Datum: 20.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Wahl und Bestellung des Feuerwehrabteilungskommandanten Demmingen
2 Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) für den Bemessungszeitraum 2020-2022
3 Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2020-2022
4 Trinkwasserversorgung von Demmingen, Wagenhofen und Reistingen; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise, insbesondere über die Durchführung einer Bürgerbefragung
5 Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von vorwiegend Betonbruch, Asphaltbruch und Bauschutt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Blasenfeld" in Eglingen
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Helfensteinstr. 14, Dischingen
6.2 Baugesuch Abbruch eines landw. Wirtschaftsgebäudes sowie eines Wohnhauses mit Werkstatt, Neubau eines Garagengebäudes und eines überdachten Holzlagerplatzes, Kapellengäßle 2, Demmingen
6.3 Baugesuch Einbau einer Wohnung in bestehendes Dachgeschoss, Am Dörrberg 1, Demmingen
6.4 Baugesuch -Deckblattänderung- Neubau eines 2-Familien-Wohnhauses mit Garage und Lagerhalle, Grafeneggstraße, Eglingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

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1. Wahl und Bestellung des Feuerwehrabteilungskommandanten Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass Patrick Dänner in der Versammlung der Feuerwehrabteilung Demmingen am 19.03.2019  zum Abteilungskommandant gewählt wurde. Die Wahl erfolgte im Bewusstsein, dass er das Amt erst nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge (Truppführer und Gruppenführer) in vollem Umfang ausüben kann. Bis zu diesem Zeitpunkt erklärte sich der bisherige Abteilungskommandant Martin Schmidt bereit, die kommissarische Leitung zu übernehmen.

Patrick Dänner hat das Amt des (organisatorischen) Abteilungskommandanten aus persönlichen Gründen zum 03.06.2019 niedergelegt. Der Gemeinderat hat der Entlassung aus dem Amt des Abteilungskommandanten in der Sitzung vom 29.07.2019 zugestimmt.

Der Vorsitzende erläutert, dass der ehemalige stellvertretende Abteilungskommandant (2009 bis 2019) Tobias Schuler bereit ist, für eine Übergangszeit als Abteilungs- kommandant zu fungieren. Dies gilt so lange, bis der jetzige stellvertretende Abteilungskommandant Raphael Sing den notwendigen Gruppenführerlehrgang absolviert hat und dann das Amt des Abteilungskommandanten übernehmen könnte. Im Anschluss würde Tobias Schuler wiederum das Amt des stellvertretenden Abteilungskommandanten übernehmen.

Da eine Wahl durch die Abteilung Demmingen nicht stattgefunden hat, muss der Gemeinderat Tobias Schuler zum Abteilungskommandanten Demmingen wählen.  Anschließend  wird der Bürgermeister die Bestellung zum Feuerwehrabteilungs- kommandanten vornehmen. Mit der Bestellung eines neuen Feuerwehrabteilungs- kommandanten endet gleichzeitig die Bestellung vom organisatorischen Feuerwehrabteilungskommandanten Martin Schmidt.

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2. Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) für den Bemessungszeitraum 2020-2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Häuser von der Firma Schmidt und Häuser GmbH begrüßen.

Gemeindekämmerer Schabel berichtet, dass in der Gemeinde Dischingen seit dem Jahr 2011 eine verbrauchsabhängige Wassergebühr in Höhe von 2,00 € / m3 und eine Grundgebühr von 60 € / Jahr erhoben wird. (Gemeinderatsbeschluss / Satzung vom 20.12.2010). Aufgrund von Tarif- und Preissteigerungen wird es auf der Basis der damaligen Kalkulation zunehmend schwieriger ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Zudem hat das Regierungspräsidium Stuttgart beim Gesprächstermin am 11.12.2018 darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Fördermitteln grundsätzlich die Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten voraussetzt. Für die Gemeinde Dischingen hat das Regierungspräsidium im Vergleich mit anderen Gemeinden vergleichbarer Größe bei den Wasser- und Abwassergebühren noch „Luft nach oben“ gesehen.

Der Gemeinderat hat deshalb am 25.02.2019 beschlossen, die Wasser- und Abwassergebühren prospektiv für den Zeitraum 2020 – 2022 neu zu kalkulieren und den Auftrag dazu an die Fa. Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim zu vergeben.

Der Kämmerer erläutert, dass zwischenzeitlich die Kalkulation vorliegt und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

Herr Häuser stellt dem Gemeinderat die Kalkulation sehr ausführlich und detailliert vor.
Die Berechnung sieht eine Gebührenobergrenze zwischen 1,86 € / m3 und 2,41 € / m3 vor. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen bei der Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Gebührenobergrenze vor. Dies ist bei der Wasserversorgung nicht der Fall. Hier darf ein angemessener Gewinn erzielt und dieser als Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt abgeführt werden. Dieses Verfahren wurde in der Vergangenheit auch praktiziert. Die durchschnittliche Konzessionsabgabe der Jahre 2010 – 2015 lag durchschnittlich bei 60.000 €. Seit 2016 konnte aufgrund der rückläufigen Ergebnisse im Eigenbetrieb Wasserversorgung keine Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt abgeführt werden. Die kalkulierte Gebühr von 2,41 € / m3 berücksichtigt diesen Umstand und sieht für die nächsten Jahre wieder eine entsprechende Konzessionsabgabe vor.

Nach den Auswertungen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) liegt der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser bei rund 120 Liter pro Tag in Deutschland. Dies entspricht 43,8 m3 / Jahr. Unter der Annahme, dass die Gebühr von bisher 2,00 € / m3 auf 2,41 € / m3 also um 0,41 € / m3 erhöht wird, würde dies einer finanziellen Pro-Kopf-Mehrbelastung von 17,96 € / Jahr (einschl. 7% MwSt.) entsprechen.

Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Häuser entwickelt sich im Gemeinderat eine lebhafte Diskussion.

Gemeinderat Sporer hält eine Erhöhung um 20% für zu viel.
Gemeinderat Raunecker bemängelt die Vorgaben des Regierungspräsidiums.
Seiner Meinung nach sind die Landwirte schon sehr belastet und so spricht er sich ebenfalls gegen eine Erhöhung auf 2,41 € / m³ aus.
Gemeinderätin Hirschfeld bemerkt, dass auch sie die Erhöhung enorm findet. Die Stadt Neresheim erhebt eine Wassergebühr in Höhe von 1,51 € / m ³.
Gemeinderat Pampuch schlägt eine Erhöhung auf 2,20 € / m³ und eine Überprüfung nach 2 Jahren vor.
Die Gemeinderäte Schwarz, Mundinger und Bäuerle sprechen sich ebenfalls für eine gemäßigte Erhöhung aus.
Gemeinderat Pappe vertritt die Auffassung, dass auch die Erhöhung auf 2,00 € / m³ im Jahr 2011 schon viel war und ist mit einer erneuten Erhöhung nicht einverstanden.
Gemeinderat Kragler kann der Erhöhung ebenfalls so nicht zustimmen und stellt den Antrag, zuerst Tagesordnungspunkt 3 zu behandeln.

Nachdem der Gemeinderat einstimmig beim 3. Tagesordnungspunkt der Erhöhung der Abwassergebühren, wie von der Firma Schmidt und Häuser vorgeschlagen, zugestimmt hat, kehrt der Gemeinderat zu TOP 2 zurück.

Herr Häuser macht im Anschluss den Gemeinderäten sehr deutlich, dass die letzte Kalkulation im Jahr 2011 erstellt wurde und seiner Meinung nach sollte der Anspruch der Gemeinde auf jeden Fall sein, eine gute Konzessionsabgabe zu erwirtschaften.

Alternativ müsste die Gemeinde ihren Eigenbetrieb wieder auflösen, damit keine Gewinnerzielung mehr vorgesehen ist.

Bürgermeister Jakl bringt deutlich zum Ausdruck, dass die Gemeinde damals den Eigenbetrieb gegründet hat, mit allen Konsequenzen und dem Ziel, eine Konzessions- abga be zu erwirtschaften.
Er kann sich jedoch eine geringere bzw. gestaffelte Erhöhung vorstellen.

Bericht

1. Die Wasserverbrauchsgebühr wird ab 01.01.2020 von bisher 2,00 € / m3 auf 2,20 € / m3  erhöht. Die bisherige Grundgebühr von 60 € / Jahr wird unverändert weiter erhoben.

2. Dem Beschlussantrag der Fa. Schmidt und Häuser wird in den übrigen Punkten
 (Seite 27) zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wasserversorgungssatzung  zu aktualisieren und entsprechend den Ausführungen der Fa. Schmidt und Häuser GmbH  die neuen Preise aufzunehmen. Die Satzung wird dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorgestellt.

Dokumente
Download 2019-11-04 GEB-Endfassung WV Dischingen 2020-2022.pdf

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3. Kalkulation der zentralen Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2020-2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Häuser von der Firma Schmidt und Häuser GmbH begrüßen.

Gemeindekämmerer Schabel berichtet, dass in der Gemeinde Dischingen seit dem Jahr 2013 eine verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,81 € / m3, eine Niederschlagsgebühr von 0,31 € / m2 sowie eine Grundgebühr von 60 € / Jahr (jeweils 30 € für Schmutz- und Niederschlagswasser) erhoben wird.(Gemeinderatsbeschluss / Satzung vom 19.12.2012). Aufgrund von Tarif- und Preissteigerungen wird es auf der Basis der damaligen Kalkulation zunehmend schwieriger ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Zudem hat das Regierungspräsidium Stuttgart beim Gesprächstermin am 11.12.2018 darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Fördermitteln grundsätzlich die Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten voraussetzt. Für die Gemeinde Dischingen hat das Regierungspräsidium im Vergleich mit anderen Gemeinden vergleichbarer Größe bei den Wasser- und Abwassergebühren noch „Luft nach oben“ gesehen.

Der Gemeinderat hat deshalb am 25.02.2019 beschlossen, die Wasser- und Abwassergebühren prospektiv für den Zeitraum 2020 – 2022 neu zu kalkulieren und den Auftrag dazu an die Fa. Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim zu vergeben.

Der Kämmerer erläutert, dass zwischenzeitlich die Kalkulation vorliegt vor und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Herr Häuser stellt dem Gemeinderat auch hier sehr ausführlich und detailliert seine Kalkulation vor. Für die Abwassergebühren wurden zwei Varianten berechnet: Bei Variante A handelt es sich um eine Kalkulation nach der bisherigen Gebührenstruktur (Grundgebühr und verbrauchs- bzw. flächenabhängige Gebühr).
 Die Variante B basiert nur auf einer verbrauchs- bzw. flächenabhängigen Gebühr – ohne Grundgebühr)

Er bemerkt, dass die Erhebung einer Grundgebühr bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr rechtlich bedenklich ist.


1. Gebührenkalkulation nach der bisherigen Gebührenstruktur

a) Schmutzwassergebühr:
Die Berechnung sieht im Ergebnis (Seite 17) für den Zeitraum 2020-2022 eine kostendeckende Gebührenobergrenze für Schmutzwasser von 3,25 € / m3 für 2020 / 2021 vor und 3,50 € / m3 für 2022. Dies entspricht einer Steigerung von 0,44 € bzw. 0,69 € / m gegenüber der bisherigen Satzungsregelung mit 2,81 € / m3.

b) Niederschlagswassergebühr:
Die Berechnung sieht im Ergebnis (Seite 17) für den Zeitraum 2020-2022 eine kostendeckende Gebührenobergrenze für Niederschlagswasser von 0,40 € / m2 vor. Dies entspricht einer Steigerung von 0,09 € / m gegenüber der bisherigen Satzungsregelung mit 0,31 € / m2.

2. Gebührenkalkulation nach der neuen Gebührenstruktur
Nach dem Beschluss vom 19.12.2012 und der Veröffentlichung im Nachrichtenblatt wurde die Satzungsänderung dem Landratsamt Heidenheim angezeigt. Das Landratsamt hat daraufhin mit Schreiben vom 09.07.2013 wie folgt Stellung genommen:

„Die Erhebung von Grundgebühren bei der Abwasserbeseitigung ist in der kommunalen Praxis möglich, jedoch nicht weit verbreitet (sie ist am ehesten anzutreffen in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil). Eine Regelung zu einer separaten Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung ist bisher nicht bekannt. Wenn es Empfehlungen zur Grundgebühr bei der Abwasserbeseitigung gibt, handelt es sich um eine einheitliche Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung.“

Im Weiteren führt das Landratsamt aus, dass Grundgebühren für Niederschlagswasser nur festgesetzt werden dürfen, wenn tatsächlich Niederschlagswasser eingeleitet wird. Die bisherige Satzungsregelung sieht aber eine grundsätzliche Erhebung von Grundgebühren für Niederschlagswasser vor. Dies ist nach Auffassung des Landratsamts rechtswidrig. Deshalb hat die Verwaltung das Büro Schmidt und Häuser beauftragt, mit der Variante B eine Alternative zu berechnen, die den Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Abwassergebühren Rechnung trägt und alle relevanten Kosten in der Kalkulation verbrauchs- bzw. flächenabhängigen Gebühr, ohne Berücksichtigung einer Grundgebühr berechnet.

a) Schmutzwassergebühr:
Die Berechnung sieht im Ergebnis (Seite 17) für den Zeitraum 2020-2022 eine kostendeckende Gebührenobergrenze für Schmutzwasser von 3,25 € / m3 für 2020 vor und 3,77 € / m3 für 2021/2022. Dies entspricht einer Steigerung von 0,44 € bzw. 0,96 € / m gegenüber der bisherigen Satzungsregelung mit 2,81 € / m3.

b) Niederschlagswassergebühr:
Die Berechnung sieht im Ergebnis (Seite 17) für den Zeitraum 2020-2022 eine kostendeckende Gebührenobergrenze für Niederschlagswasser von 0,49 – 0,51 € / m2 vor. Dies entspricht einer Steigerung von 0,18 bzw. 0,20 € / m gegenüber der bisherigen Satzungsregelung mit 0,31 € / m2.

Bürgermeister Jakl ergänzt, dass hier bei der Entscheidung kein großer Ermessensspielraum bleibt. Der Gemeinderat muss hier eine Kostendeckung erreichen.

Abschließend weist Gemeindekämmerer Schabel noch darauf hin, dass in den Zahlen der Nachkalkulation 2018 die Nutzungsdauer der Anlagegüter von bisher 60 Jahre auf 50 Jahre reduziert wurde. Der Steuerberater der Gemeinde hat darauf in der Vergangenheit bereits einige Male hingewiesen. Auch Herr Häuser teilt diese Ansicht, dass eine Nutzungsdauer von 50 Jahren im Hinblick auf die Haltbarkeit der Kanäle als Obergrenze gewählt werden sollte.

Dokumente
Download 2019-11-12 Variante A - GEB-Endfassung ABW Dischingen 2020-2022 Stand 11-2019.pdf
Download 2019-11-12 Variante B - GEB-Endfassung ABW Dischingen 2020-2022 Stand 11-2019.pdf
Download 2019-11-18 Beispielrechnung zur Gebührenkalkulation 2020-2022.pdf

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4. Trinkwasserversorgung von Demmingen, Wagenhofen und Reistingen; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise, insbesondere über die Durchführung einer Bürgerbefragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Ortschaften Demmingen, Wagenhofen und Reistingen über den Tiefbrunnen Demmingen mit Trinkwasser versorgt werden. Da das Entnahmerecht der Gemeinde aus dem Tiefbrunnen Demmingen abgelaufen ist, muss dieses neu beantragt werden. Die Genehmigung wird allerdings nur erteilt, wenn das bisher nur fachtechnisch abgegrenzte Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt wird. Dieses erstreckt sich derzeit über Teilflächen der Gemarkungen Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen. Es wurden deshalb verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht und diese bei einer Bürgerversammlung am 05.11.2019 in Eglingen öffentlich vorgestellt.
Hierbei wurden u.a. auch die Analysewerte des Wassers aus dem Tiefbrunnen Demmingen und der Buchbrunnenquelle des Zweckverbandes Landeswasserversorgung
offengelegt. Hierbei hat sich gezeigt, dass das Wasser aus dem Tiefbrunnen Demmingen, obwohl derzeit kein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt ist, über eine sehr gute Trinkwasserqualität verfügt.

Daraufhin hat der Ortschaftsrat Demmingen am 12.11.2019 einstimmig beschlossen, eine rechtlich unverbindliche Bürgerbefragung in den betroffenen Teilorten, Demmingen, Eglingen und Dunstelkingen durchzuführen, um ein Meinungsbild der Bürger zu erhalten. Das Ergebnis soll dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe dienen.
Der Ortschaftsrat Eglingen hat am 14.11.2019 diese Entscheidung zur Kenntnis genommen.

Anlässlich der Bürgerbefragung erhalten alle Bürger/innen ab dem 16.Lebensjahr einen Fragebogen zugestellt und können unter den 3 folgenden Lösungsvarianten eine Auswahl treffen:

1. Der Tiefbrunnen Demmingen wird weiterhin als Trinkwasserversorgung betrieben und  ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt.

2. Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen. Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung weiterbetrieben und ein Wasserschutzgebiet rechtskräftig festgesetzt.

3. Die Trinkwasserversorgung wird an den Zweckverband Landeswasserversorgung angeschlossen. Der Tiefbrunnen wird als leitungsgebundene Notwasserversorgung weiterbetrieben und zunächst kein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Das Wasser aus dem Tiefbrunnen wird regelmäßig beprobt( zweimal jährlich). Sollte sich bei den Beprobungen ergeben, dass sich die Wasserqualität nachhaltig verschlechtert, wird die Ausweisung einen Wasserschutzgebietes vom Gemeinderat erneut geprüft.  

Abschließend erklärt der Vorsitzende, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung in der Gemeinderatssitzung am 18.12.2019 bekannt gegeben wird.
Welcher Lösungsvorschlag dann zur Umsetzung kommt, entscheidet der Gemeinderat bei seiner Klausurtagung am 03. Januar 2020.

Dokumente
Download 2019-11-18 amtlicher Befragungbogen.pdf
Download 2019-11-18 Präsentation Gemeinderatsitzung Tiefbrunnen.pdf

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5. Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von vorwiegend Betonbruch, Asphaltbruch und Bauschutt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Blasenfeld" in Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Firma Schwab-Bau aus Eglingen eine Baustoffrecyclinganlage in Eglingen errichten und betreiben möchte. Zielsetzung ist eine hochwertige Verwertung von mineralischem Bauschutt zu Recyclingbaustoffen in marktgängigen Körnungen. Aufbereitet werden vorwiegend Betonbruch, Asphaltbruch und Bauschutt sowie natürliches oder künstliches Gestein. Für dieses Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Der Vorsitzende erläutert, dass in der Sitzung des Ortschaftsrates Eglingen die Lärm- und Staubimmissionsprognosen detailliert vorgestellt wurden. Demnach werden alle Richtwerte eingehalten.
Der Ortschaftsrat Eglingen hat daraufhin dem Antrag für die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung einstimmig zugestimmt, jedoch mit den Auflagen, dass die Zufahrt und Abfahrt nur über die angrenzende Kreisstraße/Ortsdurchfahrt Demminger Straße erfolgen darf und dass nach 3 – 6 Monaten eine Schallschutzmessung durchgeführt wird, um die
prognostizierenden Werte zu überprüfen.

Dokumente
Download Vorhabensinformation.pdf

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 6
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6.1. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Helfensteinstr. 14, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 1296/17, Helfensteinstr. 14, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Aschenfeld-Helfensteinstraße“ soll die hier eingetragene FFB-Höhe Erdgeschoss Wohnhaus um ca. 0,75 m nach oben überschritten werden. Mit dieser Überschreitung soll ein behindertengerechter Zugang zwischen Wohnhaus und Garage gewährleistet werden.Die vorgeschriebenen Trauf- und Firsthöhen werden eingehalten und somit passt sich das geplante Gebäude der Nachbarbebauung an.

Objektbeschreibung:        Das unterkellerte Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im UG ist mit den Außenmaßen von ca. 11,50 m x 9,60 m geplant. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 45°, eine Traufhöhe ab FFB im EG von 3,75 m und eine Firsthöhe mit ca. 8,85 m. Im EG wird auf der Südseite ein Balkon mit den Außenmaße von ca. 10,50 m x 3,50 m errichtet, welcher gleich-zeitig als Überdachung der Terrasse im UG dient. Die auf der Nord-West-Seite am Wohnhaus geplante Doppelgarage erhält die Außenmaße von ca. 7,00 m x 7,00 m. Das dazugehörige Flachdach erhält eine Dachneigung von 1°. Die Wandhöhe ab FFB EG beträgt 3,00 m.        

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Helfensteinstraße 14, Dischingen.pdf

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6.2. Baugesuch Abbruch eines landw. Wirtschaftsgebäudes sowie eines Wohnhauses mit Werkstatt, Neubau eines Garagengebäudes und eines überdachten Holzlagerplatzes, Kapellengäßle 2, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Abbruch eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes sowie eines Wohnhauses mit Werkstatt
       Neubau eines Garagengebäudes und eines überdachten Holzlagerplatzes

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 51, Kapellengäßle 4, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Für den Neubau von Garagen mit überdachtem Holzlager sollen auf dem Flurstück Nr. 51 das bestehende landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude sowie Wohnhaus mit Werkstatt abgebrochen werden. Der Garagenneubau erhält die Außenmaße von ca. 16,90 m x 7,65 m. Das dazugehörige Satteldach soll mit 20° Dachneigung, einer Traufhöhe von ca. 4,60 m und der Firsthöhe von ca. 6,00 m errichtet werden. Das überdachte Holzlager ist mit einer Nutzfläche von ca. 35 m² vorgesehen. Die Überdachung erfolgt als Pultdach mit 10° Dachneigung und einer Traufhöhe von ca. 3,50 m bzw. 4,20 m.          

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.  

Dokumente
Download Lageplan Kapellengäßle 4, Demmingen.pdf

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6.3. Baugesuch Einbau einer Wohnung in bestehendes Dachgeschoss, Am Dörrberg 1, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Einbau einer Wohnung in bestehendes Dachgeschoss

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 165/1, Am Dörrberg 1, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        In dem bestehenden Wohnhaus mit den Außenmaßen von ca. 13,30 m x 14,00 m soll im vorhandenen Dachgeschoss eine Wohnung durch den Einbau verschiedener Räume installiert werden. An dem vorhandenen Satteldach mit 30° Dachneigung sollen keine Eingriffe vorgenommen werden.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Am Dörrberg 1, Demmingen.pdf

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6.4. Baugesuch -Deckblattänderung- Neubau eines 2-Familien-Wohnhauses mit Garage und Lagerhalle, Grafeneggstraße, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 6.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                -Deckblattänderung-
Neubau eines 2-Familien-Wohnhauses mit Garage und Lagerhalle

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 81/1 und 81/2, Grafeneggstraße, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das Wohnhaus mit der an der Ostseite angebauten Garage war ursprünglich an der Ostseite als Grenzbebauung geplant. Nun soll das geplante Vorhaben 2,50 m von dieser östlichen Grenze abgerückt werden. Somit soll eine Baulastübernahme durch den Angrenzer vermieden werden. Ansonsten ändert sich gegenüber der ursprünglichen Planung, welche bereits im Gemeinderat vorgestellt wurde, nichts.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Grafeneggstraße, Eglingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt dem Gemeinderat folgende Termine bekannt:


24.11.2019  50 Jahre evangelische Friedenskirche Dischingen, Festgottesdienst


27.11.2019  Radweg von Ballmertshofen bis zur bayerischen Grenze bei Ziertheim;
                    Güteverhandlung vor dem Landgericht Ellwangen im Rechtsstreit zwischen
                    der Gemeinde Dischingen und der Fa. Thannhauser Straßen- und Tiefbau

         GmbH

02.12.2019  18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

05.12.2019  18.00 Uhr Eigentümerversammlung Städtebauliche Erneuerung Ortsmitte im

     Anbau der Egauhalle Dischingen

10.12.2019  14.00 Uhr Rundfahrt Besichtigung Hochbehälter

                17.00 Uhr Verbandsversammlung des ZV Wasserversorgung Egaugruppe

18.12.2019  18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

03.01.2020  8.30 Uhr Gemeinderatssitzung/Klausurtagung im Dorfhaus Demmingen

13.01.2020  Besuch der CMT

16.01.2020  Neujahrsempfang

26.01.2020  Seniorenball

27.01.2020  18.00 Uhr Gemeinderatssitzung

18.09.2020  Festakt „50 Jahre Touristikgemeinschaft Gastliches Härtsfeld“ und                                  Inbetriebnahme des Streckenabschnitts Sägmühle-Bahnhof Katzenstein                          (Härtsfeldsee) der HMB (Schättere)

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.11.2019 ö 8

Sachverhalt

-K E I N E-

Datenstand vom 12.02.2021 10:50 Uhr