Datum: 18.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung eventueller Hinderungsgründe bei den gewählten Gemeinderätinnen/Gemeinderäten durch den bisherigen Gemeinderat
2 Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
3 Begrüßung, Einführung und Verpflichtung der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
4 Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
5 Wahl der Mitglieder der beschließenden Ausschüsse und ihrer Stellvertreter/innen a. Verwaltungsausschuss b. Technischer Ausschuss
6 Wahl der Vertreter/innen der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld sowie deren Stellvertreter/innen
7 Wahl der Vertreter/innen der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe und deren Stellvertreter/innen sowie Beschluss über den Vorschlag zur Wahl des/der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden
8 Bestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss nach dem Baugesetzbuch
9 Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Zweckverband Landeswasserversorgung sowie dessen/deren Stellvertreter/in
10 Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin und deren Stellvertretungen für die Teilgemeinden Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen und Trugenhofen
11 Bekanntgaben
11.1 Bekanntgabe Abrechnung Erweiterung RÜB 1 in Ballmertshofen
11.2 Bekanntgabe Abrechnung Anschluss Kläranlage Ballmertshofen an AZV Härtsfeld
11.3 Bekanntgabe Fördermittel für das Projekt Wifi4EU
11.4 Bekanntgabe Vergabe MLF Frickingen
11.5 Haushaltsplan 2020
11.6 Bekanntgabe Abschlussveranstaltungen Wir sind das Härtsfeld
11.7 Bekanntgabe Termine
12 Anfragen

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1. Feststellung eventueller Hinderungsgründe bei den gewählten Gemeinderätinnen/Gemeinderäten durch den bisherigen Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass am 26.05.2019 der Gemeinderat neu gewählt wurde. Das Landratsamt Heidenheim hat mit Erlass vom 21.06.2019 die Gültigkeit dieser Wahl festgestellt.

Die Amtszeit der derzeit amtierenden Gemeinde- und Ortschaftsräte endete mit dieser Wahl erstmals mit Ablauf des Wahltages 26. Mai 2019. Die Aufnahme der Geschäfte durch den neuen Gemeinderat ist erst nach der konstituierenden Sitzung möglich, die anschließend vorgesehen ist. Bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter mit der Einschränkung in § 30 Abs. 2 Satz 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO). Sie besagt, dass wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können, dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten bleiben.

Gem. § 29 Abs. 5 GemO stellt der Gemeinderat fest, ob bei den gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ein Hinderungsgrund vorliegt. Nach regelmäßigen Wahlen wird dies vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats vom bisherigen Gemeinderat festgestellt.

Eventuelle Hinderungsgründe sind im § 29 GemO geregelt und machen den Eintritt in den Gemeinderat unmöglich. Die Gemeinderäte haben den § 29 GemO vorab erhalten. 

Nach § 29 GemO können nicht Gemeinderäte sein
  • Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde
  • Beamte und Arbeitnehmer eines Gemeindeverwaltungsverbands, eines Nachbarschaftsverbands und eines Zweckverbands, dessen Mitglied die Gemeinde ist, sowie der erfüllenden Gemeinde einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört,
  • leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts, wenn die Gemeinde in einem beschließenden Kollegialorgan der Körperschaft mehr als die Hälfte der Stimmen hat, oder eines Unternehmens in der Rechtsform des privaten Rechts, wenn die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert an dem Unternehmen beteiligt ist, oder einer selbstständigen Kommunalanstalt der Gemeinde oder einer gemeinsamen selbstständigen Kommunalanstalt, an der die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist,
  • Beamte und Arbeitnehmer einer Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der Gemeinde verwaltet wird,
  • Beamte und Arbeitnehmer der Rechtsaufsichtsbehörde, der oberen und der obersten Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit der Ausübung der Rechtsaufsicht befasst sind, sowie leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer der Gemeindeprüfungsanstalt. 
Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten.

Der Vorsitzende erläutert, dass der Verwaltung bei keiner bzw. keinem der gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten entsprechende Hinderungsgründe bekannt sind. Der Gemeinderat wird deshalb um die Feststellung gebeten, dass folgende am 26.05.2019 gewählte Bewerber/innen in den Gemeinderat eintreten können:

Dischingen:                                Dr. Eckstein, Hermann
                                       Hirschfeld, Ulrike
                                       König, Achim
                                       Mai, Monika
                                       Pampuch, Martin
                                       Scherer, Anton
                                       Schwarz, Dennis

Ballmertshofen:                        Fischer, Peter
                                       Koths, Werner 

Demmingen:                                Dänner, Patrick
                                       Kragler, Stefan 

Dunstelkingen:                        Oberschmid, Martina 
                                       Pappe, Karl Heinz

Eglingen:                                Bäurle, Martin
                                       Burger, Emmeram

Frickingen:                                Faußner, Richard
                                       Mundinger, Silvio
                                       Raunecker, Michael

Trugenhofen:                        Sporer, Reinhold

Bei Herrn Richard Faußner liegt kein Hinderungsgrund zur Bestellung als Gemeinderatsmitglied vor, da er als Mitarbeiter im Bauhof der Gemeinde Dischingen überwiegend körperliche Arbeit verrichtet und für ihn somit der Ausnahmetatbestand in 
§ 29 Abs. 1 Satz 2 GemO zutrifft. 
.

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2. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat heute zum letzten Mal in dieser Zusammensetzung zusammengetreten ist. Folgende 8 Gemeinderäte scheiden aus und werden dem neuen Gemeinderat künftig nicht mehr angehören.

Nach 5-Jähriger Zugehörigkeit

Danner, Hans-Peter        gewählt am 25.05.2014
                               Mitglied im Verwaltungsausschuss

Hausy, Joachim                gewählt am 25.05.2014
                               Mitglied im Technischen Ausschuss
Stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung des
ZV Wasserversorgung Egaugruppe

Röhm, Jürgen                gewählt am 25.05.2014
                               Mitglied im Verwaltungsausschuss
Stellv. Mitglied im Technischen Ausschuss
Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Wasserversorgung
Egaugruppe
Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung
des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld

Wörner, Georg                 gewählt am 25.05.2014
                                  Mitglied im Verwaltungsausschuss
           Stellv. Mitglied im Technischen Ausschuss

Burger, Günter                 gewählt am 25.05.2014
           Mitglied im Technischen Ausschuss
           Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss
           Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung des
           ZV Wasserversorgung Egaugruppe







Nach 10-jähriger Zugehörigkeit

Behnle, Andreas        gewählt am 07.06.2009/25.05.2014
                       Mitglied im Verwaltungsausschuss
Stellv. Mitglied im Technischen Ausschuss
Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung des ZV Wasserversorgung  Egaugruppe und AZV (5 Jahre)

Wiedmann, Erika        gewählt am 07.06.2009/25.05.2014
                       Mitglied im Verwaltungsausschuss
Stellv. Mitglied im Technischen Ausschuss
Mitglied in der Verbandsversammlung des 
ZV Wasserversorgung Egaugruppe (5 Jahre)


Nach 15–jähriger Zugehörigekeit

Göttle, Franz                 gewählt am 13.06.2004/07.06.2009/25.05.2014
                        stellvertretender Bürgermeister (10 Jahre)
                        Mitglied im Verwaltungsausschuss (5 Jahre)
                        Mitglied im Technischen Ausschuss (15 Jahre)
                              Mitglied in der Verbandsversammlung des
                              Abwasserzweckverbandes Härtsfeld (10 Jahre)

Der Vorsitzende erläutert, dass der Gemeinderat in den letzten Jahren wegweisende Projekte angegangen ist, an denen die ausscheidenden Gemeinderäte maßgeblich  beteiligt waren. Er dankt anschließend allen Ausscheidenden für ihren Einsatz zum Wohle der Gemeinde und für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und überreicht ihnen als Dank ein kleines Geschenk. 

Anschließend verabschiedet Bürgermeister Jakl Herbert Zeyer nach über 30-jähriger Amtszeit als Ortsvorsteher und gibt in seiner Dankesrede einen Rückblick über die letzten 30 Jahre.

Abschließend bedanken sich Franz Göttle für die CDU-Fraktion sowie Anton Scherer im Auftrag des Freien Wählerblocks bei allen Ausscheidenden und heben besonders die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Herbert Zeyer hervor.

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3. Begrüßung, Einführung und Verpflichtung der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Nach der Verabschiedung der 8 nicht mehr gewählten Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten verlassen diese ihre Plätze und die neu Gewählten nehmen am Ratstisch Platz.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass bei der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 folgende Mitglieder erneut in den Gemeinderat gewählt wurden:

Monika Mai
Achim König
Martin Pampuch
Anton Scherer
Werner Koths
Stefan Kragler
Karl Heinz Pappe
Martin Bäurle
Richard Faußner
Michael Raunecker
Reinhold Sporer


Weiter wurden folgende Mitglieder neu bzw. wieder bei der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 in den Gemeinderat gewählt:

Dr. Hermann Eckstein
Ulrike Hirschfeld
Dennis Schwarz
Peter Fischer
Patrick Dänner
Martina Oberschmid
Emmeram Burger
Silvio Mundinger

Der Vorsitzende gratuliert allen nochmals zur Wahl und wünscht ihnen viel Freude an diesem anspruchsvollen, zeitaufwändigen aber sehr interessanten Amt.

Er geht nun auf die Rechte und Pflichten eines Gemeinderates ein. Lt. § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sind die Gemeinderäte ehrenamtlich tätig. Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten (§ 32 Abs. 2 GemO).

Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden (§ 32 Abs. 3 GemO).

Die Gemeinderäte haben die ihnen übertragenen Geschäfte uneigennützig und verantwortungsbewusst zu führen (§ 17 Abs. 1 GemO). Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Sie dürfen die Kenntnis von geheim zu haltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit fort (§ 17 Abs. 2 GemO).

Das Gemeinderatsmitglied darf Ansprüche und Interessen eines andern gegen die Gemeinde nicht geltend machen, soweit es nicht als gesetzlicher Vertreter handelt
(§ 17 Abs. 3 GemO).

Gem. § 18 Abs. 1 GemO dürfen Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann:
1. dem Ehegatten oder dem Lebenspartner nach § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
2. einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad Verwandten,
3. einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad Verschwägerten oder als verschwägert Geltenden, solange die die Schwägerschaft begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nach § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes besteht, oder
4. einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person.

Lt. § 18 Abs. 2 GemO gilt dies auch, wenn der Bürger, im Fall der Nummer 2 auch Ehegatten, Lebenspartner nach § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Verwandte ersten Grades,
1. gegen Entgelt bei jemand beschäftigt ist, dem die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, dass nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass sich der Bürger deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befindet,
2. Gesellschafter einer Handelsgesellschaft oder Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs eines rechtlich selbstständigen Unternehmens ist, denen die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, sofern er diesem Organ nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde angehört,
3. Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, der die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann und die nicht Gebietskörperschaft ist, sofern er diesem Organ nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde angehört, oder
4. in der Angelegenheit in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist.

Diese Vorschriften gelten nicht, wenn die Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt. Sie gelten ferner nicht für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GemO).

Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte, bei denen ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung über diesen Gegenstand dem Vorsitzenden, sonst dem Bürgermeister mitzuteilen (§ 18 Abs. 4 GemO).
Wer an der Beratung und Entscheidung nicht mitwirken darf, muss die Sitzung verlassen (§ 18 Abs. 5 GemO).

Die Gemeinderäte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen (§ 34 Abs. 3 GemO).

Anschließend wird das Gelöbnis durch folgende Formel abgelegt: 

Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Jede Gemeinderätin und jeder Gemeinderat legt die Verpflichtungsformel (die für die Dauer der Amtszeit gilt) gegenüber dem Bürgermeister per Handschlag mit folgendem Wortlaut ab: „Ich gelobe es“.
Als Nachweis der Verpflichtung erfolgt die Unterschrift auf dem Schriftstück der Verpflichtungsformel.

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4. Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass in § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen  bezüglich der Stellvertreter des Bürgermeisters folgendes geregelt ist: „Für den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertreter. Für die Wahl findet § 48 Abs. 1 GO Anwendung.“

Der § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (früher abgekürzt als GO inzwischen lautet die Kurzform GemO) besagt Folgendes: „In Gemeinden ohne Beigeordnete bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. 

Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. 
Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. 

Aus der analogen Anwendung des § 46 Abs. 4 GemO („Der Bürgermeister kann nicht gleichzeitig eine andere Planstelle in der Gemeinde innehaben oder deren sonstiger Bediensteter sein.“) ergibt sich, dass ein Ortsvorsteher, der gleichzeitig Gemeinderat ist, nicht zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 48 GemO bestellt werden kann.

Der Vorsitzende ergänzt, dass bisher vier Gemeinderatsmitglieder als Stellvertretung des Bürgermeisters tätig waren. Diese Zahl hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll beibehalten werden.
 
Für die Wahl der Stellvertretungen des Bürgermeisters wurde folgender Vorschlag zusammen mit allen im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen und Parteien erarbeitet:

  1. Stellvertretender Bürgermeister:                 Anton Scherer 
  2. Stellvertretender Bürgermeister:                 Karl Heinz Pappe
  3. Stellvertretender Bürgermeister:                 Achim König
  4. Stellvertretende Bürgermeisterin:         Monika Mai

Weitere Vorschläge werden auf Anfrage von Bürgermeister Jakl nicht vorgebracht.
Zunächst wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, offen abzustimmen.

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5. Wahl der Mitglieder der beschließenden Ausschüsse und ihrer Stellvertreter/innen a. Verwaltungsausschuss b. Technischer Ausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass in § 40 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse geregelt ist. Sie besagt:

(1) Die beschließenden Ausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Mitgliedern. Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder und Stellvertreter widerruflich aus seiner Mitte. Nach jeder Wahl der Gemeinderäte sind die beschließenden Ausschüsse neu zu bilden. In die beschließenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen; sie sind ehrenamtlich tätig; § 32 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) Kommt eine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses nicht zu Stande, werden die Mitglieder von den Gemeinderäten auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.

(3) Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Bürgermeister; er kann einen seiner Stellvertreter, einen Beigeordneten oder, wenn alle Stellvertreter oder Beigeordneten verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen ist in § 4 „Beschließende Ausschüsse“ festgelegt:
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
1.1. der Verwaltungsausschuss,
1.2. der Technische Ausschuss.
(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderates aus Dischingen und je einem weiteren Mitglied des Gemeinderates aus den Ortsteilen
(3) Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse wird die gleiche Anzahl von Stellvertretern bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten.

Für die Besetzung des Verwaltungsausschusses wurde folgender Vorschlag zusammen mit allen im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen und Parteien erarbeitet:

Dischingen
Hirschfeld, Ulrike                                                        Stv. König, Achim
Mai, Monika                                                                Stv. Pappe, Karl-Heinz
Schwarz, Dennis                                                        Stv. Faußner, Richard
Dr. Eckstein, Hermann                                                Stv. Mundinger, Silvio

Ballmertshofen
Fischer, Peter                                                        Stv. Koths, Werner

Demmingen
Dänner, Patrick                                                         Stv. Kragler, Stefan

Dunstelkingen
Oberschmid, Martina                                                Stv. Pappe, Karl-Heinz

Eglingen
Bäurle, Martin                                                        Stv. Burger, Emmeram

Frickingen
Raunecker, Michael                                                        Stv. Faußner, Richard

Trugenhofen
Sporer, Reinhold                                                        Stv. Pampuch, Martin


Für die Besetzung des Technischen Ausschusses wurde folgender Vorschlag zusammen mit allen im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen und Parteien erarbeitet:



Dischingen
Pampuch, Martin                                        Stv. Scherer, Anton
Achim König                                                Stv. Ulrike Hirschfeld 
Schwarz, Dennis                                        Stv. Mai, Monika
Dr. Eckstein, Hermann                                Stv. Mundinger, Silvio

Ballmertshofen
Koths, Werner                                        Stv. Fischer, Peter

Demmingen
Kragler, Stefan                                        Stv. Dänner, Patrick

Dunstelkingen
Pappe, Karl Heinz                                        Stv. Oberschmid, Martina

Eglingen
Burger, Emmeram                                        Stv. Bäurle, Martin

Frickingen
Faußner, Richard                                        Stv. Raunecker, Michael

Trugenhofen
Sporer, Reinhold                                        Stv. Raunecker, Michael

Weitere Vorschläge werden auf Anfrage von Bürgermeister Jakl nicht vorgebracht.
Zunächst wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, offen abzustimmen.

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6. Wahl der Vertreter/innen der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld sowie deren Stellvertreter/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass über die Entsendung mehrerer Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung eines Zweckverbands, einer Verwaltungsgemeinschaft oder in einen gemeinsamen Ausschuss einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft  der neugewählte Gemeinderat ebenfalls zu entscheiden hat. (§ 13 Abs. 4 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bzw. §§ 60 Abs. 3 und 4 GemO i.V.m. § 13 GKZ).
In § 4 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverband „Härtsfeld“ (AZV) ist geregelt, dass der Verbandsversammlung angehören die Bürgermeister der Verbandsgemeinden und der Vorsitzende des Wasserverbandes Egau sowie 14 weitere Vertreter, von denen 1 von der Stadt Heidenheim, 1 von der Gemeinde Nattheim, 4 von der Gemeinde Dischingen und 8 von der Stadt Neresheim entsandt werden.

Folgende Personen werden für die Entsendung vorgeschlagen: 
Pappe, Karl Heinz                                        Stv. Faußner, Richard 
Mai, Monika                                                Stv. Schwarz, Dennis
Scherer, Anton                                        Stv. Raunecker, Michael
Pampuch, Martin                                        Stv. Bäurle, Martin
Weitere Vorschläge werden auf Anfrage von Bürgermeister Jakl nicht vorgebracht.
Zunächst wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, offen abzustimmen.

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7. Wahl der Vertreter/innen der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe und deren Stellvertreter/innen sowie Beschluss über den Vorschlag zur Wahl des/der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass über die Entsendung mehrerer Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung eines Zweckverbands der neugewählte Gemeinderat zu entscheiden hat. (§ 13 Abs. 4 GKZ bzw. §§ 60 Abs. 3 und 4 GemO i.V.m. § 13 GKZ).

Den Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe (kurz Egaugruppe) bilden die Gemeinde Dischingen mit den Gemeindeteilen Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen, der Landkreis Heidenheim und die Stadt Neresheim für den Stadtteil Kösingen, Ostalbkreis (§ 1 der Satzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe).

In die Verbandsversammlung entsenden Dischingen 5 Vertreter, Neresheim 3 Vertreter. Jede Gemeinde hat soviel Stimmen in der Verbandsversammlung, wie sie Vertreter entsendet. Sind in einer Sitzung mehrere Vertreter einer Verbandsgemeinde anwesend, so werden deren Stimmen vom Bürgermeister oder bei dessen Abwesenheit von einem Vertreter geführt, es sei denn, dass in der Sitzung ausdrücklich ein anderer Vertreter der Verbandsgemeinde als Stimmführer bestimmt wird. Mehrere Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden (§ 5 Abs. 1 der Satzung Egaugruppe).

Vertreter in der Verbandsversammlung sind die Bürgermeister der Verbandsgemeinden, im Verhinderungsfall die allgemeinen Stellvertreter. Die weiteren Vertreter werden mit der gleichen Zahl von Stellvertretern vom Gemeinderat des einzelnen Verbandsmitglieds aus seiner Mitte gewählt (§ 5 Abs. 2 der Satzung Egaugruppe).

Bisher wurden als Vertreter aus dem Gemeinderat Dischingen Mitglieder aus den betreffenden Ortsteilen Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen sowie dem Hauptort Dischingen entsandt. 

Aus diesem Grund werden als Vertreter der Gemeinde Dischingen neben Bürgermeister Alfons Jakl vorgeschlagen:
Pappe, Karl Heinz                                        Stv. Oberschmid, Martina
Bäurle, Martin                                        Stv. Burger, Emmeram
Faußner, Richard                                        Stv. Raunecker, Michael
Pampuch, Martin                                        Stv. Schwarz, Dennis
Dr. Eckstein, Hermann                                Stv. Mundinger, Silvio 


Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf 5 Jahre gewählt. Gewählt ist, wer die höchste Stimmenzahl erhält (§ 7 Abs. 1 der Satzung Egaugruppe. 

Verbandsvorsitzender der Egaugruppe ist Bürgermeister Alfons Jakl. Deshalb wird von der Gemeinde Dischingen sein/e erste Stellvertreter/in als 1. Stellvertreter/in des Verbandsvorsitzenden vorgeschlagen. 
Die Besetzung des 2. Stellvertreters soll dann der Stadt Neresheim überlassen werden.

Weitere Vorschläge werden auf Anfrage von Bürgermeister Jakl nicht vorgebracht.
Zunächst wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, offen abzustimmen.

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8. Bestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss nach dem Baugesetzbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 8

Sachverhalt

Kämmerer Dirk Schabel erinnert, dass in der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2017 die Gutachter von der Gemeinde nach § 192 BauGB und § 2 der Gutachterausschuss- verordnung auf vier Jahre bestellt wurden.

Als Vertreter des Finanzamts waren bisher Herr Thomas Baur und Herr Johann Schilk Mitglieder im Gutachterausschuss.

Mit Schreiben vom 04.04.2019 hat das Finanzamt Heidenheim mitgeteilt, dass Frau Sonja Rittweger als Sachgebietsleiterin für die Grundstückswertstelle als Nachfolgerin von Herrn Thomas Baur eingesetzt wird. Der Geschäftsstellenleiter des Finanzamts Heidenheim, Herr Friedrich Banzhaf, hat deshalb vorgeschlagen, Frau Rittweger als Gutachterin für den Rest der Amtsperiode zu bestellen. Als Stellvertreter soll weiterhin Herr Schilk eingesetzt werden.

Dokumente
Download 2019-04-04 Schreiben Finanzamt Rittweger als Nachfolgerin für Baur.pdf

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9. Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Zweckverband Landeswasserversorgung sowie dessen/deren Stellvertreter/in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass über die Entsendung mehrerer Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung eines Zweckverbands der neugewählte Gemeinderat zu entscheiden hat. (§ 13 Abs. 4 GKZ bzw. §§ 60 Abs. 3 und 4 GemO i.V.m. § 13 GKZ).

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landeswasserversorgung (LW) besteht aus 106 Mitgliedern mit zusammen genau 600 Stimmen. Aus dem Gemeindegebiet Dischingen sind die Mitglieder Egaugruppe mit 2 Stimmen und die Gemeinde Dischingen mit einer Stimme vertreten. Gesetzlicher Vertreter von beiden Verbandsmitgliedern ist Bürgermeister Alfons Jakl.

Bisher hat Bürgermeister Alfons Jakl das Stimmrecht für die Egaugruppe in der Verbandsversammlung wahrgenommen; der Ortsvorsteher und Gemeinderat Werner Koths hat das Stimmrecht für die Gemeinde Dischingen ausgeübt, da das Egauwasserwerk der LW seinen Sitz auf der Gemarkung Ballmertshofen hat. 

Aus diesem Grund soll erneut Ortsvorsteher und Gemeinderat Werner Koths die Gemeinde Dischingen in der Verbandsversammlung der LW vertreten. Als sein Stellvertreter wird Gemeinderat Anton Scherer vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge werden auf Anfrage von Bürgermeister Jakl nicht vorgebracht.
Zunächst wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, offen abzustimmen.

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10. Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin und deren Stellvertretungen für die Teilgemeinden Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen und Trugenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter  nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt werden. Der Vorschlag des Ortschaftsrates kann auch mehrere Personen enthalten. Die Ortsvorsteher müssen demnach das Vertrauen des Ortschaftsrates und des Gemeinderates genießen. Es ist nicht notwendig, dass der Ortsvorsteher Mitglied des Ortschaftsrates ist. Sein Stellvertreter muss zwingend aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt werden. Die Ortsvorsteher werden zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannt.

Er erläutert, dass die Ortschaftsräte bereits in öffentlichen Sitzungen ihre Vorschläge für die Wahl der Ortsvorsteher und der Stellvertreter beschlossen haben. Die Wahl durch den Gemeinderat kann offen erfolgen, wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht. 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 

Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. Auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. 

Weitere Vorschläge werden auf Anfrage von Bürgermeister Jakl nicht vorgebracht.
Zunächst wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, offen abzustimmen.

Anschließend wird über jeden Wahlvorschlag der einzelnen Ortschaften getrennt abgestimmt. 


Wahl des Ortsvorstehers und seines Stellvertreters von Ballmertshofen

Der Ortschaftsrat Ballmertshofen hat am 01.07.2019 jeweils einstimmig beschlossen, für die Wahl des Ortsvorstehers Herrn Werner Koths und für die Wahl des stellv. Ortsvorstehers Herrn Stefan Haußmann vorzuschlagen. 


Wahl des Ortsvorstehers und seines Stellvertreters von Demmingen

Der Ortschaftsrat Demmingen hat am 03.07.2019 jeweils einstimmig beschlossen, für die Wahl des Ortsvorstehers Herrn Stefan Kragler und für die Wahl des stellv. Ortsvorstehers Herrn Günter Schmid vorzuschlagen. 


Wahl des Ortsvorstehers und seines Stellvertreters von Dunstelkingen

Der Ortschaftsrat Dunstelkingen hat am 08.07.2019 jeweils einstimmig beschlossen, für die Wahl des Ortsvorstehers Herrn Harald Saur und für die Wahl des stellv. Ortsvorstehers Herrn Bernd Pappe vorzuschlagen. 


Wahl des Ortsvorstehers und seiner Stellvertreterin von Eglingen

Der Ortschaftsrat Eglingen hat am 02.07.2019 jeweils einstimmig beschlossen, für die Wahl des Ortsvorstehers Herrn Günter Burger und für die Wahl der stellv. Ortsvorsteherin Frau Hannah Engel vorzuschlagen. 


Wahl des Ortsvorstehers und seines Stellvertreters von Frickingen

Der Ortschaftsrat Frickingen hat am 09.07.2019 jeweils einstimmig beschlossen, für die Wahl des Ortsvorstehers Herrn Gerhard Baum und für die Wahl des stellv. Ortsvorstehers Herrn Richard Faußner vorzuschlagen. 


Wahl der Ortsvorsteherin und ihres Stellvertreters von Trugenhofen

Der Ortschaftsrat Trugenhofen hat am 04.07.2019 jeweils einstimmig beschlossen, für die Wahl der Ortsvorsteherin Frau Erika Wiedmann und für die Wahl des stellv. Ortsvorstehers Herrn Peter Klipphahn vorzuschlagen. 

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 11
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11.1. Bekanntgabe Abrechnung Erweiterung RÜB 1 in Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 11.1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet dem Gemeinderat, dass die Erweiterung des Regenüberlaufbeckens 1 in Ballmertshofen und der Anschluss an die Kläranlage des Abwasserzweckverbands im November 2018 abgeschlossen werden konnte. Zunächst wurde die Maßnahme mit zuwendungsfähigen Ausgaben (= Gesamtausgaben ohne Honorar für Ingenieur) in folgender Höhe beantragt:


Bei der Kostenberechnung des Ingenieurbüros wurden für die Aushub- und Verbauarbeiten die Erfahrungswerte der anstehenden Bodenverhältnisse in der direkten Umgebung herangezogen. Es wurde ein grundwasserführender, lehmig-bindender Boden angesetzt.

Vor der Ausschreibung wurde eine detaillierte Baugrunduntersuchung mittels Rammsteinbohrung durchgeführt und festgestellt, dass sich unterhalb der bereits bekannten weichen lehmig-tonigen Bodenschichten verfestigte Kiesablagerungen mit anschließenden dichten Kalksteinformationen befinden. Damit verbunden war voraussichtlich ein höherer Aufwand für die Gründung der Bauwerke und den Baugrubenverbau. Der Mehraufwand bezifferte sich auf 31.059 Euro.

Des Weiteren blieb die erste Ausschreibung im Sommer 2017 erfolglos (nur 1 Angebot, dieses musste wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden) und musste aufgehoben werden (Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2017) und bei der zweiten Ausschreibung im Dezember 2017 war im Ergebnis eine Kostensteigerung gegenüber den Kostenansätzen vom September 2016 von 24% festzustellen. Diese bezifferte sich auf 62.485 Euro. Die Vergabe der Leistungen erfolgte mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2018 (Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 48.693,89 €).


21.03.2018
Beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde unter Bezugnahme auf die Ausführungen vom Ing. Büro Kolb ein Erhöhungsantrag in Höhe von 93.544 Euro gestellt. Dieser wurde mit Datum vom 04.07.2018 abgelehnt.

26.04.2019
Die Maßnahme konnte im November 2018 abgeschlossen werden. Ende April lagen alle Rechnungen vor, so dass die Schlussabrechnung mit dem Regierungspräsidium auch erfolgen konnte. Unter Berücksichtigung der abgelehnten Mehrkosten stellte sich die Situation nach der Abrechnung wie folgt dar:


Mit der Abrechnung wurde erneut ein Schreiben an das Regierungspräsidium adressiert mit der Bitte um nochmalige Prüfung des Sachverhalts verbunden mit einem Erhöhungsantrag.

22.05.2019
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat höhere zuwendungsfähige Gesamtausgaben mit Schreiben vom 22.05.2019 anerkannt. Danach stellt sich die Abrechnung wie folgt dar:

Dokumente
Download 2019-05-22 Festsetzungsbescheid RP für RÜB Ballmertshofen.pdf

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11.2. Bekanntgabe Abrechnung Anschluss Kläranlage Ballmertshofen an AZV Härtsfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 11.2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass die Erweiterung des Regenüberlaufbeckens 1 in Ballmertshofen und der Anschluss an die Kläranlage des Abwasserzweckverbands im November 2018 abgeschlossen werden konnte. Zunächst wurde die Maßnahme mit zuwendungsfähigen Ausgaben (= Gesamtausgaben ohne Honorar für Ingenieur) in folgender Höhe anteilig für die Gemeinde Dischingen beantragt:


Bei der Kostenberechnung des Ingenieurbüros wurden für die Aushub- und Verbauarbeiten die Erfahrungswerte der anstehenden Bodenverhältnisse in der direkten Umgebung herangezogen. Es wurde ein grundwasserführender, lehmig-bindender Boden angesetzt.

Vor der Ausschreibung wurde eine detaillierte Baugrunduntersuchung mittels Rammsteinbohrung durchgeführt und festgestellt, dass sich unterhalb der bereits bekannten weichen lehmig-tonigen Bodenschichten verfestigte Kiesablagerungen mit anschließenden dichten Kalksteinformationen befinden. Damit verbunden war voraussichtlich ein höherer Aufwand für die Gründung der Bauwerke und den Baugrubenverbau. Der Mehraufwand bezifferte sich auf 11.210 Euro.

Des Weiteren blieb die erste Ausschreibung im Sommer 2017 erfolglos (2 Angebote, 1 musste wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden) und musste aufgehoben werden (Verwaltungsratsbeschluss AZV vom 20.09.2017) und bei der zweiten Ausschreibung im Dezember 2017 war im Ergebnis eine Kostensteigerung gegenüber den Kostenansätzen vom September 2016 von 10% festzustellen. Diese bezifferte sich auf 7.886 Euro.


21.03.2018
Beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde unter Bezugnahme auf die Ausführungen vom Ing. Büro Kolb ein Erhöhungsantrag in Höhe von 19.096 Euro gestellt. Dieser wurde mit Datum vom 04.07.2018 abgelehnt.

26.04.2019
Die Maßnahme konnte im November 2018 abgeschlossen werden. Ende April lagen alle Rechnungen vor, so dass die Schlussabrechnung mit dem Regierungspräsidium auch erfolgen konnte. Unter Berücksichtigung der abgelehnten Mehrkosten stellte sich die Situation nach der Abrechnung wie folgt dar:


Mit der Abrechnung wurde erneut ein Schreiben an das Regierungspräsidium adressiert mit der Bitte um nochmalige Prüfung des Sachverhalts verbunden mit einem Erhöhungsantrag.

22.05.2019
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat höhere zuwendungsfähige Gesamtausgaben mit Schreiben vom 22.05.2019 anerkannt. Danach stellt sich die Abrechnung wie folgt dar:

Dokumente
Download 2019-05-22 Festsetzungsbescheid RP für AZV Anschluss Ballmertshofen.pdf

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11.3. Bekanntgabe Fördermittel für das Projekt Wifi4EU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 11.3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel gibt bekannt, dass am 01.04.2019 die Gemeindeverwaltung vom Landratsamt Heidenheim und am 02.04.2019 vom Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter darüber informiert wurde, dass die EU-Kommission am Donnerstag, den 4. April 2019 ab 13.00 Uhr erneut eine Ausschreibungsrunde für das Förderprogramm WiFi4EU starten wird („Call 2“), an der sich Gemeinden oder Gemeindegruppen in der ganzen EU beteiligen können. Bis zum 5. April 2019 um 17.00 Uhr, konnten die Kommunen 3.400 Gutscheine im Wert von je 15.000 Euro beantragen, mit denen sie kostenlose Wi-Fi-Netze in öffentlichen Räumen wie beispielsweise Rathäusern, öffentlichen Bibliotheken, Museen, öffentlichen Parks oder Plätzen einrichten können.

Das WiFi4EU-Programm mit einem Gesamtvolumen von 120 Mio. Euro findet in einer Reihe von Aufrufen statt und betrifft alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Sobald sich die Gemeinden auf dem speziellen WiFi4EU-Portal registriert haben, können sie einen Gutschein beantragen. Die Kommission wählt die Begünstigten nach dem Windhundverfahren aus und sorgt gleichzeitig für ein ausgewogenes geografisches Gleichgewicht.

Die Gemeindeverwaltung hat an diesem Aufruf teilgenommen und am 07.06.2019 die Nachricht erhalten, dass der Antrag für eine Finanzierung im Rahmen der Aufforderung „Call 2“ ausgewählt wurde.

Mit Datum vom 21.06.2019 hat die Gemeindeverwaltung die Finanzhilfevereinbarung unterschrieben, diese wurde am 21.06.2019 elektronisch gegengezeichnet. Ab diesem Datum kann mit der Maßnahme begonnen werden und muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. 

Im nächsten Schritt ist für die Durchführung der Maßnahme eine WLAN-Installationsfirma auszuwählen, die auf der Liste der registrierten Firmen auf dem Portal gelistet ist.

Im vergangenen Jahr haben bereits erste Gespräche zum Thema öffentliches WLAN in Kombination mit E-Bike-Ladestationen (Egauhalle / Härtsfeldsee) mit der EnBW stattgefunden. Die EnBW ist mit Ihrer Tochterfirma SMIGHT-Energie Baden-Württemberg AG auf dem Portal registriert ist. Ein Ausschnitt der registrierten Firmen ist nachfolgend dargestellt:


Die Gemeindeverwaltung hat bisher mit der EnBW sehr gute Erfahrungen beim Breitbandausbau gemacht und hat aufgrund der räumlichen Nähe die SMIGHT-Energie Baden-Württemberg AG als WLAN-Installationsfirma um die Abgabe eines Angebotes gebeten.

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11.4. Bekanntgabe Vergabe MLF Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 11.4

Sachverhalt

Gerold Busch berichtet, dass nach den Bestimmungen der Hauptsatzung (insbesondere
§ 2) dem Gemeinderat der Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Wert von über 50.000 Euro obliegt.
Diese Beschaffung ist öffentlich auszuschreiben. Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich aus den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, welche als Nebenbestimmung des Landeszuschusses einzuhalten sind. Zu den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts gehören § 31 GemHVO und die Vergabegrundsätze des Innenministeriums Baden-Württemberg.

Die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung ergibt sich aus Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe bei einem Schwellenwert von über 221.000 Euro ab 01.01.2018 bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Eine Vergabe war nach der Ausschreibung in 2018 nicht möglich, da nur zwei Angebote für Beladung eingegangen sind. Die Ausschreibung zur Angebotsfrist 03.12.2018 wurde aufgehoben. 
Das Fahrzeug wurde 2019 neu ausgeschrieben. Ablauf der Angebotsfrist war der 21.5.2019.

Die Leistungsbeschreibung beinhaltet das Leistungsverzeichnis mit genauer technischer Beschreibung von Fahrgestell (Los 1), Fahrzeugausbau (Los 2) und Fahrzeugbeladung (Los 3) und wurde von der Feuerwehrabteilung Frickingen (Technik) im Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung (Ausschreibung) erstellt.

Die Bewertungskriterien der Ausschreibung waren: 
Kaufpreis                                                50%
Qualität, Umsetzung Leistungsverzeichnis         30%
Serviceleistung/Ersatzteilbeschaffung                15%
Liefertermin                                                 5%
Das LF 10 wurde mit folgenden Eigenschaften ausgeschrieben:
  • Fahrgestell mit mindestens 130 kW (177 PS) 
  • Fahrermannschaftsraum Besatzung 1 x Fahrer + 5 x Mannschaft 
  • Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10/1000 (Feuerlöschkreiselpumpe für Normaldruck mit einem Nennförderstrom von 1.000l/min bei einem Nennförderdruck von 10bar) 
  • Wasserbehälter GFK Inhalt 600 Liter (Glasfaserverstärkter Kunststoff, ein Werkstoff aus Kunststoff und Glasfasern) 
  • Lichtmast inkl. 4 LED-Schweinwerfer vorn im Aufbaukoffer integriert, ausfahrbar 
  • Ladeerhaltungsvorrichtung (Batterie und Geräte sind immer geladen und bereit) 
  • Funkanlage analog und Vorbereitung digital 


Es sind jeweils 2 Angebote eingegangen für Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau und Los 3 Beladung. Zusätzlich ist noch ein Nebenangebot eingegangen für ein komplettes Vorführfahrzeug. 
Die Wertung erfolgte gemäß § 127 GWB und § 58 II VgV. Mittels einer Wertungsmatritz mit den Bewertungskriterien Kaufpreis, Qualität-Umsetzung-Leistungsverzeichnis, Serviceleistung/Ersatzteilbeschaffung und Liefertermin hat sich folgendes Bild ergeben:


Ein Neufahrzeug, zusammengesetzt von 2 Anbietern, kostet 247.053,77 Euro. Das Vorführfahrzeug der Magirus GmbH kostet 199.368,30 Euro. 
Die Feuerwehrabteilung Frickingen hat für die Ausschreibung die technischen Vorgaben erarbeitet. Das Vorführfahrzeug ist der Feuerwehr bekannt. Die Vergabe ist insgesamt in enger Abstimmung von Verwaltung und Feuerwehr erfolgt. Durch die engagierte und vor allem sachkundige Zuarbeiten der Feuerwehr konnte nicht nur ein technisch gutes Ergebnis der Ausschreibung sondern auch ein äußerst günstiges Ergebnis erzielt werden 
Beim Vorführfahrzeug der Magirus GmbH aus Ulm erhält man das Maximum an Leistungspunkten absolut mit 870 Punkten und pro zu zahlendem Euro. Dabei wurde das Vorführfahrzeug bei den Leistungspunkten noch gebührend niedriger bewertet als Gebrauchtfahrzeug. Deshalb ist das Vorführfahrzeug das wirtschaftlichste Angebot.
Der Auftrag ergeht daher die Magirus GmbH aus Ulm.
Vorführfahrzeuge werden mit 90 Prozent des Festbetrags von 66.000 Euro gefördert. Die um 6.600 Euro geringere Förderung ist aufgrund des Preisunterschiedes zu verschmerzen. 
Der Gemeinderat hat den Bürgermeister in der Sitzung vom 6.5.2019 ermächtigt, den Zuschlag für die Beschaffung des Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) zu vergeben. Bürgermeister Jakl hat die Vergabe entsprechend der Ermächtigung durchgeführt.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar.

Mittleres Löschfahrzeug (MLF)
Haushalt 2019
Tatsächlich
Ausgaben (Schätzung)
230.000 €
199.368,30 €
Einnahmen (Z-Feu)
  66.000 €
  59.400,00 €
Nettoanteil Finanzierung Gemeinde 
164.000 €
139.968,30 €

Dokumente
Download FFW_Dischingen_Kosten_2014-2024_-V3.pdf
Download MLF Frickingen Nebenangebot Magirus 20190520 Seiten1-14.pdf

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11.5. Haushaltsplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 11.5

Sachverhalt

Haushaltsplanung 2020:

Kämmerer Schabel weist kurz vor der Sommerpause darauf hin, dass im Herbst schon wieder die Haushaltsplanung für das nächste Jahr ansteht und bittet deshalb die Ortschaftsverwaltungen um Abgabe der Vorschläge für die gewünschten bzw. geplanten Projekte und Maßnahmen 2020 bis zum 30.09.2019 mit einer entsprechenden Priorisierung.

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11.6. Bekanntgabe Abschlussveranstaltungen Wir sind das Härtsfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 11.6

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, das sich die Gemeinde Dischingen am Projekt „Wir sind das Härtsfeld“ während dessen Laufzeit von zwei Jahren (ebenso wie die Gemeinde Nattheim und die Stadt Neresheim) mit jährlich jeweils 5.000 € beteiligt.

Nachdem die Projektbeteiligten von „Wir sind das Härtsfeld“ im Rahmen von LEADER und dem Programm TRAFO der Kulturstiftung des Bundes über ein Jahr lang das Härtsfeld erforschten und kennen lernten, möchten diese nun den Gemeinderat herzlich zu den Abschlussveranstaltungen einladen. 

Sie finden statt jeweils am Sonntag, 21. und 28.7.2019 um 15.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr. 
Treffpunkt ist der Parkplatz der Härtsfelder Museumsbahn (Schättere) in Neresheim. 

Den Gemeinderat erwartet ein Stationentheater, welches von Neresheim über Nattheim nach Dischingen und zurück nach Neresheim führt. Für die Beförderung und Verpflegung ist gesorgt. Der Eintritt ist frei. 

Es wird unbedingt um Anmeldung gebeten, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Anmeldung ist möglich per Email-Adresse: dm@theateraalen.de oder unter der Telefonnummer 0162 9467882.
Die Projektbeteiligten freuen sich auf eine rege Teilnahme.

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11.7. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 11.7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt folgende Termine bekannt:

Termine:
23.07.2019                Verbandsversammlung Abwasserzweckverband (AZV)
29.07.2019                Gemeinderatssitzung
30.08.2019                Informationsfahrt Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe
06.-09.09.2019        Besuch aus Mittelherwigsdorf

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.07.2019 ö 12

Sachverhalt

-K E I N E -

Datenstand vom 04.11.2021 15:30 Uhr