Datum: 08.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Planung zur baulichen Erschließung der Grundstücke östlich der Mühlbergstraße in Dischingen
2 Einbeziehungssatzung "An der Halde/Mühlbergstraße"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
3 Feldwegsanierung; Antrag für das Jahr 2021 im Rahmen des Förderprogramms "Modernisierung Ländlicher Wege"
4 Gemeindeverbindungsstraße Eglingen-Hofen; Förderantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
5 Sanierung der Kneippanlage Ballmertshofen
6 Löschwasserversorgung Iggenhausen
7 Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet; Vergabe von Ingenieurleistungen
8 Wasserleitung Rathausplatz in Dunstelkingen; Änderungs- bzw. Verbesserungsmaßnahme
9 Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021
10 Beratung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
11 Beratung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung
12 Spendenannahmen
13 Einvernehmen zu Bauanträgen
13.1 Baugesuch Nutzungsänderung von Aufenthaltsgebäude zur Ferienwohnung, Am Baumwolf, Dischingen
14 Bekanntgaben
14.1 Bekanntgabe Corona
14.2 Bekanntgabe Termin
15 Anfragen

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1. Vorstellung der Planung zur baulichen Erschließung der Grundstücke östlich der Mühlbergstraße in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderätin Hirschfeld befangen und rückt vom Tisch ab.

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde am 29.12.2020 folgende Grundstücke der Gemarkung Dischingen erworben hat:

Flurstück Nr. :               205                  1.631 qm
Flurstück Nr.:                205/2               1.634 qm  
Flurstück Nr.:                205/3               2.819 qm
Flurstück Nr.:                928                     453 qm
Flurstück Nr.:                924                     623 qm
Flurstück Nr.:                923                     136 qm

Insgesamt handelt es ich um eine Fläche mit 7.296 qm. Die Grundstücke befinden sich südlich der Straße „An der Halde“ und östlich der Mühlbergstraße und sollen einer Bebauung mit Wohnhäusern zugeführt werden. Gemäß der Absprache mit dem Landratsamt Heidenheim werden das Grundstück Flurstück Nr. 205 und eine Teilfläche des Grundstückes Flurstück Nr. 205/3 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Für die südlichen Flächen ist eine Einbeziehungssatzung notwendig.

Das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim wurde beauftragt, ein Bebauungskonzept für die gemeindeeigenen Flächen zu erstellen. Demnach sollen acht Bauplätze ausgewiesen werden. Die Zufahrt zu den Baugrundstücken soll über die Mühlbergstraße erfolgen, die auf eine Breite von 5,50 m mit Wendeanlage ausgebaut wird. Bei der Bebauung ist 
insbesondere der Artenschutz zu beachten. Es sind somit u.a. bestimmte Einzelbäume zu erhalten und Pflanzgebote festzulegen. 
Herr Kolb stellt nun dieses Bebauungskonzept im Detail vor (s. Anlage). 
So berichtet Herr Kolb, dass sich das geplante Gebiet teilweise im Innenbereich befindet und im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen ist. Da sich in der Nähe die Sportanlagen befinden, soll kein Bebauungsplan aufgestellt werden, da es sonst zu Konflikten kommen könnte. Das Baurecht soll über eine Einbindungssatzung geschaffen werden.
Weiter berichtet Herr Kolb, dass die Erschließung im Trennsystem erfolgen soll. Für das Schmutzwasser muss eine separate Leitung verlegt werden, die wegen der Höhenlage an der Ostgrenze verlaufen muss. Es ist geplant, den Schmutzwasserkanal geradlinig durchzuführen. 
Die Regenwasserleitung verläuft von Nord nach Süd, mit einer Tiefe von 2 m. Bis auf die westlichen Grundstücke, die an den Mischkanal anschließen, sollen alle Grundstücke an den Regenwasserkanal angeschlossen werden.
Zum Thema Artenschutz erläutert Herr Kolb, dass die vorhandenen Bäume durch eine entsprechende Grundstückseinteilung erhalten und in die Bauplätze integriert werden können. Die Bäume werden kartiert. Außerdem sollen durch Pflanzgebote hochwertige Biotopvernetzungsachsen geschaffen werden.

Dokumente
Download 200331 - Kostenüberschlag BG Halde Variante 4.pdf
Download 201222-DIS-E-EBS_Lageplan-Halde_08.01.2021.pdf
Download DIS00000-V-BP500_ohne Flst 205-1_Variante 4 - RW Kanal.pdf
Download DIS00000-V-BP500_ohne Flst 205-1_Variante 4 - SW Kanal .pdf
Download DIS00000-V-BP500_ohne Flst 205-1_Variante 4a.pdf
Download Klausurtagung 08.01.2021 - TOP1.pdf

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2. Einbeziehungssatzung "An der Halde/Mühlbergstraße"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 2

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderätin Hirschfeld befangen und rückt vom Tisch ab.

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat heute dem von Ingenieurbüro Kolb vorgestellten Konzept zur Bebauung der Grundstücke südlich der Straße „An der Halde“ und der Mühlbergstraße in Dischingen zugestimmt hat. Gemäß der Absprache mit dem Landratsamt Heidenheim können das Grundstück Flurstück Nr. 205 und eine Teilfläche des Grundstückes Flurstück Nr. 205/3 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der Grundstücke Flurstück Nr. 205/2 und 928 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 205/3 und 920 zu schaffen, ist eine Einbeziehungssatzung notwendig. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Entwurfs der Einbeziehungssatzung „An der Halde/Mühlbergstraße“ vom 08.01.2021 dargestellt. Im schriftlichen Teil und in der Begründung zum Entwurf der Einbeziehungssatzung werden alle notwendigen Festsetzungen und Maßnahmen detailliert erläutert.

Herr Kolb stellt nun den Entwurf der Einbeziehungsatzung einschließlich Begründung und schriftlichen Teil vor und erläutert diesen entsprechend der Anlage.

Die Diskussion zum Thema Artenschutz fand schon unter TOP 1 statt.

Dokumente
Download 201222-DIS-E-EBS_Zeichner.Teil-Halde_08.01.2021.pdf
Download Klausurtagung 08.01.2021-TOP2.pdf

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3. Feldwegsanierung; Antrag für das Jahr 2021 im Rahmen des Förderprogramms "Modernisierung Ländlicher Wege"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim im Jahr 2017 eine Straßenzustandserfassung zur Beurteilung für die zukünftige Straßen- und Feldwegsanierungen für das gesamte Gemeindegebiet Dischingen erstellt hat. 

Nachdem im Jahr 2018 in Baden-Württemberg das Förderprogramm VwV MoLWe aufgelegt wurde, hat die Gemeinde Dischingen einen Förderantrag für “Modernisierung von Feldwegen 2018“ gestellt und mit dem bewilligten Zuschuss im Jahr 2019 Feldwege in Frickingen und Trugenhofen erneuert. 

Da das Förderprogramm bis 31. Dezember 2021 verlängert wurde, konnte ein weiterer Förderantrag für die “Modernisierung von Feldwegen 2020“ gestellt werden. Nach dessen Bewilligung konnte der Gemeinderat am 21.12.2020 die Arbeiten für einen größeren Feldwegabschnitt am nördlichen Ortsrand von Dischingen vergeben. Diese Arbeiten werden im Frühjahr 2021 ausgeführt.

Für eine erneute Antragsstellung im Jahr 2021 hat Herr Kolb die in Frage kommenden Wege der Schadensklasse 1 zusammengestellt. Da der Fördersatz bei 40 % aus den Nettobaukosten und der Höchstzuschuss bei 100.000 Euro liegt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die zwei folgenden Maßnahmenpakete zur Förderung anzumelden: 
Paket 1:
Nr. M 5     Demmingen Süd       180.000 Euro
Nr. M 6     Demmingen Süd         63.000 Euro
Nr. E 15    Osterhofen Süd          75.000 Euro
                                                   ------------------
insgesamt:                                  318.000 Euro brutto
                                            =     267.227 Euro netto
                Zuschuss 40 %    =    106.890 Euro
                Höchstzuschuss  =    100.000 Euro
                Eigenanteil          =     218.000 Euro


Paket 2:
Nr. M 14   Wagenhofen Ost        43.200 Euro
Nr. U 9     Dunstelkingen             55.440 Euro
Nr. D 3     Dischingen nördl.      152.880 Euro
Nr. D 3     Dischingen südl.         56.400 Euro
                                                   ------------------
insgesamt:                                  307.920 Euro brutto
                                            =     258.756 Euro netto
                Zuschuss 40 %    =    103.503 Euro
                Höchstzuschuss  =    100.000 Euro
                Eigenanteil          =     207.920 Euro


Im Falle einer Zuschussbewilligung soll die Umsetzung im Jahr 2022 und 2023 erfolgen. 

Herr Kolb stellt nun die einzelnen Maßnahmen vor (s. Anlage).

Dokumente
Download 20201222103212.pdf
Download 20201222103223.pdf
Download Klausurtagung 08.01.2021 - TOP 3.pdf

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4. Gemeindeverbindungsstraße Eglingen-Hofen; Förderantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass bereits im Jahre 2011 durch das Ing.-Büro Gansloser der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Eglingen-Hofen geplant und zur Förderung im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Förderung angemeldet wurde. Das Regierungspräsidium hat zwar damals die Förderfähigkeit der Maßnahme bestätigt, jedoch eine Förderung wegen fehlender Haushaltsmittel durch die Überzeichnung des Förderprogramms abgelehnt. Auch der Folgeantrag verlief erfolglos.

Am 04.09.2020 wurde eine neue Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes veröffentlicht. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Kommunen dann mit Schreiben vom Oktober 2020 über die neuen Förderbestimmungen informiert. Hier wird ein Regelfördersatz von 50 %, in bestimmten Fällen von 75 %, in Aussicht gestellt. Hinzu kommen eine Planungspauschale in Höhe von 10 % und ein Corona-Bonus von 15 % auf diese Pauschale. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, ist ein zweistufiges Verfahren notwendig. Im ersten Schritt muss die Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm beantragt werden. Ist dieser Antrag erfolgreich, kann im zweiten Schritt die Förderung beantragt werden.

Die Verwaltung hat das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim gebeten, die Planung für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hofen-Eglingen zu überarbeiten und die Kosten zu ermitteln. Diese Unterlagen sind u.a. für die Antragstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm notwendig. 

Herr Kolb stellt die Planung und die Kostenberechnung entsprechend der als Anlage beigefügten Präsentation vor.
Er erläutert, dass die sanierungsbedürftige Strecke ca. 1,8 km lang und 3,00 m breit ist. Ein Vollausbau mit einer Breite von 3,50 m (4 m Breite wären besser) sowie zusätzliche Ausweichstellen alle 300 m wäre das Minimum, was zur Förderung angemeldet werden müsste. 
Bürgermeister Jakl weist darauf hin, dass es sich hier um eine gewaltige Summe handelt, die die Gemeinde aufbringen muss. Seiner Meinung nach sollte die Gemeinde jedoch diesen Schritt gehen, da es langfristig betrachtet keinen Sinn macht, den Weg nur zu sanieren. Man muss beim Förderantrag auch darauf abzielen, dass die Gemeindeverbindungsstraße für den ÖPNV, die Landwirtschaft und den Radverkehr benötigt wird. Eine Förderquote von 50% wäre gut, 75% sind eher unwahrscheinlich.
Ortsvorsteher Saur spricht sich dafür aus, die Straße mit Blick auf den Busverkehr breiter auszubauen. Wenn der Bus bei Gegenverkehr auf das Bankett ausweichen muss, wird dieses auch nicht geschont. Deshalb ist er dafür, eine Breite von 4,50 m zur Förderung anzumelden. Dies sieht auch Gemeinderätin Oberschmid so, auch wenn dadurch Mehrkosten entstehen. 
Auf Nachfrage von Gemeinderat Raunecker, ob es ein Problem bei 4,50 m Breite hinsichtlich des notwendigen Grunderwerbes gibt, antwortet Bürgermeister Jakl, dass dies noch geprüft und mit den Eigentümern verhandelt werden muss. Er sieht dabei aber kein Problem. Wenn Anlieger sehen, dass hier in eine sinnvolle Maßnahme investiert, sind sie meistens sehr entgegenkommend. 
Auch die Gemeinderäte Koths und Günter Burger sind für einen Ausbau mit einer Breite von 4,50 m, weil dies auf lange Sicht gesehen, die bessere Lösung darstellt. Zudem findet es Gemeinderat Koths gut, wenn die kleineren Weiler auch gut angebunden sind.
Auf den Einwand von Gemeinderat Sporer, dass bei einer Fahrbahnbreite von 4,50 m trotzdem Ausweichstellen geschaffen werden müssen, erläutert Herr Kolb, dass bei einer Begegnung von Bus und Auto oder Bus und Traktor 5,50 m benötigt werden. Somit können diese auf das Bankett ausweichen, dass hierfür entsprechend ausgebaut wird. Er geht auch davon aus, dass der Begegnungsverkehr auf dieser Straße nicht allzu hoch sein wird. Gemeinderätin Oberschmid hält die Ausweichstellen für überflüssig, da jeder immer 
soweit fährt, soweit es geht. Das Geld für Ausweichstellen kann man sich ihrer Meinung nach sparen. Dies sieht auch Gemeinderat Faußner so.
Weiter berichtet Bürgermeister Jakl, dass die neuen Förderbestimmungen auch die Möglichkeit eröffnen, verkehrswichtige innerörtliche Straßen zur Aufnahme in das Förderprogramm anzumelden. Es stellt sich daher die Frage, ob auch der Ausbau der OD in Hofen zur Aufnahme beantragt wird, da die Förderbestimmungen sehr gut sind und evtl. ein höherer Zuschuss als im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erwartet werden kann.  
Die Frage von Gemeinderat Raunecker, ob es auch möglich ist, beide Vorhaben parallel in beiden Förderprogrammen anzumelden, verneint Bürgermeister Jakl. 
Gemeinderätin Oberschmid ist es wichtig, dass die OD Hofen auf Priorität 2 gesetzt wird und die Sanierung nicht noch einige Jahre zu verschieben - zumal die Hofener Einwohner schon Spenden dafür gesammelt haben.  
Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Saur teilt Bürgermeister Jakl mit, dass die Entscheidung über den Förderantrag mindestens ca. 6 Monate dauert. 
Gemeinderat Scherer nimmt Bezug auf den Antrag von Gemeinderätin Oberschmid in einer vergangenen Sitzung und schlägt vor, das Buswartehäuschen in Hofen zu sanieren. Damit kann man den Hofener zeigen, dass der gute Wille seitens der Gemeinde da ist.  Bürgermeister Jakl weist darauf hin, dass die Sanierung des Häuschens im Gesamtsanierungskonzept enthalten ist. Gemeinderat Günter Burger ist der Meinung, dass kein neues Buswartehäuschen gebaut werden muss, sondern das vorhandene saniert werden kann. Dies hält er für eine gute Überbrückungsmöglichkeit. Den Vorschlag findet auch Gemeinderat Koths gut. Bei der Sanierung der OD zu einem späteren Zeitpunkt kann man dann evtl. auch den Standort des Häuschens in die Ortsmitte versetzen.
Schließlich wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig 
(1 Enthaltung = Gemeinderat Sporer)
b e s c h l o s s e n:

Die Gemeinde meldet die Maßnahme „Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Hofen-Eglingen“ im Vollausbau mit 4,50 m Fahrbahnbreite, ohne Ausweichstellen, zur Förderung an. 

Des Weiteren wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig

b e s c h l o s s e n:

Die Planung der Maßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrt Hofen“ wird in einer der nächsten Sitzungen nochmal vorgestellt und dann zur Förderung nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz angemeldet. 

Dokumente
Download 1_Übersichtskarte.pdf
Download 2_Kurzerläuterung.pdf
Download 3-LP_H-E_0101.pdf
Download 4-LP_H-E_0201.pdf
Download 5_Regelquerschnitt.pdf
Download 6_Kostenschätzung Variante 1.pdf
Download 6_Kostenschätzung Variante 2.pdf
Download Klausurtagung 08.01.2021 - TOP 4.pdf

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5. Sanierung der Kneippanlage Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Kneippanlage in Ballmertshofen unmittelbar am Härtsfeldradweg liegt und dadurch insbesondere in den Sommermonaten stark frequentiert wird. In den letzten Jahren wurde immer wieder die teilweise schlechte Wasserversorgung für den Betrieb der Kneippanlage in Ballmertshofen bemängelt. Die Wasserversorgung erfolgt aus der Entnahme von Quellwasser.

Um Abhilfe schaffen zu können, wurde das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim damit beauftragt, die Gegebenheiten vor Ort zu untersuchen um anschließend Lösungen aufzeigen, die einen dauerhaften Betrieb der Kneippanlage gewährleisten.

Von der Verwaltung wurden bereits alle Fördermöglichkeiten geprüft. Eine Förderung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm scheitert u.a. an der Höhe der förderfähigen Kosten, da der Zuschuss mind. 50.000 Euro betragen muss. Eine Förderung kommt deshalb nur aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Betracht. Hier ist ein solches Projekt jedoch nicht sehr hoch priorisiert, da die Schwerpunkte in der Förderung von Wohnraum und der Grundversorgung liegen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Maßnahme aus eigenen Mitteln finanziert werden muss. Bisher sieht der Haushalt 2021 hierfür keine Mittel vor. 

Seitens der Verwaltung könnte man sich folgende Alternative vorstellen:
Bei der Egaubrücke im Bereich der Bushaltestelle Oberdorfstraße wurde bereits ein Treppenabgang zur Egau hergestellt. Durch den Einbau eines Umlaufgeländers in der Egau könnte an dieser Stelle eine Kneippmöglichkeit mit einem Kostenaufwand von max. 10.000 Euro geschaffen werden. Durch den Radweglückenschluss zwischen Ballmertshofen und der bayerischen Grenze kann von einer größeren Frequenz an dieser Stelle ausgegangen werden. 
Herr Kolb stellt dieses Sanierungskonzept nun im Detail vor (s. Anlage). Die Kosten für die Sanierung liegen bei etwa 70.000 Euro. 

Herr Kolb erläutert, dass der Schacht, der unter dem Kneippbecken liegt, in ein offenes Gerinne läuft. Zudem ist das Becken in sich auch undicht und läuft im Sommer nicht genügend voll. 

Der Plan des neuen Kneippbeckens sieht die Anbringung eines Geländers vor. Dies würde die Kneippanlage auch optisch aufwerten. Die Pumpe kann evtl. mit Solarenergie betrieben werden.

Dokumente
Download 181211-Kostenschätzung.pdf
Download 18-1458 Präsentation Gemeinderat 08.01.21.pdf
Download DIS181458-B-LP100 Kneipanlage.pdf
Download DIS181458-E-LP100 Kneipanlage Lageplan.pdf
Download DIS181458-E-LP100 Kneipanlage Leitungslageplan.pdf

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6. Löschwasserversorgung Iggenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 6

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Hochbehälter in Iggenhausen bereits vor ein paar Jahren wegen hygienischer Probleme für die Trinkwasserversorgung außer Betrieb genommen wurde. Um hohe Sanierungskosten zu vermeiden wird Iggenhausen seitdem über den Hochbehälter Katzenstein versorgt, was auch ohne Versorgungsprobleme funktioniert.

Zur Verbesserung der Löschwasserversorgung in Iggenhausen soll das Wasser aus dem Hochbehälter zukünftig für die Freiwillige Feuerwehr besser zugänglich gemacht werden. Hierzu ist es erforderlich, eine neue Leitung vom Hochbehälter zumindest bis zur Straße „Kirchlesberg“ zu verlegen. Der Kostenaufwand beträgt hierfür ca. 50.000 Euro. Um den Löschradius von 300 m für Iggenhausen einhalten zu können, müsste die neue Leitung allerdings bis zum Einmündungsbereich Kirchlesberg/Im Winkel verlängert werden. Dies würde weitere Kosten von ca. 30.000 Euro verursachen.

In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der LW Stuttgart hat das Ing.-Büro Kolb ein Konzept für alle notwendigen und denkbaren Maßnahmen erstellt.

Herr Kolb stellt nun die notwendigen Umbaumaßnahmen im Detail vor (s. Anlage).

Dokumente
Download 18-1219 Präsentation Gemeinderat 08.01.21.pdf
Download Iggenhausen.pdf

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7. Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet; Vergabe von Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 7

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass in den durchgeführten Rohrnetzberechnungen/Rohrnetzanalysen im Gemeindegebiet Dischingen unter anderem die Probleme in der Löschwasserversorgung aufgeführt sind.

Da das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim mit der Wasserversorgung im Gemeindegebiet Dischingen sehr gut vertraut ist, hat die Verwaltung dieses Büro aufgefordert, ein Honorarangebot für die Erstellung einer Konzeption zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet abzugeben. 

Herr Kolb erläutert nun sein Honorarangebot im Detail (siehe Anlage).

Dokumente
Download 19-1531 Präsentation Gemeinderat 08.01.21.pdf
Download 20201222195536.pdf

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8. Wasserleitung Rathausplatz in Dunstelkingen; Änderungs- bzw. Verbesserungsmaßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 8

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass im Bereich des Platzes vor dem Rathaus (Brunnenstraße 9) die Hauptleitung unter der dort stehenden Linde verläuft. Ein Rohrbruch in diesem Bereich würde das halbe Dorf von der Wasserversorgung abschneiden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sollte eine neue Leitung verlegt werden. Die Mitarbeiter der LW Stuttgart haben einen Vorschlag für eine neue Leitungsführung vorgelegt. Alternativ könnten in diesem Bereich die Schächte so umgebaut werden, dass über Schieber die Wasserversorgung gesteuert werden kann, um somit einzelne Streckenabschnitte bei einem Rohrbruch absperren zu können.

Um die weitere Sicherstellung der Wasserversorgung zu gewährleisten, wurde das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der LW Stuttgart die Gesamtsituation zu untersuchen und Lösungsvorschläge mit den dazu gehörigen Kostensituationen aufzuzeigen.

Die Kostensituation nach Lösungsvorschlägen stellt sich wie folgt dar:

  • Variante I:
    Erneuerung Hydrantenschacht 40047 mit Leitungseinbindungen 
Kosten ca. 30.000 €
  • Variante II:
    Einbau Schieber bei Schacht 40046 zum Rathausplatz (dringend)
Kosten ca. 5.000 € und Einbau bei Schacht 40047 Kosten ca. 5.000 Euro;
Gesamtaufwand: ca. 10.000 Euro
  • Variante III:
    Verbindungsleitung Mühlstraße Schacht 40046-40054 mit Schacht 
Kosten ca. 76.000 €

Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung sind derzeit 10.000 Euro für diese Maßnahme eingestellt.

Herr Kolb stellt die Untersuchung mit Lösungsvorschlägen nun im Detail vor (s. Anlage).

Dokumente
Download 18-1219 Präsentation Gemeinderat 08.01.21.pdf
Download 201221-Kostenschätzung Maßnahme 1 Schächte.pdf
Download Linde Rathausplatz.pdf
Download Rathausplatz Dunstelkingen.pdf

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9. Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 9

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2021 in der Sitzung am 21.12.2020 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt nun unverändert zur Beratung vor.

Die Personalkostenhochrechnung und der Stellenplan liegen als Anlage bei. Die wesentlichen Investitionen und ergänzende Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplans sind in der beiliegenden Präsentation zusammen gefasst.

Dokumente
Download 2021-01-05 HH2021 - Präsentation GR Klausur.pdf
Download 2021-01-05 Personalkosten und Stellenplan.pdf

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10. Beratung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 10

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen in der Sitzung am 21.12.2020 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt nun unverändert zur Beratung vor.

Der Ergebnishaushalt weist einen Gewinn von 5.068 € aus.

Der Finanzhaushalt sieht Ausgaben für Investitionen in Höhe von 823.000 € und zur Finanzierung der Investitionen eine Kreditaufnahme von 798.642 € vor.

Die wesentlichen Investitionen sind in der beiliegenden Präsentation zusammen gefasst und werden von Kämmerer Schabel erläutert.

Dokumente
Download 2021-01-05 EBW-Klausur-HH2021.pdf

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11. Beratung über den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 11

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dischingen in der Sitzung am 21.12.2020 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt nun unverändert zur Beratung vor.

Der Ergebnishaushalt ist mit 1.221.970 € ausgeglichen.

Der Finanzhaushalt sieht Ausgaben für Investitionen in Höhe von 2.191.000 € und zur Finanzierung der Investitionen eine Kreditaufnahme von 938.342 € vor.

Die wesentlichen Investitionen sind in der beiliegenden Präsentation zusammen gefasst und werden von Kämmerer Schabel erläutert.

Dokumente
Download 2021-01-05 EBA-HH-Klausur2021.pdf

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12. Spendenannahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 12

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung (GemO) das Einwerben von Spenden durch die Änderung der Gemeindeordnung in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen worden ist. Demnach dürfen der Gemeinde zugegangene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur vom Gemeinderat angenommen werden.
Der Gemeinderat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 26.10.2020 Spenden angenommen.

Folgende Spenden sind seither eingegangen:

Datum
Spender
Beschreibung
Betrag in Euro

28.10.2020
Gerdas kleine Konditorei Gerda Wirth, Frickingen
Erlös des Verkaufs selbstgenähter Masken für den Kindergarten Frickingen
60,00
23.11.2020
Bürgerstiftung der Kreissparkasse Heidenheim
Für Projekt Wasserspender Egauschule
500,00
14.12.2020
Privatperson, Dischingen
Für die Kinder in der Jugendfeuerwehr 
225,00

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13. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 13
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13.1. Baugesuch Nutzungsänderung von Aufenthaltsgebäude zur Ferienwohnung, Am Baumwolf, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 13.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Nutzungsänderung von Aufenthaltsgebäude zur Ferienwohnung

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 406, Am Baumwolf, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das vorhandene nicht unterkellerte, 1-geschossige Gebäude mit den Außenmaßen von ca. 6,05 m x 4,90 m und Satteldach diente zuvor als Aufenthaltsgebäude für die Busfahrer der RBS Stuttgart. Nach der Veräußerung an eine Privatperson soll dieses Gebäude als Ferienwohnung genutzt werden. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Am Baumwolf, Dischingen.pdf

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14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 14
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14.1. Bekanntgabe Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 14.1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus es für Bund und Länder unablässig gemacht haben, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und teilweise nachzuschärfen.

Trotz des Lockdowns im Dezember befinden sich die täglichen Neuinfektionen weiter auf einem hohen Niveau. In Baden-Württemberg liegt die 7-Tage-Inzidenz mit 112,1 immer noch weit über der Zielmarke von 50. Im Vergleich dazu steht der Landkreis Heidenheim relativ gut da, denn hier liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 79,8 (Stand 06.01.2021). ER ist damit einer von insgesamt 14 Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 (Biberach (91,4), Breisgau-Hochschwarzwald (79,3) Emmendingen (88,9), Freiburg im Breisgau (77,9), Göppingen (98,0), LK Heilbronn (89,1), SK Karlsruhe (81,4), Konstanz (78,6), Ludwigsburg (90,2), Sigmaringen (60,4), Stuttgart (83,0), Ulm (80,4) und Waldshut (73,1). Kein Stadt- oder Landkreis hat einen Wert unter 50 bzw. über 200; 
30 Stadt- und Landkreise weisen eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 auf.
Für die Gemeinde Dischingen sind derzeit 83 bestätigte Infektionen und davon 5 aktive Fälle gemeldet (Stand 07.01.2021). Daraus resultieren jeweils ein Vielfaches an Quarantäneanordnungen. So wurden der Gemeindeverwaltung bisher 281 Kontaktpersonen und 101 Familienangehörige, somit insgesamt 382 Personen in Quarantäne gemeldet. 

Doch sind die Zahlen aktuell nur sehr bedingt geeignet, das wirkliche Infektionsgeschehen zu Jahresbeginn abzuschätzen. Aufgrund der zahlreichen Feiertage ist es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen. Die Auswirkungen des Reise- und Besuchsverhaltens an den Feiertagen wird sich erst in den kommenden Tagen in den Zahlen niederschlagen. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahlen das wirkliche Geschehen zu gering abbilden. Die Belastung des Gesundheitssystems ist weiter gestiegen.
Hinzu kommen besorgniserregende Berichte über Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 wie aktuell aus Großbritannien, Südafrika oder auch Dänemark. Hier zeigt sich, dass neue Varianten grassieren, die im Verdacht stehen deutlich ansteckender zu sein. Das bedeutet, dass sich das Virus zunehmend beschleunigend schneller verbreiten könnte. Mit steigenden Infektionen nehmen auch die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe stark an. Das Gesundheitssystem würde dann noch schneller über seine Belastungsgrenze kommen.
Unter diesen Voraussetzungen haben sich Bund und Länder in dieser Woche grundsätzlich auf folgendes geeinigt:
  • Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert. In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung ist, dass in der kommenden Woche Klarheit über die Infektionszahlen besteht und es die Pandemieentwicklung zulässt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • Baden-Württemberg plant aktuell in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200, die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort nicht umzusetzen, da das Land die Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit prüft. 
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen die Testanordnung des Bundes umsetzen. Dazu gehört, dass Bewohnende und Mitarbeitende mehrfach die Woche verpflichtend per Schnelltest getestet werden müssen. Besuchende aus Regionen 
mit erhöhter Inzidenz müssen vor Betreten der Einrichtung ebenfalls mittels Schnelltest getestet werden. 
  • Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Die von Bund und Länder gefassten Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den kommenden Tagen im Detail in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Darüber, wie die einzelnen Punkte in Baden-Württemberg ausgestaltet werden, stimmt sich jetzt der Ministerrat der Landesregierung ab. Die neue Corona-Verordnung soll am Wochenende veröffentlicht werden.

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14.2. Bekanntgabe Termin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 14.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt folgenden Termin mit:

25.01.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 15

Sachverhalt

15.1 i-pads für Gemeinderäte

Auf Nachfrage von Gemeinderat Emmeram Burger, ob die bestellten i-pads bis zur nächsten Gemeinderatssitzung geliefert werden, antwortet Kämmerer Schabel, dass diese im Dezember bestellt wurden, aber noch nicht gesagt werden kann, wann sie geliefert werden. Sobald sie da sind werden sie ausgehändigt.


15.2 Ortschaftsratssitzungen

Auf Anfrage von Gemeinderat Kragler erklärt Bürgermeister Jakl, dass auch Sitzungen der Ortschaftsräte abgehalten werden können, da hier die gleichen Bedingungen und Hygienevorschriften wie bei einer Gemeinderatssitzung gelten. 

Datenstand vom 08.03.2024 10:29 Uhr