Datum: 28.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Frickingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020
2 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
3 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
4 Sanierung der Egaubrücke in Iggenhausen; Vergabe der Tiefbau-, Straßenbau- und Stahlbetonarbeiten
5 Breitbanderschließung; Vergabe von Beratungs- und Planungsleistungen
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Erweiterung des Wohn-und Geschäftshauses durch einen Imbissbereich mit 12 Sitzplätzen und einem Aufenthaltsraum, Grabenstr. 8, Dischingen
6.2 Baugesuch Aufstellen eines Fertig-Containers zur Lagerung von Litium-Akkus, Hochstatter Hof 1, Dischingen
6.3 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Antoniusstr. Dunstelkingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

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1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2020 von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2019. Die Inhalte des Haushaltsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 3. Januar 2020 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.01.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
1.        im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
9.409.896
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
11.843.242
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
- 2.433.346
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
 
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
 

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
 
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
- 2.433.346


2.        im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
9.395.776
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
11.393.242
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
- 1.997.466
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
3.670.540
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
7.205.700
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 3.535.160
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 5.532.626
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
2.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
85.940
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
1.914.060
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
- 3.618.566

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 
       2.000.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       310.500 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf         2.350.000 EUR



§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 
1.         für die Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf         400 v. H.
b)        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         410 v. H.
der Steuermessbeträge;          
2.         für die Gewerbesteuer auf         370 v. H.
der Steuermessbeträge.

Dokumente
Download 2020-01-27 HHPlan und HHSatzung 2020.pdf
Download 2020-01-28 HH2020 - Präsentation Gemeinderat.pdf

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2. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2019. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 3. Januar 2020 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Eigenbetrieb Wasserversorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 28. Januar 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
806.006
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
802.285
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
3.721
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
3.721

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
759.006
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
662.285
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
96.721
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
33.400
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
891.700
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 858.300
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 761.579
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
857.694
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
96.115

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
761.579
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
0

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
         857.694 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       63.600 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       140.000 EUR.

Dokumente
Download 2020-01-27 EB Wasser Wirtschaftsplan 2020.pdf
Download 2020-01-28 EBW Wirtschaftsplan 2020_Präsentation.pdf

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3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2019. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 3. Januar 2020 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 28. Januar 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
1.185.691
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
1.185.691

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
0

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
904.607
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
966.191
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
- 61.584
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
1.559.100
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
2.918.954
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 1.359.854
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 1.421.438
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
1.593.273
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
171.835
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
1.421.438
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
0

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
         1.593.273 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       0 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       210.000 EUR.

Dokumente
Download 2020-01-27 EB Abwasser Wirtschaftsplan 2020.pdf
Download 2020-01-28 EBA WiPlan2020 - Präsentation Gemeinderat.pdf

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4. Sanierung der Egaubrücke in Iggenhausen; Vergabe der Tiefbau-, Straßenbau- und Stahlbetonarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 4

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die letzte Brückenprüfung im Gemeindegebiet Dischingen ergab, dass sich die Egaubrücke in Iggenhausen in einem sehr sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Bei einer Sanierung der Brücke geht man davon aus, dass aus wirtschaftlicher Sicht die komplette Überfahrt erneuert und die Widerlager saniert werden müssen.

Ein entsprechender Antrag für Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg zur Sanierung von Brückenbauwerken (VwV Kommunaler Sanierungsfonds Brücken) wurde durch die Gemeindeverwaltung im April 2018 gestellt. Beantragt wurde eine Zuwendung in Höhe von 77.000 € bei Kosten von 192.000 €. Dies würde einer Förderquote (Anteilsfinanzierung) von 40 % entsprechen.

Für die kompletten Planungsleistungen und der Erstellung der Antragsunterlagen zur Brückensanierung wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt. 

Im Zuwendungsbescheid vom 20. März 2019 wurden förderfähigen Kosten von 165.000 € anerkannt und ein Zuschuss in Höhe von 82.500 € bewilligt. Dies entspricht einer Förderquote (Anteilsfinanzierung) von 50 %.

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides wurden die Arbeiten durch das Ingenieurbüro Kolb am Freitag, 29. November 2019 im Staatsanzeiger und am Samstag, 
30. November 2019 in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer und Aalener Tageszeitungen öffentlich ausgeschrieben. 
Die Angebotsunterlagen lagen ab dem 03. Dezember 2019 zur Abholung bzw. zum Versand bereit. Diese wurden von acht Firmen angefordert.

Zur Angebotseröffnung (Submission) am Dienstag, 14. Januar 2020 hatten zwei Firmen rechtzeitig ein Angebot abgegeben. Keine Firma gewährte einen Preisnachlass ohne Bedingungen und keine Firma unterbreitete ein Nebenangebot.

Der Umfang der Maßnahme der Gemeinde Dischingen beinhaltet folgende Leistungen:

Neubau Brückenplatte und Brückenkappe        ca.     25 m³
Erneuerung der Widerlager        ca.       6 m³
Betonstahl        ca.       8 t
Bewehrungsstahl einkleben        ca. 350 Stk.
Stahlfüllstabgeländer        ca.   40  lfm
Brückenabdichtung        ca.     40 m²
Gussasphalt        ca.    40 m²
Asphaltarbeiten        ca.  250 m²
Betonrandsteine        ca.   50 lfm
Erdarbeiten        ca.   400 m³

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellt sich wie folgt dar:

Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10

Die Angebote wurden vollständig abgegeben und sind somit nicht auszuschließen.

Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:

Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.
Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen. Es ergibt sich dadurch folgende Bieterrangfolge:
Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Stark Bauunternehmung

73434 Aalen                                                222.246,49 € (100,0%)

2. Platz                                                237.465,19 € (109,9%)

Die notwendigen Haushaltsmittel zur Durchführung der Gesamtmaßnahme werden im Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Dischingen eingestellt.

Der Baubeginn der Gesamtmaßnahme ist für KW 14/2020 und das Bauende für 
KW 23/2020 terminiert.

Die Firma Stark Bauunternehmung ist als leistungsfähiges Unternehmen bekannt und hat im Ostalbkreis schon mehrere, größere Projekte erfolgreich durchgeführt.

Dokumente
Download Beilage 1 Übersichtskarte Egaubrücke Iggenhausen.pdf
Download Beilage 2 Lageplan Egaubrücke Iggenhausen.pdf
Download Beilage 3 Bauwerksplan Egaubrücke Iggenhausen.pdf

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5. Breitbanderschließung; Vergabe von Beratungs- und Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass die Gemeinde Dischingen erfolgreich einen Antrag auf Bundesberaterförderung gestellt hat. Aufgrund der Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Breitbandausbaus wurden vier leistungsfähige Büros gebeten, ein Angebot bezüglich der folgenden Beratungsleistungen gem. der Bundesberaterförderung abzugeben. Inhalt waren folgende Leistungen:

Umplanung der vorliegenden FTTB-Masterplanung, Einpflegen von Bestandsinfrastrukturen sowie Einbindung der aktualisierten Daten in das der Förderantragsstellung zugrundeliegende Ausbaukonzept

Als Vorbereitung des weiteren Bundesförderverfahrens soll die bereits vorliegende FTTB-Masterplanung auf Konformität mit den aktuellen Vorgaben der Bundesförderung geprüft (Materialkonzept, Faserplanung etc.) und umgeplant werden. Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

1.        Aktualisierung Infrastrukturkataster: Analyse der Ist-Situation und Ermittlung von Kostensenkungspotentialen

Zunächst wird für das gesamte Untersuchungsgebiet eine Analyse der vorhandenen und potentiell nutzbaren Infrastrukturen erstellt. Hierbei wird auf die vorliegenden Arbeitsergebnisse zurückgegriffen. Es erfolgt eine Aktualisierung der vorliegenden Daten. Insbesondere werden folgende Arbeitsschritte vollzogen:

2.        Umplanung der flächendeckende FTTB-Masterplanung auf die Vorgaben der Breitbandförderung des Bundes (insbesondere Materialkonzept/Faservorgaben)
3.        Abgabe in digitaler Form Geoschemaplanung in Mehrstrichdarstellung (inkl. Pflege der bestehenden Datenbankstruktur)

4.        Präsentation der Ergebnisse in mindestens einer Gemeinderatssitzung

5.        Grundsätzliche Erörterung des aktuellen Status Quo der Kommune in Bezug auf Digitalisierung sowie Prüfung von Auswirkungen auf die Masterplanung sowie den konkreten geförderten Infrastrukturausbau

6.        Vorbereitung des Bundesförderverfahrens
Die erstellte Planung wird im Hinblick auf die Einreichung als Förderantrag im Rahmen der Bundesförderung aufbereitet. Ergänzende Dokumente (Textteil, Aufbereitung Kosten)

7.        Begleitende Leistung, u.a. Beratung zum Verfahrensablauf der Bundesförderung

Da die Leistungen 5. und 7. optional sind, bat die Gemeindeverwaltung um eine entsprechend aufgegliederte Kostenaufstellung.

Von den vier angeschriebenen Fachbüros haben drei Büros kein Angebot abgegeben, da sie sich aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage sahen, ein angemessenes Angebot zu unterbreiten. Das Ingenieurbüro GEO DATA GmbH aus Westhausen hat als einziges Büro ein gültiges Angebot abgegeben. Das Angebot liegt dem Gemeinderat vor. Wobei Bürgermeister Jakl hierbei den Vorteil sieht, dass sich das Büro in der Gemeinde schon auskennt.

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 6
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6.1. Baugesuch Erweiterung des Wohn-und Geschäftshauses durch einen Imbissbereich mit 12 Sitzplätzen und einem Aufenthaltsraum, Grabenstr. 8, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Erweiterung des Wohn- und Geschäftshauses durch einen Imbissbereich mit 12 Sitzplätzen und einem Aufenthaltsraum

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 60/1 und 63, Grabenstr. 8, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei dem vorhandenen Wohn- und Geschäftshaus ist der auf der Nordseite vorhandene Eingangsbereich durch vorgelagerte Arkaden überdacht. Die Außenmaße der mit Arkaden ausgeführten Überdachung betragen 7,22 m x 2,12 m. Durch das Schließen der vorhandenen Arkaden soll ein Imbissbereich mit 12 Sitzplätzen und ein neuer Eingang zum neu gestalteten Geschäftsbereich geschaffen und somit erweitert werden. Die lichte Raumhöhe beträgt ca. 3,00 m. Des Weiteren soll auf der Südseite ab der west-südlichen Gebäudeecke ein Aufenthaltsraum in Richtung Osten für die Mitarbeiter geschaffen werden. Dieser Aufenthaltsraum ist mit den Außenmaßen von ca. 7,25 m x 3,00 m geplant. Das Gebäude, welches mit einem Flachdach ausgebildet werden soll, erhält eine Höhe von ca. 2,85 m. 


Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Grabenstr. 8, Dischingen.pdf

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6.2. Baugesuch Aufstellen eines Fertig-Containers zur Lagerung von Litium-Akkus, Hochstatter Hof 1, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Aufstellen eines Fertig-Containers zur Lagerung von Lithium- Akkus

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 1515, Hochstatter Hof 1, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Der geplante Fertig-Container soll für die Unterbringung der Golf-Caddys dienen, da diese mit Lithium-Akkus bestückt sind und somit eine mögliche Brandgefahr in den historischen Hauptgebäuden vermieden werden soll. Die Außenmaße des Flachdach-Containers betragen 6,00 m x 3,00 m. Die Höhe des Containers beträgt ca. 3,00 m.     

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Hochstatter Hof 1, Dischingen.pdf

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6.3. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Antoniusstr. Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 67/1, Antoniusstr. Dunstelkingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das geplante nicht unterkellerte Einfamilienhaus erhält die Außenmaße von ca. 13,50 m x 11,00 m. Das dazugehörige Satteldach ist mit einer Dachneigung von 40°, einer Traufhöhe von 4,20 m sowie einer Firsthöhe von 8,95 m geplant. Das Einfamilienhaus erhält auf der Nord- und Südseite einen dritten Giebel sowie zwei kleine angebrachte Gauben seitlich des dritten Giebels. Die Dachneigungen der Satteldächer hierfür sollen ebenfalls mit 40° ausgeführt werden. An der Ostseite wird eine ebenfalls nicht unterkellerte Doppelgarage an das geplante Wohnhaus angebaut. Die Außenmaße hierfür betragen ca. 8,10 m x 7,95 m. Das hierfür vorgesehene Satteldach erhält auch eine Dachneigung von 40°. Die Traufhöhe der Garage beträgt 3,50 m und die Firsthöhe 7,35 m. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen und es wurden keine Einwände vorgebracht.

Dokumente
Download Lageplan, Antoniusstraße, Dunstelkingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt folgende Termine bekannt:

02.03.2020, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung
27.03.2020         Jahreshauptversammlung Gesamtfeuerwehr Dischingen (Turnhalle Eglingen)
18.09.2020         Festakt „50 Jahre Touristikgemeinschaft Gastliches Härtsfeld“ und 
               Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Sägmühle-Bahnhof 
               Katzenstein (Härtsfeldsee) der HMB (Schättere)
01. - 04.10.2020 (Abfahrt 14 Uhr an der Egauhalle ) Besuch in der Partnergemeinde 
               Mittelherwigsdorf 

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.01.2020 ö 8

Sachverhalt

8.1 Kindergartenangelegenheiten

Gemeinderat Schwarz erkundigt sich nach der Belegung und den Kriterien für die Platzvergabe im Kindergarten Dischingen, da es derzeit viel Unmut gibt unter den Eltern. Bürgermeister Jakl erwidert, dass noch in dieser Woche ein Gespräch mit der Katholischen Kirchengemeinde, Herrn Pfarrer Dr. Horst als Träger des Kinderhauses St. Johannes, geplant ist, da es offensichtlich wegen fehlender Plätze Probleme gibt.

Ortsvorsteher Saur merkt an, dass man den Eltern jedoch die Möglichkeit geben sollte, Geschwisterkinder in eine Einrichtung zu geben. Bürgermeister Jakl hält dagegen, dass dies schon so angewendet wird.

8.2 Verabschiedung OR-Mitglied Ballmertshofen

Gemeinderat Fischer fragt nach den Gründen, warum ein Mitglied des Ortschaftsrats Ballmertshofen aus dem Gremium ausscheiden musste, da er in Ballmertshofen nur noch einen Zweitwohnsitz hat. Zum Zeitpunkt der Wahl war der Hauptwohnsitz noch in Ballmertshofen. Bürgermeister Jakl antwortet, dass der Gesetzgeber bei einem Wohnortwechsel klare Vorgaben gemacht hat. Die Gemeinde hatte hier keinen Spielraum und musste entsprechend handeln.

Datenstand vom 04.11.2021 17:46 Uhr