Datum: 07.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Planung Rathaus; Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses und Vergabe des Planungsauftrages
2 Landschaftspflege 2020
3 Änderung der Hauptsatzung; Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum gemäß § 37 a Abs. 3 GemO
4 Mängel am Dach Erweiterungsbau Egauschule; Vergleichsvorschlag des Landgerichts Ellwangen
5 Einvernehmen zu Bauanträgen
5.1 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Teilfläche von Flst.-Nr. 16, Katzenstein
5.2 Baugesuch Garagenabbruch wegen Wasserschaden und Garagenneubau, Karlstraße 26, Dischingen
5.3 Baugesuch Aufbau auf Garage Bestand zur Schaffung von 2 - 3 Kinderzimmern mit Bad neu, Friedhofstr. 11, Dischingen
5.4 Baugesuch Neubau einer Betonmischanlage, Überdachung eines Waschplatzes und Neubau einer Einfriedungsmauer, Im Brühl, Eglingen
6 Bekanntgaben
6.1 Bekanntgabe Absage CMT
6.2 Bekanntgabe Termine
7 Anfragen

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1. Planung Rathaus; Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses und Vergabe des Planungsauftrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Architekt Hauck, Fachpreisrichter aus Würzburg, begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde für die europaweite öffentliche Ausschreibung eines Wettbewerbs im Rahmen des VgV-Verfahrens für den Neu- bzw. Umbau des Rathauses Dischingen das Architektur- und Stadtplanungsbüro Thomas Hirthe in Friedrichshafen beauftragte. Absendung der Bekanntmachung war der 10.08.2020. Es galt eine Frist von 30 Tagen; Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge war der 10.09.2020, Ortszeit: 16:00 Uhr.

Es sind 15 Teilnahmeanträge eingegangen, die vom Büro Hirthe einer Prüfung unterzogen werden. 13 Büros erreichten die volle Punktzahl von 1.000 Punkten, ein Büro erreichte 900 Punkte, ein anderes nur 855 Punkte. Kein Büro wurde formal ausgeschlossen, die beiden Büros mit der geringen Punktzahl wurden jedoch nicht zugelassen. 

Nachdem der Gemeinderat entschieden hatte, einen Wettbewerb mit 10 Büros durchzuführen, wurden 10 Büros aus den verbliebenen 13 Büros ausgelost.
Das sind folgende Büros:

1.        ARGE j. Schmuck-j. Anglhuber, Kraiburg
2.        Blocher GmbH/blochers partners, Stuttgart (hat nicht abgegeben)
3.        GIP Architekten, Heidenheim
4.        Atelier Lohrer GmbH, ip21 GmbH, Stuttgart
5.        Kayser Architekten GmbH, Aalen
6.        Michel + Wolf Architekten GmbH, Stuttgart
7.        Aichner Kazzer Architekten PartGmbB, München
8.        Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten PartGmbH, Nürnberg
9.        Braunger Wörtz Architekten GmbH, Ulm
10.        Degle.Degle Gesellschaft von Architekten mbH, Königsbrunn

Die eingegangenen neun Planentwürfe (das Büro Blocher GmbH/blochers partners, Stuttgart hat nicht abgegeben) und Modelle wurden von einem Preisgericht, bestehend aus sechs stimmberechtigten Fachpreisrichtern und fünf stimmberechtigten Sachpreisrichtern in einer ganztägigen Preisgerichtssitzung am Dienstag, 24.11.2020 in der Egauhalle beurteilt. 

An der Preisgerichtssitzung am Dienstag, 24.11.2020 nahmen folgende Personen teil:

6 Fachpreisrichter (stimmberechtigt)
Peter Brückner, Architekt BDA, Tirschenreuth / Würzburg
Andreas Hack, Architekt BDA, Aulendorf
Jürgen Hauck, Architekt BDA, Würzburg
Christian Seng, Landschaftsarchitekt BDLA, Überlingen
Andreas Nonnenbroich, Architekt BDA, Ravensburg
Annette Sinz-Beerstecher, Landschaftsarchitektin BDLA, Rottenburg / Neckar

Stellv. Fachpreisrichter (ohne Stimmrecht)
Philipp Fink, Ulm

5 Sachpreisrichter (stimmberechtigt)
Alfons Jakl, Bürgermeister Gemeinde Dischingen 
Anton Scherer, Freier Wählerblock
Achim König, Freier Wählerblock
Karl-Heinz Pappe, CDU
Monika Mai, CDU

Stellv. Sachpreisrichter (ohne Stimmrecht)
Evi Saur, Hauptamtsleiterin Gemeinde Dischingen
Dirk Schabel, Kämmerer Gemeinde Dischingen
Martin Pampuch, Freier Wählerblock
Ulrike Hirschfeld, Freier Wählerblock        (keine Teilnahme)
Richard Faußner, CDU
Patrick Dänner, CDU        (keine Teilnahme)

Vorprüfer
Thomas Hirthe, Friedrichshafen

Ziel der Preisgerichtssitzung war es, die beste Lösung gemeinsam zu finden. Das Preisgericht näherte sich den neun Entwürfen mittels digitaler Pläne, den Originalplänen sowie Modellen. Dabei wurden folgende Aspekte diskutiert:
 
- Städtebauliche und freiräumliche Qualität 
- Architektonische und gestalterische Qualität 
- Qualität der inneren und äußeren Erschließung 
- Geschossigkeit, Dachform, Materialität 
- Angemessenheit 
- Umgang mit dem Bestand 
- Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen 
- Wirtschaftlichkeit (Investitions- und bauliche Folgekosten) 
- Nachhaltigkeitsqualitäten, insbesondere Energie- und Ressourceneffizienz

Die Preisgerichtssitzung am Dienstag, 24.11.2020 lief wie folgt ab:

- Das Preisgericht trat um 9:30 Uhr zusammen. Für den Auslober Gemeinde Dischingen
  begrüßte Bürgermeister Alfons Jakl die anwesenden Personen. Er leitete die Wahl des
  Vorsitzenden aus der Reihe der Fachpreisrichter. Herr Hirthe schlug für diese Aufgabe
  Herrn Brückner vor.

- Der gewählte Vorsitzende, Peter Brückner, Architekt BDA, Tirschenreuth/Würzburg
  bestimmte als Protokollführer Thomas Hirthe. Herr Brückner erklärte den Anwesenden
  das Verfahren und bat alle Anwesenden sich kurz vorzustellen.

- Das Preisgericht begann seine Beratung mit einer nochmaligen kurzen Erläuterung der
  Wettbewerbsaufgabe.

- Der Vorprüfer stellte den allgemeinen Prüfbericht vor. 

- Die zugelassenen Arbeiten wurden (aufgrund der Corona-Pandemie) in einer 
  Beamer-Präsentation vom Vorprüfer Thomas Hirthe wertfrei erläutert.

- In einem ersten, ebenfalls digitalen Wertungsdurchgang wurden die Arbeiten jeweils von
  einem Fachpreisrichter vorgestellt. In diesem Durchgang wurden zwei Arbeiten 
  (1006, 1009) mit schwerwiegenden Mängeln einstimmig ausgeschieden. 

- In einem zweiten Wertungsdurchgang wurden die verbleibenden Arbeiten wieder von
  einem Fachpreisrichter vorgestellt und vom Gremium strenger und sehr intensiv 
  untersucht sowie weitere Arbeiten mit Stimmenmehrheit ausgeschieden (1002, 1003, 
  1007, 1008). Dieser Durchgang erfolgte ebenfalls als Beamer Präsentation, die Modelle
  wurden gleichzeitig besichtigt; die Pläne im Original in Pausen.

- Alle drei verbliebenen Arbeiten dieser engeren Wahl wurden von Teams aus einem
  Fach- und einem Sachpreisrichter schriftlich beurteilt, der Vorsitzende verfasste mit dem
  Vorprüfer das Rahmenprotokoll mit Anmerkungen zu den ausgeschiedenen Entwürfen. 

- Die Beurteilungen wurden verlesen und in das Rahmenprotokoll übernommen. 

- Die Reihenfolge der engeren Wahl wurde zunächst von den Sachpreisrichtern alleine
  festgelegt. Im Anschluss wurde diese Reihenfolge mit den Fachpreisrichtern diskutiert
  und von diesen nicht geändert. Die Reihenfolge stand dann fest. 

- Die Verfassererklärungen wurden in der Reihenfolge vom ersten Rundgang bis ersten
  Preis geöffnet. Hinter den Tarnnummern verbargen sich: 
 
  1. Preisträger (1001): Kayser Architekten GmbH, Aalen
      Vorschlag Preisgeld (rd. 50% von 33.000 €): 16.500 € 

  2. Preisträger (1005): Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten PartGmbH, Nürnberg
      Vorschlag Preisgeld (rd. 30% von 33.000 €): 10.000 €

   3. Preisträger (1004): Braunger Wörtz Architekten GmbH, Ulm
       Vorschlag Preisgeld (rd. 20% von 33.000 €): 6.500 €
- Der Vorsitzende Herr Brückner bedankte sich und gab sein Amt zurück.
- Vorsitzender und Vorprüfer wurden vom Auslober entlastet. Herr Bürgermeister Jakl 
   bedankte sich beim Vorsitzenden für die Leitung der Jurysitzung und bei allen Beteiligten
   für die konstruktive Zusammenarbeit; er beendete um ca. 20.00 Uhr die Sitzung.
Die Preisträger wurden am 25.11.2020 von Bürgermeister Alfons Jakl telefonisch benachrichtigt.
Die Arbeiten der drei Preisträger werden öffentlich in der Sitzung am 07.12.2020 bzw. in einer Informationsveranstaltung am 10.12.2020 der Öffentlichkeit vorgestellt; im Anschluss an die Sitzung am 07.12.2020 werden sie auf der Homepage der Gemeinde Dischingen veröffentlicht.
Am 02.12.2020 führte die Gemeindeverwaltung zusammen mit zwei Preisträgern (der dritte Preisträger hatte abgesagt) und Herrn Hirthe, Verhandlungsgespräche zum Abschluss des VgV-Verfahrens. Dazu sollten die Teilnehmenden ein Honorarangebot (Honorarzone/Honorarsatz/Nebenkosten) „Gebäude und Innenräume“ sowie "Freianlagen" mitbringen. Für den Auftraggeber ist die Angemessenheit des Honorars entscheidend; weitere Kriterien sind u. a. die Umsetzung der ergänzenden Empfehlungen, Terminplanung sowie Wirtschaftlich- und Nachhaltigkeit des Bauvorhabens. Für diese Kriterien wurden entsprechende Punktzahlen vergeben. Das Büro Kayser Architekten GmbH, Aalen erhielt hier die höchste Punktzahl.
In den anschließenden Verhandlungsgesprächen hat das Büro Kayser Architekten GmbH zugesichert, die Planung in verschiedenen Punkten den Wünschen der Gemeinde 
(u.a. Verzicht auf eine Teilunterkellerung, Schaffung öffentlich zugänglicher WC-Anlagen, Öffnung des Trau- und Besprechungsraumes im EG zum Marktplatz, Prüfung der Notwendigkeit einer zweiten Treppenanlage zur Sicherstellung des Brandschutzes, geringfügige Verschiebung des Gebäudes nach Norden) anzupassen. Das Honorar wurde abschließend nach der Honorarzone III (Mindestsatz) der HOAI zzgl. 3 % Nebenkosten angeboten. Das Preisgeld wird auf dieses Honorar angerechnet.
Bei der Planung der Freianlagen arbeitet das Büro Kayser Architekten GmbH mit dem Büro gla / gessweinlandschaftsarchitekten aus Schorndorf zusammen. Von diesem Büro wurde das Honorar nach der Honorarzone III (Mittelsatz) der HOAI zzgl. 3 % Nebenkosten angeboten.

Die jeweiligen Verträge dürfen erst nach Ablauf der Einspruchsfrist (10 Kalendertage nach Benachrichtigung der Wettbewerbsteilnehmer durch Herrn Hirthe, somit voraussichtlich nach dem 18.12.2020) unterzeichnet werden.  

Eingangs teilt Architekt Hauck mit, dass ihm dieser Wettbewerb sehr viel Spaß macht, vor allem, wenn die Gemeinde aktiv mitarbeitet. Erfreulich findet er auch, dass die Abstimmungen immer einstimmig waren. In Baden-Württemberg ist er bereits zum zweiten Mal tätig. 

Er beginnt seine Erläuterungen mit dem letzten Platz der Preisträger. 


Variante 3
Hier wurde der Versuch unternommen, das Bestandsgebäude zu integrieren. Dabei ist aber eher schwierig, die Höhen usw. einzuhalten. Der Architekt hat die Möglichkeit gezeigt, aber innen gibt es Mängel. Der alte Eingang beim Haus Bairle bleibt mit vier Stufen erhalten und dann wird an das alte Gebäude angeknöpft. 

Innen ist es relativ funktional dargestellt. Im EG sind vernünftige Raumhöhen eingeplant, im OG leider nicht. Dies ist aber auch nicht machbar. Des Weiteren hat sich der Architekt von alt zu neu noch nicht ganz entschieden; es ist noch eine Baufuge drin, das nicht zusammenpasst. 

Es handelt sich aber um eine Arbeit, die belobigt werden muss. Der Bestand wurde erhalten, aber Umgang von alt zu neu ist mit erheblichen Problemen verbunden.

Variante 2

Der Nachteil bei dieser Variante sind die Dachverschnitte im Norden. Die Bauform hat eine Ähnlichkeit und somit Verbindung zum Bankgebäude. Der Platz führt über die Straße und 

wird nach Norden gedrückt. Es sind ein Baukörper für den Sitzungssaal und ein Baukörper für die Verwaltung geplant. Das Foyer zieht sich über die ganze Länge, was langweilig wirken könnte. Im OG ist ein großer Sitzungssaal vorgesehen. Er hat lange für diese Variante gekämpft, aber er denkt auch, dass der 1. Preis die robustere und bessere Variante für die Gemeinde ist.

Variante 1

Dies war für ihn anfangs verblüffend, da das Gebäude auf den ersten Blick gewöhnungsbedürftig ist. Aber bei genauer Betrachtung haben die Architekten hier alles richtig gemacht. Es handelt sich um ein sechseckiges Gebäude, das innen wie außen viel Spielraum für Änderungswünsche lässt. Allein schon die Anordnung des Neubaus hat bei den Jurymitgliedern für Begeisterung gesorgt. Das Gebäude kann noch in alle Richtungen verschoben werden, ohne dass es dem Erscheinungsbild schadet.
Der Festplatz ist vorne, beim Haupteingang, angesiedelt. Mit dem Nebeneingang sowie den Parkplätzen hinter dem Gebäude wurden die Trauungen gut miteingebunden. Insgesamt werden auf drei Etagen 1.100 qm Nutzfläche entstehen. Im 1. OG ist eine Übergradung drin und der Windfang ist relativ groß. Das Foyer wickelt sich um den Kern. Das Treppenhaus ist offen geplant und von allen Seiten kommt man geschickt in den Innenkern. Im EG sollen Bürgeramt, Standesamt, Trauzimmer, eine WC-Anlage sowie ein behindertengerechtes WC untergebraucht werden. Im 1. OG befindet sich die Verwaltungsebene, auch wieder klar um den Kern aufgereiht: an den Seiten befinden sich die Büros, in der Mitte eine Kopierstation und ein Besprechungsraum. Im 2. OG ist ein großer Sitzungssaal, ausgelegt für 199 Personen, vorgesehen, der über einen separaten Eingang erreichbar ist. Auch Fluchtwege sind enthalten. Mit ein paar Überlegungen war die Meinung der Fachpreisrichter einstimmig für dieses Objekt. 

Architekt Hauck freut sich sehr über den einstimmigen 1. Preis und ist gespannt auf die Einweihung.
Bürgermeister Jakl erläutert anschließend, dass das geplante Behinderten-WC im EG in die WC-Anlage integriert und diese öffentlich gemacht werden sollte, da es in der Gemeinde nirgendwo öffentliche Toiletten gibt. Weiter erläutert er, dass das geplante WC im 1. OG nicht unbedingt notwendig ist , da die WC’s im EG und 2. OG ausreichen. Zudem braucht das Standesamt keine 46 qm, im Gegenzug kann man das angrenzende Besprechungszimmer größer machen und auch mit einem separaten Eingang versehen. Dieser Raum könnte künftig auch von der VHS oder der Kirchengemeinde genutzt werden. Diese Punkte sind laut dem Büro Kayser Architekten kein Problem. 
Des Weiteren ist eine Teilunterkellerung vorgesehen, was aber einen großen Kostenfaktor bedeutet. Es gibt deshalb die Überlegung, auf den Keller zu verzichten und dafür das alte Rathaus als Archiv zu nutzen. Das Büro Kayser sollte deshalb prüfen, wo die Technik im EG des Neubaus untergebracht werden kann. Optimal wäre auch, wenn man die Fluchttreppe nicht bräuchte. Das Büro Kayser Architekten prüft diese Varianten derzeit noch. 
Am vergangenen Donnerstag fand nochmal ein intensives Gespräch mit dem Büro Kayser Architekten statt. Dabei gab es ein großes Entgegenkommen bei der Honorarzone seitens des Büros Kayser, was sehr erfreulich ist. Bürgermeister Jakl schreibt dies der räumlichen Nähe zu, die in den kommenden Monaten sicher von Vorteil sein wird und darüber hinaus auch der guten Zusammenarbeit beim Bau des Dischinger Kindergartens vor einigen Jahren.
Außerdem hat er auch Herrn Pfarrer Dr. Horst sowie den Filialleiter der Volksbank in Dischingen, Herrn Klaus Randler, als direkte Nachbarn über die Pläne informiert. Sie sind beide damit einverstanden und von den Plänen begeistert.
Ziel ist nun, das Projekt im Januar zur Förderung anzumelden. Das Büro Kayser Architekten hat erklärt, dass dies sportlich aber machbar ist.
Die Kosten belaufen sich auf rund 4 Mio. Euro, ohne Unterkellerung.

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2. Landschaftspflege 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 2

Sachverhalt

Bauhofbetriebsleiter Gerstlauer berichtet, dass für das Jahr 2020 wieder verschiedene Pflegemaßnahmen zur Förderung beantragt und bewilligt wurden. Der Umfang der Pflegemaßnahmen betrug 10.000,00 € brutto. Der Zuschuss der Landesmittel gemäß Landschaftspflegerichtlinie betrug 70 %.

Umgesetzt wurden Maßnahmen zum Amphibienschutz – Aufstellung von Zäunen und das Ablesen und das sichere Verbringen der aufgefundenen Tiere sowie die Bekämpfung von Neophyten, wie Riesenbärenklau und Kugeldistel. Umfangreiche Erst- und Nachpflegemaßnahmen mit einer Gesamtfläche von 3,5 ha wurden/werden in den Beweidungsgebieten Eisbühl, Kellerberg und Michaelsberg sowie am Reisbuck, dem Erzberg und Erzberghalde und am Schneckenberg durchgeführt. Ebenso wurden die Griesbuckel an der Prinzenmühle und bei Dunstelkingen wieder mitgepflegt sowie in Trugenhofen die Hanglagen.

Die Arbeiten werden jedes Jahr beschränkt ausgeschrieben und geeignete Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes angefragt. Wie im vergangenen Jahr wurden die Fa. Sing, Peter Müller, Hermann & Renz und die Fa. Bernert angefragt. Den Zuschlag erhielt wie im Vorjahr die Fa. Sing als günstigster Bieter.

Wie vor der Sommerpause berichtet, hat die Gemeinde sich intensiv für die Pflege und die Optimierung der Beweidungsbedingungen engagiert. Im Ergebnis kann gesagt werden, dass sich die Flächen bereits heute in einem besseren Pflegezustand befinden als im Vorjahr. Dies soll im nächsten Jahr weiter optimiert und ausgebaut werden. Deshalb werden in den Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 50.000,00 € für Pflegemaßnahmen eingestellt und zur Förderung (Fördersatz 70 %) beantragt. Zu den Maßnahmen zählen neben der Erst- und Nachpflege auch feste Zaunanlagen an schwierig zu zäunenden Flächen wie beispielsweise am Gaisberg oder an der Hangkante des Kellerbergs. 
Anschließend stellt Bauhofbetriebsleiter Gerstlauer die Maßnahmen an Hand beigefügter Präsentation vor. Dazu ergänzt er, dass am 18.12.2020 eine Vorortbegehung geplant ist, bei der besprochen werden soll, welche Maßnahmen zur Förderung aufgenommen werden.

Dokumente
Download Landschaftspflegemaßnahmen_2020_Dischingen Logo.pdf

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3. Änderung der Hauptsatzung; Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum gemäß § 37 a Abs. 3 GemO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Landtag am 07. Mai 2020 die Änderung der Gemeindeordnung beschlossen hat. Neu eingefügt wurde § 37a zur Durchführung von Sitzungen in digitaler Form, d. h. ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum. In bestimmten Fällen können für die Beratung und Beschlussfassung Mitglieder des Gemeinderates per Videokonferenz teilnehmen. Hintergrund waren die aktuellen Ereignisse und Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie.

In der Gemeindeordnung wurde nach § 37 Gemeindeordnung (GemO) der folgende § 37a GemO eingefügt: 

§ 37a GemO: Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum

(1) Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats, ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können; dies gilt nur, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden; bei anderen Gegenständen darf es nur gewählt werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre. Bei öffentlichen Sitzungen nach Satz 1 muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen.
(2) Die Gemeinde hat sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden. In einer Sitzung nach Absatz 1 Satz 1 dürfen Wahlen im Sinne von § 37 Absatz 7 nicht durchgeführt werden. Im Übrigen bleiben die für den Geschäftsgang von Sitzungen des Gemeinderats geltenden Regelungen unberührt.
(3) Bis 31. Dezember 2020 findet Absatz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass eine Regelung in der Hauptsatzung nicht erforderlich ist.

Aufgrund bestehender gesetzlicher Verweisungen finden die Vorschriften des § 37a GemO auch für Sitzungen der beschließenden, der beratenden Ausschüssen und der Ortschaftsräte Anwendung.

Der Gemeinderat Dischingen muss in Krisenzeiten auch nach dem 31. Dezember 2020 handlungsfähig bleiben. Damit es ihm möglich ist, die Sitzungen online abzuhalten, wenn es die Situation verlangt, muss die Hauptsatzung dahingehend geändert werden, dass Sitzungen aus schwerwiegenden Gründen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum stattfinden können. 

Es ist nicht zu erwarten, dass nach dem 31.12.2020 keine Einschränkungen mehr aufgrund der Corona-Pandemie angeordnet werden. Aus diesem Grund sollte dem Gemeinderat weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden, Angelegenheiten einfacher Art nicht nur im Umlaufverfahren, sondern u.U. auch digital zu regeln. 

Die bestehende Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen sollte deshalb ergänzt werden und nach § 3 Zusammensetzung sollte eingefügt werden: 

§ 3a         Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum

Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung.
Für Sitzungen der beratenden bzw. beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats sowie der Ortschaftsräte gelten diese Regelungen entsprechend.


Die Rechtsaufsichtsbehörde hat empfohlen, bei einer Änderung der Hauptsatzung die Zuständigkeitsregelung für den Technischen Ausschuss im § 8 Abs. 2 Ziffer 2.1.6 der Hauptsatzung (Teilungsgenehmigung) zu streichen. Sie ist durch eine Rechtsänderung im BauGB obsolet.

Diese Änderungen der Hauptsatzung sollen am 01.01.2021 in Kraft treten. 

Dokumente
Download Hauptsatzung - 2016 AZ 020.051.pdf

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4. Mängel am Dach Erweiterungsbau Egauschule; Vergleichsvorschlag des Landgerichts Ellwangen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Gemeinderat am 07.09.2020 darüber informiert wurde, dass am 07.08.2020 Klage beim Landgericht Ellwangen erhoben wurde. Der Verhandlungstermin wurde am 24.08.2020 bekannt gegeben und auf Mittwoch, 04.11.2020, 9.00 Uhr, festgesetzt. Mit Datum vom 25.11.2020 hat das Gericht den Parteien folgenden Vergleich vorgeschlagen:



Zu 1. Dachsanierung
Die Fa. Akst verpflichtet sich, die im Beweissicherungsverfahren geltend gemachten Mängel auf eigene Kosten nachzubessern, dass die Ausführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Für die Aufteilung der Kosten zwischen der Fa. Akst und Herrn Niederberger hat das Gericht grundsätzlich ein Verhältnis von 70% zu 30% vorgeschlagen, wobei dies das Innenverhältnis der beiden beklagten Parteien betrifft und die Gemeinde nicht wesentlich tangiert.

Das Gericht hat die Gemeinde zudem berechtigt, die Durchführung der Arbeiten durch den Sachverständigen Bernd Kramer überwachen zu lassen. Das Gericht weist darauf hin, dass dies über den in der Klage geltend gemachten Anspruch hinausgeht und darauf kein Rechtsanspruch besteht. Die Kosten hat das Gericht auf 2.500 € netto begrenzt und geht davon aus, dass dieser Betrag ausreichend sein müsste, um etwaige Kosten des Sachverständigen zu decken. Beide Beklagte haften für diesen Betrag gesamtschuldnerisch.

Zu 2. Aufwendungen vor dem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren
Der Gemeinde sind im Vorfeld des gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens Kosten in Höhe von rund 15.600 € für die Gutachtertätigkeit von Herrn Kramer, das zweimalige Auf- und Abbauen eines Gerüstes sowie für das Öffnen und Verschließen des Dachs entstanden. Das Gericht hat dazu keine weiteren Ausführungen gemacht, nur dass sich beide Beklagte als Gesamtschuldner verpflichten, einen Betrag in Höhe von 15.000 € bis zum 15.01.2021 zu zahlen.

Zu 3. Einspeiseverlust durch reduzierte EEG-Vergütung
Das Gericht sieht in seinem Vergleichsvorschlag keinen Ausgleich des Einspeiseverlusts aufgrund der reduzierten EEG-Vergütung vor. Diesem Vorschlag liegt folgende Überlegung zugrunde: das Gericht weist darauf hin, dass die Gemeinde möglicherweise gegen die ihr obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen hat, da sie keine Zwischenmontage der PV-Anlage vorgenommen hat.

Der Vergleichsvorschlag des LG Ellwangen liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. 
Die Gemeinde trägt 1/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner 4/5 der Kosten des Rechtsstreits. Von der Rechtsschutzversicherung liegt eine Zusage zur Kostenübernahme vor. Die Gemeinde Dischingen hat damit nur den Selbstbehalt von 500 € zu tragen.
Weiteres Vorgehen:
1) Zustimmung zum Vergleichsvorschlag bis 22.12.2020, oder

2) Falls eine vergleichsweise Einigung nicht möglich ist, müsste der Prozess zeit- und kostenintensiv fortgesetzt werden. Rechtsanwalt Römer meint, dass mit mindestens einem weiteren Jahr zu rechnen wäre.

Dokumente
Download 2020-11-25 Vergleichsvorschlag LG Ellwangen Dach Egauschule.pdf

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5. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 5
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5.1. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Teilfläche von Flst.-Nr. 16, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

Baugrundstück:                Teilfläche von Flurstück Nr. 16, Katzenstein 

Befreiungen/
Abweichungen:        Gegenüber dem sich noch im Verfahren befindlichen BBPlan „Katzenstein“         werden folgende Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragt:
       1. Carport außerhalb der Baugrenze
       2. Überschreitung Grundflächenzahl        
       3. Zufahrt in privater Grünfläche
       Begründung: 
       Zu 1. Baufläche für Stellplätze fehlen im BBPlan, ausgewiesenes Baufeld nicht ausreichend für zusätzlichen Carport
       Zur 2. Überschreitung nur, da Vermesser private Grünfläche nicht in Ansatz gebracht hat
       Zu 3. Erschließung des Baugrundstücks in Abhängigkeit des großen Gefälles nur auf der Nordseite des Baugrundstücks möglich. Ausführung Zugang/Zufahrt als einfacher Schotterweg        
Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte und 1-geschossige geplante Wohnhaus erhält die Außenmaße von 16,00 m x 10,00 m. Das dazu-gehörige Satteldach ist mit einer Dachneigung von 16°, einer Traufhöhe von ca. 2,95 m ab OK EFH sowie einer Firsthöhe von ca. 4,70 m vorgesehen. An der östlichen Grundstücks-grenze soll ein Carport mit den Außenmaßen von ca. 7,25 m x 6,25 m errichtet werden. Das hierfür vorgesehene Satteldach ist mit einer Dachneigung von 16°, einer Traufhöhe von ca. 2,50 m sowie einer Firsthöhe von ca. 3,40 m geplant.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Teilstück von Flst. Nr. 16, Katzenstein.pdf

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5.2. Baugesuch Garagenabbruch wegen Wasserschaden und Garagenneubau, Karlstraße 26, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Garagenabbruch wegen Wasserschaden und Garagenneubau

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1676/1, Karlstraße 26, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Aschenfeld“ 
                               werden folgende Befreiungen/Abweichungen und Ausnahmen 
                               beantragt.
  1. Überschreitung der Baulinie und Baugrenze im südlichen Bereich – Begründung: Vorhandene Garage überschreitet bereits die Baulinie, Nachbargrundstück überschreitet auch die Baulinie.
  2. 2-geschossige Bebauung und Gebäudehöhe von 6,75 m anstatt 6,00 m – Begründung: max. Geschosshöhe von 3,50 m wird eingehalten, Lagerplatz wird benötigt.
  3. Flachdach mit 1° Neigung – Begründung: Dachform wurde aus optischen Gründen sowie auch wegen dem erforderlichen Platzbedarf gewählt.
Objektbeschreibung:        Das geplante Bauvorhaben wurde bereits in den Jahren 2018 und 2019 zur Genehmigung eingereicht und gleichzeitig dem Gemeinderat vorgestellt. Nachdem das Bauvorhaben zurückgezogen wurde, wird dies nun im gleichen Umfang wieder zur Genehmigung eingereicht. Zur nochmaligen Vorstellung des Bauvorhabens folgt nochmals die Objektbeschreibung für den Gemeinderat: Die geplante Flachdach-Garage soll mit den Außenmaßen mit einer Länge von ca. 15,00 m und einer Breite von ca. 8,00 m bzw. 5,00 m errichtet werden. Auf der Nordseite soll ein Lagerraum mit den Außenmaßen von ca. 6,00 m x 5,20 m aufgestockt werden. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 6,75 m.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen. Einwände sind eingegangen.

Laut Schreiben vom Landratsamt Heidenheim vom 04.12.2020 ist das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig.

Folgende Gründe liegen vor: 
Das Vorhaben liegt im Gebiet des BBPlan „Aschenfeld“. Nebengebäude sind nur in den überbaubaren Grundstücksflächen möglich. Der Garagenneubau mit privater Werkstatt stellt ein Nebengebäude i. S. d. § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar und ist ohne Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht zulässig. 
Der Gebäudeteil Garage mit Lagerplatz Gartengeräte (ohne private Werkstatt) steht mit 9,49 m Wandlänge direkt auf der Grenze. Eine Grenzbebauung ist in Sonderfällen (Grenzprivilegierung) nur bei 9,00 m möglich gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Landesbauordnung (LBO). Im Übrigen ist die Grenzprivilegierung nur bis 3,00 m Wandhöhe und 25 m² Wandfläche gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO möglich. Diese Maße werden ebenfalls überschritten. Die Grenzprivilegierung (Gebäude ohne Aufenthaltsräume) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO umfasst ausschließlich selbstständige Gebäude. Zusammen mit dem Gebäudeteil privater Werkstatt ist das Gebäude nicht selbstständig. Somit entfällt die Grenzprivilegierung für das gesamte Gebäude und es sind die gesetzlichen Abstandsflächen nach § 5 LBO einzuhalten. Abstandsflächen müssen auf dem eigenen Grundstück liegen nach § 5 Abs. 2 LBO. Ist dies nicht der Fall, wird eine Abstandsflächen-


baulast des Nachbargrundstücks, hier Karlstr. 24, benötigt. Ohne Übernahme der Abstandsflächenbaulast ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.  

Dokumente
Download Lageplan, Karlstraße 26, Dischingen.pdf

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5.3. Baugesuch Aufbau auf Garage Bestand zur Schaffung von 2 - 3 Kinderzimmern mit Bad neu, Friedhofstr. 11, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Bauvoranfrage 
Aufbau auf Garage Bestand zur Schaffung von 2 – 3 Kinderzimmern mit Bad neu

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1688/4, Friedhofstr. 11, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei der Bauvoranfrage ist bei der 1. Variante geplant auf die bestehende Flachdachgarage mit den Außenmaßen von ca. 8,50 m x 8,50 m ein Geschoss mit dazugehörigem Flachdach zur Schaffung von weiterem Wohnraum zu errichten. Bei der 2. Variante könnte ein 2-geschossiger Aufbau mit Satteldach erfolgen. Die 3. Variante beinhaltet eine Aufstockung des bestehenden Wohnhauses mit dazugehörigem Satteldach. Bei der Bauvoranfrage muss bezüglich der drei Varianten die baurechtliche Abklärung zur Möglichkeit einer Aufstockung der Garage hinsichtlich des BBPlans „Bitterburg“ sowie der Übernahme von Baulasten wegen der Abstandsflächen erfolgen.    

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

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5.4. Baugesuch Neubau einer Betonmischanlage, Überdachung eines Waschplatzes und Neubau einer Einfriedungsmauer, Im Brühl, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 5.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                 Neubau einer Betonmischanlage, Überdachung eines 
                               Waschplatzes und Neubau einer Einfriedungsmauer

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 889/1 und 889/2, Im Brühl, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                

Objektbeschreibung:        

Eine Firma hat einen Bauantrag für die oben genannten einzelnen Vorhaben zur Genehmigung eingereicht. Unter anderem handelt es sich hierbei um die „Errichtung Neubau einer Betonmischanlage“. 

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Landratsamt Heidenheim wurde im Vorfeld der Verwaltung mitgeteilt, dass aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Dies ist durch das erhöhte Geräuschaufkommen durch den gleichzeitigen Betrieb der vorhandenen Brecheranlage und der geplanten Betonmischanlage begründet. Eine Genehmigungsfähigkeit an der vorhandenen Stelle kann nur herbeigeführt werden, wenn die zulässigen Geräuschimmissionen durch die Fortschreibung des Lärmgutachtens untersucht werden. Hierbei müssen die angrenzenden Wohngebiete beachtet und die Errichtung von schallminderten Maßnahmen sowie die Untersagung der gleichzeitigen Bedienung von Brecher- und Betonmischanlage im Gutachten zu Grunde gelegt werden.

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 6
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6.1. Bekanntgabe Absage CMT

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg die regelmäßig im Januar in Stuttgart stattfindende CMT 2021 abgesagt wurde. Es ist ein Konzept für Frühjahr/Sommer 2021 geplant. 
Sobald der Gemeindeverwaltung nähere Informationen vorliegen, wird das Gremium informiert.

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6.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

10.12.2020, 18.00 Uhr        Info-Veranstaltung Rathaus-Neubau in der Egauhalle
21.12.2020, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle
08.01.2021                        Gemeinderatssitzung (Klausur)
25.01.2021, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in der Egauhalle

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 7

Sachverhalt

7.1 Sitzungsprotokolle

Gemeinderat Mundinger merkt an, dass er noch kein einziges Protokoll zur Durchsicht bekommen hat und fragt nach, an was es liegt. Bürgermeister Jak gibt zu, dass die Verwaltung in Verzug ist. Er sichert aber zu, die Protokolle schnellstmöglich freizuschalten. 

7.2 Radweg Dischingen-Ballmertshofen - Winterdienst

Gemeinderat Fischer fragt nach, ob der Radweg von Dischingen nach Ballmertshofen nicht geräumt wird. Bürgermeister Jakl erwidert, dass die Gemeinde nur in der Räum- und Streupflicht an gefährlichen Stellen ist. Alles andere ist freiwillig. Zudem ist der Radweg nicht für große Fahrzeuge ausgelegt und der Schnee hielt sich in den letzten Jahren aber auch in Grenzen.

Datenstand vom 08.03.2024 10:15 Uhr