €                (58 €)
Frickingen                60 €                        (58 €)
Trugenhofen                60 €                        (58 €)


3) gewerbliche Flächen
Dischingen                35 € - 70 €                (36 €)
Eglingen                40 €                        (40 €)
Übrige Teilorte        35 €                        (30 €)


4) Landwirtschaftliche Flächen




                       Ackerland   (2018)                        Grünland (2018)

Dischingen                3,50 €   (3,00 €)                        2,40 €   (2,00 €)
Ballmertshofen        4,00 €   (3,00 €)                        2,40 €   (2,00 €)
Demmingen                3,50 €   (3,00 €)                        2,40 €   (2,00 €)
Dunstelkingen        4,00 €   (3,50 €)                        2,40 €   (2,00 €)
Eglingen                4,00 €   (4,00 €)                        2,40 €   (2,00 €)
Frickingen                3,50 €   (3,00 €)                        2,40 €   (2,00 €)
Trugenhofen                4,00 €   (3,00 €)                        2,40 €   (2,00 €)


5) Wald (ohne Aufwuchs)
Gesamtgemeinde        1,00 €   (1,00 €)


6) Bodenrichtwerte für sonstige Flächen
Gesamtgemeinde        Garten        5,50 €   (5,00 €)
                       Krautgärten        4,50 €   (5,00 €)

Bei den Gartengrundstücken handelt es sich um eingezäunte Grundstücke, oft mit Gartenhaus oder Gerätehütte.

7) Bewertung der bisherigen Arbeit des Gutachterausschusses bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte:
Nach Festlegung der Bodenrichtwerte hat die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses und der Vertreter des Finanzamtes die Arbeit des Gutachterausschuss der Gemeinde Dischingen bei der Festlegung der Bodenrichtwerte positiv bewertet: Die Bodenrichtwerte haben in der Vergangenheit im Großen und Ganzen das Preisniveau widergespiegelt, das sich bei Auswertung der Kaufverträge ergeben hat.

Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt im nächsten Nachrichtenblatt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt den Beschluss des gemeinsamen Gutachterausschusses zustimmend zur Kenntnis.

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8. Vergabe Lieferung elektrischer Energie 2022 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Strombelieferung von Gemeinde, Eigenbetrieb Wasserversorgung Dischingen und Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen erfolgt durch die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG im Rahmen des Strombelieferungsvertrags. Die Vertragslaufzeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2021 wurde zum Jahresende 2021 von der EnBW ODR gekündigt. Es ist ein neuer Vertrag abzuschließen, da ansonsten die Belieferung im Rahmen des (teuren) Grundtarifs erfolgt.

Es werden 86 Tarif-Abnahmestellen mit rund 553.349 kWh/a mit Strom versorgt:
- 362.106 kWh Anlage ohne Leistungsmessung (z.B. Rathaus Dischingen) und 
-  70.907 kWh Anlagen Elektrowärme (Zweitarifanlagen z.B. Hebewerk Kläranlage)
- 120.336 kWh Straßenbeleuchtung 
   (23 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen mit über 743 Leuchten)

Es wird nur ein Energiepreis für kWh und Monatsgrundpreis angeboten. Die Netznutzungsentgelte werden nicht mehr kalkuliert und angeboten, da diese nicht ohne Risiko kalkulierbar sind und der Versorger mit Sicherheit einen Sicherheitsaufschlag einkalkulieren würde. Der aktuelle Vertrag hat das noch beinhaltet. Andererseits trägt aber jeder Verbraucher das Risiko, dass sich Abgaben in Zukunft ändern (z.B. Mehrwertsteuer).
Diese Änderung der Vertragsgestaltung ist nicht so gravierend. Was die Gemeinde Dischingen zu spüren bekommt, ist die rasante Steigerung von Energiepreis und Netznutzungsentgelten im Vergleich zur Vergabe Ende 2017. 
Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen obliegt dem Gemeinderat der Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Wert von über 50.000 Euro.
Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich u.a. aus § 31 Gemeindehaushalts-verordnung (GemHVO) und der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe ab einem Schwellenwert von über 214.000 Euro netto (ab 01.01.2020) bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Der Auftragswert liegt über dem EU-Schwellenwert.

Grundsätzlich könnte eine rechtssichere Vergabe über die Bündelausschreibung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH erfolgen. Die Frist für die Beauftragung der 21. Bündelausschreibung Strom 2023-2025 endet am 15.12.2021 (!). Die Vorlaufzeit ist sehr lang und allein die Ausschreibung kostet auch Geld (z.B. schon rund 1.600 Euro bei der Teilnahme 2006). Diverse Internetanfragen haben in der Vergangenheit für die Anlagenstruktur der Gemeinde zu einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis geführt (kein Angebot bei mehreren Anbietern!). Der relativ einfache Wechsel für einen Privathaushalt ist hiermit nicht zu vergleichen.
In der Vergangenheit wurde u.a. nicht mehr an der Bündelausschreibung teilgenommen, wegen langem Vorlauf mit jahrelanger vorheriger Planung, Ausschreibungskosten und da der von der Gemeinde erzielte Strompreis befriedigend und in ähnlicher Höhe wie bei der zeitglichen Bündelausschreibung lag.
Ein Wechsel des Stromlieferanten ist vergaberechtlich unbeachtlich, hatte aber in der Finanzverwaltung bei 86 Abnahmestellen 2006 und in den Folgejahren immensen Buchungsaufwand nach sich gezogen.
Als Kompromiss soll daher auch wieder wie in den letzten Jahren lokal ausgeschrieben und vergeben werden. Die Energiepreise sind Tagespreise und werden zum Sitzungstag von zwei potentiellen, regionalen Anbietern angefragt.

Preisvergleich
EnBW ODR
EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG
Anbieter 2
Jahr
2018 - 2021 (besteh. Vertrag)
2022 - 2025 Angebot
2022 - 2025 Angebot
Arbeitspreis Energie pro kWh
Einheitspreis 
(nicht getrennt)
0,09435 €/kWh 
0,10261 €/kWh
Arbeitspreis Energie gesamt netto (553.349 kWh)
Einheitspreis 
(nicht getrennt)
52.207,60 €/a-
56.782,73 €/a
Bruttostromentgelt pro Jahr (all in)
135.298,98 €/a
168.653,05 Euro/a
173.228,18 €/a
Auftragswert
= Bruttostromentgelt x Vertragslaufzeit in Jahren
674.612,20 Euro

Vergabevorschlag
-

Der Vertrag wird wieder mit fester Vertragslaufzeit von diesmal 4 Jahren abgeschlossen. Die Verlängerungsoption ist jeweils 1 Jahr, falls keine Kündigung erfolgt. Der Vertrag läuft längstens 5 Jahre. 
Die Vertragslaufzeit bietet einen ausgewogenen Kompromiss hinsichtlich Preissicherheit und Verwaltungsökonomie. Wie die Energiepreise sich entwickeln, kann nicht vorausgesagt werden. Hinsichtlich der Herausforderungen in der Energieversorgung mit Wegfall der Kernkraftwerke, Umbau des Stromnetzes etc. kann wohl nicht auf eine Entspannung bei den Energiepreisen gehofft werden.

Beschlussempfehlung

Bei Vergabe des Stromlieferungsvertrags für die Gemeinde Dischingen, den Eigenbetrieb Wasserversorgung Dischingen und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen wird beim Auftrag das wirtschaftlichste Angebot berücksichtigt. 
Der Stromlieferungsvertrag wird für die Vertragslaufzeit 2022 bis 2025 mit 1-jähriger Verlängerungsmöglichkeit abgeschlossen. 
Der Zuschlag ergeht an die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG die Stromversorgung für eine Abnahme von rund 553.349 kWh/a zum Durchschnittspreis von 0,09435 Euro/kWh = 52.207,60 € netto reiner Energiepreis (zuzüglich weiterer gesetzlicher Umlagen, Entgelte und Steuern) zu leisten.

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9. Bebauung der Flächen "An der Halde/Mühlbergstraße" in Dischingen; Vergabe der Abbruchsarbeiten für den Lager- und Maschinenschuppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 9

Sachverhalt

Im Frühjahr 2022 soll mit den Erschließungsarbeiten für die zukünftigen Baugebiete “An der Halde/Mühlbergstraße“ und “Eisbühl/Zwinkelweg“ begonnen werden. Die Terminplanung bezüglich Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Arbeiten hierfür ist in der Anlage beigefügt.

Bevor mit den Erschließungsarbeiten für das Baugebiet “An der Halde/Mühlbergstraße“ begonnen werden kann, muss der sich darauf befindliche Lager- und Maschinenschuppen abgebrochen werden.

In Form der “Beschränkten Ausschreibung“ wurden 6 Firmen aufgefordert ein Angebot für die Abbrucharbeiten abzugeben. Die Angebotsunterlagen wurden durch das Ingenieurbüro Kolb in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung erstellt.

Zur Angebotseröffnung (Submission) am Freitag, 08. Oktober 2021 gaben von den sechs aufgeforderten Firmen zwei Firmen rechtzeitig ein gültiges Angebot ab. 

Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Wertung der Angebote nach § 16 Absatz 1 ergab, dass keiner der anbietenden Firmen auszuschließen ist.

Die rechnerische und technische Wertung ergab keine Beanstandungen. Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt

Nachlässe, Nebenangebote

Keine Firma hat auf ihr Angebot einen Nachlass ohne Bedingungen gewährt.
Keine der Firmen hat ein Nebenangebot eingereicht.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen und ergeben somit folgende Bieterrangfolge:


Abbrucharbeiten Lager- und Maschinenschuppen:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Bühler                                                48.256,88 €  (100,0 %)

Rainau-Dalkingen                                                


2. Platz                                                58.684,85 €   (121,6 %)
                                                       


Kostengegenüberstellung:

Durch das Ingenieurbüro Kolb wurde für die ausgeschriebenen Maßnahmen eine Kostenberechnung erstellt. Dabei kommt es zu dem nachstehenden Ergebnis:

Kostenberechnung brutto                      Ausschreibungsergebnis brutto

57.863,75 €                                        48.256,88 €  

Ergibt eine positive Differenz von 9.606,87 €. Die Kostenberechnung liegt somit ca. 19,9 % über dem Ausschreibungsergebnis.

Die notwendigen Haushaltsmittel zur Durchführung der Abbrucharbeiten sind im Haushaltsplan der Gemeinde Dischingen enthalten.

Die Firma Bühler ist als leistungsfähiges und gutes Abbruchunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit in Dischingen erfolgreich gearbeitet.

Die Abbrucharbeiten sind ab Dezember 2021 vorgesehen und müssen vor Beginn der Erschließungsarbeiten im März 2022 abgeschlossen sein.

Beschlussempfehlung

Die Abbrucharbeiten für den Lager- und Maschinenschuppen werden an die Firma Bühler aus Rainau-Dalkingen, mit der Angebotssumme von brutto 48.256,88 €, vergeben.

Dokumente
Download 211005-Terminplanung Gemeinde Baugebiet An der Halde - Mühlbergstraße.pdf
Download 211005-Terminplanung Gemeinde BG Eisbühl-Zwinkelweg.pdf
Download P1060327.pdf

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10. Sachstandsbericht zu den Landschaftspflegemaßnahmen und Vergabe der Erst- und Nachpflege der Beweidungsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 10

Sachverhalt

Entlang der Fleinheimer Straße wird nun mit der Umsetzung des Grünflächenkonzeptes begonnen. Dabei werden Baumpflanzungen sowie Staudenpflanzungen vorgenommen. Die Pflege der Pflanzungen ist dabei extensiv (geringerer Pflegeaufwand), anders als bei herkömmlichen Bodendeckerpflanzungen. Die Bauhofmitarbeiter erhalten durch die Firma Zeeb eine Schulung hinsichtlich der Pflege. Diese Umstellung bedeutet für Alle ein Umdenken, denn auch während der Anwuchsphase und auch bei Trockenheit müssen die Pflanzen gegossen werden. 

Für die Landschaftspflege hat die Gemeinde für das Jahr 2021 wieder verschiedene Pflegemaßnahmen zur Förderung beantragt, die auch bewilligt wurden. Bei einem Fördersatz von 70% ergibt sich bei Ausgaben von 27.682 Euro eine Förderung in Höhe von 19.378 Euro. 

Umgesetzt wurden Maßnahmen zum Amphibienschutz – Aufstellung von Zäunen und das Ablesen und sichere Verbringen der aufgefundenen Tiere sowie die Bekämpfung von Neophyten, wie Riesenbärenklau und Kugeldistel. 
Umfangreiche Erst- und Nachpflegemaßnahmen mit einer Gesamtfläche von 9,8 ha wurden / werden in den Beweidungsgebieten Erzberg, Reisbuck, Eisbühl, Zwischen den Bergen und Michaelsberg in Dischingen, Triebweg Geißhalde und Schneckenberg in Iggenhausen, Mühlberg und Prinzenmühle in Dunstelkingen sowie Am Hungerberg in Trugenhofen durchgeführt. 

Die Arbeiten werden jedes Jahr beschränkt ausgeschrieben und geeignete Fachfirmen zur Abgabe des Angebotes angefragt. 
Dabei wurde die Anfrage auf 2 Lose aufgeteilt. 

Das LOS 1 umfasst klassische Erst- und Nachpflegearbeiten. Dies beinhaltet das Freistellen von Verbuschung und Gestrüpp.

Das LOS 2 besteht überwiegend aus der teilweisen Entfernung von Bäumen und Gestrüpp. Dabei ist insbesondere die Fläche „Erzberg“ zu bearbeiten. Bäume die erhalten bleiben sollen, wurden von Revierförsterin Beatrix Diedering entsprechend gekennzeichnet.

Die Gemeinde engagiert sich intensiv für die Pflege und die Optimierung der Beweidungsbedingungen. Im Ergebnis kann gesagt werden, dass sich die Flächen bereits in einem besseren Pflegezustand befinden als vor einigen Jahren. Dies soll auch im nächsten Jahr optimiert und ausgebaut werden. Deshalb werden in den Haushalt 2022 Mittel in entsprechender Höhe für Pflegemaßnahmen eingestellt und zur Förderung (Fördersatz 70%) beantragt. Insbesondere die Flächen in Trugenhofen sollen vollständig gepflegt und weidetauglich gemacht werden.

Mit den Arbeiten soll sofort nach Auftragserteilung begonnen werden. Der Schlussverwendungsnachweis ist bis spätestens 07.12.2021 dem Landratsamt Heidenheim vorzulegen. 

Es wurden geeignete Firmen angefragt. Eine Firma hat jedoch mangels Kapazitäten abgelehnt. 

Nach fachlicher und rechnerischer Prüfung hat die Firma Sing aus Herbrechtingen-Eselsburg das wirtschaftlichste Angebot mit einer Pflegefläche von 98.296 m² zu 25.000 Euro brutto vorgelegt. 

Beschlussempfehlung

Die angefragten Pflegeleistungen werden an die Firma Sing aus Herbrechtingen-Eselsburg zum Angebotspreis von 25.000 Euro brutto vergeben. 

Dokumente
Download Grünflächenkonzept_Aktueller Stand_10_2021.pdf
Download Landschaftspflege_Auschreibungstabelle_2021.pdf
Download Landschaftspflegemaßnahmen_2021_Dischingen_Vergabevorschlag (003).pdf

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11. Steuerungstechnik für die Heizanlage in der Egauhalle; Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 11

Sachverhalt

An der Hackschnitzelheizung/Fernwärmenetz sind aufgrund eines Blitzeinschlages im Sportheim beim sehr starken Gewitter in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2021 umfangreiche Reparatur- und Austauscharbeiten an der vorhandenen BUDERUS Regelungsanlage notwendig.

Die Fa. Aufheimer hat die Gemeinde im September darauf hingewiesen, dass die Reparatur sehr dringend ist, da der Spitzenlast-Gasheizkessel im jetzigen Zustand der Anlage nicht betrieben werden kann bzw. auch aus Sicherheitsgründen nicht betrieben werden darf. Sollte die Hackschnitzelkesselanlage - z.B. wegen einer Störung - ausfallen, wären alle angeschlossenen Gebäude kalt. Deshalb ist eine schnelle Entscheidung notwendig.

Die Verwaltung hat somit wegen der anstehenden Kälteperiode die Fa. Aufheimer mit der Reparatur der Regelungsanlage zum Preis von 19.270,98 Euro beauftragt und den Schaden bei der WGV-Gebäudeversicherung zur Regulierung angemeldet.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

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12. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 12
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12.1. Baugesuch Neubau Parkplätze - veränderte Ausführung, Zwinkelweg 2, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 12.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau Parkplätze – veränderte Ausführung

Baugrundstück: 
Flurstück Nr. 987/3, 987/4 und 987/5, Zwinkelweg 2, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Gegenüber der ursprünglichen Planung ändert sich auf der geplanten Grundstücksfläche die Parkplatzgestaltung insofern, dass durch eine Neugestaltung die anstatt vormals geplanten 80 Stellplätze nun auf  insgesamt 130 Stellplätze erhöht werden können. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau Parkplätze – veränderte Ausführung“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Zwinkelweg 2, Dischingen.pdf

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12.2. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses in Holzblockbauweise mit einer Veranda und einer Garage, Schulweg 10, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 12.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses in Holzblockbauweise mit einer Veranda und eine Garage

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 590/8, Schulweg 21, Demmingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das 1-geschossige, nicht unterkellerte Wohnhaus erhält die Außenmaße von insgesamt ca. 12,40 m x ca. 12,85 m. Im Erdgeschoss ist an der süd-östlichen Gebäudeecke eine Terrasse auf einer Länge von ca. 9,00 m im Süden, einer Länge von ca. 10,40 m im Osten, sowie einer Tiefe von ca. 3,00 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 25°, eine Traufhöhe ab OK EFH von ca. 4,00 m bzw. ca. 5,00 m, sowie eine Firsthöhe von ca. 7,00 m. An der süd-westlichen Gebäudeecke ist auf der Südseite eine Flachdachgarage mit den Außenmaßen von 7,00 m x 7,00 m vorgesehen. Die Garagenhöhe beträgt ab deren OK RFB ca. 2,65 m.   

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen. 

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses in Holzblockbauweise mit einer Veranda und eine Garage“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan Schulweg 10, Demmingen.pdf

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12.3. Baugesuch Nutzungsänderung: Einbau von Wohnungen anstelle einer Gaststätte, Marktplatz 12, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 12.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Nutzungsänderung: Einbau von Wohnungen anstelle einer Gaststätte

Baugrundstück: 
Flurstück Nr. 71, Marktplatz 12, Dischingen 

Befreiungen / Abweichungen:
keine

Objektbeschreibung:
Das ehemalige Wohn- und Gaststättengebäude mit den Außenmaßen von ca. 22,00 m x ca. 13,50 m soll durch Umbaumaßnahmen für Wohnungen als reines Wohnhaus genutzt werden. Im 1. Obergeschoss soll auf der West- und Südseite jeweils ein Balkon angebracht werden. Im Dachgeschoss sind im Osten 2 neue Dachgauben von 3,50 m bzw. 4,30 m Länge vorgesehen und im Westen 2 neue Dachgauben von 2,00 m bzw. 2,30 m geplant. Im Hofraum werden 5 Stellplätze ausgewiesen. 

Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 25.01.2021 bereits eine grobe Vorplanung über dieses Bauvorhaben vorgestellt. Dem Vorhaben wurde nach Beschluss mit der Einschränkung zugestimmt, dass bei den Dachgauben auf die Gestaltung geachtet und auf der Ostseite ein gewisser Abstand zur Traufe eingehalten wird. Ein Erhalt der bestehenden Eingangstreppe auf der Ostseite wurde nicht zwingend gefordert. 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Gauben auf der Ostseite in einer vertretbaren Größe vorgesehen und einen gestalterisch ausreichenden Abstand zur Traufe haben und somit diesem Vorhaben zugestimmt werden kann.


Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung: Einbau von Wohnungen anstelle einer Gaststätte“ wird erteilt.

Dokumente
Download Ansichten Marktplatz 12, Dischingen.pdf
Download Lageplan Marktplatz 12, Dischingen.pdf

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12.4. Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren, Abbruch Lager- und Maschingenschuppen, An der Halde 13, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 12.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Kenntnisgabeverfahren – Abbruch Lager- und Maschinenschuppen

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 205, An der Halde 13, Dischingen

Befreiungen / Abweichungen:
Keine

Objektbeschreibung:
Der Lager- und Maschinenschuppen mit den Außenmaßen von ca. 23,50 m x 21,00 m soll für die Erschließung des zukünftigen Baugebietes „An der Halde / Mühlbergstraße“ abgebrochen und entfernt werden. Der Bruttorauminhalt beträgt ca. 3100 m³.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Abbruch Lager- und Maschinenschuppen“ wird erteilt.

Dokumente
Download Lageplan, An der Halde 13, Dischingen.pdf

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13. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss am 20.09.2021, dass für das Bürgeramt eine Sachbearbeitungsstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 75 % bis 100 % ausgeschrieben wird, nachdem dort eine Mitarbeiterin zu einem anderen Arbeitgeber wechseln wird.

Nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters im Ortsbauamt beschloss der Gemeinderat, dass der Beschäftigungsumfang einer Mitarbeiterin ab 01.10.2021 von 19,5 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden erhöht wird. Sie ist künftig für den Verwaltungsbereich zuständig und der Ortsbaumeister wie bisher für den technischen Bereich.
Weiter wird für das Ortsbauamt eine 50%-Stelle als Verwaltungsfachangestellte/r oder als Beamtenstelle im mittleren Dienst ausgeschrieben.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme.

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14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 14
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14.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 14.1

Sachverhalt

Termine:

22.11.2021, 18.00 Uhr         Gemeinderatssitzung
23.11.2021, 18.00 Uhr         Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld
20.12.2021, 18.00 Uhr         Gemeinderatssitzung
05.01.2022, 13.30 Uhr        Klausurtagung Gemeinderat
24.01.2022, 18.00 Uhr         Gemeinderatssitzung

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme.

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14.2. Bekanntgabe Zuwendungsbescheide Modernisierung Ländlicher Feldwege 2021/2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 14.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Dischingen stellte im Juni 2021 zwei Zuschussanträge beim Förderprogramm „Modernisierung Ländlicher Wege“ des Landes Baden-Württemberg.

Nach Berücksichtigung der Gemeinde konnten am 06.10.2021 beim Landtag in Stuttgart dem stellvertretenden Bürgermeister Anton Scherer durch Herrn Minister Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beide Bewilligungsbescheide übergeben werden. 

Die Zuwendungen stellen sich für die Gemeinde Dischingen finanziell wie folgt dar:

Antrag 3:

Kosten

Reine Baukosten (ohne MwSt.):                                250.624,52 €
Mehrwertsteuer:                                                  52.380,52 €
andere enthaltene nicht förderfähige Kosten:                  25.062,45 €
Gesamtkosten lt. Kostenanschlag:                        328.067,47 €

Zuwendungsfähige Ausgaben:                                250.624,50 €

Finanzierung

Eigenmittel:                                                        228.067,47 €
Beantragte Zuwendung:                40 %                        100.000,00 € (Höchstförderung)
                                                                       

Kontrollsumme Finanzierung:                                328.067,47 €

Hierbei sollen folgende Wege saniert werden:

  • Demmingen Süd am Ortsrand, hier in Verlängerung Kienleweg sowie dem Verbindungsweg von Kapellengäßle zur Verlängerung Kienleweg

  • Osterhofen Süd am Ortsrand, hier ein Teilstück vom Reuteweg entlang der Fischweiher


Antrag 4:

Kosten

Reine Baukosten (ohne MwSt.):                                250.944,75 €
Mehrwertsteuer:                                                  52.447,45 €
andere enthaltene nicht förderfähige Kosten:                  25.094,48 €
Gesamtkosten lt. Kostenanschlag:                        328.486,68 €

Zuwendungsfähige Ausgaben:                                250.944,75 €

Finanzierung

Eigenmittel:                                                        228.486,68 €
Beantragte Zuwendung:                40 %                        100.000,00 € (Höchstförderung)
                                                                       

Kontrollsumme Finanzierung:                                328.486,68 €

Hierbei sollen folgende Wege saniert werden:

  • Dischingen Süd ab Ortsrand, hier Teilstücke von dem Zöschinger Weg

  • Dunstelkingen Süd am Ortsrand, hier Teilstück von Verbindungsweg ab Kreisstraße K 3004 zur Mühlstraße

  • Wagenhofen Nord ab Ortsrand, hier Teilstück von Verbindungsweg zur Kreisstraße K 3001


Die beiden Maßnahmen müssen bis spätestens Dezember 2023 abgerechnet werden. Mit der Durchführung soll ab 2022 begonnen werden. Die zur Durchführung notwendigen Haushaltsmittel werden entsprechend eingestellt.

Beschlussempfehlung

Dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Dokumente
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14.3. Bekanntgabe Sachstand Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 14.3

Sachverhalt

Die Gemeinde Dischingen beantragte am 21.01.2020 beim Bund eine Zuwendung zur Förderung des Betreibermodells Breitband für die „Weißen Flecken“ in der Gesamtgemeinde Dischingen. Mit Bescheid vom 02.03.2020 wurde der Gemeinde Dischingen eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 2.242.380,00 Euro bewilligt. 
Dies ist eine Anteilsfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50 % bei geschätzten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 4.484.761,00 Euro.
In den Nebenbestimmungen dieses Bescheides ist geregelt, dass der Baubeginn spätestens 18 Monate nach Bekanntgabe des Bescheides zu gewährleisten ist, somit am 02.09.2021. Nachdem dieses Datum zu verstreichen drohte, hat die Gemeindeverwaltung rechtzeitig Fristverlängerung beantragt. Da erst mit Erhalt des Kofinanzierungsbescheids die Gesamtfinanzierung als gesichert angesehen werden konnte, wurde die Frist um 18 Monate ab Bekanntgabe des Kofinanzierungsbescheids des Landes (13.11.2020) verlängert um sechs Monate bis zum 13.05.2022 verlängert. 


Am 27.03.2020 stellte die Gemeindeverwaltung beim Land Baden-Württemberg einen Antrag auf Mitfinanzierung der Förderung des FTTB-Ausbaus mit Erschließung der weißen Flecken inkl. Gewerbegebiet und Egauschule. Statt einer Übergaberunde im Innenministerium nahm Bürgermeister Alfons Jakl am 13.11.2020 aufgrund der Corona-Maßnahmen an einer Videokonferenz teil mit Herrn Minister Thomas Strobel. Im Zuge dessen wurde der Gemeinde Dischingen lt. Pressemitteilung eine Förderung in Höhe von 1.793.904,40 Euro zugesagt. Dies entspricht einer Förderquote von 40 %. 
Die Gesamtförderung der zuwendungsfähigen Kosten beträgt somit 90 %
Die Gemeinde hat Eigenmittel zu erbringen in Höhe von 448.476,60 Euro.

Durch die Zusagen von Bund und Land ist die Finanzierung gesichert. Als nächsten Schritt folgt nun die Ausschreibung der Planungsleistungen. Diese müssen aufgrund der zu erwartenden Höhe der Planungskosten EU-weit ausgeschrieben werden. Um Synergieeffekte zu nutzen, soll die Ausschreibung in zwei Losen erfolgen in Verbindung mit der Gemeinde Sontheim. 
Für die Durchführung der Ausschreibung der Planungsleistungen wurde die Gemeinschaft Iuscomm Rechtsanwälte, Stuttgart (rechtlicher Teil) und das Büro Breitbandberatung BW, Frankenthal (techn. Begleitung) beauftragt. Beide Fachbüros haben schon mehrere Ausschreibungen im Bereich Breitband im Landkreis Heidenheim betreut.

Die Materialien zum Teilnahmewettbewerb der Ausschreibung Planungsleistung Gemeinden Dischingen und Sontheim an der Brenz, hier als Gesamtpaket aus rechtlicher und technisch-wirtschaftlicher Sicht, wurden inzwischen erstellt. Folgende Unterlagen wurden der Gemeindeverwaltung zur Prüfung vorgelegt:
- Vergabevermerk I, ergänzt um technisch-wirtschaftliche Angaben
- Vergabevermerk II, ergänzt um technisch-wirtschaftliche Angaben
- Aufforderung zur Bewerbung, ergänzt um technisch-wirtschaftliche Angaben
- Anlage Bewerbung, ergänzt um technisch-wirtschaftliche Angaben
- Auftragswertermittlung
- Begründung zur Losbildung
- Anlage Aufgabenverzeichnis
- Anlage Zuschlagskriterien nebst Erläuterungen

Derzeit sind die Fachbüros noch mit dem Projektträger atene KOM in Abstimmung bzgl. der angedachten Losbildung. Von der grundsätzlich zu erfolgenden Losbildung in Teil- bzw. Fachlose z.B. für Tiefbauarbeiten, LW-Leitungen und Technikstandorte soll abgewichen werden. Statt dessen soll eine Losbildung für alle auszuschreibenden Aufgaben für das komplette Gemeindegebiet erfolgen. Die Bestätigung des Projektträgers atene KOM steht derzeit noch aus.

Weiterhin wurde die Auftragswertermittlung bzgl. Los 1 Dischingen um die zusätzliche Erschließung des Schlosses Duttenstein ergänzt, ist somit abweichend zur Grobkostenschätzung der Fa. GEO DATA. 

Die Unterlagen sollen am 20.10.2021 im Rahmen einer Videokonferenz gemeinsam mit der Gemeinde Sontheim erörtert werden.

Sobald die positive Bestätigung des Projektträgers atene KOM eingeht, können die Unterlagen im Portal www.deutsche-evergabe.de veröffentlicht werden. Damit ist voraussichtlich ab KW 43 (nach dem 25.10.2021) zu rechnen.
Nach Zuschlagserteilung und Vorlage der Planung kann die Ausschreibung der Bauleistungen sowie im Anschluss deren Vergabe erfolgen.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme.

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14.4. Bekanntgabe Vergabe Winterdienstgerät für Eglingen/Osterhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 14.4

Sachverhalt

Wegen der Neuorganisation des Winterdienstes in Eglingen/Osterhofen wird für den von der Gemeinde Dischingen beauftragten Landwirt ein neuer Salzstreuer benötigt. Im Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Dischingen sind 10.000 € für Anschaffungen bezüglich Winterdienst eingestellt. 

Bezugnehmend auf die Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen wurde nach § 9 Abs. 2.1 und Abs. 2.2 durch BM Alfons Jakl der Auftrag für die Lieferung und Montage eines neuen Salzstreuers in Höhe von brutto 14.518,00 € und somit einer überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von 4.518,00 € an die Firma Wilhelm Mayer aus Neu-Ulm vergeben.

Beschlussempfehlung

Dem Gemeinderat zur Kenntnis.

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14.5. Bekanntgabe Sachstand VHS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 14.5

Sachverhalt

Der bisherige Leiter der Volkshochschule (VHS) Dischingen, Harald Scherbaum, wurde auf eigenen Wunsch vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.07.2021 nach über 25 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit feierlich verabschiedet. Er hat sich jedoch bereit erklärt, notwendige Aufgaben bis zur endgültigen Klärung der Nachfolge zu übernehmen. 

Die Gemeindeverwaltung hat versucht, eine geeignete Person für die zukünftige Leitung der Volkshochschule Dischingen zu finden. Auch haben mehrfach vorbereitende Gespräche mit der Gemeindeverwaltung Nattheim stattgefunden im Hinblick auf eine weitere Kooperation. Seit dem zweiten Semester 2020 erscheint ein gemeinsames Programm der beiden VHS. Zu klären ist im Hinblick auf eine weitere Förderung durch den Volkshochschulverband das Angebot in verschiedenen Sparten, den Personaleinsatz, die Anmelde- und die Abrechungsmodalitäten sowie der Einsatz von EDV-Programmen mit entsprechenden Schnittstellen. 

Eine Mitarbeiterin des Hauptamtes hat sich bereit erklärt, einige Tätigkeiten im Bereich VHS zu übernehmen. Die konkrete Ausgestaltung des Beschäftigungsumfangs muss noch abgeklärt werden.   

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme.

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 15
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16. Antrag von Herrn Ortsvorsteher Gerhard Baum auf Entlassung aus dem Ehrenamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.10.2021 ö 16

Sachverhalt

Ein Bürger kann gemäß § 16 Gemeindeordnung (GemO) eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn dieser zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder dem Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat bzw. mehr als 62 Jahre alt ist. Beim Amt des Ortsvorstehers handelt es sich um ein solches Ehrenamt.

Herr Gerhard Baum bittet darum, aus seinem Amt als Ortsvorsteher von Frickingen entlassen zu werden. Gleichzeitig bat er den Ortschaftsrat Frickingen gem. § 16 Abs. 2 in V. m. Abs. 1 GemO, ihn am 18.10.2021 aus dem Ortschaftsrat zu verabschieden. Dies hat er am 24.09.2021 im Ortschaftsrat Frickingen bekannt gegeben.

Ortsvorsteher Gerhard Baum wurde am 22.10.1989 zum ersten Mal in den Ortschaftsrat von Frickingen gewählt und wurde am 12.06.1994, 24.10.1999, 13.06.2004, 07.06.2009, 25.05.2014 und 26.05.2019 durch Wiederwahl in seinem Amt bestätigt. 
Nächste Ersatzperson für den Ortsteil Frickingen ist Markus Bayer.


Bereits am 01.03.1989 wurde er zum Ortsvorsteher von Frickingen gewählt und hat dieses Amt seit diesem Zeitpunkt ununterbrochen inne (Wiederwahlen: 27.11.1989, 06.09.1994, 15.12.1999, 20.09.2004, 29.07.2009, 31.07.2014 und 18.07.2019). 

Gerhard Baum ist seit 32 Jahren ehrenamtlich tätig; deshalb liegt in seinem Fall ein wichtiger Grund im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vor. Er kann somit als Ortsvorsteher ausscheiden. 

Beschlussempfehlung

Aufgrund des Wunsches von Herrn Gerhard Baum anerkennt der Gemeinderat den für seine Entlassung wichtigen Grund und entlässt ihn zum 31.10.2021 aus seinem Ehrenamt als Ortsvorsteher von Frickingen.

Der Ortschaftsrat Frickingen wird gebeten, für die Gemeinderatssitzung sowohl einen Vorschlag für die Neuwahl des/der Ortsvorstehers/in Frickingen und ggfs. für die Stellvertretung zu unterbreiten.

Datenstand vom 21.10.2021 16:32 Uhr