Datum: 16.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neugestaltung Ortsmitte Dischingen; Auswahl der Verfahrensart zur Architektenfindung nach der Vergabeverordnung für den Neubau/Sanierung des Rathauses
2 Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Freiwillige Feuerwehr
3 Haushaltszwischenbericht 2019
4 Einrichtung einer Krippe in Ballmertshofen; Bekanntgabe der Eilentscheidung zur Beschaffung der Einrichtung
5 Einvernehmen zu Bauanträgen
5.1 Baugesuch Neubau eines Blockhauses mit Doppelgarage, Schrezheimer Str. 14, Katzenstein
5.2 Baugesuch Nebau eines nicht-unterkellerten Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Schloßgartenstr. 17, Dunstelkingen
5.3 Baugesuch Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz, Friedhofstraße 27, Dischingen
6 Bekanntgaben
6.1 Bekanntgabe Termine
7 Anfragen

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1. Neugestaltung Ortsmitte Dischingen; Auswahl der Verfahrensart zur Architektenfindung nach der Vergabeverordnung für den Neubau/Sanierung des Rathauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Dipl.-Ing. Thomas Hirthe vom Büro Hirthe in Friedrichshafen begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Ortsmitte Dischingen 2019 in das Städtebauförderprogramm aufgenommen worden ist und attraktiver gestaltet werden soll. Insbesondere sollen die verschiedenen Ämter in den beiden Rathausgebäuden vereinigt und in dem sanierten bzw. neuen Bauwerk soll ein zeitgemäßes Dienstleitungsgebäude entstehen. Auch eine einladende und zweckgemäße Platzgestaltung vor dem Rathaus sollte hierbei Teil der Planung sein. Dabei spielen neben der Gestaltung auch Fragen der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit eine Rolle.

Im Vorfeld von Vergabeverfahren ist der Wert des Auftrags (Architektenhonorar) zu ermitteln. Erreicht oder überschreitet der Auftragswert den Schwellenwert von derzeit 221.000 € ist zwingend die Vergabeverordnung (VgV) anzuwenden und der Auftrag europaweit auszuschreiben. Hierbei ist beim geplanten Vorhaben auszugehen. 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, dass für die Neugestaltung der Ortsmitte Dischingen zunächst der Schwerpunkt auf die Sanierung/Neu- und Erweiterungsbau des Rathauses gesetzt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die einzelnen VgV-Verfahren Angebote von verschiedenen Büros für die Wettbewerbsbetreuung einzuholen.

Am 20.05.2019 wurden dem Gemeinderat die drei verschiedenen Verhandlungsverfahren nach der VgV und die Ergebnisse der sieben eingegangenen Angebote vorgestellt. Nach der Diskussion entschied der Gemeinderat einstimmig, dass das Büro von Dipl. Ing. Thomas Hirthe aus Friedrichshafen gem. dem Angebot vom 14.05.2019 mit der Verfahrensbetreuung für die Auswahl eines Architekten für den Neubau/die Sanierung des Rathauses einschl. Platzgestaltung beauftragt werden soll. Weiter beschloss der Gemeinderat, dass Herr Thomas Hirte in die nächste Gemeinderatssitzung eingeladen 
werden soll, um sich selbst und die verschiedenen Verfahrensarten vorzustellen, der Gemeinderat trifft dann anschließend eine Entscheidung für eine Verfahrensart. 
Die Verwaltung hat in einem persönlichen Gespräch die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren mit Herrn Hirthe erörtert. Herr Thomas Hirthe stellt anhand der beigefügten Zusammenstellung nun auch dem Gemeinderat in dieser Sitzung die Merkmale sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahrensarten vor.

Dokumente
Download 19.09.16_Präsentation Verfahrensarten.pdf

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2. Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Freiwillige Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Hauptkommandant Hartmut Müller begrüßen.

Kämmerer Schabel berichtet, dass die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr mit neuen, modernen Funkmeldeempfängern ausgestattet werden sollen. Grundlage dafür sind die entsprechenden Beschlüsse des Kreistags Heidenheim und des Ostalbkreises für die Umstellung von analoger auf digitale Alarmierung (POCSAG). Im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung der beiden Landkreise sollen insgesamt ca. 5.000 Geräte für die Feuerwehren beschafft werden. Ziel der Ausschreibung war es, aufgrund der hohen Menge entsprechende Preisnachlässe zu erreichen. Zwischenzeitlich ist die Vergabe abgeschlossen und der Auftrag wurde an die Firma Blickle in Ludwigsburg vergeben.

Für die Freiwillige Feuerwehr Dischingen sollen 221 Funkmeldeempfänger zum Stückpreis von brutto 329,63 € beschafft werden. Im Preis sind zudem ein Ladegerät, die Antenne sowie eine Schutzhülle enthalten. Die Kosten hierfür betragen 221 Stück x 329,63 € = 72.848,23 €.

Als Folge der neuen Alarmierungstechnik ist auch die Beschaffung von sechs Sirenenempfängern zum Preis von brutto 1.044,82 € erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 6 Stück x 1.044,82 € = 6.268,92 €. Der Einbau der Sirenenempfänger wird vermutlich durch die Firma Feuchter erfolgen und nach Aufwand der benötigten Stundenzahl noch zusätzlich berechnet. Die Koordination erfolgt über den Kreisbrandmeister für alle 11 Gemeinden. 

Die Kosten für die Beschaffung betragen insgesamt brutto 79.117,15 €.

Haushaltsrechtliche Bewertung:
Für die Beschaffung der Funkmeldeempfänger steht ein Planansatz von 100.000 € für 2019 zur Verfügung. Die Finanzierung ist somit für die Beschaffung der o.g. Komponenten und für den Einbau der Sirenenempfänger gesichert.

Hauptkommandant Hartmut Müller ergänzt, dass die analogen Funkmeldeempfänger in naher Zukunft im Landkreis Heidenheim abgeschafft werden und deshalb die digitalen Funkmeldeempfänger notwendig sind.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Raunecker, ob die Sirenen erhalten bleiben, antwortet Hauptkommandant Hartmut Müller, dass diese ohnehin fast überall in einem desolaten Zustand sind.

Dokumente
Download 2019-08-15 Bestellblatt Funkmeldeempfänger ausgefüllt.pdf

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3. Haushaltszwischenbericht 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erklärt nachfolgend die wesentlichen Abweichungen der Hochrechnung 1-8 2019 zum Haushaltsplan 2019. Die nachstehend verwendeten Gliederungsziffern orientieren sich an den laufenden Nummern in der ersten Spalte der beiliegenden Ergebnisberichte.

A) Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt wird auf Basis der Hochrechnung 1-8 2019 mit einer Ergebnisverbesserung 646.931 € gerechnet (Haushaltsplan: -1.201.336 €, 
Hochrechnung: - 554.405 €). 

1        Steuern und ähnliche Abgaben
Die Gemeindesteuern haben sich in den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres positiv entwickelt, die Mehreinnahmen betragen 541.240 €. Davon entfallen Mehrerlöse in Höhe von 17.918 € auf Grundsteuer A und B sowie 525.387 € auf höhere Erträge bei der Gewerbesteuer. Nach der aktuellen Steuerschätzung werden die Einnahmen nach dem Familienleistungsausgleich rund 2.065 € niedriger ausfallen als ursprünglich geplant.

Anmerkung zur Gewerbesteuer im doppischen Haushalt: Im Haushaltsplan 2019 wurde ein Betrag von 2.055.000 € angesetzt. Die tatsächlichen Einnahmen lagen zum 31.08.2019 um 2.325.388 € höher, bei 4.380.388 €.
Die Rechnungsergebnisse aus den Steuereinnahmen 2019 fließen in den Finanzausgleich 2021 und damit in den Haushalt 2021 ein und führen unter der Annahme, dass alle anderen Berechnungsgrößen bei der FAG-Berechnung gleich bleiben, zu einer Erhöhung der Steuerkraft 2021. Diese wiederum hätte einen Einfluss auf die Schlüsselzuweisungen und die zu zahlenden Umlagen (FAG, Kreis, Gewerbesteuer). Diese ergebnismindernden Aufwendungen 2021 könnten durch die Bildung von entsprechenden Rückstellungen bereits 2019 im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Die Doppik bietet diese Möglichkeit. Bei Rückstellungen handelt es sich um Positionen in der Bilanz, die beim Jahresabschluss als zu erwartende, in der Höhe noch unbestimmte Ausgabe 
ausgewiesen werden. Dieser Tatbestand wurde bei der aktuellen Hochrechnung bereits berücksichtigt und „gedanklich“ 1.800.000 € der Rückstellung zugeführt und nur 525.387 als ergebnisverbessernd in der Hochrechnung ausgewiesen.

2        Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen
Nach der aktuellen Hochrechnung wird der Planansatz um 24.593 € überschritten. Bei den Schlüsselzuweisungen wird nach der Mai-Steuerschätzung mit einer erhöhten Zuwendung von rund 3.021 € gerechnet. Darüber hinaus wurden vom Land rund 21.572 € zusätzliche pauschale Fördermittel für die Digitalisierung an Schulen zur Verfügung gestellt.

5        Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Für Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z.B. Bürgeramt, Standesamt, Friedhof, Zeltplatz, etc.) wird mit Erträgen von 156.510 € gerechnet. Dies entspricht der Höhe nach dem Planansatz.

7        Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Einnahmen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (z.B. Schülerbeförderung, Verwaltungskostenerstattung von den Eigenbetrieben und Zweckverbänden) bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

8 / 9        Zinsen und ähnliche Erträge / Aktivierte Eigenleistungen
Auch hier liegen die Einnahmen auf Höhe des Planansatzes. Im Wesentlichen werden hier die Zinseinnahmen des gewährten Darlehens an den Eigenbetrieb Abwasser verbucht.

10        Sonstige ordentliche Erträge
Darunter fallen Säumniszuschläge, Mahngebühren, Stundungszinsen, etc. Hier wird mit Mehreinnahmen von 26.167 € gerechnet. Ursächlich dafür sind höhere Nachzahlungs-zinsen (Gewerbesteuer). Der Planansatz von 5.000 € wird um 26.167 € überschritten.
12        Personalaufwendungen
Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Personalkosten den Planansatz leicht unterschreiten. Dies liegt vor allem daran, dass die Personalkosten für die Kinderkrippe in Ballmertshofen ab Frühjahr kalkuliert wurden, die Einstellungen aber erst zum Herbst 2019 erfolgten.

14        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen vor allem sämtliche Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewirtschaftungskosten für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde sowie Ausgaben für Fortbildung, Fahrtkosten und EDV. Bei sämtlichen Haushaltsstellen liegen die Werte der aktuellen Hochrechnung innerhalb des Haushaltsplans. Für die Beschaffung der Funkmeldeempfänger der Freiwilligen Feuerwehr wird der bisherige Ansatz von 100.000 € nur in Höhe von 79.117 € benötigt. Dies führt zu Kostenersparnissen von rund 20.883 €.

15        Abschreibungen
Die finalen Abschreibungswerte können erst mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelt werden. Der tatsächlichen Werte sollten sich in der Größenordnung von den Planansätzen bewegen.

16        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen lassen sich im Voraus recht präzise berechnen, insofern werden keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen erwartet.

17        Transferaufwendungen
Zu den Transferaufwendungen zählen Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen, die die Gemeinde an andere Einrichtungen (insb. auf Grundlage von Verträgen oder Gesetz) bezahlt. Hier sind vor allem die Zuwendungen an die kirchlichen Kindergärten zu nennen sowie die Umlage an das Land im Rahmen des Finanzausgleichs und die Kreisumlage. Nach der aktuellen Hochrechnung und der Steuerschätzung vom Mai sind keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen zu erwarten.
18        Sonstige ordentliche Aufwendungen
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige, Schülerbeförderungskosten, Aufwendungen, aus Dienst- und Werkverträgen, Verwaltungsaufwendungen, Steuern, Versicherungen und Erstattungen an Eigenbetriebe. Die Hochrechnung liegt mit 4.683 € leicht unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen für Beratungsleistungen wird der Planansatz voraussichtlich nicht erreicht werden. Hier wurden 20.000 € für die Prüfung der Eröffnungsbilanz eingestellt. Dieser Ansatz wird 2019 sehr wahrscheinlich nicht mehr benötigt. Für die Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) ist mit erhöhten Aufwendungen von 5.258 € zu rechnen. Bei den Geschäftsaufwendungen ist davon auszugehen, dass der bisherige Planansatz von 41.000 € nicht ausreichen wird. Als Ursache ist die vor allem die ab Mitte September geltende neuen Verwahrentgeltgrenze zu nennen. Es wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 10.059 € gerechnet.

Die weiteren Positionen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt bewegen sich unter Berücksichtigung einer linearen Hochrechnung mit geringfügigen Über- oder Unterschreitungen weitestgehend innerhalb der Ansätze des Haushaltsplans.

B) Finanzhaushalt – laufende Verwaltungstätigkeit

Die oben genannten Veränderungen des Ergebnishaushalts sind alle zahlungswirksam. Insofern verbessert sich der Zahlungsmittelüberschuss im Finanzhaushalt in gleicher Höhe um 646.931 €.

C) Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

18        Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen werden sich voraussichtlich um 1.155.229 € gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan reduzieren. Die wesentlichen Abweichungen werden nachfolgend erklärt:

Teilauszahlungen für die Zuschüsse von Rathaus und Arztpraxis werden vermutlich aus zeitlichen Gründen nicht mehr abgerufen werden können. Die Zuschussanträge für die Eglinger Straße wurden zurück gestellt. Die Ausschreibungen für die Sanierung der Egaubrücke und die Fertigstellung des Radwegs bis zur bayerischen Grenze sind für Herbst 2019 vorgesehen. Insofern wird auch hier für 2019 sehr wahrscheinlich kein Abruf von Zuschussmitteln erfolgen.

19        Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten
Der Haushaltsplan 2019 sieht Einnahmen für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten in Höhe von 165.000 € vor. Hierbei handelt es sich vor allem um Erschließungsbeiträgen. Nach der aktuellen Hochrechnung wird dies in der Höhe nicht realisierbar sein. Insofern ist von Mindereinnahmen in Höhe von 98.000 € auszugehen.

23        Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wird auf Basis der aktuellen Hochrechnung mit geringeren Einnahmen in Höhe von 1.253.229 € gerechnet. 

24/25        Auszahlungen für Grunderwerb / Baumaßnahmen
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen werden voraussichtlich um 1.548.270 € niedriger ausfallen als ursprünglich geplant. Die wesentlichen Abweichungen werden auch hier nachfolgend erklärt:

Für den Neubau des Rathauses werden in 2019 vermutlich keine Grunderwerbskosten anfallen und bei den Baukosten werden am Jahresende sehr wahrscheinlich nur Planungskosten zu Buche stehen. Die Erweiterung der PV-Anlage auf dem Dach der Egauschule wird sich 2019 nicht mehr realisieren lassen. Baukosten für die Eglinger Straße werden aufgrund der zurück gestellten Zuschussanträge (s.o.) auch nicht zur Auszahlung führen. Für die Sanierung der Egaubrücke und die Fertigstellung des Radwegs bis zur bayerischen Grenze werden für diese Maßnahmen nur Planungskosten entstehen (s.o.).

28        Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Darunter fallen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen Dritter (z.B. kirchliche Kindergärten und Vereine) in Höhe von 30.100 € und Ausleihungen. Der Haushaltsplan 2019 sieht dafür eine Gewährung von Darlehen an die Eigenbetriebe in Höhe von 400.000 € vor. Angesichts der positiven Entwicklung der liquiden Mittel und vor dem Hintergrund reduzierter Verwahrentgeltgrenzen, wäre es zum Jahresende denkbar, dass die Gemeinde den Eigenbetrieben ggf. einen höheren Geldbetrag zur Verfügung stellt als bisher geplant. Damit wäre dann die Aufnahme von Bankdarlehen in den Eigenbetrieben nicht erforderlich. Ein Gespräch dazu hat bereits mit der Rechtsaufsichtsbehörde stattgefunden. Der Gemeinderat müsste diesem Vorgehen zustimmen (überplanmäßige Ausgabe). Sobald hierzu konkrete Zahlen vorliegen würde die Verwaltung einen Beschlussvorschlag vorbereiten (vermutlich Gemeinderatssitzung im Dezember).
32        Finanzierungsmittelüberschuss aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit
Auf Basis der aktuellen Hochrechnung wird sich die Liquidität gegenüber der Planung um 841.972 € verbessern.

D) Finanzhaushalt – Finanzierungstätigkeit
Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2019 Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € vor. Nach der aktuellen Hochrechnung wird sich die Liquidität der Gemeinde ohne Kreditaufnahme nur um 158.028 € verschlechtern, so dass ggf. auf die Aufnahme von Krediten gänzlich verzichtet werden kann.

E) Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2019 vor allem aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen bisher positiv entwickelt. Dennoch ist die Situation mit einer gewissen Vorsicht zu bewerten, da der Großteil der Einnahmen aus Gewerbesteuer von wenigen Schuldnern stammt.

Dokumente
Download 2019-09-03 EHH und FHH 2019 für HH-ZwBericht.pdf

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4. Einrichtung einer Krippe in Ballmertshofen; Bekanntgabe der Eilentscheidung zur Beschaffung der Einrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner berichtet, dass nach der letzten Gemeinderatssitzung am 29.07.2019 die Krippenbesetzung mit Leitung und den weiteren Erzieherinnen eingestellt werden konnte. Danach wurden die für den laufenden Betrieb der Kinderkrippe benötigten und nach pädagogischen Gesichtspunkten die Einrichtungsgegenstände festgelegt.
Bei einem Vororttermin mit einer Fachberaterin von einer hierfür zuständigen Firma ist die gewünschte Einrichtung durchgesprochen und als Angebotsgrundlage festgelegt worden.
Gleichlautendes Leistungsverzeichnis ist dann an drei weitere Firmen zur Angebotsabgabe weitergeleitet worden.

Von einer Firma wurde uns im Vorfeld mitgeteilt, dass diese wegen in ihrem Produktkatalog fehlender, gewünschter Gegenstände uns kein Angebot unterbreiten kann.

Der Vergleich der eingegangenen Angebote durch die Krippenleitung ergab, dass auch hier gegenüber dem erstellten Leistungsverzeichnis Gegenstände fehlen oder weitgehend abweichen und somit in der Wertung ausgeschlossen wurden.

Um den weiteren zeitnahen Ablauf der Kinderkrippe zu gewährleisten, wurde per Eilentscheid die Firma Berthold Widmaier GmbH & Co. KG aus Aichwald-Aichschieß am 27.08.2019 für die Lieferung der benötigten Einrichtungsgegenständen mit der Angebotssumme brutto von 23.251,62 € durch die Gemeindeverwaltung beauftragt. Das Angebot beinhaltet 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 21 Tagen.

In der vorausgegangenen Kostenschätzung hatte man für die Einrichtungsgegenstände 21.250,00 € veranschlagt. Nach Abzug des gewährten Skontobetrages ergeben sich hier Mehrausgaben von ca. 1.550,00 €. Man kann aber zum derzeitigen Stand der Maßnahme sagen, dass sich die Gesamtkosten im Rahmen der geplanten Kostenschätzung belaufen werden.

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5. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 5
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5.1. Baugesuch Neubau eines Blockhauses mit Doppelgarage, Schrezheimer Str. 14, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Gemeinderat Schwarz ist hierbei befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Neubau eines Blockhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 129/1, Schrezheimer Str. 14, Katzenstein

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus erhält die Außenmaße von 14,00 m x 12,00 m. Das UG soll in Betonbauweise und das EG sowie das DG aus Vollholz in Rundstamm-Bauweise erstellt werden. Das dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 25°, eine Traufhöhe von 4,70 m sowie eine Firsthöhe von 8,08 m. Die nicht unterkellerte Doppelgarage soll mit einem Abstand von 1,50 m in nördlicher Richtung vom Wohnhaus als Grenzbebauung erstellt werden. Die Außenmaße betragen hier 7,00 m x 7,00 m. Die als Holzständerkonstruktion ausgeführte Doppelgarage wird in Flachdach-Bauweise und mit einer Wandhöhe von 2,50 m ausgeführt.          

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. 
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schrezheimer Str. 14, Katzenstein.pdf

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5.2. Baugesuch Nebau eines nicht-unterkellerten Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Schloßgartenstr. 17, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines nicht-unterkellerten Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 643/18, Schloßgartenstr. 17, Dunstelkingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Folgende Befreiungen / Abweichungen vom Bebauungsplan „Hinter dem Schloßgarten – westlicher Teil“, Dunstelkingen werden beantragt.
  • Höhenlage des Gebäudes: Für die Bebauung auf dem Flurstück ist eine EGFH von 579,5 m ü.NN vorgeschrieben. Da das Gebäude nicht unterkellert wird, wäre teilweise eine Aufschüttung von mehr als 1,50 m erforderlich. Geplant wird eine Unterschreitung der vorgesehenen EFH um 0,65 m (578,85 m ü.NN). Ein ordnungsgemäßer Kanalanschluss ist trotzdem gewährleistet.
  • Dachneigung: Im Baugebiet sind Dachneigungen von 32° - 45° vorgeschrieben. Da das Dachgeschoss nicht ausgebaut werden soll, ist eine Dachneigung von 25° vorgesehen und unterschreitet damit die Mindesthöhe. Im Baugebiet  sind schon ähnliche Vorhaben vorhanden, eine Einfügung in das Ortsbild dürfte gegeben sein.  
Objektbeschreibung:        Das geplante, nicht-unterkellerte, 1-geschossige Einfamilien-wohnhaus ist mit den Außenmaßen von ca. 14,11 m x 11,99 m vorgesehen. Das dazugehörige Walmdach erhält eine Dachneigung von 25°, eine Traufhöhe von ca. 3,00 m und eine Firsthöhe von ca. 6,15 m. Die an der Nord-Westseite angebaute, nicht-unterkellerte Doppelgarage bekommt die Außenmaße von 6,99 m x 5,75 m. Das Walmdach hierzu wird mit einer Dachneigung von 25°, einer Traufhöhe von ca. 2,80 m sowie einer Firsthöhe von ca. 4,40 m errichtet. Die Terrasse im Süd-Westbereich ist mit ca. 4,50 m x 4,50 m vorgesehen. 
Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Schloßgartenstraße 17, Dunstelkingen.pdf

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5.3. Baugesuch Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz, Friedhofstraße 27, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Wohnhausneubau mit Garage und Stellplatz

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1708, Friedhofstraße 27, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                Gegenüber dem Bebauungsplan Bitterburg-Erweiterung wird 
                               eine Befreiung der Traufhöhe beantragt. Zulässige Höhe 
3,50 m, geplante Höhe 4,61 m. Dies ergibt sich aus der 
gewünschten Kniestockhöhe von 1,50 m, welches auch dazu 
führt, dass das Dachgeschoss als komplettes Vollgeschoss 
zählt

Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus soll mit den 
                               Außenmaßen von ca. 10,00 m x 8,90 m errichtet werden. Das 
                               dazugehörige Satteldach erhält eine Dachneigung von 28 °, 
                               eine Traufhöhe von ca. 4,60 m sowie eine Firsthöhe von ca. 
                               7,00 m. An der Nordseite der Grundstücksgrenze wird eine 
                               Einzel-Flachdachgarage mit den Außenmaßen von 6,00 m x 
                               3,00 m errichtet. Die Wandhöhe der Garage beträgt ca. 2,65 m. 
                               Angegliedert an die Flachdachgarage ist ein Stellplatz von 
5,00 m x 2,30 m vorgesehen.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 6
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6.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

30.09.2019        GR-Sitzung
09.10.2019        Waldbegang
30.10.2019        Öffentliche Sitzung des Verwaltungsgerichts Stuttgart – Rechtsstreit                         zwischen der Bauland Erschließungsgesellschaft mbH R + J.KG und                         der Gemeinde Dischingen
31.10.2019        GR-Sitzung
16.01.2020        Neujahrsempfang

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.09.2019 ö 7

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 15:52 Uhr