Datum: 02.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 EU Datenschutz-Grundverordnung (VO EU 2016/679): Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
2 Gestaltung des anonymen Grabfeldes auf dem Friedhof Schloss Taxis
3 Vergabe der Gasbelieferung für die Gemeindegebäude vom 01.10.2018 bis 30.09.2021
4 Sitzungsgelder Gemeinderat: Umstellung auf bargeldlose Auszahlung
5 Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Dunstelkingen
6 Einvernehmen zu Bauanträgen
6.1 Baugesuch Temporäre Erweiterung Sozialräume in Containerbauweise, Zwinkelweg 2, Dischingen
6.2 Baugesuch Teilumbau und Erweiterung eines bestehenden Einfamilienwohnhausses, Neubau von zwei Doppelgaragen und einem Carport, Oberer Weiler 20, Katzenstein
6.3 Baugesuch Aufbau einer Gaube, Erstellung von Parkplätzen, Nutzungsänderung: Wohnhaus und Verkaufsladen in Bürogebäude, Wildsteinstr. 1 bzw. Am Aschenfeld 1, Dischingen
7 Bekanntgaben
7.1 Bekanntgabe Zuschüsse Stiftung Naturschutzfonds
7.2 Bekanntgabe Termine
8 Anfragen

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1. EU Datenschutz-Grundverordnung (VO EU 2016/679): Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass nach langen Verhandlungen im Dezember 2015 die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgte. Diese soll zu einer weitgehenden Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechtes führen. 

Während bislang durch nationale Gesetzgebungen auf Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie doch erhebliche Unterschiede bestanden, wird die Datenschutzgrundverordnung direkt geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten sein. Geringe Unterschiede sind allenfalls durch die Möglichkeit sogenannte „Öffnungsklauseln“ zu erwarten. Öffnungsklauseln bieten nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit, eigene nationale Regelungen zu erlassen. Die DSGVO trat am 25.05.2018 in Kraft.

Die Ziele der DSGVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 DSGVO) und der freie Verkehr personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 3 DSGVO).

Die vorangestellten Ziele sollen durch die in Art. 5 DSGVO festgelegten Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden: 
Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht.
Die Datenschutzgrundverordnung wird das europäische Datenschutzrecht nicht völlig verändern, weist aber eine Reihe von in der Praxis zu beachtenden Änderungen auf.

Verantwortlich für den Datenschutz ist in Gemeinden der Leiter der Gemeindeverwaltung (Bürgermeister). 

Verlangt wird, ein Datenschutzmanagement einzurichten, das alle erforderlichen Datenschutzmaßnahmen umfasst. Dieses Datenschutzmanagement soll als Nachweis dienen, dass die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden. 
Hinzu kommt, dass Kontrollen der Datenschutzmaßnahmen von der Aufsichtsbehörde ausdrücklich vorgesehen sind. 
Es kann z.B. enthalten:
- Ausformulierung und Visualisierung von Verwaltungsprozessen
- Verarbeitungstätigkeiten kenntlich machen (gemäß Art. 30 sind die Verantwortlichen 
       verpflichtet, schriftlich oder elektronisch ein Verzeichnis zu führen. In diesem 
       Verzeichnis müssen alle Datenverarbeitungstätigkeiten aufgeführt sein. Sinn dieses 
       Verzeichnisses ist, dass nachgewiesen werden kann, wie mit den persönlichen
Daten der Bürger umgegangen wird und somit die Regelungen der Verordnung 
eingehalten werden)
- Technische Durchführung (bei Anschaffung einer IT-Software, sollten Datenschutz-
       grundsätze beachtet werden oder eine Bescheinigung vom Hersteller, dass die 
       Grundsätze beachtet werden, eingeholt werden. Für vorhandene Software 
       sollte sichergestellt werden, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen 
       genügt.
- Anpassung Verträge mit Auftragsverarbeitern (Auftragsverarbeiter sind für Kommunen 
       neben dem Datenverarbeitungsverbund auch sonstige IT-Dienstleister. Die 
       aktuellen Verträge sollten auf ihre Übereinstimmung mit dem Datenschutzrecht 
       geprüft werden.
- Erstellung und Durchführung einer Risikoanalyse (zunächst sollen alle möglichen 
       Gefahrenquellen in der Verwaltung ermittelt und grob eingeschätzt, diskutiert und 
       die erforderlichen Maßnahmen         veranlasst werden)
- Mitarbeiterschulung, Sensibilisierungsveranstaltungen
- Datenschutzgerechte Entsorgung
- Sicherung datenverarbeitender Anlagen
- Zugangskontrollen zu Gebäuden
- Verschlüsselung der Daten
- Regelmäßige Datensicherung
- Datenminimierung

Aufsichtsbehörde i.S.d. DSGVO ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. 
Der Aufsichtsbehörde müssen auf Verlangen die angefragten Unterlagen wie z. B. das Verarbeitungsverzeichnis, die interne Datenschutzrichtlinie, Fortbildungspläne, die Risikoanalyse und eine etwaige Datenschutzfolgenabschätzung vorgelegt werden. Der Datenschutzbeauftragte ist der Aufsichtsbehörde zu benennen. Daher ist die Dokumentation ratsam.
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss dies innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Wie schon bei bisheriger Rechtslage können datenschutzrechtliche Verletzungen zum Schadensersatz führen.
Bußgelder für Behörden sind zumindest in wichtigen Teilbereichen möglich, die Aufsichtsbehörde bekam eine direkte Anordnungsbefugnis (also die Möglichkeit, Verwaltungsakte zu erlassen mit Zwangsgeldandrohung usw.) und eine erhebliche Ausweitung der Kontrollkapazitäten und –möglichkeiten. 
Dazu kommt fast so etwas wie eine Umkehr der Beweislast: nicht die Aufsicht muss Fehler nachweisen, sondern die beaufsichtigte Kommune, dass sie alles richtig gemacht hat.
Dies alles führt zu einem erheblichen Mehraufwand innerhalb aller Bereiche der Gemeindeverwaltung auch ohne die Berücksichtigung der Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten. 
Der personelle Mehrbedarf und die finanziellen Auswirkungen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Sie sind auch abhängig vom Maß der Inanspruchnahme der Informations- und Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragten:

Nach Artikel 37 besteht die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Zur Qualifikation des Datenschutzbeauftragten gibt es keine genauen Vorgaben. Aus den Aufgaben ergibt sich, welche Kenntnisse und Praxiserfahrungen vorhanden sein müssen.
Der Datenschutzbeauftragte wird formlos bestellt. Zuständig ist der Bürgermeister.
Es besteht die Möglichkeit, dass entweder eine verwaltungsinterne Lösung (Bestellung einer dem Bürgermeister direkt unterstellten Person) gefunden wird oder aber ein Datenschutzbeauftragter für mehrere Kommunen tätig ist. Gerade den kleineren Kommunen, die in Form einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zusammenarbeiten oder gemeinsame Aufgaben erledigen, wird so ermöglicht, sich einen Datenschutzbeauftragten zu teilen. Auch andere Formen interkommunaler Zusammenarbeit sind möglich. Eine dritte Möglichkeit ist, dass auch private Dienstleister mit der Funktion beauftragt werden können.
Die umfassenden Überwachungs-, Dokumentations-, Auskunfts- und sonstigen Pflichten kann die Gemeindeverwaltung nicht zusätzlich zu den bisherigen Verwaltungsaufgaben übernehmen. Somit scheidet eine verwaltungsinterne Lösung aus. 
Die Stadt Heidenheim und der Landkreis Heidenheim hatten bereits seit Jahren eigene Datenschutzbeauftragte mit verschiedenen Stellenanteilen bestellt. Deshalb wurden sie zunächst gebeten, zu prüfen, ob sie die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit übernehmen können. Leider ist es beiden Kommunen nicht möglich. Auch andere Kommunen im Landkreis kommen dafür nicht in Frage, sie haben externe Dienstleister mit dieser Aufgabe beauftragt. 
So haben z. B. die Städte Giengen und Herbrechtingen, sowie die Gemeinden Nattheim und Hermaringen den Datenschutzsachverständigen Christoph Boser aus 77770 Durbach beauftragt.
Die Gemeinde Königsbronn hat bereits seit Jahren eine vertragliche Bindung zur Firma FOX Consulting GmbH aus 71723 Großbottwar.
Während die Stadt Niederstotzingen ebenso wie die Gemeinden Gerstetten und Sontheim/Brenz sowie die überwiegende Anzahl der Kommunen in Baden-Württemberg den Datenschutzbeauftragten des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF; ab 01.07.2018 nach der Fusion ITEOS), Hubert Röder bestellt haben.
Die Gemeindeverwaltung hat bei drei Dienstleistern Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot stellt das Angebot des Zweckverbands KIVBF dar, wobei die Abrechnung nach dem angebotenen Stundensatz nach tatsächlichem Aufwand erfolgt. 
Verwaltungsinterner Ansprechpartner für den Datenschutz ist Dirk Schabel.

Dokumente
Download GR 02.07.2018 Präsentation Datenschutzverordnung.pdf

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2. Gestaltung des anonymen Grabfeldes auf dem Friedhof Schloss Taxis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 2

Sachverhalt

1) Anonymes Grabfeld – Gedenkstein
Kämmerer Schabel berichtet, dass der Gemeinderat sich in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 28.05.2018 für eine Stele in Form eines Fächers entschieden hat, den Herr Weinmann von der Weinmann Steinwerkstatt als Modell vorgestellt hat. Die Maße des Fächers waren 3 x 180 x 60 x 10 cm.


Nach der Diskussion zu Form, Größe und Gestaltung wurde Herr Weinmann beauftragt, die Stele insgesamt etwas kleiner zu gestalten (bezüglich der Höhe ca. 30 cm niedriger) wobei der mittlere Fächer etwas höher sein sollte, als die beiden äußeren Fächer. Weiterhin sollte der Fächer die Aufschrift „Glaube – Liebe – Hoffnung“ enthalten.
Herr Weinmann hat im Nachgang zur Sitzung den folgenden Vorschlag ausgearbeitet mit den Maßen 2 x 150 x 55 x 8 cm für die beiden äußeren Fächer und 165 x 55 x 8 cm für den mittleren Fächer. Herr Weinmann wurde weiterhin gebeten, im unteren Bereich auf dem vorderen bzw. rechten Fächer noch die Aufschrift „Friedhof Taxis – Anonymes Grabfeld“ aufzubringen, damit für Außenstehende klar erkennbar ist, dass es sich um ein Grabfeld und nicht um ein parkähnliches Wiesenfeld oder umrahmtes Rasenelement handelt.
Für den neuen Gestaltungsvorschlag der Stele liegt ein Angebot der Weinmann Steinwerkstatt vor, zum Preis von 15.465,25 € brutto. Der Preis versteht sich einschl. Gestaltung, Produktion, Versetz- und Fundamentierarbeiten sowie Beschriftung.


2) Weg zur neuen Urnenanlage
Des Weiteren informiert Kämmerer Schabel, dass mit der Erweiterung der Urnenanlage unterhalb der Leichenhalle am nördlichen Rand des Friedhofs auch der Weg von der Leichenhalle zur Urnenanlage und der Platz vor der Urnenanlage hergestellt werden soll. Gestalterisch soll der Vorplatz vor der neuen Urnenanlage genauso hergestellt werden wie der Vorplatz der bisherigen Urnenanlage.

Für die Ausführung der Arbeiten wurden zwei Firmen aufgefordert ein Angebot in Form der “Freihändigen Vergabe“ abzugeben, wobei dann zwei Firmen ein gültiges Angebot eingereicht haben.

Das Ergebnis nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die Gemeindeverwaltung stellt sich wie folgt dar:

Firma:                                                Angebotssumme-Brutto:

Fa. Joos Pflasterbau
Nattheim-Fleinheim                                19.092,84 € (100 %)

2. Platz                                        20.363,88 € (106,66 %)


Die Firma Joos Pflasterbau ist als leistungsfähiges und gutes Bauunternehmen bekannt und hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen in Dischingen und den Ortsteilen erfolgreich ausgeführt. Unter anderem waren sie mit der Neugestaltung der Friedhofsanlage in Eglingen und der Pflasterarbeiten für den Weg im Friedhof Demmingen beauftragt.

3) haushaltsrechtliche Bewertung (einschl. Urnenanlage)
Kämmerer Schabel erläutert, dass im Haushaltsplan für das anonyme Grabfeld und die Erweiterung der Urnenanlage 45.000 € eingeplant sind.
Zusammenstellung der Kosten (brutto):
Gedenkstein anonymes Grabfeld        15.465,25 €
Fundamente Urnenanlage        4.197,44 €
Urnenanlage        18.297,44 €
Angebot Fa. Joos für Weg/Platz        19.092,84 €
Insgesamt        57.052,97 €

Die Umsetzung aller Maßnahmen führt zu Mehrausgaben bzw. zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 12.052,97 €. Für den Haushaltsplan 2018 wurden für den Gedenkstein im anonymen Grabfeld Kosten von rund 5.000 € angenommen. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf 15.465,25 €, sind also rund 10.500 € höher als der Planansatz. Dies ist vor allem ursächlich für die überplanmäßige Ausgabe.

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3. Vergabe der Gasbelieferung für die Gemeindegebäude vom 01.10.2018 bis 30.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erläutert, dass der Vertrag über die Lieferung und den Bezug von Erdgas mit der Stadtwerke Heidenheim regio GmbH aus Heidenheim zum 30.09.2018 gekündigt wurde. Es werden 17 Abnahmestellen mit einem Verbrauch von rund 889.250 kWh pro Jahr beliefert. Die Vertragslaufzeit von 3 Jahren hatte sich 2017 vertragsgemäß um ein weiteres Jahr verlängert, da nicht zum 30.09.2017 gekündigt wurde.

Die Verwaltung holt von zwei Anbietern Angebote für die Gaslieferung (reiner Arbeitspreis für Energie) mit einer Laufzeit von drei Jahren ein. Die Preise sind Tagespreise und sind deshalb nicht vorab verfügbar.

Die Vertragslaufzeit von drei Jahren bietet einen ausgewogenen Kompromiss hinsichtlich Auftragsvolumen, Preissicherheit und Verwaltungsökonomie sowie Risikoaufschlag des Anbieters.

Der günstigste Anbieter bei den drei Jahren Laufzeit und einer Abnahmemenge von rund 2.667.750 kWh Gas (= 3 Jahre x 889.250 kWh) ist mit ca. 47.073,88 € brutto pro Jahr die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG aus Ellwangen. Aufgrund der dreijährigen Laufzeit wurde beim Preis ein Einmalbonus von 2.380 € brutto (= 793,33 € pro Jahr) gewährt. 

Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG                47.073,88 € (100 %)

2. Platz                                                47.408,14 € (100,71 %)


Der Unterschied zum zweiten Bieter beträgt 334,26 € brutto pro Jahr, bezogen auf die Gesamtlaufzeit von drei Jahren ergibt sich insgesamt eine Ersparnis von 1.002,78 € brutto. Beim Preisvergleich wurde von den gleichen Nebenabgaben ausgegangen.

Bürgermeister Jakl ergänzt, dass es für die Gemeinde wichtig ist, einen zuverlässigen Vertragspartner zu haben und das ist mit der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG der Fall. 

Dokumente
Download Gasbelieferung Gemeinde Dischingen GR-Anlage AZ 813.22.pdf

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4. Sitzungsgelder Gemeinderat: Umstellung auf bargeldlose Auszahlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass im Rahmen der Auszahlung der Sitzungsgelder für das zweite Halbjahr 2017 die Gemeinderäte befragt wurden, ob aus ihrer Sicht etwas dagegen spricht, wenn die Sitzungsgelder ab 2018 in bargeldloser Form, d.h. per Überweisung ausbezahlt werden. Bei dieser Umfrage hat die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder signalisiert, dass keine Einwände gegen eine bargeldlose Auszahlung der Sitzungsgelder bestehen. Für die Verwaltung würde dies den Ablauf erleichtern, da die Auszahlung der Gelder in einem Arbeitsschritt erledigt werden könnte. Als Bankverbindung wird von der Verwaltung das hinterlegte Abbuchungskonto verwendet.

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5. Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass durch den Beschluss des Gemeinderates, auf die Energetische Sanierung der Egauschule zu verzichten, im Haushalt 2018 freie Mittel in Höhe von 87.000 € bereit stehen.


Für die Verwendung dieser Mittel ergeht folgender Vorschlag:


Freie Mittel                87.000 €

Breitbanderschließung Dischingen                51.300 €

Energetische Sanierung Turnhalle Dunstelkingen                22.500 €

Verbleibende Mittel                13.200 €


Bereits im Jahr 2016 wurde bezüglich dem Einbau für die Fenster der Gaststätte und des Sanitätsraumes auf der Südseite der Turnhalle ein Angebot von der Firma Metallbau Tix aus Nattheim eingeholt. 

Der Angebotspreis ergab eine Brutto-Summe von 22.248,24 €.


Auf Nachfrage, ob die Preise auch noch 2018 Gültigkeit haben, wurde dies von der Firma Metallbau Tix zugesichert.

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6. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 6
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6.1. Baugesuch Temporäre Erweiterung Sozialräume in Containerbauweise, Zwinkelweg 2, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Temporäre Erweiterung Sozialräume in Containerbauweise

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 980, Zwinkelweg 2, Dischingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die geplanten Sozialräume in Containerbauweise dienen einmal als Umkleide-Herren sowie einmal als Umkleide-Frauen. Der Container für die Herren erhält die Außenmaße von 
       10,90 m x 6,05 m und der Container für die Frauen 
6,05 m x 3,00 m. Die Höhe der beiden Container beträgt 3,00 m und sie sind als Flachdach ausgeführt. 

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Zwinkelweg 2, Dischingen.pdf

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6.2. Baugesuch Teilumbau und Erweiterung eines bestehenden Einfamilienwohnhausses, Neubau von zwei Doppelgaragen und einem Carport, Oberer Weiler 20, Katzenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Teilumbau und Erweiterung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses, Neubau von zwei Doppelgaragen und einem Carport

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 35/1 und 35/2, Oberer Weiler 20, Katzenstein

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        In dem süd-östlichen Teil des bestehenden Wohnhauses sollen neue Wohnräume errichtet werden. Der anschließend neu angebaute, 1-geschossige Wohnhausbau erhält die Außenmaße von 11,38 m x 8,60 m. Dieser Erweiterungsbau erhält ein Flachdach mit einer Höhe von 3,15 m. Die angedockte Doppelgarage bekommt die Außenmaße von
6,49 m x 6,49 m. Diese wird ebenfalls als Flachdach ausgeführt, wobei die Gebäudehöhe 2,71 m beträgt. Das dazugehörige Carport ist mit den Außenmaßen von 6,20 m x 6,50 m geplant. Es erhält ein Pultdach mit 10° Dachneigung und eine Traufhöhe von ca. 2,30 m bzw. 3,10 m. Die zweite geplante Doppelgarage soll die Außenmaße von 6,99 m x 6,49 m erhalten. Das dazugehörige Zeltdach wird mit 25° Dachneigung ausgeführt. Die Traufhöhe beträgt 2,70 m und die Firsthöhe 3,80 m.   

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht
abgeschlossen. 
Bürgermeister Jakl ergänzt, dass das Baugesuch den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht.

Dokumente
Download Lageplan Oberer Weiler 20, Katzenstein.pdf

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6.3. Baugesuch Aufbau einer Gaube, Erstellung von Parkplätzen, Nutzungsänderung: Wohnhaus und Verkaufsladen in Bürogebäude, Wildsteinstr. 1 bzw. Am Aschenfeld 1, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 6.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Aufbau einer Gaube, Erstellung von Parkplätzen
Nutzungsänderung: Wohnhaus und Verkaufsladen in Bürogebäude

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 1678/4, Wildsteinstraße 1 bzw. Am Aschenfeld 1, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        An dem bestehenden Wohnhaus mit Verkaufsladen soll auf der südlichen Fläche des bestehenden Satteldaches eine Schleppgaube mit 5° Dachneigung auf einer Länge von 4,70 m errichtet werden. Das jetzige Wohnhaus und der Verkaufsladen sollen eine Umnutzung in ein Bürogebäude bekommen. Gleichzeitig wird ein Bereich für sechs Stellplätze mit den Außenmaßen von 19,50 m x 9,50 m auf der Südseite des vorherigen Verkaufsladens erstellt. Ein weiterer Stellplatz ist an der nord-östlichen Gebäudeecke des vorherigen Verkaufsladens geplant.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Bürgermeister Jakl ergänzt, dass das Baugesuch den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht.

Dokumente
Download Lageplan Wildsteinstr. 1.pdf

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 7
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7.1. Bekanntgabe Zuschüsse Stiftung Naturschutzfonds

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass der Gemeinderat am 09.10.2017 das Fachkonzept für die Biotopvernetzungskonzeption für Dischingen, Nattheim und Heidenheim an der Brenz einstimmig beschlossen hat. Daraus wurden zusammen mit dem Planungsbüro Zeeb aus Ulm verschiedene Maßnahmen entwickelt, welchen der Gemeinderat ebenfalls zustimmte.
Die Gemeindeverwaltung hat diese geplanten Ausführungen dann zur Förderung angemeldet.

Die Stiftung Naturschutzfonds hat nun für verschiedene Teilprojekte im Rahmen dieser Biotopvernetzungskonzeption (Fachkonzept) jeweils Zuwendungen als Anteilsfinanzierung von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. 

Dies sind für die 
- 1.1.: Erstpflege von Magerrasen und Wachholderheiden                         55.286,00 €
- 1.4.: Herstellung von lichten Hutewäldern                                          36.347,00 €
- 1.5.: Neuanlage von Triebwegen                                                 27.251,00 €
- 1.7.: Neuanlage einer Streuobstwiese in der „Hinteren Holzwiese“           7.124,00 €
Zusammen                                                                                126.008,00 €

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7.2. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jak gibt nachfolgende Termine bekannt:

12.07.2018, 18.00 Uhr         Info-Veranstaltung Kulturprojekt „Wir sind das Härtsfeld“ am 
                               Kiosk Härtsfeldsee
19.07.2018, 18.00 Uhr        evtl. nicht öffentliche Gemeinderatssitzung            
27.07.2018, 13.30 Uhr        Eröffnungsfeier Pflegestützpunkt Dischingen der Katholischen 
                               Sozialstation St. Elisabeth
30.07.2018, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in Dunstelkingen
16.-19.08.2018                 Fahrt nach Mittelherwigsdorf

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 02.07.2018 ö 8

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 15:07 Uhr