Datum: 25.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
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2 |
Errichtung eines Solarparks auf der Gemarkung Dunstelkingen; Antrag der Greenovative GmbH, Nürnberg
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3 |
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2021
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4 |
Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen
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5 |
Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2021/2022
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6 |
Erhebung von Eigenanteilen für die Beförderung bayerischer Schüler/innen
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7 |
Mängel am Dach Erweiterungsbau Egauschule; Sachstandsbericht
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8 |
Fahrzeugersatzbeschaffung für den Bauhof
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9 |
Vergabe der Planungsleistungen für die Bauphysik für den Rathausneubau
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10 |
Beitritt zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg
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11 |
Einvernehmen zu Bauanträgen
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11.1 |
Baugesuch Kenntnisgabeverfahren, Abbruch altes Wohnhaus, Karlsbrunnenstr. 8, Trugenhofen
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11.2 |
Baugesuch Kenntnisgabeverfahren Abbruch einer Scheune (Stadel), Nördlinger Str. 8, Frickingen
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11.3 |
Baugesuch Errichtung einer Lagerhalle mit Bürotrakt, Fleinheimer Str. 2, Dischingen
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11.4 |
Baugesuch Neubau Getreide- und Maschinenlagerhalle, Flst. Nr. 693, Stöckelgasse, Dunstelkingen-Hofen
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11.5 |
Baugesuch Errichtung eines Gartenhauses, Aufhauser Str. 4, Eglingen
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11.6 |
Baugesuch Neubau Wohnhaus mit angebauter Garage, Hinter den Gärten 10, Dischingen
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12 |
Bekanntgaben
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12.1 |
Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet
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12.2 |
Bekanntgabe Zuwendungsbescheid ELR, Heckenweg Ballmertshofen
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12.3 |
Bekanntgabe Termine
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13 |
Anfragen
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1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekannt:
- Sanierung der K 3034 zwischen Katzenstein und Frickingen und Ausbau
eines Geh- und Radweges
Der Landkreis Heidenheim plant in diesem Jahr die Erneuerung der Fahrbahndecke der
K 3034 zwischen Katzenstein und Frickingen. Entlang von diesem Streckenabschnitt verläuft derzeit ein Gehweg, der durch eine Leitplanke von der Fahrbahn abgetrennt ist. Dieser Gehweg gehört zur K 3034 und steht damit in der Straßenbaulast des Landkreises. Der Landkreis möchte nun das neu aufgelegte Förderprogramm Stadt und Land in Kombination mit dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz nutzen, um den bestehenden Gehweg, der eine Breite von 1,40 m hat, zu einem Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m auszubauen. Der Gemeinderat hat diese Maßnahme befürwortet und am 01.03.2021 beschlossen, sich an den nicht durch die Förderung gedeckten Kosten mit
50 % bzw. max. 22.000 Euro zu beteiligen.
- Zuschuss an das DRK für die Anschaffung digitaler Meldeempfänger
Der DRK-Kreisverband Heidenheim e.V. hat im Jahr 2020 für alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte auf die „digitale Alarmierung“ umgestellt. Für die DRK-Bereitschaft Dischingen wurden aus diesem Anlass acht digitale Meldeempfänger beschafft. Bei einem Anschaffungspreis von 329,63 Euro pro Meldeempfänger, ergibt dies einen Aufwand von 2.637,04 Euro.
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 01.03.2021 unterstützt die Gemeinde diese Anschaffung mit einem Betrag von 1.200,00 Euro (150,00 Euro pro Meldeempfänger).
1.3 Bauplatzpreis für das Baugebiet „Eisbühl/Zwinkelweg“ in Dischingen
Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet „Eisbühl/Zwinkelweg in Dischingen. Das Baugebiet wird als Mischgebiet ausgewiesen, so dass auch nicht störende Gewerbebetriebe zulässig sind. Der Gemeinderat hat die Bauplatzpreise am 01.03.2021 wie folgt festgelegt: 123,00 Euro/qm für Wohnbaugrundstücke und
85,00 Euro/qm für Gewerbeflächen. In diesen Preisen sind die Anliegerbeiträge und die Kosten für die Hausanschlüsse von Kanal und Wasser bereits enthalten. Flächen für die Errichtung eines Boardinghouses werden zum Preis von 90,00 Euro/qm einschließlich der Anliegerbeiträge und zzgl. der Hausanschlusskosten von Kanal und Wasser abgegeben. Auskunft über die exakte Kostenaufgliederung erteilt das Ortsbauamt bei der Gemeindeverwaltung.
- Bauplatzpreis für das Baugebiet „An der Halde/Mühlbergstraße“ in Dischingen
Über eine Einbeziehungssatzung sollen die Flächen „An der Halde/Mühlbergstraße“ einer Bebauung zugeführt werden. Insgesamt sollen acht Bauplätze entstehen.
Der Gemeinderat hat für diese Bauplätze am 01.03.2021 einen Preis von 145,00 Euro/qm festgesetzt. In diesem Preis sind die Anliegerbeiträge und die Kosten für die Hausanschlüsse von Kanal und Wasser bereits enthalten.
Auskunft über die exakte Kostenaufgliederung erteilt das Ortsbauamt bei der Gemeindeverwaltung .
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2. Errichtung eines Solarparks auf der Gemarkung Dunstelkingen; Antrag der Greenovative GmbH, Nürnberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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Sachverhalt
Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Corinna Vogt, Projektentwicklung und Herrn
Markus Buortesch, Geschäftsführer der Fa. Greenovative GmbH in Nürnberg, begrüßen.
Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Greenovative GmbH aus Nürnberg gerne auf dem Grundstück Flurstück Nr. 283 und auf einer Teilfläche des Grundstückes Flurstück Nr. 286 der Gemarkung Dunstelkingen einen Solarpark errichten möchte. Dieser Solarpark ist mit einer Fläche von ca. 7 ha geplant. Die betroffenen Grundstücke liegen unmittelbar an der Grenze zur Gemarkung Eglingen.
Die Verwaltung hat deshalb die Ortschaftsräte aus Dunstelkingen und Eglingen vorab um eine Stellungnahme zu dem geplanten Solarpark gebeten. Der Ortschaftsrat Dunstelkingen hat die Errichtung des Solarparks abgelehnt, da hierfür gute landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden und der Solarpark von der Kreisstraße aus gut einsehbar ist und somit die Gefahr einer Blendwirkung besteht. Außerdem sind die Ortschafsräte der Auffassung, dass die Gemeinde durch PV-Anlagen auf Gebäuden, Windräder und die Holzhackschnitzelheizanlage sehr viel für eine umweltfreundliche Energie beiträgt. Der Ortschaftsrat Eglingen hat trotz einiger Bedenken der Errichtung des Solarparks zugestimmt, da dieser wieder rückgebaut werden kann.
Bürgermeister Jakl weist darauf hin, dass ein solches Projekt nur umgesetzt werden kann, wenn die Gemeinde hierfür über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schafft.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte vor einer endgültigen Entscheidung noch geklärt werden, wo der erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden kann. Nach ersten Infos von der ODR Ellwangen, müsste die Einspeisung am ca. 10 km entfernten „Wahlberg“ in Nattheim erfolgen. Falls sich dies bestätigen sollte, wäre dies eine große Hürde, die es zu meistern gilt. Hinzu kommt, dass die betroffene Fläche nicht im benachteiligten Gebiet liegt und somit eine garantierte EEG-Vergütung entfällt. Es muss also eine Direktvermarktung des Stroms erfolgen.
Das Projekt sowie die Firmenvorstellung sind in beigefügter Präsentation dargestellt und werden von Frau Corinna Vogt (Projektentwicklung) und Herrn Markus Buortesch (Geschäftsführer) von der Greenovative GmbH vorgestellt.
Dokumente
Download 2021-03-18_Dunstelkingen_Projektskizze_Greenovative.pdf
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3. Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Kämmerer Schabel berichtet, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 22.02.2021 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 25.01.2021 beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne 2021 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung Abwasserentsorgung bestätigt hat.
a) Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen
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beantragt
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genehmigt
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Differenz
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Kernhaushalt
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0 €
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0 €
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0 €
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EB Wasser
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821.642 €
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821.642 €
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0 €
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EB Abwasser
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948.342 €
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904.856 €
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-43.486 €
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Für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gilt, dass der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme nicht in voller Höhe von 948.342 € genehmigt werden kann, sondern dass Kreditaufnahmen lediglich bis zur Höhe von 904.856 € genehmigt werden. Die Kürzung der Kreditermächtigung um 43.486 € erfolgte aus dem Grunde, dass die in den Vorjahren entstandenen ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen, nicht über Kredite finanziert werden dürfen. Dieser Ausgleich ist aus den liquiden Mitteln zu finanzieren. Sofern diese nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, müssten diese aus dem Kernhaushalt der Gemeinde Dischingen zugeführt werden.
Von einer förmlichen Beanstandung wurde abgesehen, der Wirtschaftsplan kann deshalb in Kraft treten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren die Kreditermächtigung nicht voll ausgeschöpft werden musste.
b) Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächt.
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beantragt
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genehmigt
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Differenz
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Kernhaushalt
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6.460.000 €
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4.000.000 €
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-2.460.000 €
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EB Wasser
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215.000 €
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215.000 €
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0 €
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EB Abwasser
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962.700 €
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701.200 €
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-261.500 €
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Im Grundsätzlichen ist anzumerken, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann einer expliziten Genehmigung bedürfen, soweit sie in Folgejahren durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Dies ist im Kernhaushalt der Fall. Die Finanzplanung sieht für 2022 – 2024 Kreditaufnahmen von 4.000.000 € vor.
Im Eigenbetrieb Abwasser wurden die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
261.500 € nicht genehmigt. Dies betrifft ausschließlich die Maßnahme „Technische Optimierung der RÜBs“. Diese Maßnahme soll geplant im Zeitraum 2021-2023 umgesetzt werden. Die anteilige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 wurde nicht genehmigt. Die Kürzung erfolgte in Absprache mit der Verwaltung. Nach vorheriger Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim ist diese Einschränkung als unkritisch zu bewerten, da die Ausschreibung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in zwei Tranchen erfolgt. Soweit die Fördermittel bewilligt werden, erfolgt zunächst eine Ausschreibung für die Maßnahmen an den RÜBs, die im Zeitraum 2021/2022 aufgerüstet werden sollen. Und diese Vergabe wäre über den Wirtschaftsplan abgedeckt.
c) Kassenkredite
Kassenkredite
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beantragt
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genehmigt
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Differenz
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Kernhaushalt
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2.300.000
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2.300.000
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0
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EB Wasser
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150.000
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150.000
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0
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EB Abwasser
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230.000
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230.000
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0
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist weder im Kernhaushalt noch in den Eigenbetrieben genehmigungspflichtig, da sie ein Fünftel der im jeweiligen Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigen.
Weiter wurde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2021 sowohl für den Eigenbetrieb Wasserversorgung als auch für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.
d) Anmerkungen zur Finanzlage
Mit dem Haushaltsplan 2021 wurde ein Zwischenbericht mit einer Ergebnisprognose für die Jahre 2018 - 2020 eingereicht. Die Ergebnisse werden gegenüber den Planansätzen besser ausfallen; dies wurde vom Landratsamt äußerst positiv bewertet.
Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen ist mit 38% sehr gering. Der Gemeinde Dischingen wird wie im vergangenen Jahr die Neukalkulation der Bestattungsgebühren dringend empfohlen.
Die Gesamtverschuldung der Gemeinde Dischingen wird zum 31.12.2021 bei 9.265.444 € liegen, zum Ende des Finanzplanungszeitraums bei 13.600.000 € (konsolidiert: 11.265.000 €). Dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von 3.112 € (konsolidiert: 2.578 €). Damit wird die Verschuldung der Gemeinde Dischingen beim rund 3,9-fachen der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg (655 € je Einwohner zum 31.12.2019). Dies betrifft, wie erwähnt, die Prognose für den gesamten Finanzplanungszeitraum. Ob und in wie weit die geplanten Maßnahmen bis 2024 umgesetzt werden, hängt in erster Linie von positiven Fördermittelentscheidungen ab.
Für das eigentliche Planjahr 2021 liegt die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt bei 360 Euro / Einwohner. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 380 Euro / Einwohner zum 31.12.2020 liegt die Gemeinde in etwa bei der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg.
Der Großteil der Verschuldung entfällt auf die Eigenbetriebe (EB Wasser: 661 Euro, EB Abwasser: 1.138 Euro / Einwohner – Stand 31.12.2020).
Die bestehende Verschuldung der Eigenbetriebe wurde auch im Abschlussgespräch von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) thematisiert. Nachdem der Eigenbetrieb Abwasser aufgrund gesetzlicher Auflagen keine Gewinne erwirtschaften darf und bereits bei der Gründung zu 100% fremdfinanziert wurde, hat dies zwangsläufig zur Folge, dass Investitionen nur durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden können, was wiederum zu einer stetig steigenden Verschuldung führt. Nach mündlicher Aussage der GPA gäbe es nur zwei Wege, wie die Gemeinde der Verschuldung entgegenwirken kann: eine Möglichkeit wäre, ab sofort keine Investitionen mehr zu tätigen. Dass dieser Gedanke rein theoretischer Natur ist, hat auch die GPA eingeräumt. Eine weitere Möglichkeit würde darin bestehen, den Eigenbetrieb aufzulösen und als Regiebetrieb innerhalb des Haushalts zu führen. In diesem Falle könnten Investitionen – soweit es die Finanzlage zulässt – über Eigenmittel im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips finanziert werden.
Dokumente
Download 2021-02-22 HH-Erlass 2021_klein.pdf
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4. Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
|
ö
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4 |
Sachverhalt
Bürgermeister Jakl berichtet, dass auf der Grundlage der aktuellen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) der Betrieb von Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis Sonntag, 21. Februar 2021 untersagt war. Die erneute Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen unter Pandemiebedingungen erfolgte am 22. Februar 2021.
Gemäß § 1a CoronaVO waren während der Schließung jedoch Notbetreuungen für Kinder möglich, deren Eltern/Erziehungsberechtigten bestimmte Voraussetzungen erfüllen mussten. Ein Großteil der Eltern/Erziehungsberechtigten war in der Folge gezwungen, die Betreuung selbst zu organisieren, ggf. beim Arbeitgeber Urlaub zu beantragen oder nach alternativen Lösungen zu suchen. Für diese Eltern soll auf freiwilliger Basis eine Entlastung von den Elternbeiträgen erfolgen.
Die Abbuchung der Kostenbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 wurde von der Verwaltung bereits vorsorglich ausgesetzt. Bei Kindern, die im Schließzeitraum zur Notbetreuung angemeldet waren (wurde nur im Kindergarten Dischingen in Anspruch genommen), soll nicht auf die Elternbeiträge verzichtet werden. Für diese sollen –wie in den Zeiten des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, unabhängig von Dauer der täglichen Inanspruchnahme – 8 €/Tag berechnet werden, maximal jedoch die Höhe der regulären Elternbeiträge.
Insgesamt waren die Kindertageseinrichtungen corona-bedingt an 37 Tagen (16.12.2020 bis 19.02.2021, abzüglich Ferien vom 23.12.2020 bis 06.01.2021) geschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Ein pauschaler Verzicht auf die regulären monatlichen Kostenbeiträge für den Monat Januar 2021 führt beim Träger Gemeinde Dischingen zu Mindererträgen in Höhe von ca.
1.138,25 € im Kindergarten Frickingen und 1.444,80 € in der Kinderkrippe Ballmertshofen. Für die Monate Januar und Februar 2021 bedeutet das insgesamt Mindereinnahmen von 5.166,10 €.
Im Einzelnen entfallen Mindereinnahmen pro Monat auf die Kindertageseinrichtungen Dischingen 9.731,29 €, Demmingen 1.078,55 €, Dunstelkingen 1.294,04 € und Eglingen 1.035,82 € (Basis Rechnungsabschluss 2019). Für die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft bedeutet das einen Einnahmeausfall von insgesamt 26.279,42 €.
Das Land und kommunale Landesverbände sind sich daher darüber einig, dass die Eltern während der corona-bedingten Schließungen der Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Kindertagespflege und Horte während der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum
22. Februar 2021 von Beiträgen und Gebühren entlastet werden sollen, soweit Betreuungsstunden nicht geleistet werden konnten. Das Land erstattet für die Zeit vom
11. Januar 2021 bis 22. Februar 2021 (30 Schließtage) teilweise die Gebühren und trägt dabei 80% der nicht erhobenen bzw. zu erstattenden Gebühren und Elternbeiträge, die kommunale Seite übernimmt 20%. Die Kosten für sieben Schließtage (16.12.-22.12.2020 und 07.01.-08.01.2021) trägt die kommunale Seite zu 100%.
Das Land und die kommunalen Landesverbände haben sich auf eine pauschale Erstattung des Landes an die Kommunen in Höhe von 46 Millionen Euro verständigt. Dieser Betrag soll nach einem von den kommunalen Landesverbänden mitzuteilenden pauschalen Schlüssel auf die Kreise und Gemeinden verteilt werden.
Die kommunalen Landesverbände empfehlen ihren Mitgliedern für den oben genannten Zeitraum ausdrücklich, auf Elternbeiträge und Gebühren für nicht geleistete Betreuungsstunden zu verzichten und den kirchlichen und freien Trägern die ausgefallenen und ausfallenden Beiträge bis zur Höhe des jeweiligen kommunalen Gebührensatzes zu erstatten.
Angesichts der vorgenannten Mindereinnahmen erstattet das Land der Gemeinde Dischingen rd. 3.350,98 €, der Anteil der Gemeinde beträgt 1.815,12 €, somit faktisch rd. 35,14 %.
Auch für die kirchlichen Kindergärten erstattet das Land der Gemeinde 80% im Zeitraum 11.01. – 21.02.2021 von 21.307.64 €, somit 17.046,11 €; das entspricht einer Quote von tatsächlich ca. 64,86 %.
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5. Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2021/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt
Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass für die Beförderung der bayrischen Schüler/innen zur Egauschule und wieder zurück die Gemeinde Dischingen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs einen Vertrag mit einem Busunternehmen schließt. Bis 2015 wurden diese Leistungen jährlich vergeben. Der Vertrag endete jeweils zum Schuljahresende, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die günstigste Bieterin war jeweils immer die Fa. Gerstmayr-Reisen BetriebsGmbH aus Amerdingen.
Ab 2015 erfolgte der Vertrag zwar erneut für ein Jahr, der Vertrag verlängerte sich automatisch um ein weiteres Jahr, da keine der Parteien den Vertrag kündigte. Dadurch wurde eine verlässlichere Planung für beide Seiten gewährleistet. Die Gemeinde Dischingen kündigte den Vertrag mit der Fa. Gerstmayr-Reisen fristgerecht. Sie hat dann insgesamt sieben Beförderungsunternehmen angeschrieben und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Im Schuljahr 2020/2021 werden derzeit folgende Schülerinnen und Schüler aus den bayrischen Gemeinden befördert und auf der Grundlage dieser Zahlen erfolgte auch die Ausschreibung:
Grundschule: Sekundarstufe: zusammen:
Zöschingen: 3 17 20
Bachhagel: 0 13 13
Staufen: 0 4 4
Syrgenstein: 1 22 23
Reistingen: 2 1 3
Ziertheim: 3 6 9
Amerdingen: 0 2 2
Amerdingen-Leiheim: 3 1 4
Bergheim: 0 7 7
Dillingen: 0 2 2
Landshausen: 0 9 9
Haunsheim: 0 2 2
Dattenhausen: 1 3 4
Burghagel: 0 1 1
Mödingen: 2 8 10
Mörslingen: 0 2 2
Wittislingen: 0 17 17
Schabringen: 0 1 1
Unterbächingen: 0 1 1
Bissingen: 0 8 8
Oggenhausen: 0 2 2
Diemantstein: 0 1 1
Lauingen: 0 2 2
Höchstädt: 0 1 1
Sontheim: 0 2 2
Gesamt: 15 135 150
Verschiedene Schüler/innen steigen nicht an ihrem Wohnort ein bzw. aus und deshalb kann die Tour effektiver gestaltet werden. So steigen die Kinder aus
- Lauingen, Dillingen und Höchstädt in Wittislingen zu
- Leiheim und Diemantstein in Amerdingen zu
- Oggenhausen in Staufen zu
- Sontheim in Bachhagel zu
- Schabringen in Bergheim zu
- Haunsheim in Wittislingen zu
- Mörslingen und Schabringen in Bergheim zu
- Unterbächingen in Bachhagel zu und
- Reistingen in Ziertheim bzw. Dattenhausen zu.
Allerdings wird hier immer wieder nachgefragt, warum der Bus nicht über Reistingen fährt und den Zustieg ermöglicht.
Außerdem werden die acht Kinder aus Bissingen privat befördert und müssen bei der
Buskapazität nicht berücksichtigt werden.
Im Jahr 2016 stieg die Gemeinde in die Bezuschussung eines schnellen Beförderungsweges mittels Miettaxi durch die Fa. Röthle für die Beförderung der Schüler/innen aus dem Kesseltal ein.
Der Gemeinderat ermächtigte am 26.09.2016 die Verwaltung, die Beförderung der Schüler/innen aus dem Kesseltal nach Amerdingen mit maximal 5.000 €/Schuljahr zu bezuschussen. Die Eltern müssen einen Eigenanteil von mindestens 80,- €/Monat leisten und der restliche Betrag wird von der Gemeinde übernommen.
Konkret bedeutete dies, dass die Gemeinde sich an den Kosten der Fa. Taxi-Röthle mit einem Zuschuss in Höhe von 34,84 €/Monat/Schüler/in beteiligt, welcher der Höhe der ursprünglich kalkulierten Kosten für den Transport pro Kind/Monat nach Amerdingen durch das Busunternehmen entsprach.
Inzwischen zahlt die Gemeinde Dischingen den Eltern einen Zuschuss für die Anmietung eines Kleinbusses. Der Zuschuss beträgt 25,00 € pro Schüler/in und Monat (Ausnahme August). Bis Februar 2021 fuhren monatlich sieben Schüler/innen (1.050,00 €), ab März 2021 nutzen acht Schüler/innen dieses Angebot. Dafür wird die Gemeinde Dischingen voraussichtlich insgesamt 2.250 € im Schuljahr 2020/21 ausgeben.
Sollten im kommenden Schuljahr mehr Kinder aus Bissingen an der Egauschule angemeldet werden, müssten diese in Amerdingen zusteigen.
Generell können sich nach der Schulanmeldung noch Änderungen bei den Schülerzahlen ergeben.
Die Schülerbeförderung soll zu folgenden Zeiten stattfinden:
Montags – freitags zur 1. Schulstunde, Beginn: 7.45 Uhr
Nach Unterrichtsende: Montags-freitags nach 6. Stunde, Schulende 12.55 Uhr
Montags-Donnerstags nach 9. Stunde, Schulende 15.30 Uhr
Nachdem die Schulanmeldung, die Stundenplangestaltung und auch die Anmeldung zur Ganztagesbetreuung für das Schuljahr 2021/2022 noch nicht vorliegen, kann es noch zu Verschiebungen kommen, sodass nicht bei jeder Tour alle Ortsteile angefahren werden müssen oder dass sich die Schülerzahlen auf die 6. und 9. Stunde aufteilen. Die angeschriebenen Unternehmen wurden deshalb gebeten, als Bedarfsposition auch Ihren der Kalkulation zu Grunde liegenden Kilometersatz anzugeben, um bei einer eventuellen Beauftragung zur gegebenen Zeit die Leistungen und Abrechnungsfaktoren anpassen zu können.
Bei der Ausschreibung wurden die anzufahrenden Haltestellen, die Gesamtzahl der Schüler aus den einzelnen Orten und die Beförderungszeiten angegeben. Die angefragten Unternehmen wurden gebeten, die für sie sinnvollen Fahrrouten und die Kapazitäten der eingeplanten Fahrzeuge mitzuteilen. Die Aufteilung der Fahrrouten war im eigenen Ermessen vorzunehmen und zu erläutern. Dabei sollte die Gesamtfahrzeit pro Tour im angemessenen Rahmen, d.h. nicht über 1 Stunde und 15 Minuten, liegen.
Hinweis:
Die Egauschule steht in Konkurrenz zu den umliegenden Schulen in Bayern, Heidenheim und Neresheim. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Fahr- und Wartezeiten nicht unzumutbar lang sind und der Besuch der Gemeinschaftsschule in Dischingen attraktiv bleibt.
Erneut günstigste Bieterin ist die Firma Gerstmayr aus Amerdingen. Sie führt auch bereits seit 2010/11 die Beförderung aus. Da nicht immer Busse mit der höchsten Kapazität eingesetzt werden müssen, hat die Fa. Gerstmayr-Reisen eine Hochrechnung erstellt mit entsprechenden Fahrzeugen mit teilweise geringerer Kapazität und unter Berücksichtigung der Durchführung der Sportfahrten. Diese ergab aufgrund der angebotenen Einzelpreise einen Jahresaufwand von ca. 131.745,96 € zzgl. 7% MwSt., d. h. es werden Gesamtkosten in Höhe von brutto 140.968,17 € kalkuliert für 185 Schultage.
Soll zusätzlich der Ort Reistingen angefahren werden, bedeutet das einen zeitlichen Aufwand von 6 Minuten und einen Umweg von 4,7 km pro Fahrt.
Falls Reistingen nur morgens und nach der 9. Stunde angefahren wird, verursacht dies Mehrkosten von 13,442 € pro Fahrt netto, somit 26,88 € pro Tag. Bei 185 Schultagen wären dies netto insgesamt 4.973,54 €, somit brutto 5.321,69 € pro Schuljahr.
Grundlage der endgültigen Preisberechnung wird der am Stundenplan und den nach Schuljahresbeginn ausgewählten Betreuungsangeboten ausgerichtete Fahrplan sein.
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6. Erhebung von Eigenanteilen für die Beförderung bayerischer Schüler/innen
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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Sachverhalt
Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass der Gemeinderat zuletzt am 23.10.2017 über die Erhebung von Kostenanteilen für die Schülerbeförderung beraten und mehrheitlich beschlossen hat, dass die bayrischen Schüler weiterhin kostenlos befördert werden sollen.
Aufgrund der weiterhin positiven Entwicklung der Egauschule Dischingen mit steigenden Schülerzahlen auch aus Bayern nehmen auch die Kosten für den freigestellten Schülerverkehr weiter zu. Deshalb soll erneut über diesen Aspekt beraten werden.
Zur Historie:
Um den Schulstandort zu sichern und ein Abwandern von Schülerinnen und Schülern zu verhindern, wurde an der Egauschule mit Beginn des Schuljahres 2010/11 der Übergang von einer Grund- und Hauptschule zu einer Grund- und Werkrealschule genehmigt. Damit war es in Dischingen erstmals erreichbar, einen mittleren Bildungsabschluss zu erwerben.
Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule zum Schuljahresbeginn 2012/13 setzte sich die Erfolgsgeschichte fort. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht nun sogar einen vollwertigen Realschulabschluss; ein Wechsel beispielsweise nach Neresheim ist somit nicht mehr obligatorisch.
Die für die Einführung der Werkrealschule 2010/11 erforderliche Zweizügigkeit konnte damals nur erreicht werden, weil die Eltern und Schülerschaft sowohl aus Dischingen als auch aus den bayrischen Nachbargemeinden der Egauschule großes Vertrauen entgegen gebracht hatten. Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 waren an der Egauschule 14 Kinder aus Ziertheim, Zöschingen, Staufen, Bachhagel und Amerdingen angemeldet.
Nach Einholung verschiedener Angebote hat der Gemeinderat beschlossen, einen freigestellten Schülerverkehr aufzubauen, über den die bayrischen Kinder von und zur Egauschule befördert werden. Eine Integration in den vorhandenen allgemein zugänglichen Linienverkehr war und ist bis heute insbesondere aufgrund der Landesgrenze Baden-Württemberg – Bayern nicht möglich.
Nachdem in Bayern die Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse zur nächstgelegenen vergleichbaren Sprengelschule keinen Eigenanteil entrichten müssen, war es zu Werbezwecken und zur Wahrung der Attraktivität der Egauschule für die bayrischen Eltern und Kinder notwendig, eine kostenfreie Beförderung anzubieten.
Für die Beförderung der 14 bayrischen Schüler/innen im Schuljahr 2010/11 hat die Gemeinde Dischingen 41.705,32 Euro brutto (= 2.978,95 €/Schüler/in/Jahr bzw.
270,81 €/Schüler/in/Monat) ausgegeben. Allerdings waren in diesen Schülerkurs auch die Heimfahrten der beiden Fleinheimer Kinder nach dem Nachmittagsunterricht integriert, da zu dieser Uhrzeit keine Linienbusverbindungen gegeben waren. Später wurden die Kosten für die Kinder und Jugendlichen aus Nattheim vom Busunternehmen separat berechnet.
Für das aktuelle Schuljahr ist davon auszugehen, dass der Gemeinde Dischingen voraussichtlich Kosen von brutto rd. 140.968,17 € für 185 Schultage (Kalkulation der Fa. Gerstmayr Reisen) für die Beförderung der Schüler/innen von und nach Bayern entstehen.
Außerdem zahlt die Gemeinde Dischingen den Eltern einen Zuschuss für die Anmietung eines Kleinbusses. Der Zuschuss beträgt 25,00 € pro Schüler/in und Monat (Ausnahme August). Bis Februar 2021 fuhren monatlich sieben Schüler/innen (1.050 €), ab März 2021 nutzen acht Schüler/innen dieses Angebot. Dafür wird die Gemeinde Dischingen voraussichtlich insgesamt 2.250,00 € im Schuljahr 2020/21 ausgeben.
Hinzu kommen noch die Kosten aus dem inneren Schülerverkehr für die Fahrten zu den Sportstätten (z.B. Halle Eglingen und Hallenbad Nattheim) und zurück. Im aktuellen Schuljahr werden dafür rd. 33.000 € eingeplant.
Haushalt:
Im Haushaltsplan 2021, Teilergebnishaushalt Nr. 2, wird in der Produktgruppe 2140010000 Schülerbeförderung gerechnet mit
Erträgen aus Kostenerstattung des Landkreises mit 39.000 €
Aufwendungen 226.700 €
Aufwendungen aus internen Leistungen 45.915 €
Netto-Ressourcenbedarf von 233.615 €.
Wie aus der beigefügten Aufstellung ersichtlich, stiegen die Zahlen der auswärtigen Schülerinnen und Schüler bis zum aktuellen Schuljahr stetig an.
Die Schülerinnen und Schüler an der Egauschule kommen aktuell aus 42 verschiedenen Ortschaften (19 aus Baden-Württemberg, 26 aus Bayern).
Laut Auskunft der Schulleiterin Heidrun Abele haben sich die Schülerzahlen von der Grundschule an die Sekundarstufe (Klassen 5-10) verlagert. So war die Grundschule noch vor einigen Jahren dreizügig während in Kl. 9 nur 10 Schüler/innen den Hauptschulabschluss absolvierten. Inzwischen gibt es seit sieben Jahren in den Außenstellen Demmingen und Frickingen je eine kombinierte Klasse, während in Dischingen 20 Schüler/innen die Klasse 1 besuchen. Dagegen besteht die zweizügige Klasse 10 aktuell aus 41 Schüler/innen.
Der demographische Wandel wird an diesen Zahlen deutlich sichtbar.
Der Eigenanteil, den Eltern für die Schülerbeförderung im Landkreis Heidenheim zu entrichten haben, beträgt
- für Schüler/innen der Kl. 1 - 4 27,50 €/Mon., somit für 11 Monate = 302,50 €/J.
- für Schüler/innen der Kl. 5 - 10 42,50 €/Mon., somit für 11 Monate = 467,50 €/J.
Weder Grundschüler/innen im Ostalbkreis noch bayrische Schüler/innen müssen für die Beförderung an die nächstgelegene vergleichbare Sprengelschule einen Eigenanteil entrichten. Um dieses Ungleichgewicht im Hinblick auf die Kosten auszugleichen, beschloss der Gemeinderat am 23.10.2017, dass die Gemeinde die Eigenanteile für die Beförderung der Grundschüler/innen aus der Gemeinde Dischingen an die Egauschule übernimmt.
Mit der Schulleiterin, Frau Heidrun Abele, wurde das Thema Erhebung von Eigenanteilen für die Schülerbeförderung von und nach Bayern am 18.03.2021 erneut diskutiert. Die Schulleitung geht davon aus, dass geringe Eigenanteile für Sekundarschüler/innen ohne große Widerstände seitens der Eltern eingeführt werden können. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Grundschülern/innen aus Dischingen soll auf die Erhebung von Eigenanteilen für die Beförderung der bayrischen Grundschüler/innen verzichtet werden.
Bei derzeit 135 Schüler/innen der Sekundarstufe, welche den freigestellten Schülerverkehr der beauftragten Fa. Gerstmayr-Reisen benutzen, könnte die Gemeinde Dischingen Einnahmen erhalten bei einem eventuellen Eigenanteil von
10,00 €/Monat/Schüler/in von 1.350,00 €/Mon., d.h. bei 11 Monatsraten 14.850,00 €/Jahr,
15,00 €/Monat/Schüler/in von 2.025,00 €/Mon., d.h. bei 11 Monatsraten 22.275,00 €/Jahr,
20,00 €/Monat/Schüler/in von 2.700,00 €/Mon., d.h. bei 11 Monatsraten 29.700,00 €/Jahr.
Wenn mit einem Eigenanteil von 27,50 €/Monat für je 15 Grundschüler/in
(= 412,50 €/Monat) und 42,50 €/Monat für je 135 Sekundarschüler/innen
(= 5.737,50 €/Monat) kalkuliert werden würde (entsprechend der Regelung, welche z.B. für Schüler/innen aus Nattheim gilt), würden sich mögliche Einnahmen von
67.650,00 €/Jahr ergeben.
Der Antrag auf Schülerbeförderung der bayrischen Schüler/innen soll im Schulsekretariat ausgegeben und von den Eltern vollständig ausgefüllt dort auch wieder abgegeben werden. Die Abbuchung und der Einzug der Eigenanteile sollen über die Gemeindekasse erfolgen.
Allerdings ist bei der Einführung einer Erhebung von Eigenanteilen damit zu rechnen, dass manche der Schüler/innen aus Bayern evtl. auf eine nächstgelegene vergleichbare Sprengelschule wechseln könnten, um weiterhin kostenlos befördert zu werden.
Dokumente
Download Schüler aus Bayern inklusive Taxi-Kinder ab 2013 lt. Schulstatistik.xlsm
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7. Mängel am Dach Erweiterungsbau Egauschule; Sachstandsbericht
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25.03.2021
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Sachverhalt
Kämmerer Schabel erläutert dem Gemeinderat nochmals die Historie seit Juli 2017 wie folgt:
a) Historie
31.07.2017 Beschluss Gemeinderat: Überprüfung Dach Erweiterungsbau Egauschule auf Mängel
14.08.2017 Begehung mit Herrn Kramer
28.09.2017 Bekanntgabe im Gemeinderat, dass Gutachten vorliegt
23.10.2017 Vorstellung des Gutachtens durch Herrn Kramer; Begleitung des weiteren Vorgehens durch Rechtsanwalt Römer aus Giengen
07.11.2017 Versand Gutachten an alle Beteiligte mit Begleitschreiben, mit dem Vorschlag, Mängel gemeinsam in einem Vor-Ort-Termin festzustellen und gemeinsam mit Herrn Kramer ein Sanierungskonzept zu erarbeiten
08.01.2018 Information an Gemeinderat zum aktuellen Sachstand, sämtliche Rückmeldungen von den Beteiligten liegen zwischenzeitlich vor
15.01.2018 2 Terminvorschläge mit allen Beteiligten abgestimmt: 27.02.2018 + 07.03.2018); ab jetzt: Federführung durch Herrn Kramer (Einladung und Organisation)
27.02.2018 witterungsbedingte Absage des Termins
07.03.2018 witterungsbedingte Absage des Termins
10.04.2018 Vor-Ort-Termin mit allen Beteiligten
28.05.2018 Vorstellung Gutachten durch Herrn Kramer im Gemeinderat (mit Ergänzungen nach Bauteilöffnung)
27.06.2018 Schreiben RA Römer an Fa. Akst mit Frist zur Mängelbehebung bis 31.07. (Bericht im Gemeinderat am 02.07.2018)
02.07.2018 Bekanntgabe im Gemeinderat, dass Schreiben versandt wurden.
06.07.2018 Antwortschreiben Fa. Akst: z.T. reduzierte Einsicht zur Mängelbeseitigung, z.T. keine Anerkennung von Mängeln; u.a. Verweis auf Stellungnahme des Architekten.
17.07.2018 Schreiben RA an Fa. Akst mit Vorschlag zu weiterem Vorgehen
27.07.2018 Antwort Fa. Akst: kümmert sich nach den Handwerkerferien (ab KW 33)
23.08.2018 Antwort Fa. Akst: erneut Verweis auf Stellungnahme Architekt; Nachbesserungsarbeiten werden ausgeführt, wenn Einigung stattgefunden hat. Wie diese Einigung aussehen könnte, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.
31.08.2018 Telefonkonferenz mit Kramer und Römer – Abstimmung weiteres Vorgehen
03.09.2018 Schreiben RA mit der Frage, was seine Vorstellungen von einer Gesamteinigung sind + Stellungnahme zum weiteren prozessualen Vorgehen (s.u.)
04.09.2018 Abstimmung mit BM: letzter Versuch einer außergerichtlichen Einigung
17.09.2018 gemeinsamer Gesprächstermin mit allen Beteiligten
08.10.2018 TOP 3 GR-Sitzung: Beschluss zur Einleitung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens
15.10.2018 Fertigstellung aller Schriftsätze durch RA Römer + Antrag an RS-Versicherung auf Kostenübernahme für die 1. Instanz
05.11.2018 Nachfrage Herr Schabel bei RA Römer: aktueller Sachstand?
06.11.2018 Kostenübernahmeerklärung liegt noch nicht vor, erneute Anfrage von Herrn Römer bei RS-Versicherung.
12.11.2018 Kostenzusage RV liegt vor
13.11.2018 Antrag auf Beweissicherungsverfahren beim LG Ellwangen eingereicht
06.12.2018 Schreiben LG Ellwangen: Antragsgegner können bis 27.12.2018 Stellung nehmen
13.12.2018 Schreiben RA Antragsgegner mit der Bitte um Fristverlängerung bis 21.01.2019
17.12.2018 Schreiben LG Ellwangen, dass Frist bis 21.01.2019 verlängert wurde.
21.01.2019 Fristende für Stellungnahmen
21.01.2019 Bekanntgabe aktueller Sachstand im Gemeinderat
30.01.2019 Beweisbeschluss durch Gericht liegt vor, als Gutachter wurde Herr Tobias Syber aus Neresheim bestellt.
11.02.2019 Schreiben LG Ellwangen an Gutachter Syber, dass das Gutachten bis spätestens 29.04.2019 an das Gericht zu übermitteln ist.
14.02.2019 Schreiben Herr Syber an RA Römer: Ortstermin ist für 04.04.2019 geplant; Gde. soll geeignetes Werkzeug und Personal zur Bauteilöffnung zur Verfügung stellen.
04.04.2019 Vor-Ort-Termin hat stattgefunden, Dach konnte wegen Einspruch des RA von Fa. Akst nicht geöffnet werden.
08.04.2019 Bericht im Gemeinderat zur Begehung
10.07.2019 erneute Begehung Dach Egauschule mit Bauteilöffnung an 8 Stellen
29.07.2019 Kurzbericht im Gemeinderat zum aktuellen Sachstand; Ankündigung, dass Gutachten in ca. 6-8 Wochen nach Begehungstermin vorliegen wird.
19.08.2019 Gutachten liegt vor; Gericht hat für Einwendungen und Fragen eine Frist bis 04.09.2019 gesetzt; der RA von Herrn Akst, Herr Sakowski, hat zunächst bis 02.10.2019 Fristverlängerung beantragt.
30.08.2019 Stellungnahme von RA Römer und Herrn Kramer liegt vor; beide sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden: Auszug aus der E-Mail von Herrn Römer „Der Sachverständige hat die gesamten Feststellungen von Herrn Kramer bestätigt und was mir in der Sache selbst auch sehr wichtig ist, ein volles Verschulden des Architekten festgestellt“.
25.09.2019 Verlustberechnung (Fa. Ostalbsolar) durch reduzierte Einspeisevergütung liegt vor.
27.09.2019 Rechtsanwältin des Architekten hat eine Stellungnahme abgegeben und an das Gericht die Anfrage gestellt, ob es denkbar wäre, dass das Dach erst durch die Vielzahl der Dachbegehungen beschädigt wurde.
02.10.2019 Schreiben RA von Fa. Akst mit der Bitte um einen Gesprächstermin mit der Gemeinde zur Nacherfüllung; zeitgleich Antrag auf Fristverlängerung bis 18.10.2019 bei Gericht beantragt.
14.10.2019 Telefontermin mit RA Römer am 14.10.2019: Empfehlung Herr Römer: keine Reaktion auf das Schreiben von Herrn Sakowski; Frist sollte verstreichen, damit das Beweissicherungsverfahren sauber mit einem förmlichen Beweisbeschluss abgeschlossen wird.
16.10.2019 Anfrage RA von Fa. Akst ob Gemeinde einverstanden wäre, dass sein Mandant mit einem eigenen Sachverständigen eine Begehung durchführt – wurde von Gemeinde am 17.10.2019 abgelehnt.
25.10.2019 Antrag RA von Fa. Akst vom 18.10.2019 an das Gericht mit der Bitte, den Sachverständigen zu einer mündlichen Verhandlung zur Ergänzung seines Gutachtens und zu Erläuterungen einzuladen.
20.11.2019 Bericht im Gemeinderat zum aktuellen Sachstand
10.12.2019 Schreiben RA Römer an LG Ellwangen wie das weitere Vorgehen zum Antrag vom 18.10.2019 geplant ist.
13.12.2019 Beweisbeschluss LG Ellwangen: Es ist ein ergänzendes Gutachten des Sachverständigen einzuholen.
07.01.2020 Schreiben Landgericht Ellwangen an Sachverständigen mit der Aufforderung das ergänzende Gutachten bis 07.04.2020 zu erstellen.
20.01.2020 Sachverständige hat Ergänzungsgutachten erstellt (Posteingang beim LG Ellwangen am 23.01.2020)
23.01.2020 Schreiben LG Ellwangen, dass die Parteien bis 13.02.2020 Einwendungen gegen das Gutachten erheben können.
30.01.2020 Prüfung des Ergänzungsgutachten durch unseren Sachverständigen, Herrn Kramer: das Ergänzungsgutachten ist ok.
07.02.2020 Schreiben RA von Fa. Akst, Antrag auf Fristverlängerung bis 28.02.2020
27.02.2020 Legitimation der Kanzlei Kübler aus Burgberg als neuem Rechtsvertreter der Fa. Akst mit einem dreiseitigen Fragenkatalog und dem Antrag ein weiteres Gutachten von einem speziellen Sachverständigen für das verwendete Material einzuholen. Das beantragte Gutachten sollte die Frage beantworten, ob durch die festgestellten Beschädigungen tatsächlich ein Schaden am Dach entstehen kann.
03.03.2020 Mitteilung RA Sakowski, dass das Mandat für Fa. Akst nicht mehr besteht.
11.03.2020 Schreiben Landgericht Ellwangen
1) das Schreiben der Kanzlei Kübler ist am 01.03.2020 um 18:06 Uhr und damit verspätet eingegangen.
2) Feststellung, dass in der gesetzten Frist keine Ergänzungsfragen gestellt wurden; das LG beabsichtigt die neu gestellten Fragen nicht an den Sachverständigen weiter zu leiten und deklaratorisch festzustellen, dass das Beweisverfahren beendet ist. Eine Stellungnahme ist bis 27.03.2020 möglich
3) LG beabsichtigt den Streitwert auf 70.651,89 € festzusetzen. Dies entspricht den festgestellten Kosten für die Mängelbeseitigung im Gutachten.
17.03.2020 Schreiben RA Römer an Gericht, mit der Bitte den Antrag als verspätet zu bewerten und das Beweissicherungsverfahren abzuschließen.
03.04.2020 Beweisbeschluss durch das LG Ellwangen:
1) Der Streitwert wird auf 70.651,89 € (59.371,34 € zzgl. MwSt.) festgestellt.
2) Das selbstständige Beweisverfahren ist mit Ablauf des 28.02.2020 beendet.
07.04.2020 Schreiben RA Römer: Formell wurde das Verfahren am 13.02.2020 beendet (s.o.). Ansprüche verjähren nach 6 Monaten, also final am 12.08.2020.
15.04.2020 Abstimmungstermin mit RA Römer zum weiteren Vorgehen.
21.04.2020 Aufforderungsschreiben RA Römer an Beteiligte, Zahlung der bezifferten Kosten bis zum 11.05.2020 zu leisten.
11.05.2020 Rückmeldung von beiden Parteien, dass sie an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind.
14.05.2020 Schreiben RA von Fa. Akst, dass er in Abstimmung mit RA von Herrn Niederberger bezüglich der Kostenaufteilung ist mit der Maßgabe, dass Fa. Akst die Sanierungsarbeiten selbstständig durchführen kann.
03.06.2020 Telefonat mit RA Römer: bis zum heutigen Tag liegt kein Vergleichsangebot vor.
07.09.2020 Bericht im Gemeinderat zum aktuellen Sachstand: Nachdem bis Anfang August nach wie vor kein aussagefähiges Vergleichsangebot vorlag, wurde am 07.08.2020 Klage beim Landgericht Ellwangen erhoben. Der Verhandlungstermin wurde am 24.08.2020 bekanntgegeben und auf Mittwoch 04.11.2020 9:00 Uhr festgesetzt.
07.12.2020 Bericht im Gemeinderat zum aktuellen Sachstand: Mit Datum vom 25.11.2020 hat das Landgericht Ellwangen den Parteien folgenden Vergleich vorgeschlagen:
Diesem Vergleichsvorschlag hat der Gemeinderat am 07.12.2020 zugestimmt. Die beiden gegnerischen Parteien haben diesem Vorschlag ebenfalls zugestimmt.
- Die Aufwendungen, die der Gemeinde vor dem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren in Höhe von 15.000 € entstanden sind, wurden fristgerecht zum 15.01.2021 und in voller Höhe erstattet.
- Vom bisherigen Sachverständigen und Gutachter der Gemeinde, Herr Kramer, liegt eine Zusage vor, dass er die Sanierungsarbeiten zu den vom Gericht vorgeschlagenen Konditionen begleitet, federführend koordiniert und überwacht.
- Die Sanierungsarbeiten sollen im April / Mai 2021 durchgeführt werden (Witterungsverhältnisse müssen passen).
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8. Fahrzeugersatzbeschaffung für den Bauhof
Gremium
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25.03.2021
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Sachverhalt
Bauhofbetriebsleiter Gerstlauer berichtet, dass der Ford T300 Pritschenwagen Baujahr 2008 (mit Plane), der im Bauhof im Einsatz ist, aufgrund von Motorproblemen zur Schadensermittlung in die Autowerkstatt Abele nach Neresheim gebracht wurde. Dort wurde festgestellt, dass der Motor einen Schaden (Zylinderkopf) hat, der nur sehr kostspielig repariert werden kann. Aufgrund des Alters des Fahrzeuges wurde entschieden, keine derart hohe Summe mehr in dieses Fahrzeug zu investieren.
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 wurde in die Finanzplanung bis zum Jahr 2024 eine Ersatzbeschaffung für dieses Fahrzeug im Jahr 2022 vorgesehen. Hierfür sind 35.000 Euro eingestellt. Aufgrund der jetzigen Situation ist es unumgänglich, die Ersatzbeschaffung vorzuziehen.
Für die Neuanschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges wurden folgende Angebote von drei verschiedenen Autohäusern eingeholt:
Alle Fahrzeuge sind mit Anhängerkupplung ausgestattet und die genannten Preise beinhalten die Inzahlungnahme des Altfahrzeuges.
VW Crafter Pritsche Doppelkabine 103 KW/140 PS, Candy Weiß 3,5 Tonnen
(Zuladung = 1,35 Tonnen) zulässiges Gesamtgewicht.
Fahrzeugpreis incl. MwSt.: 29.236,77 Euro
VW Crafter Pritsche Einzelkabine 103 KW/140 PS, Candy Weiß 3,5 Tonnen
(Zuladung = 1,4 Tonnen) zulässiges Gesamtgewicht.
Fahrzeugpreis incl. MwSt.: 28.062,95 Euro
VW Crafter Pritsche Einzelkabine 75 KW/102 PS Candy Weiß, 3,5 Tonnen
(Zuladung = 1,42 Tonnen) zulässiges Gesamtgewicht.
Fahrzeugpreis incl. MwSt.: 26.143,72 Euro.
Opel Movano (Vorführwagen Laufleistung 10 km)Pritsche Doppelkabine 110 KW/150 PS, Weiß 3,5 Tonnen (Zuladung = 1,3 Tonnen) zulässiges Gesamtgewicht.
Fahrzeugpreis incl. MwSt.: 28.401,76 Euro
Opel Movano (Neuwagen) Pritsche Einzelkabine 100 KW/136 PS, Mandarin Gelb,
3,5 Tonnen (Zuladung = 1,3 Tonnen) zulässiges Gesamtgewicht.
Fahrzeugpreis incl. MwSt.: 24.153,86 Euro
Ford FT 350 L3 (Neuwagen) Pritsche Doppelkabine 100KW/130 PS, Weiß 3,5 Tonnen (Zuladung = 1,3 Tonnen) zulässiges Gesamtgewicht.
Fahrzeugpreis incl. MwSt.: 28.026,20 Euro
Hinweis:
Der VW Crafter würde auch trotz der geringeren PS Zahl (102 PS) dank eines relativ hohen Drehmomentes (300 Nm) für dem Einsatz im Bauhof ausreichen. Andere Hersteller weisen das höhere Drehmoment erst bei höherer Motorisierung auf.
In diesem Fall wäre das Drehmoment wichtiger als die Leistung.
Finanzierung:
Im Haushalt 2021 sind für Gerätebeschaffungen für den Bauhof 75.000 Euro eingestellt.
Diese Mittel sind für die Neuanschaffung eines Minibaggers (60.000 Euro),
der Ersatzbeschaffung von Kleingeräten (12.000 Euro) und
für die Anschaffung eines Kamerasystems für den Schlepper (3.000 Euro)
vorgesehen.
Für die Anschaffung des Minibaggers wurden bereits Angebote eingeholt.
Demnach werden hierfür Mittel in Höhe von 45.000 Euro benötigt, was eine Einsparung von 15.000 Euro gegenüber dem Planansatz bedeutet.
Die Anschaffung des Kamerasystems in Höhe von 3.000 Euro kann zurückgestellt/verschoben werden, so dass sich bei dieser Haushaltsstelle insgesamt freie Mittel in Höhe von 18.000 Euro ergeben.
Um die Finanzierung des neuen Fahrzeuges sicher zu stellen, soll die Sanierung des Sanitärraumes im Bauhof (Haushaltsansatz: 12.000 Euro) auf die Jahre 2021 und 2022 aufgeteilt werden.
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9. Vergabe der Planungsleistungen für die Bauphysik für den Rathausneubau
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25.03.2021
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Sachverhalt
Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die weiterführenden Planungen für den Rathausneubau nun die Vergabe der Planungsleistungen bezüglich der Bauphysik erfordern. Es werden hier die wichtigen Themen Wärme- und Schallschutz bearbeitet.
Für die Abgabe eines Honorarangebots wurden drei in Frage kommende Ingenieurbüros aufgefordert.
Die Angebote sind wie folgt gegliedert:
Grundleistungen:
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung LPH 1-7
- Bauakustik LPH 1-7
- Raumakustik LPH 1-7
Sonderleistungen:
- Bauteilkatalog
- Blower – Door – Test
- Sommerlicher Wärmeschutz
Die Wertung der Angebote durch das Architektenbüro Kayser stellt sich wie folgt dar:
Ingenieurbüro: Angebotssumme-Brutto:
GN Bauphysik Stuttgart 26.099,52 €
pauschal 25.585,00 €
2. Platz 26.323,42 €
Eine Erkundung von Referenzen ergab, dass das Büro GN Bauphysik seither schon mehrere größere Gebäudekomplexe betreut hat.
Dokumente
Download Honorarvergleich.pdf
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10. Beitritt zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg
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Sachverhalt
Bürgermeister Jakl berichtet, dass auf der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris 195 Staaten, einschließlich der Europäischen Union, beschlossen haben, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C begrenzen zu wollen. Um diese Ziele zu erreichen und Impulse auf kommunaler Ebene zu geben, haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände Ende 2015 auf der Grundlage des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg den Klimaschutzpakt geschlossen. Im Klimaschutzpakt bekennen sich die Parteien zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes. Den Kommunen kommt dabei aufgrund ihrer Kompetenzen, Sachnähe und Steuerungsmöglichkeiten vor Ort eine unverzichtbare Rolle bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und Strategien zu.
Mit der aktuellen Fortschreibung des Klimaschutzpaktes für die Jahre 2020 und 2021 haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände neue Fördermöglichkeiten vereinbart und die Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen gegenüber den Vorjahren deutlich aufgestockt. Kommunen, die den Klimaschutzpakt mit einer Erklärung unterstützen, haben die Möglichkeit, eine erhöhte Förderquote im Rahmen der Förderprogramme „Klimaschutz-Plus“ und „KLIMOPASS“ zu erhalten. Das Programm „Klimaschutz-Plus“ ermöglicht z.B. die Förderung für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude sowie Energieberatungen. Über das Förderprogramm „KLIMOPASS“ werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. Entsiegelung von Flächen, Dachbegrünungen, Hochwasserschutzmaßnahmen, öffentlichen Trinkwasserspender usw.) gefördert.
Bislang sind insgesamt 301 Städte, Gemeinden und Landkreise dem Klimaschutzpakt beigetreten. Die Mehrzahl der Landkreise in Baden-Württemberg hat bereits den Beitritt erklärt, so auch der Landkreis Heidenheim. Mit der Unterzeichnung der sogenannten unterstützenden Erklärung macht die Gemeinde deutlich, dass sie im Klimaschutz aktiv ist und diese Aktivitäten auch weiterentwickeln möchte. Weiterhin setzt sie sich eine weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltung bis zum Jahr 2040 zum Ziel. Mit dem Beitritt sind für die Gemeinde keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen verbunden.
Dokumente
Download Dritter-Klimaschutzpakt-2020-2021.pdf
Download Unterstützende Erklärung Klimaschutz.pdf
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11. Einvernehmen zu Bauanträgen
Gremium
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25.03.2021
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11.1. Baugesuch Kenntnisgabeverfahren, Abbruch altes Wohnhaus, Karlsbrunnenstr. 8, Trugenhofen
Gremium
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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11.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Kenntnisgabeverfahren, Abbruch altes Wohnhaus
Baugrundstück: Flurstück Nr. 39, Karlsbrunnenstr. 8, Trugenhofen
Befreiungen/
Abweichungen: keine
Objektbeschreibung: Bei dem Abbruch handelt es sich um einen Teilabbruch von dem Wohnbereich, welcher an dem bestehenden Wirtschafts-gebäude angebaut ist. Die Außenmaße betragen ca.
11,50 m x 10,40 m.
Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.
Dokumente
Download Lageplan Karlsbrunnenstr. 8, Trugenhofen.pdf
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11.2. Baugesuch Kenntnisgabeverfahren Abbruch einer Scheune (Stadel), Nördlinger Str. 8, Frickingen
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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11.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Kenntnisgabeverfahren, Abbruch einer Scheune (Stadel)
Baugrundstück: Flurstück Nr. 83, Nördlinger Str. 8, Frickingen
Befreiungen/
Abweichungen: keine
Objektbeschreibung: Auf der Südseite der vorhandenen Bebauung soll eine Scheune mit den Außenmaßen von ca. 35,00 m x 22,00 m abgebrochen werden.
Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.
Dokumente
Download Lageplan Nördlinger Str. 8, Frickingen.pdf
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11.3. Baugesuch Errichtung einer Lagerhalle mit Bürotrakt, Fleinheimer Str. 2, Dischingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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25.03.2021
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11.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung einer Lagerhalle mit Bürotrakt
Baugrundstück: Flurstück Nr. 124, Fleinheimer Str. 2, Dischingen
Befreiungen/
Abweichungen: keine
Objektbeschreibung: Nach Abbruch der vorhandenen Gebäudeteile auf dem Baugrundstück soll eine Lagerhalle mit integriertem Bürotrakt errichtet werden. Die Außenmaße betragen ca. 36,25 m x
20,25 m. Die zur Ausführung kommende Holzkonstruktion des Gebäudes wird an den Außenwänden und dem dazugehörigen Pultdach mit Sandwichblech-Paneelen verkleidet bzw. eingedeckt. Die Dachneigung beträgt 7°, die Traufhöhen ab OK FFB ca. 6,00 m bzw. 8,90 m.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.
Dokumente
Download Lageplan Fleinheimer Str. 2, Dischingen.pdf
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11.4. Baugesuch Neubau Getreide- und Maschinenlagerhalle, Flst. Nr. 693, Stöckelgasse, Dunstelkingen-Hofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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11.4 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Getreide- und Maschinenlagerhalle
Baugrundstück: Flurstück Nr. 693, Stöckelgasse, Dunstelkingen-Hofen
Befreiungen/
Abweichungen: keine
Objektbeschreibung: Die geplante Getreide- und Maschinenlagerhalle ist mit den Außenmaßen von ca. 32,30 m x 21,20 m vorgesehen. Die Halle besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit Stahl-Trapez-Blech-Verkleidung und Stahlsandwich-Paneelen als Dacheindeckung. Das dazugehörige Satteldach erhält im Bereich der Maschinenhalle eine Dachneigung von 20°, eine Traufhöhe von ca. 6,20 m ab OK RFB sowie eine Firsthöhe von ca. 10,00 m. Im Bereich der 10 untergebrachten Lagersilos mit je 60 m³ Fassungsvermögen beträgt die Traufhöhe bei gleicher Dachneigung ca. 11,20 m und die Firsthöhe ca. 15,00 m.
Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht
Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 693, Hofen.pdf
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11.5. Baugesuch Errichtung eines Gartenhauses, Aufhauser Str. 4, Eglingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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11.5 |
Sachverhalt
Hier ist Gemeinderat Günter Burger befangen und rückt vom Tisch ab.
Bauvorhaben: Errichtung eines Gartenhauses
Baugrundstück: Flurstück Nr. 119, Aufhauser Str. 4, Eglingen
Befreiungen/
Abweichungen: keine
Objektbeschreibung: Das geplante Gartenhaus mit großzügiger Überdachung erhält die Außenmaße von insgesamt ca. 7,60 m x 4,00 m. Das dazugehörige Satteldach hat eine Dachneigung von ca. 13°, eine Traufhöhe ab OK Gelände von 2,25 m sowie eine Firsthöhe von 2,70 m.
Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.
Dokumente
Download Lageplan Aufhauser Str. 4, Dischingen.pdf
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11.6. Baugesuch Neubau Wohnhaus mit angebauter Garage, Hinter den Gärten 10, Dischingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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11.6 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit angebauter Garage
Baugrundstück: Flurstück Nr. 1793/5, Hinter den Gärten 10, Dischingen
Befreiungen/
Abweichungen: keine
Objektbeschreibung: Das 1-geschossige, nicht unterkellerte Wohngebäude mit angebauter Garage hat die Gesamtaußenmaße von
ca. 17,50 m x 14,70 m. Die Dachneigung des Pult- und Satteldaches beträgt 10°. Die max. Gebäudehöhe beträgt an der Traufhöhe des Pultdaches vom Wohnhaus ca. 4,50 m.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.
Dokumente
Download Lageplan Hinter den Gärten 10, Dischingen.pdf
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12. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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12 |
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12.1. Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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12.1 |
Sachverhalt
Kämmerer Schabel teilt mit, dass im Rahmen der Klausurtagung am 08.01.2021 das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt wurde, eine Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet zu erstellen. Zur Umsetzung hat am 04.03.2021 ein Auftaktgespräch stattgefunden und es wurde folgender Zeitplan festgelegt:
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12.2. Bekanntgabe Zuwendungsbescheid ELR, Heckenweg Ballmertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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12.2 |
Sachverhalt
Bürgermeister Jakl teilt mit, dass im Zuge des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) die Gemeinde Dischingen im September 2020 einen Antrag auf Fördermittel für die Wohnumfeldmaßnahme in einem Teilbereich des Heckenweges in Ballmertshofen zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität gestellt hat.
Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich hier voraussichtlich auf 95.200,00 Euro.
Mit Schreiben vom 03.03.2021 hat die Gemeindeverwaltung den Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart erhalten. Demnach erhält die Gemeinde Dischingen einen Fördersatz in Höhe von 40%. Das heißt, die Zuwendung beläuft sich auf
38.080,00 Euro.
Der Baubeginn des Projekts muss vor dem 16.08.2021 stattfinden, da ansonsten die Bewilligung widerrufen werden kann.
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12.3. Bekanntgabe Termine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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12.3 |
Sachverhalt
Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:
12.04.2021, 16.00 Uhr Sitzung Technischer Ausschuss
10.05.2021, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung in der Egauhalle
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13. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung
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25.03.2021
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ö
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13 |
Sachverhalt
13.1 Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.04.2021 – früherer Beginn
Gemeinderat Scherer regt an, die Sitzung des Technischen Ausschusses bereits um
14.00 Uhr zu beginnen, damit zusätzlich die Landschaftspflegemaßnahmen besichtigt werden können. Des Weiteren soll hierzu auch der Landschaftserhaltungsverband eingeladen werden.
13.2 Beschwerde Pressearbeit
Gemeinderat Scherer beschwert sich darüber, dass in der Presse kaum noch über Kommunalpolitik und den ländlichen Raum berichtet wird. Der Infobedarf der Zeitung fällt immer mehr. Er wünscht sich, dass sich dies wieder bessert.
13.3 Berichterstattung Ortsbauamt
Gemeinderat Scherer stellt den Antrag, dass das Ortsbauamt vierteljährlich über den Sachstand von Baumaßnahmen im Gemeinderat berichtet. Bürgermeister Jakl sichert eine wiederkehrende Berichterstattung zu.
13.4 Härtsfeldmuseumsbahn
Gemeinderat Scherer ist darüber verärgert, dass er einem Zeitungsartikel entnehmen musste, dass die Härtsfeldmuseumsbahn zukünftig bis nach Dischingen fahren soll und beantragt deshalb, in einer der nächsten Sitzung eine Information über Vorhaben von nicht ortsansässigen Vereinen auf die Tagesordnung zu setzen.
13.5 Tore alte Kläranlage Dischingen
Gemeinderat Scherer teilt mit, dass er sich gewünscht hätte, schon früher darüber informiert zu werden, dass in den Lagerschuppen bei der alten Kläranlage in Dischingen keine Tore eingebaut werden. Er zeigt sich über diese Vorgehensweise sehr verärgert. Bürgermeister Jakl begründet das Nichtanbringen von Toren damit, dass man in der Wasserschutzzone Transparenz gegenüber der Landeswasserversorgung schaffen musste und deshalb auch der Bauantrag seinerzeit ohne Tore gestellt wurde.
13.6 Schülerbeförderung
Gemeinderat Raunecker spricht Probleme bei der Beförderung von Grundschulkindern durch die SVL an, worauf Bürgermeister Jakl erklärt, dass eine Neuvergabe der Transportleistungen durch den Landkreis derzeit nicht ansteht. Gemeinderätin Hirschfeld berichtet, dass diese Strecke nun von der Fa. Rupp Omnibus GmbH bedient wird, da es mit der SVL nicht funktionierte.
Datenstand vom 08.03.2024 11:03 Uhr