Datum: 06.12.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Egauhalle - Anbau
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Glasfaserbasierender Breitbandausbau (Vectoring) durch die Telekom in Dischingen
2 Interkommunale Zusammenarbeit zum Pakt für Integration; Vereinbarung mit der Stadt Giengen über die Mitverwaltung der Integrationsmanager/innen
3 Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
4 Feststellung der Jahresrechnung 2016
5 Feststellung der Bilanz 2016 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
6 Feststellung der Bilanz 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
7 Ausbau der Ortsdurchfahrt Demmingen - Eglinger Straße; Bau eines Fahrbahnteilers
8 Einvernehmen zu Bauanträgen
8.1 Baugesuch Neubau einer Klein-Biogasanlage, Kohlbauerngasse 9, Frickingen
8.2 Baugesuch Umbau eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Einbau einer Einliegerwohnung, veränderte Ausführung: Entfall Wintergarten und Dachgeschoss, Kirchenstr. 16, Eglingen
9 Bekanntgaben
9.1 Bekanntgabe Termine
10 Anfragen
11 Bürgerfragestunde

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1. Glasfaserbasierender Breitbandausbau (Vectoring) durch die Telekom in Dischingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 1

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Wolfgang Fahrian, Regio-Manager Infrastrukturvertrieb, Deutsche Telekom, begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass in einem persönlichen Gespräch am 23.11.2106 Herr Fahrian und Herr Göppel von der Deutschen Telekom der Gemeindeverwaltung mitgeteilt haben, dass die Telekom im Jahr 2018 einen glasfaserbasierenden Breitbandausbau (Vectoring) plant. Die hierfür erforderliche Genehmigung der Bundesnetzagentur liegt der Telekom bereits vor.

Für den geplanten Ausbau wird auf der Strecke zwischen der örtlichen Vermittlungsstelle und dem Verteiler das Kupfer- durch Glasfaserkabel ersetzt. Das sorgt für erheblich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten. Die Verteiler werden zu Multifunktionsgehäusen (MFG) umgebaut. Die großen grauen Kästen am Straßenrand werden zu Mini-Vermittlungsstellen. Im MFG wird das Lichtsignal von der Glasfaser in ein elektrisches Signal umgewandelt und von dort über das bestehende Kupferkabel zum Anschluss des Kunden übertragen. Um die Kupferleitung schnell zu machen, kommt Vectoring zum Einsatz. Diese Technik beseitigt elektromagnetische Störungen. Dadurch werden höhere Bandbreiten erreicht. Ab der zweiten Jahreshälfte 2018 wird Super-Vectoring eingesetzt. Dann sind Geschwindigkeiten von bis zu 250 MBit/s möglich. Es gilt die Faustformel: Je näher der Kunde am MFG wohnt, desto höher ist seine Geschwindigkeit.

Rund 950 Haushalte in Dischingen bekommen ab November 2018 schnelles Internet. Das neue Netz wird so leistungsstark sein, dass telefonieren, surfen und fernsehen gleichzeitig möglich sind. Auch das Streamen von Musik und Videos oder das Speichern in der Cloud wird bequemer. Das maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und beim Hochladen auf bis zu 40 MBit/s. Dafür wird das Unternehmen in Dischingen Glasfaser verlegen und fünf bisherige Verteiler ausbauen und mit moderner Technik ausstatten. 

Der Ausbau wird von der Telekom finanziert, so dass auf die Gemeinde Dischingen keine Kosten zukommen. Durch den Ausbau und durch das dann vorhandene Angebot ist Dischingen bei der Breitbandversorgung kein weißer Fleck mehr und kann nach den derzeitigen gültigen Förderbestimmungen für den Ausbau eines Glasfasernetzes keine Zuschüsse mehr beantragen. 

Unter Abwägung aller Gesichtspunkte (Attraktivität der Gemeinde, Wettbewerbsfähigkeit der Gewerbebetriebe, Abdeckung des Privatkundenbedarfs, Eigenfinanzierung durch die Telekom, evtl. Verlust von Fördermitteln) schlägt die Verwaltung vor, dem glasfaserbasierenden Breitbandausbau durch die Telekom zuzustimmen. 

Anschließend stellt Herr Fahrian beigefügte Präsentation vor und betont, dass die Glasfaser in die Kommunen gelegt und von dort in die Haushalte verteilt werden. Der nächste Schritt wird dann das FTTB sein. Es wird aber auf jeden Fall noch einige Jahre dauern, bis alle Haushalte versorgt sind. Aber dies ist das Ziel.

Dokumente
Download GR_7327 Dischingen VorabInfo GR v2_WF_20171206.pdf

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2. Interkommunale Zusammenarbeit zum Pakt für Integration; Vereinbarung mit der Stadt Giengen über die Mitverwaltung der Integrationsmanager/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 2

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass am 18.09.2017 der Gemeinderat darüber informiert wurde, dass das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden am 27. April 2017 den Pakt für Integration unterzeichnet hat. Damit sollen Standards bei der Integration von Flüchtlingen gesetzt werden. Als Kernelement des Paktes fördert das Land mit der neuen Maßnahme des Integrationsmanagements eine flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden. 

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift befindet sich aktuell immer noch in der Ausarbeitung. Damit sich eine daraus resultierende spätere Entscheidung über Förderanträge für die Kommunen nicht nachteilig auswirkt, soll darin geregelt werden, dass der Beginn der Maßnahme für eine etwaige spätere Bewilligung unschädlich sein soll. 

Unbeschadet der zu erlassenden „Zuwendungsrichtlinie zum Integrationsmanagement“ gab das Ministerium für Soziales und Integration zu den wesentlichen Fragen des Verfahrens vorläufige Hinweise heraus mit folgenden Eckpunkten: 

Es wird eine zweijährige, flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. Dabei sollen Integrationsmanager/innen eine direkte und einzelfallbezogene Sozialbegleitung mit Hilfe eines individuellen Integrationsplanes durchführen. Sie wirken damit insbesondere auf eine Stärkung der Selbständigkeit der geflüchteten Personen hin und fördern ihren individuellen Integrationsprozess. Eine Antragstellung ist in entsprechenden Einzelfällen rückwirkend zum 1. Januar 2017 möglich.
Auf die Gemeinde Dischingen entfiel nach ursprünglichen Berechnungen des Ministeriums für Soziales und Integration entsprechend den zugewiesenen Asylbewerberzahlen vorläufig ein Betrag von 8.918,00 Euro. Die finale Verteilung der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage der Zählung nach § 29d Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit Stichtag 15.09.2017. 
Angerechnet werden nur Personen, die im Zeitraum 01.01.2015 bis 29.02.2016 nach Baden-Württemberg zugezogen sind und sich zum Stichtag 15.09.2017 in der Anschlussunterbringung in Dischingen befinden sowie die zu diesem Personenkreis nachgezogenen Familienangehörigen. Zu den letztgenannten zählen auch die nach dem 01.01.2015 geborenen Kinder. Für Dischingen bedeutet dies, dass 11 Personen berücksichtigt werden können; 17 jedoch nicht, da diese vor oder nach dem maßgeblichen Zeitpunkt nach Baden-Württemberg eingereist sind.
Somit ergibt sich nach dem Stichtag eine vorläufige Kopfpauschale nach § 29d Abs. 1 FAG von 13.475 € für 2018. Sie verbleibt zum Ausgleich der Integrationslasten bei der Gemeinde. Der Kopfbetrag für das Integrationsmanagement, welcher auf Dischingen entfällt (vorläufig 8.635 €) wird direkt an Giengen als Antragsteller für die Personalkosten überwiesen. Zusätzliche Kosten entstehen jedoch für die Gemeinde durch die Übernahme entsprechender Sachkosten für den/die Integrationsmanager/in.
Ab sofort können Anträge auf eine Förderung für Integrationsmanager/innen gestellt werden. Allerdings können nur ganze Stellen (darüber hinaus auch anteilige Stellen) beantragt werden. Für den gesamten Landkreis Heidenheim ist eine Förderung von 15,23 bis zu 19,12 Vollzeitäquivalenten zu erwarten, je nach Qualifikation der Stelleninhaber/innen.
Bei den Qualifikationsanforderungen für das Personal wird es neben Personen mit einem Studienabschluss auch Personen mit Erfahrungswissen – zum Beispiel durch ein vorhergehendes ehrenamtliches Engagement – ermöglicht, das Integrationsmanagement zu übernehmen. 
Da die meisten Kommunen im Landkreis Heidenheim aufgrund der in Aussicht gestellten Finanzmittel keine Vollzeitstellen gefördert bekommen, haben sich zunächst zwei Verbundlösungen ergeben:  
-        Heidenheim a. d. B. mit den Kommunen Gerstetten, Königsbronn, Nattheim und Steinheim a. A.: die Stellen wurden bereits ausgeschrieben.
-        Giengen a. d. B. mit den Kommunen Herbrechtingen, Hermaringen, Niederstotzingen, Sontheim a. d .B. und Dischingen. Allerdings prüfen die Kommunen Herbrechtingen, Niederstotzingen und Sontheim a. d .B., ob sie nicht eine eigene Verbundlösung realisieren wollen.

So wird u.a. Giengen den entsprechenden Förderantrag für die jeweiligen Kommunen mit stellen und Anstellungsträger für die entsprechende Anzahl an Integrationsmanagerstellen werden. Grundlage ist die ausgearbeitete Kooperationsvereinbarung, welche dieser Beschlussvorlage angehängt ist. Sie regelt u. a. die Verteilung der Einsatzzeiten und die Aufteilung der Kosten (Personal- und Sachkosten) auf die Kommunen. 

Dokumente
Download Tätigkeitsbericht Integrationsmanagement Dischingen.pdf

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3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Gemeinderat am 14.03.2016 eine Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Dischingen beschlossen hat. Grundlage für die Höhe der Entschädigung war eine Kostenschätzung auf der Basis der zu erwartenden realistischen Kosten. Eine Überprüfung der Kalkulation aufgrund der in Zukunft tatsächlich anfallenden Kosten wurde damals bereits angekündigt.

Das Landratsamt Heidenheim als Asylbewerberleistungsbehörde hat das Ergebnis der Kalkulation kritisch gesehen im Hinblick auf die Quadratmeterzahl je Asylbewerber/in. Pro Flüchtling sollen maximal 10 qm zur Verfügung stehen. 
Weiter besagt das Äquivalentsprinzip, dass die per Satzung festgesetzte Gebühr nicht wesentlich über der ortsüblichen Vergleichsgebühr für eine vergleichbare Unterkunft liegen darf. Allerdings liegen für das Gemeindegebiet Dischingen keine Erfahrungswerte im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsgebühr bei möblierten Unterkünften vor.

Das Landratsamt Heidenheim informierte die Gemeinde Dischingen darüber, dass eine Kostenerstattung der Gebühren unter den bisherigen Voraussetzungen nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Mit dem Landratsamt Heidenheim hat sich die Gemeinde Dischingen dann auf Grundzüge einer neuen Kalkulation geeinigt. 

Wegfallen werden zukünftig die bisher angemieteten Wohnungen in der Rosenbachstraße 20 und der Torstraße 18 in Dischingen, da die Mietverträge gekündigt wurden. 
Das Gebäude Fleinheimer Straße 33/35 in Dischingen wird in den kommenden Wochen abgebrochen. Deshalb entfallen die bisher geltenden Gebührensätze für diese Gebäude.

Hauptamtsleiterin Saur erläutert die Gebührenkalkulation wie in der Anlage ersichtlich.

Dokumente
Download Änderungssatzung zur Satzung Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Dischingen 06.12.2017 Nachrichtenblatt.pdf
Download Kalkulation Gebührensätze Dischingen Margaretenweg 8 Platzzahl 15 + 28 geändert 06.12.2017.pdf

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4. Feststellung der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko erläutert den Rechenschaftsbericht mit Zahlenmaterial, der als Anlage beigefügt ist.

Dokumente
Download 2016_Jahresrechnung_Gesamt.pdf

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5. Feststellung der Bilanz 2016 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko erläutert die Bilanz, den Bericht und den Beschlussvorschlag, die als Anlagen beigefügt sind.

Dokumente
Download Bericht.pdf
Download Beschlussvorschlag.pdf
Download EBW_Bilanz_2016.pdf

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6. Feststellung der Bilanz 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 6

Sachverhalt

Kämmerer Kilacsko erläutert die Bilanz, den Bericht und den Beschlussvorschlag, die als Anlagen beigefügt sind.

Dokumente
Download Bericht_Abschluss_2016.pdf
Download Beschlussvorschlag.pdf
Download EBA_Bilanz_2016.pdf

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7. Ausbau der Ortsdurchfahrt Demmingen - Eglinger Straße; Bau eines Fahrbahnteilers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 19.04.2017 die von Ing.-Büro Kolb und dem Landratsamt Heidenheim abgestimmte Planung für den Ausbau der Eglinger Straße in Demmingen beschlossen hat. Diese Planung beinhaltet am Ortseingang einen Fahrbahnteiler.

Beim Ausbau der Eglinger Straße handelt es sich um ein gemeinsames Projekt des Landkreises Heidenheim und der Gemeinde Dischingen. Der Landkreis Heidenheim trägt sämtliche Kosten, die auf die Fahrbahn entfallen und die Gemeinde die Kosten für die Gehwege, Randbereiche und den Fahrbahnteiler.

Kostenträger für den Fahrbahnteiler ist die Gemeinde, weil der Kreistag einen Grundsatzbeschluss gefasst hat, dass sich der Landkreis grundsätzlich nicht an verkehrsberuhigenden Maßnahmen beteiligt. Eine Ausnahme kommt nur zum Tragen, wenn die Maßnahme verkehrsrechtlich notwendig ist. Hierfür fehlt es schon allein am Verkehrsaufkommen.

Die Gemeindeverwaltung hat inzwischen die Förderfähigkeit des geplanten Verkehrsteilers abgeklärt. Eine Förderung im ELR ist nicht möglich, weil der Teiler außerhalb der Ortsmitte bzw. den angrenzenden Siedlungsbereichen aus den 60-er Jahren mit Entwicklungsbedarf liegt. Mittel aus dem Ausgleichstock sind ebenfalls nicht zu erwarten, da die Kreisstraße in der Straßenbaulast des Landkreises liegt.

Als Grundlage für die Beratung, ob der Verkehrsteiler auch ohne Förderung gebaut wird, hat das Ing.-Büro Kolb aktuell nochmals die Kosten ermittelt, die auf die Gemeinde in diesem Fall zukommen. Es muss demnach mit einem Kostenaufwand von 29.000 Euro gerechnet werden.

Die Gründe, den Verkehrsteiler trotzdem zu bauen, liegen darin, dass in der Eglinger Straße nur ein einseitiger Gehweg vorhanden sein wird und die Fußgänger, insbesondere auch die Grundschüler der Klasse 1 und 2, die Fahrbahn queren müssen. Der Fahrbahnteiler am Ortseingang würde den Verkehr sicher verlangsamen und somit zur Verkehrssicherheit beitragen.
Gegen den Bau des Verkehrsteilers sprechen die hohen Kosten in Höhe von 29.000 Euro und die Tatsache, dass der Bau eines Verkehrsteilers beim Ausbau der Ortsdurchfahrt Eglingen – Demminger Straße, aus Kostengründen abgelehnt wurde. Strebt man eine Gleichbehandlung an, müsste man jetzt konsequenterweise auch auf den Verkehrsteiler in Demmingen verzichten. 
Aus Sicht der Verwaltung kann die Situation allerdings nicht 1:1 übertragen werden, da in Eglingen beidseitig Gehwege vorhanden sind und somit eine Straßenüberquerung – auch für Schulkinder - am Ortseingang nicht unbedingt notwendig ist.

Dokumente
Download E-S-Lageplan_M250.pdf

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8. Einvernehmen zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 8
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8.1. Baugesuch Neubau einer Klein-Biogasanlage, Kohlbauerngasse 9, Frickingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 8.1

Sachverhalt

Gemeinderat Raunecker ist hierbei befangen und rückt vom Tisch ab.

Bauvorhaben:                Neubau einer Klein-Biogasanlage

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 36, Kohlbauerngasse 9, Frickingen 

Befreiungen/
Abweichungen:                keine

Objektbeschreibung:        Die derzeit noch bestehende Klein-Biogasanlage mit dem Baujahr 1998, soll komplett zurück gebaut werden. Die neu geplante Klein-Biogasanlage besteht aus einem Fermenter mit Betondecke. Der Fermenter hat einen Durchmesser von 
14,00 m, 6,00 m Höhe und somit ein Volumen von 923 m³. Zusätzlich ist an diesem Fermenter ein Außenring als Gärrestelager angebaut. Dies ergibt einen Gesamtdurchmesser von 20,40 m. Zudem sind 2 Installationsschächte mit den Außenmaßen von 3,50 m x 2,00 m, sowie 7,00 m bzw. 
2,40 m x 5,00 m integriert. Der geplante Gasspeicher mit einem Durchmesser von ca. 10,40 m, ca. 4,40 m Höhe und einem Volumen von 300 m³ wird komplett im Erdreich eingebaut. Der Gasspeicher wird mit einem Foliengassack abgedeckt. An dem westlichen Wirtschaftsgebäude wird in der Nähe der Biogasanlage ein Pumpschacht mit den Außenmaßen 
6,00 m x 2,00 m angebaut. Sämtliche zuvor genannte Bauteile werden ebenerdig errichtet. In dem westlichen, an der Biogasanlage angrenzenden bestehenden Wirtschaftsgebäude 
wird das geplante BHKW mit der dazugehörenden Technik installiert. 

Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Kohlbauerngasse 9, Frickingen.pdf
Download Schnitt 1.pdf
Download Schnitt 2+3.pdf

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8.2. Baugesuch Umbau eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Einbau einer Einliegerwohnung, veränderte Ausführung: Entfall Wintergarten und Dachgeschoss, Kirchenstr. 16, Eglingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 8.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Umbau eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Einbau einer Einliegerwohnung                                     veränderte Ausführung: Entfall Wintergarten und Dachgeschoss

Baugrundstück:        Flurstück Nr. 24, Kirchenstraße 16, Eglingen 

Befreiungen/
Abweichungen:        keine

Objektbeschreibung:        Gegenüber der ursprünglichen Planung entfällt nun das ursprüngliche Dachgeschoss über dem Obergeschoss. Jetzt soll das ursprüngliche Obergeschoss als Dachgeschoss als Einliegerwohnung genutzt werden. Gleichzeitig entfällt der damals geplante Wintergarten im damals geplanten Obergeschoss und Dachgeschoss. Die Außenmaße bleiben unverändert. Die Firsthöhe verringert somit von 10,00 m auf 7,50 m. Die Dachneigung des Satteldaches über der Einliegerwohnung beträgt 11°.

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht 
abgeschlossen.

Dokumente
Download Lageplan Kirchenstr. 16, Eglingen.pdf

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 9
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9.1. Bekanntgabe Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 9.1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl gibt nachfolgende Termine bekannt:

08.12.2017, 11.00 Uhr         Einweihung Ortsdurchfahrt Dischingen
10.12.2017, nachmittags        Seniorenfeier Frickingen
17.12.2017, nachmittags        Seniorenfeier Dunstelkingen
17.12.2017, nachmittags        Seniorenfeier Eglingen
20.12.2017, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung (Einbringung Haushalt)
07.01.2018, nachmittags        Seniorenfeier Demmingen
08.01.2018, 13.30 Uhr        Klausurtagung
15.01.2018                        Besuch CMT
18.01.2018, 19.00 Uhr        Neujahrsempfang
21.01.2018, nachmittags        Seniorenball Dischingen
22.01.2018, 18.00 Uhr        Gemeinderatssitzung (Verabschiedung Haushalt)

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 10

Sachverhalt

K E I N E

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11. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2017 ö 11

Sachverhalt

K E I N E

Datenstand vom 04.11.2021 14:44 Uhr