Datum: 28.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Vorstellung des Energiekonzeptes für den Rathausneubau
3 Vorstellung des Projekts "Seecamping Härtsfeld"
4 Bebauungsplan "Eisbühl/Zwinkelweg" in Dischingen und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; a) Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie Satzungsbeschluss; b) Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Feststellungsbeschluss;
5 Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Am alten Bahnweg 8, Dischingen
6.2 Baugesuch Abbruch best. Scheuer, Wiederaufbau Scheuer mit Garagen, Sperrbergstraße 11, Ballmertshofen
6.3 Baugesuch Tektur zum Neubau einer Halle bei der Biogasanlage, Flst. Nr. 315 und 316, Katzenstein
6.4 Baugesuch Tektur - Anbau einer Futterlagerhalle, Futtersilos, befestigte Fläche mit Stützwand, Katzenstein
7 Bekanntgaben
7.1 Zuwendungsbescheid technische Optimierung RÜBs
7.2 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

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1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekannt:

1.1 Schulsozialarbeit; Erhöhung des Beschäftigungsumfangs
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hat die Schulleitung der Egauschule die Erhöhung des Beschäftigungsumfangs der Schulsozialarbeiterin beantragt. Der Gemeinderat beschloss am 31.05.2021 einstimmig, dass der Beschäftigungsumfang der Schulsozialarbeiterin Frau Bianca Sträßle ab 01.09.2021 um 10% von 50% auf 60% der regelmäßigen Arbeitszeit erhöht wird.

1.2 Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen
Während des corona-bedingten Lockdowns waren die Kindertageseinrichtungen in der Gesamtgemeinde mit Ausnahme der Notbetreuung geschlossen. Unabhängig davon wurden die fälligen Elternbeiträge der Einrichtungen in Ballmertshofen und Frickingen weiter eingezogen. Obwohl die Entscheidung über die erforderliche Kostenerstattung durch das Land noch aussteht, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung auf die Erhebung der Elternbeiträge im Monat Mai 2021 verzichtet und sie für den Monat Mai zurück erstattet. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird die Gemeindeverwaltung deshalb den Einzug der Elternbeiträge für den Monat Juli 2021 aussetzen.
Den Katholischen Kirchengemeinden wird empfohlen, ebenfalls auf die Erhebung der Elternbeiträge im Monat Mai 2021 zu verzichten und als Kompensation dafür den Einzug für den Monat Juni 2021 auszusetzen.
Der Verzicht gilt nicht in den Fällen, in denen im Schließzeitraum eine Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt ist. Für diese soll –wie in den Zeiten der vorhergehenden Schließungen, unabhängig von Dauer der täglichen Inanspruchnahme – 8 €/Tag berechnet werden.

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2. Vorstellung des Energiekonzeptes für den Rathausneubau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kirsamer von Conplaning GmbH in Ulm, Herrn Veitinger von der GN Bauphysik in Stuttgart sowie Herrn Kayser und Herrn Spang von Kayser Architekten in Aalen begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat am 25.01.2021 der Planung des Rathausneubaus entsprechend den Plänen des Architekturbüros Kayser vom 19.01.2021 sowie den Gesamtkosten nach DIN 276 vom 21.01.2021 zugestimmt hat. Damals wurde allerdings der Wunsch geäußert, dass das Energiekonzept für das neue Gebäude dem Gemeinderat noch separat im Detail vorgestellt wird. 

Inzwischen wurde dieses Energiekonzept von den Fachplanern ausgearbeitet und wird nun an Hand der beigefügten Präsentationen von den Herren erläutert. Diese besteht aus folgenden Unterlagen:

  • Planunterlagen (Kayser Architekten)
  • Projektablaufplan (Kayser Architekten)
  • Technikkonzept (Conplaning GmbH)
  • Bauphysikkonzept (GN Bauphysik)
  • Mehrkosten/Bezuschussung BEG 40 Standard (Kayser Architekten)

Dokumente
Download 2018-K-00X_Rathaus_Dischingen_Kostenvergleich_GEG_BEG40.pdf
Download 2018-PA-001-Projektablaufplan_2021-06-14.pdf
Download 2018-Studie_Rathaus_Dischingen_210608-LR.pdf
Download 210601-884521-136386-1-Vorkonzept.pdf
Download 3648-VOR-CSN-21-06-21_Technik-Konzept.pdf
Download 3648-VOR-hki-21-06-21_Beschreibung-Wirtschaftlichkeit-Technik-Konzept.pdf
Download Baugrund-1.pdf

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3. Vorstellung des Projekts "Seecamping Härtsfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Ralf Eberhardt aus Dischingen und seinen Schwager Herrn Johannes Ganzenmüller aus Auernheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde derzeit das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Härtsfeldsee“ betreibt, um u.a. die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlegung eines Wohnmobilplatzes zu schaffen.

Nun sind die Familien Eberhard aus Dischingen und Ganzenmüller aus Auernheim an die Gemeindeverwaltung mit der Bitte um Befürwortung bzw. Unterstützung ihres Projekts
„Seecamping Härtsfeldsee“ herangetreten. Auf einer Gesamtfläche von ca. 3,3 ha soll demnach ein Campingplatz mit der erforderlichen Infrastruktur entstehen. 

Im Vorfeld wurde das Projekt bei einem Scoping-Termin am 04.05.2021 beim Landratsamt Heidenheim mit allen maßgeblichen Fachbehörden besprochen. Hierbei hat sich gezeigt, dass es bei verschiedenen Punkten noch Klärungsbedarf gibt. Der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz hat darauf hingewiesen, dass die von der Planung betroffenen Grundstücke im Hochwassergefahrenbereich liegen und deshalb besondere Schutzvorkehrungen notwendig sind. U.a. wird die Vorlage eines hydrogeologischen Gutachtens gefordert, aus dem die Strömungsverhältnisse bei einem Hochwasserereignis ersichtlich sind. Der Fachbereich Landwirtschaft hat kritisch angemerkt, dass durch dieses Vorhaben der Landwirtschaft sehr hochwertige Ackerflächen entzogen werden. Seitens des Natur- und Landschaftsschutzes wurden eine artenschutzrechtliche Prüfung und ein Gutachten über die Auswirkungen auf die angrenzenden Schutzgebiete, insbesondere des FFH-Gebiets, gefordert. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Grundstücke im Regionalplan als Flächen für die Erholung ausgewiesen und daher freizuhalten sind. Ob diese Festsetzung mit der Anlegung eines Campingplatzes vereinbar ist, wurde angezweifelt. Diese Frage konnte jedoch inzwischen mit dem Regionalverband positiv geklärt werden. 

Darüber hinaus haben bereits Informationsgespräche mit Vertretern des Vereins für Fischerei und Gewässerschutz sowie dem Investor für die geplanten Wohnmobilstellplätze stattgefunden. Auch die Gemeinderäte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.05.2021 erstmals über dieses Vorhaben informiert, um einen ersten Eindruck über dieses Projekt zu erhalten.

Unstrittig ist, dass die Gemeinde über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und über einen Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Vorhaben schaffen muss.

Die Herren Ralf Eberhardt und Johannes Ganzenmüller stellen das Projekt an Hand der beigefügten Präsentation vor.

Dokumente
Download Seecamping Präsentation Gemeinderat 28.06.2021.pdf

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4. Bebauungsplan "Eisbühl/Zwinkelweg" in Dischingen und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; a) Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie Satzungsbeschluss; b) Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Feststellungsbeschluss;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.03.2021 die Entwürfe gebilligt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lagen die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 22.03.2021 bis 22.04.2021 (jeweils einschließlich) öffentlich aus. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die vorgetragenen Stellungsnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 (Abwägungsliste) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst.
Die relevanten Anregungen/Änderungen sind bereits in der vorliegenden Fassung eingearbeitet. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit kann der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans ohne erneute Entwurfsauslegung als Satzung beschlossen werden.

Das Verfahren wurde gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.
Eine Artenschutzprüfung wurde durchgeführt und liegt bei.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist, nach Beschlussfassung dem Landratsamt Heidenheim zur Genehmigung vorzulegen und wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.

Anschließend erläutert Herr Kolb an Hand der beigefügten Präsentation die anlässlich der Trägeranhörung vorgebrachten Bedenken und Anregungen.

Dokumente
Download 210621_DIS181489-E-BPlan+FNPÄ-Abwägungsliste_vorGRS.pdf
Download 210621_DIS181489-S-BPlan_Begründung_28.06.2021.pdf
Download 210621_DIS181489-S-BPlan_Deckblatt_28.06.2021.pdf
Download 210621_DIS181489-S-BPlan_SchriftlicherTeil_28.06.2021.pdf
Download 210621_DIS181489-S-BPlan_Zeichner.Teil_28.06.2021.pdf
Download 210621_DIS181489-S-FNPÄ_Begründung_28.06.2021.pdf
Download 210621_DIS181489-S-FNPÄ_Zeichner.Teil_28.06.2021.pdf
Download DIS181489-S-BPlan-Satzung_28.06.2021.pdf
Download DIS181489-S-FNPÄ-Feststellung_28.06.2021.pdf
Download Relevanzprüfung_19_072_Eisbühl_Zwinkelweg_2021-06-28.pdf

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5. Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Gemeindetag, Städtetag, die Kirchenleitungen sowie die kirchlichen Fachverbände in regelmäßigen Abständen Empfehlungen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten erarbeiten. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage kann eine solche Empfehlung allerdings nur für das Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen.

Die Träger gewährleisten auch in Zeiten einer solch einschneidenden Pandemie ein bedarfsgerechtes und qualitativ beachtliches Angebot der Kinderbetreuung und zugleich der frühkindlichen Bildung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der jetzigen Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der
Elternbeiträge pauschal um 2,9 Prozent. 

Diese moderate Erhöhung bleibt bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch die Elternhäuser gerecht zu werden. Demnach ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies 
insbesondere deshalb, weil die Kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg grundsätzlich einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anstreben.
Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen: 
  1. Elternbeiträge im Regelkindergarten bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                2021/2022
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                  130 €                  133 € 
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 100 €                 103 € 
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                   67 €                  69 € 
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern**          22 €                  23 €
** Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen

2. Beitragssätze für Kinderkrippen bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                        2021/2022
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                 384 €                         395 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 285 €                         293 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                 193 €                         199 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier                                   76 €                           78 €
und mehr Kindern**

3. Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. 
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 
100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. 
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist. 
4. Sonstige Angebotsformen 

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. 

5. Staffelung der Elternbeiträge 

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet. 

Kindergarten Frickingen

Im Kindergarten Frickingen wurden aufgrund geringer Kinderzahlen zunächst die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert.
Am 22.01.2017 stimmte der Gemeinderat einstimmig auf Wunsch der Eltern einer Erhöhung der Öffnungszeiten von 25 auf 27 Wochenstunden zu. Die Elternbeträge wurden dann in Relation zu den Öffnungszeiten angepasst.
Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. Derzeit würden bei einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden die Elternbeiträge 130, 100, 67 und 22 Euro betragen (abhängig von der Kinderzahl der Familie). Umgerechnet auf die reduzierte Öffnungszeit bedeutet das für Frickingen, dass sie aktuell bei geöffneten 27 Wochenstunden bei 117,00; 90,00; 60,50 und 20,00 Euro liegen.
Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge im Regelkindergarten entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände im Kindergartenjahr 2021/22 ergeben sich  für den Kindergarten Frickingen folgende Beitragssätze:
2021/2022
11 Monate
30 Std/Wo.
10% red.
27 Std/Wo.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
133,00
120,00
199,50
100,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
103,00
93,00
154,50
77,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
69,00
62,00
93,00
46,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
23,00
21,00
31,00
15,50


Weitere Informationen zum Gebührenmaßstab bei den Elternbeiträgen:

Die weiteren Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden, für sie gilt:

Die Kirchengemeinderäte in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen übernehmen in der Regel die Empfehlungen der Spitzenverbände für die Regelgruppen.
Für Kinder unter 3 Jahren wurde ursprünglich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2009 der doppelte Gebührensatz verlangt, da diese rechnerisch zwei Plätze 
belegen. Im Rahmen der Festsetzung der Elternbeiträge für die neue Kindertageseinrichtung haben der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat Dischingen einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Elternbeiträge für die Altersmischung ab 01.09.2013 (im Zuge der neuen Gebührenfestsetzungen zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 auf den 1,5fachen Gebührensatz festgelegt werden sollen.
Der Gemeinderat hat am 06.06.2012 im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde beschlossen, dass für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (wird im Kindergarten Frickingen nicht angeboten) ein Zuschlag von 15 % zum Elternbeitrag der Regelgruppe erhoben wird, da hier ein höherer Personalbedarf gegeben ist. Die Empfehlung der Spitzenverbände sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % vor.
Kinderkrippe

Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.06.2017 bereits für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2018/2019 beschlossen. In Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde wurden am 06.05.2019 die Elternbeiträge für die Einrichtungsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ in der Kinderkrippe „Pusteblume“ in Ballmertshofen festgelegt. Die Katholische Kirchengemeinde hat diese auch in ihrer Einrichtung übernommen.

Am 08.06.2015 hat der Gemeinderat angesichts des hohen Abmangels im Krippenbereich eine langfristige schrittweise Annäherung an die Landesempfehlung beschlossen. Nach Rücksprache mit der Katholischen Kirchengemeinde, Herrn Pfarrer Dr. Horst am 10.06.2021 soll diese im Kindergartenjahr 2021/22 vollumfänglich umgesetzt werden. Aus diesem Grund werden folgende Elternbeiträge für die Krippen Dischingen und Ballmertshofen empfohlen:

Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesricht-satz 2021/22
Beschluss 
2020/21
Empfehlung 
2021/22 
(rd. + 1,3 – + 5,3%)

Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
395,00
376,00
395,00 (rd. +5,05%)
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
293,00
280,00
293,00 (rd. +4,7%)
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
199,00
189,00
199,00 (rd. +5,3%)
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
  78,00
  77,00
  78,00 (rd. +1,3%)

Bei der Ganztagesbetreuung wird wie in den vergangenen Jahren eine wöchentliche Öffnungszeit von 47,5 Stunden zugrunde gelegt. Das bedeutet umgerechnet auf die Ganztageskrippe im Kinderhaus St. Johannes:

Krippenbeitrag
Ganztagesbetreuung
Landesricht-satz
Beschluss 2020/21
Empfehlung 2021/22 
(rd. + 2,95 – + 5,35%)


Euro
Euro

Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
625,50
595,00
625,50 (rd. +5,12%)
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
464,00
442,00
464,00 (rd. +5,0%)
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
315,00
299,00
315,00 (rd. +5,35%)
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
123,50
120,00
123,50 (rd. +2,95%)

Hinweis:
Die Abrechnung der Betriebskosten 2018 (neuere Abrechnungszahlen liegen der Gemeinde derzeit noch nicht vor) der Kindergärten ergab folgende Abmangelbeteiligung durch die Gemeinde Dischingen:


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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 6
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6.1. Baugesuch Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Am alten Bahnweg 8, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 36/7, Am alten Bahnweg 8, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Kalvarienberg“ soll das geplante Garagendach als begrüntes Flachdach ausgeführt werden.
       Begründung:
       Das kleine Grundstück wird eine etwas größere Grünfläche bekommen. 

Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte 2-geschossige Wohnhaus soll als Doppelhaushälfte auf der Ostseite des bestehenden Wohnhauses angebaut werden. Die Außenmaße betragen hier ca. 11,25 m x 6,75 m. Das geplante Satteldach erhält eine Dachneigung von 38°, eine Traufhöhe ab EFH von ca. 6,20 m sowie eine Firsthöhe von ca. 10,80 m. Die Satteldachgaube (3. Giebel) auf der Südseite erhält eine Dachneigung von 15°. An der Nord-Ost-Ecke des Grundstückes soll eine Flachdach-Doppelgarage mit den Außenmaßen von ca. 7,50 m x 6,00 m errichtet werden. Die Gebäudehöhe beträgt ab EFH Garage 3,00 m. Das dazugehörige Flachdach soll begrünt werden.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Am alten Bahnweg 8, Dischingen.pdf

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6.2. Baugesuch Abbruch best. Scheuer, Wiederaufbau Scheuer mit Garagen, Sperrbergstraße 11, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Abbruch best. Scheuer, Wiederaufbau Scheuer mit Garagen

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 58, Sperrbergstraße 11, Ballmertshofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die vorhandene Scheuer mit den Gesamtaußenmaßen von ca. 
                               16,80 m x 10,05 m soll komplett abgerissen werden. An 
                               gleicher Stelle soll bezüglich den bestehenden Außenmaßen 
                               eine neue Scheuer mit Garagen errichtet werden. Das geplante 
                               neue Gebäude soll nicht unterkellert werden und erhält ein 
                               Satteldach mit 45° Dachneigung sowie ein Pultdach mit 15° 
                               Dachneigung. Die Traufhöhe des Satteldaches beträgt ab 
                               Oberkante EFH 6,00 m und die Firsthöhe 11,30 m. Das 
                               dazugehörige Pultdach erhält eine Traufhöhe von ca. 3,50 m 
                               beziehungsweise 5,00 m.

                               Für das komplette Bauvorhaben ist bezüglich der Bebauung 
                               entlang der nördlichen Grundstücksgrenze die Übernahme 
                               einer Baulast auf dem Nachbargrundstück notwendig. Diese 
                               Übernahme wurde bereits von den Eigentümern des 
                               Nachbargrundstückes zugestimmt.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Sperrbergstraße 11, Ballmertshofen.pdf

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6.3. Baugesuch Tektur zum Neubau einer Halle bei der Biogasanlage, Flst. Nr. 315 und 316, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Hierbei ist Gemeinderat Raunecker befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Tektur – Neubau einer Halle bei der Biogasanlage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 315 und 316, Gemarkung Frickingen,
Flur Katzenstein

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Gegenüber der ursprünglichen Planung vergrößert sich die 
                               Halle nun auf die Außenmaße von 50,00 m x 25,00 m. Das 
                               dazugehörige Satteldach erhält hier auf der Ost- und Westseite 
                               einen Dachvorsprung von jeweils 5,00 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 315, 316, Katzenstein.pdf

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6.4. Baugesuch Tektur - Anbau einer Futterlagerhalle, Futtersilos, befestigte Fläche mit Stützwand, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 6.4

Sachverhalt

Hierbei ist Gemeinderat Raunecker befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Tektur - Anbau einer Futterlagerhalle, Futtersilos, 
befestigte Fläche mit Stützwand

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 319, Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        In der ursprünglichen Planung wurden zwei Futtersilos mit 
ca. 10,00 m Durchmesser geplant. Nun sind vier Silos mit einem Durchmesser von je 6,26 m vorgesehen. Der gesamte 
                               Rauminhalt und der Standort der neu geplanten Futtersilos sind 
                               identisch. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 319, Katzenstein.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 7
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7.1. Zuwendungsbescheid technische Optimierung RÜBs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass mit Datum vom 21.06.2021 das Regierungspräsidium den Förderantrag für die technische Optimierung und Nachrüstung der RÜBs vom 25.09.2020 bewilligt hat:

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7.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

12.07.2021, 14.00 Uhr        Sitzung des Technischen Ausschusses
12.07.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle
26.07.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle
20.09.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 8

Sachverhalt

8.1 Hallenschließungen in den Ferien

Gemeinderat Günter Burger und Gemeinderat Pappe bringen vor, dass sie von verschiedenen Vereinen angesprochen wurden, ob aufgrund der mehrmonatigen pandemiebedingten Einschränkungen der Vereine die regelmäßige Schließzeit der Gemeindehallen für den Regelbetrieb in den Sommerferien ausnahmsweise verkürzt werden kann. Sie denken, dass der Betrieb auch ohne Hausmeister möglich wäre.
Bürgermeister Jakl erwidert, dass diese Frage grundsätzlich geklärt werden muss. Eine entsprechende Regelung müsse dann für alle Gemeindehallen gelten. Er kann sich aufgrund der besonderen Situation vorstellen, die Schließzeit auf zwei Wochen zu verkürzen. Wann die zwei Wochen sein werden, wird mit den jeweiligen Hausmeistern abgestimmt. 

Der Gemeinderat zeigt sich damit einstimmig einverstanden.


8.2 unerlaubte Grüngutablagerung Guldesmühle

Gemeinderat Fischer teilt mit, dass er seit längerer Zeit im Bereich der Guldesmühle unerlaubte Grüngutablagerung beobachtet. Bürgermeister Jakl kann dies nicht verstehen, da es in der Gemeinde entsprechende Plätz dafür gibt. Aber er sichert zu, dies zu überprüfen.

Datenstand vom 14.02.2024 16:29 Uhr