Datum: 13.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan „Lehnlesheck, Erste Änderung“ in Eglingen; Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss
2 Modernisierung von Feldwegen 2018; Beschluss über die öffentliche Ausschreibung der Tiefbauarbeiten; Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 5-9
3 Vorstellung der Kindergartenbedarfsplanung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise
4 Vorstellung des Aufnahmeantrages in das Städtebauförderprogramm (Landessanierungsprogramm) 2019
5 Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 26.05.2019
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Neubau von drei Fertiggaragen, Drosselweg 10, Eglingen
6.2 Baugesuch Abbruch eines Stallgebäudes und Errichtung zweier Dachgauben, Rennenhaustr. 3, Osterhofen
6.3 Baugesuch Neubau eines Tierwohlschweinestalles und Umbau zu einer Futterzentrale und einem Vormaststall, Gut Baumgries 1, Eglingen
6.4 Baugesuch Errichtung einer Gaube und einer Dachterrasse an einem bestehenden Wohnhaus, Kirchgasse 7, Dischingen
6.5 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Leonrodtweg 3, Dischingen
6.6 Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Kienleweg 6, Demmingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Kanalsanierung Oberdorfstraße in Ballmertshofen
7.2 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen
9 Bürgerfragestunde

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1. Bebauungsplan „Lehnlesheck, Erste Änderung“ in Eglingen; Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 08.10.2018 bis einschließlich 08.11.2018 stattfand. Parallel hierzu wurde die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
bis zum 05.11.2018 durchgeführt.

Die vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 
(Seite 1-2) mit den entsprechenden Anregungen und dem Erwägungsvorschlag der
Verwaltung und des Planers zusammengefasst.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung
nicht berührt. Somit können der Bebauungsplan und die örtlichen
Bauvorschriften ohne erneute Entwurfsauslegung als Satzungen beschlossen
werden.

Dokumente
Download 01.10.2018-Vorgetr. AnregungenTrägerliste Entwurf.pdf
Download 13.11.2018.pdf
Download 13.11.2018-Satzung.pdf
Download 13.11.2018-Sitzungsvorlage Satzung.pdf
Download DIS181470-E-BP500-Satzung.pdf
Download DIS181470-E-BPlan-Begründung.pdf
Download DIS181470-E-BPlan-Deckblatt Inhaltsverzeichnis.pdf
Download DIS181470-E-BPlan-SchriftlicherTeil.pdf
Download Schreiben LRA HDH.pdf
Download Schreiben NEtze NGO.pdf
Download Schreiben RP Stuttgart.pdf

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2. Modernisierung von Feldwegen 2018; Beschluss über die öffentliche Ausschreibung der Tiefbauarbeiten; Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 5-9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim im Jahr 2017 mit der Straßenzustandserfassung zur Beurteilung für die zukünftige Straßen- und Feldwegesanierungen für das gesamte Gemeindegebiet Dischingen beauftragt wurde. 

Nachdem im Jahr 2018 in Baden- Württemberg das Förderprogram VwV MoLWe aufgelegt wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Förderantrag für Modernisierung von Feldwegen 2018 zu stellen. Der vom Ingenieurbüro Kolb erstellte Förderantrag konnte dann beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg im Juni 2018 eingereicht werden.

Am 12. Oktober wurde Herrn Bürgermeister Jakl per E- Mail mitgeteilt, dass dem Antrag auf Förderung über die nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen entsprochen wird. Zur Übergabe des Bewilligungsbescheides wurde BM Jakl von Herrn Minister Hauk MDL in den Landtag am 8. November 2018 eingeladen.

Zur Durchführung der bewilligten Maßnahme soll nun durch den Gemeinderat das Ingenieurbüro Kolb mit den Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5 – 9 beauftragt und gleichzeitig die öffentliche Ausschreibung der Tiefbauarbeiten beschlossen werden.

Bei den Ingenieurleistungen kommen noch die Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung, Grenzabsteckung und die Nebenkosten hinzu.

Das Ingenieurbüro Kolb hat ein Honorarangebot mit der “Honorarzone I Mittelsatz“ unterbreitet.

Die Ausschreibung der Maßnahme soll noch im Dezember 2018 und die anschließende Vergabe Anfang Februar 2019 erfolgen. Dadurch besteht eventuell die Chance, trotz dem derzeitig teilweise hohen Preisniveau, ein gutes Angebot zu bekommen.

Der Baubeginn soll dann je nach Wetterlage im Frühjahr 2019 erfolgen und Ende Mai/Anfang Juni 2019 abgeschlossen sein. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides werden zur Einreichung des Verwendungsnachweises zwei Jahre eingeräumt.

Das Förderprogramm wird mit einer Geltungsdauer noch bis 31. Dezember 2021 verlängert, so das bis dahin noch weitere Zuschussanträge für die Modernisierung Ländlicher Feldwege gestellt werden können.

Im Anhang sind die Honorarermittlungen für die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 
5-9 Kanalisation beigefügt.

Im Haushaltsplan 2018 der Gemeinde wurden für die Straßensanierung 250.000 € eingestellt.

Die Finanzierung für die Gemeinde stellt sich wie folgt dar:

Reine Baukosten netto:                241.235,50 €

Reine Baukosten brutto:        287.070,25 € (Gesamtkosten lt. Kostenanschlag)

Zuwendungsfähige Kosten:        219.305,00 €

Zuwendung 20%:                  43.861,00 €

Eigenanteil Gemeinde:                243.209,25 €

Somit wäre die Finanzierung für die Gemeinde gesichert.

Herr Kolb erläutert anschließend die gesamte Maßnahme anhand beigefügter Präsentation und Zustandsbeschreibung .

Dokumente
Download 13.11.2018.pdf
Download 180420-Zustandsbeschreibung Fördeantrag.pdf
Download 2018-10-12 Urkunde Modernisierung laendlicher Wege.pdf
Download DIS171434-B-M15000-Maßnhamen Feldwege.pdf
Download F28 (3).pdf
Download F28 (5).pdf
Download F28 (6).pdf
Download F28 (7).pdf
Download Honorarangebot Kolb.pdf
Download T5.pdf
Download T5 (2).pdf
Download T5 (3).pdf
Download T5 (5).pdf

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3. Vorstellung der Kindergartenbedarfsplanung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Volker Faber, Fachberater für Kindertagesstätten des Landesverbands Katholischer Kindertagesstätten e.V. in Langenau, Frau Lanzinger, Leiterin des Kindergartens St. Johannes in Dischingen, Frau Hartmann, Kindergartenbeauftragten des Katholischen Verwaltungszentrums Heidenheim sowie Herrn Pfarrer Dr. Dietmar Horst begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass es in der Gesamtgemeinde Dischingen unterschiedliche Kinderbetreuungseinrichtungen mit verschiedenen Angebotsformen und daraus resultierenden maximalen Platzzahlen gibt. Diese sind aus der Anlage 1 ersichtlich.

Die Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Dischingen werden an insgesamt fünf Standorten mit mannigfaltigen Öffnungszeiten angeboten. Eine Übersicht über den Betrieb der Tagesstätten mit den belegten Plätzen ist in der Anlage 2 dargestellt.

Herr Faber erläutert, dass die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung der Gemeinde Dischingen die Bevölkerung nach Altersjahren von unter 1 Jahr bis 6 Jahre seit 2005, die Anspruchsberechtigten im aktuellen Jahr und der Grad der Inanspruchnahme aufgrund der Empfehlung der Familienforschungsstelle beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg (FaFo) 2013 aufzeigt. Diese wird in Anlage 3 dargestellt.

Sie zeigt auf, dass gegenüber 2005 sowohl die durchschnittliche Jahrgangsstärke als auch die absoluten Jahrgangszahlen um 12,2 % zurückgegangen sind. Aufgrund der rechtlichen Änderungen ergab sich jedoch eine Steigerung der Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber 2005 um 25,4 %, da 2005 nur ein Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahre gegeben war, dieser danach schrittweise ausgeweitet wurde auf 
zunächst Kinder ab 1 Jahr. Nun sind bereits Kinder ab 0 Jahre in die Bedarfsplanung aufzunehmen, der Rechtsanspruch gilt aber nach wie vor erst ab 1 Jahr.
Realistisch bedeutet das entsprechend der Annahme der FaFo ein Rückgang der Anspruchsberechtigten von 2,7 % aufgrund der reduzierten absoluten Zahlen.
Der Abgleich der Anspruchsberechtigten mit den vorhandenen Kapazitäten der Betreuungsangebote für das Kindergartenjahr 2018/19 (Anlage 3 Blatt 2) zeigt eine ausreichende Versorgung mit Plätzen für 3 bis 6-jährige Kinder und einen Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 3 Jahren bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme von 100 %. 
Da jedoch weder in Dischingen noch landesweit alle Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren einen Betreuungsplatz beanspruchen, ist der Grad der Inanspruchnahme für die Berechnung der erforderlichen Plätze maßgeblich. Insbesondere wenn neben der Betreuung in einer Kinderkrippe und einer altersgemischten Gruppe auch noch die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen in Betracht kommen.
Anzumerken ist, dass jeder von einem 2 bis 3-jährigen Kind belegte Platz in einer altersgemischten Gruppe (in Dunstelkingen, Demmingen, Eglingen und Frickingen) rechnerisch zwei Plätze belegt und somit die verfügbaren Plätze für 3 bis 6-jährige Kinder entsprechend reduziert werden. Das bedeutet, wenn z.B. in allen vier Einrichtungen je vier Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren aufgenommen sind, verbleiben für die Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren nur noch 146 von maximal 178 zur Verfügung stehenden Plätzen.
Sind es beispielsweise nur jeweils 2 Kinder unter 3 Jahren, verbleiben 162 Plätze für die über 3-Jährigen. 
Die FaFo empfiehlt, für mindestens 50 % der 2 bis 3-jährigen Kinder und für mindestens 25% der 1-2 jährigen Kinder jeweils einen Platz vorzusehen. Das wären 17 bis 18 Plätze für 2-3 Jährige und 11 bis 12 Plätze für 1-2 Jährige. 
Aktuell sind alle 10 Krippenplätze im Kinderhaus St. Johannes voll belegt. Es befinden sich für November bereits weitere 3 Kinder auf der Warteliste; diese erweitert sich bis im März/April 2019 der Maximalstand von 12 Kindern auf der Warteliste erreicht ist (Stand 18.10.2018). Somit sind die Empfehlungen der FaFo von 2013 für Dischingen nicht zutreffend. 
Vielmehr ist im Bereich der 1 bis 2-jährigen Kinder von einem Grad der Inanspruchnahme von ca. 35 % bis 40 % auszugehen. Dies würde einen Bedarf von 16 bis 18 Plätzen allein für diesen Jahrgang bedeuten. Hinzu kämen noch die Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren, so dass von einem zusätzlichen Bedarf von einer weiteren Krippengruppe ausgegangen werden muss, trotz der Tatsache, dass nicht alle rechnerisch zur Verfügung stehenden 20 Plätze für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren in den Teilorten belegt sind.
Landesweit gehen die Zahlen der Inanspruchnahme von Plätzen für unter 3-jährige Kinder sprunghaft nach oben. Deshalb hat die Verwaltung mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) in Stuttgart (=Landesjugendamt und für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständige Behörde), der Kindergartenbeauftragten des Katholischen Verwaltungszentrums Heidenheim sowie dem Fachberater für Kindertagesstätten des Landesverbands Katholischer Kindertagesstätten e.V. am 18.04.2018 alle Kindertageseinrichtungen der Gesamtgemeinde Dischingen im Hinblick auf weitere Ausbaumöglichkeiten besichtigt und geprüft.
In Dischingen waren bis zum vergangenen Jahr immer nur vereinzelt Kinder auf der Krippen-Warteliste. Der Wunsch nach einem Betreuungsplatz konnte in der Regel nach ein bis drei Monaten erfüllt werden. Nun sind auch im Kinderhaus St. Johannes die Anmeldezahlen deutlich nach oben gegangen. 
Daraufhin hat die Verwaltung reagiert und verschiedene Varianten untersucht und geprüft:
  1. Beim Bau des Kinderhauses St. Johannes in Dischingen ist bereits die Möglichkeit einer baulichen Erweiterung vorgesehen. Die Realisierung eines Erweiterungsbaus von der Planung, Vereinbarung eines Vertrags, Genehmigung durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart, Ausschreibung und Realisierung des Vorhabens wird voraussichtlich eine Zeitspanne von 2 bis 3 Jahren in Anspruch nehmen. Aufgrund der Zahlen auf der Warteliste und deren Auswirkungen auf das berufliche und persönliche Leben der betroffenen Familien ist das nicht hinnehmbar.
  2. Bei der Gemeindeverwaltung gingen vermehrt Anfragen ein zu einer Einrichtung oder zum Betrieb eines Waldkindergartens. Um Informationen zu Lage, Ausstattung Organisation und Finanzierung zu erhalten, wurden die Waldkindergärten in Lauchheim und Nördlingen besichtigt.

Nachdem eine zunehmende Nachfrage nach dieser Angebotsform zu erwarten ist, wurde zusammen mit den Ortsvorstehern diskutiert, ob z.B. der Kindergarten Frickingen in eine Kinderkrippe umgewandelt werden soll und die dann wegfallenden Plätze im Ü 3-Bereich durch einen Waldkindergarten kompensiert werden sollen.
Diese Möglichkeit wurde von den Ortsvorstehern am 29.10.2018 nicht befürwortet, da sowohl Kosten für den Umbau des Kindergartens Frickingen und für die Einrichtung des Waldkindergartens anfallen würden. Auch erbringt die Bedarfsplanung den Nachweis, dass ausreichend Plätze im Ü 3-Bereich vorhanden sind und deshalb negative Auswirkungen auf die eingruppigen Kindergärten in den Teilorten befürchtet werden.
  1. Reaktivierung des alten Kindergartens in Ballmertshofen: Renovierung und Umbau zu einer Krippengruppe. Diese Variante wurde von den Ortsvorstehern am 29.10.2018 einhellig begrüßt. 
    Eva-Maria Ramsperger hat zusammen mit dem Fachberater Katholischer Kindertagesstätten, Volker Faber einen Planentwurf ausgearbeitet (Anlage 4). Das Ortsbauamt hat die entsprechenden Kosten ermittelt. Es ist von Kosten in Höhe von rd. 260.000 Euro auszugehen.

Über das Investitionsprogramm des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 gibt es die Möglichkeit zur Schaffung neuer Plätze eine Förderung zu bekommen. Bei einem Umbau werden max. 7.000 Euro pro Platz gefördert. Bei einer maximalen Platzzahl von 10 pro Krippengruppe wäre ein maximaler Zuschuss von 70.000 Euro zu beantragen. 
Es ist von einer Bearbeitungsdauer von 3 bis 6 Monaten auszugehen.

Nach einer ersten Aussage der Baurechtsbehörde im Landratsamt Heidenheim ist keine Nutzungsänderung bzw. Baugenehmigung erforderlich, da die Räume bereits als Kindergarten genehmigt wurden. Da seit der damaligen Genehmigung im Jahr 1984 weitergehende Anforderungen an den Betrieb einer Kinderkrippe gelten, möchte die Baurechtsbehörde dennoch prüfen, ob das geplante Vorhaben mit den Vorschriften übereinstimmt. 

Da es sich in Ballmertshofen um eine eigenständige Kindertageseinrichtung handeln würde, ist deren Trägerschaft zu klären.

Pfarrer Dr. Dietmar Horst hat für die Katholische Kirchengemeinde erklärt, dass sie die Trägerschaft für eine Einrichtung in Ballmertshofen nicht übernehmen wollen. Auch ist nicht zu erwarten, dass die Diözese Rottenburg-Stuttgart eine Beteiligung an den Investitions- oder auch an den laufenden Kosten genehmigen würde.
Nachdem das Gebäude sich im Eigentum der Gemeinde Dischingen befindet und sie sowohl die Umbau- als auch die Personal- und Betriebskosten zu 100 % finanzieren müsste, wäre die Trägerschaft auch von der Gemeinde Dischingen zu übernehmen.

Dokumente
Download Angebotsformen Kinderbetreuung Dischingen.pdf
Download Bedarfsplanung_Dischingen__9.11.2018.xlsm
Download Betrieb Kindergärten Gemeinde Dischingen.pdf
Download Krippe Ballmertshofen_Entwurf 1.pdf
Download Lageplan Härtsfeldsee.pdf

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4. Vorstellung des Aufnahmeantrages in das Städtebauförderprogramm (Landessanierungsprogramm) 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Mielitz von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH in Stuttgart begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat am 26.03.2018 beschloss, dass sich die Gemeinde Dischingen bis spätestens 31.10.2018 um die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm für das Programmjahr 2019 bewirbt. Der konkrete Bereich im Ortskern des Hauptorts Dischingen musste noch näher definiert werden. Die Gemeinde strebt damit einen ganzheitlichen Lösungsansatz diverser Strukturprobleme mit langfristiger Planungssicherheit für alle Beteiligten an. 
Der Auftrag für die Grobanalyse incl. gebietsbezogenem integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept (ISEK) und die Antragstellung für die Aufnahme in ein städtebauliches Förderprogramm wurde an die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH aus Stuttgart vergeben.
Weitere Vorhaben in den Ortsmitten der anderen Teilorte mit angrenzenden Siedlungsbereichen aus den 60er-Jahren sollen weiterhin über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden.

Am 11.09.2018 wurden im Rahmen eines gemeinsamen Besprechungs- und Besichtigungstermins den Vertretern des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg und des Regierungspräsidiums in Dischingen die Pläne mit den beabsichtigten Schritten sowie die angenommenen Kosten und Finanzierungen der geplanten Vorhaben von Mitarbeitern der Landsiedlung vorgestellt. 
Ergebnis des Termins war, dass die Vertreter des Landes eine Reduzierung und Konzentration der geplanten Maßnahmen auf einen Kernbereich rund um den Marktplatz von Dischingen forderten.
Die Pläne sowie die Kosten- und Finanzierungsübersichten wurden daraufhin von der Landsiedlung überarbeitet. Der Aufnahmeantrag für das Programmjahr 2019 mit Integriertem gebietsbezogenen Entwicklungskonzept für die Gemeinde Dischingen „Ortsmitte“ konnte dennoch fristgerecht über die Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Heidenheim mit einer finanzwirtschaftlichen Stellungnahme beim Land Baden-Württemberg eingereicht werden.
Herr Wolfgang Mielitz von der Landsiedlung stellt die Kernaussagen des Aufnahmeantrags anhand beigefügter Präsentation dem Gemeinderat nun vor.

Dokumente
Download Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Dischingen.pdf

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5. Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 26.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass am 26.05.2019 die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und die Europawahl stattfinden. Die Leitung der Gemeindewahlen (Gemeinderat und Ortschaftsrat) und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Gemeindewahlausschuss. Im vorbereitenden Verfahren sind ihm die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge gem. § 8 Abs. 2 KomWG zugewiesen. Er entscheidet auch darüber, ob Widersprüchen gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen oder die Streichung von Bewerbern abgeholfen werden soll. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er außerdem die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. 

Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Absatz 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. 

Da Bürgermeister Alfons Jakl Wahlbewerber beim Kreistag ist, kann er gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 KomWG nicht gleichzeitig Mitglied des Gemeindewahlausschusses sein. Der Gemeinderat muss deshalb die/den Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in des Gemeindewahlausschusses aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen. 

Die Beisitzer und Stellvertreter wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Es wird folgende Besetzung vorgeschlagen:
                                       Mitglieder                        Stellvertreter/in
Vorsitzende/r                                Evi Saur                        Heike Wöhrle
Beisitzer/in (Schriftführer/in)        Karolina Koths                Karin Fröhlich 
Beisitzer/in                                Dirk Schabel                        Christiane Dreher 
Beisitzer/in                                Harald Wörner                Markus Voitl 
Der Gemeindewahlausschuss nimmt zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk I-Dischingen wahr. Die Bestellung der weiteren Wahlvorstände und der Hilfskräfte ist Aufgabe des Bürgermeisters.
Zur Info:
Neu für die Gemeindewahlen ab 2019 ist eine Ausnahmeregelung eingeführt, welche gilt in Gemeinden bzw. Ortschaften bis zu einer Größe von 3.000 Einwohnern und ohne unechte Teilortswahl. Dies trifft in der Gesamtgemeinde Dischingen nur für den Teilort Ballmertshofen bei der Ortschaftsratswahl zu:
Hier dürfen künftig bis zu doppelt so viele Bewerber in den Wahlvorschlägen (Stimmzetteln) benannt werden, wie Ortschaftsräte zu wählen sind.

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 6
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6.1. Baugesuch Neubau von drei Fertiggaragen, Drosselweg 10, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau von drei Fertiggaragen

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 625/4, Drosselweg 10, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                Bauantrag läuft parallel zum neuen Bebauungsplanverfahren 
                               „Lehnlesheck, 1. Änderung“ wo neue Festlegungen zur 
                               zukünftigen Bebauung festgelegt sind. Deshalb sind keine                                         Befreiungen bzw. Abweichungen notwendig.

Objektbeschreibung:        An der südwestlichen Grundstücksecke sollen drei Flachdach-
                               Fertigteilgaragen errichtet werden. Die Außenmaße betragen 
                               hierfür ca. 9,00 m x 6,00 m. Die Höhe der Garagen beträgt ab 
                               OK Gelände ca. 2,50 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan, Drosselweg 10, Eglingen.pdf

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6.2. Baugesuch Abbruch eines Stallgebäudes und Errichtung zweier Dachgauben, Rennenhaustr. 3, Osterhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Abbruch eines Stallgebäudes und Errichtung zweier Dachgauben

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 555/2, Rennenhaustr. 3, Osterhofen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Das bestehende Stallgebäude zwischen dem bestehenden Wohnhaus und Scheune soll im Vorfeld abgebrochen werden. Danach wird auf der westlichen Dachfläche eine Schleppgaube von ca. 7,00 m Länge und auf der östlichen Dachfläche eine Schleppgaube von ca. 5,30 m Länge errichtet.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen. 

Dokumente
Download Lageplan Rennenhaustr. 3, Osterhofen.pdf

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6.3. Baugesuch Neubau eines Tierwohlschweinestalles und Umbau zu einer Futterzentrale und einem Vormaststall, Gut Baumgries 1, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Tierwohlschweinestalles und Umbau zu einer 
                               Futterzentrale und einem Vormaststall


Baugrundstück:                Flurstück Nr. 388 und 389, Baumgries, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Der geplante Tierwohlstall erhält die Außenmaße von 64,00 m 
x 28,00 m. Das dazugehörige Holz-Leimbinder-Satteldach wird 
                               mit einer Dachneigung von 16°, einer Traufhöhe von ca. 
3,90 m sowie einer Firsthöhe von ca. 6,50 m ausgeführt. 
Dieses geplante Gebäude wird an die bestehende Güllegrube 
angeschlossen. Das bestehende Lagergebäude mit den Gesamtaußenmaßen von 23,20 m x 12,20 m soll innen durch Umbaumaßnahmen als Futterzentrale umgenutzt werden. Das Gebäude hat ein Satteldach mit 45° Dachneigung, eine Traufhöhe von 5,20 m sowie eine Firsthöhe von 11,75 m. An dem vorhandenen Flatdeckstall mit den Außenmaßen jetzt von ca. 25,00 m x 23,00 m soll durch Umbaumaßnahmen innen zu einem Formaststall umgenutzt werden. Dieses vorhandene Gebäude hat ein Nagelbinder-Satteldach mit einer Dachneigung von 10°, einer Traufhöhe von ca. 3,00 m sowie eine Firsthöhe von 4,70 m. Gleichzeitig soll auf der Ostseite von diesem Gebäude ein Anbau für die Tiere erfolgen. Der Anbau erhält die Außenmaße von ca. 25,00 m x 4,50 m. 
Das hierfür geplante Pultdach soll mit einer Dachneigung von 10° sowie den Traufhöhen von ca. 4,00 m bzw. 5,10 m ausgeführt werden. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Gut Baumgries 1, Eglingen.pdf

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6.4. Baugesuch Errichtung einer Gaube und einer Dachterrasse an einem bestehenden Wohnhaus, Kirchgasse 7, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 6.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Errichtung einer Gaube und einer Dachterrasse an einem bestehenden Wohnhaus

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 97/2, Kirchgasse 7, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Das bestehende Wohnhaus mit den Außenmaßen von
11,60 m x 9,00 m mit den sich darunter im Erdgeschoss befindlichen Geschäftsräumen soll im Obergeschoss und Dachgeschoss modernisiert und umgebaut werden. Der Zugang zum OG und DG soll über eine außenliegende Stahltreppenanlage erfolgen. Den Zugang ins DG soll der Einbau einer Gaube ermöglichen. Gleichzeitig soll der Dachvorsprung an der Giebelseite um 20 cm verlängert werden, sodass ein Wärme-Dämm-Verbundsystem angebracht werden kann. Das Flachdach über den Geschäftsräumen soll als Dachterrasse genutzt werden, welche dann durch den Einbau einer Türe am Westgiebel im OG begehbar ist.  

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Kirchgasse 7, Dischingen.pdf

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6.5. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Leonrodtweg 3, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 6.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1697/2, Leonrodtweg 3, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                1. 3 Vollgeschosse geplant anstatt 2 Vollgeschosse laut 
    Bebauungsplan.
                               2. Gebäudefläche erstreckt sich über zulässige überbaubare 
                                   Fläche laut Bebauungsplan.
3. Anstatt Kniestock ein komplettes Vollgeschoss im OG.
4. Dachform soll als begrüntes Flachdach ausgeführt werden. 
5. Die zulässige Gebäudehöhe talseitig wird von zulässigen 
    6,00 m um 3,58 m auf 9,58 m überschritten.

Das geplante Bauvorhaben wurde vorab mit Kreisbaumeister 
LRA HDH besprochen.

Objektbeschreibung:        Das über drei Ebenen in Hanglage geplante Wohnhaus 
                               erstreckt sich über die Außenmaße von insgesamt ca. 19,20 m 
                               x 16,30 m. Die Bedachung wird als begrüntes Flachdach 
                               ausgeführt. Auf der südlichen Talseite ist das Gebäude mit 
                               einer Höhe von ca. 9,58 m geplant. Der Schwimmbadbereich 
                               schließt im Norden mit der vorhandenen Geländehöhe ab. In 
                               dem Gebäudekomplex ist zugleich eine Flachdach-
                               Doppelgarage integriert. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Leonrodtweg 3, Dischingen.pdf

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6.6. Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Kienleweg 6, Demmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 6.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 259/4, Kienleweg 6, Demmingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das geplante Wohnhaus erhält die Außenmaße von ca.
10,00 m x 8,50 m. Das dazugehörige Satteldach erhält eine     Dachneigung von 45°, eine Traufhöhe von ca. 4,30 m sowie eine Firsthöhe von ca. 8,50 m. Der 3. Giebel auf der Südseite mit Satteldach ist mit einer Firsthöhe von ca. 7,30 m vorgesehen. Die auf der Ostseite am Gebäude angebaute Doppelgarage erhält die Außenmaße von ca. 8,00 m x 
8,50 m. Die Bedachung wird hier mit einem Pultdach von 5° Dachneigung und einer Traufhöhe von ca. 5,80 m bzw. 3,25 m ausgeführt.  

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschossen. 

Dokumente
Download Lageplan Kienleweg 6, Demmingen.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Kanalsanierung Oberdorfstraße in Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass im Zuge der „Wohnumfeldmaßnahme Oberdorfstraße“ in Ballmertshofen auch Kanalsanierungsarbeiten durchgeführt werden. Im zweiten Anlauf hat das Land nun für diese Arbeiten der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 33.500 Euro bewilligt. Diesem Zuschuss liegen zuwendungsfähige Ausgaben von 164.222,52 zu Grunde. Der Fördersatz nach der Härtefallregelung beträgt somit 20,4 %.

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7.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt folgende Termine mit:

Montag, 03.12.2018, 18.00 Uhr                 Gemeinderatssitzung
Dienstag, 18.12.2018, 18.00 Uhr                Gemeinderatssitzung
Freitag, 04.01.2019, 8.30 Uhr                Klausurtagung
Donnerstag, 10.01.2019, 19.00 Uhr        Neujahrsempfang
Montag, 14.01.2019                        Besuch CMT Stuttgart
Montag, 21.01.2019, 18.00 Uhr                Gemeinderatssitzung
Montag, 25.02.2019, 18.00 Uhr                Gemeinderatssitzung

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 8

Sachverhalt

8.1 Kreuzung Zwinkelweg/Dossenbergerstraße - Gefahrenstelle

Gemeinderat Pampuch bringt vor, dass es an der Kreuzung Zwinkelweg/Dossenbergerstraße vor zwei Wochen schon wieder einen Unfall mit Sachschaden in Höhe von 27.000 Euro. Durch die Baumaßnahme der Firma Varta wurde nun auch der Radius vergrößert, was für eine große Unsicherheit bei der Bevölkerung sorgt. Deshalb schlägt er vor, Schilder bzw. Haltelinien anzubringen und nochmal zur Verkehrsschau anmelden. Dazu kann Hauptamtsleiterin Saur sagen, dass zwischenzeitlich eine Verkehrsschau stattgefunden hat und die Teilnehmer der Auffassung waren, dass die Voraussetzungen für eine Haltelinie nicht gegeben sind. In einem Baugebiet gilt generell „rechts vor links“. Auch die Polizei sieht hier keinen Unfallschwerpunkt; vermutlich werden nicht alle Unfälle zur Anzeige gebracht.

Gemeinderat Scherer zeigt sich verärgert, da dieses Anliegen vom Gemeinderat schon mehrmals vorgebracht wurde und es jedes Mal heißt, dass das Verkehrsaufkommen dort zu gering ist. Es ist aber eine gefährliche Kreuzung.

Bürgermeister Jakl erklärt, dass sie dem Landratsamt Heidenheim mitteilen können, dass der Gemeinderat mit diesem Ergebnis der Verkehrsschau nicht zufrieden ist, nachdem es ihm vorgestellt wurde. Evtl. bewirkt dies noch ein Umdenken.

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9. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 13.11.2018 ö 9

Sachverhalt

Frage zu TOP 3:

Eine anwesende Bürgerin erkundigt sich, warum die Betreuungsplätze in Baden-Württemberg so hoch sind. Sie hat inzwischen einen weitaus günstigeren Platz für ihr Kind für 330,00 Euro monatlich in einer Kita in Mittelfranken gefunden. Darauf antwortet Bürgermeister Jakl, dass sich die Gemeinde Dischingen an den Richtsätzen der Spitzenverbände orientiert.

Datenstand vom 04.11.2021 15:13 Uhr