Datum: 21.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nachbesetzung eines Mitglieds im Verwaltungsausschuss und stellv. Mitglieds im Technischen Ausschuss des Gemeinderates sowie eines Vertreters in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe und eines stellv. Vertreters in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld
2 Globalberechnung für die Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge
3 Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden
4 Ausbau des Spielplatzes "Am Baumwolf"
5 Bebauungsplan "Sondergebiet Härtsfeldsee"; Aufstellungsbeschluss
6 Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Neuverlegung der Wasserhauptleitung "Am Schafberg" in Katzenstein
7 Einvernehmen zu Bauanträgen
8 Bekanntgaben
8.1 Lohnsteuerprüfung 2016 - 2019
8.2 Bekanntgabe Termine
9 Anfragen

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1. Nachbesetzung eines Mitglieds im Verwaltungsausschuss und stellv. Mitglieds im Technischen Ausschuss des Gemeinderates sowie eines Vertreters in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe und eines stellv. Vertreters in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass Gemeinderat Martin Bäurle bisher Mitglied im Verwaltungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss, sowie Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe und stellvertretender Vertreter in der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld war. Für ihn rückte am 06.07.2020 als Ersatzperson Günter Burger in den Gemeinderat nach.

Der Vorsitzende erklärt, dass, sollte keine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses zu Stande kommen, die Mitglieder von den Gemeinderäten auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.

Die Verwaltung geht nach Rücksprache mit den Gemeinderäten/Gemeinderätinnen davon aus, dass jeweils eine Besetzung mit Herrn Günter Burger als Nachrücker erfolgen soll.

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2. Globalberechnung für die Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Gemeindekämmerer Schabel berichtet, dass für die erstmalige Anschlussmöglichkeit von Baugrundstücken an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung  die Gemeinde Beiträge erhebt, die der Höhe nach durch eine Globalberechnung ermittelt werden. Bei dieser Berechnung werden die gesamten bereits angefallenen sowie in einem bestimmten Zeitraum erwarteten künftigen Kosten für Wasserversorgung, Kanäle und Abwasserreinigungsanlagen auf die gesamten bereits angeschlossenen und die in demselben Zeitraum noch anzuschließenden Grundstücke verteilt. Die Grundstücke werden dabei nicht nur nach ihrer Grundstücksgröße, sondern auch nach dem Maß ihrer Bebaubarkeit angerechnet.

Die Globalberechnung für die Gemeinde Dischingen wurde erstmals mit Stand April 1990 durch das Büro Heyder + Partner aus Tübingen erstellt. Fortschreibungen fanden dann auf Grund von Gesetzesänderungen und geänderter Rechtsprechung zum März 1993, November 1995 und November 1996 statt. Die Globalberechnung aus 1996 diente bis heute als Grundlage für die Beitragsabrechnung.

Er erinnert, dass für die Erstellung der jetzigen Globalberechnung mit Gemeinderats- beschluss vom 25.02.2019 die Fa. Schmidt und Häuser aus Nordheim beauftragt wurde. Die Globalberechnung und die Flächenberechnung zur Globalberechnung liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

Anschließend stellt Frau Bleiler, Fa. Schmidt und Häuser, sehr ausführlich die Grundzüge der Berechnungsmethodik dem Gemeinderat vor.

Abschließend bemerkt der Vorsitzende, dass eine deutliche Abweichung bei der Wasserversorgung zu sehen ist.

Es werden folgende Punkte in einem Beschluss zusammengefasst:

Dokumente
Download 2020-07-13 FLA-Endfassung Dischingen 07-2020.pdf
Download 2020-07-13 GLO Endfassung Dischingen Stand 07-2020.pdf

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3. Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, das der Gemeindetag, Städtetag, die Kirchenleitungen sowie die kirchlichen Fachverbände in regelmäßigen Abständen Empfehlungen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten erarbeiten.  Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage kann eine solche Empfehlung allerdings nur für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen.

Die Träger gewährleisten auch in Zeiten einer solch einschneidenden Pandemie ein bedarfsgerechtes und qualitativ beachtliches Angebot der Kinderbetreuung und zugleich der frühkindlichen Bildung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der jetzigen Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten, besonders zur Bewältigung der Hygieneanforderungen, auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der
Elternbeiträge pauschal um 1,9 Prozent.

Diese moderate Erhöhung bleibt bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so zwar einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen, andererseits aber auch die Eltern nicht über Gebühr zu belasten. Demnach ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies insbesondere deshalb, weil die Kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg grundsätzlich einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anstreben.



Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:




  1. Elternbeiträge im Regelkindergarten bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                        bisher                2020/2021
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                 128 €                 130 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 98 €                100 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                  65 €                 67 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern**         22 €                 22 €
** Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen

2. Beitragssätze für Kinderkrippen bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                        bisher                        2020/2021
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                376 €                        384 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                279 €                        285 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                190 €                        193 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier                                  75 €                          76 €
und mehr Kindern**

3. Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von
100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist.

4. Sonstige Angebotsformen

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.

5. Staffelung der Elternbeiträge

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet.






Kindergarten Frickingen

Im Kindergarten Frickingen wurden zunächst die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert.
Am 22.01.2017 stimmte der Gemeinderat einstimmig auf Wunsch der Eltern einer Erhöhung der Öffnungszeiten von 25 auf 27 Wochenstunden zu. Die Elternbeträge wurden dann in Relation zu den Öffnungszeiten angepasst.

Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. Derzeit würden bei einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden die Elternbeiträge 128, 98, 65 und 22 Euro betragen (abhängig von der Kinderzahl der Familie). Umgerechnet auf die reduzierte Öffnungszeit bedeutet das für Frickingen, dass sie aktuell bei geöffneten 27 Wochenstunden bei 115,00; 88,00; 58,50 und 20,00 Euro liegen.

Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge im Regelkindergarten entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände im Kindergartenjahr 2020/21 ergeben sich  für den Kindergarten Frickingen folgende Beitragssätze:

2020/2021
11 Monate
30 Std/Wo.
10% red.
27 Std/Wo.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
130,00
117,00
175,50
88,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
100,00
90,00
135,00
67,500
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
67,00
60,50
91,00
45,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
22,00
20,00
30,00
15,00


Weitere Informationen zum Gebührenmaßstab bei den Elternbeiträgen:

Die weiteren Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden, für sie gilt:

Die Kirchengemeinderäte in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen übernehmen in der Regel die Empfehlungen der Spitzenverbände für die Regelgruppen.
Für Kinder unter 3 Jahren wurde ursprünglich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2009 der doppelte Gebührensatz verlangt, da diese rechnerisch zwei Plätze belegen. Im Rahmen der Festsetzung der Elternbeiträge für die neue Kindertageseinrichtung haben der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat Dischingen einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Elternbeiträge für die Altersmischung ab 01.09.2013 (im Zuge der neuen Gebührenfestsetzungen zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 auf den 1,5fachen Gebührensatz festgelegt werden sollen.

Der Gemeinderat hat am 06.06.2012 im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde beschlossen, dass für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (wird im Kindergarten Frickingen nicht angeboten) ein Zuschlag von 15 % zum Elternbeitrag der Regelgruppe erhoben wird, da hier ein höherer Personalbedarf gegeben ist. Die Empfehlung der Spitzenverbände sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % vor.


Kinderkrippe

Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.06.2017 bereits für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2018/2019 beschlossen. In Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde wurden am 06.05.2019 die Elternbeiträge für die Einrichtungsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ in der Kinderkrippe „Pusteblume“ in Ballmertshofen festgelegt. Die Katholische Kirchengemeinde hat diese auch in ihrer Einrichtung übernommen.

Am 08.06.2015 hat der Gemeinderat angesichts des hohen Abmangels im Krippenbereich eine langfristige schrittweise Annäherung an die Landesempfehlung beschlossen. Nach Rücksprache mit der Katholischen Kirchengemeinde, Herrn Pfarrer Dr. Horst soll die Annäherung in zwei weiteren Schritten erfolgen und somit voraussichtlich im Kindergartenjahr 2021/22 umgesetzt werden. Hierbei wird eine wöchentliche Öffnungszeit von 47,5 Stunden (Ganztagesbetreuung) zugrunde gelegt. Aus diesem Grund werden folgende Elternbeiträge für die Krippen Dischingen und Ballmertshofen empfohlen:


Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesricht-satz 20/21
Beitrag
2019/20
Empfehlung
2020/21

Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
384,00
358,00
376,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
285,00
266,00
280,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
193,00
180,00
189,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
  76,00
  73,00
  77,00

Das bedeutet umgerechnet auf die Ganztageskrippe im Kinderhaus St. Johannes:

Krippenbeitrag
Ganztagesbetreuung
Landesricht-satz
Beschluss 2019/20

Vorschlag 2020/21


Euro
Euro


Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
608,00
567,00

595,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
451,00
421,00

442,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
306,00
285,00

299,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
120,00
116,00

120,00


Hinweis:
Die Abrechnung der Betriebskosten 2018 (neuere Abrechnungszahlen liegen der Gemeinde derzeit noch nicht vor) der Kindergärten ergab folgende Abmangelbeteiligung durch die Gemeinde Dischingen:

Dokumente
Download Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre im Kinderhaus St.pdf

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4. Ausbau des Spielplatzes "Am Baumwolf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Spielplatz Am Baumwolf (neben der Egauschule)  in die Jahre gekommen ist. Immer mehr Spielgeräte mussten aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Derzeit vorhanden sind nur noch ein Karus sell und eine Wippe. Deshalb hat die Gemeindeverwaltung für den Ausbau des Spielplatzes als touristischer Spiel- und Rastplatz am 10.03.2020 einen Antrag auf Zuschuss im Förderprogramm LEADER gestellt.

Im Haushaltsplan 2020 sind für diese Maßnahme folgende Mittel eingestellt:

Ausgaben                                                        24.000 €
Einnahmen                                                        16.000 €
Eigenanteil der Gemeinde                                          8.000 €

Leider kam der Antrag der Gemeinde bei der Mittelvergabe nicht zum Zuge.
Die Gemeindeverwaltung Dischingen hat daraufhin den letzten Aufruf für die LEADER-Förderperiode 2014-2020 für eine erneute Antragsstellung am 30.06.2020 genutzt. Der Fördersatz für Vorhaben in dieser Förderrunde beträgt allerdings nur 60% der Nettokosten. Zuvor lag der Fördersatz bei 80 %.

Für die Gestaltung des Areals mittels Spiel- und Sitzgelegenheiten wurden verschiedene Angebote eingeholt. Nach einem Auswahlprozess im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderungen fiel die Entscheidung auf folgende Geräte:
 
  • ein Trampolin zum bodengleichen Erdeinbau  
  • eine Spielanlage bestehend aus Vogelnestturm mit Steig- und Balancierturm, Halteseil, Kletterwand und Edelstahlrutschstange
  • eine Schaukelkombination
  • Sitzbank

Die LEADEDR-Aktionsgruppe Brenzregion hat das Projekt zur Förderung ausgewählt. Nun hat die Gemeindeverwaltung drei Monate Zeit, die formale Bewilligung beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen. Vor Eingang der Bewilligung darf mit dem Projekt nicht begonnen werden.

Für das Vorhaben ist bei Gesamtkosten von 23.788,16 € und förderfähigen Ausgaben von 19.990,00 € eine Förderung in Höhe von 11.994,00 € zu erwarten. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit 11.794,16 €.


Die Erhöhung des Eigenanteils im Vergleich zum Haushaltsplan kommt dadurch zustande, dass der ursprüngliche Antrag über eine Förderung mit 80% der zuwendungsfähigen Kosten von der LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion leider nicht berücksichtigt wurde.

Die Mindereinnahmen aufgrund des reduzierten Fördersatzes von rd. 4.000 € werden durch Minderausgaben z. B. bei der Erschließung des Baugebiets „Hülenfeld II“ ausgeglichen.

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5. Bebauungsplan "Sondergebiet Härtsfeldsee"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Hierzu kann der Vorsitzende Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“  aufgrund einer baulichen Erweiterung in Form von Wohnmobilstellplätzen erforderlich wird.

Herr Kolb führt aus, dass im südwestlichen Bereich des Geltungsbereichs auf dem Flurstück 1969 ca. 30 Wohnmobilstellplätze entstehen sollen. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die vorhandene Straßen- und Wegeführung. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der innerhalb des Flurstücks liegende Weg entfallen. Fußgänger und Radfahrer können den Weg weiterhin nutzen, sowie auch die bestehende Fußgängerbrücke über den Katzensteiner Bach bevor dieser in die Egau mündet. Die landwirtschaftliche Andienung an die angrenzenden Felder kann weiterhin gewährleistet werden. Innerhalb des Plangebiets werden inselförmige Schotterwege hergestellt, die jeden Wohnmobilstellplatz anbinden. Auf dem Stellplatz selbst werden teilbefestigte Spurstreifen (Rasengitter) entstehen. Die sonstigen Flächen werden begrünt und durch großzügige Baumpflanzungen ergänzt - Beschattung der Plätze. Der Bau eines Sanitär- und Technikgebäudes und einem Entsorgungsbereich wird vorgesehen. Versorgung durch Elektrizität, Wasser und Breitband wird durch Verlängerung der vorhandenen Versorgungsleitungen erreicht, anfallendes Abwasser wird an den bestehenden Mischwassersammler angebunden und an die SKA Dattenhausen abgeleitet. Das Plangebiet soll sich durch eine naturnahe Gestaltung in den schützenswerten Naturraum einbringen, schonender Flächenverbrauch durch wenig versiegelte Flächen wird berücksichtigt. Um aufkommendem Wildcampen entgegen zu wirken wird durch die Maßnahme eine geordnete Struktur geschaffen, die auch nachhaltig den Tourismus fördert.

Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wird auch der bauliche Bestand im Bereich des Kiosks erfasst. So wird im Geltungsbereich der Kiosk mit geplanter Kioskerweiterung, die Spielplätze am Wasser und Land, der Schotterparkplatz und die Zufahrt baurechtlich erfasst. Die Nutzung rund um den Härtsfeldsee erfährt durch die Aufstellung keine Einschränkungen, weiterhin sind Veranstaltungen wie z.B. Rock am Härtsfeldsee zulässig.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Weiterentwicklung des Gebiets soll durch die Erstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Härtsfeldsee“ geschaffen werden.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die wichtigsten Punkte  bereits mit dem Landratsamt abgestimmt wurden.

Gemeinderätin Mai sowie die Gemeinderäte Schwarz und König sprechen sich für den
geplanten Standort für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen aus.

Mehrere Gemeinderäte bringen noch andere Standorte ins Gespräch, die jedoch  nach Erläuterungen durch Herrn Kolb als nicht sehr geeignet betrachtet werden, da sich manche nicht im Eigentum der Gemeinde befinden und erst noch mit den Eigentümern verhandelt werden müsste.

Gemeinderat Scherer spricht sich für eine höhere Pacht aus, als im Moment für landwirtschaftliche Flächen erzielt wird.

Dokumente
Download 200716_DIS201554-AS-LP1000.pdf
Download DIS201554_GRS-AS-21.07.2020.pdf

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6. Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Neuverlegung der Wasserhauptleitung "Am Schafberg" in Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb  aus Steinheim begrüßen

Herr Kolb berichtet, dass bei dem regelmäßigen Halbjahresgespräch mit der Landeswasserversorgung Stuttgart und dem Eigenbetrieb Wasserversorgung im Mai 2020 unter anderem aktuell anstehende und mittelfristige Maßnahmen besprochen wurden.
Zu den mittelfristigen Maßnahmen gehört auch die Auswechselung der Hauptwasser- leitung “Am Schafberg“ in Katzenstein. Nach Aussage der LW gestaltet sich hier die Reparatur von Rohrbrüchen sehr aufwändig, da die Wasserleitung auf einer Länge von ca. 60 m sehr tief (ca. 2,50 m) verlegt wurde.

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, den Austausch der Hauptwasserleitung „Am Schafberg“ im Zuge der Baumaßnahme „Anschluss der Kläranlage Katzenstein an den Sammler des AZV Härtsfeld“ zu realisieren.

Da bei der Maßnahme des AZV Härtsfeld im angrenzenden Bereich zur Ortsstraße “Am Schafberg“ die vorhandene Hauptwasserleitung wegen den Kanalarbeiten verlegt werden muss, wurde von der Fa. Heuchel ein Angebot für einen Anschlussauftrag bezüglich der Tiefbauarbeiten zur Neuverlegung der Hauptwasserleitung mit den dazu gehörigen Hausanschlüssen angefordert.

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim ergibt eine Angebotssumme für den Anschlussauftrag von netto
 26.494,50 €.

Für die Installationsarbeiten zur Verlegung der Wasserhauptleitung sowie den dazu gehörigen Hausanschlüsse durch die mit dem Jahresakkord beauftragten Firma, werden netto ca. 10.000 € einkalkuliert. Dies ergibt dann eine Gesamtsumme der auszuführenden Arbeiten von ca. 36.494,50 €

Im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Dischingen sind hierfür lediglich Mittel für Planungskosten in Höhe von 14.000 € vorgesehen, da die Durchführung der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen war.

Für die Neuverlegung der Verbindungsleitung “Am Dörrberg“ in Demmingen sind im Wirtschaftsplan Mittel in Höhe von 107.000 € eingestellt. Da diese Maßnahme nicht wie geplant zur Umsetzung kommt, können diese Mittel zur Finanzierung der Neuverlegung der Hauptwasserleitung „“Am Schafberg“ in Katzenstein verwendet werden.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Raunecker erklärt Herr Kolb, dass mit der EnB W abgeklärt wird, ob in diesem Zuge auch die Gasleitung mitverlegt wird.

Dokumente
Download 1 Lageplan Zufahrt RÜB Katzenstein 1-500.pdf
Download Wasserleitung Schafberg.pdf

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7. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Es lieg en keine Baugesuche zur Genehmigung vor.

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 8
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8.1. Lohnsteuerprüfung 2016 - 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 8.1

Sachverhalt

Gemeindekämmerer Schabel teilt mit, dass das Finanzamt Heidenheim am 22. und 23.06. bei der Gemeindeverwaltung eine Lohnsteuer-Außenprüfung vorgenommen hat. Geprüft wurde der Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2019. Die Prüfung konnte ohne Beanstandungen abgeschlossen werden (Bescheid vom 02.07.2020).

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8.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 8.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt folgende Termine bekannt:

29.07.2020  18:00 Uhr Gemeinderatssitzung        
07.09.2020  18:00 Uhr  Gemeinderatssitzung
 

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Datenstand vom 30.03.2021 07:42 Uhr