Datum: 28.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung" in Eglingen; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Katzenstein"; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
3 Beschluss zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans im Bereich der Bebauungspläne "Blasenfeld - 1. Änderung" und "Katzenstein"
4 Vergabe Lieferung und Montage Straßenbeleuchtung Trugenhofen
5 Vergabe EDV-Ausstattung für das Rathaus
6 Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG - Feststellung der Bilanz und GuV 2016
7 Überprüfung der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 26.05.2019
8 Überführung des Opel Merano vom Eigenbetrieb Wasserversorgung an den Bauhof der Gemeinde
9 Spendenannahmen
10 Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg; Beschluss über das weitere Vorgehen
11 Einvernehmen zu Bauanträgen
11.1 Baugesuch Carport für Traktor mit Anhänger, Lerchenweg 7, Dunstelkingen
11.2 Baugesuch Erweiterung des bestehenden Fahrsilos, Wiedenwiese 2, Trugenhofen
11.3 Baugesuch Tektur - Neubau einer Klein-Biogasanlage, Kohlbauerngasse 9, Frickingen
11.4 Baugesuch Deckblattänderung - Erweiterung Produktion, Zwinkelweg 2, Dischingen
11.5 Kenntnisgabeverfahren für Abbruch Wohnhaus und Schuppen, Jungbauernstr. 5, Dischingen
11.6 Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Jungbauernstr. 17, Dischingen
12 Bekanntgaben
12.1 Bekanntgabe Termine
13 Anfragen

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1. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Blasenfeld - 1. Änderung und Erweiterung" in Eglingen; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Dipl.-Ing (FH) Sandra Gansloser sowie Frau Stefanie Kleen vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG in Hermaringen begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Erfordernis zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Blasenfeld“ aus der Begründung zum Vorentwurf vom 28.05.2018 ersichtlich ist (siehe Anlage). 

Der Vorentwurf wurde bei einem Scoping-Termin am 09.05.2018 auf dem Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung abgestimmt. 
Der Ortschaftsrat Eglingen hat in seiner Sitzung am 22.05.2018 öffentlich über den Vorentwurf beraten und diesem mit einer geringfügigen Änderung des Pflanzgebotes im westlichen und nördlichen Geltungsbereich zugestimmt.

Der Bebauungsplanvorentwurf wird von Frau Kleen nun im Detail vorgestellt (siehe Anlage).

Dokumente
Download Begründung Blasenfeld.pdf
Download Planzeichnung Blasenfeld.pdf
Download Textteil Blasenfeld.pdf

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2. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Katzenstein"; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Dipl.-Ing (FH) Sandra Gansloser sowie Frau Stefanie Kleen vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG in Hermaringen begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Katzenstein“ aus der Begründung zum Vorentwurf vom 28.05.2018 ersichtlich ist. 

Der Vorentwurf wurde bei einem Scoping-Termin am 09.05.2018 auf dem Landratsamt Heidenheim mit den betroffenen Fachbereichen der Landkreisverwaltung abgestimmt. 
Der Ortschaftsrat Frickingen hat in seiner Sitzung am 23.05.2018 öffentlich über den Vorentwurf beraten. Entsprechend dem Wunsch und dem Beschluss des Ortschaftsrates wird das Grundstück Flurstück Nr. 23 nicht als Gewerbegebietsfläche, sondern als Mischgebietsfläche ausgewiesen. In die Gewerbegebietsfläche wurde das aktuelle Bauvorhaben (Hallenneubau) der Fa. Konold mit einbezogen. Außerdem wurde der Grünstreifen entlang der Kreisstraße auf eine Breite von 15 m vergrößert.

Der Bebauungsplanvorentwurf wird von Frau Kleen nun im Detail vorgestellt (siehe Anlage).

Dokumente
Download Begründung und Umweltbericht Katzenstein.pdf
Download Planzeichnung Katzenstein.pdf
Download Textteil Katzenstein.pdf

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3. Beschluss zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans im Bereich der Bebauungspläne "Blasenfeld - 1. Änderung" und "Katzenstein"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat schon mehrfach, zuletzt am 15.04.2015, beschlossen hat, den genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde vom 27.11.2006 zu ändern und auf den aktuellen Stand zu bringen. 

Dieser Änderungsbeschluss wurde am 12.06.2015 öffentlich bekanntgemacht und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Ein großes Problem hat sich hierbei vor allem bei der Plausibilitätsprüfung ergeben, so dass die Bauflächen deutlich reduziert werden mussten. Eine endgültige Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart liegt hierzu noch nicht vor. 

Da die Gemeinde ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln hat, soll nun u.a. im Hinblick auf die anstehenden Genehmigungen verschiedener Bebauungspläne und der Festsetzung der Ausschlussflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes weiter verfolgt werden. 

Es wird hierzu folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
  • Aktualisierung der vorhandenen Planunterlagen durch des Ingenieurbüro Junginger & Partner aus Heidenheim
  • Gespräch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung und der Ausweisung von Bauflächen
  • Abstimmung der Planung mit den Ortschaftsräten
  • Vorstellung des Flächennutzungsplanvorentwurfes im Gemeinderat (möglichst am 30.07.2018) und Beschlussfassung über die weiteren Verfahrensschritte 

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4. Vergabe Lieferung und Montage Straßenbeleuchtung Trugenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Ortsbaumeister Wörner berichtet, dass die Gemeinde Dischingen weiterhin beabsichtigt, seine Breitband-Ausbaustrategie fortzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde mit dem Bau der Druck- und Fallleitung zum Neubau des Hochbehälters Trugenhofen auch ein Leerrohr mit Glasfaserkabel mitverlegt. In der Folge konnte die Gemeinde dann auch den Ortsteil Trugenhofen mit Gas und Glasfaser anschließen.

Da in Trugenhofen der komplette Ort durch oberirdische elektrische Leitungen versorgt wird, hat sich das zuständige Versorgungsunternehmen EnBW ODR aus Ellwangen dazu entschlossen, neben der Gas- und Breitbandverlegung, die Gebäude ebenfalls unterirdisch mit Strom zu versorgen.

Dies hatte dann für die Gemeinde Dischingen wiederum zur Folge, dass auch die gesamte Straßenbeleuchtung unterirdisch verlegt werden musste.

Für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung wurde der Gemeinde von der EnBW ODR ein Angebot unterbreitet. Hierbei handelt es sich um 21 Lichtmasten mit Aufsatzleuchten, notwendigem Zubehör und Montage für die Ortsdurchfahrtsstraßen sowie im gleichen Umfang für acht Leuchten in den Ortsstraßen. Zusätzlich sind noch weitere vier Aufsatzleuchten für die Ortsstraße “Wirtsgasse“ und “Am Kugelberg“ enthalten. Hier wurde schon zuvor die Straßenbeleuchtung unterirdisch verlegt.

Die Art und Ausführung der Straßenbeleuchtung für die Ortsdurchfahrtsstraßen wurden für das gesamte Gemeindegebiet durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.06.2015 festgelegt. Die neu benötigte Beleuchtung der Ortsstraßen hat man auch schon seit mehreren Jahren immer gleich ausgeführt.

Das Angebot für die Materiallieferung und Montage der notwendigen Straßenbeleuchtung durch die EnBW ODR aus Ellwangen beläuft sich auf 32.630,10 Euro.

Die benötigten Haushaltsmittel sind im Gemeindehaushalt 2018 eingestellt.

Dokumente
Download Straßenbeleuchtung Ortsdurchfahrt.pdf
Download Straßenbeleuchtung Ortsstraße.pdf

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5. Vergabe EDV-Ausstattung für das Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erläutert, dass die EDV-Ausstattung der Gemeindeverwaltung (Server, Firewall, Bildschirme, PC, Laptops, NAS und Festplatten) derzeit aus zwei „Paketen“ besteht, von denen das größere Paket, bestehend insb. aus Kaufkomponenten wie Monitore und Festplatten und Leasingkomponenten wie PCs, Server, Datensicherungsserver und Firewall vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.05.2017 mit Laufzeit 01.08.2017 bis 31.07.2022 beschlossen wurden (5-jährige Laufzeit). Der Gesamtpreis lag bei 36.758,86 € brutto.

Im August 2018 läuft das zweite und kleinere „Paket“ aus (Angebotspreis brutto: 
14.963,60 €), bestehend aus acht Monitoren, 11 PCs und einem Laptop sowie Lieferung und Montage. Dieses Paket soll 1:1 ersetzt werden, wobei zwischen Kauf und Leasing die gleiche Aufteilung gewählt werden soll wie 2017, d.h. Monitore sollen gekauft, der Rest geleast werden. Beim Leasing soll aber nur eine Laufzeit von vier Jahren vom 01.08.2018 bis 31.07.2022 vereinbart werden, damit beide Leasingpakete im selben Zeitraum enden und die gesamte EDV dann als ein Projekt neu ausgeschrieben werden kann.

Nachdem die großen Komponenten wie Server und Firewall vom bisherigen EDV-Partner, dem IT-Systemhaus Raab aus Gerstetten betreut werden und eine möglichst reibungslose Einbindung in das Netzwerk der Gemeinde angestrebt wird, wurde auf die Einholung weiterer Angebot verzichtet. In der Gesamtwürdigung konnte für das nachverhandelte Angebot auch günstigere Preise wie 2017 erzielt werden (ggf. auch bedingt durch niedrigere Marktpreise): z.B. PC: Preis 2017: 882,63 € brutto, 2018: 783,57 € brutto; Laptop: Preis 2017: 982,61 € brutto, 2018: 848,74 € brutto.

Dokumente
Download 2017-05-22 Vergabe EDV Rathaus.pdf

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6. Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG - Feststellung der Bilanz und GuV 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 6

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass der Jahresabschluss 2016 für die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG durch Steuerberater Joachim Schmitz mit Datum vom 12. März 2018 gefertigt wurde.

Laut § 5 des Gesellschaftsvertrags einer Kommanditgesellschaft ist es erforderlich, dass der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft geprüft wird. Darin ist auch bestimmt, dass auf diese Prüfung nicht verzichtet werden kann, solange die Gemeinde Dischingen an diesem Unternehmen beteiligt ist.

Diese Regelung wurde auf Verlangen des Landratsamts Heidenheim aufgenommen. Sie sollte dem Schutz der Gemeinde dienen, wenn noch andere Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind. Dies ist aber nicht der Fall. Eine Rückfrage beim Landratsamt hat auch ergeben, dass sich dieses an der fehlenden Prüfung nicht stören würde. Steuerberater Joachim Schmitz sollte dazu aber bestätigen, dass eine Prüfung aus seiner Sicht nicht erforderlich ist. Wie im Vorjahr sollte der Gemeinderat beschließen, dass auch er auf eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer verzichtet. Wenn dieser Beschluss gefasst wird, kann über den eigentlichen Jahresabschluss beraten werden.

In dem Lagebericht des Geschäftsführers Bürgermeister Alfons Jakl, der den Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem beigefügt ist, wird die Entwicklung der Gesellschaft und das Ergebnis der Gewinn und Verlustrechnung und der Bilanz wie folgt erläutert:

Die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG, Dischingen wurde als Kommanditgesellschaft der persönlich haftenden Gesellschafterin Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH durch Urkunde des Notariats Dischingen vom 05. Mai 2014 gegründet.

Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, Erstellung, Bauaufsicht, Bauleitung und Bauausführung der Windkraftanlagen im Windpark Ohrberg Dischingen.
Die Gesellschaft wurde am 09.07.2014 in das Handelsregister (HRA 724 058) eingetragen.

Einziger Gesellschafter ist die Windpark Ohrberg Dischingen Projekt GmbH.

Kommanditistin ist die Gemeinde Dischingen mit einer vertraglichen Kapitaleinlage von 6.000 €. Diese ist in voller Höhe eingezahlt.

Entsprechend dem Gegenstand des Unternehmens hat die Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG die Projektierung des Windparks Ohrberg Dischingen durchgeführt und die Genehmigung für fünf Windenergieanlagen erhalten.
Der Gegenstand des Unternehmens ist damit erfüllt und die Genehmigungen wurden an einen Investor veräußert.
Der Gemeinderat hat am 18.07.2016 die Auflösung der Windpark Ohrberg Dischingen Wind GmbH & Co. KG beschlossen.
Mit Eintragung des Amtsgerichts Ulm im Handelsregister A 724058 vom 28.12.2016 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Die finanzielle Abwicklung mit dem Gesellschafter und dem Kommanditisten muss noch erfolgen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Wie aus dem Jahresabschluss des Steuerberaters Joachim Schmitz zu ersehen ist, sind 2016 Umsätze von 413.730,08 € getätigt worden. Bei den Umsatzerlösen von 
413.730,08 € handelt es sich um den Ersatz der Kosten für die immissionsschutzrechliche Genehmigung inklusive der erforderlichen Planungs- und Gutachtenkosten. Die Aufwendungen entstanden hauptsächlich durch interne Umbuchungen und Verrechnungen mit Aufwendungen der Gemeinde. Der Rest sind Steuerberaterkosten, Beiträge und Rückstellungen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt ab mit einem Jahresüberschuss von 
32.275,99 €, der dem Verlustsonderkonto des Kommanditisten zugeführt wird. Das Ergebnis nach der Verwendungsrechnung beträgt 0,00 €.

Bilanz zum 28.12.2016

Die Bilanzsumme beträgt 547.473,96 €.
Auf der Aktivseite ist der Wert der Sachanlagen um 373.577,92 € auf 0,00 € zurückgegangen, da die Genehmigungen veräußert wurden. Der Wert der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände beträgt 59.943,70 € und der Kassenbestand von 487.530,26 €.
Die Passivseite enthält die Einlage der Kommanditistin Gemeinde Dischingen von unverändert 499.379,15 €, das Verlustsonderkonto mit -12.583,43 € und dem Jahresüberschuss von 32.275,99 €, im Saldo nun 19.692,56 €, sowie Rückstellungen in Höhe von 3.550 € und Verbindlichkeiten von 24.852,25 €.

Aussicht

Wie bereits im Lagebericht des letzten Jahres berichtet wurde, wurde die Planung der Windenergieanlagen erfolgreich mit deren Genehmigung abgeschlossen. Die Genehmigungen wurden verkauft und die Windenergieanlagen sind von der Firma Vensol gebaut und in Betrieb genommen worden. Die von der KG verauslagten Planungskosten wurden durch den Verkauf eingenommen.
Wie oben aufgeführt ist die Firma erloschen. Die finanzielle Abwicklung mit dem Finanzamt und dem Kommanditisten steht noch aus.

Dokumente
Download Windpark Ohrberg Dischingen Wind Jahresabschluss 28.12.2016.pdf

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7. Überprüfung der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 26.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2019 die Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen zu überprüfen ist.

I. Zahl der Gemeinderäte

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen besteht aktuell aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 18 Mitgliedern + 1 (Ausgleichssitz). 
Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) besteht der Gemeinderat in Gemeinden zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern aus 14 Mitgliedern. In Gemeinden mit unechter Teilortswahl kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere (12) oder die nächsthöhere (18) sowie eine dazwischenliegende Zahl maßgebend ist.

Als Stichtag gilt der 30.09.2017, da § 57 Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der Fassung vom 1. September 1983 (GBl. S. 429), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870, 875) besagt: 
„Für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreisräte ist das auf den 30. September des zweiten der Wahl vorhergehenden Jahres fortgeschriebene Ergebnis der jeweils letzten allgemeinen Zählung der Bevölkerung maßgebend.

In der Dischinger Hauptsatzung wurde geregelt, dass in der Gemeinde Dischingen gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 GemO die unechte Teilortswahl eingeführt wird und für die Zahl der Gemeinderäte jeweils die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Dies entspricht 18 Mitgliedern. Damit konnte eine objektive Verteilung der auf die einzelnen Wohnbezirke fallenden Sitze erreicht werden, die die örtlichen Verhältnisse (Teilortstruktur) und vor allem auch die Bevölkerungsanteile berücksichtigt. Hierbei sind Abweichungen von bis zu 20 % zulässig.

Da sich die Größe und Struktur des Gemeinderates bisher bewährt hat, wird vorgeschlagen, an der unechten Teilortswahl festzuhalten. Außerdem soll die Zahl der Gemeinderäte in der Gemeinde Dischingen weiterhin 18 betragen. 
II. Verteilung der Sitze auf die Ortschaften

Die Ortsteile bilden je einen Wohnbezirk. Die Sitze im Gemeinderat werden aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung auf die einzelnen Wohnbezirke wie folgt verteilt:

Wohnbezirk I                        Dischingen                7 Sitze
Wohnbezirk II                Ballmertshofen        2 Sitze
Wohnbezirk III                Demmingen                2 Sitze
Wohnbezirk IV                Dunstelkingen        2 Sitze
Wohnbezirk V                Eglingen                2 Sitze
Wohnbezirk VI                Frickingen                2 Sitze
Wohnbezirk VII                Trugenhofen                1 Sitz

Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Sitze muss der Gemeinderat die örtlichen Verhältnisse und den Bevölkerungsanteil berücksichtigen, nicht aber streng beachten. Beide Gesichtspunkte sind untereinander abzuwägen, wobei dem Gemeinderat ein gewisser Entscheidungsspielraum zusteht. Hierbei sind Abweichungen von bis zu 20 %, in besonders begründeten Einzelfällen darüber hinaus, zulässig. 

Alleine nach dem Verhältnis der Bevölkerungsanteile würde Dischingen 7,27 Sitze, Ballmertshofen 1,65, Demmingen 1,84, Dunstelkingen 2,04, Eglingen 2,45, Frickingen 2,06 und Trugenhofen 0,70 Sitze zustehen. 

Da es sich in der Praxis bewährt hat, sowie aufgrund der örtlichen Verhältnisse bzw. aufgrund der Regelungen in der Eingliederungsvereinbarung und auch im Verhältnis der Bevölkerungsanteile angemessen ist, wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 

III. Beibehaltung der Ortschaftsverfassung

Gemäß § 13 ff. der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen i.V.m. § 67 GemO besteht in der Gemeinde Dischingen die Ortschaftsverfassung. In den Ortschaften sind Ortschaftsräte zu bilden und Ortsvorsteher zu bestellen. 

Es wird vorgeschlagen, die Ortschaftsverfassung beizubehalten. 


IV. Verteilung der Sitze innerhalb der Ortschaften

In der Hauptsatzung vom 04.10.1999 wurde festgelegt, dass der Ortschaftsrat von Ballmertshofen aus sechs Mitgliedern besteht. Weiter ist seit 10.03.2004 in § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung folgende Sitzverteilung geregelt:

1 Ortschaftsrat Demmingen
1.1 Demmingen                5 Sitze
1.2 Wagenhofen                1 Sitz

2 Ortschaftsrat Dunstelkingen
2.1 Dunstelkingen                5 Sitze
2.2 Hofen                        1 Sitz

3 Ortschaftsrat Eglingen
3.1 Eglingen                        7 Sitze
3.2 Osterhofen                1 Sitz

4 Ortschaftsrat Frickingen
4.1 Frickingen                3 Sitze
4.2 Katzenstein                2 Sitze
4.3 Iggenhausen                 1 Sitz

5 Ortschaftsrat Trugenhofen
5.1 Trugenhofen                5 Sitze
5.2 Schloß Taxis                 1 Sitz
Nach den maßgeblichen Einwohnerzahlen vom 30.09.2017 ergibt sich in den Ortschaften Ballmertshofen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen und Trugenhofen keine andere Sitzverteilung. Denn diese gestaltet sich wie folgt:
Demmingen
Wohnbezirk Demmingen                397 Einwohner
Wohnbezirk Wagenhofen                  42 Einwohner
Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Demmingen                5,43 Sitze
Wohnbezirk Wagenhofen                0,57 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 
Dunstelkingen
Wohnbezirk Dunstelkingen                413 Einwohner
Wohnbezirk Hofen                                  73 Einwohner
Hier ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Dunstelkingen                5,10 Sitze
Wohnbezirk Hofen                                0,90 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird ebenfalls vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten, zumal auch zur Kommunalwahl 2004 die Sitzverteilung von 4:2 auf 5:1 geändert wurde. 
Eglingen
Wohnbezirk Eglingen                        529 Einwohner
Wohnbezirk Osterhofen                          55 Einwohner
Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Eglingen                        7,25 Sitze
Wohnbezirk Osterhofen                        0,75 Sitze
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 
Frickingen
Wohnbezirk Frickingen                        296 Einwohner
Wohnbezirk Katzenstein                        122 Einwohner
Wohnbezirk Iggenhausen                          73 Einwohner
Hier ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Frickingen                        3,62 Sitze
Wohnbezirk Katzenstein                        1,49 Sitze
Wohnbezirk Iggenhausen                        0,89 Sitz
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile wird vorgeschlagen, an der bisherigen Sitzverteilung festzuhalten. 
Trugenhofen
Wohnbezirk Trugenhofen                        132 Einwohner
Wohnbezirk Schloß Taxis                          34 Einwohner
Danach ergibt sich somit folgende Sitzverteilung:
Wohnbezirk Trugenhofen                        4,77 Sitze
Wohnbezirk Schloß Taxis                        1,23 Sitze
Sofern die vorgeschlagenen Sitzverteilungen beibehalten werden, ist keine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Dokumente
Download Berechnung GR- und OR-Sitze.pdf

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8. Überführung des Opel Merano vom Eigenbetrieb Wasserversorgung an den Bauhof der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 8

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass vom Eigenbetrieb Wasserversorgung 2016 ein Opel Merano für die Nutzung durch den Wassermeister gekauft wurde. Durch eine Änderung der Benutzung der Fahrzeuge im Bauhofbereich ab 2018 wird der Opel Merano nicht mehr ausschließlich für die Zwecke der Wasserversorgung eingesetzt. Es wären deshalb ausführliche Aufzeichnungen über die Nutzung des Fahrzeugs zu führen, um die Abgrenzung zwischen Wasserversorgung und Bauhof nachweisen zu können.
Es wird somit vorgeschlagen, den Opel Merano ab 01.01.2018 beim Bauhof zu führen. Für die Ermittlung des Kaufpreises wurde Auto-Sing aus Neresheim mit der Wertermittlung beauftragt. Der Wert laut Schwacke beträgt 26.600 € Brutto oder 22.352,94 € Netto. Der Restbuchwert zum 31.12.2017 beträgt 21.217,00 € Netto. Der Kaufpreis 2016 betrug 28.137,27 € Netto.

Bei einer Nutzung des Fahrzeugs im Bereich der Wasserversorgung wird diese mit der Verrechnung der Bauhoflöhne der Wasserversorgung belastet.

Für Gerätebeschaffungen stehen beim Bauhof unter 7700.9350 in 2017 noch 54.000 € zur Verfügung, die für die Übernahme des Merano verwendet werden können.

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9. Spendenannahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass der Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 20.12.2017 die eingegangenen Spenden angenommen hat.
Seit diesem Zeitpunkt sind bei der Gemeindeverwaltung erneut folgende Spenden eingegangen:

Der Zweckverband Landeswasserversorgung spendete anlässlich der Einweihung des Hochbehälters Englischer Wald dessen erste Behälterfüllung im Wert von 470,80 €.

Der Obst- und Gartenbauverein (OGV) Ballmertshofen hat mit Unterstützung durch den Ortschaftsrat Ballmertshofen am Samstag, 02.12.2017 entlang der Bahnhofstraße und der Reistinger Straße vier Bäume gepflanzt und dadurch entstandene Lücken in den Baumreihen geschlossen. An der Bahnhofstraße wurde je eine Säulenbirne und Zierkirsche gepflanzt, an der Reistinger Straße zwei Apfelbäume mit den Bezeichnungen Goldparmäne und Jonathan. Die Hochstämme sollen zum einen im Frühjahr durch ihre Blüten den Insekten dienen, das Dorfbild bereichern und im Herbst das Angebot an Streuobst erweitern. Wert: ca. 800,00 €.

Gerda Wirth aus Frickingen spendete 100,00 € anlässlich des Adventsfensters Frickingen am 16.01.2018.

Eine Privatperson spendete 90,00 € für die Ganztagesbetreuung an der Egauschule am 07.02.2018.

Die Härtsfelder Familienbrauerei Hald e.K. aus Dunstelkingen spendete die Getränke für die Helferinnen und Helfer der Kreisputzete 2018 im Wert von 195,30 €.

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10. Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg; Beschluss über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 10

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Regionalverband Ostwürttemberg seit dem Jahr 2016 das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans für den Teilbereich Rohstoffsicherung betreibt. Die Gemeinde Dischingen wurde in das Verfahren einbezogen, da sich bei Eglingen und Hofen Suevitvorkommen befinden. 

Mit Schreiben vom 28.10.2016 hat die Gemeinde fristgerecht Bedenken gegen die Ausweisung und Sicherung der Vorrangflächen in Eglingen und Hofen mit einer Gesamtfläche von 55 ha vorgebracht. 

Auf Grund der vorgetragenen Argumente hat der Planungsausschuss des Regionalverbandes am 08.03.2017 beschlossen, die Flächen bei Eglingen mit 34 ha komplett aus der Planung zu nehmen und die Fläche bei Hofen von 21 auf 13 ha zu reduzieren. Die Gemeinde hat daraufhin mit Schreiben vom 31.03.2017 nochmals die Herausnahme der Flächen bei Hofen eingefordert.

Bei der Verbandsversammlung am 05.04.2017 hat sicher zur Überraschung der Verbandsverwaltung die Mehrheit der Verbandsmitglieder beschlossen, auch die Flächen bei Hofen komplett aus der Planung zu nehmen. Zu dem geplanten Satzungsbeschluss kam es dann bei dieser Verbandsversammlung nicht mehr.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat daraufhin in dem Regionalverband signalisiert, dass eine Genehmigung der Satzung durch die Herausnahme der Vorrangflächen bei Hofen nicht erfolgen kann, da bei der Entscheidung keine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat, da die angeführten Gründe der vom Regionalverband selbst zugrunde gelegten Planungskonzeption und den Aussagen der Fachbehörden nicht entsprechen. Eine erneute Offenlage des geänderten Planentwurfs reicht daher nicht aus, um eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen. 
Der Regionalverband stand deshalb vor der Entscheidung, den ursprünglichen Beschluss über die Herausnahme der Vorrangflächen bei Hofen wieder rückgängig zu machen oder das Verfahren neu zu beginnen, was einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verursacht hätte. 
Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 hat der Regionalverband daher die offenen Punkte durch das Einholen weiterer fachlicher Einschätzungen zur Betroffenheit der Hydrogeologie und Ortsbesichtigung zum Suevitabbau und Auswirkungen durch mögliche Sprengungen einer vertieften Betrachtung unterzogen. Letztendlich hat dies dazu geführt, dass die Verbandsverwaltung unter Abwägung aller Gesichtspunkte vorgeschlagen hat, den Beschluss aus der Verbandsversammlung vom 05.04.2017 wieder rückgängig zu machen und die Vorrangfläche bei Hofen wieder aufzunehmen und danach die Teilfortschreibung als Satzung zu beschließen. Diese Vorgehensweise wurde auch mit den einzelnen Fraktionen der Verbandsversammlung abgestimmt.
Bedauerlicherweise wurde dann beim Regionalverband entschieden, nicht an dem im November 2017 herausgegebenen Terminplan für die Sitzungen und Versammlungen des Regionalverbandes festzuhalten. Hier waren eine Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2018 und eine Verbandsversammlung am 13.07.2018 terminiert. Es wurde vielmehr entschieden, eine Verbandsversammlung im unmittelbaren Anschluss der Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2018 abzuhalten, obwohl dem Verband bekannt war, dass sich u.a. der Bürgermeister der Gemeinde Dischingen und der Landrat des Landkreises Heidenheim zeitgleich bei einer Aufsichtsratssitzung der HVG im Ausland befinden. Einer Aufsichtsratssitzung die bereits im vergangenen Jahr terminiert und geplant wurde. 
Die Worte des Verbandsdirektors „es geht gar nicht, dass man die Verbandsversammlung so legt, dass der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde nicht teilnehmen kann“ klingen Bürgermeister Jakl heute noch in den Ohren.
Aber leider ist es anders gekommen. 
Wie bereits dargelegt, hat der Regionalverband im weiteren Verlauf des Jahres 2017 offensichtlich neue Erkenntnisse gewonnen, die einer vertieften Betrachtung unterzogen wurden. Die Gemeinde Dischingen wurde hiervon offiziell nicht unterrichtet und angehört und hatte somit keine Möglichkeit sich zu dem neuen Sachverhalt zu äußern. Es stellt sich deshalb schon die Frage, ob dies verfahrensrechtlich in Ordnung ist.
Um hier Gewissheit zu erhalten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen Fachanwalt mit der sachlichen und verfahrensrechtlichen Prüfung der Angelegenheit zu beauftragen.
Der Gemeinderat kann dann nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses entscheiden, ob ein Normenkontrollverfahren gegen die Satzung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes angestrebt wird.

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11. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 11
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11.1. Baugesuch Carport für Traktor mit Anhänger, Lerchenweg 7, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 11.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Carport für Traktor mit Anhänger

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 163/3, Lerchenweg 7, Dunstelkingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        Das geplante Bauvorhaben liegt außerhalb der Baulinie des vorhandenen Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz – Änderung“.

Objektbeschreibung:        Das geplante Carport bekommt die Außenmaße von 
10,00 m x 3,00 m. Zur Höhe des Carportes sowie Dachausführung können keine Angaben gemacht werden, da noch kein Grundriss, Schnitt und Ansichten vorliegen.         

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.                        

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11.2. Baugesuch Erweiterung des bestehenden Fahrsilos, Wiedenwiese 2, Trugenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 11.2

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Wörner befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Erweiterung des bestehenden Fahrsilos

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 254/1, Wiedenwiese 2, Trugenhofen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei diesem Bauvorhaben soll das bestehende Fahrsilo um 10,00 m in Richtung Süden erweitert werden. Dies erhält dann somit die Gesamtaußenmaße von ca. 60,50 m x 10,00 m (ursprünglich ca. 5,50 m).

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind abgeschlossen.

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11.3. Baugesuch Tektur - Neubau einer Klein-Biogasanlage, Kohlbauerngasse 9, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 11.3

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Raunecker befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                - Tektur - Neubau einer Klein-Biogasanlage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 36, Kohlbauerngasse 9, Frickingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Da die geplante Klein-Biogasanlage sich im Wasserschutzgebiet befindet, muss nun der geplante Fermenter mit Gärrestelager doppelwandig ausgeführt werden. Ansonsten ändert sich an der gesamten Anlage nichts.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

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11.4. Baugesuch Deckblattänderung - Erweiterung Produktion, Zwinkelweg 2, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 11.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                - Deckblattänderung - Erweiterung Produktion

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 980, Zwinkelweg 2, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Durch die Deckblattänderung verändert sich an sämtlichen Außenmaßen des geplanten Gebäudes nichts. Diese enthält hauptsächlich Änderungen bezüglich des Brandschutzes, wie das Hinzukommen zusätzlicher Brandschutzwände sowie einer Außentreppe an der süd-westlichen Gebäudeecke.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

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11.5. Kenntnisgabeverfahren für Abbruch Wohnhaus und Schuppen, Jungbauernstr. 5, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 11.5

Sachverhalt

Kenntnisgabeverfahren:        Abbruch Wohnhaus und Schuppen

Grundstück:                        Flurstück Nr. 186, Jungbauernstr. 5, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Bei den Abbrucharbeiten handelt es sich um eine Doppelwohnhaushälfte mit den Außenmaßen von 
ca. 11,00 m x 9,50 m und einer Firsthöhe von ca. 8,00 m. 
Der abzubrechende Schuppen hat die Außenmaße von 
ca. 8,00 m x 3,00 m. Die geplanten Abbrucharbeiten müssen hier im Kenntnisgabeverfahren angezeigt werden, da hier in die Statik der angebauten Doppelhaushälfte eingegriffen wird.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen. 

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11.6. Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Jungbauernstr. 17, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 11.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 192 und 192/1, Jungbauernstr. 17, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das geplante unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus bekommt die Außenmaße von 12,49 m x 9,24 m. Das Satteldach erhält eine Dachneigung von 25°, eine Traufhöhe von 5,60 m sowie eine Firsthöhe von 8,15 m. Die angebaute, unterkellerte Doppelgarage erhält die Außenmaße von 9,07 m bzw.
7,50 m x 6,49 m. Die Doppelgarage wird mit einem Flachdach ausgeführt, welches in Verlängerung den Hauseingangsbereich mit überdacht.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 12
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12.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 12.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

26.06.2018, 17.00 Uhr        Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld
02.07.2018, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung
27.07.2018, 13.30 Uhr        Eröffnungsfeier Pflegestützpunkt Dischingen der Katholischen 
                               Sozialstation St. Elisabeth
30.07.2018, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung in Demmingen
16.-19.08.2018                 Fahrt nach Mittelherwigsdorf

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2018 ö 13

Sachverhalt

13.1 Bebauungsplan „Katzenstein“

Eine Bürgerin merkt an, dass angrenzend zum Bebauungsplan „Katzenstein“ ein Kieferbestandschutz besteht und die Immissionswerte eingehalten werden müssen. Dazu meint Bürgermeister Jakl, dass sie sich mit diesem Anliegen an das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Bau und Umweltschutz, wenden soll.

Datenstand vom 04.11.2021 15:00 Uhr