Datum: 08.01.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Dorfhaus Demmingen
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 14:20 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018
2 Beratung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
3 Beratung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
4 Beratung über die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung
5 Beratung über die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
6 Info über das Landessanierungsprogramm
7 Einvernehmen zu Bauanträgen
8 Bekanntgaben
9 Anfragen

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1. Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl nennt eingangs noch ein einige Zahlen zum Ergebnis- und Finanzhaushalt:

Ergebnishaushalt (vormals Verwaltungshaushalt)
Volumen: 9.618.819 Euro
Beinhaltet 450.000 Euro Abschreibungen
Erwirtschaftet ein ordentliches Ergebnis von 410.562 Euro

Neben den sonst im bisherigen Verwaltungshaushalt üblichen Positionen wurden zusätzlich folgende Ausgaben veranschlagt:
100.000 Euro für Funkmeldeempfänger der FFW
90.000 Euro netto für die LED-Beleuchtung der Egauschule
Straßenunterhaltung 250.000 Euro = 150.000 € mehr als VJ

Bei der Gewerbesteuer wurde ein Ansatz von 2 Mio. Euro angesetzt. 
Aufgrund der Steuerschätzung vom November 2017 wird mit Schlüsselzuweisungen vom Land mit 1.693.000 Euro gerechnet = 812.000 Euro mehr als im Vorjahr.

Deutlich zurück geht die Kreisumlage und zwar um rd. 730.000 Euro von 2.141.900 Euro auf 1.412.200 Euro. 
Dies ist der deutlich gesunkenen Steuerkraftsumme geschuldet. 

Der Kreistag hat die Kreisumlage auf 36,69 Punkte festgesetzt. Hierbei sind 1,19 Punkte zweckgebunden für das Klinikum Heidenheim enthalten. In der Summe sind dies für die Gemeinde Dischingen 46.900 Euro. Dies entspricht pro Einwohner einem Betrag von ca. 10,80 Euro. Nach der Kreisumlage von 2017 hätte es einem Betrag von 
16,50 Euro/Einwohner entsprochen. 
Die Finanzausgleichsumlage an das Land fällt gegenüber dem Vorjahr um 525.700 Euro geringer aus und beläuft sich auf 898.200 Euro. 
Finanzhaushalt (vormals Vermögenshaushalt)
Hat einen Investitionsbedarf von fast 2,5 Mio. Euro und beinhaltet u.a. folgende Schwerpunkte:
  • Erschließung Baugebiet „Herlsbühl“ einschließlich Fußweg zum Baugebiet 
278.000 Euro
  • Ausbau der Oberdorfstraße 200.000 Euro
  • Breitbanderschließung Dischingen 150.000 Euro
  • Fahrzeug FFW Abt. Demmingen 280.000 Euro
  • Brückensanierung Iggenhausen 160.000 Euro
  • Bauhof – Kommunaltraktor 150.000 Euro
                 - Schaufellader 60.000 Euro

Anschließend erläutert Dirk Schabel, Nachfolger von Kämmerer Kilacsko, die beigefügte Präsentation.

Hierbei werden folgende Punkte im Ergebnishaushalt diskutiert:

Dorfhaus Trugenhofen

Gemeinderätin Wiedmann merkt an, dass zwar die Gaubenabdichtung im Haushalt aufgenommen ist, nicht jedoch die Dämmung und erkundigt sich gleichzeitig nach der geplanten Umstellung der Heizung. Gemeinderat Faußner erklärt hierzu, dass man mit beiden Maßnahmen zusammen auf Kosten von ca. 20.000 € kommen würde, anstatt wie geplant von ca. 10.000 €. Die Lösung, die Dämmung von außen anzubringen, ist denkbar. 

Gemeinderat Scherer fragt nach, ob das Dorfhaus des Öfteren für Veranstaltungen genutzt wird, sodass eine Sanierung überhaupt lohnenswert ist. Gemeinderätin Wiedmann entgegnet, dass dies schon öfters der Fall ist und man rechtzeitig sanieren sollte, um nicht höhere Schäden zu riskieren.
Somit wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig
b e s c h l o s s e n:

Es werden 10.000 € für die Dämmung der Dachgauben im Dorfhaus Trugenhofen in den Haushalt eingestellt.


Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Hintergrund für die Erhöhung der Kosten für Straßenschilder die konsequente Sperrung der landwirtschaftlichen Wege für den öffentlichen Verkehr ist. Bernd Schweda wird in den nächsten Wochen die betroffenen Wege mit den Ortsvorstehern besichtigen und die weiteren Maßnahmen in die Wege leiten.


Zur Gewässerunterhaltung erläutert Dirk Schabel, dass der Ansatz nicht mehr ausreicht und deshalb erhöht werden muss.


Erhöhung der Steuersätze

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass die Verwaltung vorschlägt, die Realsteuerhebesätze zu erhöhen. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen für die Straßensanierung eingesetzt werden. Zudem muss die Gemeinde, um Fördergelder vom Land zu bekommen, ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. 

Gemeinderat Danner ist der Auffassung, dass man die Realsteuerhebesätze auf Landkreisebene betrachten sollte, da ist die Gemeinde schon seit einigen Jahren vorne mit dabei. Gemeinderat Scherer hält dagegen, dass die Gemeinde nicht nur mit den Kommunen im Landkreis konkurriert, sondern in Baden-Württemberg. Bürgermeister Jakl ergänzt, dass Dischingen als Flächengemeinde einen sehr hohen Aufwand zur Unterhaltung der Straßen und Gebäude betreiben muss. In den nächsten Jahren fallen Investitionen im Millionenbereich für die Sanierung Rathauses Dischingen und Dunstelkingen, die Sanierung der Hallen Eglingen und Dunstelkingen usw. an. Hätte man eine gute Infrastruktur müsste man nicht über Steuererhöhungen diskutieren.



Somit wird schließlich auf Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen (Gemeinderat Danner und Gemeinderat Raunecker) 

b e s c h l o s s e n:

Die Grundsteuer A wird von 360 auf 400 Punkte erhöht.


Des Weiteren wird auf Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen (Gemeinderat Danner und Gemeinderat Göttle)

b e s c h l o s s e n:

Die Grundsteuer B wird von 390 auf 410 Punkte erhöht.


Des Weiteren wird auf Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Gemeinderat Danner)

b e s c h l o s s e n:

Die Gewerbesteuer wird von 360 auf 370 Punkte erhöht.


Im Finanzhaushalt werden folgende Punkte diskutiert:

Bürgerhaus Frickingen

Hierbei stellt sich die Frage, ob 15.000 € oder 20.000 € für die Fertigstellung der Außenanlagen beim Bürgerhaus Frickingen in den Haushalt eingestellt werden, so Bürgermeister Jakl. Die Außenanlagen sollten dringend endgültig fertig gestellt werden. Dieser Meinung ist auch Gemeinderat Faußner. Er merkt an, dass alle örtlichen Vereine bemüht sind, das Geld an die Gemeinde zurückzuzahlen. Hierfür werden verschiedene Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft. Die FFW z.B. durch die Parkplatzeinweisung bei Veranstaltungen auf der Burg Katzenstein oder durch das Abhalten der Sichelhenke. 

Auch Gemeinderat Burger ist für eine endgültige Fertigstellung - damit das Projekt endlich abgeschlossen werden kann. Gemeinderat Raunecker tendiert zu einer Bereitstellung der Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 €, da er dies als Signal und Motivation für die Bürger sieht, das Projekt mit viel Eigenleistung fertigzustellen. Gemeinderat Sporer denkt auch, dass es an 5.000 € nicht scheitern sollte – schließlich ist das Eigenengagement vorhanden.

Somit wird schließlich auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig

b e s c h l o s s e n:

Für die Parkplatzfertigstellung am Bürgerhaus Frickingen wird ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € in den Haushalt eingestellt.


Ersatzbeschaffung Schaufellader

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass der Schaufellader im Bauhof einen Motorschaden hatte und auch der Unimog inzwischen sehr reparaturanfällig ist. Für die Ersatzbeschaffung eines Schaufelladers fallen Kosten in Höhe von ca. 60.000 € an.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Kragler antwortet Ortsbaumeister Wörner, dass der Schaufellader 5.000 Betriebsstunden nachweisen kann und neun Jahre alt ist.

Nach kurzer Diskussion wird somit einstimmig

b e s c h l o s s e n:

Für die Ersatzbeschaffung eines Schaufelladers für den Bauhof werden 60.000 € in den Haushalt eingestellt.

Dokumente
Download 2018-01-08 HH2018 - Präsentation Gemeinderat.pdf

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2. Beratung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass der Entwurf des Wirtschaftsplans 2018 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dischingen in der Sitzung vom 20.12.2017 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt nun unverändert zur Beratung vor.
Nach diesem Entwurf ergibt sich beim Erfolgsplan ein Überschuss von 13.782 €. Eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde kann nicht bezahlt werden.
Der Vermögensplan schließt mit 375.450 € ab. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 211.668 € notwendig.

Anschließend erläutert er die beigefügte Präsentation. 

Dokumente
Download Präsentation EBW-Klausur-HH.pdf
Download W00-Wirtschaftsplan_Gesamt.pdf

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3. Beratung über den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Dischingen in der Sitzung vom 20.12.2017 in den Gemeinderat eingebracht wurde. Dieser Entwurf liegt nun unverändert zur Beratung vor.
Der Erfolgsplan ist mit 1.319.750 € ausgeglichen.
Der Vermögensplan schließt mit 1.319.750 €. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 731.550 € erforderlich.

Die in den Dokumenten enthaltene Gebührenkalkulation erfordert keine Änderung bei den Benutzungsgebühren. Eine Anhebung der Gebühren wäre nach der Kalkulation zwar möglich, ist aber nicht vorgesehen, da derzeit noch erhebliche Gebührenüberschüsse zum Ausgleich anstehen.

Anschließend erläutert er die beigefügte Präsentation. 

Dokumente
Download 2018_Kalkulation Abwasser.pdf
Download A00-Wirtschaftsplan_Gesamt.pdf
Download EBA-HH-Klausur.pdf

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4. Beratung über die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass die Freiwillige Feuerwehr Dischingen mit Wirkung ab 01.01.2018 die Erhöhung der Entschädigungssätze für Funktionsträger sowie für Einsätze, Übungen, etc. beantragt hat. Ein Vergleich der Vergütungssätze mit den Gemeinden im Landkreis Heidenheim liegt anbei, ebenso ein Vergleich mit den bisherigen Vergütungsätzen sowie ein Vorschlag der Verwaltung und als Referenz die Empfehlungen des Gemeindetages, die von Dirk Schabel anschließend vorgetragen werden.

Dokumente
Download 2018-01-09 Übersicht FFW Entschädigungen.pdf
Download Vergleich Entschädigungen.pdf

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5. Beratung über die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass mit 213 aktiven Feuerwehrleuten (Stand 31.12.2017) Dischingen die personalstärkste Wehr im Kreisgebiet Heidenheim ist. Die Jugendfeuerwehren haben 47 Mitglieder und die Altersabteilung hat 87 Mitglieder.
Die Gemeinde ist angesichts knapper Finanzen bemüht, das Nötige für die Wehren und damit dem Dienst am Nächsten zu tun. Im Haushalt 2018 sind aus diesem Grund auch 200 Funkmeldeempfänger x 500 € = 100.000 € eingestellt.

Die 2014 aktualisierte Feuerwehrkonzeption aus dem Jahr 2011 beinhaltet für die Feuerwehrabteilung Frickingen für das Jahr 2018 die Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF). 
Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Änderung der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017 sieht für ein MLF nach DIN 14530-25 einen Förderbetrag von 66.000 Euro vor (Zuschuss bislang 41.000 € Fahrgestell + 7.650 € Beladung). Die neuen Festbeträge ab 01.01.2018 beinhalten Fahrgestell, Aufbau (einschließlich Lagerungen), Kommunikationseinrichtungen sowie technische Beladung in einem Betrag.
Mit dem MLF soll das aus dem Jahr 1986 stammende Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) mit Kennzeichen HDH-CH74 ersetzt werden (Mercedes Benz 602 KA).
Das Altfahrzeug könnte zu gegebener Zeit über die Internetplattform www.zoll-auktion.de veräußert werden.

Zusätzlich wurde nun seitens der Feuerwehr vorgeschlagen, einen Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Feuerwehrabteilung Frickingen zu beschaffen. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Fahrzeug, das nicht in der Feuerwehrkonzeption enthalten ist. Eine Anpassung der Feuerwehrkonzeption durch die Feuerwehr und zeitliche Priorisierung der Beschaffung Mannschaftstransportwägen Demmingen, Dunstelkingen und zusätzlich Frickingen wird als Grundlage für die Beschaffung als notwendig erachtet. 

Die Feuerwehrabteilung Frickingen kann die Einsatzkräfte nicht alle im aktuellen TSF (1 Fahrer + 5 Mitfahrer) bzw. in einem evtl. späteren MLF (1 Fahrer + 5 Mitfahrer) zu den Einsätzen transportieren. Die weiteren Einsatzkräfte rücken mit dem Privatfahrzeug und bei Bedarf mit dem Anhänger nach (Barthau Typ ET1501 einachsig, Kennzeichen HDH-647). 
Ein neues Fahrzeug wird laufende Kosten mit sich bringen (Instandhaltung, Reparatur, Sprit, Versicherung etc.).
Beide Fahrzeuge können im Feuerwehrmagazin Frickingen in der Nördlinger Straße 28 in Dischingen-Frickingen untergebracht werden.
Für MTW sieht die VwV-Z-Feu vom 11.12.2017 einen Förderbetrag von 13.000 € vor. Die Mannschaftstransportwägen waren von 2015 bis 2017 grundsätzlich nicht mehr förderfähig.
Anträge nach Z-Feu müssen grundsätzlich feuerwehrtechnisch notwendig sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Dabei sind die örtlichen Risiken und neben der Ausstattung der jeweiligen Gemeindefeuerwehr auch die Ausstattung der umliegenden Gemeindefeuerwehren zu berücksichtigen.
Die Anträge auf Zuwendungen sollen den Bewilligungsstellen (= Landratsamt Heidenheim) bis zum 15. Februar des laufenden Haushaltsjahres vorliegen.
Der Zuschuss für das LF 10 Feuerwehrabteilung Demmingen wurde mit Bescheid vom August 2017 bewilligt. Eine Vergabe – zumindest für ein MLF – ist im Jahr des Zuschussbescheids aufgrund des hohen Ausschreibungsaufwands nicht wahrscheinlich. 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar.

MLF 
(VE 2018 und 
Haushalt 2019)
MTW 
(Haushalt 2020)
Bemerkung
Ausgaben (Schätzung)
230.000 €
50.000 €

Einnahmen (Z-Feu)
  66.000 €
13.000 €

Nettoanteil Finanzierung Gemeinde 
164.000 €
37.000 €


Zu erwartende Preissteigerungen lassen es ratsam scheinen, das Beschaffungsprogramm gemäß Gesamtkonzeption der Freiwilligen Feuerwehr weiter abzuarbeiten. Mit dem neuen und höheren Zuschuss ist der Nettoanteil der Gemeinde bei zeitnaher Beschaffung am geringsten – bis in ein paar Jahren die Fördersätze wieder an die Preisentwicklung angepasst werden.

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Dischingen obliegt dem Gemeinderat der Beschluss über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Wert von über 50.000 Euro.

Mit einem Beschluss über den Beginn der Beschaffung wäre gleichzeitig auch Bereitschaft zur Finanzierung der Haushaltsmittel (Verpflichtungsermächtigung 2018 und Haushaltsansatz 2019) zu beschließen.

Die Beschaffung der Fahrzeuge ist öffentlich auszuschreiben. Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich aus den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, welche als Nebenbestimmung des Landeszuschusses einzuhalten sind. Zu den Vergabevorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts gehören § 31 GemHVO und die Vergabegrundsätze des Innenministeriums Baden-Württemberg.

Die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung ergibt sich aus Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe bei einem Schwellenwert von über 221.000 Euro ab 01.01.2018 bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Nach derzeitigem Stand ist das MLF europaweit auszuschreiben. Für den MTW ist eine Ausschreibung über www.vergabe24.de vom Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH möglich.

Dokumente
Download FFW_Dischingen_Kosten_2014-2024_-V3.pdf

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6. Info über das Landessanierungsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 6

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Marianne Maier-Rivera von der STEG Stadtentwicklung GmbH begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass das Land Baden-Württemberg Städte und Gemeinden im Rahmen des Landessanierungsprogramms jährlich mit namhaften Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterstützt. Die Gelder werden dem Kommunalen Investitionsfond entnommen.

Fördergegenstand ist der vieljährige Sanierungs- bzw. Entwicklungsprozess als Gesamtmaßnahme in einem genau abgegrenzten Gebiet, nicht aber die einzelne Maßnahme. Die Förderung erfolgt in Baden-Württemberg als Gesamtförderung des Sanierungsprozesses; die Kommune ruft die Förderung im Lauf der Durchführungsjahre ab.

Grundlage für den Einsatz der Städtebaufördermittel in allen Förderprogrammen sind das Baugesetzbuch und die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft über die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR) in der Fassung vom 23. November 2006 – Az.: 5-2520.2/8  (GABl. 2006, S. 568), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.9.2013 (GABl. 2013, S. 470).

Frau Maier-Rivera von der STEG Stadtentwicklung GmbH wird mittels der beigefügten Präsentation über die Eckpunkte des Landessanierungsprogramms informieren.

Dokumente
Download PPP_GR_08.01.17_Dischingen.pdf

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7. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 7

Sachverhalt

K E I N E

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 8

Sachverhalt

K E I N E

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08.01.2018 ö 9

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 14:53 Uhr