Datum: 25.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rathausneubau; - Vorstellung und Billigung des Planentwurfs - Beschluss über die Beantragung von Mitteln aus dem Ausgleichstock
2 Einbeziehungssatzung "An der Halde/Mühlbergstraße"; Ergänzung der Begründung und des schriftlichen Teils um die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
3 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021
4 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
5 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen, Flst. Nr. 592/23, Demmingen
6.2 Abbruchgenehmigung Kenntnisgabeverfahren, Abbruch der Gebäude, Torstraße 15, Dischingen
6.3 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Jungbauernstr. 12, Dischingen
6.4 Baugesuch Neubau eines Geräteschuppens, Butzfeldweg 9, Frickingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Härtsfeldschättere
7.2 Bekanntgabe Termine
7.3 Bekanntgabe Programmentscheidung ELR 2021
7.4 Bewilligung Förderantrag Tiefbrunnen Demmingen
7.5 EDV-Ausstattung für RIS-Nutzung: Beschaffung von Tablets
8 Anfragen
9 Bürgerfragestunde

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1. Rathausneubau; - Vorstellung und Billigung des Planentwurfs - Beschluss über die Beantragung von Mitteln aus dem Ausgleichstock

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Beate Kayser und Herrn Bennet Kayser vom Büro Kayser Architekten in Aalen begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass für den Rathausneubau/-umbau ein Architektenwettbewerb durchgeführt wurde. Den ersten Preis für den Entwurf eines Solitär-Neubaus erhielt das Büro Kayser Architekten GmbH aus Aalen zusammen mit dem Landschaftsarchitekturbüro gla/gessweinlandschaftsarchitekten Volker Stauch aus Schorndorf. Bereits in der Sitzung des Preisgerichts am 24.11.2020 wurden erste Änderungsideen geäußert.

Aufgrund der konkreten Anregungen des Gemeinderats vom 07.12.2020 und der bei der Info-Veranstaltung geäußerten Vorschläge hat das Büro Kayser die Planung wie folgt überarbeitet und optimiert und stellt die wesentlichen Änderung anhand beigefügter Präsentation vor:
  • Aus Kostengründen wird auf die Teilunterkellerung verzichtet. Archivflächen werden im denkmalgeschützten Rathausgebäude untergebracht, die Technikflächen über die Geschosse im Neubau verteilt. 
  • Für die Wärmeerzeugung mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe wird ein eingeschossiges Außengebäude mit ca. 20 qm vorgesehen. Dort wird auch ein Versorgungspunkt für Strom und Wasser für Veranstaltungen durch Vereine vorgesehen. Sie soll überwiegend durch Eigenstrom aus der PV-Anlage auf dem Dach betrieben werden.
  • Die Fluchttreppe ist ausschließlich zur Evakuierung des Sitzungssaals im 2. OG erforderlich. Sie wird in Absprache mit dem Kreisbrandmeister möglichst klein und gewendelt ausgeführt um Platz für Technikflächen zu gewinnen.
  • Der Eingang Süd entfällt, der Eingang Nord bleibt erhalten und schafft einen Zugang zu den auch als öffentliche WC-Anlage vorgesehenen Toiletten. 
  • In der Kernzone des Gebäudes wird überwiegend die Technik integriert.
  • Der Traubereich wird vergrößert, dass er sich auch für eine Mehrfachnutzung (z.B. für VHS- oder Seniorenveranstaltungen) eignet mit direktem Zugang zum Marktplatz.
  • Das Standesamt und das Bürgerbüro als organisatorische Einheit werden im EG zusammen gebunden. Bürgermeister, Hauptamt und Finanzverwaltung werden im 1. OG zusammen gebunden. Das Ortsbauamt wird ins 2. OG, die Nebenbüros für Hausmeister, Wasserverband Egau, Egaugruppe, Prüfer werden ins EG verlegt.
  • Die Gebäudehöhe wird um rd. 1,25 m reduziert durch Verzicht auf abgehängte Decken in den Büros. 

Die Gesamtkosten inkl. Abbruch, Außenanlage, Ausstattung und Nebenkosten/Honorare belaufen sich auf ca. 5.511.700 €. Herr Kayser erläutert anschließend die Kostenblöcke nach DIN276 (siehe Anlage).

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Sanierung vs. Neubau
Im Rahmen des Architektenwettbewerbs haben 7 von 9 Vorschlägen einen vollständigen Abbruch des Altbaus vorgesehen. Auch das Konzept des Wettbewerbssiegers sieht für das Rathaus einen Neubau vor. Folgende Gründe sprechen für den Abbruch:
  • Keine barrierefreie Erschließung möglich
  • Brandschutz ungenügend
  • Energetisch unzureichend
  • Anbindung an Erweiterungsbau problematisch
  • Zu niedrige Geschosshöhen
  • Höhenversatz der Geschosse im Gebäude
  • Elektroinstallation nicht mehr auf dem Stand der Technik
  • Sanitär und Heizungsinstallation nicht mehr in vollem Umfang funktionsfähig
  • Entwässerungskanal in der Regel abgängig
  • Umnutzung und Totalsanierung des Bestandes in der Regel aufwendiger als Abbruch und Neubau
Damit verbunden sprechen folgende Gründe für den Neubau:
  • Kompakter Baukörper
  • Gutes A/V Verhältnis
  • Wirtschaftliche Erschließung
  • Wirtschaftliches räumliches Konzept, funktionale Anordnung
  • Barrierefreiheit
  • Zentrale Ver- und Entsorgung im Gebäude
  • Einfache Statik, wirtschaftliches Tragsystem, Flexibilität
  • Nachhaltige Bauweise
  • Technisch und energetisch aktuell
  • KFW-Standard
  • Autarke Energieversorgung


Nachhaltigkeitskonzept (Bewirtschaftungskosten)
Um die Bewirtschaftungskosten des Neubaus so niedrig wie möglich zu halten, setzt die Gemeinde auf ein nachhaltiges Energiekonzept. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend genannt:

a) Photovoltaikanlage
Für eine ökologische und ökonomische Energieerzeugung wird eine PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes installiert. Das Gebäude bietet, aufgrund der nach Osten und Westen flachgeneigten Dachfläche, günstige Voraussetzungen für den Aufbau einer PV-Anlage. Mit der PV-Anlage soll in Zukunft innovativ, umweltschonend und wirtschaftlich Strom erzeugt werden. Die PV-Anlage soll zur Eigenstromversorgung betrieben werden. Der überschüssig erzeugte Strom soll in das öffentliche Netz der EnBW eingespeist und nach dem EEG vergütet werden.

b) Wärmeerzeugung
Die Wärmeversorgung erfolgt über ein bivalentes System aus Luft- Wasser-Wärmepumpe und einem Gasbrennwertgerät zur Versorgung der verschiedenen Wärmeverbraucher im Gebäude. Die Wärmeversorgung wird über einen Heizverteiler mit entsprechenden Abgängen für die erforderlichen Heizkreise vorgesehen. Dazu wird ein Übergaberaum im Erdgeschoss mit ca. 5m² benötigt. Die Wärmepumpe kann optional umschaltbar 
ausgeführt werden, sodass eine Kälteerzeugung zur Versorgung von Kälteverbrauchern möglich ist.
Refinanzierung der Abschreibungen
Ausgehend von den oben genannten Gesamtkosten in Höhe von 5.511.700 € wird bei einer 80-jährigen Nutzungsdauer mit Abschreibungen (netto, nach Abzug der Auflösungen) von rund 40.000 – 50.000 € pro Jahr gerechnet. Sollten beide Anträge (Erhöhungsantrag Städtebauförderung und Ausgleichstock) positiv entschieden werden und der Rathausneubau erfolgen, so wird der Haushaltsplan 2022 gezielte Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung im Ergebnishaushalt zur dauerhaften Refinanzierung der Abschreibungen vorsehen: z.B. Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B, Anhebung der Bauplatzpreise, Erhöhung Verwaltungsgebühren, etc..


Nachnutzungskonzept historisches Rathaus
Sämtliche Entwürfe, die im Rahmen des Architektenwettbewerbs vorgestellt wurden, haben eine (Teil-) Unterkellerung vorgesehen. Im Untergeschoß sollte das Archiv und die Technik untergebracht werden. Nach dem derzeitigen Konzept kann auf ein Untergeschoss komplett verzichtet werden. Nach dem Bezug des neuen Rathauses soll das historische Rathaus für Archivzwecke genutzt werden. Die Kosten für die Unterkellerung im Neubau können damit eingespart werden.


Sicherstellung der Finanzierung
Der Neubau des Rathauses stellt eine enorme finanzielle Herausforderung dar. Die Gemeinde ist dafür auf die großzügige Unterstützung aus den unterschiedlichen Fördertöpfen dringend angewiesen. Nur so kann die Umsetzung gelingen. Sollten die Fördermittel nicht in der beantragten Höhe genehmigt werden, muss die Gemeinde abwägen, welche anderen Maßnahmen nicht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, um den Finanzrahmen und die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben nicht zu gefährden.

Dokumente
Download 03515-KOB-CON-21-01-18_01_Grobkostenschätzung.pdf
Download 2018-BZ-001 Bauzeitenplan_2021-01-22.pdf
Download 2018-K-002 Grobkostenschätzung nach BGF-BRI 2021-01-19.pdf
Download 210118-2018-Rathaus-Dischingen-Studie-LR.pdf
Download 210118-2018-Rathaus-Dischingen-Technik-Flaechen.pdf
Download 210118-2018-Rathaus-Dischingen-Technik-Konzept.pdf
Download 210118-Grobkostenermittlung Außenanlagen.pdf
Download 210125-2018-Rathaus-Dischingen-Studie-LR.pdf
Download 3648-BER-CSN-21-01-18_Technik-Konzept.pdf

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2. Einbeziehungssatzung "An der Halde/Mühlbergstraße"; Ergänzung der Begründung und des schriftlichen Teils um die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Zeeb vom Büro Zeeb & Partner -Natur.Raum.Mensch- in Ulm begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat am 08.01.2021 den Entwurf der Einbeziehungssatzung „An der Halde/Mühlbergstraße“ gebilligt und beschlossen hat, die Öffentlichkeit, die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen und die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen müssen jedoch noch um die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung ergänzt werden. Mit dieser Prüfung wurde das Büro Zeeb & Partner aus Ulm beauftragt. 

Frau Zeeb stellt das Ergebnis der Prüfung im Detail vor (s. Anlage).

Dokumente
Download EBS Mühlbergstraße_Z&P_2021-01-25.pdf
Download Relevanzprüfung_BP EBS_Mühlbergstraße.pdf

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3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2021 von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 21. Dezember 2020. Die Inhalte des Haushaltsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 8. Januar 2021 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, werden von Kämmerer Schabel erläutert und sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.

Nach den Ausführungen von Kämmerer Schabel ergibt sich kein Diskussionsbedarf.


Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: 







Dokumente
Download 2021-01-25 HH2021 - Präsentation Gemeinderat.pdf
Download 2021-01-25 HHPlan und HHSatzung 2021.pdf

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4. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 21. Dezember 2020. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 8. Januar 2021 beraten. Die dabei besprochenen und festgelegten Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, werden von Kämmerer Schabel erläutert und sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Nach den Ausführungen von Kämmerer Schabel ergibt sich kein Diskussionsbedarf.

Eigenbetrieb Wasserversorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 25. Januar 2021 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt beschlossen:

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
       821.642 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       215.000 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       150.000 EUR.

Dokumente
Download 2021-01-25 EB Wasser Wirtschaftsplan 2021.pdf
Download 2021-01-25 EBW WiPlan2021 - Präsentation Gemeinderat.pdf

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5. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 21. Dezember 2020. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 
8. Januar 2021 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, werden von Kämmerer Schabel erläutert und sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Nach den Ausführungen von Kämmerer Schabel ergibt sich kein Diskussionsbedarf.

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 25. Januar 2021 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt



§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
       948.342 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       962.700 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       230.000 EUR.

Dokumente
Download 2021-01-25 EB Abwasser Wirtschaftsplan 2021.pdf
Download 2021-01-25 EBA WiPlan2021 - Präsentation Gemeinderat.pdf

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 6
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6.1. Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen, Flst. Nr. 592/23, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei Stellplätzen

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 592/23, Demmingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        Höhenlage des Gebäudes
       Für die Bebauung auf Flurstück Nr. 592/23 ist laut BBPl „Hülenfeld – 1. Änderung“ (im Verfahren) eine EGFH von 
519,5 m ü.NN vorgeschrieben. Da das Wohnhaus mit der Garage verbunden werden soll, wäre hier ein Höhenunterschied von 1,00 m zu überwinden, um die für Grenzgaragen geltenden Vorschriften einhalten zu können. Außerdem wäre die EGFH ca. 1,00 m über dem Niveau des angrenzenden Feldwegs. Geplant wird eine Unterschreitung der vorgesehenen EFH um 1,00 m (518,5 m ü.NN), damit sich das Gebäude besser in das bestehende Gelände einfügt. Ein ordnungsgemäßer Kanal-anschluss ist trotzdem gewährleistet und eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch die Unterschreitung ist sicher auch nicht gegeben.  
Objektbeschreibung:        Das unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus ist mit den Außenmaßen von ca. 13,50 m x 10,75 m geplant. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25°, eine Traufhöhe ab EGFH von ca. 6,15 m sowie eine Firsthöhe von ca. 8,50 m. Die an der Ostseite angebaute nicht unterkellerte Flachdach-Doppelgarage erhält die Außenmaße von ca. 6,50 m x 8,25 m. Die Wandhöhe mit Attika beträgt ab OK Gelände ca. 2,85 m. Es ist eine nicht überdachte Terrasse an der süd-westlichen Ecke des Wohngebäudes mit den Außenmaßen von ca. 9,00 m x 8,00 m und einer Tiefe von ca. 3,00 m vorgesehen.         
Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht 
abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Flst. Nr. 592_23, Demmingen.pdf

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6.2. Abbruchgenehmigung Kenntnisgabeverfahren, Abbruch der Gebäude, Torstraße 15, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Abbruch von vorhandenen Gebäuden im Kenntnisgabeverfahren

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 106, Torstr. 15, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das vorhandene ehemalige Forsthausgebäude mit den Außenmaßen von ca. 33,75 m x 13,00 m bzw. 7,00 m soll komplett abgebrochen werden. Der Rauminhalt des umbauten Raumes beträgt ca. 1.160 m³. Des Weiteren soll das Nebengebäude, welches als Garage, Geräteraum und Ölraum diente, abgerissen werden. Die Außenmaße hierfür betragen ca. 15,00 m x 6,50 m. Hier beläuft sich der Rauminhalt des umbauten Raumes auf ca. 390 m³.          

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Torstr. 15, Dischingen.pdf

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6.3. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Jungbauernstr. 12, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 168 und 169, Jungbauernstr. 12, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte 1-geschossige Wohnhaus ist mit den Außenmaßen von ca. 12,25 m x 9,50 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 45°, eine Traufhöhe ab OK EFH von ca. 3,60 m sowie eine Firsthöhe von ca. 8,35 m. Auf der Nord- und Südseite sollen im Dach-geschoss jeweils zwei kleinere Satteldachgauben mit einer Dachneigung von 45° errichtet werden. An der östlichen Grundstücksgrenze soll eine nicht unterkellerte Doppelgarage mit den Außenmaßen von         ca. 8,75 m x 6,75 m an das Wohnhaus angebaut werden. Das hierfür zugehörige Satteldach erhält gleichfalls eine Dachneigung von 45°, eine Traufhöhe ab OK Gelände von ca. 3,10 m und eine Firsthöhe von ca. 7,50 m. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Jungbauernstr. 12, Dischingen.pdf

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6.4. Baugesuch Neubau eines Geräteschuppens, Butzfeldweg 9, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 6.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Geräteschuppens

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 127/11, Butzfeldweg 9, Frickingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Die Bebauung liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes „In den Hofwiesen“. 

Objektbeschreibung:        An der süd-östlichen Grundstücksecke soll ein Geräteschuppen mit den Außenmaßen von 7,00 m x 4,00 m errichtet werden. Das dazugehörige Pultdach erhält eine Dachneigung von ca. 17° und eine Traufhöhe von 2,30 m bzw. 3,50 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht
abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Butzfeldweg 9, Frickingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Härtsfeldschättere

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass seit geraumer Zeit die Bahnstrecke der „Härtsfeldschättere“ wieder aufgebaut wird. Der Verein „Härtsfeld-Museumsbahn“ arbeitet hieran mit sehr großem Engagement, sodass bereits ein Streckenabschnitt von 
5,5 Kilometern zwischen dem Bahnhof Neresheim und der Haltestelle Katzenstein am Härtsfeldsee wiederhergestellt wurden. Die Einweihung des Streckenabschnittes von der Sägmühle bis zum Bahnhof Katzenstein (Härtsfeldsee) soll gemeinsam mit dem Festakt zum 50-jährigen Jubiläum der Touristikgemeinschaft Gastliches Härtsfeld am 23.04.2021 stattfinden. Die Reststrecke von ca. 2,3 Kilometer bis nach Dischingen ist noch offen.

Die Anbindung von Dischingen an die Härtsfeldbahn macht verkehrlich Sinn, sobald der Schnellbus von Aalen Hbf. nach Neresheim eingerichtet ist. Auch der neue Stadtbus Neresheim könnte mit der Bahn Dischingen-Neresheim vertaktet werden.
Sowohl im Alltags- und Berufsverkehr als auch für den Tourismus und die Naherholung ist die Strecke Neresheim-Dischingen ein Gewinn; Berufspendler wie beispielsweise Mitarbeiter der Firma Varta oder des Fachkrankenhauses der SRH könnten davon genauso profitieren wie Besucher, die die Schönheiten des Härtsfelds wie das Benediktinerkloster Neresheim, die Burg Katzenstein oder den Härtsfeldsee erkunden wollen. Auch im Blick auf die Heimattage, die 2024 auf dem Härtsfeld stattfinden, wäre die Möglichkeit einer Bahnfahrt von Neresheim bis nach Dischingen eine echte Attraktion.

Die Bürgermeister der Stadt Neresheim, der Gemeinde Dischingen sowie der Stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Winfried Mack MdL sind nunmehr mit einem konkreten Vorschlag, den letzten Streckenabschnitt zwischen dem Härtsfeldsee und Dischingen zu reaktivieren, an den Minister für Verkehr, Winfried Hermann MdL, herangetreten.
Dieser Bauabschnitt wird auf einen Kostenpunkt von ca. 1,5 Millionen Euro geschätzt, welche nach Meinung der Antragsteller u.a. durch Mittel nach dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) finanziert werden sollten.

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7.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgenden Termin bekannt:

01.03.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle

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7.3. Bekanntgabe Programmentscheidung ELR 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 7.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg am 22.01.2021 die Programmentscheidung 2021 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Internet bekannt gegeben hat:

Ursprünglich wurde von der Gemeinde ein kommunales Vorhaben beantragt:        
Heckenweg in Ballmertshofen          38.086 €

Außerdem wurden von der Gemeinde folgende private Vorhaben beantragt:
In Dischingen                          22.015 €
In Eglingen                                  50.000 €
In Eglingen                                  25.500 €
In Osterhofen                          50.000 €
Gesamt:                                147.515 €

Darüber hinaus wurden in Dischingen zwei gewerbliche Projekte beantragt:        

                                       170.975 €
                                       168.000 €
                                       338.975 €

Insgesamt wurden ELR-Zuschüsse beantragt in Höhe von 524.576 €.

Vom Land wurde folgende Förderung genehmigt:        
Kommunales Vorhaben:                                  38.080 €

Folgende private Vorhaben:        
Eglingen Innenentwicklung/Wohnen                  50.000 €
Osterhofen Innenentwicklung/Wohnen                  50.000 €
Folgende gewerbliche Vorhaben:
Dischingen                                                  48.850 €
Dischingen                                                168.000 €
Insgesamt wurden für ELR-Zuschüsse zugesagt in Höhe von 354.930 €.

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7.4. Bewilligung Förderantrag Tiefbrunnen Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 7.4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass die Gemeindeverwaltung am Freitag, 09.10.2020 über eine E-Mail vom Landkreis Heidenheim über ein kurzfristig aufgelegtes Förderprogramm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert wurde. Danach wurden Bundesmittel zur Stärkung der Konjunktur auch für die Wassersicherstellung bereitgestellt. Zu den Maßnahmen zählt auch die Errichtung von Trinknotwasserbrunnen. Der Fördertopf umfasst für das gesamte Bundesgebiet 5,85 Mio. Euro. Priorisiert werden Maßnahmen, die noch in 2020, spätestens aber mit Jahresbeginn 2021, umgesetzt werden. Zudem gilt bei der Vergabe das Windhundverfahren.

Das Ingenieurbüro Kolb hat über das Wochenende am 10./11.10.2020 zur Sanierung des Tiefbrunnens Demmingen einen Erläuterungsbericht geschrieben. Am 12.und 13.10.2020 erfolgten noch Abstimmungen zu den Unterlagen, am 14.10. der elektronische Unterlagenversand und das Landratsamt Heidenheim hat am 14.10. mit seiner Zustimmung die Unterlagen an die Förderbehörde (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) weitergeleitet.

Am 22.01.2021 hat das Landratsamt Heidenheim mitgeteilt, dass der Förderantrag mit einer Fördersumme von 37.816 € genehmigt wurde. Dies entspricht einer Förderquote von 50% der Nettokosten von 75.632 € (ohne MwSt., ohne Nebenkosten). In den Nettokosten ist auch die elektrotechnische Anbindung an den Hochbehälter/LW berücksichtigt.

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7.5. EDV-Ausstattung für RIS-Nutzung: Beschaffung von Tablets

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 7.5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass für die Beschaffung der Tablets die Finanzverwaltung das Raab IT Systemhaus in Gerstetten mit der Beschaffung beauftragt hat.

Nach aktueller Information können die Tablets nicht vor Ende Februar geliefert werden.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 8

Sachverhalt

K E I N E

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9. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.01.2021 ö 9

Sachverhalt

9.1 Bauplatzvergabe 

Ein Bürger informiert sich über das Verfahren der Bauplatzvergabe, da ja nun zwei Baugebiete in Dischingen („An der Halde/Mühlbergstraße“ und „Eisbühl/Zwinkelweg“) geplant sind. Bürgermeister Jakl erklärt, dass die Vergabe in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der betreffenden Vormerkungen erfolgt. Die Details sind aber noch nicht ganz klar. Es sind auch schon Bauinteressenten vorhanden. 

9.2 Erwerb Grundstücke für das Baugebiet „An der Halde/Mühlbergstraße“ in Dischingen

Weiter erkundigt sich der Bürger nach dem Beweggrund der Gemeinde für den Erwerb der Grundstücke „An der Halde“ in Dischingen. Dazu erläutert Bürgermeister Jakl, dass hier schnell weiteres Bauland zur Verfügung gestellt werden kann im Vergleich zu anderen Gebieten. Darauf meint der Bürger, dass dann künftig wohl nur noch kleinere Baugebiete mit ca. acht Bauplätzen angeboten werden. Bürgermeister Jakl erwidert, dass der Wunsch der Landesregierung ist, den Landschaftsverbrauch einzudämmen und innerörtliche Potentiale zu nutzen. Der Bürger findet es etwas schade, dass keine innerörtlichen Flächen für den Grunderwerb gekauft werden. Worauf Bürgermeister Jakl antwortet, dass dies durchaus ein Ziel der Gemeinde ist, die Eigentümer aber oft nicht zum Verkauf bereit sind. Er ist der Meinung, dass man 2-gleisig fahren muss – innerörtliche Potentiale nutzen und Baugebiete ausweisen.

9.3 Sachstand Ärztehaus

Außerdem fragt der Bürger nach dem Sachstand beim „Ärztehaus“. Bürgermeister Jakl teilt mit, dass das Gebäude ab 01.10.2021 zur Verfügung stehen soll.

Datenstand vom 08.03.2024 10:36 Uhr