Datum: 28.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Frickingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Kämmerer Schabel berichtet, dass der Haushaltsplan 2020 von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2019. Die Inhalte des Haushaltsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 3. Januar 2020 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.01.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
|
9.409.896
|
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
|
11.843.242
|
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
|
- 2.433.346
|
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
|
|
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
|
|
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
|
|
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
|
- 2.433.346
|
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
|
9.395.776
|
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
|
11.393.242
|
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
|
- 1.997.466
|
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
|
3.670.540
|
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
|
7.205.700
|
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
|
- 3.535.160
|
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
|
- 5.532.626
|
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
|
2.000.000
|
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
|
85.940
|
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
|
1.914.060
|
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
|
- 3.618.566
|
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
2.000.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
310.500 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.350.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 410 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge.
Dokumente
Download 2020-01-27 HHPlan und HHSatzung 2020.pdf
Download 2020-01-28 HH2020 - Präsentation Gemeinderat.pdf
zum Seitenanfang
2. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2019. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 3. Januar 2020 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Eigenbetrieb Wasserversorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 28. Januar 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
- im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
|
806.006
|
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
|
802.285
|
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
|
3.721
|
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
|
0
|
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
|
0
|
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
|
0
|
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
|
3.721
|
- im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
|
759.006
|
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
|
662.285
|
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
|
96.721
|
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
|
33.400
|
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
|
891.700
|
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
|
- 858.300
|
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
|
- 761.579
|
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
|
857.694
|
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
|
96.115
|
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
|
761.579
|
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
|
0
|
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
857.694 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
63.600 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
140.000 EUR.
Dokumente
Download 2020-01-27 EB Wasser Wirtschaftsplan 2020.pdf
Download 2020-01-28 EBW Wirtschaftsplan 2020_Präsentation.pdf
zum Seitenanfang
3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2019. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 3. Januar 2020 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 28. Januar 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
- im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
|
1.185.691
|
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
|
1.185.691
|
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
|
0
|
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
|
0
|
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
|
0
|
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
|
0
|
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
|
0
|
- im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
|
904.607
|
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
|
966.191
|
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
|
- 61.584
|
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
|
1.559.100
|
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
|
2.918.954
|
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
|
- 1.359.854
|
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
|
- 1.421.438
|
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
|
1.593.273
|
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
|
171.835
|
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
|
1.421.438
|
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
|
0
|
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
1.593.273 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
210.000 EUR.
Dokumente
Download 2020-01-27 EB Abwasser Wirtschaftsplan 2020.pdf
Download 2020-01-28 EBA WiPlan2020 - Präsentation Gemeinderat.pdf
zum Seitenanfang
4. Sanierung der Egaubrücke in Iggenhausen; Vergabe der Tiefbau-, Straßenbau- und Stahlbetonarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die letzte Brückenprüfung im Gemeindegebiet Dischingen ergab, dass sich die Egaubrücke in Iggenhausen in einem sehr sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Bei einer Sanierung der Brücke geht man davon aus, dass aus wirtschaftlicher Sicht die komplette Überfahrt erneuert und die Widerlager saniert werden müssen.
Ein entsprechender Antrag für Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg zur Sanierung von Brückenbauwerken (VwV Kommunaler Sanierungsfonds Brücken) wurde durch die Gemeindeverwaltung im April 2018 gestellt. Beantragt wurde eine Zuwendung in Höhe von 77.000 € bei Kosten von 192.000 €. Dies würde einer Förderquote (Anteilsfinanzierung) von 40 % entsprechen.
Für die kompletten Planungsleistungen und der Erstellung der Antragsunterlagen zur Brückensanierung wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt.
Im Zuwendungsbescheid vom 20. März 2019 wurden förderfähigen Kosten von 165.000 € anerkannt und ein Zuschuss in Höhe von 82.500 € bewilligt. Dies entspricht einer Förderquote (Anteilsfinanzierung) von 50 %.
Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides wurden die Arbeiten durch das Ingenieurbüro Kolb am Freitag, 29. November 2019 im Staatsanzeiger und am Samstag,
30. November 2019 in dem Anzeigenmarkt der Heidenheimer und Aalener Tageszeitungen öffentlich ausgeschrieben.
Die Angebotsunterlagen lagen ab dem 03. Dezember 2019 zur Abholung bzw. zum Versand bereit. Diese wurden von acht Firmen angefordert.
Zur Angebotseröffnung (Submission) am Dienstag, 14. Januar 2020 hatten zwei Firmen rechtzeitig ein Angebot abgegeben. Keine Firma gewährte einen Preisnachlass ohne Bedingungen und keine Firma unterbreitete ein Nebenangebot.
Der Umfang der Maßnahme der Gemeinde Dischingen beinhaltet folgende Leistungen:
Neubau Brückenplatte und Brückenkappe ca. 25 m³
Erneuerung der Widerlager ca. 6 m³
Betonstahl ca. 8 t
Bewehrungsstahl einkleben ca. 350 Stk.
Stahlfüllstabgeländer ca. 40 lfm
Brückenabdichtung ca. 40 m²
Gussasphalt ca. 40 m²
Asphaltarbeiten ca. 250 m²
Betonrandsteine ca. 50 lfm
Erdarbeiten ca. 400 m³
Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim stellt sich wie folgt dar:
Angebotswertung nach VOB/A § 16 Absatz 1, 2 bis 10
Die Angebote wurden vollständig abgegeben und sind somit nicht auszuschließen.
Wertung der Angebote aus wirtschaftlicher Sicht und Rangfolge:
Bei der Nachrechnung der Einzel- und Gesamtpreise der anbietenden Firmen wurden keine Differenzen festgestellt.
Bei der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Spekulationspreise wurden keine gravierenden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Angebote sind weitestgehend ausgewogen, dementsprechend sind keine Firmen auszuschließen. Es ergibt sich dadurch folgende Bieterrangfolge:
Firma: Angebotssumme-Brutto:
Stark Bauunternehmung
73434 Aalen 222.246,49 € (100,0%)
2. Platz 237.465,19 € (109,9%)
Die notwendigen Haushaltsmittel zur Durchführung der Gesamtmaßnahme werden im Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Dischingen eingestellt.
Der Baubeginn der Gesamtmaßnahme ist für KW 14/2020 und das Bauende für
KW 23/2020 terminiert.
Die Firma Stark Bauunternehmung ist als leistungsfähiges Unternehmen bekannt und hat im Ostalbkreis schon mehrere, größere Projekte erfolgreich durchgeführt.
Dokumente
Download Beilage 1 Übersichtskarte Egaubrücke Iggenhausen.pdf
Download Beilage 2 Lageplan Egaubrücke Iggenhausen.pdf
Download Beilage 3 Bauwerksplan Egaubrücke Iggenhausen.pdf
zum Seitenanfang
5. Breitbanderschließung; Vergabe von Beratungs- und Planungsleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass die Gemeinde Dischingen erfolgreich einen Antrag auf Bundesberaterförderung gestellt hat. Aufgrund der Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Breitbandausbaus wurden vier leistungsfähige Büros gebeten, ein Angebot bezüglich der folgenden Beratungsleistungen gem. der Bundesberaterförderung abzugeben. Inhalt waren folgende Leistungen:
Umplanung der vorliegenden FTTB-Masterplanung, Einpflegen von Bestandsinfrastrukturen sowie Einbindung der aktualisierten Daten in das der Förderantragsstellung zugrundeliegende Ausbaukonzept
Als Vorbereitung des weiteren Bundesförderverfahrens soll die bereits vorliegende FTTB-Masterplanung auf Konformität mit den aktuellen Vorgaben der Bundesförderung geprüft (Materialkonzept, Faserplanung etc.) und umgeplant werden. Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
1. Aktualisierung Infrastrukturkataster: Analyse der Ist-Situation und Ermittlung von Kostensenkungspotentialen
Zunächst wird für das gesamte Untersuchungsgebiet eine Analyse der vorhandenen und potentiell nutzbaren Infrastrukturen erstellt. Hierbei wird auf die vorliegenden Arbeitsergebnisse zurückgegriffen. Es erfolgt eine Aktualisierung der vorliegenden Daten. Insbesondere werden folgende Arbeitsschritte vollzogen:
2. Umplanung der flächendeckende FTTB-Masterplanung auf die Vorgaben der Breitbandförderung des Bundes (insbesondere Materialkonzept/Faservorgaben)
3. Abgabe in digitaler Form Geoschemaplanung in Mehrstrichdarstellung (inkl. Pflege der bestehenden Datenbankstruktur)
4. Präsentation der Ergebnisse in mindestens einer Gemeinderatssitzung
5. Grundsätzliche Erörterung des aktuellen Status Quo der Kommune in Bezug auf Digitalisierung sowie Prüfung von Auswirkungen auf die Masterplanung sowie den konkreten geförderten Infrastrukturausbau
6. Vorbereitung des Bundesförderverfahrens
Die erstellte Planung wird im Hinblick auf die Einreichung als Förderantrag im Rahmen der Bundesförderung aufbereitet. Ergänzende Dokumente (Textteil, Aufbereitung Kosten)
7. Begleitende Leistung, u.a. Beratung zum Verfahrensablauf der Bundesförderung
Da die Leistungen 5. und 7. optional sind, bat die Gemeindeverwaltung um eine entsprechend aufgegliederte Kostenaufstellung.
Von den vier angeschriebenen Fachbüros haben drei Büros kein Angebot abgegeben, da sie sich aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage sahen, ein angemessenes Angebot zu unterbreiten. Das Ingenieurbüro GEO DATA GmbH aus Westhausen hat als einziges Büro ein gültiges Angebot abgegeben. Das Angebot liegt dem Gemeinderat vor. Wobei Bürgermeister Jakl hierbei den Vorteil sieht, dass sich das Büro in der Gemeinde schon auskennt.
zum Seitenanfang
6. Einvernehmen zu Bauanträgen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
6 |
zum Seitenanfang
6.1. Baugesuch Erweiterung des Wohn-und Geschäftshauses durch einen Imbissbereich mit 12 Sitzplätzen und einem Aufenthaltsraum, Grabenstr. 8, Dischingen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
6.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Erweiterung des Wohn- und Geschäftshauses durch einen Imbissbereich mit 12 Sitzplätzen und einem Aufenthaltsraum
Baugrundstück: Flurstück Nr. 60/1 und 63, Grabenstr. 8, Dischingen
Befreiungen/
Abweichungen: keine
Objektbeschreibung: Bei dem vorhandenen Wohn- und Geschäftshaus ist der auf der Nordseite vorhandene Eingangsbereich durch vorgelagerte Arkaden überdacht. Die Außenmaße der mit Arkaden ausgeführten Überdachung betragen 7,22 m x 2,12 m. Durch das Schließen der vorhandenen Arkaden soll ein Imbissbereich mit 12 Sitzplätzen und ein neuer Eingang zum neu gestalteten Geschäftsbereich geschaffen und somit erweitert werden. Die lichte Raumhöhe beträgt ca. 3,00 m. Des Weiteren soll auf der Südseite ab der west-südlichen Gebäudeecke ein Aufenthaltsraum in Richtung Osten für die Mitarbeiter geschaffen werden. Dieser Aufenthaltsraum ist mit den Außenmaßen von ca. 7,25 m x 3,00 m geplant. Das Gebäude, welches mit einem Flachdach ausgebildet werden soll, erhält eine Höhe von ca. 2,85 m.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.
Dokumente
Download Lageplan Grabenstr. 8, Dischingen.pdf
zum Seitenanfang
6.2. Baugesuch Aufstellen eines Fertig-Containers zur Lagerung von Litium-Akkus, Hochstatter Hof 1, Dischingen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
6.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Aufstellen eines Fertig-Containers zur Lagerung von Lithium- Akkus
Baugrundstück: Flurstück Nr. 1515, Hochstatter Hof 1, Dischingen
Befreiungen/
Abweichungen: keine
Objektbeschreibung: Der geplante Fertig-Container soll für die Unterbringung der Golf-Caddys dienen, da diese mit Lithium-Akkus bestückt sind und somit eine mögliche Brandgefahr in den historischen Hauptgebäuden vermieden werden soll. Die Außenmaße des Flachdach-Containers betragen 6,00 m x 3,00 m. Die Höhe des Containers beträgt ca. 3,00 m.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.
Dokumente
Download Lageplan, Hochstatter Hof 1, Dischingen.pdf
zum Seitenanfang
6.3. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Antoniusstr. Dunstelkingen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
6.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Baugrundstück: Flurstück Nr. 67/1, Antoniusstr. Dunstelkingen
Befreiungen/
Abweichungen: keine
Objektbeschreibung: Das geplante nicht unterkellerte Einfamilienhaus erhält die Außenmaße von ca. 13,50 m x 11,00 m. Das dazugehörige Satteldach ist mit einer Dachneigung von 40°, einer Traufhöhe von 4,20 m sowie einer Firsthöhe von 8,95 m geplant. Das Einfamilienhaus erhält auf der Nord- und Südseite einen dritten Giebel sowie zwei kleine angebrachte Gauben seitlich des dritten Giebels. Die Dachneigungen der Satteldächer hierfür sollen ebenfalls mit 40° ausgeführt werden. An der Ostseite wird eine ebenfalls nicht unterkellerte Doppelgarage an das geplante Wohnhaus angebaut. Die Außenmaße hierfür betragen ca. 8,10 m x 7,95 m. Das hierfür vorgesehene Satteldach erhält auch eine Dachneigung von 40°. Die Traufhöhe der Garage beträgt 3,50 m und die Firsthöhe 7,35 m.
Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen und es wurden keine Einwände vorgebracht.
Dokumente
Download Lageplan, Antoniusstraße, Dunstelkingen.pdf
zum Seitenanfang
7. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Bekanntgabe Termine
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
7.1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Jakl gibt folgende Termine bekannt:
02.03.2020, 18.00 Uhr Gemeinderatssitzung
27.03.2020 Jahreshauptversammlung Gesamtfeuerwehr Dischingen (Turnhalle Eglingen)
18.09.2020 Festakt „50 Jahre Touristikgemeinschaft Gastliches Härtsfeld“ und
Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Sägmühle-Bahnhof
Katzenstein (Härtsfeldsee) der HMB (Schättere)
01. - 04.10.2020 (Abfahrt 14 Uhr an der Egauhalle ) Besuch in der Partnergemeinde
Mittelherwigsdorf
zum Seitenanfang
8. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Gemeinderatssitzung
|
28.01.2020
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
8.1 Kindergartenangelegenheiten
Gemeinderat Schwarz erkundigt sich nach der Belegung und den Kriterien für die Platzvergabe im Kindergarten Dischingen, da es derzeit viel Unmut gibt unter den Eltern. Bürgermeister Jakl erwidert, dass noch in dieser Woche ein Gespräch mit der Katholischen Kirchengemeinde, Herrn Pfarrer Dr. Horst als Träger des Kinderhauses St. Johannes, geplant ist, da es offensichtlich wegen fehlender Plätze Probleme gibt.
Ortsvorsteher Saur merkt an, dass man den Eltern jedoch die Möglichkeit geben sollte, Geschwisterkinder in eine Einrichtung zu geben. Bürgermeister Jakl hält dagegen, dass dies schon so angewendet wird.
8.2 Verabschiedung OR-Mitglied Ballmertshofen
Gemeinderat Fischer fragt nach den Gründen, warum ein Mitglied des Ortschaftsrats Ballmertshofen aus dem Gremium ausscheiden musste, da er in Ballmertshofen nur noch einen Zweitwohnsitz hat. Zum Zeitpunkt der Wahl war der Hauptwohnsitz noch in Ballmertshofen. Bürgermeister Jakl antwortet, dass der Gesetzgeber bei einem Wohnortwechsel klare Vorgaben gemacht hat. Die Gemeinde hatte hier keinen Spielraum und musste entsprechend handeln.
Datenstand vom 04.11.2021 17:46 Uhr