Datum: 29.07.2019
Status: Einladung
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan „Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung“; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
2 Deckblattänderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung“; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) und Feststellungsbeschluss
3 Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 für den Kindergarten Frickingen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden
4 Wohnumfeldmaßnahme Oberdorfstraße in Ballmertshofen; Vergabe der Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung für den 2. Bauabschnitt
5 Einrichtung eines Friedwaldes; Beschluss über den Genehmigungsantrag und öffentliche Auslegung der Planunterlagen
6 Entwidmung einer Teilfläche des Gemeindeweges Flst.-Nr. 314 der Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein
7 Einvernehmen zu Bauanträgen
7.1 Baugesuch Errichtung von zwei Futtersilos für eine Futterzentrale eines Tierwohlstalles, Baumgries 1, Eglingen
7.2 Baugesuch Neubau Wohnhaus mit angebauter Garage, Ahornweg 1, Ballmertshofen
7.3 Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Freibergstr. 48/1, Eglingen
7.4 Baugesuch Stellplatzüberdachung, Marktplatz 14, Dischingen
7.5 Baugesuch Neubau einer Fertigungshalle für Schaltanlagen mit Nebenräumen, Dossenbergerstr. 45, Dischingen
7.6 Baugesuch Aufbau einer Gaube im Dachgeschoss nach Westen, An der Halde 6, Dischingen
8 Bekanntgaben
8.1 Bekanntgabe Kosten Kinderkrippe Ballmertshofen
8.2 Bekanntgabe Termine
9 Anfragen

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1. Bebauungsplan „Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung“; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 1

Sachverhalt

Begrüßung: Frau Stefanie Schwarzinger vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG in Hermaringen

Für den östlichen Teil des Plangebietes liegt ein genehmigter Bebauungsplan „Blasenfeld“ aus dem Jahre 1994 vor. Dieses als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Baugebiet kam allerdings nie zur Umsetzung, da sich die äußere Erschließung als äußerst kostenintensiv erwiesen hat.

Nachdem ein örtlicher Gewerbebetrieb eine Teilfläche des Geltungsbereiches mit einer Lagerhalle bebauen wollte, wurde das Plangebiet mit GR-Beschluss vom 26.10.2009 im Rahmen eines Bebauungsplanes „Blasenfeld – 1. Änderung“ auf einer Teilfläche von ca. 5.800 m² von einem allgemeinen Wohngebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO und die Restfläche in ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO umgewandelt.
Dieser Bebauungsplan gelang nicht zur Rechtskräftigkeit.

Da der örtliche Gewerbebetrieb nun seinen Betrieb erweitern möchte, benötigt er zudem die Fläche des Flst.-Nr. 887 der Gemarkung Eglingen. Diese Fläche muss deshalb in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden. Dies erfolgte über den Bebauungsplan „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“. Im Osten sollen demnach Flächen für die Lagerung von Beton- und Ziegelabbruch geschaffen werden. Im südwestlichen Bereich soll ein mobiler Brecher aufgestellt werden.

Der Vorentwurf wurde bei einem Scoping-Termin am 09.05.2018 auf dem Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung abgestimmt.

Der Ortschaftsrat Eglingen hat in seiner Sitzung am 22.05.2018 öffentlich über den Vorentwurf beraten und diesem mit einer geringfügigen Änderung des Pflanzgebotes im westlichen und nördlichen Geltungsbereich zugestimmt.

Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf „Blasenfeld – 1. Änderung und Erweiterung“ mit integriertem Grünordnungsplan und den örtlichen Bauvorschriften in seiner Sitzung am 28.05.2018 zu.

Auf Grundlage dieses Vorentwurfes vom 28.05.2018 gefertigt vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG aus Hermaringen erfolgte vom 09.07.2018-10.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2019 über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange beraten und den Planentwurf vom 08.04.2019 gebilligt.
Daraufhin erfolgte vom 26.04.2019 bis 27.05.2019 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Frau Schwarzinger wird entsprechend den beigefügten Unterlagen die eingegangenen Stellungnahmen vorstellen.

Hinweis:

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Satzungsbeschluss wird sobald die Genehmigung zum Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt Heidenheim vorliegt, ortsüblich bekannt gemacht und wird damit rechtskräftig. Das Landratsamt Heidenheim wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

Beschlussempfehlung

Folgender Bebauungsplan wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO als Satzung beschlossen:
Bebauungsplan „Blasenfeld 1. Änderung und Erweiterung“ in Dischingen-Eglingen mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Ing.-Büros Gansloser vom 29.07.2019 (Lageplan, Textteil und Begründung einschließlich Grünordnungsplanung)

Dokumente
Download 1 Planzeichnung Blasenfeld.pdf
Download 2 Textteil Blasenfeld.pdf
Download 3 Begründung Blasenfeld.pdf
Download 4 Abwägung BP Blasenfeld.pdf
Download 5 Deckblattänderung FNP Blasenfeld.pdf
Download 6 Begründung FNP Blasenfeld.pdf
Download 7 Abwägung FNP Blasenfeld.pdf
Download Satzung Bebauungsplan Blasenfeld 1.Änderung und Erweiterung 20190729.pdf

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2. Deckblattänderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung“; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Begrüßung: Frau Stefanie Schwarzinger vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG in Hermaringen begrüßen.


Parallel zum Bebauungsplanverfahren „Blasenfeld 1. Änderung und Erweiterung“ findet die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes statt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2019 beschlossen, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange bei der Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten, da die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans bereits stattfand. Weiterhin fand die frühzeitige Beteiligung bereits auf anderer Grundlage gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB  (im Rahmen des Bebauungsplans) statt. Zum Entwurf des Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan nun zusätzlich als Deckblattänderung parallel zum Bebauungsplan geführt und ist somit unabhängig vom Verfahren der Gesamtfortschreibung.

Der Deckblattänderung zum Flächennutzungsplan
vom 08.04.2019 (gefertigt vom Ing.-Büro Gansloser aus Hermaringen) wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.04.2019 einstimmig zugestimmt sowie der öffentlichen Auslegung und der öffentlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Daraufhin erfolgte vom 26.04.2019 bis 27.05.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Frau Schwarzinger wird entsprechend den beigefügten Unterlagen die eingegangenen Stellungnahmen vorstellen.

Hinweis:

Der Flächennutzungsplan wird zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Feststellungsbeschluss wird gemäß § 6 BauGB dem Landratsamt Heidenheim zur Genehmigung vorgelegt.

Beschlussempfehlung

Feststellungsbeschluss zur Deckblattänderung zum Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Blasenfeld 1. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung des Ing.-Büros Gansloser vom 29.07.2019 (Lageplan, Begrünung einschließlich Umweltbericht)

Dokumente
Download 5 Deckblattänderung FNP Blasenfeld.pdf
Download 6 Begründung FNP Blasenfeld.pdf
Download 7 Abwägung FNP Blasenfeld.pdf

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3. Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 für den Kindergarten Frickingen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeindetag, Städtetag, die Kirchenleitungen sowie die kirchlichen Fachverbände legen in regelmäßigen Abständen Empfehlungen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten fest. Dabei halten die Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge anzustreben. Bei der Erhebung der Elternbeiträge sollen neben den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst auch die finanzielle Belastbarkeit der Eltern mit berücksichtigt werden.

Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 brachte für das Personal der Kinderbetreuungs-einrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingruppierung. Deshalb waren die üblichen Erhöhungen von 3% jährlich nicht mehr ausreichend, um die normalen Tarifsteigerungen aufzufangen sondern jährliche Anpassungen von rd. 8 %.
In Anlehnung an die derzeit üblichen Tarifentwicklungen empfehlen nun die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen eine Steigerung der Elternbeiträge von rd. 3%.

Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.

Die gemeinsamen Festlegungen enthalten auch eine Fortschreibung der Beiträge für die Krippen; diese orientieren sich grundsätzlich an einem Deckungsgrad von 20 % der voraussichtlichen Betriebsausgaben bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden (VÖ6).


Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:

  1. Elternbeiträge im Regelkindergarten bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                        bisher                2019/2020
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                 124 €                 128 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 95 €                 98 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                  63 €                 65 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern**         21 €                 22 €
** Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen

2. Beitragssätze für Kinderkrippen bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                        bisher                        2019/2020
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                365 €                        376 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                272 €                        279 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                184 €                        190 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier                                   73€                          75 €
und mehr Kindern**

3. Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist.

4. Sonstige Angebotsformen

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.

5. Staffelung der Elternbeiträge

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet.


Kindergarten Frickingen

Im Kindergarten Frickingen wurden die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert.
Am 22.01.2017 stimmte der Gemeinderat einstimmig auf Wunsch der Eltern einer Erhöhung der Öffnungszeiten von 25 auf 27 Wochenstunden zu. Die Elternbeträge wurden dann in Relation zu den Öffnungszeiten angepasst.

Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. Derzeit würden bei einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden die Elternbeiträge 124, 95, 63 und 21 Euro betragen (abhängig von der Kinderzahl der Familie). Umgerechnet auf die reduzierte Öffnungszeit bedeutet das für Frickingen, dass sie aktuell bei geöffneten 27 Wochenstunden bei 112,00; 86,00; 57,00 und 19,00 Euro liegen.

Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge im Regelkindergarten entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände im Kindergartenjahr 2019/20 folgt für den Kindergarten Frickingen:

2019/2020
11 Monate
30 Std/Wo.
10% red.
27 Std/Wo.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
128,00
115,00
172,50
86,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
98,00
88,00
132,00
66,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
65,00
58,50
88,00
44,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
22,00
20,00
30,00
15,00


Weitere Informationen zum Gebührenmaßstab bei den Elternbeiträgen:

Die weiteren Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden, für sie gilt:

Die Kirchengemeinderäte in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen übernehmen in der Regel die Empfehlungen der Spitzenverbände für die Regelgruppen.
Für Kinder unter 3 Jahren wurde ursprünglich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2009 der doppelte Gebührensatz verlangt, da diese rechnerisch zwei Plätze belegen. Im Rahmen der Festsetzung der Elternbeiträge für die neue Kindertageseinrichtung haben der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat Dischingen einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Elternbeiträge für die Altersmischung ab 01.09.2013 (im Zuge der neuen Gebührenfestsetzungen zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 auf den 1,5fachen Gebührensatz festgelegt werden sollen.

Der Gemeinderat hat am 06.06.2012 im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde beschlossen, dass für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (wird im Kindergarten Frickingen nicht angeboten) ein Zuschlag von 15 % zum Elternbeitrag der Regelgruppe erhoben wird, da hier ein höherer Personalbedarf gegeben ist. Die Empfehlung der Spitzenverbände sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % vor.

Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.06.2017 bereits für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2018/2019 beschlossen. In Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde wurden am 06.05.2019 die Elternbeiträge für die Einrichtungsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ in der zukünftigen Kinderkrippe in Ballmertshofen festgelegt. Die Katholische Kirchengemeinde wird diese auch in ihrer Einrichtung übernehmen.

Somit gelten auch für die Krippengruppe der Katholischen Kirchengemeinde im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen folgende Elternbeiträge:


Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesricht-satz 18/19
Beschluss 2018/19
Landesricht-satz 19/20
Beschluss 2019/20

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
365,00
330,00
376,00
358,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
272,00
245,00
279,00
266,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
184,00
166,00
190,00
180,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
73,00
  67,00
  75,00
  73,00

Das bedeutet umgerechnet auf die Ganztageskrippe im Kinderhaus St. Johannes:

Krippenbeitrag
46,0 Std./Wo. Öffnungszeit

Beschluss 2018/19

Vorschlag 2019/20



Euro


Euro

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

523,00

567,00

Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren

388,00

421,00

Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren

263,00

285,00

Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren

106,00

116,00


Für die anderen Gruppen für Kinder über 3 Jahre im Kinderhaus St. Johannes werden folgende Elternbeiträge berechnet:
Kinder

Regelgruppe
30 Stunden
VÖ-Gruppe
30 Stunden
GT-Gruppe
46,0 Stunden


in Euro
2018/19
in Euro
2019/20
in Euro
2018/19
in Euro
2019/20
in Euro
2018/19
in Euro
2019/20

1

124,00
128,00
142,00
147,00
207,00
213,00
2

95,00
98,00
109,00
113,00
160,00
165,00
3

63,00
65,00
73,00
75,00
107,00
110,00
4 und mehr
21,00
22,00
24,00
25,00
33,00
34,00


Hinweis:
Die Abrechnung der Betriebskosten 2017 (neuere Abrechnungszahlen liegen der Gemeinde derzeit noch nicht vor) der Kindergärten ergab folgende Abmangelbeteiligung durch die Gemeinde Dischingen:

Abmangel 2017

VZ
Abrechnung
Gesamt
Zuschuss Kind/Monat
Dischingen
520.000,00 €
- 40.140,76 €
  479.859,24 €
76 Kinder         = 574 €
Demmingen
100.000,00 €
    8.766,79 €
  108.766,79 €
19 Kinder         = 520 €
Dunstelkingen
104.000,00 €
    9.043,58 €
  113.043,58 €
18 Kinder         = 571 €
Eglingen
100.000,00 €
    7.162,88 €
  107.162,88 €
16 Kinder         = 609 €



  808.832,49 €
129 Kinder       = 570 €
Frickingen


  109.690,41 €
16 Kinder         = 623 €

Beschlussempfehlung

Es wird empfohlen, ab 01. September 2019 die vorgeschlagenen Elternbeiträge für 11 Monate im Kindergarten in Frickingen zu erheben und der Erhöhung der Elternbeiträge entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände in den kirchlichen Kindergärten im Einvernehmen mit der Katholischen Kirchengemeinde zur Erhebung der Krippenbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/20 zuzustimmen.

Dokumente
Download Angebotsformen Kinderbetreuung Dischingen.pdf

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4. Wohnumfeldmaßnahme Oberdorfstraße in Ballmertshofen; Vergabe der Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung für den 2. Bauabschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Zuge der laufenden Baumaßnahme  “Wohnumfeldmaßnahme Oberdorfstraße – 2. Bauabschnitt“ in Ballmertshofen steht die Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung an.

Für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung, wurde der Gemeinde von der EnBW ODR ein Angebot unterbreitet. Hierbei handelt es sich um 22 Lichtmasten mit Aufsatzleuchten, notwendigem Zubehör und Montage für den gesamt zusammenhängenden Bereich der Ausbaumaßnahme. Zusätzlich wird noch 1 weitere Aufsatzleuchte für einen bestehenden Lichtmasten in der Ortsstraße “An der Kirche“ benötigt. Die Ausführung erfolgt in der energiesparenden LED- Technik, welche auch von den zuständigen Stellen bezüglich der notwendigen Zuschüsse gefordert wird.

Die Ausführung in LED- Technik erfolgte bereits in der gesamten Baumaßnahme der Ortsdurchfahrt Dischingen und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Trugenhofen im Jahr 2018.

Die Angebotsgestaltung durch die EnBW ODR erfolgte gegenüber den letzten Maßnahmen nahezu unverändert.

Die Art und Ausführung der Straßenbeleuchtung für die Orts- und Ortsdurchfahrtsstraßen wurden für das gesamte Gemeindegebiet durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.06.2015 festgelegt. Die neu benötigte Beleuchtung der Ortsstraßen hat man auch schon seit mehreren Jahren deshalb immer gleich ausgeführt.

Das Angebot für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung durch die EnBW ODR aus Ellwangen beläuft sich auf brutto 24.896,79 Euro.

Die EnBW ODR wurde unter anderem für die Betreuung und Wartung der gesamten Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Dischingen durch einen 4 Jahresvertag beauftragt.

Die hierfür benötigten Haushaltsmittel sind im Gemeindehaushalt 2019 zusammenhängend mit der gesamten Baumaßnahme eingestellt.

Beschlussempfehlung

Der Auftrag für die Materiallieferung und Montage der Straßenbeleuchtung für die Baumaßnahme „Wohnumfeldmaßnahme Oberdorfstraße – 2- Bauabschnitt“ in Ballmertshofen wird an die EnBW ODR in Ellwangen zum Brutto-Angebotspreis von 24.896,79 Euro vergeben.

Dokumente
Download Straßenbeleuchtung Ortsdurchfahrt.pdf
Download Straßenbeleuchtung Ortsstraße.pdf

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5. Einrichtung eines Friedwaldes; Beschluss über den Genehmigungsantrag und öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 21.01.2019 waren Herrn Thomas Venus, Geschäftsführer der Blauwald GmbH & Co. KG, Herrn Stefan Martini, Standortentwickler der Friedwald GmbH und seine Mitarbeiterin Frau Jenewein anwesend und haben das Konzept eines Friedwaldes vorgestellt.

Die Blauwald GmbH & Co. KG die Absicht hat, auf dem Grundstück Flurstück Nr. 966 der Gemarkung Eglingen einen Friedwald einzurichten. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 40 ha beim Wildpark Duttenstein. Die Fläche ist aus Sicht der Blauwald GmbH & Co. KG hierfür gut geeignet, da bereits ein Wanderparkplatz sowie ausreichend viele Wege vorhanden sind und die Waldzusammensetzung aus verschiedenen Laubholzarten passend ist.

Die Ortschaftsräte Demmingen und Eglingen wurden über dieses Vorhaben bereits informiert. Beide Gremien haben der Einrichtung des Friedwaldes grundsätzlich zugestimmt.

Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung der Einrichtung eines Friedwaldes auf dem Grundstück Flurstück Nr. 966 der Blauwald GmbH & Co. KG auf der Gemarkung Eglingen ebenfalls grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, diesbezüglich Vertragsverhandlungen mit der Blauwald GmbH & Co. KG und der Friedwald GmbH zu führen.

In der Sitzung am 08.04.2019 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass der Vertragsentwurf der Friedwald GmbH von der Verwaltung geprüft und mit den Konditionen in anderen Kommunen verglichen wurde. Der Gemeinderat hat daraufhin den Jagdabrundungsvertrag zwischen der Blauwald GmbH & Co. KG und der Jagdgenossenschaft Eglingen gebilligt, den ausgehandelten Konditionen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die endgültigen Vertragsfertigungen sowohl mit der Friedwald GmbH als auch mit der Blauwald GmbH & Co. KG auszuhandeln.

In der Gemeinderatssitzung am 06.05.2019 hat die Verwaltung die geänderten Details des Nutzungsvertrags vorgestellt und darauf hingewiesen, dass die Nutzungsordnung erst beschlossen wird, wenn das Landratsamt Heidenheim den Friedwald genehmigt hat. Der Gemeinderat hat daraufhin die Verwaltung ermächtigt mit der Blauwald GmbH & Co. KG einen Nutzungsvertrag entsprechend dem vorgelegten Vertragsmuster abzuschließen. Parallel dazu wurde die Verwaltung ermächtigt, mit der FriedWald GmbH einen Austauschvertrag entsprechend dem vorgelegten Vertragsmuster, unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen, abzuschließen. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 03.07.2019.

Die FriedWald GmbH hat mit Datum vom 09.07.2019 einen aktualisierten und mit der Blauwald GmbH & Co. KG abgestimmten Erläuterungsbericht als Antrag zur Errichtung eines Bestattungswaldes zur Verfügung gestellt. Dieser liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Der Erläuterungsbericht enthält zusammenfassend die wesentlichen Merkmale des FriedWald-Konzepts, Angaben zum Standort und weitere planungsrelevante Angaben.

Im weiteren Vorgehen würde die Gemeindeverwaltung den Erläuterungsbericht nach § 2 der Bestattungsverordnung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und anschließend die Genehmigung auf Einrichtung eines Bestattungswaldes beim Landratsamt Heidenheim beantragen.

Nach erfolgter Genehmigung hat die Gemeinde für den FriedWald noch eine Nutzungsordnung zu erlassen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat billigt den Erläuterungsbericht der FriedWald GmbH zur Errichtung eines Bestattungswaldes und beauftragt die Verwaltung, den Antrag für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen und die Genehmigung beim Landratsamt einzuholen.

Dokumente
Download 2019-07-09 Antrag Dischingen.pdf.pdf

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6. Entwidmung einer Teilfläche des Gemeindeweges Flst.-Nr. 314 der Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 14.03.2019 im Zuge eines Grundstückstausches beschlossen, eine Teilfläche mit ca. 1.200 qm des gemeindeeigenen Weges Flst.-Nr. 314 der Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein zu entwidmen und damit dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.

Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 22.06.2019 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen die Entwidmung vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 22.03.2019 wurde darauf hingewiesen. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.


Hinweis:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 beschlossen, dass eine Teilfläche des Grundstückes Flst.-Nr. 314 mit ca. 1.200 qm und eine Teilfläche vom Grundstück Flst.-Nr. 302 mit ca. 300 qm gegen eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 139 mit ca. 182 qm getauscht wird. Die Gemeinde benötigt die Grundstücksfläche im Zuge der Maßnahme „Modernisierung Ländlicher Feldwege 2018“. Die Mehrfläche wird gegen einen Aufpreis  veräußert.

Beschlussempfehlung

Eine Teilfläche des Gemeindeweges Flst-Nr. 314 mit ca. 1.200 qm der Gemarkung Frickingen, Flur Katzenstein wird entwidmet und damit dem öffentlichen Verkehr entzogen.

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7. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 7
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7.1. Baugesuch Errichtung von zwei Futtersilos für eine Futterzentrale eines Tierwohlstalles, Baumgries 1, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung von zwei Futtersilos für eine Futterzentrale eines
                               Tierwohlstalles

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 389, Baumgries 1, Eglingen

Befreiungen /
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Auf der bestehenden landwirtschaftlichen Hoffläche sollen zwei Futtersilos mit je einem Durchmesser von 7,15 m und einer Höhe von insgesamt von 13,12 m errichtet werden.
       Die dafür vorgesehene Betonbodenplatte erhält die Außenmaße von insgesamt 15,30 m x 8,15 m.


Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben Errichtung von zwei Futtersilos für eine Futterzentrale eines Tierwohlstalles zu erteilen.

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Download Lageplan Baumgries 1, Eglingen.pdf

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7.2. Baugesuch Neubau Wohnhaus mit angebauter Garage, Ahornweg 1, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau Wohnhaus mit angebauter Garage

Baugrundstück:                  Flurstück Nr. 205/4, Ahornweg 1, Ballmertshofen

Befreiungen/
Abweichungen:        Befreiung von den Festsetzungen  des Bebauungsplanes
„Herlsbühl - 1. Änderung“: Geringfügige Überschreitung der Baugrenze an der Ost- und Nordseite.
Begründung: An der Ostseite soll eine Stellplatztiefe von 5,50 m erreicht werden. An der Nordseite soll wegen erfolgtem Zukauf des Grundstücks auf der Nordseite das geplante Wohnhaus in dieser Richtung verschoben werden um somit eine größere Gartenfläche auf der Südseite zu erhalten.
 
Objektbeschreibung:        Das 2-geschossige, unterkellerte Wohnhaus mit nicht unterkellerter, angebauter Doppelgarage ist mit den Außenmaßen von insgesamt 19,00 m x 10,50 m geplant.
       Das Satteldach des Wohnhauses erhält eine Dachneigung von 22° sowie eine Firsthöhe von ca. 8,15 m ab Oberkante des geplanten Geländes. Die Doppelgarage soll mit einem Pultdach von 7° Dachneigung sowie einer Traufhöhe von 2,70 m bzw. 3,56 m errichtet werden.          

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben des Neubaus Wohnhaus mit angebauter Garage zu erteilen.

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Download Lageplan Ahornweg, Ballmertshofen.pdf

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7.3. Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Freibergstr. 48/1, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 7.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 81, Freibergstr. 48, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen  des Bebauungs-planes „Hinter den Gärten“: Die Kniestockhöhe soll von 50 cm auf 100 cm erhöht werden sowie die Errichtung von  Dachgauben zugelassen werden.
       Die Begründung hierfür wird folgend erläutert: Somit soll ein flächenschonende Schaffung von Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen werden. Dies soll einen ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum ermöglichen.

Objektbeschreibung:        Das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus erhält die Außenmaße von 12,00 m x 9,00 m. Das geplante Satteldach soll mit einer Dachneigung von 35° ausgeführt werden. Gleiches gilt für die Dachneigung des Satteldaches über dem angebauten Erker. Die vier kleineren Gauben auf der südlichen und nördlichen Dachfläche werden mit 45° Dachneigung errichtet. Die Firsthöhe des geplanten Wohnhauses beträgt ca. 7,60 m ab dem geplanten Gelände. Das geplant Vorhaben wurde vorab mit der Kreisbaubehörde des Landratsamtes Heidenheim besprochen und der geplanten Ausführung so zugestimmt.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch
nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben des Neubaus eines Einfamilienwohnhauses zu erteilen.

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Download Lageplan Freibergstr. 48_1, Eglingen.pdf

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7.4. Baugesuch Stellplatzüberdachung, Marktplatz 14, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 7.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Erstellung einer Stellplatzüberdachung auf bestehenden
                               Stellplätzen

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 70, Marktplatz 14, Dischingen

Befreiungen /
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Der bis seither genutzte Stellplatz soll nun mit einer Überdachung als Carport ausgeführt werden. Die Außenmaße betragen 6,55 m x 5,05 m. Die Höhe des Carports mit dem dazugehörigen Flachdach beträgt ab Oberkante Gelände
3,20 m.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben Stellplatzüberdachung zu erteilen.

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Download Lageplan Marktplatz 14, Dischingen.pdf

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7.5. Baugesuch Neubau einer Fertigungshalle für Schaltanlagen mit Nebenräumen, Dossenbergerstr. 45, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 7.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau einer Fertigungshalle für Schaltanlagen mit Nebenräumen

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 988/5, Dossenbergerstr. 45, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Bei diesem Bauvorhaben soll im Zuge eines weiteren Bauabschnittes eine neue Fertigungshalle für Schaltanlagen mit Nebenräumen errichtet werden. Die geplante Halle besteht aus einer Stahlkonstruktion mit den Außenmaßen von 51,00 m x 20,00 m. Die geplante Gesamthöhe mit einem leicht geneigten Flachdach von 1,5° beträgt 8,22 m.  

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben des Neubaus einer Fertigungshalle für Schaltanlagen mit Nebenräumen zu erteilen.

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Download Lageplan Dossenbergerstr. 45, Dischingen.pdf

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7.6. Baugesuch Aufbau einer Gaube im Dachgeschoss nach Westen, An der Halde 6, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 7.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Aufbau einer Gaube im Dachgeschoss nach Westen

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 188, An der Halde 6, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Zur besseren Wohnraumgestaltung soll hier auf der westlichen
                               Dachfläche eine Schleppgaube errichtet werden. Die Länge der
                               geplanten Gaube beträgt 4,20 m und die Nachneigung erfolgt
                                mit 7 Grad.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Beschlussempfehlung

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das baurechtliche Einvernehmen für das Bauvorhaben des Aufbaus einer Gaube im Dachgeschoss nach Westen zu erteilen.

Dokumente
Download Lageplan An der Halde 6, Dischingen.pdf

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 8
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8.1. Bekanntgabe Kosten Kinderkrippe Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 8.1

Sachverhalt

Für den Umbau des ehemaligen Kindergartens in Ballmertshofen in eine Krippe wird von Gesamtkosten ausgegangen in Höhe von brutto                                260.053,68 €.
Zuschuss zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter bis zum Schuleintritt                ..74.000,00 €
Förderung mittels Ausgleichstock                                                        100.000,00 €

Geschätzter Eigenanteil der Gemeinde = Differenz                                  86.053,68 €

Die Förderquote beträgt somit 66,9%, der Eigenanteil der Gemeinde rd. 33,1%.

Beschlussempfehlung

Kenntnisnahme

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8.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 8.2

Sachverhalt

Termine:
30.08.2019                Informationsfahrt Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe
06.-09.09.2019        Besuch aus Mittelherwigsdorf
16.09.2019                Gemeinderatssitzung
30.09.2019                Gemeinderatssitzung
30.10.2019                Öffentliche Sitzung des Verwaltungsgerichts Stuttgart – Rechtsstreit                        zwischen der Bauland Erschließungsgesellschaft mbH R + J.KG und                         der Gemeinde Dischingen

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis und notiert sich die Termine.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.07.2019 ö 9
Datenstand vom 29.07.2019 17:03 Uhr