Datum: 21.01.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schützenheim Ballmertshofen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einrichtung eines Friedwaldes auf dem Grundstück Flst.-Nr. 966 der Gemarkung Eglingen durch die Blauwald GmbH & Co. KG
2 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019
3 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
4 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
5 Einvernehmen zu Bauanträgen
6 Bekanntgaben
6.1 Bekanntgabe Termine
7 Anfragen

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1. Einrichtung eines Friedwaldes auf dem Grundstück Flst.-Nr. 966 der Gemarkung Eglingen durch die Blauwald GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.01.2019 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Thomas Venus, Geschäftsführer der Blauwald GmbH & Co. KG, Herrn Stefan Martini, Standortentwickler der Friedwald GmbH und seine Mitarbeiterin Frau Jenewein, begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Blauwald GmbH & Co. KG die Absicht hat, auf dem Grundstück Flurstück Nr. 966 der Gemarkung Eglingen einen Friedwald einzurichten. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 40 ha beim Wildpark Duttenstein. Die Fläche ist aus Sicht der Blauwald GmbH & Co. KG hierfür gut geeignet, da bereits ein Wanderparkplatz sowie ausreichend viele Wege vorhanden sind und die Waldzusammensetzung aus verschiedenen Laubholzarten passend ist. 

Die Ortschaftsräte Demmingen und Eglingen wurden über dieses Vorhaben bereits informiert. Beide Gremien haben der Einrichtung des Friedwaldes grundsätzlich zugestimmt.

Das Thema „Einrichtung eines Friedwaldes“ hat die Gemeinde bereits im Jahr 2011 intensiv beschäftigt, als seitens des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis und der Friedwald GmbH der Wunsch bestand, im Englischen Wald einen Friedwald einzurichten. Nachdem auch von kirchlicher Seite keine grundsätzlichen Bedenken bestanden, hat der Gemeinderat seinerzeit der Einrichtung eines Friedwaldes im Englischen Wald zugestimmt.

In Deutschland ist das Friedhofswesen in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Länder streng geregelt. Es herrscht Friedhofszwang – mit der Folge, dass Urnen nur auf gewidmeten Friedhöfen beigesetzt werden dürfen. Ein Friedwald ist ein Friedhof im Sinne des Bestattungswesens. Nach dem Bestattungsgesetz sind die Gemeinden für die Anlegung und die Unterhaltung von Gemeindefriedhöfen zuständig. Dies bedeutet, dass die Gemeinde als Friedhofsträger die Genehmigung zur Einrichtung eines Friedwaldes 
beantragen muss. Die Gemeinde ist auch für die Erstellung der Nutzungsordnung und für die Bestellung eines Verwaltungshelfers zuständig und übt gleichzeitig die Aufsichtsfunktion aus. Der Betrieb des Friedwaldes wird dann über einen sogenannten Austauschvertrag der Friedwald GmbH übertragen. Es entsteht dadurch eine Dreiecksvertragsverhältnis zwischen der Gemeinde Dischingen, der Friedwald GmbH und der Blauwald GmbH & Co. KG.
In den letzten Jahren hat sich die deutsche Bestattungskultur massiv gewandelt. Die klassische Erdbestattung verliert gegenüber der Urnenbestattung immer mehr an Gewicht mit steigender Tendenz. Dieser Trend macht sich auch in der Gemeinde Dischingen bemerkbar. Dies zeigt sich insbesondere auf dem Friedhof Schloss Taxis sehr deutlich. Dort haben in den vergangenen 5 Jahren insgesamt 107 Beisetzungen stattgefunden. Dies waren 29 Erdbestattungen und 78 Urnenbeisetzungen in Urnenstelen, Urnengräber und im anonymen Grabfeld.
Aus Sicht der Verwaltung sollte sich die Gemeinde neuen Entwicklungen und Trends nicht verschließen. Die Gefahr, dass durch die Einrichtung eines Friedwaldes die Anzahl der Bestattungen auf den gemeindlichen und kirchlichen Friedhöfen in der Gemeinde abnimmt, wird nicht gesehen, da der Friedwald ein sehr großes Einzugsgebiet hat und Menschen, die sich für diese Art der Bestattung entscheiden, immer einen Friedwald finden werden.
Herr Venus und Herr Martini stellen das Vorhaben nun im Detail vor.

Eingangs teilt Herr Venus mit, dass dieser geplante Friedwald ein wichtiges zweites Standbein für den Forst ist. Die damalige Planung mit Thurn & Taxis ist ja leider geplatzt, aber nachdem aktuell auch in Heidenheim ein Friedwald geplant wird, wäre auch das Personal schon vorhanden.

Herr Martini erläutert anschließend das Vorhaben anhand beigefügter Präsentation. 

Zum Thema Baumauswahl ergänzt Herr Martini, dass verschiedene Altersklassen von Bäumen vorhanden sind und viele Baumauswahlen auch erst im Trauerfall stattfinden. Es finden samstags, 14-tägig, Waldführungen mit einer Dauer von ca. 1,5 Stunden statt.

Dokumente
Download 2019-01-15 Präsentation Dischingen zum Versand.pdf
Download 2019-01-18 Lageplan Friedwald Eglingen-Demmingen.pdf

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2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.01.2019 ö 2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erläutert, dass der Haushaltsplan 2019 von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2018. Die Inhalte des Haushaltsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 4. Januar 2019 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.


Haushaltssatzung der Gemeinde Dischingen
für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21.01.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
1.        im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
9.114.085
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
10.315.421
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
- 1.201.336
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
 
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
 

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
 
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
- 1.201.336

2.        im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
9.099.965
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
9.865.421
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
- 765.456
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
2.802.581
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
5.370.717
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 2.568.136
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
-3.333.592
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
1.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
85.120
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
914.880
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
- 2.418.712

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen [sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,] (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 
       1.000.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       723.700 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf         2.060.000 EUR

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 
1.         für die Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf         400 v. H.
b)        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         410 v. H.
der Steuermessbeträge;          
2.         für die Gewerbesteuer auf         370 v. H.
der Steuermessbeträge.

Dokumente
Download 2019-01-21 HH2019 - Präsentation Gemeinderat.pdf
Download 2019-01-21 HHPlan und HHSatzung 2019.pdf

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3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.01.2019 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass seit der Einbringung am 18.12.2018 und der Vorstellung in der Klausurtagung am 04.01.2019 im Finanzhaushalt noch Änderungen vorgenommen wurden. Die Änderungsliste ist in der beiliegenden Präsentation enthalten, die von ihm nun vorgestellt wird.

Auf Basis der Planansätze im Ergebnishaushalt 2019 erfolgte auch die Gebührenkalkulation der Wasserbezugsgebühr des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen für das Jahr 2019.

In der Sitzung vom 22.01.2018 wurde vom Gemeinderat keine Änderung der Wasserbezugsgebühr auf der Grundlage des Erfolgsplans für das Jahr 2018 beschlossen.

Für das Jahr 2019 muss nun auf Grundlage der Ansätze des Ergebnishaushalts und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Diese Kalkulation wird dem Gemeinderat nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:

Die Kosten der Wasserversorgung können wie im Ergebnishaushalt dargestellt für die Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Die kalkulatorischen Kosten werden wie folgt ermittelt.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:

-        Tiefbrunnen        5,00 %        20 Jahre
-        Quellfassungen        2,00 %        50 Jahre
-        Wasserleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
-        Druckleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
-        Hochbehälter        2,00 %        50 Jahre
-        Maschin. Ausstatt. und Elektrotechnik        6,67 %        15 Jahre

Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit 3,5 % aufgelöst.

Die Kapitalverzinsung wird bei der Wasserversorgung nicht mehr berechnet. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Bei der Wasserversorgung sind die Erzielung eines Gewinns und die Erwirtschaftung eines Ertrags für den Haushalt der Gemeinde beabsichtigt. Deshalb gibt es hier nicht wie bei der Abwasserbeseitigung eine Gebührenobergrenze, die nicht überschritten werden darf.

Nach der finalen Abrechnung 2017 wird für 2019 die Frischwassermenge auf 284.421 m³ prognostiziert. 

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Wasserversorgung von 5,00 €/Monat oder 
60,00 €/Jahr erhoben.

Aus der Grundgebühr wird bei rund 1.693 Anschlüssen mit Einnahmen von 102.000 € gerechnet.

Auf Grund der Verbrauchsabrechnung 2017 wird mit einer abzugebenden Wassermenge von 284.421 m³ gerechnet. Bei der derzeitigen Wassergebühr von 2,00 €/m³ ergibt dies Einnahmen von 569.000 €.

Unter Berücksichtigung der weiteren Erträge und Ersätze wird mit ordentlichen Erträgen von 722.700 € gerechnet.
Die Aufwendungen betragen im Ergebnishaushalt 718.857 €. Aus dem Überschuss von 3.843 € ergibt sich, dass an die Gemeinde keine Konzessionsabgabe ausbezahlt werden kann. Der beim Eigenbetrieb verbleibende Gewinn beträgt damit auch 3.843 €.
Da nach der Finanzplanung in den kommenden Jahren wieder mit einem höheren Überschuss und auch mit einer Konzessionsabgabe für die Gemeinde zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor die Wassergebühr für 2019 auf 2,00 €/m³ zu belassen.

Dokumente
Download 2019-01-17 EB Wasser Wirtschaftsplan 2019.pdf
Download 2019-01-21 EBW Wirtschaftsplan 2019_Präsentation.pdf

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4. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass sich seit der Einbringung am 18.12.2018 und der Vorstellung in der Klausurtagung am 04.01.2019 beim Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung noch Veränderungen ergeben haben, die in der beiliegenden Präsentation dargestellt sind. Der wesentliche Punkt war die bisher nicht berücksichtigte Weiterleitung des Zuschusses für die Anbindung von Frickingen und Katzenstein an den AZV. Dadurch erhöht sich entsprechend auch der Kreditbedarf insgesamt um 226.807 € auf 1.164.597 €. Der Ergebnishaushalt des Wirtschaftsplans bleibt im Vergleich zur Beratung am 04.01.2019 unverändert.
Der Wirtschaftsplan mit Anlagen wurde dem Gemeinderat vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde. Der Wirtschaftsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nun dem Gemeinderat vorgestellt (siehe Anlage).

Auf Basis des Erfolgsplans 2019 erfolgte auch die Gebührenkalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dischingen für das Jahr 2019.

In der Sitzung vom 22.01.2018 wurden vom Gemeinderat die Gebührenkalkulationen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2018 beschlossen.

Für das Jahr 2019 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und der zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Dieser Kalkulation liegen im Wesentlichen dieselben Kalkulationsparameter zu Grunde. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Die Kalkulation wird nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:
Als erstes müssen die Kosten der Abwasserbeseitigung in die folgenden Kostenblöcke aufgeteilt werden:
1.        Kanäle
a.        Mischwasserkanäle
b.        Schmutzwasserkanäle
c.        Regenwasserkanäle
2.        Klärbereich
3.        Regenwasserbehandlung und Sammler

Die Betriebskosten für die Kanäle fallen bisher üblicherweise gesammelt an. Diese können deshalb pauschal zu 50% auf die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden.

Alle hier genannten pauschalen prozentualen Aufteilungen sind durch Gerichtsurteile bestätigt und können deshalb so angewandt werden.

Auch die Aufteilung der Betriebskosten auf Kanäle, Klärbereich und Regenwasserbehandlung mit Sammlern wurde, sofern sie nicht eindeutig zugeordnet werden können, pauschal prozentual vorgenommen.

Die kalkulatorischen Kosten mussten ebenfalls auf die unterschiedlichen Kostenblöcke aufgeteilt werden.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:

-        Kanäle        1,67 %        rund 60 Jahre
-        Bauwerke        5,00 %        20 Jahre
-        Maschinelle Ausstatt. und Elektrotechn.        5,00 %        20 Jahre

Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.
Die Beiträge und Zuwendungen werden mit dem jährlich ermittelten durchschnittlichen Abschreibungssatz für die Kanäle bzw. den Klärbereich aufgelöst.
Die Kapitalverzinsung wird weiterhin mit 6 % berechnet. Obwohl in den letzten Jahren die Kapitalmarktzinsen deutlich unter diesem Satz lagen, kann bei einer langfristigen Betrachtung dieser Prozentsatz noch als angemessen angesehen werden. Es ist in absehbarer Zeit wohl auch mit einem Anziehen der Zinsen zu rechnen. Die Höhe des angesetzten Zinssatzes ist für die Gebührenberechnung ohne Bedeutung, da diese nur als Basis für die Verteilung der tatsächlichen Kapitalmarktzinsen herangezogen werden. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Von den ermittelten Kosten müssen dann zuerst die auf die Straßenentwässerung entfallenden Kosten abgezogen werden. Für die Berechnung des Straßenentwässerungsanteils wird vorgeschlagen, wie bei der Globalberechnung vom November 1996 die kostenorientierte Modellrechnung der VEDEWA zugrunde zu legen. Auch hier gibt es wieder pauschale Prozentsätze, die angewandt werden können.

Bei den Betriebskosten betragen diese für die Kanäle 13,50 %, für den Klärbereich 1,20 % und für die Regenwasserbehandlung und die Sammler ebenfalls 13,50 %.

Bei den kalkulatorischen Kosten (tatsächlich bezahlte Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) für die Mischwasserkanäle 25 %, für die Schmutzwasserkanäle 0 %, für die Niederschlagswasserkanäle 50 %, für den Klärbereich 5 % und für die Regenwasserbehandlung 25 %. Zu beachten ist noch, dass bei den kalkulatorischen Zinsen die von den Grundstückseigentümern bezahlten Beiträge vom zu verzinsenden Kapital nicht abgesetzt werden dürfen. Deshalb können hier nicht die tatsächlich bezahlten Zinsen wie bei der Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Nach dem Abzug des Straßenentwässerungsanteils von den kalkulatorischen Kosten werden die verbleibenden Kosten wieder auf Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt. Die Mischwasserkanäle im Verhältnis 60 % Schmutzwasser zu 40 % Niederschlagswasser, die Schmutzwasserkanäle 100 % zu 0 %, die Niederschlagswasserkanäle 0 % zu 100 % und die Hausanschlüsse 60 % zu 40 %. Der Klärbereich 90 % zu 10 % und die Regenwasserbehandlungsanlagen mit Sammlern auch 60 % zu 40 %.
Im gleichen Verhältnis werden die Auflösungsbeträge der Beiträge und Zuweisungen und Zuschüsse nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils gutgeschrieben.
Nach diesen Aufteilungsarbeiten erhält man die drei Kostenblöcke
1.        Straßenentwässerungskosten
2.        Kosten der Schmutzwasserbeseitigung
3.        Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung

Die Straßenentwässerungskosten werden direkt der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden auf die bezogene Frischwassermenge abzüglich Absetzungen und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung auf die versiegelte Fläche umgelegt.

Nach der finalen Abrechnung 2017 wird für 2019 die Abwassermenge auf 177.727 m³ prognostiziert. Die gesamten Grundstücksflächen auf 5.021.477 m² abzüglich unversiegelte Flächen und Abflussbeiwerte von 4.576.611 m² ergibt eine versiegelte Fläche von 444.866 m².

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Abwasserbeseitigung von 5,00 €/Monat oder 60,00 €/Jahr erhoben. Diese darf die fixen Kosten nicht übersteigen. Bei dieser Überprüfung wurden nur die kalkulatorischen Kosten angesetzt, da es bereits hier keine Überschreitung gibt. Es ist zu entscheiden, ob diese Grundgebühr beibehalten wird.

Nach Abzug der erwarteten Einnahmen durch die Grundgebühr verbleibt der Kostenblock, der auf die Verteilungsmengen Abwassermenge und versiegelte Fläche entfällt.

Hier wird in einem ersten Schritt der Gebührenobersatz des zu kalkulierenden Zeitraums berechnet.

In einem zweiten Schritt können dann noch Gebührenüber- oder –unterdeckungen eingerechnet werden.

Für 2019 wird vorgeschlagen, die Gebührenüberdeckung aus Vorjahren in Höhe von 56.698,12 € in die Gebührenkalkulation aufzunehmen. Davon 36.698,12 € bei der Schmutzwassergebühr und 20.000,00 € bei der Niederschlagswassergebühr.

Nach der vorliegenden Kalkulation ergibt sich eine Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser von 3,034 €/m³ und für das Niederschlagswasser von 0,354 €/m².

Unter Einbeziehung der Gebührenüberdeckung aus Vorjahren beträgt die Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser 2,828 €/m³ und für das Niederschlagswasser 0,309 €/m².

Die Verwaltung schlägt vor, für 2019 die Schmutzwassergebühr auf 2,81 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,31 €/m² zu belassen

Dokumente
Download 2019_Kalkulation Abwasser.pdf.pdf
Download 2019-01-17 EB Abwasser Wirtschaftsplan 2019.pdf
Download 2019-01-21 EBA Wirtschaftsplan 2019_Präsentation.pdf

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5. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.01.2019 ö 5

Sachverhalt

K E I N E

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.01.2019 ö 6
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6.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.01.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgenden Termin bekannt:

25.02.2019, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.01.2019 ö 7

Sachverhalt

7.1 Glasfaserausschreibung

Gemeinderätin Wiedmann merkt an, dass inzwischen die Vertragsunterzeichnung stattfand. Nun fragt sie nach der weiteren Vorgehensweise. Bürgermeister Jakl antwortet, dass die NetCom BW in den kommenden Wochen Termine mit den Gemeinden vereinbaren wird wegen Info-Veranstaltungen. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung weiß er vermutlich mehr.

Datenstand vom 04.11.2021 15:20 Uhr