Datum: 30.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle Dunstelkingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Anschaffung eines Schleppers für den Bauhof; Vergabe des Auftrages
3 Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des restlichen Teilstücks der östlichen Friedhofsmauer in Eglingen
4 Bebauungsplan "Lehnlesheck" in Eglingen; - Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes - Billigung des Entwurfs - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange - Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
5 Einvernehmen zu Bauanträgen
5.1 Baugesuch Anbau eines Wintergartens, Helfensteinstraße 17, Dischingen
5.2 Baugesuch Schuppananbau, Friedhofstr. 15, Dischingen
5.3 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Im Brühl 4, Eglingen
5.4 Baugesuch Garagenabbruch (Wasserschaden), Garagenneubau, Karlstraße 26, Dischingen
5.5 Baugesuch Erstellen von 4 Fertiggaragen, Jungbauernstraße 5, Dischingen
5.6 Baugesuch Umbau ehem. Schmitte (Schmiede) zum Wohnen, Sperrbergstraße 3, Ballmertshofen
6 Bekanntgaben
6.1 Bekanntgabe Termine
6.2 Bekanntgabe - Entscheidung über die Förderanträge im Ausgleichstock
7 Anfragen

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1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass der Gemeinderat am 02.07.2018 folgende Beschlüsse fasste:

  • Der Gemeinderat stimmte im Rahmen des Vectoringausbaus der Telekom der Mitverlegung von eigenen Leerrohren für die zukünftige Glasfasererschließung zu. Betroffen hiervon sind die Straßen Jungbauernstraße, An der Halde, Branntweinstraße und Fleinheimer Straße. Beim Vectoringausbau werden die Kabelverzweiger der Telekom durch Glasfaserleitungen in der Hauptstraße, Grabenstraße, Branntweinstraße und im Zwinkelweg miteinander verbunden. Gleichzeitig wurde der Auftrag für die Tiefbau- und Kabelarbeiten zur Mitverlegung mit der Telekom an die Fa. GEODATA vergeben. Die Gemeinde beteiligt sich an den tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Der Auftrag zur Materiallieferung von Multirohren und Kabelschächten wurde an die EnBW ODR zum Angebotspreis brutto von 27.500 € erteilt.

  • Der Planungsauftrag für das Regenüberlaufbecken Frickingen/Katzenstein wurde an das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim vergeben.

Weiter beschloss der Gemeinderat am 19.07.2018:

  • Nachdem im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen ein breites Spektrum an Betreuungszeiten angeboten wird, ist dort mit einer weiter hohen Nachfrage zu rechnen. Durch eine Änderung der Betriebserlaubnis können zusätzlich fünf weitere Kindergartenplätze gewonnen werden. Der Gemeinderat stimmte deshalb der vorgeschlagenen Änderung der Betriebserlaubnis des Kinderhauses St. Johannes und der dadurch notwendigen Personalaufstockung zu. Die dafür notwendigen Kosten werden vertragsgemäß übernommen.

  • In Ballmertshofen wurden die Instandsetzungsmaßnahmen zur Sanierung der Friedhofs- /Kirchenmauer abgeschlossen. Insgesamt sind Kosten in Höhe von 396.949,32 € angefallen. Laut Vermögensausscheidungsurkunde von 1891 beteiligt sich die bürgerliche Gemeinde Dischingen mit 25%. Dies entspricht einem Betrag von 99.237,33 €. Da aufgrund einer ursprünglich niedrigeren Kostenschätzung nicht genügend Haushaltsmittel eingeplant waren, stimmte der Gemeinderat einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 9.237,33 Euro zu.

  • Bei der Sanierung des Zauns beim Kindergarten Dunstelkingen entstanden im Vergleich zur Kostenschätzung erhebliche Mehrkosten. Da diese sachlich begründet waren, beschloss der Gemeinderat, dass die überplanmäßigen Mehrkosten in Höhe von 6.362,88 € übernommen werden. Sie werden im Haushalt 2019 veranschlagt und sollen nach dessen Genehmigung 2019 zur Auszahlung kommen. 

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2. Anschaffung eines Schleppers für den Bauhof; Vergabe des Auftrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Bauhof der Gemeinde Dischingen über einen 33 Jahre alten Fendt Geräteträger und einen 16 Jahre alten Unimog verfügt. 
Beide Fahrzeuge, aber insbesondere der Unimog, sind inzwischen sehr reparaturanfällig und können jederzeit ausfallen. Die Reparaturen am Unimog sind sehr teuer und beim Ausfall des Unimogs steht dem Bauhof für den Winterdienst kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. 

Bereits im vergangenen Jahr wurde mit den Mitarbeitern des Bauhofes eine Fahrzeugkonzeption besprochen, die in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 eingeflossen sind. Der Gemeinderat kam dann bei der Klausurtagung zu der Entscheidung, einen Schlepper für den Bauhof zu beschaffen. Dieser soll die reparaturanfälligen Geräte entlasten und auch im Winterdienst in Ballmertshofen eingesetzt werden. 

Mit dem Schlepper können sämtliche Arbeiten (Winterdienst, Mulch- und Fuhrarbeiten, Schneiden der Hecken und der Lichtraumprofile) wie mit dem Unimog durchgeführt werden. 

Die angebotenen Schlepper verfügen über eine Frontladevorbereitung. Es stellt sich daher die Frage, ob für diesen Schlepper nicht auch gleich ein Frontladegerät beschafft wird.
Die nächste Gerätebeschaffung für den Bauhof lässt sicher nicht lange auf sich warten. Sobald der Unimog nicht mehr einsatzbereit ist und ausgesondert werden muss, steht die Entscheidung an, ob ein Fast-Truck (JCB) oder ein LKW beschafft wird.

Ortsbaumeister Wörner erläutert weiter, dass im Haushaltplan 2018 der Gemeinde für diese Ersatzbeschaffung 150.000 Euro eingestellt wurden. 

Durch die Verwaltung hat man, in Absprache mit dem Bauhof, Angebote von den einzelnen Anbietern der Marke Deutz, Lindner, John Deere und Steyr eingeholt.

Für die Angebotserstellung wurden die wesentlichen Eckdaten für das Ersatzgerät zu Grunde gelegt:
  • 4- Zylinder Dieselmotor mit ca. 150 PS
  • Geschwindigkeit 50 km/h
  • Stufenloses Getriebe
  • Druckluftbremsanlage für den Betrieb mit den vorhandenen Anhänger des Bauhofes
  • Kommunalbereifung
  • Vorbereitung für Frontlader
  • Kaltstartsystem für Winterdienst
  • Zubehör für Kommunaltraktor allgemein

Die Mitarbeiter des Bauhofes konnten sämtlich angebotenen Geräte jeweils ein paar Tage im täglichen Einsatz testen, wobei dann die Schlepper der Marke John Deere und Steyr favorisiert wurden. Für beide Marken ist auch ein Händler mit Werkstattbetreuung in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Die Angebote für diese Marken stellen sich wie folgt dar:

1. Platz:
Steyr Kommunalschlepper
Hans Ayrle Landtechnik
Dillingen- Steinheim
Angebotspreis Brutto 109.000,00 €

2. Platz:
John Deere Kommunalschlepper
Angebotspreis Brutto 126.500,00 €

Wie schon zuvor erwähnt, sind im Haushalt 2018 der Gemeinde für die Ersatzbeschaffung eines neuen Schleppers Mittel in Höhe von 150.000 Euro eingestellt. 
Nach Rücksprache mit dem Bauhof konnte man sich wegen der Zufriedenheit bei der Nutzung im täglichen Einsatz auf den Schlepper der Marke Steyr einigen.

Zu den Mehrkosten beim Frontlader kann Ortsbaumeister Wörner Folgendes sagen:

Frontlader Hydrac Typ 2300:

Schwere Ausführung Breitschwinge, Werksanbau 3ter Steuerkreis (für Zange u. s. w.), Farbe in Schlepperfarbe kommunalorange anstatt schwarz, Schaufel mit 2,05 m, Umschaltung zwischen Kommunalanbauplatte und Frontlader erfolgt elektronisch.

Brutto-Kosten:                                                   11.000,00 €

Gesamtkosten mit Kommunalschlepper:

Kommunalschlepper Brutto-Kosten:                         109.000,00 €
Frontlader Brutto-Kosten:                                           11.000,00 €
Gesamt-Brutto                                                 120.000,00 €

Dokumente
Download John Deere.pdf
Download Mehrkosten Frontlader.pdf
Download Steyr.pdf

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3. Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des restlichen Teilstücks der östlichen Friedhofsmauer in Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner erläutert, dass die Friedhofsmauer in Eglingen aus einem alten, verputzten Bruchsteinmauerwerk mit Betonabdeckplatten besteht. Durch über die Jahre eingedrungenes Wasser entstanden erhebliche Schäden durch Frost. Dies zeigt sich durch Risse im Mauerwerk sowie durch Abbrüche am Putz und dem Mauerwerk. Um die weitere Standsicherheit zu gewähren, ist beabsichtigt, das restliche Teilstück der bestehenden Mauer an der Ostseite abzubrechen und diese durch eine neue Stahlbetonmauer zu ersetzen. Im Vorfeld wurden bereits 2006, 2009, 2015 und 2016 Teilstücke erneuert. Im Haushalt 2018 wurden Mittel in Höhe von 30.000,00 Euro für das restliche Teilstück eingestellt.

Für die Ausführung der Arbeiten wurden zwei Firmen aufgefordert ein Angebot in Form der „Freihändigen Vergabe“ abzugeben. Bis zum Abgabetermin am 27. Juli 2018 hatten dann auch zwei Firmen ein gültiges Angebot abgegeben. Eine Firma gewährte einen Nachlass von 5 %, welcher in der Wertung der Angebote berücksichtigt wurde.

Die Positionen im Leistungsverzeichnis bezogen sich auf eine Mauerlänge von ca. 
26 Meter. Zusätzlich wurde bei diesem Abschnitt ein weiterer Beton-Mauerpfeiler als Mauerabschluss ausgeschrieben.

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung stellt sich wie folgt dar:

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Riffel
Dischingen                                                35.682,80 € (100 %)

2. Platz                                                41.037,04 € (115,01 %)
                                                       (5 % Abgebot enthalten)

Wie zuvor erwähnt sind im Haushaltsplan 2018 für die Sanierung des restlichen  Teilstückes der östlichen Friedhofsmauer in Eglingen insgesamt 30.000 Euro eingestellt. Das günstigste Angebot stellt somit eine Überschreitung der eingestellten Haushaltsmittel von brutto 5.682,80 Euro dar.

Die Firma Riffel ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen und den Ortsteilen erfolgreich ausgeführt. Unter anderem waren sie in der Vergangenheit für Mauersanierungen der einzelnen Friedhöfe im Gemeindegebiet verantwortlich.

Mit der Ausführung der Arbeiten soll im September begonnen und Ende Oktober abgeschlossen werden.

Dokumente
Download IMG_0743.pdf
Download IMG_0744.pdf
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Download IMG_0747.pdf
Download IMG_0748.pdf

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4. Bebauungsplan "Lehnlesheck" in Eglingen; - Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes - Billigung des Entwurfs - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange - Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde Eglingen im Jahre 1967 den
Bebauungsplan „Lehnlesheck“ aufgestellt und als Satzung beschlossen hat.

Das Gebiet wird überwiegend durch eine Wohnbaunutzung bestimmt und ist als
Allgemeines Wohngebiet und Kleinsiedlungsgebiet festgelegt. 
Durch die Festlegungen des Bebauungsplans werden die Nutzungen auf den
Baugrundstücken stark eingeschränkt. Garagen und Nebengebäude sind nur in dem sehr
eingeschränkten Korridor innerhalb der Baulinie bzw. Baugrenze umsetzbar. Der
überwiegende Bereich der Grundstücke kann somit für eine bauliche Entwicklung nicht
genutzt werden. 

Die sehr eng gefassten Festlegungen bezüglich der Dachformen lassen keinen Spielraum
für moderne Baukörper unter dem Gesichtspunkt energiesparender Bauweisen.

Im Rahmen der Ersten Änderung sollen bauliche Einschränkungen durch Zulassung von
Garagen und Nebengebäuden auch außerhalb der Baugrenzen beseitigt werden. Zudem
sollen auch alternativer Dachformen ermöglicht werden.
Die Erste Änderung des Bebauungsplans entspricht der Zielsetzung zur
flächenschonenden Gemeindeentwicklung.
Herr Kolb stellt anschließend die beigefügte Präsentation vor.

Dokumente
Download 180720-Sitzungsvorlage Entwurf.pdf
Download 30.07.18.pdf
Download BPlan 11Lehnlesheck.pdf
Download DIS181470-E-BP1000.pdf
Download DIS181470-E-BPlan-Begründung.pdf
Download DIS181470-E-BPlan-SchriftlicherTeil.pdf

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5. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 5
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5.1. Baugesuch Anbau eines Wintergartens, Helfensteinstraße 17, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Anbau eines Wintergartens

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1296/14, Helfensteinstraße 17, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                Befreiung nach § 56 der LBO. Der Wintergarten überschreitet 
                               mit einem Teilbereich die nord-westliche Baulinie um 
ca. 0,75 m.

Objektbeschreibung:        Der Wintergarten in Holz-Alu-Glaskonstruktion bekommt die 
                               Außenmaße von insgesamt 5,00 x 3,70 m. Das geplante 
                               Pultdach erhält eine Dachneigung von ca. 12 ° sowie eine 
                               Traufhöhe von 2,50 m bzw. 3,20 m. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Helfensteinstr. 17, Dischingen.pdf

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5.2. Baugesuch Schuppananbau, Friedhofstr. 15, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Schuppenanbau

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1688/3, Friedhofstraße 15, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                Die Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung um 0,73 m                                 an der Grundstücksgrenze muss durch eine Baulastübernahme                                 geklärt werden.

Objektbeschreibung:        An der nördlichen Grundstücksgrenze wird über der                                                 Doppelgarage im Erdgeschoss ein Schuppenanbau mit den                                 Außenmaßen von 9,73 m x 2,50 m im Obergeschoss errichtet.                                 Die Überdachung wird als Pultdach ausgeführt.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Friedhofstr. 15, Dischingen.pdf

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5.3. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Im Brühl 4, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 5.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 163, Im Brühl 4, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das geplante, nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus erhält die Außenmaße von 11,30 m x 9,25 m. Das geplante Satteldach bekommt eine Dachneigung von 23°, eine Traufhöhe von ca. 5,00 m sowie eine Firsthöhe von 
ca. 6,95 m. Die zur Ausführung kommende Flachdach-Doppelgarage wird mit den Außenmaßen von 7,00 m x 6,00 m errichtet. Die Gebäudehöhe hier beträgt ca. 2,90 m.        

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Im Brühl 4, Eglingen.pdf

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5.4. Baugesuch Garagenabbruch (Wasserschaden), Garagenneubau, Karlstraße 26, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 5.4

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Pappe befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Garagenabbruch (Wasserschaden), Garagenneubau

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1676/1, Karlstraße 26, Dischingen,

Befreiungen/
Abweichungen:                Die Überschreitung der erlaubten Gesamtlänge der                                                 Grenzbebauung von 9,00 m um 5,99 m sowie der                                                 Überschreitung der zulässigen Wandfläche von 25 m² an der                                 Grundstücksgrenze muss durch Übernahme einer Baulast                                         geregelt werden. 

Objektbeschreibung:        Die vorhandene Doppelgarage mit den Geräteschuppen wird 
                               komplett abgebrochen.
                               Anstelle dessen soll ein Garagenneubau mit Werkstatt mit den 
                               Außenmaßen von 14,99 m x 8,05 m errichtet werden. Das 
                               Objekt soll ein Flachdach mit 1° Dachneigung und 
                               einer Traufhöhe von 3,50 m bzw. 3,75 m erhalten. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Karlstraße 26, Dischingen.pdf

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5.5. Baugesuch Erstellen von 4 Fertiggaragen, Jungbauernstraße 5, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 5.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Erstellen von 4 Fertiggaragen

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 186, Jungbauernstraße 5

Befreiungen/
Abweichungen:                Die Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung von ca.                                         3,00 m an der Süd-Seite und gleichzeitiger Überschreitung der 
                               Wandfläche von 25 m² muss durch eine Übernahme einer                                         Baulast geklärt werden.

Objektbeschreibung:        Die Außenmaße der 4 geplanten Fertigteil-Flachdachgaragen                                 betragen 11,90m x 6,00 m. Die Garagenhöhe beläuft sich auf                                 2,59 m. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Jungbauernstraße 5, Dischingen.pdf

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5.6. Baugesuch Umbau ehem. Schmitte (Schmiede) zum Wohnen, Sperrbergstraße 3, Ballmertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 5.6

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Röhm befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Umbau ehem. Schmitte (Schmiede) zum Wohnen

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 56/3, Sperrbergstraße 3, Ballmertshofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die ehemalige Schmiede mit den Außenmaßen 15,20 m x 
                               10,80 m wird durch die Errichtung verschiedener Räume im 
                               UG, EG und DG zum Wohnhaus umgenutzt. Das bestehende 
                               Satteldach erhält auf der Südost- und Nordwestseite auf einer 
                               Länge von 7,80 m bzw. 9,40 m eine Schleppgaube mit 25° 
                               Dachneigung.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Sperrbegstraße 3, Ballmertshofen.pdf

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 6
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6.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

16.-19.08.2018                 Fahrt nach Mittelherwigsdorf
10.09.2018                        Gemeinderatssitzung

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6.2. Bekanntgabe - Entscheidung über die Förderanträge im Ausgleichstock

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass Frau Schmidt von der Kommunalaufsicht beim LRA Heidenheim der Gemeindeverwaltung am 24.07.2018 telefonisch die Ergebnisse zu den Förderanträgen der Gemeinde aus dem Ausgleichstock mitgeteilt hat:

Demnach wird die Förderung für den Ausbau der Eglinger Straße in Demmingen zwar nicht abgelehnt, aber zurückgestellt. Diese Entscheidung kommt nicht überraschend, da der Förderantrag im ELR in diesem Jahr auch keine Berücksichtigung fand.

Für den Ausbau der Oberdorfstraße in Ballmertshofen erhält die Gemeinde eine Förderung aus dem Ausgleichstock in Höhe von 215.000 €.

Unter Berücksichtigung der ELR-Mittel stellt sich die Finanzierung der Oberdorfstraße wie folgt dar:


Antrag
genehmigt
 
 
 
ELR
 
 
Gesamtkosten
989.062
989.062
davon zuwendungsfähig
831.100
831.100
Zuwendung (40%)
332.458
332.440
 
 
 
 
 
 
Ausgleichstock
 
 
zuwendungsfähige Gesamtkosten
831.100
 
Zuwendung
310.500
215.000
 
 
 

Eigenmittel
346.104
441.622
 
 
 
 
 
 
Förderquote
65,0%
55,3%
 
 
 

Dadurch ergibt sich ein erhöhter Eigenmittelanteil von 95.518 Euro. 
Dieser Betrag muss im Haushalt 2019 noch finanziert werden.

Sobald der offizielle Förderbescheid vorliegt, kann die Maßnahme weiter vorangetrieben und ausgeschrieben werden.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.07.2018 ö 7

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 15:08 Uhr