Datum: 10.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus Frickingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gesamtkonzeption für die Entwässerung von Frickingen und Katzenstein; Vorstellung der untersuchten Planvarianten und Auswahl der Realisierungsvariante
2 Haushaltszwischenbericht 2018
3 Einvernehmen zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des bestehenden Betriebes um eine Zuchtsauenanlage mit Nebenanlagen auf dem Flurstück Nr. 384 der Gemarkung Eglingen
4 Einvernehmen zu Bauanträgen
4.1 Baugesuch Anbau eines Wintergartens, Baumgasse 19, Eglingen
4.2 Baugesuch, Kenntnisgabeverfahren Abbruch bestehender Anbau an Wohnhaus, Jungbauernstr. 10, Dischingen
4.3 Baugesuch Wohnhausumbau - Anbau an bestehendes Wohnhaus, Neubau Doppelgarage, Jungbauernstr. 10, Dischingen
5 Bekanntgaben
5.1 Bekanntgabe Zentralisierung Jugendverkehrsschulplätze
5.2 Bekanntgabe Termine
6 Anfragen
7 Bürgerfragestunde und Bürgerfragen zur Sitzung

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1. Gesamtkonzeption für die Entwässerung von Frickingen und Katzenstein; Vorstellung der untersuchten Planvarianten und Auswahl der Realisierungsvariante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Ingenieur Kolb und Frau Menz vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass gemäß Entscheidung des Landratsamt Heidenheim vom 15.05.1975 für die Einleitung der verdünnten Abwässer aus dem RÜB Kläranlage Frickingen/Katzenstein und für den RÜ 1 in Frickingen mit RÜB Frickingen eine unbefristete Einleitungserlaubnis besteht.

Das im Rahmen der Genehmigung des Allgemeinen Kanalisationsplans Frickingen von 1975 geforderte RÜB Frickingen wurde bisher noch nicht erstellt.

Da die rechnerischen Grundlagen des AKP`s und die bestehende Regenwasserbehandlungsanlage RÜ 1 Frickingen bei weitem nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, ist eine Überarbeitung, Neuberechnung und Fortschreibung mit dem erhöhten Qkrit 30l/s x ha für Wasserschutzgebiete erforderlich.

Mit der Erstellung des neuen AKP´s hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt.

Die Neuberechnung des AKP`s dient auch als Grundlage für die Planung des geforderten Abwasseranschlusses der Kläranlage Frickingen/Katzenstein an die Gruppenkläranlage des Abwasserzweckverbandes Härtsfeld in Dattenhausen, welcher nach der diesjährigen Abtrennung der Kläranlage Ballmertshofen bis Ende 2019 realisiert sein muss.
Da der Abwasserzweckverband laut Verbandssatzung ab dem neu geplanten Regenüberlaufbecken für die Ableitung der Abwässer zuständig ist, wurde durch den Verwaltungsrat des AZV bereits der Planungsauftrag für den Anschluss an den Sammler des Abwasserzweckverbandes an das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim vergeben.

Im Vorfeld zur heutigen Gemeinderatssitzung wurden die Planunterlagen mit dem Landratsamt Heidenheim besprochen und abgestimmt. 

Die vollständigen Planunterlagen des AKP´s und des notwendigen Wasserrechtsgesuches sowie die Beihilfeanträge für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen müssen bis zum 30. September 2018 beim Landratsamt Heidenheim eingereicht werden. 

Herr Kolb wird dem Gemeinderat die Gesamtkonzeption für die Entwässerung von Frickingen und Katzenstein mit den untersuchten Planvarianten sowie die Bemessungen und Kosten der hierfür notwendigen Bauwerke vorstellen.

Der Gemeinderat muss dann die Entscheidung über die Realisierungsvariante treffen. 

Herr Kolb stellt nun die Planvarianten anhand der beigefügten Präsentation vor.

Anschließend teilt Bürgermeister Jakl mit, dass seitens der Verwaltung und des Landratsamtes Heidenheim aus wirtschaftlichen Gründen der Planvariante 4 der Vorzug eingeräumt wird. Diese Variante bietet zudem den Vorteil, dass die Kläranlage während der Bauphase im bisherigen Umfang weiter betrieben werden kann.

Dokumente
Download DIS181444-GRS_10.09.2018.pdf

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2. Haushaltszwischenbericht 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erläutert den Haushaltszwischenbericht 2018 wie folgt (siehe auch Anlage):

A) Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt wird auf Basis der Hochrechnung 1-8 2018 mit einer Ergebnisverbesserung 436.001 € gerechnet (Haushaltsplan: 616.277 €, Hochrechnung: 1.052.278 €). Nachfolgend werden die wesentlichen Planabweichungen erklärt:

1        Steuern und ähnliche Abgaben
Die Gemeindesteuern haben sich in den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres positiv entwickelt, die Mehreinnahmen betragen rund 368.500 €. Davon entfallen 24.500 € auf Mehrerlöse bei der Grundsteuer A und B sowie 344.000 € auf höhere Erträge bei der Gewerbesteuer.

Anmerkung zur Gewerbesteuer im doppischen Haushalt: Im Haushaltsplan 2018 wurde ein Betrag von 2.055.000 € angesetzt. Die tatsächlichen Einnahmen lagen zum 31.08.2018 um 1.994.000 € höher, bei 4.049.000 €.
Die Rechnungsergebnisse aus den Steuereinnahmen 2018 fließen in den Finanzausgleich 2020 und damit in den Haushalt 2020 ein und führen unter der Annahme, dass alle anderen Berechnungsgrößen bei der FAG-Berechnung gleich bleiben, zu einer Erhöhung der Steuerkraft 2020. Diese wiederum hätte einen Einfluss auf die Schlüsselzuweisungen und die zu zahlenden Umlagen (FAG, Kreis, Gewerbesteuer). Diese ergebnismindernden Aufwendungen 2020 könnten durch die Bildung von entsprechenden Rückstellungen bereits 2018 im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Die Doppik bietet diese Möglichkeit. Bei Rückstellungen handelt es sich um Positionen in der Bilanz, die beim Jahresabschluss als zu erwartende, in der Höhe noch unbestimmte Ausgabe ausgewiesen werden. Dieser Tatbestand wurde bei der aktuellen Hochrechnung bereits berücksichtigt 
und „gedanklich“ 1.650.000 € der Rückstellung zugeführt und nur 344.000 als ergebnisverbessernd in der Hochrechnung ausgewiesen.

2        Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen
Nach der aktuellen Hochrechnung wird der Planansatz um rund 156.000 € unterschritten. Dies liegt vor allem am geplanten aber nicht durchgeführten Austausch der Beleuchtung in der Egauschule. Hier wurde mit einem Zuweisungsbetrag von 185.000 € gerechnet, der nun wegfällt. Bei den Schlüsselzuweisungen wird nach der Mai-Steuerschätzung mit Mehreinnahmen von 29.000 € geplant.

10        Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wird mit Mehreinnahmen von rund 11.600 € gegenüber dem Planansatz gerechnet. Dazu zählen insbesondere höhere Erträge bei den Konzessionsabgaben und Nachzahlungszinsen.

14        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen nach der aktuellen Hochrechnung rund 261.400 € unter Plan. Ursächlich dafür sind vor allem die entfallenden Kosten, die für den Austausch der Beleuchtung in der Egauschule eingeplant waren mit 265.000 € (siehe auch Ziffer 2). Dem gegenüber stehen leicht erhöhte Miet- und Pachtaufwendungen in Höhe von 3.600 €.

17        Transferaufwendungen
Zu den Transferaufwendungen zählen Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen, die die Gemeinde an andere Einrichtungen (insb. auf Grundlage von Verträgen oder Gesetz) bezahlt. Hier wird der Planansatz nach der aktuellen Hochrechnung um rund 39.800 Euro überschritten. Hierfür sind zwei Gründe zu nennen. Dies ist zum einen der erhöhte Abmangel für die kirchlichen Kindergärten, die um 28.000 € höher ausfallen, als ursprünglich geplant (12.000 € für 2018 und 16.000 € Nachzahlungen für 2017). Des Weiteren steht eine überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung der Friedhofsmauer in Ballmertshofen in Höhe von 9.200 € zu Buche (GR-Beschluss vom 19.07.2018).
18        Sonstige ordentliche Aufwendungen
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurde für die Egauschule (aufgrund der Mängel am Erweiterungsbau) Kosten für Rechtsanwalt und Gutachter in Höhe von 5.000 € geplant. Nach der aktuellen Hochrechnung wird dieser Planansatz nicht ausreichen, es wird mit einer Kostensteigerung von rund 10.000 € gerechnet.

Die weiteren Positionen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt bewegen sich unter Berücksichtigung einer linearen Hochrechnung mit geringfügigen Über- oder Unterschreitungen weitestgehend innerhalb der Planansätze des Haushaltsplans.


B) Finanzhaushalt – laufende Verwaltungstätigkeit

Die oben genannten Veränderungen des Ergebnishaushalts sind alle zahlungswirksam. Insofern verbessert sich der Zahlungsmittelüberschuss im Finanzhaushalt um die Ergebnisverbesserung des Ergebnishaushalts um 436.001 €.


C) Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

Im Finanzhaushalt wird für den Bereich der Investitionstätigkeit auf Basis der Hochrechnung 1-8 2018 mit einer Ergebnisverschlechterung von 66.603 € gerechnet (Haushaltsplan: -1.362.209 €, Hochrechnung: -1.422.812 €). Nachfolgend werden die wesentlichen Planabweichungen erklärt:

18        Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen werden sich voraussichtlich um 193.300 € gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan reduzieren. Davon entfallen 19.400 € auf beantragte aber zurückgestellte Zuwendungen (ELR + Ausgleichstock) für die Eglinger Straße in Demmingen. Für die öffentliche Toilettenanlage wurde ein ELR-Antrag gestellt, aufgrund der verschwindend geringen Erfolgsaussichten beim Ausgleichstock wurde auf diese Antragsstellung verzichtet. Hier war ein Zuwendungsbetrag von 78.400 € eingeplant. Des Weiteren hat das Regierungspräsidium mit Bescheid vom 28.08.2018 mitgeteilt, dass die beantragte Förderung für die Oberdorfstraße in Ballmertshofen nicht wie beantragt mit 
einer Zuwendung von 310.500 € genehmigt wurde sondern nur mit 215.000 €, was einer Zuschussreduzierung von 95.500 € entspricht.
25        Auszahlungen für Baumaßnahmen
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen werden voraussichtlich um 132.700 € niedriger ausfallen als ursprünglich geplant. Zu den wegfallenden Einzahlungen beiden oben genannten Maßnahmen: Eglinger Straße und öffentliche Toilettenanlagen werden auch die Auszahlungen mit 29.800 € bzw. 120.700 € in 2018 nicht zu Buche stehen. Zu berücksichtigen sind noch zwei überplanmäßige Ausgaben, die vom Gemeinderat beschlossen wurden: Erweiterung Friedhof Taxis: 12.100 €, Sanierung Friedhofsmauer Eglingen: 5.700 €.

E) Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2018 vor allem aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen bisher positiv entwickelt. Einer Verbesserung im Ergebnishaushalt von 436.001 € steht eine Verschlechterung bei den Investitionen und Baumaßnahmen von 60.603 € gegenüber. Per Saldo verbleibt eine Ergebnisverbesserung von 375.398 €. Im Finanzhaushalt wurden bei der Finanzierungstätigkeit Kreditaufnahmen in Höhe von 385.387 € eingeplant. Nach der aktuellen Hochrechnung wird diese sehr wahrscheinlich nicht notwendig.

Auch Bürgermeister Jakl ist der Meinung, dass man im Grunde mit dem bisherigen Verlauf 2018 zufrieden sein kann.

Dokumente
Download 2018-09-05 Auswertungen 2018 für HH-ZwBericht.pdf

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3. Einvernehmen zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des bestehenden Betriebes um eine Zuchtsauenanlage mit Nebenanlagen auf dem Flurstück Nr. 384 der Gemarkung Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Tobias Urban, 25 Jahre alt, aus Eglingen, begrüßen. In seiner Vorstellung teilt er mit, dass er die Technische Schule besuchte. 

Herr Urban beginnt auch gleicht mit der Vorstellung der beigefügten Präsentation. Dabei ergänzt er, dass größere Ställe, wie zunächst 2012 geplant waren, gebaut werden, da seither ein neues Gesetz zum Tierwohl verabschiedet wurde.

Abschließend merkt er an, dass nur 40 Betriebe in Baden-Württemberg einen Zuschuss von der EU erhalten und er darf sich zu den Glücklichen zählen. Sein Projekt wird deshalb auch regelmäßig vom EIP-Ausschuss kontrolliert.

Bürgermeister Jakl fährt fort, dass die Antragstellergemeinschaft derzeit mit Familie auf der eigenen Hofstelle einen landwirtschaftlichen Ackerbaubetrieb mit Schweinehaltung betreibt.

Zur nachhaltigen Sicherung der Existenzgrundlage ist eine Erweiterung der bestehenden Einzelhofanlage auf dem im Außenbereich gelegenen Flurstück 384 in Eglingen geplant.

Die bereits bestehenden Stallgebäude umfassen einen genehmigten Tierhaltungsumfang von:
704 Endmastplätzen
528 Vormastplätzen
528 Ferkelaufzuchtplätzen
Die Ziel-Planung sieht folgende bauliche Maßnahmen vor:
  • Neubau eines Zuchtsauenstalles mit 5 x 38 Wartesauenplätzen,
    46 Decksauenplätze, einem Eberplatz, sowie 36 Reserve/Krankenplätzen
  • Neubau eines Zuchtsauenstalles mit 144 Abferkelbuchten
  • Neubau eines offenen Flüssigmistlagerbehälters mit einem Volumen von 1.885 cbm

Ziel ist es somit, 1.232 Mastschweine und 266 Muttersauen incl. Ferkelaufzucht am Hof zu halten.

Durch die geplante Erweiterung des Betriebes im Außenbereich soll es eine deutliche Entlastung für die Hofstelle in der Ortslage geben.

Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist die Einhaltung der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) zwingend vorgeschrieben. Demnach soll zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung von Anwohnergrundstücken mit Geruchsimmissionen ein Mindestabstand der geplanten Tierhaltung zur nächsten vorhandenen oder in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Einzeltiermasse nicht unterschritten werden. Außerdem ist eine mögliche Vorbelastung des Standortes mit z.B. weiteren Immissionen aufgrund benachbarter Zierhaltungsanlagen zu berücksichtigen. Ferner ist eine Beurteilung der Wirkung von Ammoniakimmissionen aus Tierhaltungen gegenüber empfindlichen Pflanzen- und Ökosystemen erforderlich.

Die als Berechnungsbasis zugrunde gelegten Tierplatzzahlen der bestehenden und geplanten Schweinehaltung entsprechen umgerechnet 319,62 Großvieheinheiten. Nach der TA-Luft ermittelt sich für diese max. Tiermasse ein erforderlicher Abstand von 
ca. 335 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Dieser Mindestabstand wäre mit einem tatsächlichen Abstand von ca. 850 m zur in Richtung Westen gelegenen Bebauung von Eglingen bzw. mit ca. 500 m zur in Richtung Süden gelegenen Bebauung von Osterhofen mehrfach eingehalten. 
Nach der Geruchsimmissionsrichtlinie dürfen folgende Immissionsgrenzwerte (Geruchsstundenhäufigkeit in % der Jahresstunden) im Bereich von angrenzender Wohnbebauung nicht überschritten werden:
Wohn-/Mischgebiete                                10 %
Dorf-/Gewerbegebiete                              15 %
Außenbereich                                      bis 25 %
Landw. WH mit Tierhaltung                  ü 50 %
Innerhalb des 600 m Beurteilungsradiuses und dem Areal von 2 % gerundeter Immissionshäufigkeit um die geplante Schweinehaltung befinden sich zwei Tierhaltungsbetriebe als weitere zu berücksichtigende Emissionsquellen.
Nach der Ausbreitungsberechnung (Screening Modell GERDA IV) werden im Bereich der in Richtung Westen bzw. Süden angrenzenden Bebauung von Eglingen und Osterhofen Immissionswerte von ca. 4 % bis ca. 5,9 % bzw. von ca. 6 % bis ca. 8 % prognostiziert.
Hinweis:
Mit der Novelle der TA Luft sollen u.a. die materiell-rechtlichen Anforderungen des überarbeiteten EUö-BVT-Merkblatts „Beste verfügbare Techniken der Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen“ in nationales Recht umgesetzt werden bzw. der Gesetzesinhalt an den fortgeschrittenen Stand der Verfahrenstechnik angepasst werden.
Der Entwurf zur Novelle der TA-Luft hat das Gesetzgebungsverfahren bisher noch nicht vollständig durchlaufen und besitzt damit noch keine allgemeine Rechtsgültigkeit. Durch die Novelle könnten auf den Betrieb in Zukunft zusätzliche emissionsmindernde Maßnahmen zukommen. Im Gegensatz zu Bauvorhaben nach dem Baurecht können bei BImSchG-Anlagen nachträgliche Anordnungen zur Anpassung an den aktuellen Stand der Technik von Immissionsschutzbehörden angeordnet werden. 

Zur Beurteilung von Ammoniakimmissionen aus Tierhaltungen wurde für Baden-Württemberg ein spezielles Abstandberechnungsverfahren in Anlehnung an die TA-Luft entwickelt. Die Abstandsberechnung ergibt für die geplante Schweinehaltung einen Abstand von ca. 516 m zu empfindlichen Schutzgebieten. 
Nach der Schutzgebietskartierung befindet sich im näheren Umfeld der geplanten Schweinehaltung kein FFH-Gebiet. Jedoch liegen Teile des Waldbiotop „Bachrinne SO von Baumgries“ mit einer Entfernung von ca. 440 m zur Tierhaltung und damit innerhalb des TA-Luft Abstandsradiuses. Die Einschätzung inwieweit es sich hier tatsächlich um ein 
empfindliches Schutzgebiet handelt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzverwaltung am Landratsamt Heidenheim. Die Abstandsberechnung nach TA-Luft erfolgt als Maximalabschätzung. Eine Abstandsverringerung könnte durch einzelbetriebliche Emissionsminderungsmaßnahmen erreicht werden. 
Fazit:
Nach den derzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnissen kann im vorliegenden Genehmigungsfall von keiner erheblichen Beeinträchtigung angrenzender Schutzgüter mit Geruchsimmissionen ausgegangen werden.
Ob es eine Beeinträchtigung empfindlicher Pflanzen ergeben könnte, muss von der Naturschutzverwaltung beim Landratsamt Heidenheim beurteilt werden.

Der Ortschaftsrat Eglingen hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 einstimmig beschlossen, zu dem geplanten Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Das Vorhaben wurde dort vom Bauherrn und der Architektin sehr detailliert vorgestellt und erläutert. Besonders erwähnenswert ist auch, dass es ich hier um ein Vorhaben handelt, das von der Europäischen Innovationspartnerschaft gefördert und wissenschaftlich begleitet wird. 

Dokumente
Download Betriebsvorstellung für Gemeinderat.pdf

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4. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 4
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4.1. Baugesuch Anbau eines Wintergartens, Baumgasse 19, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Anbau eines Wintergartens

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 619, Baumgasse 19, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Auf dem bestehenden Anbau des Wohnhauses ist auf der sich im Obergeschoss befindlichen Terrasse ein Wintergarten mit den Außenmaßen von 8,14 m x 6,74 m bzw. 3,75 m geplant. Der Wintergarten wird aus Aluminiumprofilen und Isolierglas errichtet. Das dazugehörige Pultdach hat eine Dachneigung von ca. 6° sowie eine Traufhöhe von 2,32 m bzw. 2,85 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Baumgasse 19, Eglingen.pdf

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4.2. Baugesuch, Kenntnisgabeverfahren Abbruch bestehender Anbau an Wohnhaus, Jungbauernstr. 10, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                 -Kenntnisgabeverfahren-
                               Abbruch bestehender Anbau an Wohnhaus

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 167, Jungbauernstr. 10, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Der auf der Südseite befindliche Anbau des vorhandenen Wohnhauses mit den Außenmaßen von 9,42 m x 4,76 m soll abgebrochen werden. Der Anbau diente als Garage und überdachter Terrasse im Obergeschoss.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Jungbauernstr. 10, Dischingen.pdf

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4.3. Baugesuch Wohnhausumbau - Anbau an bestehendes Wohnhaus, Neubau Doppelgarage, Jungbauernstr. 10, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 4.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Wohnhausumbau – Anbau an bestehendes Wohnhaus, Neubau Doppelgarage

Baugrundstück.        Flurstück Nr. 167, Jungbauernstr. 10, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Nach Abbruch des vorhandenen Anbaus auf der Südseite des bestehenden Wohnhauses soll ein neuer, nicht unterkellerter,
       2-geschossiger Anbau mit den Außenmaßen von
5,22 m x 4,38 m erstellt werden. Der Anbau erhält ein Flachdach mit 1,5° Dachneigung. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 6,00 m. Im bestehenden Wohnhaus erfolgt durch Umbaumaßnahmen eine neue Raumaufteilung. Des Weiteren ist eine Flachdach-Doppelgarage mit den Außenmaßen von
6,00 m x 6,00 m geplant. Die Garagenhöhe beträgt ca. 2,70 m.
 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Jungbauernstr. 10, Dischingen.pdf
Download Lageplan Jungbauernstr. 10, Dischingen.pdf

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 5
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5.1. Bekanntgabe Zentralisierung Jugendverkehrsschulplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass das Polizeipräsidium Ulm wegen der angespannten Personalsituation angehalten ist, seine Angebote mit dem Ziel zu optimieren, vorhandene Ressourcen optimal auszuschöpfen und mögliche Synergieeffekte zu nutzen, um einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen und zu halten.

Deshalb hat das Polizeipräsidium Ulm in einer Besprechung am 19.09.2016 mit den Bürgermeistern des Landkreises Heidenheim seine Bewertung der Jugendverkehrsschulplätze und seine diesbezügliche Vorstellung dargestellt, mit dem Hintergrund, die zahlreichen mobilen Verkehrsschulplätze im Bereich Heidenheim zu reduzieren. Hintergrund dessen war die Auffassung, dass viele bzw. die meisten Übungsplätze nicht mehr den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Betrieb entsprechen. Auch sollen landesweite Standards geschaffen werden.

Über die technischen Standards hinaus ging es aber auch noch mehr darum, wertvolle mögliche Ausbildungszeiten nicht für notwendige unverhältnismäßige Rüstzeiten der eingesetzten Mitarbeiter einzusetzen. Dies sei am besten vermeidbar durch eine möglichst hohe Konzentration und Bündelung der Standorte. 

Im Vorgriff auf eine Rechtsänderung hat das Polizeipräsidium Ulm (PPU) mit Schreiben vom 21.06.2017 den Dischinger Jugendverkehrsschulplatz an der Egauschule als nicht optimal und zeitgemäß bewertet (s. Anlage). Bemängelt wurde, dass kein Kreisverkehr sowie kein Rad- und/oder Fußgängerweg vorhanden ist, es sich um einen sehr kleinen Übungsplatz handelt und aufgrund der grundsätzlich erforderlichen Teilung der Klasse nur 50% Schulungszeit erlaubt. Da es sich um einen Schulhof handelt, wäre ein störungsfreier Unterricht nicht möglich. Auch befinden sich Hindernisse auf dem Übungsgelände (Baum, Tischtennisplatte, Basketballkorb). Enthalten sein sollte auch eine Ampel- und Mikrofonanlage. 
Das Fazit des PPU lautete, dass neben der Egauschule Dischingen weitere Plätze zur Durchführung der Jugendverkehrsschule unzweckmäßig sind: Nattheim (2x), Gerstetten (2x), Giengen (3x), Herbrechtingen (2x), Hermaringen, Königsbronn, Niederstotzingen, Sontheim/Brenz (2x) und Steinheim (2x). Nur der Platz in Heidenheim könne ohne große Ertüchtigungsmaßnahmen die Voraussetzungen erfüllen.
Das Land Baden-Württemberg hat die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung (VwV-Radfahrausbildung) mit Datum 16.08.2017 geändert und grundsätzlich höhere Standards als Empfehlungen vorgegeben. 
Da die Durchführung der Jugendverkehrsschule durch die Polizei verpflichtend ist, können alternative Anbieter diese leider nicht durchführen.
In einem Gespräch mit dem PPU und der Gemeindeverwaltung am 19.12.2017 wurden die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Ertüchtigung des Jugendverkehrsschulplatzes an der Egauschule diskutiert. 
Zwar wäre es möglich gewesen, eine Einbahnstraße, einen Kreisverkehr, eine Fahrbahnbreite von 200 cm sowie eine Linksabbiegespur von 25 m zur Kreuzung zu schaffen und die Fahrbahnmarkierungen gut erkennbar zu machen; allerdings kann die Platzgröße nicht auf die Orientierungsgröße von 58 m x 57 m bzw. bei stationären Plätzen auf 64 m x 64 m erweitert werden. Somit können die Voraussetzungen für das PPU nicht erfüllt werden während das Polizeipräsidium Aalen noch an der bisherigen Praxis festhält.
Dies bedeutet, dass die Dischinger Grundschulkinder nun zu einem geeigneten Verkehrsschulplatz befördert werden müssen. Im Schuljahr 2017/18 kam dafür nur Heidenheim in Frage. Auf das Lehrpersonal kommt somit erheblicher zeitlicher Mehraufwand hinzu und auf den Schulträger (Gemeinde) erhebliche Beförderungskosten. 
Die entsprechenden Fahrten nach Heidenheim wurden im Schuljahr 2017/18 von der Fa. Gerstmayr Reisen zum Sonderpreis von rd. 700 € durchgeführt.
Die Gemeinde Nattheim hat zwischenzeitlich ihren Verkehrsübungsplatz nach den Richtlinien der VwV Radfahrausbildung ertüchtigt und vom PPU mit Schreiben vom 17.08.2018 die Zusicherung erhalten, dass dort zukünftig die Schülerinnen und Schüler aus Nattheim, Auernheim und Dischingen ihre Radfahrausbildung absolvieren können. 
Dies stellt auch für die Gemeinde Dischingen eine hoffentlich kostengünstigere sowie zeitsparende und nachhaltige Lösung im Ringen um eine adäquate Radfahrausbildung ihrer Grundschüler/innen dar. 

Dokumente
Download Jugendverkehrserziehungsschulplatz Egauschule Dischingen.pdf

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5.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 5.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt nachfolgende Termine mit:

20.09.2018, 17 Uhr:         Info-Veranstaltung Pflegestützpunkt Heidenheim in der 
                               Egauhalle 
08.10.2018, 18 Uhr:        Gemeinderatssitzung

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 6

Sachverhalt

K E I N E

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7. Bürgerfragestunde und Bürgerfragen zur Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.09.2018 ö 7

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 15:10 Uhr