Datum: 22.01.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgerhaus Frickingen
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
2 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018
3 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
4 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation
5 Antrag auf Änderung der Öffnungszeiten im Kindergarten Frickingen
6 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)
7 Einvernehmen zu Bauanträgen
7.1 Baugesuch Deckblattänderung - Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zum Neubau eines Legehennenstalls mit Auslauf
7.2 Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fleinheimer Str. 26, Dischingen
7.3 Baugesuch Bau eines überdachten Holztrocknungsplatzes, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des BB-Planes, Lerchenweg 5, Dunstelkingen
8 Bekanntgaben
8.1 Bekanntgabe Termine
9 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 1

Sachverhalt

  1. Entschädigung Jugendbegleiter

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass der Gemeinderat am 08.01.2018 einstimmig beschlossen hat, die Entschädigung für die Jugendbegleiter der Egauschule ab 01.01.2018 auf 
9,50 Euro pro Stunde und ab 01.01.2020 auf 10,00 Euro pro Stunde anzuheben.


  1. Faschingsumzug

Bürgermeister Jakl erläutert, dass verschiedene Anwohner der Aufstellungsstrecke des Faschingsumzugs Beschwerden äußerten, dass Umzugsteilnehmer ihre Notdurft auf ihren Grundstücken verrichten würden und baten um Abhilfe. 
Der Faschingsverein Dischingen hat daraufhin ein neues Toilettenkonzept entwickelt, welches die Aufstellung von WC-Containern statt Dixi-WC-Anlagen vorsieht. Die Container enthalten vier Damen-WCs bzw. zwei Herren-WCs und vier Urinale. Eine möglichst kurze Wasserzuleitungsstrecke und ein Kanalanschluss wurden angestrebt. Der Gemeinderat stimmte dem Konzept des Faschingsvereins Dischingen für 2018 am 06.12.2017 einstimmig zu.

zum Seitenanfang

2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Dirk Schabel, Nachfolger von Kämmerer Kilacsko, erläutert die nachfolgenden Punkte.

1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2018

Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts, die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite. Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen der Stellenplan, die Finanzplanungen sowie verschiedene Gesamtpläne und Übersichten. Die Haushaltsansätze sind gewissenhaft und sorgfältig zu schätzen, sofern sie nicht berechnet werden können.

In dem Haushaltsplan müssen alle Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen enthalten sein, die im Haushaltsjahr voraussichtlich fällig werden.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bilden die Grundlage für die Finanzwirtschaft und die Haushaltspolitik der Gemeinde.

Der Ergebnishaushalt soll nach § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung ausgeglichen sein.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat durch den Haushaltserlass vom 
19. Juni 2017 Richtlinien über die Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 festgelegt und Hinweise für die Haushalts- und Finanzplanung gegeben. Die Werte berücksichtigten die Steuerschätzung vom November 2017.

2. Gliederung des Haushalts
Im Zuge der Aufstellung des ersten doppischen Haushalts hat sich gezeigt, dass die bisher angedachte und am 22.05.2017 beschlossene Gliederung des Gesamthaushaltes in 5 Teilhaushalte nicht sehr praktikabel ist. § 14 GemHVO sieht vor, dass die Gemeinde für alle Aufgabenbereiche eine Kostenrechnung nach den örtlichen Bedürfnissen führt. Dazu gehört auch eine Weiterverrechnung der Kosten von Steuerungs-und Servicebereichen (z.B. Bürgermeister, Gemeinderat, Bauhof, Teile der Verwaltung) auf die Gemeindeaufgaben (z.B. Ordnungswesen, Schulen, Gemeindestraßen, etc.). Nach der bisherigen Gliederung der Teilhaushalte hätte dies zur Folge, dass teilweise eine gegenseitige Verrechnung zwischen den bisher beschlossenen Teilhaushalten erfolgt, was dem Grundgedanken einer möglichst transparenten internen Kostenverrechnung widerspricht. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den künftigen doppischen Haushaltsplan nicht wie bisher angedacht nach der örtlichen Organisation in 5 Teilhaushalte zu gliedern (1. Bürgermeister, 2. Hauptamt, 3. Ortsbauamt, 4. Kämmerei, 5. Allgemeine Finanzwirtschaft) sondern die Gliederung nach Produktbereichen unter Berücksichtigung von internen Verrechnungen in 3 Teilhaushalte vorzunehmen:
1. Steuerung / Service
2. Gemeindeaufgaben
3. Finanzwirtschaft.
Anschließend stellt er die in der Anlage beigefügte Präsentation vor.

Dokumente
Download 2018-01-22 HH2018 - Präsentation Gemeinderat.pdf
Download 2018-01-22 HHPlan und HHSatzung 2018.pdf
Download 2018-01-22 HH-Satzung_2018.pdf
Download 2018-01-22 Überleitung VWH.pdf
Download 2018-01-22 Ueberleitung VMH.pdf

zum Seitenanfang

3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass seit der Einbringung am 20.12.2017 und der Vorstellung in der Klausurtagung am 08.01.2018 im Erfolgsplan und im Vermögensplan keine Änderungen vorgenommen wurden.

Es wurde nun aber die Darstellung des Wirtschaftsplans an die Muster des Neuen Kommunalen HaushaltsRechts angepasst. Im Ergebnis- und im Finanzhaushalt wurden im Gegensatz zum Haushalt der Gemeinde die einzelnen Sachkonten aufgeführt. Die Lesbarkeit bleibt beim Eigenbetrieb dadurch trotzdem noch erhalten. 
Der Wirtschaftsplan mit Anlagen wurde dem Gemeinderat vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Wirtschaftsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nun dem Gemeinderat vorgestellt.

Auf Basis des Erfolgsplans 2018 erfolgte auch die Gebührenkalkulation der Wasserbezugsgebühr des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen für das Jahr 2018.

In der Sitzung vom 23.01.2017 wurde vom Gemeinderat keine Änderung der Wasserbezugsgebühr auf der Grundlage des Erfolgsplans für das Jahr 2017 beschlossen.

Für das Jahr 2018 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und den zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.

Diese Kalkulation wird anhand dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 08.01.2018 ausgeteilten Erfolgsplan nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:
Die Kosten der Wasserversorgung können wie im Ergebnishaushalt dargestellt für die Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Die kalkulatorischen Kosten werden wie folgt ermittelt.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:
       Tiefbrunnen        5,00 %        20 Jahre
       Quellfassungen        2,00 %        50 Jahre
       Wasserleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Druckleitungen        3,00 %        rund 33 Jahre
       Hochbehälter        2,00 %        50 Jahre
       Maschinelle 
       Ausstattungen und 
       Elektrotechnik        6,67 %        15 Jahre
       Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit 3,5 % aufgelöst.

Die Kapitalverzinsung wird bei der Wasserversorgung nicht mehr berechnet. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Bei der Wasserversorgung sind die Erzielung eines Gewinns und die Erwirtschaftung eines Ertrags für den Haushalt der Gemeinde beabsichtigt. Deshalb gibt es hier nicht wie bei der Abwasserbeseitigung eine Gebührenobergrenze, die nicht überschritten werden darf.

Nach der letzten Abrechnung wird für 2018 die Frischwassermenge auf 288.000 m³ prognostiziert. 

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Wasserversorgung von 5,00 €/Monat oder 
60,00 €/Jahr erhoben.
Aus der Grundgebühr wird bei rund 1.670 Anschlüssen mit Einnahmen von 100.000 € gerechnet.
Auf Grund der Verbrauchsabrechnung 2016 wird mit einer abzugebenden Wassermenge von 280.000 m³ gerechnet. Bei der derzeitigen Wassergebühr von 2,00 €/m³ ergibt dies Einnahmen von 554.000 €.
Zusammen mit den Aufwendungsersätzen und Erlösen aus Verkäufen sowie Zinserträgen wird mit ordentlichen Erträgen von 722.100 € gerechnet.
Die Aufwendungen betragen laut dem Ergebnishaushalt 708.318 €. Aus dem Überschuss von 13.782 € ergibt sich, dass an die Gemeinde keine Konzessionsabgabe ausbezahlt werden kann.
Der verbleibende Gewinn beträgt dadurch auch 13.782 €.
Da nach der Finanzplanung in den kommenden Jahren wieder mit einem höheren Überschuss und auch mit einer Konzessionsabgabe für die Gemeinde zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung vor die Wassergebühr für 2018 auf 2,00 €/m³ zu belassen.
Des Weiteren erläutert Kämmerer Kilacsko die Präsentation, die in der Anlage beigefügt ist.

Dokumente
Download 2018-Wirtschaftsplan_Gesamt.pdf
Download EBW-2018-WiPlan-Präsentation.pdf

zum Seitenanfang

4. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung und Beschluss über die Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass seit der Einbringung am 20.12.2017 und der Vorstellung in der Klausurtagung am 08.01.2018 sich beim Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung noch eine Veränderung im Finanzhaushalt ergeben hat. 
Durch die Darstellung des Wirtschaftsplans entsprechend der Muster des Neuen Kommunalen HaushaltsRechts, ist im Finanzhaushalt der Gebührenausgleich im Ergebnishaushalt zusätzlich zu finanzieren. Dadurch erhöht sich der Kreditbedarf um diese 47.089 € auf 778.639 €. Sonst bleibt das Ergebnis des Wirtschaftsplans zur Beratung am 08.01.2018 unverändert.
Im Ergebnis- und im Finanzhaushalt wurden im Gegensatz zum Haushalt der Gemeinde die einzelnen Sachkonten aufgeführt. Die Lesbarkeit bleibt beim Eigenbetrieb dadurch trotzdem noch erhalten. 
Der Wirtschaftsplan mit Anlagen wurde dem Gemeinderat vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde. Der Wirtschaftsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nun dem Gemeinderat vorgestellt.

Auf Basis des Erfolgsplans 2018 erfolgte auch die Gebührenkalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dischingen für das Jahr 2018.

In der Sitzung vom 23.01.2017 wurden vom Gemeinderat die Gebührenkalkulationen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2017 beschlossen.

Für das Jahr 2018 muss nun auf Grundlage des Erfolgsplans und der zwischenzeitlich erfolgten Gebührenabrechnungen eine neue Kalkulation erfolgen. Dieser Kalkulation liegen im Wesentlichen dieselben Kalkulationsparameter zu Grunde. Über diese muss der Gemeinderat im Einzelnen informiert werden. Er muss sich diese Kalkulation zu Eigen machen und den darin enthaltenen Prognosen zustimmen.
Die Gebührenkalkulation wurde bereits zu der Klausurtagung am 08.01.2018 in das RatsInformtionsSystem eingestellt. 
Die Kalkulation wird nachfolgend in den einzelnen Schritten vorgestellt:
Als erstes müssen die Kosten der Abwasserbeseitigung in die folgenden Kostenblöcke aufgeteilt werden:
1.        Kanäle
a.        Mischwasserkanäle
b.        Schmutzwasserkanäle
c.        Regenwasserkanäle
2.        Klärbereich
3.        Regenwasserbehandlung und Sammler

Die Betriebskosten für die Kanäle fallen bisher üblicherweise gesammelt an. Diese können deshalb pauschal zu 50 % auf die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden.

Alle hier genannten pauschalen prozentualen Aufteilungen sind durch Gerichtsurteile bestätigt und können deshalb so angewandt werden.

Auch die Aufteilung der Betriebskosten auf Kanäle, Klärbereich und Regenwasserbehandlung mit Sammlern wurde, sofern sie nicht eindeutig zugeordnet werden können, pauschal prozentual vorgenommen.

Die kalkulatorischen Kosten mussten ebenfalls auf die unterschiedlichen Kostenblöcke aufgeteilt werden.

Die Abschreibungssätze des Anlagevermögens wurden unverändert wie folgt beibehalten:
       Kanäle        1,67 %        rund 60 Jahre
       Bauwerke        5,00 %        20 Jahre
       Maschinelle 
       Ausstattungen und 
       Elektrotechnik        5 %
       Für einzelne Geräte und Maschinen werden die in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums enthaltenen Abschreibungssätze angewandt.

Die Beiträge und Zuwendungen werden mit dem jährlich ermittelten durchschnittlichen Abschreibungssatz für die Kanäle bzw. den Klärbereich aufgelöst.
Die Kapitalverzinsung wird weiterhin mit 6 % berechnet. Obwohl in den letzten Jahren die Kapitalmarktzinsen deutlich unter diesem Satz lagen, kann bei einer langfristigen Betrachtung dieser Prozentsatz noch als angemessen angesehen werden. Es ist in absehbarer Zeit wohl auch mit einem Anziehen der Zinsen zu rechnen. Die Höhe des angesetzten Zinssatzes ist für die Gebührenberechnung ohne Bedeutung, da diese nur als Basis für die Verteilung der tatsächlichen Kapitalmarktzinsen herangezogen werden. Für die Gebührenkalkulation werden die tatsächlich bezahlten Kapitalzinsen verwendet.

Von den ermittelten Kosten müssen dann zuerst die auf die Straßenentwässerung entfallenden Kosten abgezogen werden. Für die Berechnung des Straßenentwässerungsanteils wird vorgeschlagen, wie bei der Globalberechnung vom November 1996 die kostenorientierte Modellrechnung der VEDEWA zugrunde zu legen. Auch hier gibt es wieder pauschale Prozentsätze, die angewandt werden können.

Bei den Betriebskosten betragen diese für die Kanäle 13,50 %, für den Klärbereich 1,20 % und für die Regenwasserbehandlung und die Sammler ebenfalls 13,50 %.

Bei den kalkulatorischen Kosten (tatsächlich bezahlte Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen) für die Mischwasserkanäle 25 %, für die Schmutzwasserkanäle 0 %, für die Niederschlagswasserkanäle 50 %, für den Klärbereich 5 % und für die Regenwasserbehandlung 25 %. Zu beachten ist noch, dass bei den kalkulatorischen Zinsen die von den Grundstückseigentümern bezahlten Beiträge vom zu verzinsenden Kapital nicht abgesetzt werden dürfen. Deshalb können hier nicht die tatsächlich bezahlten Zinsen wie bei der Gebührenkalkulation angesetzt werden.

Nach dem Abzug des Straßenentwässerungsanteils von den kalkulatorischen Kosten werden die verbleibenden Kosten wieder auf Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt. Die Mischwasserkanäle im Verhältnis 60 % Schmutzwasser zu 40 % Niederschlagswasser, die Schmutzwasserkanäle 100 % zu 0 %, die Niederschlagswasserkanäle 0 % zu 100 % und die Hausanschlüsse 60 % zu 40 %. Der Klärbereich 90 % zu 10 % und die Regenwasserbehandlungsanlagen mit Sammlern auch 60 % zu 40 %.
Im gleichen Verhältnis werden die Auflösungsbeträge der Beiträge und Zuweisungen und Zuschüsse nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils gutgeschrieben.
Nach diesen Aufteilungsarbeiten erhält man die drei Kostenblöcke
1.        Straßenentwässerungskosten
2.        Kosten der Schmutzwasserbeseitigung
3.        Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung

Die Straßenentwässerungskosten werden direkt der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden auf die bezogene Frischwassermenge abzüglich Absetzungen und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung auf die versiegelte Fläche umgelegt.

Nach der letzten Abrechnung wird für 2018 die Abwassermenge auf 175.300 m³ prognostiziert. Die gesamten Grundstücksflächen auf 5.021.477 m² abzüglich unversiegelte Flächen und Abflussbeiwerte von 4.577.477 m² ergibt eine versiegelte Fläche von 444.000 m².

Derzeit wird eine Grundgebühr bei der Abwasserbeseitigung von 5,00 €/Monat oder 60,00 €/Jahr erhoben. Diese darf die fixen Kosten nicht übersteigen. Bei dieser Überprüfung wurden nur die kalkulatorischen Kosten angesetzt, da es bereits hier keine Überschreitung gibt. Es ist zu entscheiden, ob diese Grundgebühr beibehalten wird.
Nach Abzug der erwarteten Einnahmen durch die Grundgebühr verbleibt der Kostenblock, der auf die Verteilungsmengen Abwassermenge und versiegelte Fläche entfällt.
Hier wird in einem ersten Schritt der Gebührenobersatz des zu kalkulierenden Zeitraums berechnet.
In einem zweiten Schritt können dann noch Gebührenüber- oder –unterdeckungen eingerechnet werden.
Für 2018 wird vorgeschlagen, die Gebührenüberdeckung aus Vorjahren in Höhe von 47.089 € in die Gebührenkalkulation aufzunehmen. Davon 36.698 € bei der Schmutzwassergebühr und 10.391 € bei der Niederschlagswassergebühr.
Nach der vorliegenden Kalkulation ergibt sich eine Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser von 3,123 €/m³ und für das Niederschlagswasser von 0,343 €/m².
Unter Einbeziehung der Gebührenüberdeckung aus Vorjahren beträgt die Gebührenobergrenze für das Schmutzwasser 2,914 €/m³ und für das Niederschlagswasser 0,319 €/m².
Die Verwaltung schlägt vor, für 2018 die Schmutzwassergebühr auf 2,81 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,31 €/m² zu belassen.

Des Weiteren erläutert Kämmerer Kilacsko die Präsentation, die in der Anlage beigefügt ist.

Dokumente
Download 2018_EBA-Wirtschaftsplan_Gesamt.pdf
Download 2018_Kalkulation Abwasser.pdf
Download EBA-2018-WiPlan-Präsentation.pdf

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Änderung der Öffnungszeiten im Kindergarten Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Elternbeirat Kindergarten Frickingen einen Antrag auf Erhöhung der Öffnungszeiten im Kindergarten Frickingen stellte. In dem Schreiben vom 14.12.2017 informieren die Elternbeiräte, dass sie eine Bedarfserhebung bei den Eltern der Kindergartenkinder durchgeführt haben. Die Auswertung habe ergeben, dass sich eine Vielzahl der Eltern vor allem aufgrund bestehender oder geplanter Berufstätigkeit für geänderte Öffnungszeiten ausspricht. Besonders wichtig finden viele eine Verlängerung der Vormittags-Öffnungszeiten bei unveränderten Öffnungszeiten am Nachmittag. Um diesem Elternwunsch gerecht zu werden, bittet der Elternbeirat, die Öffnungszeiten um zwei Stunden zu verlängern, sodass die Kinder täglich eine halbe Stunde später abgeholt werden können.

Bisherige Öffnungszeiten (25 Wochenstunden):
Montag:        8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag:         8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch:         8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:        8.00 – 13.00 Uhr
Freitag:        8.00 – 12.00 Uhr

Um den Wunsch des Elternbeirats auf Erhöhung der Öffnungszeit um zwei Stunden zu konkretisieren, arbeiteten die Fachkräfte im Kindergarten Frickingen in Abstimmung mit dem Elternbeirat hierzu folgendes Modell aus (27 Wochenstunden):
Montag:        8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag:         8.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch:         8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:        8.00 – 12.30 Uhr
Freitag:        8.00 – 12.30 Uhr
In eingruppigen Regelkindergärten ist die ständige Anwesenheit von zwei Fachkräften während der Öffnungszeit verpflichtend. 
Das vorstehende Öffnungszeitenmodell wurde mit allen beteiligten Fachkräften ausgearbeitet und ist mit dem vorhandenen Personal umsetzbar. Nachdem eine Fachkraft ihre regelmäßige Arbeitszeit lieber reduzieren statt ausweiten wollte, würde sich bei der Umsetzung des Modells folgende Veränderung (Erhöhung bzw. Reduzierung) der Arbeitszeiten ergeben:

Leitung des Kindergartens:                 Erhöhung von 35 auf 37 Wochenstunden
Stv. Leitung:                                        Reduzierung von 19 auf 16 Wochenstunden
Zweitkraft:                                        Erhöhung von 8 auf 8,5 Wochenstunden
Vertretungs-/Aushilfskraft:                        Erhöhung von 0 auf 4,5 Wochenstunden
Diese Arbeitszeitveränderungen würden Arbeitgeber-Mehrkosten von 336,53 Euro pro Monat bzw. 4.374,89 Euro pro Jahr verursachen.
Im Haushaltsplan 2018 hat die Gemeinde folgende Beträge beim Kindergarten Frickingen eingeplant:
Erträge:                                                                                          36.102 €
       davon Zuweisungen vom Land (Kindergartenlastenausgleich)                 26.552 €
       davon Elternbeiträge                                                                   9.550 €
Aufwendungen:                                                                                128.132 €
       davon Personalkosten                                                                101.532 €
       davon Sachaufwand, Bewirtschaftung und Unterhaltung                          26.600 €
Das bedeutet einen Eigenanteil der Gemeinde pro Kind/Jahr von                            4.686 €, somit 426 € pro Kind/Monat (11).
Im Kindergarten Frickingen wurden die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden, somit um 16,66 %, reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge jedoch um 25% reduziert. Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. 
Der Gemeinderat beschloss am 27.06.2017 einstimmig für den Kindergarten Frickingen folgende Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/19:
2017/2018
11 Monate
25% red.
U 3 = x 1,5
25 Std.
U 3 = x 1,5
12,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
91,00
136,50
68,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
69,00
103,50
52,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
46,00
69,00
34,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
15,00
22,50
11,50


2018/2019
11 Monate
25% red.
U 3 = x 1,5
25 Std.
U 3 = x 1,5
12,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
93,00
139,50
70,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
71,00
107,00
53,50
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
47,00
71,00
35,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
16,00
23,50
12,00

Sofern die beantragte Verlängerung der Öffnungszeiten um zwei Stunden umgesetzt werden soll, stellt sich die Frage, wie sich die Elternbeiträge im Gegenzug verändern, um die Personalmehrkosten zumindest teilweise zu kompensieren. 
Eine Verlängerung der Öffnungszeiten um zwei Stunden pro Woche bedeutet eine Steigerung um 8%. Wenn diese Steigerung auf die Elternbeiträge übertragen werden soll, würde dies für zukünftige Elternbeiträge bedeuten:

2017/2018
11 Monate
Bei 27 Std.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
98,00
147,00
73,50
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
75,00
112,00
56,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
50,00
75,00
37,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
16,00
24,00
12,00

2018/2019
11 Monate
Bei 27 Std.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
101,00
151,50
76,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
77,00
115,50
58,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
51,00
76,50
38,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
17,00
25,50
13,00

Um wieder relationsgerechte Verhältnisse herzustellen wäre alternativ folgende Berechnung denkbar:
Regelgruppen haben in der Regel eine Öffnungszeit von 30 Wochenstunden. 27 Wochenstunden bedeutet eine Reduzierung der Regelöffnungszeit um 10%. Dieses Berechnungsmodell würde folgende Elternbeiträge ergeben:

2017/2018
11 Monate
Bei 27 Std.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
109,00
163,50
82,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
83,00
124,00
62,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
55,00
82,50
41,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
18,00
27,00
13,50

2018/2019
11 Monate
Bei 27 Std.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
112,00
168,00
84,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
86,00
128,00
64,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
57,00
85,00
42,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
19,00
28,00
14,00

Zum Vergleich werden nachfolgend die Kernzahlen der beiden Berechnungsmodelle im Vergleich zu den bisher geltenden Elternbeiträgen in Frickingen und den Elternbeiträgen in den anderen Dischinger Kindergärten betreffend Regelgruppenbeitrag für Ü 3-Kinder in einer Übersicht dargestellt:
2017/2018
11 Monate
Bisheriger Beitr.
25% red.
Bei 27 Std.
Alt. 1
Bei 27 Std.
Alt. 2

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
121,00
91,00
98,00
109,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
92,00
69,00
75,00
83,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
61,00
46,00
50,00
55,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
20,00
15,00
16,00
18,00

2018/2019
11 Monate
Bisheriger Beitr.
25% red.
Bei 27 Std.
Alt. 1
Bei 27 Std.
Alt. 2

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
124,00
93,00
101,00
112,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
95,00
71,00
77,00
86,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
63,00
47,00
51,00
57,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
21,00
16,00
17,00
19,00

Bisher wird im Haushaltsplan 2018 von Elternbeiträgen in Höhe von 9.550 € ausgegangen. Bei der Umsetzung der Alternative 1 mit einer Steigerung von 8% ist mit Mehreinnahmen von 764 € pro Jahr zu rechnen. 
Bei Umsetzung der Alternative 2 ergibt sich im Vergleich zu Alternative 1 eine weitere Steigerung von rd. 11%, somit werden die Mehreinnahmen auf 848 € geschätzt. Es handelt sich dabei um eine Annahme, denn die Familienstrukturen und Kindergartenzeitkontingente der Kindergartenkinder ab dem neuen Kindergartenjahr sind nicht im Detail bekannt.

Diesen Mehreinnahmen stehen Personal-Mehrausgaben von 4.374,89 € gegenüber. 
Bei der Gemeinde würde somit ein Eigenanteil von 3.610,89 € (Alternative 1) oder 3.526,89 € (Alternative 2) verbleiben.

zum Seitenanfang

6. Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass in der Klausurtagung vom 08.01.2018 der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Dischingen auf Erhöhung der Entschädigungssätze für Funktionsträger sowie für Einsätze, Übungen, etc. ab 01.01.2018 im Gemeinderat vorberaten wurde. 

Aufgrund des Vergleichs der geltenden Vergütungssätze in den anderen Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit den bisherigen Vergütungsätzen gemäß Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom 14.07.2008, den Empfehlungen des Gemeindetages und dem Wunsch der Feuerwehr auf Anhebung wurde die hierfür notwendige Satzung vorbereitet. 
Die Änderungen der bisherigen Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES 2008) wären sehr umfangreich wegen der Anpassung an das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg i.d.F. vom 2.3.2010 und weiteren zusätzlichen Ämtern für die Entschädigungen. Es wird deshalb die Neufassung der Satzung vorgeschlagen. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt.

Dokumente
Download 2018-01-05 Übersicht FFW Entschädigungen.pdf
Download Feuerwehrentschädigungssatzung FwES Fassung 22.01.2018.pdf

zum Seitenanfang

7. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Baugesuch Deckblattänderung - Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zum Neubau eines Legehennenstalls mit Auslauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                - Deckblattänderung -
                               Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung gemäß 
§ 4 BImSchG zum Neubau eines Legehennenstalls mit Auslauf
Änderung: An den geplanten Legehennenstall soll auch ein eingezäunter Auslauf an der Nordseite des Stalls errichtet werden.

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 708, Gewann Maierhöh, Eglingen

Befreiungen/
Abweichungen:                Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung

Objektbeschreibung:        Das vorhandene Grundstück soll durch einen 2,50 m hohen 
                               Maschendrahtzaun komplett eingezäunt werden. Dieser 
                               ermöglicht einen Auslauf für die Legehennen. Zu den 
                               angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken muss ein 
                               Abstand von 1,50 m eingehalten werden. Der Grenzabstand zu 
sonstigen Grundstücken wie Wege, Straßen usw. muss dieser 1,00 m betragen. An der Ostseite des geplanten Zaunes sollen Tore eingebaut werden. Dies ermöglicht den Auslauf für die 
                               Legehennen auf dieser Seite durch einen mobilen Zaun zu 
                               vergrößern.

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Gewann Maierhöh, Eglingen.pdf
Download Lageplan Gewann Maierhöh, Eglingen_neu.pdf

zum Seitenanfang

7.2. Baugesuch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fleinheimer Str. 26, Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Gemeinderat Göttle ist hierbei befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 148/1, Fleinheimer Str. 26, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Das 2-geschossige, nicht unterkellerte Wohnhaus hat die Außenmaße von 15,80 m x 12,00 m. Die an der Ostseite angebaute und unterkellerte Doppelgarage erhält die Außenmaße von 8,61 m x 8,25 m. Das geplante Satteldach bekommt eine Dachneigung von 30°, eine Traufhöhe von 
5,98 m sowie eine Firsthöhe von 9,42 m. Zusätzlich werden an der Ostseite vier Stellplätze errichtet.          

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Fleinheimer Str. 26, Dischingen.pdf

zum Seitenanfang

7.3. Baugesuch Bau eines überdachten Holztrocknungsplatzes, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des BB-Planes, Lerchenweg 5, Dunstelkingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 7.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Bau eines überdachten Holztrocknungsplatzes

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 163/2, Lerchenweg 5, Dunstelkingen

Befreiungen/
Abweichungen:        Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz - Änderung“.
           Das geplante Objekt liegt außerhalb der festgelegten Baulinie.

Objektbeschreibung:        Der genehmigungsfreie Holztrocknungsplatz von ca. 37 m³ umbauten Raum hat die Außenmaße von 5,90 m x 2,55 m.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch
nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Lerchenweg 5, Dunstelkingen.pdf

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 8.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

11.02.2018        Faschingsumzug
19.02.2018        Gemeinderatssitzung

zum Seitenanfang

9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.01.2018 ö 9

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 14:54 Uhr