Datum: 29.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Flächennutzungsplan 2020 - Fortschreibung 2030; Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Feststellungsbeschluss
2 Bebauungsplan "Brühl" in Eglingen; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
3 Bebauungsplan "Gewerbegebiet - In den Wannen III" in Dischingen; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
4 Vorstellung der Kindergartenbedarfsplanung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise
5 Einvernehmen zu Bauanträgen
5.1 Baugesuch Tektur: Ausbau Vordachbereich mit Liegeboxen, Flurstück Nr. 242, Eglingen
5.2 Antrag auf Genehmigung von Erdaufschüttung, Flurstück Nr. 100, 360 und 384, Frickingen
5.3 Baugesuch Tektur: Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit je einer Garage und einem Stellplatz in zwei Boardinghäuser für GF oder Monteure, Alter Posthof 6 und 8, Eglingen
6 Bekanntgaben
6.1 Haushaltsplan 2021
6.2 Bekanntgabe Termine
7 Anfragen
8 Bürgerfragestunde
9 Auftragserteilung für die Beförderung von Schülern im inneren Schülerverkehr-Ermächtigung der Verwaltung

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1. Flächennutzungsplan 2020 - Fortschreibung 2030; Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Stv. BM Scherer erläutert, dass der Gemeinderat am 02.02.2012 in öffentlicher Sitzung die Änderung des seit 22.12.2006 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes beschlossen hat.

Das Ing.-Büro Junginger & Partner aus Heidenheim wurde mit der Ausarbeitung beauftragt und hat am 23.04.2012 dem Gemeinderat einen Vorentwurf vorgestellt. Diesem Entwurf hat der Gemeinderat seinerzeit grundsätzlich zugestimmt. Nachdem jedoch die Standorte für die Windkraftanlagen am Ohrberg näher untersucht und weitgehend festgelegt wurden, wurden die Vorrangflächen sowie die Ausschlussflächen für Windkraft angepasst und in den Vorentwurf vom 12.05.2014 aufgenommen. Diesen Vorentwurf hat der Gemeinderat am 12.05.2014 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Nachrichtenblatt vom 22.08.2014 öffentlich bekannt gemacht. 

Die Auslegung erfolgte vom 01.09.2014 bis 02.10.2014 (je einschließlich).
Der Änderungsvorentwurf wurde daraufhin nochmals angepasst und der Flächenbedarf nach den gesetzlichen Vorgaben neu berechnet. Der Gemeinderat hat diesen Vorentwurf am 15.04.2015 erneut gebilligt und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zugestimmt. Dieser Änderungsbeschluss wurde im Nachrichtenblatt vom 12.06.2015 öffentlich bekannt gemacht. 
Die Auslegung erfolgte vom 22.06.2015 bis 24.07.2015 (je einschließlich).
Ein großes Problem hat sich hierbei vor allem bei der Plausibilitätsprüfung ergeben, sodass die Bauflächen deutlich reduziert werden mussten. 
Nach der Gemeinderatssitzung am 28.05.2018 und einem Gespräch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung und der Ausweisung von Bauflächen wurde eine Erhebung der Arbeitnehmer mit Einpendler der örtlichen Betriebe durchgeführt und die Verfügbarkeit von innerörtlichen Potentialen geprüft. 
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 08.04.2019 fand die Abwägung statt. Außerdem wurde der Entwurf gebilligt und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gefasst. 
Die erneute Auslegung erfolgte vom 13.05.2019 bis 28.06.2019 (je einschließlich).
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 02.12.2019 fand die Abwägung statt und der vorliegende Entwurf wurde gebilligt. Außerdem wurde die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Gemäß § 4a Abs. 3 wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die erneute Auslegung erfolgte vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (je einschließlich). 
Herr Puschmann erläutert nun die eingegangenen Bedenken und Anregungen (siehe Anlage). Eine Abwägung hierüber muss der Gemeinderat in der heutigen Sitzung vornehmen. 

Dokumente
Download 1_FNP2030_Dischingen_Begruendung.pdf
Download 2_FNP2030_Dischingen_Planzeichnung_Legende.pdf
Download 200721_Abwaegung_FNP_geaenderter_Entwurf.pdf
Download 3_FNP2030_Dischingen_Planzeichnung_TeilNord.pdf
Download 4_FNP2030_Dischingen_Planzeichnung_TeilSued.pdf
Download 5_Anlage_Themenkarte_Potenzialanalyse_Windenergie.pdf
Download PP200729_GR_Dischingen.pdf

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2. Bebauungsplan "Brühl" in Eglingen; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann stv. Bürgermeister Scherer Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger und Partner in Heidenheim begrüßen.

Stv. Bürgermeister Scherer berichtet, dass, nachdem die Gemeinde im Ortsteil Eglingen über keine Bauplätze verfügt, nun dem Wunsch des Ortschaftsrates entsprechend ein neues Baugebiet in Eglingen ausgewiesen werden soll. 

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Brühl“ wurde bereits am 16.02.2009 ein Aufstellungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst. Seinerzeit wurde auch das Entwässerungskonzept ausführlich beraten allerdings das Bebauungsplanverfahren nicht weiter verfolgt. Das Verfahren soll nun wieder aufgenommen und zum Abschluss geführt werden. Nachdem es zwischenzeitlich zahlreiche gesetzliche Änderung gab, ist es erforderlich, dass erneut ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Damals wurde das Ing.-Büro Junginger und Partner mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Ingenieurvertrag hat nach wie vor Gültigkeit.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 190 (teilweise) – Straße „Im Brühl“, Flst.-Nr. 188/4 – Acker, Flst.-Nr. 188 (teilweise) – Acker, Flst.-Nr. 186 (teilweise) – Grünland und Flst.-Nr. 187 – Weg  und liegt am südwestlichen Ortsrand von Eglingen. Die geplante Erschließungsstraße schließt an die bestehende, auszubauende Zufahrt zur Eglinger Halle an. Als zweite Anbindung an die Freibergstraße wird ein eigens zu diesem Zweck vorbehaltenes Grundstück im Eigentum der Gemeinde genutzt. Die bestehenden Erschließungssysteme sollen soweit als möglich verwendet werden. 
Die Grundstücke ausgenommen der Wege befinden sich derzeit noch in Privateigentum.  Diese werden landwirtschaftlich genutzt. 
Die Gemeinde beabsichtigt nun, diese Flächen der Wohnbebauung zuzuführen, um dem Bedarf an Bauplätzen im Ortsteil Eglingen gerecht zu werden. Der Bebauungsplan „Brühl“ wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren. 
Herr Puschmann vom Ing.-Büro Junginger hat die Bebauungsplanunterlagen (siehe Anhang) bereits am 09.07.2020 im Ortschaftsrat Eglingen vorgestellt und wird diese nun im Gemeinderat erläutern. Der Ortschaftsrat Eglingen hat der Planung grundsätzlich zugestimmt, jedoch den Wunsch geäußert, dass auch Flachdächer zugelassen werden sollten. 

Dokumente
Download B200709_Brühl_Begründung_Umweltbericht_VE.pdf
Download P200709_Brühl_Planzeichnung_VE.pdf
Download T200709_Brühl_Textteil_VE.pdf

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3. Bebauungsplan "Gewerbegebiet - In den Wannen III" in Dischingen; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann stv. Bürgermeister Scherer Herrn Puschmann vom Ingenieurbüro Junginger & Partner in Heidenheim begrüßen.

Stv. Bürgermeister Scherer erläutert, dass die Gemeinde Dischingen über den genehmigten Bebauungsplan „Gewerbegebiet In den Wannen III“ verfügt. Die südöstlichen Flächen im Geltungsbereich sind bereits bebaut. 

Aufgrund konkreter Bauvorhaben, die auf der Plangrundlage nicht möglich sind, soll der Bebauungsplan geändert werden. 

In einem Teilbereich besteht ein konkreter Bauwunsch nach einer Halle mit Kranbahn. Die geplante Höhe überschreitet die Höhenbegrenzung des rechtskräftigen Plans mit 9,00 m erheblich. Daher wird für einen Teil der Gewerbefläche eine größere Höhe zugelassen 
(ca. 12,50 m). 

Inzwischen liegt außerdem ein detaillierteres Lärmgutachten vom Ing.-Büro LOOS&Partner aus Allmendingen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend in die textlichen Festsetzungen übernommen, um insbesondere die nördlich gelegene Wohnbebauung vor Lärmimmissionen zu schützen.

Dieser Bebauungsplan wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt. Er dient der Umsetzung von Maßnahmen einer innerörtlichen Fläche in einem bereits beplanten und zum Teil auch bebauten Bereich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Das Ing.-Büro Junginger wurde aufgrund seines Honoarangebots vom 25.02.2019 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Das Ing.-Büro Junginger hat nun den Bebauungsplanentwurf vorgelegt (siehe Anhang), den Herr Puschmann nun erläutern wird. 

Dokumente
Download 1_P200729_Planzeichnung_WannenIII_Änd_Entwurf.pdf
Download 2_T200729_SchriftlicherTeil_WannenIII_Änd_Entwurf.pdf
Download 3_B200729_Begründung_WannenIII_Änd_Entwurf.pdf
Download Gutachten 12-I-19 Stand 15.06.2020 endgültig.pdf

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4. Vorstellung der Kindergartenbedarfsplanung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass in der Gesamtgemeinde Dischingen die Katholischen Kirchengemeinden bzw. die bürgerliche Gemeinde Dischingen in den Teilorten unterschiedliche Kinderbetreuungseinrichtungen anbieten. Aufgrund der verschiedenen Betreuungsarten (Krippen-, Ganztags- oder Regelgruppe, bzw. Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten) wird in der jeweiligen Betriebserlaubnis die maximale Platzzahl festgelegt. Diese sind aus der Anlage 1 ersichtlich.

Die Kindertagesbetreuungseinrichtungen in der Gesamtgemeinde werden an insgesamt sechs Standorten mit mannigfaltigen Öffnungszeiten angeboten. Eine Übersicht über den Betrieb der Tagesstätten mit der maximalen Platzzahl ist in der Anlage 2 dargestellt.

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung der Gemeinde Dischingen zeigt zunächst die Bevölkerungsentwicklung nach Altersjahren von unter 1 Jahr bis 6 Jahre seit 2005 auf, die Anspruchsberechtigten im aktuellen Jahr und der Grad der Inanspruchnahme aufgrund der Empfehlung der Familienforschungsstelle beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg (FaFo) 2013. Diese wird in Anlage 3 Blatt 1 dargestellt.

Sie belegt, dass gegenüber 2005 sowohl die durchschnittliche Jahrgangsstärke als auch die absoluten Jahrgangszahlen um 7,9 % zurückgegangen sind. Aufgrund der rechtlichen Änderungen ergab sich jedoch eine Steigerung der Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber 2005 um 28,6 %, da 2005 nur ein Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahre gegeben war, dieser danach schrittweise ausgeweitet wurde auf zunächst Kinder ab einem Jahr. Nun sind bereits Kinder ab 0 Jahre in die Bedarfsplanung aufzunehmen, der Rechtsanspruch gilt aber nach wie vor erst ab 1 Jahr.
Realistisch bedeutet das entsprechend der Annahme der FaFo eine Erhöhung der Anspruchsberechtigten um 2,2 % im Vergleich zu 2005.
Der Abgleich der Anspruchsberechtigten mit den vorhandenen Kapazitäten der Betreuungsangebote für das Kindergartenjahr 2020/21 (Anlage 3 Blatt 2) zeigt bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme von 100 % eine nahezu ausreichende Versorgung mit Plätzen für 3 bis 6-jährige Kinder und eine rund 40%ige Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 3 Jahren. 

Da jedoch weder in Dischingen noch landesweit alle Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren einen Betreuungsplatz beanspruchen, ist der Grad der Inanspruchnahme für die Berechnung der erforderlichen Plätze maßgeblich. Insbesondere, wenn neben der Betreuung in einer Kinderkrippe und einer altersgemischten Gruppe auch noch die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen in Betracht kommen.

Anzumerken ist, dass jeder von einem 2 bis 3-jährigen Kind belegte Platz in einer altersgemischten Gruppe (in Dunstelkingen, Demmingen, Eglingen und Frickingen) rechnerisch zwei Plätze belegt und somit die verfügbaren Plätze für 3 bis 6-jährige Kinder entsprechend reduziert werden. Das bedeutet, wenn z.B. in allen vier Einrichtungen je vier Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren aufgenommen sind, verbleiben für die Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren nur noch 146 von maximal 178 zur Verfügung stehenden Plätzen.
Sind es beispielsweise nur jeweils 2 Kinder unter 3 Jahren, verbleiben 162 Plätze für die über 3-Jährigen. 

Die FaFo empfiehlt, für mindestens 50% der 2 bis 3-jährigen Kinder und für mindestens 25% der 1-2 jährigen Kinder jeweils einen Platz vorzusehen. Das wären 19 Plätze für 2-3 Jährige und 10 Plätze für 1-2 Jährige berechnet für das Jahr 2019 (letztes Jahr, für das alle Geburtszahlen vorliegen). 

Aktuell sind alle 10 Krippenplätze im Kinderhaus St. Johannes voll belegt; im September 2020 und im Januar 2021 werden je vier Kinder neu aufgenommen. Auf der Warteliste stehen im September in Dischingen 10 Kinder (Höchststand); diese reduziert sich bis im März/April 2021 auf 6 Kinder (Stand 21.07.2020). 
Im Kinderhaus Pusteblume in Ballmertshofen sind 7 von 10 Plätzen belegt, ab März ist die Einrichtung vollständig belegt. 
Zwar gehen landesweit die Zahlen der Inanspruchnahme von Plätzen für unter 3-jährige Kinder sprunghaft nach oben. Aufgrund der Zahlen aus der Vergangenheit und dem festgestellten Anmeldeverhalten der Eltern ist davon auszugehen, dass der bei der letzten Kindergartenbedarfsplanung angenommene Grad der zukünftigen Inanspruchnahme von 40% und 55% nicht zutreffend ist. 
Es ist vielmehr im Bereich der 1 bis 2-jährigen Kinder von einem Grad der Inanspruchnahme von ca. 30% auszugehen. Dies würde einen Bedarf von 12 Plätzen für diesen Jahrgang bedeuten. Hinzu kämen noch 14 Kinder bei einem Grad der Inanspruchnahme von 33% bei Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren. Mit 20 Krippenplätzen und maximal 20 Plätzen in den altersgemischten Gruppen in den Teilorten ist die Gesamtgemeinde somit gut ausgestattet im Bereich U 3.

Im Bereich Ü 3 stehen einem rechnerischen Bedarf bei vier Jahrgangsstärken von 165 Kindern 159 Plätze gegenüber (bei einer durchschnittlichen Belegung von je 2 U3-Plätzen in den Altersgemischten Gruppen). Realistisch kann nicht von vier vollen Jahrgangsstärken ausgegangen werden. Nachdem der Stichtag für den Schuleintritt jedoch jährlich um einen Monat nach vorne rückt, erhöht sich auch der rechnerische Bedarf um die durchschnittliche monatliche Geburtenzahl von drei Kindern pro Jahrgang. Der Ausblick anhand der Daten des statistischen Landesamtes zeigt ebenfalls einen reduzierten voraussichtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen bis 2035 (Anlagen 3 Blatt 3).

Im Kindergartenjahr 2020/21 kann im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wegen großer Auslastung nur eine sehr begrenzte Zahl von Kindern aufgenommen werden. Im Nachrichtenblatt vom 12.06.2020 hat die Katholische Kirchengemeinde als Träger der Einrichtung über diesen Sachverhalt und die Möglichkeit, sich in die Warteliste eintragen zu lassen, informiert.

Der Gemeinderat hat am 06.07.2020 im Rahmen der Vorberatung Priorisierung von anstehenden Baumaßnahmen nicht öffentlich über mögliche Alternativen diskutiert. Im Zuge dieser Diskussion kam die Frage nach der Entwicklung der Kinderzahlen bezogen auf die Teilorte auf, um eine Entscheidung über die langfristige Kindergartenstruktur treffen zu können. 
Kindergarten Dischingen (einschl. Geburten aus Trugenhofen)


Anzahl der Geburten 
Belegung U 3
Belegung Ü 3
Plätze insgesamt
Auswärtige
2020 (bis 27.07.)
7
10
74 
80-85 (variiert je nach Belegung der GT-Gruppe!)
0
2019
16
10
66
80-85
0
2018
19
10
65
80-85 (nach 08.10.20 - Änderung der Betriebserlaubnis)
1 (Ziertheim)
2017
14
10
65
83
1 (Ziertheim)
2016
21
9
64
83
1 (HDH)
2015
22
10
57
83
1 (Fleinheim)
2014 (ab Juni)
19
10
55
83
1 (Fleinheim)

Kindergarten Ballmertshofen


Anzahl der Geburten 
Belegung U 3
Belegung Ü 3
Plätze insgesamt
Auswärtige
2020 (bis 27.07.)
5
4
3
10
0
2019
7
3
0
10
0
2018
4




2017
3




2016
3




2015
3




2014 (ab Juni)
1





Kindergarten Demmingen


Anzahl der Geburten 
Belegung U 3
Belegung Ü 3
Plätze insgesamt
Auswärtige
2020 (bis 27.07.)
3
0
10
25
0
2019
5
2
11
25
0
2018
5
0
19
25
0
2017
2
0
19
25
0
2016
4
0
16
25
0
2015
3
2
20
25
0
2014 (ab Juni)
0
1
16
25
0

Kindergarten Dunstelkingen


Anzahl der Geburten 
Belegung U 3
Belegung Ü 3
Plätze insgesamt
Auswärtige
2020 (bis 27.07.)
2
3
14
25
0
2019
6
1
15
25
0
2018
6
1
17
25
0
2017
7
1
17
25
0
2016
5
2
17
25
0
2015
5
2
13
25
0
2014 (ab Juni)
1
3
14
25
0

Kindergarten Eglingen


Anzahl der Geburten 
Belegung U 3
Belegung Ü 3
Plätze insgesamt
Auswärtige
2020 (bis 27.07.)
0
0
14
25
0
2019
3
5
8
25
0
2018
6
3
13
25
0
2017
3
3
13
25
0
2016
10
1
14
25
0
2015
3
2
9
25
0
2014 (ab Juni)
2
0
10
25
0

Kindergarten Frickingen


Anzahl der Geburten 
Belegung U 3
Belegung Ü 3
Plätze insgesamt
Auswärtige
2020 (bis 27.07.)
5
0
19
25
0
2019
8
2
15
25
0
2018
1
4
12
25
0
2017
9
4
12
25
0
2016
3
1
11
25
0
2015
4
1
14
25
0
2014 (ab Juni)
6
0
15
25
0

Bezogen auf die Entwicklung der Belegungszahlen in der Zukunft kann der vergangene Grad der Inanspruchnahme der Betreuungsplätze nur ein Hinweis sein. 
Dem Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) sind jährlich zum Stichtag 01.03. die belegten Plätze zu melden. Dem hat die Verwaltung die entsprechenden Geburtsjahrgänge U 3 und Ü 3 gegenüber gestellt. Daraus ergibt sich aus den vergangenen Jahren eine durchschnittliche Belegungsquote im U 3-Bereich von 16 % und im Ü 3-Bereich von 90 % (s. Anlage 4).
In der Kindergartenbedarfsplanung 2020 hat die Verwaltung eine Belegungsquote von 30 % durch die 1-2jährigen Kinder, von 33% durch die 2-3jährigen Kinder und von 100% bei vier vollen Geburtsjahrgängen einen Puffer eingebaut.

Unklar sind auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die zukünftigen Kinderzahlen. Studien belegen, dass in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Menschen ihren Kinderwunsch verschieben. Inwiefern sich diese Erkenntnis in Dischingen auswirkt, werden die Geburtenzahlen erst 2021 zeigen. 

Die Anzahl der Kinder auf der Warteliste Dischingen entspricht fast der Platzzahl einer Kindergartengruppe (28 Kinder in der Regelgruppe, 25 Kinder in der Gruppe Verlängerte Öffnungszeiten bzw. Altersgemischte Gruppe, 20 Kinder in der Ganztagesgruppe). Da diese kurzfristig in Dischingen nicht gebaut bzw. eingerichtet werden kann, gehen Herr Pfarrer Dr. Dietmar Horst und die Verwaltung davon aus, dass die Eltern der nicht berücksichtigten Kinder eine Einrichtung in Ballmertshofen am ehesten als Alternative akzeptieren würden. Ein Indiz dafür sind auch die dort sechs parallel angemeldeten Kinder sowie die Erreichbarkeit der Einrichtung ohne Überwindung größerer Entfernungen und Höhenunterschiede.
Außerdem besteht in diesem Gebäude im OG sowie an der Außenhülle (Fenster, Dach, Außenwand) weiterer Handlungsbedarf. Das Gebäude muss in den nächsten Jahren weiter saniert werden. 

Deshalb wurde mit dem für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) die Einrichtung einer Kindergartengruppe in Obergeschoss der Kinderkrippe in Ballmertshofen am 11.06.2020 vor Ort geprüft. 
Überlegt wurde dabei, dass im OG die ersten beiden Räume für die Nutzung des Kindergartens umgebaut werden könnten. In den bisherigen Raum des Ortschaftsrates könnte der Sanitärbereich für die Kinder der oberen Gruppe eingebaut werden. Der zweite Raum könnte als Gruppenraum mit Küchenzeile umgebaut werden. Der weitere dritte Raum würde dann den Vereinen zur Verfügung stehen und könnte vom Kindergarten mitgenutzt werden. 

Die Ortschaftsverwaltung mit Archiv könnte in den Räumen des Schloß Ballmertshofen untergebracht werden. Hierfür müsste dort evtl. eine Gastherme eingebaut werden. 
Evtl. könnten die Sitzungen des Ortschaftsrats auch im benachbarten Schützenhaus stattfinden gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung. 

Bei der Planung und Umsetzung wäre zu beachten:
- Zum Schutz der Kinder ist eine Nutzung der Vereinsräume ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens möglich. Reinigung und weitere Absprachen zu gemeinsam genutzten Bereichen wie Flur und Sanitär sind ausreichend zu regeln.
- Der Spielplatz ist zu den Öffnungszeiten dem Kindergarten zugesprochen. Eine öffentliche Nutzung ist außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Verantwortlichkeiten bezüglich der Instandhaltung, Reinigung etc. sind zu regeln.
- Aus pädagogischer Sicht und im Sinne eines realistischen Kitabetriebes bestehen seitens des KVJS keine Bedenken, die vorhandene Personaltoilette im EG für das Personal des OGs mit zu nutzen. Ob dies auch mit den Vorgaben des Gesundheitsamtes und der Gewerbeaufsicht einhergeht, steht noch zur Abklärung aus. 
- Beim Betrieb einer zweigruppigen Einrichtung ist bei der Festlegung des Personals in der Randzeit zu prüfen, wie und ob die Aufsichtspflicht über zwei Stockwerke getrennt durch Brandschutztüren berechnet werden kann.
- Außerdem sind die Vorgaben der Unfallkasse BW und des Gesundheitsamtes bei der weiteren Planung zu beachten. Auch im Turnraum ist für alle Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen, da dieser vom Kindergarten mitgenutzt wird. Hier könnten Schutzvorrichtungen für den Wasserzulauf/-reinigung anstehen, die bislang offen an der Wand angebracht sind. Der Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde kann hier ebenfalls fachkundig hinzugezogen werden. 
- Da es sich um ein älteres Gebäude handelt, könnte die Raumakustik Nachrüstung gebrauchen. Evtl. könnte die Anbringung von Akustikdecken- und ggf. -wände, die für den Aufenthalt im Raum einen wesentlichen Aspekt zum Erhalt der Gesundheit beitragen.
- Der Austausch der Deckenlichter muss geprüft werden. Sie schienen teilweise gesprungen und weniger ansehnlich für die Ausgestaltung einer Kindergartengruppe.

Bei Einreichung des Betriebserlaubnisantrages wird das Gesundheitsamt um Stellungnahme gebeten, da die Räumlichkeiten neu erschlossen werden. Dies geht mit einer vierwöchigen Frist einher. Es ist davon auszugehen, dass das Gesundheitsamt den Einbau von drei WCs und drei Handwaschbecken im OG fordern wird.
Außerdem muss bei einer Antragstellung die baurechtliche Nutzungsänderung des OGs beantragt werden.

Das Ortsbauamt geht davon aus, dass für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Ballmertshofen im OG Kosten entstehen würden von ca. 175.000 € (ohne Baumaßnahmen im Schloß Ballmertshofen).

Zuschussmöglichkeiten standen zum Ortstermin nicht mehr zur Verfügung, da die bereit gestellten Finanzmittel bereits alle vergeben waren. Nun wurden weitere Gelder für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt; ein entsprechendes Zuschussprogramm muss jedoch erst noch verabschiedet werden. Welche Konditionen dafür gelten werden und ob ein evtl. Zuschussantrag bewilligt wird, ist derzeit nicht vorhersehbar.

Eine weitere Alternative wäre die Einrichtung eines Wald- bzw. Naturkindergartens. Der Gemeinderat hat sich mittelfristig bereits dafür ausgesprochen und den möglichen Standort oberhalb des Härtsfeldsees in Augenschein genommen. 
Die Umsetzung dieser Maßnahme könnte relativ kurzfristig erfolgen und wäre mit verhältnismäßig geringem Investitionsaufwand (geschätzt 60.000 €) verbunden. 

Beide vorgenannten Maßnahmen haben jedoch die Schwierigkeit angesichts des Fachkräftemangels, geeignetes Personal für einen möglicherweise nur befristeten Zeitraum zu finden. Allein für den Personalaufwand müssen mindestens 100.000 Euro pro Jahr einkalkuliert werden.
Außerdem könnte das zusätzliche Angebot zu einer weiteren Schwächung der nicht ausgelasteten Kindertageseinrichtungen in den Teilorten und damit zu einer evtl. Schließung führen. 
Für die Fahrten von Kindergartenkindern in eine außerhalb des Ortes liegende Kindertageseinrichtung (z. B. für Kinder aus Iggenhausen, Hofen, Osterhofen, Trugenhofen) zahlt die Gemeinde Eltern auf Antrag einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von monatlich fünf Euro. 

Alternativ könnte die Gemeinde auch für eine Vielzahl an Kindern einen Shuttleservice einrichten. Der Gemeinde liegen hierfür zwei Leasingangebote vor. Demnach liegen die Kosten für einen Shuttleservice bei ca. 20.000 Euro pro Jahr.

Fazit:
Für die verschiedenen Varianten werden die Kosten geschätzt auf
- 600.000 € für den Neubau einer Gruppe am Kinderhaus St. Johannes in Dischingen
- 60.000 € für die Einrichtung eines Wald-/Naturkindergartens
- 175.000 € für die Einrichtung einer Kindergartengruppe im OG des Kinderhauses  
  Pusteblume in Ballmertshofen 
- zuzüglich jährliche Personalkosten von mindestens 100.000 €/Jahr
- für den Shuttleservice mittels Leasingfahrzeug würden Kosten entstehen von rd. 
  20.000 €/Jahr
- für die Aufwandsentschädigung der Eltern, wenn sie ihr Kind selbst in die Kindertageseinrichtung an einem anderen Teilort fahren, würden Kosten entstehen von max. 1.200 €/Jahr.

Die Förderung des Transports der Kinder in eine Kindertageseinrichtung in einem anderen Teilort hätte den Vorteil, dass keine Investitionen notwendig werden und die Spitzen relativ schnell abgedeckt werden können. Dadurch wird die Spitze in Kindergarten Dischingen abgeschwächt und es werden keine überflüssigen Räume geschaffen.

Allerdings ist es nicht Pflichtaufgabe einer Gemeinde, Beförderungsmöglichkeiten oder Fahrtkostenzuschüsse für Kindergartenkinder anzubieten. Die Gemeinde ist gesetzlich zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet. Insbesondere im Hinblick auf die Gewährung wird streng auf die Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und die Beschränkung auf notwendige Ausgaben der Gemeinde geachtet.
Hinweis: Die Gemeinde legt Wert auf eine qualitativ hochwertige, sozialraumnahe Kinderbetreuung und trägt dafür auch jährlich einen hohen finanziellen Aufwand. Dieser beträgt lt. beigefügter Ergebnisrechnung 2018 durchschnittlich 4.279 pro Kind /Jahr bzw. 357 pro Kind / Monat (berechnet auf 12 Monate) oder 389 pro Kind / Monat (berechnet auf 11 Monate entsprechend Elternbeitrag).

Dokumente
Download 2020-07-21 Geburten und KiGa-Kinder 2016-2020.pdf
Download 3c_LV Kita Bedarfsplanung 2020.pdf
Download Angebotsformen Kinderbetreuung Dischingen.pdf
Download Betrieb Kindergärten Gemeinde Dischingen.pdf

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5. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 5
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5.1. Baugesuch Tektur: Ausbau Vordachbereich mit Liegeboxen, Flurstück Nr. 242, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Tektur:
                               Ausbau Vordachbereich mit Liegeboxen

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 242, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        An dem bestehenden Milchviehauslaufstall der 
Dachvorsprung auf der Nordseite 2,60 m und dies 
auf einer Länge von 42,16 m. Auf der Südseite soll der gleiche 
Dachvorsprung auf einer Länge von 36,16 m hierfür genutzt 
werden. Die Traufhöhe an beiden Dachvorsprüngen beträgt 
4,00 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download genehmigter Lageplan, Flst.Nr. 242, Eglingen.pdf
Download neuer Lageplan, Flst. Nr. 242, Eglingen.pdf

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5.2. Antrag auf Genehmigung von Erdaufschüttung, Flurstück Nr. 100, 360 und 384, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Hierbei ist Gemeinderat Raunecker befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Antrag auf Genehmigung von Erdaufschüttung

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 100, 360 und 384, Frickingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die Ackerflächen der Flurstücke Nr. 100, 360 und 384 sollen 
                               eine Bodenverbesserung erfahren, da hier die Auftragsflächen 
                               sehr steinig sind. Die Gesamtgröße beträgt 930 ar. Die 
                               Bodenverbesserung dient einer Erleichterung der 
                               Bewirtschaftung. Die Gesamtauffüllmenge des Oberbodens 
                               (Mutterboden) von ca. 9500 m³ soll auf einer Höhe von 5 cm bis 
                               15 cm erfolgen. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Flst.Nr. 100, 360 und 384, Frickingen.pdf

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5.3. Baugesuch Tektur: Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit je einer Garage und einem Stellplatz in zwei Boardinghäuser für GF oder Monteure, Alter Posthof 6 und 8, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Tektur:
                               Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit je einer Garage und 
                               einem Stellplatz in zwei Bordinghäuser für GF und Monteure

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 67/1, Alter Posthof 6 und 8, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die ursprüngliche Planung beinhaltete zwei Mehrfamilienhäuser 
                               mit je einer Garage und einem Stellplatz. Dem entgegen sollen 
                               nun zwei Bordinghäuser mit je einer Garage und einem Carport 
                               errichtet werden. Die nicht unterkellerten, zweistöckigen 
                               Flachdach versehenden Bordinghäuser erhalten die 
                               Außenmaße von 9,50 m x 7,75 m. Die Gebäudehöhe beträgt ab 
                               EFH ca. 6,60 m. Die jeweiligen Flachdachgaragen sind mit den 
                               Außenmaßen von ca. 6,00 m x 3,40 m und einer Wandhöhe 
                               von 3,00 m geplant. An den jeweiligen Garagen soll jeweils ein 
                               Carport mit den Außenmaßen von ca. 6,00 m x 3,00 m in 
                               gleicher Wandhöhe angebaut werden.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download genehmigter Lageplan, Alter Posthof 6 und 8, Eglingen.pdf
Download neuer Lageplan, Alter Posthof 6 und 8, Eglingen.pdf

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 6
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6.1. Haushaltsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Stv. Bürgermeister Scherer teilt mit, dass im Herbst 2020 die Haushaltsplanung für das nächste Jahr ansteht. Die Ortschaftsverwaltungen werden gebeten, Vorschläge für die gewünschten Projekte und Maßnahmen 2021 mit einer entsprechenden Priorisierung zu erstellen und bis zum 30.09.2020 bei der Verwaltung abzugeben.

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6.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Stv. Bürgermeister Scherer gibt nachfolgende Termine bekannt:

07.09.2020 Gemeinderatssitzung
21.09.29020 Gemeinderatssitzung
07.10.2020 Gemeinderatssitzung (15.30 Uhr Waldbegang)
26.10.2020 Gemeinderatssitzung

Der Gemeinderat notiert sich diese Termine.


6.3 Architektenwettbewerb Rathaus

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass der Architektenwettbewerb derzeit am Laufen ist. Die Architekten haben nach Abgabe ihres Modells 30 Tage Zeit bis zur Präsentation. Dafür werden noch Sachpreisrichter gesucht und die Verwaltung ist am Überlegen, ob auch Gemeinderatsmitglieder als Sachpreisrichter agieren. Zudem ist Herr Hirte, Architekt, als Leiter der Veranstaltung dabei. Stv. Bürgermeister Scherer schlägt vor, dass er zwei Gemeinderatsmitglieder des Freien Wählerblocks benennt und Gemeinderätin Mai zwei Mitglieder der CDU. Gemeinderat Mundinger merkt an, warum man nicht auch Mitglieder der ÖDP hinzuzieht. Daraufhin schlägt stv. Bürgermeister Scherer vor, die stv. Bürgermeister zu benennen. 

Nach es noch zu keiner Einigung kommt, wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig

b e s c h l o s s e n:

Der Gemeinderat berät sich und gibt der Verwaltung bis Ende der Woche Rückmeldung, wer benannt wird.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 7
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8. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 8

Sachverhalt

K E I N E

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9. Auftragserteilung für die Beförderung von Schülern im inneren Schülerverkehr-Ermächtigung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass der Sportunterricht an der Egauschule sowohl in der Egauhalle in Dischingen als auch in der Halle Eglingen sowie im Hallenbad in Nattheim stattfindet. Bisher wurden die notwendigen Fahrten von der Fa. RegioBus Stuttgart (RBS) im Auftrag der Gemeinde Dischingen erbracht. Sie sind abhängig von der jeweiligen Stundenplangestaltung und werden pro gefahrene Kilometerleistung abgerechnet, d.h. in diesem Schuljahr wurden dafür 697,37 € (brutto=netto) pro Woche berechnet. Nachdem die RBS bei der Ausschreibung des Linienbündes Nord/Ost durch den Landkreis Heidenheim nicht den Zuschlag erhalten hat, konnte sie diesen Preis nicht mehr halten aufgrund der Standortauflösung. 

In den vergangenen Jahren wurden von der RBS für die Sportfahrten folgende Summen in Rechnung gestellt:
Schuljahr 2019/2020        kein Vergleich wg. Corona bedingt ausgefallenen Fahrten
Schuljahr 2018/2019        17.429,35 €
Schuljahr 2017/2018        16.011,93 €
Schuljahr 2016/2017        21.085,20 €
Schuljahr 2015/2016        17.871,17 €
Schuljahr 2014/2015        17.816,20 €

Die lt. Stundenplan im kommenden Schuljahr anfallenden Sportfahrten der Egauschule sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Sie waren Grundlage für eine beschränkte Ausschreibung. Es wurden insgesamt neun Firmen aufgefordert ein Angebot für diesen Beförderungsvertrag abzugeben. 
Die Vergabeentscheidung muss rechtzeitig vor Schuljahresbeginn getroffen werden, da die Beförderungsleistung bereits zum Schuljahresbeginn erbracht werden muss. Nachdem die nächste Gemeinderatssitzung erst am 07.09.2020 stattfindet, kann nicht bis dahin zugewartet werden. Deshalb wird vorgeschlagen, die Verwaltung zur Vergabe der Beförderungsleistung Sportfahrten auf der Basis der Ausschreibungsergebnisse zu ermächtigen, Die Information über die Vergabe erfolgt dann in der nächsten Sitzung.

Dokumente
Download Stundenplan Sportunterricht 2020-21_.pdf

Datenstand vom 04.11.2021 17:48 Uhr